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Emissionsprospekts - reskap GmbH

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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Prospektverantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 06<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08<br />

Angaben über die Vermögensanlage (§ 4 VermVerkProspV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Weitere Angaben über die Vermögensanlage (§ 4 VermVerkProspV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

Angaben über die Emittentin (§ 5 VermVerkProspV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Angaben über das Kapital der Emittentin (§ 6 VermVerkProspV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Die Geschäftstätigkeit der Emittentin (§ 8 VermVerkProspV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

Anlagestrategie (§ 9 VermVerkProspV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin,<br />

den Treuhänder und sonstige Personen (§ 12 VermVerkProspV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG (§ 15 VermVerkProspV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Gesellschaftsvertrag - Anhang 1 - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

Treuhandvertrag - Anhang 2 - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

Mittelfreigabe- und verwendungskontrollvertrag - Anhang 3 - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

Genussrechtsbedingungen - Anhang 4 - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

Verbraucherinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

Abwicklungshinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

3


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen,<br />

wenn die Ver mögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots,<br />

spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen<br />

Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.<br />

4


Prospektverantwortung<br />

Prospektverantwortung<br />

Die prospektverantwortliche Anbieterin und die Emittentin dieser Vermögensanlage<br />

ist die <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in D-69168 Wiesloch, diese vertreten<br />

durch ihre Geschäftsführerin <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong>, diese wiederum vertreten<br />

durch ihren Geschäftsführer Michael Bauer.<br />

Die Prospektverantwortliche, Anbieterin und Emittentin, die <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG vertreten durch ihre Geschäftsführerin <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong>, diese<br />

wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Bauer, übernimmt die Verantwortung<br />

für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes im Sinne des § 3 VermVerk-<br />

ProspV und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig sind<br />

und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Die <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG übernimmt damit die Prospekthaftung im Sinne der gesetzlichen Regelung.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 10. Oktober 2013<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(Vertreten durch die Geschäftsführerin <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong>,<br />

vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Bauer)<br />

5


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Beteiligungsform<br />

Beschreibung der<br />

Vermögensanlage<br />

Emissionsvolumen Euro 7.500.000,–<br />

Anzahl der zu begebenen<br />

Anteile<br />

Besteuerung<br />

Mittelverwendung<br />

Renditeorientierte Direktbeteiligung über Genussrechte<br />

Auf den Namen lautende, nachrangige Genussrechte ohne Gewinnbeteiligung<br />

und ohne Verlustbeteiligung mit Anspruch auf Zahlung<br />

von Zinsen sowie Rückzahlung der Genussrechte zum Nennbetrag.<br />

Die Genussrechte begründen nachrangige, nicht besicherte<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin<br />

Maximal 750 Genussrechte.<br />

Der Anleger erzielt abgeltungssteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien,<br />

Beratung von Unternehmen, die in der Projektierung von erneuerbaren<br />

Energien tätig sind, Beteiligungen an Unternehmen, deren Gesellschaftszweck<br />

auf die unmittelbare und mittelbare Projekt ierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gerichtet ist.<br />

Ende der Zeichnungsfrist Bei Vollplatzierung, spätestens am 30.06.2014.<br />

Rechte des Anlegers • Vergütungsanspruch (Zinsen) • Kapitalrückgewähr.<br />

Haftung des Anlegers<br />

Handelbarkeit<br />

Ausgabekurs<br />

Bis zur Höhe der Zeichnungssumme zzgl. 5% Agio, keine<br />

Nachschusspflicht.<br />

Abtretung (Verkauf) mit Zustimmung der Gesellschaft möglich; kein<br />

organisierter Zweitmarkthandel.<br />

100% der Zeichnungssumme<br />

Nennbetrag Je Genussrecht Euro 10.000,00<br />

Mindestzeichnungssumme<br />

Agio<br />

Euro 10.000,00, zahlbar als Einmaleinlage. Höhere Beträge müssen<br />

duch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Die Höhe des Agios beträgt 5% der jeweiligen Zeichnungssumme.<br />

Laufzeit Die Laufzeit der unkündbaren Genussrechte ist befristet bis zum 31.<br />

Dezember 2015. Die Laufzeit der Genussrechte kann aber einmalig<br />

von der Emittentin um bis zu einem Jahr verlängert werden.<br />

Einzelheiten zur Zahlung<br />

des Ewerbspreises<br />

Zeitpunkt der<br />

Zinsberechtigung<br />

Zinsen<br />

Das gezeichnete Genussrecht ist zu 100 Prozent zuzüglich 5 Prozent<br />

Agio innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterzeichnung der Beitritts -<br />

erklärung auf das Treuhandkonto des Treuhänders NOTTENKÄMPER<br />

TREUHAND <strong>GmbH</strong>, bei der Bank: Sparkasse Heidelberg,<br />

BLZ: 672 500 70, Konto-Nr.: 9 215 514, BIC: SOLADES1HDB,<br />

IBAN: DE42 6725 0020 0009 2155 14 zur Zahlung fällig.<br />

Die Genussrechte sind ab dem ersten vollen Monat nach der Einzahlung<br />

und Eingang des gezeichneten Nennbetrages auf dem<br />

Treuhandkonto zinsberechtigt.<br />

Die Genussrechte werden vorbehaltlich ausreichender Liquidität mit<br />

einer endfälligen Verzinsung in Höhe von 1 Prozent pro Monat der<br />

Beteiligung des jeweiligen Nennbetrags bedient.<br />

6


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Frühzeichnerbonus Die Anleger erhalten einen einmaligen Sonderzins (Frühzeichner -<br />

bonus) zwischen 12 und 4 Prozent je nach Zeichnungsdatum, wenn<br />

und soweit sie die Genussrechte bis zum 28. Februar 2014<br />

zeichnen.<br />

Ausschüttungstermin • Zinsen: endfällig am Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31.<br />

Dezember 2015, bzw. bei Verlängerung zum 31. Dezember 2016.<br />

• Frühzeichnerbonus: endfällig am Ende der Laufzeit der<br />

Genussrechte zum 31. Dezember 2015, bzw. bei Verlängerung zum<br />

31. Dezember 2016.<br />

Kapitalrückgewähr<br />

Am Ende der Laufzeit der Genussrechte, also zum 31. Dezember<br />

2015 bzw. bei Verlängerung zum 31. Dezember 2016.<br />

Treuhänderin NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>, Merschstr. 26, D-45721<br />

Haltern am See, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Gelsenkirchen unter HRB 11856, vertreten durch den Geschäfts -<br />

führer Peter Nottenkämper<br />

Mittelverwendungs -<br />

kontrolleur<br />

Angesprochene<br />

Anlegerkreise<br />

Für den Anleger<br />

entstehende<br />

weitere Kosten<br />

Rechtsanwalt Peter Nottenkämper,<br />

Merschstr. 26, D-45721 Haltern am See.<br />

Anleger mit mittelfristigen Anlageinteressen und überdurchschnittlicher<br />

Renditeerwartung. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel<br />

„Risiken der Vermögensanlage“ dargestellten Risiken bewusst sein.<br />

Bei Erwerb der Genussrechte fallen Kosten in Form von 5 Prozent<br />

Agio auf die Zeichnungssumme an. Kosten für den Anleger können<br />

durch eigene Banktransaktionskosten beim Kauf und Verkauf der<br />

Genussrechte entstehen. Für den Anleger können beim Erwerb, der<br />

Verwaltung und Veräußerung des Weiteren je nach seinem individuellen<br />

Informationsbedürfnis und Anlegerverhalten Beratungsund<br />

Informationskosten, wie etwa Steuerberatungs kosten entstehen.<br />

Über die Höhe dieser Kosten können keine Angaben gemacht<br />

werden. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren<br />

Kosten, insbesondere Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind.<br />

Nachschüsse, Haftung,<br />

Weitere Leistungen<br />

Gesamthöhe der<br />

Provisionen<br />

Der Anleger ist im Verhältnis zur Emittentin verpflichtet, seine mit<br />

Unterzeichnung und Übersendung des Zeichnungsscheins einge -<br />

gangene Zahlungsverpflichtung vollständig zu erfüllen. Nach<br />

Einzahlung der Einlage und des Agios bestehen keine Zahlungsan -<br />

sprüche der Emittentin gegen den Anleger. Es gibt keine weiteren<br />

Umstände, unter denen der Anleger verpflichtet ist, weitere<br />

Leistungen zu erbringen, insbesondere keine weiteren Umstände<br />

unter denen er haftet und Nachschüsse zu leisten hat.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt bei Vollplatzierung Euro<br />

1.087.500,00 (14,5 Prozent des Gesamtbetrages der angebotenen<br />

Vermögensanlage). Sie setzen sich zusammen aus den Provisionen<br />

für die Vermittlung des Genussrechtskapitals in Höhe von Euro<br />

975.000,00 (13,0 Prozent des Emissionsvolumes) sowie<br />

Aufwendungen für die Vertriebskoordination in Höhe von Euro<br />

112.500,00 (1,5 Prozent des Emissionsvolumens). Die Gesamthöhe<br />

der Provisionen beinhaltet das 5%ige Agio. Weitere Provisionen im<br />

Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV fallen nicht an.<br />

7


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage<br />

Das nachfolgende Kapitel enthält die mit der<br />

Vermögensanlage verbundenen Risiken. Der<br />

Anleger sollte die nachfolgenden Risiken vor<br />

dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem<br />

Prospekt aufmerksam lesen und bei seiner<br />

Entscheidung berücksichtigen.<br />

Bei dem vorliegenden Angebot an Genussrechten<br />

handelt es sich um eine mittelfristige unternehmerische<br />

Beteiligung an der <strong>reskap</strong> Projekt<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG, die mit Risiken verbunden ist.<br />

Bei der hier angebotenen Vermögensanlage<br />

handelt es sich um Genussrechte mit entsprechenden<br />

unternehmerischen Risiken ohne staatliche<br />

Kontrolle und ohne Einlagensicherung. Das<br />

sollte bei einer Beteiligungsabsicht mit in die<br />

Entscheidung einfließen. Insbesondere sollte<br />

die Beteiligung des Anlegers seinen wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen entsprechen und seine Einlagenhöhe<br />

nur einen unwesentlichen Teil seines<br />

übrigen Vermögens ausmachen, da das maximale<br />

Risiko des Anlegers in einem Totalverlust,<br />

d.h. dem Verlust der gesamten Zeichnungssumme<br />

inkl. des Agios sowie seiner Privatinsolvenz<br />

besteht. Eine Gewährleistung für die Verzinsung<br />

und/oder Kapitalrückgewähr besteht<br />

nicht.<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen<br />

und tatsächlichen Risiken dargestellt, die<br />

für die Bewertung der Vermögensanlage von<br />

Bedeutung sind. Die Reihenfolge der aufgeführten<br />

Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche<br />

Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß<br />

einer potenziellen Beeinträchtigung zu.<br />

Dazu gehört auch die Information über Liquiditätsrisiken.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche<br />

Risiken bestehen, die sich auch aus<br />

der individuellen Situation des Anlegers ergeben<br />

können. Daher wird jedem Anleger empfohlen,<br />

alle Risiken unter Berücksichtigung seiner<br />

persönlichen Verhältnisse zu prüfen und gegebenenfalls<br />

individuellen fachlichen Rat eines<br />

fachkundigen Dritten seines Vertrauens, z.B.<br />

Steuerberater oder Rechtsanwalt, einzuholen.<br />

Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken<br />

verschiedener Risiken kann erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der <strong>reskap</strong><br />

Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG haben, mit der Folge,<br />

dass sie nicht oder nur eingeschränkt in der<br />

Lage ist, die in Aussicht gestellten Zinsen sowie<br />

die Kapitalrückgewähr zu erwirtschaften.<br />

Maximalrisiko<br />

Das Maximalrisiko für den Anleger besteht<br />

in einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten<br />

Kapitals inkl. Agio. Im Falle der<br />

Fremdfinanzierung der Einlage durch den<br />

Anleger besteht das maximale Risiko darin,<br />

dass nicht nur das investierte Kapital inkl.<br />

Agio verloren sein kann, sondern auch noch<br />

das weitere Vermögen des Anlegers angegriffen<br />

werden kann und zur Privatinsolvenz<br />

des Anlegers führen kann. Das Maximalrisiko<br />

des Anlegers besteht also in der Privatinsolvenz.<br />

Die nachstehenden Risiken können kumulativ<br />

auftreten und sich gegenseitig verstärken.<br />

Die Risiken der Vermögensanlage sind in folgende<br />

Risikoklassen eingeordnet:<br />

• Prognosegefährdende Risiken<br />

• Anlagegefährdende Risiken<br />

• Anlegergefährdende Risiken<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

Prognosegefährdende Risiken sind solche Risiken,<br />

die die Prämissen für die im Prospekt ausgewiesene<br />

Ergebnisprognose betreffen, d.h. bei<br />

Eintritt eines Risikos werden die dargestellten<br />

Prognosen nicht erreicht. Folglich sind dann<br />

auch die Zinsen für die Genussrechte für den<br />

Anleger niedriger als in den Prognosen ausgewiesen.<br />

Platzierungsrisiko<br />

Soweit der Gesellschaft lediglich wenig Kapital<br />

aus dieser Emission zufließt, besteht das Risiko,<br />

8


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

dass dieses weitgehend oder vollständig für die<br />

mit der Emission verbundenen Kosten verbraucht<br />

wird, und nicht für Investitionen zur Verfügung<br />

steht. Die Folge ist, dass die Gesellschaft<br />

die Investitionen nicht in der geplanten Höhe<br />

durchführen kann, und ihre wirtschaftlichen<br />

Ziele nicht erreicht. Eine Platzierungsgarantie<br />

liegt nicht vor. Dadurch besteht das Risiko, dass<br />

der Anleger keine, verringerte und oder/verspätete<br />

Zinszahlungen erhält.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Zukünftige Änderungen der Steuergesetze<br />

sowie abweichende Gesetzesauslegungen<br />

durch Finanzbehörden und -gerichte können<br />

nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können<br />

für die Emittentin nachteilige Änderungen des<br />

Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit<br />

und/oder Ertragslage der Emittentin<br />

haben und somit zu einer Verringerung<br />

der Vergütung führen.<br />

Für die Emittentin hat bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

(Oktober 2013) noch keine<br />

steuerliche Betriebsprüfung stattgefunden. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund<br />

abweichender Beurteilung der Sach- und<br />

Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin<br />

Steuernachzahlungen zu leisten hat, was<br />

sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin<br />

auswirken könnte, mit der Folge, dass der Anleger<br />

geringere Zinszahlungen erhält als prognostiziert.<br />

Verzinsung der Einlage<br />

Die Auszahlung der Zinsen steht unter dem Vorbehalt,<br />

dass sie aus nachrangigen Kapitalbestandteilen<br />

der Emittentin, die nicht besonders<br />

gegen Ausschüttung geschützt sind, geleistet<br />

werden kann sowie unter dem Vorbehalt ausreichender<br />

Liquidität. Es besteht das Risiko, dass<br />

die Liquidität der Emittentin trotz der Erwirtschaftung<br />

von Jahresüberschüssen zur Zahlung der<br />

Zinsen nicht ausreicht.<br />

Bei der Emittentin darf durch die Zahlung der<br />

Zinsen ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt<br />

werden, so dass die Vornahme der<br />

Zahlung auch von der Liquiditätslage der Emittentin<br />

abhängig ist. Soweit die Zahlung der Zinsen<br />

aufgrund der Zahlungsvorbehalte nicht erfolgt,<br />

werden ausgefallene Zahlungen nicht<br />

nachgeholt. Von Dritten wurden keine Garantien<br />

hinsichtlich der Zahlungen der Zinsen übernommen.<br />

Dies bedeutet für den Anleger, dass die<br />

Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen<br />

und/oder verspätet erfolgen können.<br />

Verwässerung<br />

Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen,<br />

das im gleichen Rang mit den Genussrechten<br />

steht oder im Rang den Genussrechten<br />

vorgeht. Ein Bezugsrecht besteht in diesem<br />

Fall für die Anleger nicht, so dass das Risiko<br />

besteht, dass die Höhe der Zinsen der Anleger<br />

durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer<br />

als kalkuliert ausfällt.<br />

Fehlende Einflussnahme des Anlegers auf<br />

die Emittentin<br />

Die Genussrechte begründen ausschließlich<br />

schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der<br />

Emittentin. Die Genussrechte gewähren keine<br />

Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte oder<br />

Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin,<br />

so dass der Anleger Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

nicht beeinflussen kann. Insoweit besteht<br />

das Risiko, dass von der Geschäftsführung Entscheidungen<br />

getroffen werden, die dem Interesse<br />

des einzelnen Anlegers entgegenstehen.<br />

Den Anlegern stehen keine Mitwirkungsrechte<br />

in Bezug auf die Änderung der gesellschaftsrechtlichen<br />

Grundlagen der Emittentin (Gesellschaftsvertrag)<br />

zu, so dass eine Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine etwaige<br />

