Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission
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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />
Erbschaft<br />
Die Erbschaft umfasst alles, was eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes<br />
hinterlässt. Dies schließt Vermögenswerte, aber auch Schulden ein.<br />
Erbschein<br />
Der Erbschein ist die amtliche Bescheinigung des Nachlassgerichts über<br />
den rechtlichen Anspruch des Erben auf das Erbe. Um den Erbschein zu<br />
erhalten, muss der Erbe einen Antrag an das Nachlassgericht stellen.<br />
Erbvertrag<br />
Der Erbvertrag regelt den Nachlass von zwei bzw. mehreren gleich -<br />
berechtigten Vertragspartnern. Änderungen oder Ergänzungen sind<br />
nicht ohne die Zustimmung der Vertragspartner möglich.<br />
Ersatzerbe<br />
Mit der Nennung eines Ersatzerben im <strong>Testament</strong> verhindern Sie, dass<br />
die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, sollte der Erbe vor Ihnen sterben.<br />
Gesetzliche Erbfolge<br />
Wenn ein Verstorbener kein <strong>Testament</strong> errichtet hatte, gibt der Gesetz -<br />
geber vor, wer dessen Erbe wird (gesetzliche Erbfolge). Dies widerspricht<br />
manchmal den Wünschen und Vorstellungen des Erblassers,<br />
da nicht er, sondern das Gesetz dessen Rechtsnachfolge bestimmt.<br />
Nachlassverbindlichkeiten<br />
Nachlassverbindlichkeiten sind alle Schulden und Zahlungsverpflichtungen,<br />
die der Erblasser am Todestag hinterlassen hat bzw. alle Schulden,<br />
die durch seinen Tod entstehen (Beerdigungskosten, Pflichtteilsansprüche,<br />
Vermächtnisse, Auflagen). Sind die Schulden höher als der Nachlass,<br />
ist der Nachlass überschuldet. Dann sollte der Erbe die Erbschaft<br />
ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen.<br />
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