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Emissionsprospekts - reskap GmbH

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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

dieser Änderungen kann es zu einer höheren<br />

Kostenbelastung kommen, die in einem höheren<br />

Verwaltungsaufwand aufgrund von Auflagen<br />

und/oder gesetzlichen Bestimmungen begründet<br />

ist. Infolgedessen kann es zu niedrigeren als<br />

den geplanten Zinszahlungen an die Anleger<br />

kommen.<br />

Am 22.07.2013 ist die Umsetzung der AIFM-<br />

Richtlinie in nationales Recht mit dem Kapitalanlagegesetzbuch<br />

in Kraft getreten. Es ist aber<br />

nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber zukünftig<br />

weiter Regulierungsmaßnahmen beschließt,<br />

die dazu führen könnten, dass die angebotene<br />

Vermögensanlage davon betroffen ist.<br />

Die sich daraus möglicherweise ergebenen zusätzlichen<br />

Kosten, die nicht in der Planung enthalten<br />

sind, können dazu führen, dass die Zinszahlungen<br />

an die Anleger niedriger sind als geplant.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Anlagegefährdende Risiken sind hingegen Risiken,<br />

die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage<br />

betreffen. Solche Risiken können<br />

bei ihrer Realisierung zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Einlage inkl. Agio<br />

des Anlegers führen.<br />

Veräußerbarkeit der Genussrechte<br />

Die Veräußerbarkeit der Genussrechte ist nur<br />

mit Zustimmung der Emittentin und auch nur ungeteilt<br />

möglich. Unabhängig davon besteht für<br />

den Handel von Genussrechten kein geregelter<br />

Zweitmarkt. Weiterhin sind die Genussrechte<br />

nicht an einem organisierten Markt zum Handel<br />

zugelassen bzw. im Freiverkehrshandel einbezogen.<br />

Die Suche nach einem Zweitkäufer kann<br />

sich deshalb schwierig gestalten. Die Realisierung<br />

des investierten Kapitals durch Veräußerung<br />

unterliegt folglich rechtlichen und faktischen<br />

Einschränkungen. Weiterhin gibt es bisher<br />

kein etabliertes Instrumentarium zur Ermittlung<br />

eines Veräußerungspreises. Die Laufzeit<br />

der Genussrechte endet frühestens zum 31. Dezember<br />

2015, bei Verlängerung zum 31. Dezember<br />

2016. Die von dem Anleger eingezahlte<br />

Zeichnungssumme unterliegt demnach einer<br />

Bindungsdauer, so dass der Anleger nicht vorzeitig<br />

über sein eingesetztes Kapital verfügen<br />

kann. Es besteht für den Anleger das Risiko,<br />

dass er keinen Erwerber findet oder sein Genussrecht<br />

unter Wert verkaufen muss, also sein<br />

eingesetztes Kapital inkl. Agio nicht in voller<br />

Höhe zurück erhält.<br />

Kapitalrückgewähr<br />

Bei der Prognose wird davon ausgegangen,<br />

dass der Anleger zum Ende der Laufzeit der Genussrechte<br />

sein investiertes Kapital in Form der<br />

Kapitalrückgewähr zurückerhält. Bei der Emittentin<br />

darf durch die Kapitalrückgewähr ein Insolvenzeröffnungsgrund<br />

nicht herbeigeführt werden,<br />

so dass die Vornahme der Zahlung auch<br />

von der Liquiditätslage der Emittentin abhängig<br />

ist. Es besteht das Risiko, dass die Liquidität der<br />

Emittentin trotz der Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen<br />

zur Kapitalrückgewähr zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

nicht ausreicht und sich die Rückzahlung<br />

verzögert oder nicht erfolgt.<br />

Von Dritten wurde keine Gewährleistung hinsichtlich<br />

der Kapitalrückgewähr übernommen,<br />

insbesondere besteht keine gesetzliche Einlagensicherung.<br />

Im Falle einer Insolvenz der Emittentin<br />

besteht das Risiko, dass der Anleger<br />

keine, verringerte und/oder verspätete Zinszahlung<br />

erhält, und/oder einen Teil- oder Totalverlust<br />

seiner Einlage inkl. Agio erleidet.<br />

Prognoserisiko, Zwischenfinanzierung<br />

Alle Positionen des Investitionsplanes und der<br />

übrigen Planungsrechnungen unterliegen der<br />

Unsicherheit einer jeden Prognose. Daher<br />

könnte es erforderlich werden, die Planungsrechnungen<br />

an eventuelle Veränderungen anzupassen.<br />

Bei ungeplanten Kostenerhöhungen<br />

oder Veränderungen der Einnahmesituation<br />

kann eine Zwischenfinanzierung notwendig werden,<br />

die sich nachhaltig auf das Ergebnis der<br />

Emittentin auswirkt und beim Anleger zum Totalverlust<br />

der Einlage inkl. Agio führen kann.<br />

Risiken aus Fremdkapitalaufnahme<br />

Die Aufnahme von weiterem Fremdkapital<br />

außer den Genussrechten ist bei der Emittentin<br />

nicht geplant. Sollte dieses wider Erwarten erforderlich<br />

werden, ergibt sich daraus das Risiko der<br />

Insolvenz der Emittentin, wenn sie aufgrund wirtschaftlicher<br />

Gegebenheiten nicht in der Lage ist,<br />

das aufgenommene Fremdkapital zurück zu zahlen.<br />

Für den Anleger kann dies bedeuten, dass<br />

er geringere Zinsen erhält als prognostiziert,<br />

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