Neuausrichtung bei der Geschäftstätigkeit,<br />

nicht der Zustimmung der Anleger bedarf.<br />

Der Anleger ist nicht an den stillen Reserven beteiligt.<br />

Damit erhöhen von der Emittentin gebildete<br />

stille Reserven nicht die Höhe der Vergütungen<br />

der Anleger. Für den Anleger besteht<br />

das Risiko, dass das Management Entscheidungen<br />

trifft, die dazu führen, dass die Progonosen<br />

der Gesellschaft nicht erreicht werden und somit<br />

der Anleger keine, verringerte oder/und verspätete<br />

Zinszahlungen erhält.<br />

Aufsichtsrecht<br />

Nach derzeitigem Stand bedarf die Emittentin<br />

keiner Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz<br />

oder sonstigen gesetzlichen Verordnungen. Es<br />

ist möglich, dass während der Laufzeit der Genussrechte<br />

hier Änderungen erfolgen und diese<br />

sich auch auf die Emittentin auswirken. In Folge<br />

9


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

dieser Änderungen kann es zu einer höheren<br />

Kostenbelastung kommen, die in einem höheren<br />

Verwaltungsaufwand aufgrund von Auflagen<br />

und/oder gesetzlichen Bestimmungen begründet<br />

ist. Infolgedessen kann es zu niedrigeren als<br />

den geplanten Zinszahlungen an die Anleger<br />

kommen.<br />

Am 22.07.2013 ist die Umsetzung der AIFM-<br />

Richtlinie in nationales Recht mit dem Kapitalanlagegesetzbuch<br />

in Kraft getreten. Es ist aber<br />

nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber zukünftig<br />

weiter Regulierungsmaßnahmen beschließt,<br />

die dazu führen könnten, dass die angebotene<br />

Vermögensanlage davon betroffen ist.<br />

Die sich daraus möglicherweise ergebenen zusätzlichen<br />

Kosten, die nicht in der Planung enthalten<br />

sind, können dazu führen, dass die Zinszahlungen<br />

an die Anleger niedriger sind als geplant.<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Anlagegefährdende Risiken sind hingegen Risiken,<br />

die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage<br />

betreffen. Solche Risiken können<br />

bei ihrer Realisierung zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Einlage inkl. Agio<br />

des Anlegers führen.<br />

Veräußerbarkeit der Genussrechte<br />

Die Veräußerbarkeit der Genussrechte ist nur<br />

mit Zustimmung der Emittentin und auch nur ungeteilt<br />

möglich. Unabhängig davon besteht für<br />

den Handel von Genussrechten kein geregelter<br />

Zweitmarkt. Weiterhin sind die Genussrechte<br />

nicht an einem organisierten Markt zum Handel<br />

zugelassen bzw. im Freiverkehrshandel einbezogen.<br />

Die Suche nach einem Zweitkäufer kann<br />

sich deshalb schwierig gestalten. Die Realisierung<br />

des investierten Kapitals durch Veräußerung<br />

unterliegt folglich rechtlichen und faktischen<br />

Einschränkungen. Weiterhin gibt es bisher<br />

kein etabliertes Instrumentarium zur Ermittlung<br />

eines Veräußerungspreises. Die Laufzeit<br />

der Genussrechte endet frühestens zum 31. Dezember<br />

2015, bei Verlängerung zum 31. Dezember<br />

2016. Die von dem Anleger eingezahlte<br />

Zeichnungssumme unterliegt demnach einer<br />

Bindungsdauer, so dass der Anleger nicht vorzeitig<br />

über sein eingesetztes Kapital verfügen<br />

kann. Es besteht für den Anleger das Risiko,<br />

dass er keinen Erwerber findet oder sein Genussrecht<br />

unter Wert verkaufen muss, also sein<br />

eingesetztes Kapital inkl. Agio nicht in voller<br />

Höhe zurück erhält.<br />

Kapitalrückgewähr<br />

Bei der Prognose wird davon ausgegangen,<br />

dass der Anleger zum Ende der Laufzeit der Genussrechte<br />

sein investiertes Kapital in Form der<br />

Kapitalrückgewähr zurückerhält. Bei der Emittentin<br />

darf durch die Kapitalrückgewähr ein Insolvenzeröffnungsgrund<br />

nicht herbeigeführt werden,<br />

so dass die Vornahme der Zahlung auch<br />

von der Liquiditätslage der Emittentin abhängig<br />

ist. Es besteht das Risiko, dass die Liquidität der<br />

Emittentin trotz der Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen<br />

zur Kapitalrückgewähr zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

nicht ausreicht und sich die Rückzahlung<br />

verzögert oder nicht erfolgt.<br />

Von Dritten wurde keine Gewährleistung hinsichtlich<br />

der Kapitalrückgewähr übernommen,<br />

insbesondere besteht keine gesetzliche Einlagensicherung.<br />

Im Falle einer Insolvenz der Emittentin<br />

besteht das Risiko, dass der Anleger<br />

keine, verringerte und/oder verspätete Zinszahlung<br />

erhält, und/oder einen Teil- oder Totalverlust<br />

seiner Einlage inkl. Agio erleidet.<br />

Prognoserisiko, Zwischenfinanzierung<br />

Alle Positionen des Investitionsplanes und der<br />

übrigen Planungsrechnungen unterliegen der<br />

Unsicherheit einer jeden Prognose. Daher<br />

könnte es erforderlich werden, die Planungsrechnungen<br />

an eventuelle Veränderungen anzupassen.<br />

Bei ungeplanten Kostenerhöhungen<br />

oder Veränderungen der Einnahmesituation<br />

kann eine Zwischenfinanzierung notwendig werden,<br />

die sich nachhaltig auf das Ergebnis der<br />

Emittentin auswirkt und beim Anleger zum Totalverlust<br />

der Einlage inkl. Agio führen kann.<br />

Risiken aus Fremdkapitalaufnahme<br />

Die Aufnahme von weiterem Fremdkapital<br />

außer den Genussrechten ist bei der Emittentin<br />

nicht geplant. Sollte dieses wider Erwarten erforderlich<br />

werden, ergibt sich daraus das Risiko der<br />

Insolvenz der Emittentin, wenn sie aufgrund wirtschaftlicher<br />

Gegebenheiten nicht in der Lage ist,<br />

das aufgenommene Fremdkapital zurück zu zahlen.<br />

Für den Anleger kann dies bedeuten, dass<br />

er geringere Zinsen erhält als prognostiziert,<br />

10


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

oder diese ganz ausfallen und er einen Teiloder<br />

Totalverlust seiner Einlage inkl. Agio erleidet.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Das Erreichen der Zinsziele sowie die Angaben<br />

zur Kapitalrückgewähr haben die Aufrechterhaltung<br />

einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung.<br />

Es besteht folglich das Risiko, dass die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft die Auszahlung<br />

nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Des Weiteren<br />

besteht keine Sicherheit hinsichtlich der<br />

angenommenen Ertragserwartungen, so dass<br />

auf die weiter unten beschriebenen Risiken aus<br />

der Geschäftstätigkeit der Emittentin hinzuweisen<br />

ist, die für Anleger zu den dort beschriebenen<br />

negativen Folgen führen können.<br />

Da das von den Anlegern eingezahlte Kapital in<br />

das Vermögen der Emittentin fließt und damit sowohl<br />

für investive Zwecke als auch zur Finanzierung<br />

laufender Kosten der Emittentin eingesetzt<br />

wird, kann der Zufluss aus dieser Vermögensanlage<br />

nicht in der Gesamtheit sofort wertbildend<br />

investiert werden, sondern wird (auch) zur Finanzierung<br />

von Emissions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten<br />

verwendet. Soweit der Emittentin<br />

nur wenig Kapital aus dieser Emission zufließt,<br />

besteht das Risiko, dass dieses weitgehend<br />

oder vollständig für die mit der Emission verbundenen<br />

Kosten verbraucht wird und für Investitionen<br />

nicht zur Verfügung steht. Dies hat zur<br />

Folge, dass die Emittentin die in diesem Prospekt<br />

dargestellten Investitionen nicht vornehmen<br />

und ihre wirtschaftlichen Ziele nicht realisieren<br />

kann, so dass die Zinszahlungen ganz<br />

oder teilweise ausfallen und/oder verspätet erfolgen<br />

kann und der Anleger einen Teil- oder Totalverlust<br />

seiner Einlage inkl. Agio erleiden kann.<br />

Kurzes Bestehen der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wurde am 21. August 2013 gegründet.<br />

Bei der Gesellschaft handelt es sich<br />

also um ein junges Unternehmen. Bisher wurden<br />

keine Geschäftsergebnisse erzielt, die Rückschlüsse<br />

auf das zukünftige Geschäftsergebnis<br />

und die Planungsrechnungen zulassen. Das geplante<br />

wirtschaftliche Ergebnis kann nicht erreicht<br />

werden. Dadurch besteht das Risiko, dass<br />

der Anleger keine, verringerte und oder/verspätete<br />

Zinszahlung erhält, und oder einen Teiloder<br />

Totalverlust seiner Einlage inkl. Agio erleidet.<br />

Mittelverwendungsrisiko<br />

Das eingeworbene Genussrechtskapital unterliegt<br />

lediglich einer formalen Mittelverwendungskontrolle.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass die<br />

Verwendung der Gelder – trotz Mittelverwendungskontrolle<br />

- nicht ordnungsgemäß stattfindet.<br />

Das kann dazu führen, dass der Anleger<br />

keine, verringerte und/oder verspätete Zinszahlungen<br />

erhält und/oder einen Teil- oder Totalverlust<br />

inkl. Agio seiner Einlage erleidet.<br />

Risiko der Beteiligung aus der Geschäftstätigkeit<br />

und Investitionsverwendung<br />

Die Emittentin beabsichtigt, in die Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

zu investieren sowie Unternehmen zu beraten,<br />

die in der Projektierung von erneuerbaren<br />

Energien tätig sind. Die Emittentin kann sich<br />

auch an Unternehmen beteiligen, deren Unternehmenszweck<br />

auf die unmittelbare oder mittelbare<br />

Projektierung von Anlagen zur Erzeugung<br />

erneuerbarer Energien gerichtet ist. Daher können<br />

sich für den Anleger alle Risiken ergeben,<br />

die sich aus dem operativen Geschäftsfeld der<br />

Emittentin ergeben können.<br />

Diese können darin bestehen, dass die Projektierung<br />

teurer wird als geplant, weil z.B. Genehmigungsphasen<br />

sich verlängern, oder Genehmigungen<br />

für vorgesehene Standorte nicht erteilt<br />

werden, oder Verträge nicht eingehalten werden.<br />

Vertragspartner können insolvent werden,<br />

oder es kann sein, dass keine Abnehmer für die<br />

fertigen Projektierungen gefunden werden,<br />

und/oder die geplanten Veräußerungserlöse<br />

nicht erzielt werden.<br />

Weitere Risiken können sich dadurch ergeben,<br />

dass sich die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien ändern, wenn sich z.B. die<br />

staatlichen Zuschüsse verringern oder ganz<br />

wegfallen, und dadurch entweder keine neuen<br />

Projekte gefunden werden, oder fertige Projekte<br />

nicht veräußert oder nicht zu einem kostendeckenden<br />

Preis veräußert werden können.<br />

Weiterhin bestehen Risiken, wenn Investitionen<br />

im Ausland erfolgen. Auch hier können sich Risiken<br />

aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen, aus dem ausländischen<br />

Rechtskreis und aus ausländischen<br />

11


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Rechtsverhältnissen ergeben, die dazu führen<br />

können, dass die Emittentin die prognostizierten<br />

Ergebnisse nicht erzielt.<br />

Weiterhin können sich Risiken für den Anleger<br />

dadurch ergeben, dass sich die aus eventuell<br />

geplanten Beteiligungen an Unternehmen erwarteten<br />

Erträge nicht erzielen lassen, weil die<br />

Ertragskraft des Beteiligungsunternehmens<br />

nicht den Erwartungen entspricht. Des Weiteren<br />

kann das dazu führen, dass die in die Beteiligungsunternehmen<br />

investierten Mittel teilweise<br />

oder vollständig als Folge von Insolvenz wertberichtigt<br />

werden müssen und sich somit insgesamt<br />

eine geringere als die prospektierte Renditeerwartung<br />

des eingesetzten Kapitals ergeben<br />

kann.<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin und<br />

somit auch die Entwicklung der Beteiligung des<br />

Anlegers sind abhängig von der operativen Tätigkeit<br />

und der wirtschaftlichen Entwicklung der<br />

Emittentin und/oder der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

der von der Emittentin ausgewählten<br />

Beteiligungsunternehmen. In Bezug auf die Investitionen<br />

des Genussrechtskapitals muss der<br />

Anleger daher auf die Entscheidungskompetenz<br />

der Geschäftsführung der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG vertrauen. Für den Anleger besteht dadurch<br />

das Risiko, dass er einen Teil- oder Totalverlust<br />

inkl. Agio seiner Einlage erleidet.<br />

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten<br />

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten können sich ergeben,<br />

