Emissionsprospekts - reskap GmbH
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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
dieser Änderungen kann es zu einer höheren<br />
Kostenbelastung kommen, die in einem höheren<br />
Verwaltungsaufwand aufgrund von Auflagen<br />
und/oder gesetzlichen Bestimmungen begründet<br />
ist. Infolgedessen kann es zu niedrigeren als<br />
den geplanten Zinszahlungen an die Anleger<br />
kommen.<br />
Am 22.07.2013 ist die Umsetzung der AIFM-<br />
Richtlinie in nationales Recht mit dem Kapitalanlagegesetzbuch<br />
in Kraft getreten. Es ist aber<br />
nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber zukünftig<br />
weiter Regulierungsmaßnahmen beschließt,<br />
die dazu führen könnten, dass die angebotene<br />
Vermögensanlage davon betroffen ist.<br />
Die sich daraus möglicherweise ergebenen zusätzlichen<br />
Kosten, die nicht in der Planung enthalten<br />
sind, können dazu führen, dass die Zinszahlungen<br />
an die Anleger niedriger sind als geplant.<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
Anlagegefährdende Risiken sind hingegen Risiken,<br />
die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage<br />
betreffen. Solche Risiken können<br />
bei ihrer Realisierung zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der Einlage inkl. Agio<br />
des Anlegers führen.<br />
Veräußerbarkeit der Genussrechte<br />
Die Veräußerbarkeit der Genussrechte ist nur<br />
mit Zustimmung der Emittentin und auch nur ungeteilt<br />
möglich. Unabhängig davon besteht für<br />
den Handel von Genussrechten kein geregelter<br />
Zweitmarkt. Weiterhin sind die Genussrechte<br />
nicht an einem organisierten Markt zum Handel<br />
zugelassen bzw. im Freiverkehrshandel einbezogen.<br />
Die Suche nach einem Zweitkäufer kann<br />
sich deshalb schwierig gestalten. Die Realisierung<br />
des investierten Kapitals durch Veräußerung<br />
unterliegt folglich rechtlichen und faktischen<br />
Einschränkungen. Weiterhin gibt es bisher<br />
kein etabliertes Instrumentarium zur Ermittlung<br />
eines Veräußerungspreises. Die Laufzeit<br />
der Genussrechte endet frühestens zum 31. Dezember<br />
2015, bei Verlängerung zum 31. Dezember<br />
2016. Die von dem Anleger eingezahlte<br />
Zeichnungssumme unterliegt demnach einer<br />
Bindungsdauer, so dass der Anleger nicht vorzeitig<br />
über sein eingesetztes Kapital verfügen<br />
kann. Es besteht für den Anleger das Risiko,<br />
dass er keinen Erwerber findet oder sein Genussrecht<br />
unter Wert verkaufen muss, also sein<br />
eingesetztes Kapital inkl. Agio nicht in voller<br />
Höhe zurück erhält.<br />
Kapitalrückgewähr<br />
Bei der Prognose wird davon ausgegangen,<br />
dass der Anleger zum Ende der Laufzeit der Genussrechte<br />
sein investiertes Kapital in Form der<br />
Kapitalrückgewähr zurückerhält. Bei der Emittentin<br />
darf durch die Kapitalrückgewähr ein Insolvenzeröffnungsgrund<br />
nicht herbeigeführt werden,<br />
so dass die Vornahme der Zahlung auch<br />
von der Liquiditätslage der Emittentin abhängig<br />
ist. Es besteht das Risiko, dass die Liquidität der<br />
Emittentin trotz der Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen<br />
zur Kapitalrückgewähr zum Fälligkeitszeitpunkt<br />
nicht ausreicht und sich die Rückzahlung<br />
verzögert oder nicht erfolgt.<br />
Von Dritten wurde keine Gewährleistung hinsichtlich<br />
der Kapitalrückgewähr übernommen,<br />
insbesondere besteht keine gesetzliche Einlagensicherung.<br />
Im Falle einer Insolvenz der Emittentin<br />
besteht das Risiko, dass der Anleger<br />
keine, verringerte und/oder verspätete Zinszahlung<br />
erhält, und/oder einen Teil- oder Totalverlust<br />
seiner Einlage inkl. Agio erleidet.<br />
Prognoserisiko, Zwischenfinanzierung<br />
Alle Positionen des Investitionsplanes und der<br />
übrigen Planungsrechnungen unterliegen der<br />
Unsicherheit einer jeden Prognose. Daher<br />
könnte es erforderlich werden, die Planungsrechnungen<br />
an eventuelle Veränderungen anzupassen.<br />
Bei ungeplanten Kostenerhöhungen<br />
oder Veränderungen der Einnahmesituation<br />
kann eine Zwischenfinanzierung notwendig werden,<br />
die sich nachhaltig auf das Ergebnis der<br />
Emittentin auswirkt und beim Anleger zum Totalverlust<br />
der Einlage inkl. Agio führen kann.<br />
Risiken aus Fremdkapitalaufnahme<br />
Die Aufnahme von weiterem Fremdkapital<br />
außer den Genussrechten ist bei der Emittentin<br />
nicht geplant. Sollte dieses wider Erwarten erforderlich<br />
werden, ergibt sich daraus das Risiko der<br />
Insolvenz der Emittentin, wenn sie aufgrund wirtschaftlicher<br />
Gegebenheiten nicht in der Lage ist,<br />
das aufgenommene Fremdkapital zurück zu zahlen.<br />
Für den Anleger kann dies bedeuten, dass<br />
er geringere Zinsen erhält als prognostiziert,<br />
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