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Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission

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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />

Erbschaft<br />

Die Erbschaft umfasst alles, was eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes<br />

hinterlässt. Dies schließt Vermögenswerte, aber auch Schulden ein.<br />

Erbschein<br />

Der Erbschein ist die amtliche Bescheinigung des Nachlassgerichts über<br />

den rechtlichen Anspruch des Erben auf das Erbe. Um den Erbschein zu<br />

erhalten, muss der Erbe einen Antrag an das Nachlassgericht stellen.<br />

Erbvertrag<br />

Der Erbvertrag regelt den Nachlass von zwei bzw. mehreren gleich -<br />

berechtigten Vertragspartnern. Änderungen oder Ergänzungen sind<br />

nicht ohne die Zustimmung der Vertragspartner möglich.<br />

Ersatzerbe<br />

Mit der Nennung eines Ersatzerben im <strong>Testament</strong> verhindern Sie, dass<br />

die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, sollte der Erbe vor Ihnen sterben.<br />

Gesetzliche Erbfolge<br />

Wenn ein Verstorbener kein <strong>Testament</strong> errichtet hatte, gibt der Gesetz -<br />

geber vor, wer dessen Erbe wird (gesetzliche Erbfolge). Dies widerspricht<br />

manchmal den Wünschen und Vorstellungen des Erblassers,<br />

da nicht er, sondern das Gesetz dessen Rechtsnachfolge bestimmt.<br />

Nachlassverbindlichkeiten<br />

Nachlassverbindlichkeiten sind alle Schulden und Zahlungsverpflichtungen,<br />

die der Erblasser am Todestag hinterlassen hat bzw. alle Schulden,<br />

die durch seinen Tod entstehen (Beerdigungskosten, Pflichtteilsansprüche,<br />

Vermächtnisse, Auflagen). Sind die Schulden höher als der Nachlass,<br />

ist der Nachlass überschuldet. Dann sollte der Erbe die Erbschaft<br />

ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen.<br />

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