wenn Vertragspartner die mit der Emittentin<br />

geschlossenen Verträge nicht erfüllen<br />

und die Emittentin gezwungen ist, gerichtliche<br />

Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das kann mit enormen<br />

Zeitverzögerungen und somit mit erheblichen<br />

Kosten für die Emittentin verbunden sein.<br />

Der Eintritt dieses Risikos kann sich negativ auf<br />

die prognostizierten Ergebnisse auswirken und<br />

damit dazu führen, dass der Anleger geringere<br />

oder gar keine Zinsen erhält und/oder einen Totalverlust<br />

inkl. Agio seiner Einlage erleidet.<br />

Währungsrisiko<br />

Es kann sein, dass die Emittentin nicht in Euro,<br />

sondern in einer anderen Währung investiert,<br />

und somit einem Währungsrisiko unterliegt.<br />

Durch dieses Währungsrisiko kann das prognostizierte<br />

Ergebnis eventuell nicht erreicht werden<br />

und damit dazu führen, dass der Anleger geringere<br />

oder gar keine Zinsen erhält, und/oder<br />

einen Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet.<br />

Blind Pool Risiken (Freie Verwendung des<br />

Emissionskapitals)<br />

Die Beteiligung hat gemäß den Bedingungen<br />

der Genussrechte Blind-Pool-Charakter. Es handelt<br />

sich um eine Anlageform, bei der die einzelnen<br />

Investitionsvorhaben zum Zeitpunkt der<br />

Zeichnung und Einzahlung des Genussrechtskapitals<br />

noch nicht feststehen. Die Verwendung<br />

des eingeworbenen Genussrechtskapitals steht<br />

zur freien Verfügung der Geschäftsführung der<br />

Emittentin. Es handelt sich somit um eine Blind-<br />

Pool-Beteiligung, das heißt, dass die Geschäftsführung<br />

im Rahmen des gesellschaftsrechtlich<br />

definierten Unternehmensgegenstandes frei<br />

entscheiden kann, welche Investitionen vorgenommen<br />

werden.<br />

Risiken ergeben sich für den Anleger daraus,<br />

dass eine Investitionsentscheidung nicht die<br />

wirtschaftliche Entwicklung bringt und zu dauerhaften<br />

Verlusten führen kann. Des Weiteren<br />

kann das Risiko zukünftiger Fehlinvestitionen<br />

oder unternehmerische Fehlentscheidungen<br />

nicht ausgeschlossen werden. All dies könnte<br />

auf die Emittentin negative Auswirkungen<br />

haben.<br />

Das kann dazu führen, dass der Anleger keine,<br />

verringerte und/oder verspätete Zinszahlungen<br />

erhält und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl.<br />

Agio seiner Einlage erleidet.<br />

Gesetzliche Risiken<br />

Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen<br />

Wandel. So können Maßnahmen der Gesetzund<br />

Verordnungsgeber auf EU-, Bundesund/oder<br />

Landes- bis hin zur Kommunalebene<br />

die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen<br />

und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit<br />

und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin<br />

auswirken. Es besteht die Möglichkeit,<br />

dass auf Grund derartiger gesetzgeberischer<br />

Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung,<br />

Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner<br />

geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist.<br />

12


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

Aufgrund dessen besteht das Risiko von negativen<br />

Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit<br />

und/oder Ertragslage der Emittentin. Das kann<br />

dazu führen, dass der Anleger keine, verringerte<br />

und/oder verspätete Zinszahlungen erhält<br />

und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio<br />

seiner Einlage erleidet.<br />

Inflationsrisiko<br />

Die Rückzahlung an den Anleger erfolgt zum<br />

Nennwert. Der Wert der Kapitalrückgewähr kann<br />

aber auch durch Inflation gemindert werden, so<br />

dass es in Folge von Geldentwertung zu einer<br />

Minderung des realen Wertes des Genussrechtskapitals<br />

kommt. Außerdem besteht das Risiko,<br />

das durch eine inflationäre Entwicklung die mit<br />

den Beteiligungen verbundenen Kosten steigen.<br />

Dies kann dazu führen, dass sich Überschüsse<br />

und Erträge verringern oder ganz ausbleiben.<br />

Dies kann auch negative Auswirkungen auf die<br />

Zahlung an den Anleger haben. Für den Anleger<br />

bedeutet dieses Risiko, dass Zinszahlungen<br />

oder die Kapitalrückgewähr seiner Vermögensanlage<br />

gar nicht oder nur in geringerem Umfang<br />

als prospektiert erfolgen, bis hin zum Totalverlust<br />

seiner Einlage inkl. Agio.<br />

Vertrieb der Genussrechte<br />

Für die Platzierung der mit diesem Prospekt angebotenen<br />

Genussrechte besteht keine Platzierungsgarantie.<br />

Zur Aktivierung des Vertriebs ist<br />

die Emittentin möglicherweise angewiesen, höhere<br />

als die kalkulierten Vertriebsprovisionen zu<br />

vereinbaren, weitere Marketingmaßnahmen zu<br />

ergreifen bzw. zusätzliche oder abgeänderte<br />

Produktvarianten zu entwickeln. Derartige Maßnahmen<br />

sind üblicherweise mit z.T. erheblichen<br />

Kosten verbunden, wodurch vor allem die beteiligungstypischen<br />

Nebenkosten ansteigen können<br />

und sich insbesondere die kalkulierten Zinsen<br />

vermindern.<br />

Außerdem besteht am außerbörslichen Kapitalmarkt<br />

ein umfassendes Angebot an alternativen<br />

Produkten, so dass nicht auszuschließen ist,<br />

dass es der Emittentin nicht gelingt, ausreichende<br />

Vertriebskapazitäten zu akquirieren.<br />

Dies hätte einen gegenüber der Prognose stark<br />

verminderten Zufluss von Anlegergeldern zur<br />

Folge, so dass die kalkulierten Ergebnisse für<br />

den Anleger nicht erwirtschaftet werden können<br />

und/oder die Kapitalrückgewähr an den Anleger<br />

nicht möglich ist. Es besteht also das Risiko, das<br />

der Anleger einen Totalverlust seiner Einlage<br />

inkl. Agio erleidet.<br />

Risiko aus der Nachrangigkeit der<br />

Genussrechte<br />

Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen,<br />

dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche<br />

gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig<br />

ausgezahlt werden, soweit diese anderen<br />

Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen<br />

dieser Genussrechte stehen, auch<br />

nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der<br />

Emittentin begebenen Genussrechte.<br />

Im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin<br />

sind die Ansprüche der Anleger erst nach<br />

einer etwaigen Befriedigung dinglich besicherter<br />

Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute)<br />

sowie anderer nicht nachrangiger Gläubiger<br />

(z.B. Lieferanten) zu bedienen. Es besteht<br />

für Anleger im Falle der Insolvenz oder Liquidation<br />

der Emittentin das Risiko, dass die verbleibende<br />

Vermögensmasse der Emittentin nicht<br />

ausreicht, um auch die nachrangigen Ansprüche<br />

der Anleger auf Kapitalrückgewähr und Zahlung<br />

der Zinsen vollständig zu bedienen. Dies kann<br />

zum Verlust der vom Anleger gezeichneten Einlage<br />

inkl. Agio führen.<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Der Erfolg der Emittentin hängt in wesentlichem<br />

Maße von der unternehmerischen Fähigkeit der<br />

Geschäftsleitung sowie der fachlichen Qualifikation<br />

der vorhandenen bzw. eventuellen zukünftigen<br />

Mitarbeiter der Emittentin bzw. ihrer Vertragspartner<br />

ab.<br />

Der Verlust von Entscheidungsträgern sowohl<br />

bei der Emittentin als auch bei ihren Vertragspartnern<br />

kann einen nachteiligen Einfluss auf<br />

die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin<br />

haben. Das kann dazu führen, dass der Anleger<br />

keine und/oder verringerte Zinszahlungen erhält<br />

und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio<br />

seiner Einlage erleidet.<br />

Interessenkonflikte/Management<br />

Ein Missbrauch der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen<br />

bzw. Unterlassung notwendiger<br />

Handlungen der Geschäftsführung der Emittentin<br />

sowie die Verfolgung von Eigeninteressen<br />

13


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

der geschäftsführenden Personen und Initiatoren<br />

können die Entwicklung der Emittentin negativ<br />

beeinflussen. Die Verfolgung von Eigeninteressen<br />

ist deshalb nicht auszuschließen, weil<br />

die Geschäftsführung der Emittentin von den Beschränkungen<br />

des sogenannten Insichgeschäfts<br />

(§ 181 BGB) befreit sind und somit im Namen der<br />

Emittentin mit sich Verträge wirksam abschließen<br />

können.<br />

Weitere Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

begründen können, bestehen in<br />

der Form, dass Herr Michael Bauer alleiniger Gesellschafter<br />

der Gründungskommanditistin, der<br />

ResKap <strong>GmbH</strong> ist. Herr Michael Bauer ist weiterhin<br />

alleiniger Geschäftsführer der ResKap<br />

<strong>GmbH</strong>. Er ist alleinvertretungsberechtigt und<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Die Gründungskommanditistin, die ResKap<br />

<strong>GmbH</strong>, ist alleinige Gesellschafterin der <strong>reskap</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>, der Komplementärin der<br />

Emittentin. Herr Michael Bauer ist alleiniger Geschäftsführer<br />

der <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong>. Er<br />

ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

Herr Rechtsanwalt Peter Nottenkämper ist<br />

gleichzeitig Mittelverwendungskontrolleur und<br />

Geschäftsführer sowie alleiniger Gesellschafter<br />

der NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>, die<br />

mit der treuhänderischen Verwaltung der Genussrechte<br />

beauftragt ist.<br />

Die Anleger haben keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen.<br />

Die fachliche Leitung,<br />

Leistung sowie die Integrität der Geschäftsführung<br />

hat einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg<br />

der Genussrechte. Gelingt es der Geschäftsführung<br />

nicht, hinreichende Einnahmen zu erzielen,<br />

mindert es die Liquidität der Emittentin und<br />

kann dazu führen, dass der Anleger keine<br />

und/oder verringerte Zinszahlungen erhält<br />

und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio<br />

seiner Einlage erleidet.<br />

Insolvenzrisiko<br />

Die Bonität der Emittentin kann sich während<br />

der Zusammenarbeit verändern und/oder falsch<br />

eingeschätzt werden. Die Bonität der Emittentin<br />

steht in engem Zusammenhang zur Bonität der<br />

möglichen Beteiligungsunternehmen und Vertragspartner.<br />

Wird ein Unternehmen oder Vertragspartner<br />

insolvent, so besteht das Risiko von<br />

zusätzlichen Kosten beziehungsweise verringerten<br />

Ergebnissen bei der Emittentin. Das kann<br />

dazu führen, dass der Anleger keine und/oder<br />

verringerte Zinszahlungen erhält und/oder<br />

einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage<br />

erleidet.<br />

Rating<br />

Für die Emittentin wurden bis zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung kein Rating zur Bewertung<br />

ihrer Zahlungsfähigkeit und kein Emissionsrating<br />

in Bezug auf die angebotenen Genussrechte<br />

durchgeführt. Eine Beurteilung der angebotenen<br />

Genussrechte ist ausschließlich anhand dieses<br />

Prospektes und sonstiger öffentlich zugänglicher<br />

Informationen über die Emittentin möglich.<br />

Es besteht insoweit das Risiko, dass diese Informationen<br />

und die Sachkunde des einzelnen Anlegers<br />

nicht ausreichen, um eine an den persönlichen<br />

Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung<br />

zu treffen. Dies kann zum Verlust<br />

der vom Anleger gezeichneten Einlage inkl.<br />

Agio führen.<br />

Prognosen<br />

Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen<br />

in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten<br />

verbunden sind. Diese beruhen auf den<br />

gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen,<br />

Marktbeobachtungen und Erwartungen der<br />

Emittentin. Es handelt sich bei den Prognosen<br />

um subjektive Einschätzungen der Emittentin<br />

und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen<br />

und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen.<br />

Die Prognosen können sich somit als unzutreffend<br />

erweisen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl<br />

von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächliche,<br />

künftige Entwicklung der Emittentin<br />

erheblich von den abgebildeten Prognosen abweicht.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere<br />

Ergebnisse und daher geringere Zinsen für<br />

den Anleger erwirtschaftet. Dies kann zum Verlust<br />

der vom Anleger gezeichneten Einlage inkl.<br />

Agio führen.<br />

Haftung des Anlegers gegenüber Gläubigern<br />

der Emittentin<br />

Der Anleger ist im Innenverhältnis zur Emittentin<br />

verpflichtet, seine Zeichnungssumme vollstän-<br />

14


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

dig zu erfüllen. Der Anleger haftet bis zur Höhe<br />

seiner Einlage. Es besteht das Risiko, dass der<br />

Anleger seine Einzahlungsverpflichtung auch<br />

dann noch erfüllen muss, wenn es der Emittentin<br />

bereits wirtschaftlich schlecht geht. Das kann<br />

zum Verlust der Einlage inkl. Agio führen.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Anlegergefährdende Risiken betreffen das persönliche<br />

Vermögen des Anlegers. Bei Eintritt solcher<br />

Risiken kann nicht nur das investierte Kapital<br />

inkl. Agio verloren sein, sondern auch noch<br />

das weitere Vermögen des Anlegers angegriffen<br />

werden und zur Privatinsolvenz führen.<br />

Fremdfinanzierung durch den Anleger<br />

Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Genussrechte<br />

ganz oder teilweise durch Fremdmittel,<br />

also z.B. durch Bankdarlehen, zu finanzieren.<br />

Bei einer Fremdfinanzierung erhöht sich die Risikostruktur<br />

der Anlage, weil die aufgenommenen<br />

Fremdmittel einschließlich der hiermit verbundenen<br />

Kosten (z. B. Kreditzinsen) zurück -<br />

zuführen sind. Dies gilt auch im Fall des vollständigen<br />

oder teilweisen Verlustes des eingesetzten/noch<br />

zu zahlenden Kapitals inkl. des Agios<br />

bzw. auch soweit die Beteiligung keine oder<br />

nicht die kalkulierten Vergütungen ausschüttet.<br />

Die von der Entwicklung der Beteiligung unabhängige<br />

Verpflichtung aus einer Fremdfinanzierung<br />

sollte der Anleger in jedem Fall wirtschaftlich<br />

tragen können. Dies kann zum Verlust des<br />

vom Anleger gezeichneten Kapitals inkl. Agio<br />

bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />

Abschließender Risikohinweis<br />

In dem Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“<br />

werden die aus Sicht der Anbieterin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung bestehenden wesentlichen<br />

Risiken der Vermögensanlage vollständig<br />

dargestellt.<br />

15


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Angaben über die Vermögensanlage<br />

(§ 4 VermVerkProspV)<br />

Details des Angebotes der Genussrechte<br />

Die nachfolgenden Informationen sind eine Zusammenstellung<br />

der Hauptmerkmale der Vermögensanlage.<br />

Genussrechte können nur direkt<br />

erworben werden. Grundsätzlich empfiehlt die<br />

Anbieterin jedem Interessenten, die Unterlagen<br />

und Verträge genau zu prüfen und sich im Zweifelsfall<br />

mit fachkundigen Beratern auszutauschen.<br />

Firma der Emittentin, Sitz der Emittentin<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

In der Bohn 26, D-69168 Wiesloch<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der<br />

angebotenen Vermögensanlage<br />

Bei der Art der angebotenen Vermögensanlage<br />

handelt es sich um auf den Namen lautende<br />

unverbriefte Genussrechte („Vermögensanlage“)<br />

ohne Gewinn- und ohne Verlustbeteiligung.<br />

Die maximale Anzahl der zu begebenen<br />

Anteile beträgt 750. Der Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlage beträgt Euro<br />

7.500.000,00.<br />

Mindestzeichnungssumme der Genussrechte<br />

Die Mindestzeichnungssumme der angebotenen<br />

Genussrechte beträgt Euro 10.000,00 je Genussrecht.<br />

Höhere Zeichnungssummen müssen<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Der Anleger muss mindestens ein Genussrecht<br />

zeichnen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

demnach Euro 10.000,00 zuzüglich eines<br />

Agio von 5 Prozent, in Summe also Euro<br />

10.500,00. Höhere Zeichnungsbeträge sind in<br />

Schritten zu Euro 1.000,- (zuzüglich eines Agio<br />

von 5 Prozent) möglich. Bei einem Emissionsvolumen<br />

von Euro 7.500.000,- (Zielgröße) beträgt<br />

die maximal zu begebende Anzahl der angebotenen<br />

Vermögensanlage 750 Genussrechte.<br />

Sollte die Zielgröße jedoch über- oder unterschritten<br />

werden, kann die endgültige Anzahl<br />

der zu begebenen Vermögensanlage nicht angegeben<br />

werden. Die endgültige Anzahl ergibt<br />

sich aus den individuellen Zeichnungsentscheidungen<br />

der Anleger.<br />

Hauptmerkmale der Anteile der Anleger,<br />

deren Rechte und Pflichten<br />

Die Rechte und Pflichten setzen sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

Rechte der Anleger:<br />

• Recht auf Verzinsung<br />

• Recht auf Rückzahlung des Kapitals zum<br />

Nennwert<br />

• Recht auf Zahlung eines einmaligen Sonderzins<br />

(Frühzeichnerbonus) bei Zeichnung bis<br />

zum 28. Februar 2014<br />

• Informationsrechte<br />

• Eintragung ins Genussrechtsregister<br />

• Recht auf Übertragung<br />

Pflichten der Anleger:<br />

• Zahlung der Zeichnungssumme inkl. Agio<br />

• Pflicht zur Meldung von Änderungen seiner<br />

persönlichen Daten<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Der Begriff der Hauptmerkmale der Anteile umfasst<br />

die Rechte und Pflichten der Gründungsgesellschafter,<br />

die zugleich die Gesellschafter im<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind. Die Gesellschafter<br />

haben die folgenden von den künftigen<br />

Gesellschaftern abweichenden Hauptmerkmale<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung:<br />

Alle Rechte und Pflichten der derzeitigen Gesellschafter<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung<br />

Die derzeitigen Gesellschafter der Emittentin<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben<br />

folgende Rechte und Pflichten:<br />

• Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Emittentin verpflichtet. Die<br />

Komplementärin ist verpflichtet, die jährliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen (§ 8<br />

Nr. 2 des Gesellschaftervertrages) und sie zu<br />

leiten.<br />

• Die Komplementärin ist in ihrer Funktion als<br />

Geschäftsführerin der Emittentin verpflichtet,<br />

die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns zu führen. Die Komplementä-<br />

16


Angaben über die Vermögensanlage (§ 4 VermVerkProspV)<br />

rin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

befreit.<br />

• Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />

für die Laufzeit der Genussrechte eine<br />

laufende Vergütung in Höhe von 0,5 Prozent<br />

des tatsächlich eingezahlten Genussrechtskapitals<br />

p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro<br />

Geschäftsjahr. Sollte eine Genussrechtstranche<br />

in der zweiten Jahreshälfte aufgelegt werden,<br />

wird die Vergütung zur Hälfte gezahlt.<br />

Nach Kapitalrückzahlung an die Genussrechtsinhaber<br />

wird die Geschäftsführungsvergütung<br />

neu verhandelt.<br />

• Für die derzeitigen Gesellschafter bestehen<br />

keine Wettbewerbsbeschränkungen.<br />

• Der Kommanditistin stehen die Kontroll- und<br />

Mitwirkungsrechte nach §§ 164, 166 HGB zu.<br />

• Die derzeitigen Gesellschafter sind am Vermögen<br />

und am Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft<br />

im Verhältnis der gezeichneten und geleisteten<br />

Pflichteinlagen beteiligt (§ 15 Nr. 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages).<br />

• Die derzeitige Kommanditistin kann ihren Anteil<br />

nur mit Zustimmung der Komplementärin<br />

übertragen (§ 18 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

• Die derzeitigen Gesellschafter haben beim<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft Anspruch<br />

auf ein Auseinandersetzungsguthaben (§ 22<br />

des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die abweichenden Rechte der derzeitigen Gesellschafter<br />

(Komplementärin und Kommanditistin)<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Die Rechte und Pflichten der derzeitigen Gesellschafter<br />

(Komplementärin und Kommanditistin)<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

unterscheiden sich wie folgt:<br />

• Die Komplementärin haftet beschränkt mit<br />

ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />

• Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Emittentin verpflichtet, sie<br />

ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

• Die Komplementärin ist verpflichtet, die jährliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen<br />

(§ 8 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages) und sie<br />

zu leiten.<br />

• Die Komplementärin erhält die in § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelte Vergütung für<br />

ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der Emittentin.<br />

• Bei der Kommanditistin entspricht die Pflichteinlage<br />

der Hafteinlage.<br />

• Ehemaligen Gesellschaftern der <strong>reskap</strong> Projekt<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG stehen keine Ansprüche<br />

aus der Beteiligung bei der Emittentin zu.<br />

Die abweichenden Rechte und Pflichten<br />

der Gesellschafter zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung von den zukünftigen<br />

Gesellschaftern (Kommanditisten)<br />

Die Rechte und Pflichten der zukünftigen Gesellschafter<br />

(Kommanditisten) der Emittentin unterscheiden<br />

sich von der Kommandistin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung wie folgt:<br />

• Die zukünftigen Kommanditisten können ihren<br />

Geschäftsanteil auch ohne Zustimmung der<br />

Komplementärin übertragen (§ 18 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

• Die abweichenden Rechte und Pflichten der<br />

zukünftigen Gesellschafter (Kommanditisten)<br />

von der Komplementärin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung entsprechen den im vorstehenden<br />

Abschnitt beschriebenen abweichenden<br />

Rechten und Pflichten der Kommanditistin<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

zur Komplementärin (siehe Abschnitt: „Die abweichenden<br />

Rechte und Pflichten der Gesellschafter<br />

(Komplementärin und Kommanditistin)<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung“).<br />

• Darüber hinaus gibt es keine abweichenden<br />

Rechte und Pflichten der Gesellschafter zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung von den zukünftigen<br />

Gesellschaftern.<br />

Die abweichenden Rechte und Pflichten der<br />

zukünftigen Anleger<br />

Bis auf das Recht auf Information haben die Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

sowie die zukünftigen Gesellschafter komplett<br />

andere Rechte und Pflichten als die zukünftigen<br />

Anleger.<br />

17


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Weitere Angaben zu den Genussrechten:<br />

Die Genussrechte sind ab dem ersten vollen<br />

Monat nach Einzahlung des Nennbetrages dividendenberechtigt.<br />

Die endfällige Verzinsung in<br />

Höhe von 1 Prozent pro Monat des jeweiligen<br />

Nennbetrages erfolgt ab dem ersten vollen<br />

Monat nach vollständiger Einzahlung der gezeichneten<br />

Einlage bis zum Ende der jeweiligen<br />

Laufzeit der Genussrechte. Die Zahlung der Zinsen<br />

erfolgt endfällig am Ende der Laufzeit der<br />

Genussrechte zum 31. Dezember 2015, bei Verlängerung<br />

der Laufzeit der Genussrechte bis<br />

spätestens zum 31. Dezember 2016.<br />

Es erfolgt keine Gewinn- und keine Verlustbeteiligung<br />

und keine Beteiligung am Liquidationserlös.<br />

Die Zahlung der Kapitalrückgewähr gemäß § 8<br />

der Genussrechtsbedingungen in Höhe von 100<br />

Prozent des Genussrechtskapitals erfolgt zum<br />

Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember<br />

2015, bei Verlängerung der Laufzeit spätestens<br />

zum 31. Dezember 2016.<br />

Die Genussrechtsbedingungen sind auf den Seiten<br />

58ff des Verkaufsprospektes abgedruckt.<br />

Frühzeichnerbonus<br />

Der Anleger erhält einen einmaligen Sonderzins<br />

(Frühzeichnerbonus) wenn und soweit er Genussrechte<br />

bis zum 28. Februar 2014 zeichnet<br />

und die Wertstellung der Zeichnungssumme<br />

(einschließlich Agio) innerhalb der vorgenannten<br />

Frist auf dem Treuhandkonto erfolgt. Für die<br />

Höhe des Frühzeichnerbonus gilt folgende Staffelung:<br />

a. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

31. Oktober 2013 erhält der Anleger 12 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio)<br />

b. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

30. November 2013 erhält der Anleger 10 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

c. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

31. Dezember 2013 erhält der Anleger 8 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

d. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

31. Januar 2014 erhält der Anleger 6 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

e. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

28. Februar 2014 erhält der Anleger 4 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

Der Frühzeichnerbonus ist ebenfalls endfällig<br />

und zusammen mit den endfälligen Zinsen und<br />

der Kapitalrückgewähr am Ende der Laufzeit der<br />

Genussrechte zum 31. Dezember 2015 (bei Verlängerung<br />

zum 31. Dezember 2016) ausgezahlt.<br />

Zeichner können die Genussrechte entsprechend<br />

diesem Verkaufsprospekt und dem in<br />

Anhang enthaltenen Zeichnungsscheins unmittelbar<br />

erwerben. Mit der Verwaltung und Wahrnehmung<br />

sämtlicher sich aus den Genussrechten<br />

ergebenen Rechte und Pflichten wird die<br />

NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>, in 45721<br />

Haltern am See, beauftragt. Der Erwerb der Genussrechte<br />

kommt mit Annahme der Zeichnung<br />

seitens der Treuhänderin, rückwirkend zum Tag<br />

der Wertstellung der Gutschrift auf dem Treuhandkonto,<br />

und der vollständigen Einzahlung<br />

der Zeichnungssumme auf das im Zeichnungsschein<br />

angegebene Konto zustande. Sollte der<br />

Anleger nicht den vollen Betrag der von ihm gezeichneten<br />

Zeichnungssumme auf dem Treuhandkonto<br />

einzahlen, kann die Treuhänderin<br />

• Die Bestätigung ablehnen<br />

• Den Zeichnungsschein bestätigen und die Einzahlung<br />

des ausstehenden Betrages einfordern<br />

oder<br />

• Den Erwerb auf den vom Anleger eingezahlten<br />

Betrag beschränken.<br />

Mit dem Zeichnungsschein beauftragt der Anleger<br />

die Treuhänderin zugleich für ihn die Rechte<br />

aus den erworbenen Genussrechten wahrzunehmen.<br />

Dieser Auftrag wird mit dem Eingang<br />

des Zeichnungsscheins bei der Treuhänderin für<br />

den Anleger bindend.<br />

Die Genussrechte sind unverbrieft. Die Genussrechte<br />

lauten auf den Namen des Anlegers. Die<br />

Anleger werden mit vollständigem Namen, Anschrift<br />

und Geburtsdatum in das bei der Treuhänderin<br />

geführte Genussrechtsregister unter Angabe<br />

ihrer Bankverbindung eingetragen. Die<br />

Treuhänderin wird alle Zahlungen (Zinsen, Frühzeichnerbonus,<br />

Kapitalrückgewähr) an den jeweiligen<br />

im Genussrechtsregister eingetragenen<br />

Anleger und auf sein darin angegebenes<br />

Konto leisten. Alle Zahlungen der Gesellschaft<br />

erfolgen stets mit befreiender Wirkung an den<br />

jeweils in diesem Register eingetragenen Anleger.<br />

Die Zahlung der Zinsen und des Frühzeichnerbonus<br />

steht unter dem Vorbehalt ausreichender<br />

18


Angaben über die Vermögensanlage (§ 4 VermVerkProspV)<br />

Liquidität. Wenn und soweit dieser Vorbehalt<br />

nicht erfüllt ist, vermindern sich die zahlbaren<br />

Zinsen entsprechend. Ein Nachzahlungsanspruch<br />

bis zur ursprünglichen Höhe besteht<br />

nicht.<br />

Die Genussrechte haben Fremdkapitalcharakter<br />

und sind nachrangig. Der qualifizierte Nachrang<br />

bedeutet, dass sämtliche Ansprüche aller anderen<br />

Gläubiger der Emittentin vorrangig vor den<br />

Ansprüchen der Anleger bedient werden. Die<br />

Nachrangigkeit bedeutet weiterhin, dass die<br />

Zahlungen von Zinsen, Frühzeichnerbonus und<br />

die Kapitalrückgewähr weder zur Überschuldung<br />

noch zur Zahlungsunfähigkeit der Emittentin<br />

führen dürfen. Im Fall einer Insolvenz der<br />

Emittentin dürfen Zahlungen an die Anleger<br />

nur aus Jahresüberschüssen, Liquidationsüberschüssen<br />

oder sonstigem freien Vermögen der<br />

Emittentin geleistet werden.<br />

Die Genussrechte sind untereinander gleichrangig.<br />

Im Falle der Liquidation sind die Anleger<br />

nicht am Liquidationserlös beteiligt.<br />

Die Genussrechte gewähren keine Stimmrechte,<br />

Mitspracherechte, Teilnahme an der Gesellschafterversammlung,<br />

keine Beteiligung am Vermögen<br />

der Emittentin oder anderen stillen Reserven.<br />

Die Emittentin behält sich vor, weitere Genussrechte<br />

zu gleichen oder anderen Bedingungen<br />

zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Anleger bei<br />

der Ausgabe weiterer Genussrechte ist nur gegeben,<br />

wenn die Gesellschafterversammlung<br />

dies beschließt.<br />

Pflichten der Anleger<br />

Der Anleger ist nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

(Zeichnungsschein) zur Einzahlung der<br />

Zeichnungssumme einschließlich des Agios von<br />

5 Prozent verpflichtet.<br />

Mit dem Zeichnungsschein beauftragt der Anleger<br />

die Treuhänderin zugleich für ihn die Rechte<br />

aus den erworbenen Genussrechten wahrzunehmen.<br />

Dieser Auftrag wird mit dem Eingang<br />

des Zeichnungsscheins bei der Treuhänderin für<br />

den Anleger bindend.<br />

Sonstige Informationen<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach<br />

der Veröffentlichung des gebilligten Verkaufsprospektes<br />

und endet am 30. Juni 2014. Es besteht<br />

die Möglichkeit bei Vollplatzierung die<br />

Zeichnungsfrist zu verkürzen. Es besteht die<br />

Möglichkeit die Zeichnungen bei nicht fristgerechter<br />

und vollständiger Zahlung auf den vom<br />

Anleger eingezahlten Betrag zu kürzen. Weitere<br />

Möglichkeiten die Zeichnungsfrist vorzeitig zu<br />

schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />

zu kürzen, bestehen nicht.<br />

19


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

der Vermögensanlage<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben<br />

die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption der Vermögensanlage, die mit dem<br />

Erwerb, dem Besitz und der Veräußerung von<br />

Genussrechten der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG durch den Anleger verbunden sind. Maßgeblich<br />

sind dabei die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden deutschen Steuergesetze,<br />

die veröffentlichte Rechtsprechung der Finanzgerichte<br />

sowie die bisher geübte Praxis der Finanzverwaltung,<br />

soweit diese bekannt ist.<br />

Aufgrund der fortlaufenden Veränderungen der<br />

Steuergesetze, der nicht immer genau abschätzbaren<br />

Interpretation der Gesetze durch die Behörden<br />

und der unterschiedlichen Rechtsprechung<br />

durch die Finanzgerichte kann von der<br />

Emittentin jedoch keine Haftung für die angestrebte<br />

steuerliche Behandlung der Genussrechte<br />

oder für Folgen übernommen werden,<br />

die dem Anleger aus einer zukünftigen Änderung<br />

der Steuergesetzgebung und/oder deren<br />

Auslegung möglicherweise entstehen können.<br />

Sollte es zu Änderungen der Steuergesetzgebung<br />

kommen, durch die oder durch deren Auslegung<br />

die steuerliche Behandlung von Genussrechten<br />

oder Kapitalbeteiligungen betroffen ist,<br />

behält sich die <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

vor, ihre Bedingungen der Genussrechten anzupassen,<br />

um Schaden vom Anleger oder der Gesellschaft<br />

fernzuhalten.<br />

Grundsätzlich unterliegen die Einkünfte aus dieser<br />

Vermögensanlage den Steuergesetzen der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Sie stellen Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen dar. Da die folgende<br />

Darstellung aber nicht die individuellen<br />

Steuerfolgen für den einzelnen Anleger beinhalten<br />

kann und diese auch erheblich von der persönlichen<br />

Situation abhängig ist, wird jedem Anleger<br />

empfohlen, seinen Steuerberater zu konsultieren.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für<br />

Anleger, die ihre gezeichneten Genussrechten<br />

im Privatvermögen halten, diese ausschließlich<br />

aus Eigenmitteln erbringen und nach der deutschen<br />

Steuergesetzgebung veranlagt werden.<br />

Zählen die Genussrechten dagegen zum Betriebsvermögen<br />

des Anlegers, ergeben sich abweichende<br />

steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem<br />

Abschnitt ausdrücklich nicht dargestellt<br />

werden. Es werden keinerlei Aussagen zu den<br />

steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich<br />

bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder<br />

ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben.<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption der mit<br />

diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlage<br />

in Form der Genussrechte geht weiterhin<br />

davon aus, dass die Emittentin die Leistungen<br />

auf die Genussrechte (Zinszahlungen) als Betriebsausgabe<br />

steuerlich absetzen kann.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

Der Anleger erzielt aus seiner Vermögensanlage<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Genussrechte<br />

vermitteln aber steuerlich keine Beteiligung.<br />

Sie sind nicht eigenkapitalähnlich, sondern<br />

stellen Fremdkapital für die Emittentin dar.<br />

Eine Qualifizierung als Eigenkapital kommt nur<br />

in Betracht, wenn der Anleger am laufenden Gewinn<br />

und Verlust der Emittentin und einem Liquidationserlös<br />

teilnimmt.<br />

Die Genussrechte sehen jedoch weder eine Gewinnbeteiligung<br />

noch eine Beteiligung am Liquidationserlös<br />

vor. Vielmehr vermitteln sie unmittelbare,<br />

in der Liquidation der Emittentin nachrangige<br />

Ansprüche gegen die Emittentin. Außerdem<br />

sind sie mit einem qualifizierten Nachrang<br />

verbunden. Eine Beteiligung am handelsrechtlichen<br />

Gewinn besteht nicht.<br />

Besteuerung der Zinsen<br />

Mit der Zeichnung von Genussrechten erzielen<br />

die Anleger Einkünfte durch die Verzinsung und<br />

den Frühzeichnerbonus sowie eventuelle Veräußerungsgewinne<br />

bei der Übertragung der Genussrechte.<br />

Dabei stellen diese Erträge steuerlich<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und unterliegen<br />

