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Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission

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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />

<strong>Testament</strong>shinterlegung<br />

Damit Ihr Letzer Wille umgesetzt werden kann, sollten Sie dafür sorgen,<br />

dass Ihr <strong>Testament</strong> gefunden wird. Denn ein <strong>Testament</strong>, das nicht<br />

gefunden oder nicht beim Nachlassgericht (in Baden-Württemberg:<br />

Notar) abgegeben wird, ist wertlos, weil es nicht eröffnet werden kann.<br />

Am sichersten ist Ihr handschriftliches <strong>Testament</strong> beim Nachlassgericht<br />

Ihres Amtsgerichts aufgehoben. Ein <strong>notarielle</strong>s <strong>Testament</strong> gibt der<br />

Notar automatisch in die Verwahrung beim Nachlassgericht.<br />

Es ist nicht zu empfehlen, das <strong>Testament</strong> in einem Bankschließfach zu<br />

hinterlegen, da die Erben nur nach Vorlage des <strong>Testament</strong>s oder Erbscheins<br />

nachweisen können, dass sie berechtigt sind, das Schließfach<br />

zu öffnen. Aus denselben Gründen ist es nicht sinnvoll, wenn Sie das<br />

<strong>Testament</strong> in Ihrem Safe oder Tresor aufbewahren.<br />

Sofern Sie ein handschriftliches <strong>Testament</strong> aufsetzen und die <strong>Christoffel</strong>-<br />

<strong>Blindenmission</strong> in Ihrem <strong>Testament</strong> bedenken, können Sie die CBM<br />

bevollmächtigen, Ihr Originaltestament beim Nachlassgericht in Bensheim<br />

zu hinterlegen. In diesem Fall übernimmt die CBM die Kosten für<br />

die Hinterlegung und sendet Ihnen auf Wunsch eine Kopie Ihres <strong>Testament</strong>s<br />

zu. Vom Nachlassgericht Bensheim erhalten Sie den sogenannten<br />

Hinterlegungsschein als Nachweis dafür, dass Ihr <strong>Testament</strong> von Amts<br />

wegen hinterlegt ist. Wenn Sie Ihr <strong>Testament</strong> ändern wollen, können Sie<br />

es jederzeit aus der Verwahrung entnehmen.<br />

Die Gebühren für eine <strong>Testament</strong>s -<br />

hinterlegung beim Nachlassgericht<br />

sind nicht sonderlich hoch. Sie<br />

ergeben sich aus folgender Tabelle:<br />

Hinterlegungskosten netto<br />

(einmalig)<br />

Nachlasswert Verwahrungsgebühr<br />

€ 20.000 € 18,00<br />

€ 50.000 € 33,00<br />

€ 100.000 € 51,75<br />

€ 200.000 € 89,25<br />

€ 300.000 € 126,75<br />

€ 500.000 € 201,75<br />

€ 700.000 € 276,75<br />

€ 900.000 € 351,75<br />

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