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Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission

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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />

Vererben von Immobilien<br />

Sofern Sie Haus- oder Wohnungseigentum besitzen, sollten Sie in jedem<br />

Fall ein <strong>Testament</strong> errichten. Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge<br />

ein – mit oft ungewollten Folgen. Drei charakteristische Beispiele:<br />

Wenn Sie verheiratet sind und keine Kinder haben, erbt Ihr Ehe partner<br />

nach Ihrem Tod drei Viertel Ihrer Immobilie. <strong>Das</strong> letzte Viertel billigt<br />

der Gesetzgeber den engsten Verwandten zu.<br />

Wenn Sie Kinder haben, erhalten diese die eine Hälfte Ihres<br />

Immobilien anteils, Ihr Ehepartner die andere Hälfte.<br />

Wenn Sie alleinstehend sind und keine Verwandten mehr haben, fällt<br />

Ihre Immobilie ohne <strong>Testament</strong> zu 100 Prozent an den Staat.<br />

Um diese negativen Folgen zu vermeiden, ist die Errichtung eines <strong>Testament</strong>s<br />

unerlässlich, wenn Sie eine Immobilie (Wohnhaus, Eigentumswohnung,<br />

Grundstück usw.) Ihr Eigen nennen.

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