somit der Einkommensteuer (§ 20 I Nr.<br />

20


Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />

7 ESt). Diese Kapitalerträge sind in dem Jahr zu<br />

versteuern, in dem sie dem Anleger zufließen<br />

(§ 11 Absatz 1 EStG).<br />

Frühzeichnerbonus<br />

Der Anleger, der die Genussrechte vor dem 28.<br />

Februar 2014 erwirbt, erhält einen Frühzeichnerbonus.<br />

Hierbei handelt es sich um einen Sonderzins,<br />

den der Anleger für seine frühzeitige Zeichnung<br />

erhält. Es handelt sich dabei nicht um eine<br />

Kapitalrückzahlung, sondern um einen Kapitalertrag<br />

mit Zinscharakter. Mit diesen Einnahmen unterliegt<br />

der Anleger der Einkommensteuer zzgl.<br />

dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer.<br />

Endfällige Zinsen<br />

Die Genussrechte sind so ausgestaltet, dass der<br />

Anleger keine laufend zu versteuernden Kapitalerträge<br />

hat. Für die Steuerpflicht kommt es auf<br />

den Zufluss der Kapitalerträge an, wobei Zufluss<br />

bedeutet, dass der Steuerpflichtige wirtschaftlich<br />

über die Erträge verfügen kann. Die Genussrechte<br />

sind aber so ausgestaltet, dass der Anleger<br />

vor Ablauf weder über sein Kapital noch<br />

über die Zinsen verfügen kann. Erst mit Ende<br />

der Laufzeit der Genussrechte erhält er die gesamten<br />

Zinsen der Laufzeit, den Frühzeichnerbonus<br />

und sein ursprünglich eingezahltes Kapital<br />

(ohne Agio) zurück.<br />

Die Differenz zwischen höherem Auszahlungsbetrag<br />

(Zinsen, Frühzeichnerbonus, Kapitalrückgewähr)<br />

und ursprünglich eingezahltem Genussrechtskapital<br />

einschließlich Agio stellt beim Anleger<br />

steuerpflichtigen Kapitalertrag dar. Sollte<br />

der Anleger am Ende der Laufzeit entgegen den<br />

Prognosen der Emittentin weniger als sein ursprünglich<br />

eingesetztes Kapital zurück erhalten,<br />

ergibt sich für ihn ein Verlust. Ein etwaiger Verlust<br />

mindert die steuerpflichtigen Einnahmen<br />

des Anlegers aus Kapitalvermögen, kann aber<br />

nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten<br />

verrechnet werden.<br />

Abgeltungsteuer<br />

Die Emittentin übernimmt nicht die Zahlung von<br />

Steuern des Anlegers. Die Zinserträge sind im<br />

Rahmen der Abgeltungsteuer steuerpflichtig. Erträge<br />

aus den Genussrechten unterliegen seit<br />

dem 1. Januar 2009 der Abgeltungsteuer.<br />

Die Emittentin als Schuldnerin der Zinsen auf<br />

das Kapital ist gesetzlich verpflichtet, die anfallende<br />

Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl.<br />

des Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5%<br />

sowie ggf. Kirchensteuer im Wege des Vorwegabzuges<br />

einzubehalten und an das zuständige<br />

Finanzamt abzuführen. Damit reduziert sich der<br />

an die Anleger auszuzahlende Betrag um den<br />

Steuerabzug.<br />

Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende<br />

Einkommensteuer komplett abgegolten.<br />

Hat der Anleger in seiner Einkommensteuer ansonsten<br />

einen höheren Steuersatz zu zahlen, so<br />

ergeben sich für ihn im Rahmen der Abgeltungssteuer<br />

deutliche Vorteile. Liegt sein persönlicher<br />

Einkommensteuersatz niedriger als der Abgeltungssteuersatz,<br />

so werden die Kapitalerträge<br />

bei der Emittentin ebenfalls im Rahmen der Abgeltungssteuer<br />

besteuert. Der Anleger kann sich<br />

den zu viel gezahlten Betrag jedoch durch die<br />

Abgabe seiner Einkommensteuererklärung vom<br />

Finanzamt erstatten lassen.<br />

Die Emittentin ist kein Kreditinstitut, daher können<br />

Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Kirchensteuer<br />

Kirchensteuer wird für kirchensteuerpflichtige<br />

Anleger im Jahr 2013 nicht automatisch einbehalten<br />

und abgeführt. Anleger können aber von der<br />

Emittentin verlangen, dass die Kirchensteuer im<br />

Abzugswege einbehalten und für den Anleger<br />

abgeführt wird. Ab dem Jahr 2014 ist die Emittentin<br />

kraft Gesetzes verpflichtet, eine etwaige Kirchensteuer<br />

des Anlegers von den steuerpflichtigen<br />

Auszahlungsbeträgen einzubehalten und an<br />

das zuständige Finanzamt abzuführen.<br />

Sparer-Pauschbetrag<br />

Seit Einführung der Abgeltungssteuer gibt es<br />

keinen Sparerfreibetrag mehr, über den tatsächlich<br />

anfallende Werbungskosten geltend gemacht<br />

werden können, sondern den Sparer-<br />

Pauschbetrag.<br />

Für Einkünfte aus Kapitalerträgen besteht für<br />

eine einzelne steuerpflichtige Person einen Sparer-Pauschbetrag<br />

in Höhe von Euro 801,00 EUR,<br />

für verheiratete steuerpflichtige Personen zusammen<br />

ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von<br />

21


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Euro 1.602,00. Der Sparer-Pauschbetrag kann<br />

von der Emittentin im Rahmen eines Freistellungsauftrages<br />

nicht berücksichtigt werden, da<br />

Freistellungsaufträge nur von Finanzdienstleistungsinstituten<br />

im Sinne des Kreditwesengesetzes<br />

erteilt werden können.<br />

Die von der Emittentin einbehaltene und abgeführte<br />

Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag<br />

können dem Anleger im Rahmen seiner<br />

persönlichen steuerlichen Veranlagung erstattet<br />

werden, sofern oben genannte Freibeträge mit<br />

den Gewinnanteilen der Genussrechten und<br />

sonstigen Kapitaleinkünften des Anlegers nicht<br />

ausgeschöpft werden. Dazu hat der Anleger<br />

dem Finanzamt die Bescheinigung über die abgeführte<br />

Kapitalertragssteuer im Original vorzulegen.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei<br />

Übertragung der Genussrechte<br />

Erzielt der Anleger bei der Veräußerung seiner<br />

Genussrechte einen Gewinn, so ist dieser entsprechend<br />

den vorstehenden Ausführungen<br />

ebenfalls vom Anleger im Wege der Abgeltungsteuer<br />

zu versteuern.<br />

Erbschaft- und Schenkungssteuern<br />

Der Erhalt von Genussrechten durch Erbschaft<br />

oder Vermächtnis bzw. Schenkung oder unentgeltliche<br />

Übertragung unter Lebenden unterliegt<br />

der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer,<br />

wenn der Erblasser oder Erbe, Schenker, Beschenkte<br />

oder sonstige Erwerber zur Zeit der<br />

Vermögensübernahme seinen Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte<br />

oder wenn er deutscher Staatsangehöriger ist<br />

oder andere spezielle Voraussetzungen vorliegen<br />

(u.U. beispielsweise ein früherer Wohnsitz<br />

in Deutschland).<br />

Die genaue Höhe der Steuer richtet sich nach<br />

den übertragenen Werten, dem Verwandtschaftsgrad<br />

und der damit zusammenhängenden<br />

Höhe von Freibeträgen.<br />

Sonstige Steuern<br />

Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung<br />

der Genussrechten sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.<br />

Auf die Übertragung von Genussrechten<br />

wird in Deutschland zurzeit auch keine Börsenumsatzsteuer,<br />

Gesellschaftsteuer oder ähnliche<br />

andere Steuern erhoben.<br />

Zahlung von Steuern durch die Anbieterin<br />

(Emittentin)<br />

Die Anbieterin führt aufgrund ihrer gesetzlichen<br />

Verpflichtung für den Anleger die Abgeltungsteuer<br />

und den Solidaritätszuschlag sowie im<br />

Einzelfall – auf Wunsch des Anlegers – auch die<br />

Kirchensteuer von der Auszahlung von Grundverzinsung<br />

und Gewinnbeteiligung ab.<br />

Die Emittentin oder eine andere Person übernimmt<br />

nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger.<br />

22


Weitere Angaben über die Vermögensanlage (§ 4 VermVerkProspV)<br />

Weitere Angaben über die Vermögensanlage<br />

(§ 4 VermVerkProspV)<br />

Übertragung und Verkauf der<br />

Vermögensanlage<br />

Der Anleger kann sein Genussrecht nur mit Zustimmung<br />

der Emittentin im Wege der Abtretung<br />

übertragen. Sofern die Zeichnungssumme vom<br />

Anleger noch nicht erbracht ist, hat der Rechtsnachfolger<br />

den offenen oder sonst rückständigen<br />

Betrag auf erstes Anfordern der Emittentin<br />

unverzüglich einzuzahlen.<br />

Stirbt ein Anleger, geht die Einlage auf seine<br />

Erben oder seine Vermächtnisnehmer über. Die<br />

Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins<br />

oder einer beglaubigten Abschrift des<br />

Testamenteröffnungsprotokolls und der letztwilligen<br />

Verfügung legitimieren. Mehreren Erben<br />

(Vermächtnisnehmer) steht die Einlage nur gemeinsam<br />

zu.<br />

Eingeschränkte freie Handelbarkeit der<br />

Vermögensanlage<br />

Die Genussrechten der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG werden nicht öffentlich an einer Börse<br />

gehandelt. Der Anleger kann sein Genussrecht<br />

aber mit Zustimmung der Emittentin jederzeit<br />

verschenken oder außerbörslich verkaufen. Der<br />

außerbörsliche Handel ist zwar zulässig, es existiert<br />

aber kein geregelter Zweitmarkt, an dem<br />

diese Vermögensanlage gehandelt werden<br />

kann. Dadurch ist die freie Handelbarkeit eingeschränkt<br />

(siehe auch „Veräußerbarkeit der Genussrechte“<br />

Seite 15).<br />

Zahlstelle oder andere Stellen, die<br />

Bestimmungsgemäß Zahlungen an den<br />

Anleger ausführen<br />

Zahlstelle ist die Treuhänderin, die NOTTEN-<br />

KÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>, Merschstr. 26,<br />

45721 Haltern am See. Alle bestimmungsgemäßen<br />

Zahlungen von Anlegern an die Gesellschaft<br />

oder von der Gesellschaft an die Anleger<br />

sind ausschließlich über das von der Treuhänderin<br />

als Zahlstelle benannte Konto abzuwickeln.<br />

Zahlstelle oder andere Stellen, an denen der<br />

Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-<br />

Informationsblatt, der letzte veröffentlichte<br />

Jahresabschluss und Lagebericht zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereitgehalten werden<br />

Der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-<br />

Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jahresabschluss<br />

und der Lagebericht werden bei<br />

der Treuhänderin, der NOTTENKÄMPER TREU-<br />

HAND <strong>GmbH</strong>, Merschstr. 26, 45721 Haltern am<br />

See, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />

Einzelheiten der Zahlung des<br />

Zeichnungspreises<br />

Einzahlungen des Kapitals dürfen nur unbar und<br />

ausschließlich auf folgendes Konto der Treu -<br />

händerin, NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>,<br />

erfolgen:<br />

Kontoinhaber:<br />

NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong><br />

Bank: Sparkasse Heidelberg<br />

BLZ: 672 500 70<br />

Konto-Nr.: 9 215 514<br />

BIC: SOLADES1HDB<br />

IBAN: DE42 6725 0020 0009 2155 14<br />

Verwendungszweck:<br />

Zeichnung Genussrecht, Name des Anlegers<br />

Die gesamte Einlage sowie das gesamte Agio<br />

sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung auf das Treuhandkonto<br />

der NOTTENKÄMPER TREUHAND<br />

<strong>GmbH</strong> zur Zahlung fällig.<br />

Maßgeblich für die Zeichnung von Genussrechten<br />

an der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind<br />

ausschließlich dieser Prospekt, die Bedingungen<br />

der Genussrechte, der Gesellschaftsvertrag<br />

und der jeweilige Zeichnungsschein.<br />

Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb<br />

von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete<br />

Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt<br />

Anträge auf Zeichnung der Genussrechte nimmt<br />

ausschließlich die Treuhänderin, die<br />

NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong><br />

Merschstr. 26, 45721 Haltern am See<br />

entgegen.<br />

23


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Für die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögensanlage<br />

vorgesehene Frist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach<br />

Veröffentlichung des gebilligten Verkaufsprospektes<br />

und endet am 30. Juni 2014. Es besteht<br />

die Möglichkeit bei Vollplatzierung die Zeichnunsfrist<br />

zu verkürzen. Weitere Möglichkeiten<br />

die Zeichnungsfrist vorzeitig zu schließen, bestehen<br />

nicht.<br />

Möglichkeiten zur Kürzung von Zeichnungen,<br />

Anteilen oder Beteiligungen<br />

Es besteht die Möglichkeit die Zeichnungen bei<br />

nicht fristgerechter und vollständiger Zahlung<br />

auf den vom Anleger eingezahlten Betrag zu<br />

kürzen. Weitere Möglichkeiten die Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, bestehen<br />

nicht.<br />

Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Es sind keine Teilbeträge<br />

dieses Angebots für andere Staaten vorgesehen.<br />

Erwerbspreis für die Vermögensanlage<br />

Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage entspricht<br />

der individuellen Zeichnungssumme des<br />

Anlegers. Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

Euro 10.000,- (1 Genussrecht) oder ein<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbares ganzzahliges<br />

Vielfaches davon.<br />

24


Angaben über die Emittentin (§ 5 VermVerkProspV)<br />

Angaben über die Emittentin<br />

(§ 5 VermVerkProspV)<br />

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse<br />

der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Emittentin dieser Genussrechte, Anbieterin und<br />

Prospektverantwortliche ist die Firma <strong>reskap</strong><br />

Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Ihr Sitz ist in Wiesloch,<br />

ihre Geschäftsanschrift lautet:<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

In der Bohn 26,<br />

D-69168 Wiesloch.<br />

Geschäftsführerin ist die <strong>reskap</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> (Komplementärin).<br />

Die Emittentin wurde mit Gesellschaftsvertrag<br />

am 21. August 2013 als Kommanditgesellschaft<br />

(<strong>GmbH</strong> & Co. KG) gegründet und unter der Registernummer<br />

HR A 705 162 in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Mannheim eingetragen.<br />

Der aktuelle Gesellschaftsvertrag datiert vom<br />

10. September 2013.<br />

Die Emittentin ist auf unbestimmte Dauer errichtet<br />

und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Bei der Gesellschaft handelt es sich nicht um<br />

eine Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />

In der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag<br />

bestimmter Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien sowie die Beratung von Unternehmen,<br />

die in der Projektierung von erneuerbaren<br />

Energien tätig sind. Weiterhin kann<br />

sich die Gesellschaft an Unternehmen beteiligen,<br />

deren Unternehmenszweck auf die unmittelbare<br />

oder mittelbare Projektierung von<br />

Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

gerichtet ist. Dabei kommen als Beteiligung<br />

im vorgenannten Sinne auch jede Form<br />

von Genussrechtskapital, stille Beteiligungen,<br />

Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen<br />

und partiarische Darlehen, und zwar<br />

ungeachtet ihrer Bezeichnung in Betracht.<br />

2. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften<br />

und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />

erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft<br />

kann die zur Erreichung ihres<br />

Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />

Handlungen selbst vornehmen oder durch<br />

Dritte vornehmen lassen.<br />

3. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder<br />

ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an<br />

diesen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung<br />

auszuüben sowie Zweigniederlassungen<br />

im In- und Ausland zu errichten.<br />

Der Unternehmensgegenstand stellt dabei<br />

die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin<br />

dar.<br />

Struktur der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin<br />

Komplementärin ist die <strong>reskap</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> mit einem eingezahlten Stammkapital<br />

von Euro 25.000,00, deren alleiniger Geschäftsführer<br />

ist Herr Michael Bauer. Alleinige Gesellschafterin<br />

der <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong> ist die<br />

ResKap <strong>GmbH</strong>. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Mannheim unter HR B 717 756 eingetragen.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin<br />

einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Die<br />

Komplementärin der Emittentin ist eine Kapitalgesellschaft<br />

und haftet daher beschränkt auf ihr<br />

Gesellschaftsvermögen.<br />

Die <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist Tochterunternehmen<br />

der ResKap <strong>GmbH</strong>, und damit ein<br />

Konzernunternehmen. Weiteres Tochterunternehmen<br />

der ResKap Gmbh ist die <strong>reskap</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong>. Weitere Tochterunternehmen<br />

gibt es zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht.<br />

25


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Angaben über das Kapital der Emittentin<br />

(§ 6 VermVerkProspV)<br />

Die Höhe des gezeichneten Kapitals oder der<br />

Kapitalanteile<br />

Die Höhe des gezeichneten Kapitals der Emittentin<br />

beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Euro 1.000,00 und ist vollständig eingezahlt.<br />

Es sind somit keine Einlagen ausstehend.<br />

Es handelt sich dabei ausschließlich um das<br />

Kommanditkapital. Der Gesamtbetrag der von<br />

den Gründungsgesellschaftern vollständig gezeichneten<br />

und bereits vollständig eingezahlten<br />

Einlagen an der Emittentin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung beträgt insgesamt Euro<br />

1.000,00.<br />

Die Komplementärin ist am Vermögen der Emittentin<br />

nicht beteiligt und deshalb zur Leistung<br />

einer Einlage nicht verpflichtet.<br />

Weitere Kommanditanteile sind zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht ausgegeben. Es<br />

sind somit keine Einlagen ausstehend.<br />

Übersicht der bisher ausgegebenen Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen<br />

In Bezug auf die Emittentin wurden bis zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung keine Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1<br />

Abs. 2 VermAnlG ausgegeben.<br />

Bei der Emittentin handelt es sich nicht um eine<br />

Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien.<br />

Gründungsgesellschafter/Gesellschafter zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

