Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission
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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />
Verfügung zugunsten Dritter<br />
Eine Verfügung zugunsten Dritter im Todesfall ist ein Vertrag,<br />
den Sie als Kontoinhaber mit Ihrer Bank oder Sparkasse abschließen.<br />
Er besagt, dass ein Geldvermögen oder ein Wertpapier depot im Falle<br />
Ihres Todes direkt auf eine bestimmte Person oder eine gemeinnützige<br />
Organisation als Begünstigte bzw. Begünstigten übergeht. Gemeinnützige<br />
Organisationen wie die CBM sind übrigens von der Schenkung -<br />
steuer befreit.<br />
Der Wert des Kontos oder der Wertpapiere fällt somit nicht in den<br />
Nachlass, sondern geht direkt auf den Begünstigten über. Die Verfügung<br />
zugunsten Dritter ist rechtlich ein Schenkungsvertrag, der jedoch keiner<br />
<strong>notarielle</strong>n Beurkundung bedarf. Diese Form der Vorsorge eignet sich<br />
gut vor allem für die Partner nicht ehelicher Lebensgemeinschaften.<br />
Der Erblasser muss zu Lebzeiten beachten, dass jedes Mal, wenn ein<br />
Sparbrief oder ein Wertpapier (besonders wichtig bei kurzen Laufzeiten)<br />
fällig wird, die „Verfügung zugunsten Dritter“ für dieses Depot unwirksam<br />
wird und neu ausgestellt werden muss.<br />
Foto: CBM/argum/Einberger<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Ihren Bezugsberechtigten<br />
können Sie jederzeit<br />
ändern. Sollte der<br />
Bezugsberechtigte<br />
sterben, ist es sinnvoll,<br />
einen Ersatzbezugs -<br />
berechtigten zu<br />
benennen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Der Kontoinhaber kann<br />
zu Lebzeiten jederzeit<br />
über sein Gut haben<br />
verfügen. Im schlechtesten<br />
Fall bedeutet dies<br />
für den Begüns tigten,<br />
dass er im Todesfall<br />
leer ausgeht.<br />
Im Jahr 2011 hat die<br />
CBM über 57.000 gehör -<br />
losen und hörbehinderten<br />
Menschen reha -<br />
bilitative Betreuung<br />
oder Schulbildung<br />
ermöglicht.<br />
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