(§ 7 VermVerkProspV)<br />

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind<br />

identisch. Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

sind somit allein die Gründungsgesellschafter<br />

(§ 7 Abs. 1 Satz 1 VermVerk-<br />

ProspV)<br />

Angaben über die Komplementärin<br />

(Persönlich haftende Gesellschafterin)<br />

<strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

Sitz: Wiesloch<br />

Geschäftsanschrift:<br />

In der Bohn 26, D-69168 Wiesloch<br />

Handelsregister: Mannheim, HR B 717 756<br />

Stammkapital:<br />

Euro 25.000,00; eingezahlt Euro 25.000,00<br />

Gezeichnetes Kapital bei der Emittentin:<br />

Euro 0,00<br />

Gesellschafter: ResKap <strong>GmbH</strong> (Anteil 100%)<br />

Geschäftsführer: Michael Bauer, einzelvertretungsberechtigt,<br />

von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit-<br />

Die von den Gründungsgesellschaftern und den<br />

Gesellschaftern im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bei der Emittentin insgesamt gezeichneten<br />

und eingezahlten Kommanditeinlagen betragen<br />

Euro 1.000,00.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme<br />

der Geschäftsführung bei Gesellschaften,<br />

insbesondere bei der „<strong>reskap</strong> Projekt<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG“ in Wiesloch, welche als Gegenstand<br />

die Projektierung von Anlagen zur Erzeugung<br />

erneuerbarer Energien haben sowie die<br />

Beratung von Unternehmen, die in der Projektierung<br />

von erneuerbaren Energien tätig sind.<br />

Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher<br />

oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten<br />

und sich an solchen Unternehmen beteiligen.<br />

Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.<br />

Vergütungen<br />

Der Komplementärin erhält gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />

für die Geschäftsführung<br />

während der Laufzeit der Genussrechte eine laufende<br />

Vergütung in Höhe von 0,5 Prozent des<br />

tatsächlich eingezahlten Genussrechtskapitals<br />

p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Ge-<br />

26


Angaben über das Kapital der Emittentin (§ 6 VermVerkProspV)<br />

schäftsjahr. Sollte ein Genussrecht in der zweiten<br />

Jahreshälfte aufgelegt werden, wird die Vergütung<br />

zur Hälfte gezahlt. Bei Vollplatzierung erhält<br />

die Emittentin also pro Jahr eine Vergütung<br />

von Euro 37.500,00, für das Geschäftsjahr 2013<br />

in Höhe von Euro 9.063,00.<br />

Der Gesamtbetrag der Vergütung über die Laufzeit<br />

der Genussrechte beträgt bei Vollplatzierung<br />

Euro 84.063,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Nach Kapitalrückzahlung an die Genussrechtsinhaber<br />

wird die Geschäftsführungsvergütung<br />

neu verhandelt.<br />

Darüber hinaus stehen der Komplementärin<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,<br />

sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Angaben über die Gründungskommanditistin<br />

Gründungskommanditistin ist die<br />

ResKap <strong>GmbH</strong><br />

Sitz: Wiesloch<br />

Geschäftsanschrift:<br />

In der Bohn 26, D-69168 Wiesloch<br />

Handelsregister: Amtsgericht Mannheim,<br />

HRB 717435, eingetragen am 25. Juli 2013<br />

Gründungsdatum: Mit Gesellschaftsvertrag vom<br />

12. Juli 2013<br />

Gezeichnetes Kapital bei der Emittentin:<br />

Euro 1.000,00; vollständig eingezahlt<br />

Gesellschafter: Michael Bauer, 100%<br />

Geschäftsführer: Michael Bauer, einzelvertretungsberechtigt,<br />

von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

Vergütungen<br />

Die ResKap <strong>GmbH</strong> ist am Vermögen und am Gewinn<br />

der Emittentin im Verhältnis der gezeichneten<br />

und geleisteten Pflichteinlage beteiligt.<br />

Die ResKap <strong>GmbH</strong> erhält für die Vertriebskoordination<br />

eine Vergütung in Höhe von 1,5 Prozent<br />

der Zeichnungssumme. Bei Vollplatzierung erhält<br />

sie also insgesamt Euro 112.500,00.<br />

Weiterhin erhält die ResKap <strong>GmbH</strong> für die Konzeption<br />

und die Strukturierung eine Vergütung<br />

in Höhe von 2,25 Prozent des Emissionsvolumens<br />

sowie für die Kosten für die Prospekterstellung<br />

ebenfalls 2,25 Prozent des Emissionsvolumens,<br />

also bei Vollplatzierung jeweils Euro<br />

168.750,00; also insgesamt bei Vollplatzierung<br />

Euro 337.500,00. Die ResKap <strong>GmbH</strong> erhält also<br />

insgesamt bei Vollplatzierung Euro 450.000,00.<br />

Darüber hinaus stehen der Gründungskommanditistin<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,<br />

sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Weitere Pflichtangaben gemäß § 7 VermVerk-<br />

ProspV<br />

Da die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

identisch sind, beziehen sich die nachfolgenden<br />

Aussagen zu den Gründungsgesellschaftern<br />

ebenfalls auf den die Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung.<br />

§ 7 Absatz 1 Nr. 4, 5 VermVerkProspV<br />

Bei den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

handelt es sich um juristische Personen, die<br />

ihren Sitz in Deutschland haben. Angaben zu<br />

Eintragungen in Führungszeugnissen oder zu<br />

ausländischen Verurteilungen wegen Straftaten<br />

sind daher nicht zu machen.<br />

§ 7 Abs. 1 Nr. 6 VermVerkProspV<br />

Über das Vermögen der Gründungsgesellschafter<br />

wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

innerhalb der letzten fünf Jahre weder ein<br />

Insolvenzverfahren eröffnet noch mangels<br />

Masse abgewiesen.<br />

Die Gründungsgesellschafter waren innerhalb<br />

der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung<br />

einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels<br />

Masse abgewiesen wurde.<br />

§ 7 Abs. 1 Nr. 7 VermVerkProspV<br />

Im Hinblick auf die Gründungsgesellschafter liegen<br />

frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum<br />

Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung<br />

von Finanzdienstleistungen durch die<br />

BaFin nicht vor.<br />

27


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die<br />

mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die<br />

der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die<br />

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder<br />

Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen.<br />

§ 7 Abs. 3 VermVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafter sind auch nicht<br />

tätig für 1. Unternehmen, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, 2. die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen, sowie 3. Unternehmen, die im<br />

Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjekts Lieferungen oder<br />

Leistungen erbringen.<br />

Die Gründungsgesellschafter stellen der Emittentin<br />

weder Fremdkapital zur Verfügung noch<br />

vermitteln sie dieses.<br />

Die Gründungsgesellschafter erbringen keine<br />

Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Anschaffung oder Herstellung des<br />

Anlageobjekts.<br />

Verflechtungen, Interessenkonflikte<br />

Die Emittentin weist auf folgende Verflechtungen<br />

hin:<br />

Herr Michael Bauer ist alleiniger Gesellschafter<br />

der Gründungskommanditistin, der ResKap<br />

<strong>GmbH</strong>. Herr Michael Bauer ist alleiniger Geschäftsführer<br />

der ResKap <strong>GmbH</strong>. Er ist alleinvertretungsberechtigt<br />

und von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

Die Gründungskommanditistin, die ResKap<br />

<strong>GmbH</strong>, ist alleinige Gesellschafterin der <strong>reskap</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>, der Komplementärin der<br />

Emittentin. Herr Michael Bauer ist alleiniger Geschäftsführer<br />

der <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong>. Er<br />

ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

§ 7 Abs. 4 VerVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt.<br />

28


Die Geschäftstätigkeit der Emittentin (§ 8 VermVerkProspV)<br />

Die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

(§ 8 VermVerkProspV)<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin<br />

ergeben sich aus dem Gesellschaftszweck<br />

gem. § 2 des Gesellschaftsvertrags. Es handelt<br />

sich dabei um:<br />

Die Projektierung von Anlagen zur Erzeugung<br />

erneuerbarer Energien sowie die Beratung von<br />

Unternehmen, die in der Projektierung von erneuerbaren<br />

Energien tätig sind. Weiterhin kann<br />

sich die Gesellschaft an Unternehmen beteiligen,<br />

deren Unternehmenszweck auf die unmittelbare<br />

oder mittelbare Projektierung von Anlagen<br />

zur Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

gerichtet ist. Dabei kommen als Beteiligung im<br />

vorgenannten Sinne auch jede Form von Genussrechtskapital,<br />

stille Beteiligungen, Namens -<br />

schuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und<br />

partiarische Darlehen und zwar ungeachtet ihrer<br />

Bezeichnung in Betracht.<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist diesem Prospekt als<br />

Anhang 1 beigefügt.<br />

Angaben über die Abhängigkeit der Emittentin<br />

von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder<br />

neuen Herstellungsverfahren, wenn sie von<br />

wesentlicher Bedeutung für die Geschäfts -<br />

tätigkeit oder die Ertragslage der Emittentin<br />

sind.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die<br />

Emittentin nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren abhängig,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder die Ertragslage der Emittentin<br />

sind.<br />

Gericht-, Schieds und Verwaltungsverfahren,<br />

die einen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage des Emittenten und die Vermögenslage<br />

haben können<br />

Es sind keine Gerichts-, Schieds und Verwaltungsverfahren<br />

anhängig, die einen Einfluss auf<br />

die wirtschaftliche Lage der Emittentin oder die<br />

Vermögensanlage haben können.<br />

Laufende Investitionen<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren<br />

keine laufenden Investitionen der Emittentin.<br />

Außergewöhnliche Ereignisse<br />

Die Tätigkeit der Emittentin ist zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

29


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Anlagestrategie<br />

(§ 9 VermVerkProspV)<br />

Anlagestrategie<br />

Die Anlagestrategie besteht in der Erwirtschaftung<br />

von Überschüssen zur Zahlung von Zinsen<br />

an die Anleger (Anlageziel). Dies soll verwirklicht<br />

werden, indem das mit dieser Vermögensanlage<br />

eingeworbene Genussrechtskapital in die Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien, in die Beratung von und in die<br />

Beteiligung an Unternehmen, die in der Projektierung<br />

von erneuerbaren Energien tätig sind, investiert<br />

wird (Anlagepolitik). Nach Ablauf der<br />

Projektierungsphase sollen die Projekte veräußert<br />

werden, mit den dadurch erzielten Überschüsse<br />

sollen die Zinsen an die Anleger sowie<br />

die Kapitalrückzahlungen gezahlt werden.<br />

Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden<br />

zur Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien, die Beratung von und Beteiligung<br />

an Unternehmen, die in der Projektierung<br />

von erneuerbaren Energien tätig sind,<br />

sowie für die Bereithaltung einer Liquiditätsreserve<br />

verwendet.<br />

Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung<br />

der Anlagestrategie und Anlagepolitik aus.<br />

Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />

nicht genutzt.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen<br />

keine konkreten Investitionsvorhaben fest. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Gesellschaft<br />

ihre operative Geschäftstätigkeit noch<br />

nicht aufgenommen, mit der Projektierung von<br />

Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien,<br />

der Beratung von Unternehmen und die Beteiligung<br />

an Unternehmen, die in der Projektierung<br />

von erneuerbaren Energien tätig sind, wurde<br />

noch nicht begonnen und keine Verträge diesbezüglich<br />

abgeschlossen.<br />

Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie<br />

oder Anlagepolitik sowie dazu notwendiger<br />

Verfahren und der Einsatz von Derivaten und<br />

Termingeschäften im Sinne von § 9 Abs. 1<br />

Satz 2 VermVerkProspV sind konzeptionsgemäß<br />

nicht vorgesehen. Eine Änderung ist aber möglich,<br />

wenn sich auf der Gesellschafterversammlung<br />

75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />

dafür aussprechen (siehe § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Weitere, nach § 9 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

erforderliche Angaben:<br />

Beschreibung des Anlageobjekts:<br />

Die Emittentin wird das mit dem öffentlichen Angebot<br />

eingeworbene Genussrechtskapital nach<br />

Abzug der Kosten und einer Liquiditätsreserve<br />

in die Projektierung von Anlagen zur Erzeugung<br />

von erneuerbaren Energien verwenden und sich<br />

an Unternehmen, deren Unternehmenszweck<br />

auf die unmittelbare oder mittelbare Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien gerichtet ist, beteiligen.<br />

Dabei kommen als Beteiligung im vorgenannten<br />

Sinne auch jede Form von Genussrechtskapital,<br />

stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen,<br />

Nachrangdarlehen und partiarische<br />

Darlehen, und zwar ungeachtet ihrer Bezeichnung<br />

in Betracht.<br />

Bei der hier angebotenen Vermögensanlage<br />

handelt es sich um ein Blindpool Angebot, da<br />

das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht feststeht. Daher können<br />

zu folgenden Punkten keine Angaben gemacht<br />

werden:<br />

• Ob den nach §§ 3,7 oder 12 zu nennenden Personen<br />

das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen desselben zustand oder<br />

zusteht oder diesen Personen aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt<br />

zusteht.<br />

• Ob nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen<br />

des Anlageobjektes vorliegen.<br />

• Ob rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel vorliegen.<br />

• Ob tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel vorliegen.<br />

30


Anlagestrategie (§ 9 VermVerkProspV)<br />

• Ob behördliche Genehmigungen erforderlich<br />

sind und inwieweit diese vorliegen.<br />

• Zu dem Namen der Person oder Gesellschaft,<br />

die ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt<br />

erstellt, das Datum und das Ergebnis<br />

des Bewertungsgutachtens.<br />

Verträge über Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjekts<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden<br />

keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjekts oder wesentlicher<br />

Teile davon abgeschlossen.<br />

Lieferungen und Leistungen durch Personen,<br />

die nach den §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProsp<br />

zu nennen sind<br />

Die Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die<br />

<strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong>, erbringt Leistungen<br />

als Geschäftsführerin der Emittentin (§ 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Gründungskommanditistin<br />

und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung, die ResKap <strong>GmbH</strong>, erbringt<br />

Leistungen in Form der Vertriebskoordination<br />

sowie der Konzeption-, Strukturierung und<br />

Erstellung des Prospektes (siehe hierzu S. 27).<br />

Die Treuhänderin, die NOTTENKÄMPER TREU-<br />

HAND <strong>GmbH</strong> erbringt Leistungen als Verwaltungstreuhänder<br />

(siehe hierzu Treuhandvertrag<br />

Anhang 2). Der Mittelverwendungskontrolleur,<br />

Herr Rechtsanwalt Peter Nottenkämper, erbringt<br />

Leistungen als Mittelverwendungskontrolleur<br />

(siehe hierzu Mittelfreigabe- und verwendungskontrollvertrag,<br />

Anhang 3). Die Prospektverantwortliche,<br />

die Anbieterin, die Gründungsgesellschafter,<br />

die Gesellschafter zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung, die Treuhänderin, der Mittelverwendungskontrolleur<br />

und das Mitglied der<br />

Geschäftsführung der Emittentin erbringen darüber<br />

hinaus keine Lieferungen und Leistungen.<br />

Voraussichtliche Gesamtkosten der Anlageobjekte<br />

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Anlageobjekte<br />

werden in dem nachfolgenden Investitions-<br />

& Finanzierungsplan (Mittelverwendungsund<br />

Mittelherkunftsrechnung) dargestellt und erläutert.<br />

Es handelt sich dabei um Prognosen der<br />

Emittentin. Dabei werden die voraussichtlichen<br />

Gesamtkosten der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG inklusive Nebenkosten dargestellt.<br />

Fremdkapital<br />

Bei den emittierten Genussrechten handelt es<br />

sich um Fremdkapital. Siehe hierzu Seite 17 des<br />

Prospektes sowie Anhang 4. Weiteres Fremdkapital<br />

nimmt die Emittentin nicht auf. Die Fremdkapitalquote<br />

beträgt 100 Prozent. Hebeleffekte<br />

treten nicht auf, da die Emittentin für ihre Investitionen<br />

kein Eigenkapital verwendet.<br />

Prognose Investitions- und<br />

Finanzierungsplan Emittentin<br />

(<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG)<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan bezieht<br />

sich auf die Investitionsphase. Sie ist planmäßig<br />

am 30. Juni 2014 abgeschlossen. Die Phase umfasst<br />

die Einwerbung des geplanten Genussrechtskapitals,<br />

der Investition in die Projektierungen<br />

sowie der Umsetzung der übrigen Maßnahmen.<br />

Weitere voraussichtliche Investitionen und<br />

damit verbundene Kosten sind zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht zu erwarten.<br />

31


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Investions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Mittelverwendung in % der in % der<br />

(Plan/Prognose 2013/2014) absolut Summe Summe<br />

EUR inkl. Agio ohne Agio<br />

Aufwand für den Erwerb oder die Herstellung<br />

des Anlageobjektes<br />

Auszahlungen für Projektierungen 6.037.500,00 76,75 80,50<br />

Fondskosten<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Vermittlung des Genussrechtskapitals 975.000,00 12,38 13,00<br />

Vertriebskoordination 1 1 2.500,00 1,43 1,50<br />

Summe Fondsabhängige Kosten 1.087.500,00 13,81 14,50<br />

Fondsnebenkosten<br />

Konzeption- und Strukturierung 168.750,00 2,14 2,25<br />

Prospekterstellung 168.750,00 2,14 2,25<br />

Due Dilligence 37.500,00 0,48 0,50<br />

Geschäftsführungsvergütung 27.813,00 0,35 0,37<br />

Treuhandvergütung 14.750,00 0,19 0,20<br />

Mittelverwendungskontrolleur 1 1.250,00 0,14 0,15<br />

Rechts- und Steuerberatung 1 1.063,00 0,14 0,15<br />

sonstige Verwaltungskosten 7.375,00 0,09 0,10<br />

Summe Fondsnebenkosten 447.250,00 5,68 5,96<br />

Liquiditätsreserve 303.750,00 3,86 4,05<br />

Summe Auszahlungen 7.876.000,00 100,00 105,00<br />

Mittelherkunft (Plan/Prognose 2013/2014)<br />

Kommanditkapital 1.000,00 0,01 0,00<br />

Genussrechtskapital 7.500.000,00 95,23 100,00<br />

Agio 375.000,00 4,76 5,00<br />

Summe Einzahlungen 7.876.000,00 100,00 105,00<br />

Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Über die weitere Verwendung des Genussrechtskapitals<br />

in den einzelnen Projekten kann<br />

aufgrund des Blindpool-Angebotes keine Angabe<br />

gemacht werden.<br />

Mittelherkunft 2013/2014<br />

Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital beträgt zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung Euro 1000,00 und<br />

wurde von der Gründungskommanditistin in voller<br />

Höhe eingezahlt. Eine Aufnahme von weiterem<br />

Eigenkapital ist nicht geplant.<br />

Genussrechtskapital<br />

Planmäßig soll ein Genussrechtskapital von<br />

den Anlegern in Höhe von Euro 7.500.000,00<br />

eingezahlt werden. Es wird unterstellt, dass<br />

davon Euro 3.625.000,00 in 2013 und Euro<br />

3.875.000,00 in 2014 gezeichnet und eingezahlt<br />

werden. Das Genussrechtskapital vermittelt<br />

keine Mitgliedschaftsrechte. Die Anleger wer-<br />

32


Anlagestrategie (§ 9 VermVerkProspV)<br />

den keine Gesellschafter der Emittentin, das Genussrechtskapital<br />

ist wirtschaftlich als Fremdkapital<br />

zu qualifizieren.<br />

Die Emittentin plant, alle Investitionen vollständig<br />

durch das Genussrechtskapital zu finanzieren.<br />

Die Aufnahme von Bankdarlehen ist nicht<br />

geplant.<br />

Die Kapitalanleger haben zusätzlich ein Agio in<br />

Höhe von 5 Prozent bezogen auf die Zeichnungssumme<br />

zu zahlen. Das Agio dient zur Einwerbung<br />

des Genussrechtskapitals.<br />

Mittelverwendung 2013/2014<br />

Auszahlungen für Projektierungen<br />

Die Emittentin plant Investitionen in die Projektierung<br />

von Anlagen zur Erneuerung Energien<br />

und die Beteiligung an Unternehmen deren Unternehmenszweck<br />

auf die unmittelbare und mittelbare<br />

Projektierung von Anlagen zur Erzeugung<br />

erneuerbarer Energien gerichtet ist.<br />

Fondskosten<br />

Vermittlung des Genussrechtskapitals<br />

Die Einwerbung des Genussrechtskapitals erfolgt<br />

durch Anlagevermittler und Anlageberater.<br />

Die dafür aufzuwendenden Provisionen werden<br />

mit 13 Prozent des Genussrechtskapitals angesetzt.<br />

Darin enthalten ist das 5-prozentige Agio, das<br />

vom Anleger zusätzlich zu seiner Zeichnungssumme<br />

zu entrichten hat.<br />

Vertriebskoordination<br />

Für die Koordination des gesamten Vertriebes<br />

veranschlagt die Emittentin Aufwendungen von<br />

1,5 Prozent der Zeichnungssumme, bzw. Euro<br />

112.500,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Fondsnebenkosten<br />

Die Fondsnebenkosten betreffen die Aufwendungen<br />

für die Konzeption und Strukturierung,<br />

die Aufwendungen für die Prospekterstellung,<br />

sowie die sonstigen Kosten in der Investitionsphase.<br />

Im Einzelnen:<br />

Konzeptions-, Strukturierung und Prospekt -<br />

erstellungskosten<br />

Die Aufwendungen für die Konzeption- und<br />

Strukturierung sowie die Prospekterstellungskosten<br />

werden mit jeweils 2,25 Prozent des<br />

Emissionsvolumens bzw. mit jeweils Euro<br />

168.500,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei<br />

Vollplatzierung angesetzt.<br />

Due Diligence<br />

Die Aufwendungen für Gutachten und Bewertungen<br />

verschiedener Projekte oder Beteiligungen<br />

werden mit 0,5 Prozent des Emissionsvolumen<br />

bzw. Euro 37.500,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

geplant.<br />

Geschäftsführungsvergütung<br />

Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />

und ihre Managementleistungen während<br />

der Laufzeit der Genussrechte eine laufende<br />

Vergütung von 0,5 Prozent des eingezahlten Genussrechtskapitals<br />

p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

pro Geschäftsjahr. Für das Geschäftsjahr<br />

2013 erhält sie die Vergütung zur Hälfte gezahlt.<br />

Treuhandvergütung<br />

Die Treuhänderin erhält für die treuhänderische<br />

Verwaltung der Genussrechte eine jährliche Vergütung<br />

von 0,2 Prozent des jeweils zum 31. Dezember<br />

tatsächliche gezeichneten und eingezahlten<br />

Genussrechtskapitals zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für<br />

seine Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleur<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,15 Prozent des tatsächlich<br />

gezeichneten und eingezahlten Genussrechtskapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Bei vollständiger Zeichnung erhält er<br />

somit Euro 11.250,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

für seine Tätigkeit.<br />

Rechts- und Steuerberatung<br />

Die Aufwendungen für die Rechts- und Steuerberatung<br />

werden mit 0,15 Prozent zzgl. gesetz -<br />

licher Umsatzsteuer des gezeichneten Genussrechtskapitals<br />

geplant.<br />

Sonstige Verwaltungskosten<br />

Die sonstigen Verwaltungskosten betreffen die<br />

Aufwendungen für Büro, Telefon, Internet und<br />

sonstige Kosten der Verwaltung. Sie werden mit<br />

0,1 Prozent zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer des<br />

Emissionsvolumens angesetzt.<br />

33


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die verbleibende Liquiditätsreserve von Euro<br />

303.750 zum Ende der Investitionsphase ist ein<br />

Reserveposten der Emittentin. Sollten sich Änderungen<br />

zu den geplanten Kosten ergeben,<br />

gehen diese jeweils zulasten oder zugunsten<br />

der Liquiditätsreserve.<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

(§ 10 VermVerkProspV)<br />

Die Gesellschaft wurde zwar am 21. August 2013<br />

gegründet, sie hat ihre operative Geschäftstätigkeit<br />

bisher noch nicht aufgenommen.<br />

Da das Gründungsdatum der <strong>reskap</strong> Projekt<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG weniger als 18 Monate zurückliegt<br />

und die Emittentin noch keinen Jahresabschluss<br />

erstellt hat, werden abweichend von §§<br />

10, 11 und 13 der VermVerkPropV die Angaben<br />

nach § 15 VermVerkProspV gemacht, die erforderlichen<br />

Angaben sind im Abschnitt „Angaben<br />

nach § 15 VermVerkProspV“ dargestellt.<br />

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist<br />

die Gesellschaft nicht verpflichtet.<br />

34


Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, den Treuhänder und sonstige Personen (§12 VermVerkProspV)<br />

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin,<br />

den Treuhänder und sonstige Personen (§ 12 VermVerkProspV)<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Emittentin<br />

Die Geschäftsführung der Emittentin, die auch<br />

prospektverantwortliche Anbieterin ist, obliegt<br />

der Komplementärin, der <strong>reskap</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> und wird von Herrn Michael Bauer, der<br />

Geschäftsführer der <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

ist, als Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ausgeführt.<br />

Herr Bauer ist auch alleiniger Geschäftsführer<br />

der Gründungskommanditistin, der ResKap<br />

<strong>GmbH</strong>. Er ist also Mitglied der Geschäftsführung<br />

der Anbieterin und der Prospektverantwortlichen,<br />

der Gründungskomplementärin und der<br />

Gründungskommanditistin. Aufgrund der bestehenden<br />

Personenidentität beziehen sich sämtliche<br />

nachfolgenden Angaben, die sich auf § 12<br />

Abs. 6 i.V. mit § 12 Abs. 4 VermVerkProspV beziehen<br />

auf Herrn Bauer in seiner Funktion als Mitglied<br />

der Geschäftsführung aller drei Gesellschaften.<br />

Die Geschäftsanschrift von Herrn Michael Bauer<br />

als Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist: In der Bohn 26, 69168 Wiesloch.<br />

Herr Bauer ist alleinvertretungsberechtigt und<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Funktion der Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der Emittentin<br />

Die Geschäftsführung der Emittentin ist verantwortlich<br />

für die gesamten Geschäftsführungs-,<br />

Verwaltungs- und Managementaufgaben der<br />

Emittentin. Die Geschäftsführung der Emittentin<br />

vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.<br />

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt<br />

und von Beschränkungen des § 181 befreit.<br />

Gegenüber Dritten ist ihre Vertretungsvollmacht<br />

unbeschränkt. Im Innenverhältnis hat das<br />

Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

den Entscheidungen der Gesellschafterversammlung<br />

zu folgen.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

begründen können, bestehen in der<br />

Form, dass Herr Michael Bauer alleiniger Ge -<br />

sellschafter der Gründungskommanditistin, der<br />

ResKap <strong>GmbH</strong> ist. Herr Michael Bauer ist alleiniger<br />

Geschäftsführer der ResKap <strong>GmbH</strong>. Er ist<br />

alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

Die Gründungskommanditistin, die ResKap<br />

<strong>GmbH</strong>, ist alleinige Gesellschafterin der <strong>reskap</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>, der Komplementärin der<br />

Emittentin. Herr Michael Bauer ist alleiniger Geschäftsführer<br />

der <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong>. Er<br />

ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

Aufsichtsgremien, Beirat<br />

Aufsichtsgremien und oder Beiräte existieren<br />

nicht, daher erübrigen sich für diese Personen<br />

die Angaben.<br />

Vergütungen<br />

Die Emittentin wurde erst in 2013 gegründet. Die<br />

Komplementärin, die <strong>reskap</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong>, erhält für die Geschäftsführung während<br />

der Laufzeit der Genussrechte eine laufende<br />

Vergütung in Höhe von 0,5 Prozent des tatsächlich<br />

eingezahlten Genussrechtskapitals p.a. zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer pro Geschäftsjahr.<br />

Sollte eine Genussrechtstranche in der zweiten<br />

Jahreshälfte aufgelegt werden, wird die Vergütung<br />

zur Hälfte gezahlt.<br />

Nach Kapitalrückzahlung an die Genussrechtsinhaber<br />

wird die Geschäftsführervergütung neu<br />

verhandelt.<br />

Darüber stehen der Komplementärin keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte, sonstige<br />

Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Herrn Bauer stehen als alleinigem Gesellschafter<br />

der Komplementärin, der <strong>reskap</strong> Manage-<br />

35


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

ment <strong>GmbH</strong>, sowie als alleinigem Gesellschafter<br />

der Gründungskommanditistin, der ResKap<br />

<strong>GmbH</strong> sämtliche Gewinnanteile der beiden Gesellschaften<br />

zu (siehe S. 27). Die ResKap <strong>GmbH</strong><br />

ist als Gründungskommanditistin der Emittentin<br />

am Ver mögen und am Gewinn bzw. Verlust der<br />

Gesellschaft im Verhältnis der gezeichneten und<br />

geleisteten Einlagen beteiligt (§ 15 Nr. 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Darüber hinaus stehen Herrn<br />

Bauer keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art zu.<br />

Aufsichtsgremien und Beiräte existieren nicht,<br />

und sind auch nicht vorgesehen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen<br />

wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d<br />

des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes,<br />

§ 38 des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

oder § 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis<br />

enthalten sind, das zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate<br />

ist, bestehen hinsichtlich des Mitglieds der<br />

Geschäftsführung nicht.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Angaben gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerk-<br />

ProspV entfallen, da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

das Mitglied der Geschäftsführung<br />

Deutscher ist. Aufsichtsräte und Beiräte<br />

existieren nicht und sind auch nicht vorgesehen,<br />

so dass sich insoweit diese Angaben erübrigen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 5 VermVerkProspV<br />

Über das Vermögen des Mitglieds der Geschäftsführung<br />

ist innerhalb der letzten 5 Jahre<br />

kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels<br />

Masse abgewiesen worden. Aufsichtsräte und<br />

Beiräte existieren nicht, so dass sich insoweit<br />

diese Angaben erübrigen.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung war innerhalb<br />

der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung<br />

einer Gesellschaft tätig, über<br />

deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder mangels Masse abgewiesen wurde.<br />

Aufsichtsräte und Beiräte existieren nicht und<br />

sind auch nicht vorgesehen, so dass sich insoweit<br />

diese Angaben erübrigen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 6 VermVerkProsV<br />

Es gab keine früheren Aufhebungen einer Erlaubnis<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften<br />

oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

für das Mitglied der Geschäftsführung.<br />

§ 12 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem<br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />

sind.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin<br />

Fremdkapital geben.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen<br />

oder Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts<br />

erbringen. Aufsichtsräte und Beiräte bestehen<br />

nicht, daher erübrigen sich für diese Personen<br />

diese Angaben.<br />

§ 12 Abs. 3 VermVerkProspV<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist nicht in wesentlichem Umfang mittelbar<br />

oder unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die<br />

1. mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind, 2. der Emittentin<br />

Fremdkapital geben und 3. Lieferungen oder<br />

Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />

Aufsichtsräte und Beiräte bestehen nicht,<br />

daher erübrigen sich für diese Personen diese<br />

Angaben.<br />

§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, 1.<br />

nicht mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

beauftragt, 2. stellt der Emittentin<br />

kein Fremdkapital zur Verfügung bzw. vermittelt<br />

dem Emittenten kein Fremdkapital sowie 3. erbringt<br />

keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjekts.<br />

Angaben über den Treuhänder (§ 12 Abs. 5<br />

VermVerkProspV)<br />

Treuhänderin ist die NOTTENKÄMPER TREU-<br />

36


Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, den Treuhänder und sonstige Personen (§12 VermVerkProspV)<br />

HAND <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Haltern am See, geschäftsansässig<br />

Merschstr. 26, in 45721 Haltern<br />

am See.<br />

Die Treuhänderin wurde mit Gesellschaftsvertrag<br />

vom 26. November 2012 gegründet und am<br />

3. Januar 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Gelsenkirchen unter HR B 11856 eingetragen.<br />

Das Stammkapital der Treuhänderin beträgt<br />

Euro 25.000,00, es ist in voller Höhe eingezahlt.<br />

Die Treuhänderin unterliegt als Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung deutschem Recht, sie ist<br />

auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Geschäftsführer der Treuhänderin ist Rechtsanwalt<br />

Peter Nottenkämper, geschäftsansässig<br />

Merschstr. 26, in 45721 Haltern am See.<br />

Die Treuhänderin ist weder Gründungsgesellschafterin<br />

noch Gesellschafterin im Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung.<br />

Aufgabe und Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin<br />

ist der Treuhandvertrag vom 16. September<br />

2013, der als Anhang 2 beigefügt ist. Der Treuhänder<br />

hat die Aufgabe, die Emittentin bei der<br />

Abwicklung des Erwerbs der Genussrechte zu<br />

unterstützen sowie die vom Anleger erworbenen<br />

Genussrechte treuhänderisch zu verwalten.<br />

Sie fungiert als Verwaltungstreuhänderin für den<br />

Anleger.<br />

Der Anleger erwirbt die Genussrechte unmittelbar.<br />

Allerdings wird das erworbene Genussrecht<br />

von der Treuhänderin als sogenannte Verwaltungstreuhänderin<br />

verwaltet. Die Treuhänderin<br />

nimmt also sämtliche sich aus den Genussrechten<br />

ergebenen Rechte im Interesse des Anlegers<br />

treuhänderisch wahr. Sie vertritt den Anleger<br />

umfänglich, sowie es um seine Rechte und<br />

Ansprüche aus den Vermögensanlagen geht.<br />

Die Treuhänderin hat folgende Pflichten:<br />

• Führung eines Anlegerregisters<br />

• Schriftliche Bestätigung hierüber an den Anleger<br />

• Berichterstattung an und Kommunikation mit<br />

den Anlegern über die operative, steuerliche<br />

und rechtliche Abwicklung der Genussrechte<br />

• Beantwortung schriftlicher und mündlicher Anfragen<br />

von Anlegern<br />

• Zahlstelle für alle Ein- und Auszahlungen an<br />

die Anleger<br />

Die Treuhänderin ist verpflichtet, die ihr nach<br />

dem Treuhandvertrag obliegenden Pflichten mit<br />

kaufmännischer Sorgfalt zu erfüllen. Sie haftet<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die<br />

Emittentin ist berechtigt, jederzeit Auskunft von<br />

der Treuhänderin zu verlangen.<br />

Die Verwaltungstreuhand ist im Treuhandvertrag<br />

geregelt, dieser ist als Anhang 2 beigefügt. Dieser<br />

Treuhandvertrag kommt mit der Entgegennahme<br />

des Zeichnungsscheins und dessen Bestätigung<br />

durch die Treuhänderin zustande. Mit<br />

dem Zeichnungsschein gibt der Anleger nicht<br />

nur das Angebot zum Erwerb der Genussrechte<br />

ab, sondern beauftragt zugleich die Treuhänderin<br />

im Namen und für Rechnung des Treugebers<br />

die Recht aus den Genussrechten umfassend<br />

wahrzunehmen.<br />

Die Treuhänderin hat folgende Rechte:<br />

• Anspruch auf Vergütung<br />

Der Treuhandvertrag ist für die Dauer der Genussrechte<br />

geschlossen. Der Vertrag endet mit<br />

Beendigung des Genussrechts des Anlegers.<br />

Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis<br />

nur aus wichtigem Grund kündigen.<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für die treuhänderische<br />

Verwaltung der Genussrechte eine jährliche Vergütung<br />

von 0,2 Prozent des jeweils zum 31. Dezember<br />

tatsächlich gezeichneten und eingezahlten<br />

Genussrechtskapitals zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist in Raten jeweils zum<br />

Ende eines Quartals fällig.<br />

Der Gesamtbetrag der Vergütung beträgt bei<br />

Vollplatzierung Euro 37.250,00 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Interessenkonflikte<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

begründen können bestehen in der<br />

Form, dass der Geschäftsführer der Treuhänderin,<br />

Herr Rechtsanwalt Peter Nottenkämper, Mittelverwendungskontrolleur<br />

der Emittentin für die<br />

emittierten Genussrechte ist.<br />

Angaben über den<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Mittelverwendungskontrolleur ist Herr Rechtsanwalt<br />

Peter Nottenkämper, geschäftsansässig<br />

Merschstr. 26, 45721 Haltern am See.<br />

37


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />

Aufgabe von Herrn Rechtsanwalt Peter Nottenkämper<br />

als Mittelverwendungskontrolleur ist die<br />

Überprüfung und anschließende Freigabe der<br />

auf dem Mittelverwendungskontrollkonto eingehenden<br />

Gelder. Rechtsgrundlage ist der Mittelfreigabe-<br />

und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen Herrn Rechtsanwalt Peter Nottenkämper<br />

und der Emittentin, er wurde am 16.09.2013<br />

geschlossen und ist als Anhang 3 dem Prospekt<br />

beigefügt. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

gibt die auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingegangenen Beträge nur nach Vorlage<br />

entsprechender Verträge über Investitionen im<br />

Sinne des § 2 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Emittentin frei. Investitionen und Kosten müssen<br />

dabei durch Verträge und/oder Rechnungen<br />

nachgewiesen werden.<br />

Fällt die Prüfung positiv aus, so hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />

die sich auf dem Mittelverwendungskontrollkonto,<br />

das ein von den übrigen<br />

Zahlungsvorgängen der Gesellschaft getrennt<br />

zu führendes Konto ist, befindlichen Gelder<br />

zur Auszahlung der Investitionen und zur<br />

Bezahlung der Vergütungen frei zu geben und<br />

vorzunehmen. Die Zahlung erfolgt gemäß den<br />

über die Zahlung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.<br />

Die Prüfungstätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle<br />

beschränkt sich auf Plausibilitäts- und<br />

Stichprobenprüfung. Belege sind nicht hinsichtlich<br />

der materiellen Richtigkeit, sondern nur auf<br />

offensichtliche Unrichtigkeiten zu überprüfen.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur haftet nicht<br />

für die Einhaltung der prospektierten Kosten<br />

und Aufwendungen durch die Emittentin. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur haftet nur für die<br />

ordnungsgemäße Erfüllung der ihm im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

übertragenen Aufgaben.<br />

Der Mittelverwendungskontrollvertrag ist geschlossen<br />

bis zum Ende der Laufzeit der Genussrechte,<br />

also bis zum 31. Dezember 2015, bei<br />

Verlängerung bis zum 31. Dezember 2016.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur hat folgende<br />

Pflichten:<br />

• Überprüfung der auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingehenden Gelder<br />

• Bei positiver Prüfung Freigabe der Gelder zur<br />

Auszahlung der Investitionen und Bezahlung<br />

der Vergütungen<br />

• Die Prüfungstätigkeit beschränkt sich auf Plausibilitäts-<br />

und Stichprobenprüfung<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur hat folgende<br />

Rechte:<br />

• Anspruch auf Vergütung<br />

Vergütung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Die Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle<br />

beträgt 0,15 Prozent des tatsächlich gezeichneten<br />

und eingezahlten Genussrechtskapitals<br />

(ohne Agio). Die Vergütung ist jeweils zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.<br />

Der Gesamtbetrag der Vergütung beträgt bei<br />

Vollplatzierung Euro 11.250,00 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist, soweit ausreichende Liquidität<br />

vorhanden ist, in zwei Raten, zum 31. Dezember<br />

2013 sowie zum Ende der Zeichnungsfrist<br />

der Genussrechte, also spätestens zum 30. Juni<br />

2014 zu zahlen.<br />

Interessenkonflikte<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

begründen können bestehen in der<br />

Form, dass der Mittelverwendungskontrolleur,<br />

Herr Rechtsanwalt Peter Nottenkämper, auch<br />

Geschäftsführer der Treuhänderin der Emittentin,<br />

der NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>, ist.<br />

Angaben über sonstige Personen nach § 12<br />

Abs. 6 i.V.m. § 12 Abs. 1 bis 4<br />

VermVerkProspV<br />

Angaben zur Treuhänderin und zum<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Herrn Peter Nottenkämper steht in seiner Funktion<br />

als Mittelverwendungskontrolleur eine Vergütung<br />

in Höhe von Euro 11.250,00 zu. Weiterhin<br />

stehen Herrn Peter Nottenkämper als alleinigem<br />

Gesellschafter Geschäftsführer der Nottenkämper<br />

Treuhand <strong>GmbH</strong> mittelbar deren Vergütung<br />

als Treuhänderin in Höhe von Euro 37.250,00 zu.<br />

Darüber hinaus stehen Herrn Peter Nottenkämper<br />

keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

sowie sonstige Gesamtbezüge,<br />

38


Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, den Treuhänder und sonstige Personen (§12 VermVerkProspV)<br />

insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen oder<br />

Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Für Herrn Peter Nottenkämper existieren keine<br />

Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen<br />

wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d<br />

des Strafgesetzbuches, § 54 Kreditwesengesetzes,<br />

§ 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder<br />

§ 369 Abgabenordnung in einem Führungszeugnis<br />

enthalten sind. Das Führungszeugnis ist zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als<br />

sechs Monate.<br />

Angaben gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. § 12 Abs. 1<br />

Nr. 4 VermVerkV entfallen, da zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung Herr Peter Nottenkämper<br />

Deutscher ist.<br />

Über das Vermögen des Herrn Peter Nottenkämper<br />

wurde innerhalb der letzten fünf Jahre<br />

kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels<br />

Masse abgewiesen.<br />

Herr Peter Nottenkämper war innerhalb der letzten<br />

5 Jahre nicht in der Geschäftsführung einer<br />

Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder mangels Masse<br />

abgewiesen wurde.<br />

Herr Peter Nottenkämper ist nicht von früheren<br />

Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben<br />

von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht betroffen.<br />

Herr Peter Nottenkämper ist nicht für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind.<br />

Herr Peter Nottenkämper ist nicht für Unternehmen<br />

tätig, die der Emittentin Fremdkapital<br />

geben, die im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjektes Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen und er ist<br />

nicht an einem Unternehmen in wesentlichem<br />

Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, das<br />

1. mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut ist,<br />

2. der Emittentin Fremdkapital gibt,<br />

3. Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjekts erbringt.<br />

Herr Peter Nottenkämper ist zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung<br />

1. nicht mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

beauftragt,<br />

2. stellt der Emittentin kein Fremdkapital zur Verfügung<br />

bzw. vermittelt der Emittentin kein<br />

Fremdkapital sowie<br />

3. erbringt keine Lieferungen oder Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder<br />

Herstellung des Anlageobjekts.<br />

Es gibt keine sonstigen Personen, die nicht in<br />

den Kreis der nach der VermProspV angabepflichtigen<br />

Personen fallen, die die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Prospektes oder die Angabe<br />

oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben.<br />

Zudem existieren auf der Ebene des Anbieters,<br />

der Prospektverantwortlichen, der Treuhänderin<br />

und des Mittelverwendungskontrolleurs keine<br />

Aufsichtsgremien oder Beiräte, so dass sich insoweit<br />

die Angaben nach § 12 Abs. 6 i.V.m. Abs.<br />

1 bis 4 VermVerkProspV erübrigen.<br />

Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

(Angaben gemäߧ 14 VermVerkProspV)<br />

Es gibt keine juristische Person oder Gesellschaft,<br />

die für die Verzinsung und Rückzahlung<br />

der angebotenen Vermögensanlage eine Gewährleistung<br />

übernommen hat.<br />

39


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG (§ 15 VermVerkProspV)<br />

Die Gesellschaft wurde durch Gesellschaftsvertag<br />

vom 21. August 2013 gegründet und am 11.<br />

September 2013 unter HR A 705 162 in das Handelsregister<br />

beim Amtsgericht Mannheim eingetragen.<br />

Der aktuelle Gesellschaftsvertrag datiert<br />

vom 10. September 2013.<br />

Die Gesellschaft hat bisher keine operative Geschäftstätigkeit<br />

aufgenommen.<br />

Auf die Darstellung einer Zwischenbilanz und<br />

einer Zwischengewinn- und verlustrechnung<br />

wird verzichtet, da seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz<br />

keine bilanz- und erfolgswirksamen<br />

Geschäftsvorfälle stattgefunden haben. Im Übrigen<br />

wurde die Emittentin vor weniger als 18 Monaten<br />

gegründet und hat noch keinen Jahresabschluss<br />

und Lagebericht aufgestellt.<br />

Eröffnungsbilanz der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG, D-69168 Wiesloch zum 21. August<br />

2013<br />

Die Kapitalanteile der Gründungsgesellschafter<br />

betragen insgesamt Euro 1.000,00 und wurden<br />

vollständig geleistet; es sind somit keine Einlagen<br />

ausstehend.<br />

Die Komplementärin ist am Vermögen der Gesellschaft<br />

nicht beteiligt und deshalb nicht verpflichtet,<br />

eine Einlage zu leisten.<br />

ERÖFFNUNGSBILANZ der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

AKTIVA 21.08.13 PASSIVA 21.08.13<br />

EUR<br />

EUR<br />

A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital<br />

I. Guthaben bei Kreditinstituten 1.000 I. Kommanditkapital 1.000<br />

1.000 1.000<br />

Die nachfolgenden Darstellungen, Tabellen, Übersichten und Erläuterungen sind Prognosen der<br />

Emittentin<br />

Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das laufende und<br />

die folgenden drei Geschäftsjahre<br />

PLANBILANZEN der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG (PROGNOSE)<br />

AKTIVA 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

und Finanzanlagen 2.918.125 6.037.500 0 0<br />

2.918.125 6.037.500 0 0<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Guthaben bei Kreditinstituten 89.286 143.476 294.313 294.313<br />

3.007.411 6.180.976 294.313 294.313<br />

40


Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG (§ 15 VermVerkProspV)<br />

PLANBILANZEN der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG (PROGNOSE)<br />

PASSIVA 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kommanditkapital 1.000 1.000 1.000 1.000<br />

II. Gewinn-/Verlustvortrag -1.002.339 -2.646.274 293.313<br />

III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.002.339 -1.643.936 2.939.588<br />

-1.001.339 -2.645.274 294.313 294.313<br />

B. Fremdkapital<br />

I. Genussrechtskapital 3.625.000 7.500.000 0 0<br />

II. Sonstige Verbindlichkeiten 383.750 1.326.250 0 0<br />

4.008.750 8.826.250 0 0<br />

3.007.411 6.180.976 294.313 294.313<br />

Wesentliche Annahmen und<br />

Wirkungs zusammenhänge der Prognose<br />

der voraussichtlichen Vermögenslage<br />

– Erläuterungen –<br />

Bei den Planbilanzen wird unterstellt, dass sämtliche<br />

Einnahmen und Ausgaben mit Ausnahme<br />

der Zinsen und des Frühzeichnerbonus im jeweiligen<br />

Geschäftsjahr auch tatsächlich zufließen,<br />

also keine Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

aus dem operativen Geschäftsbetrieb – mit Ausnahme<br />

der Genussrechte – entstehen.<br />

Das Anlagevermögen betrifft die aktivierungsfähigen<br />

Anschaffungskosten für die von der Emittentin<br />

geplanten Projektierungen und die Finanzanlagen<br />

für die geplanten Beteiligungen.<br />

Da die genaue Aufteilung des Investitionsbetrages<br />

noch nicht feststeht, wurde der für die Investitionen<br />

insgesamt geplante Betrag in einer Gesamtsumme<br />

als Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

und Finanzanlagen ausgewiesen.<br />

Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen die<br />

liquiden Mittel zum jeweiligen Bilanzstichtag. Sie<br />

dienen zur Absicherung nicht vorhersehbarer<br />

Kosten.<br />

Das Eigenkapital besteht aus dem Kommanditkapital<br />

in Höhe von Euro 1.000,00. Es ist voll eingezahlt<br />

und bleibt während des gesamten Planungszeitraumes<br />

unverändert.<br />

Das bilanzielle Eigenkapital wird in 2013 durch<br />

den Jahresfehlbetrag verringert, erhöht sich im<br />

Geschäftsjahr 2015 durch den Jahresüberschuss.<br />

Da die Genussrechte Fremdkapital darstellen,<br />

sind sie unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

Prognosegemäß sollen in 2013 Teur 3.625<br />

und in 2014 Teur 3.875 gezeichnet und eingezahlt<br />

werden.<br />

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die<br />

Zinsverbindlichkeiten an die Genussrechtsinhaber<br />

sowie die Ansprüche aus dem Frühzeichnerbonus<br />

zum jeweiligen Bilanzstichtag. Beides<br />

wird endfällig, zusammen mit der Rückzahlung<br />

des Genussrechtskapitals zum 31. Dezember<br />

2015 ausgezahlt.<br />

Die Emittentin plant das Genussrechtskapital<br />

vollständig zum 31. Dezember 2015 zurückzuzahlen.<br />

Planungen oder Prognosen über den 31.<br />

Dezember 2015 hinaus liegen zurzeit noch nicht<br />

vor.<br />

41


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Prognose der voraussichtlichen Finanzlage<br />

Plan- Kapitalflussrechnungen (Finanzlage)<br />

der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG für die Geschäftsjahre 2013 bis 2016<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

CASH-FLOW-PLANUNG (PLAN/PROGNOSE 2013-2016)<br />

21.08.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016<br />

bis bis bis bis<br />

31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.002.339 -1.643.936 2.939.588 0<br />

+ /./. Buchverluste, Buchgewinne,<br />

nicht liquiditätswirksam 0 0 -3.924.375 0<br />

+/./. Erhöhung/Verringerung<br />

sonstige Verbindlichkeiten 383.750 942.500 -1.326.250 0<br />

Cash-Flow<br />

aus laufender Geschäftstätigkeit -618.589 -701.436 -2.311.038 0<br />

Auszahlungen für Projekte -2.918.125 -3.119.375 0<br />

Rückzahlungen aus Projekten 0 0 9.961.875<br />

Cash-Flow<br />

aus Investitionstätigkeit -2.918.125 -3.119.375 9.961.875 0<br />

Einzahlungen Kommanditkapital 1.000 0 0 0<br />

Einzahlungen Genussrechtkapital 3.625.000 3.875.000 0 0<br />

Rückgewähr Genusssrechtkapital1) 0 0 -7.500.000 0<br />

Cash-Flow<br />

aus Finanzierungstätigkeit 3.626.000 3.875.000 -7.500.000 0<br />

Zahlungswirksame Veränderung des<br />

Finanzmittelfonds 89.286 54.189 150.838 0<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 0 89.286 143.476 294.313<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 89.286 143.476 294.313 294.313<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungs -<br />

zusammenhänge zur Prognose der<br />

voraussichtlichen Finanzlage<br />

Alle geplanten liquiditätswirksamen Veränderungen<br />

werden in der vorstehenden Kapitalflussrechnung<br />

erfasst. Ausgehend vom jeweiligen<br />

Jahresfehlbetrag bzw. Jahresüberschuss wird<br />

zunächst die Erhöhung der Verbindlichkeit erfasst,<br />

die nicht zu Liquiditätsabflüssen geführt<br />

haben, so dass sich der Cash Flow aus der laufenden<br />

Geschäftstätigkeit ergibt. Die Erhöhung<br />

der Verbindlichkeiten betrifft die erst zum Laufzeitende<br />

der Genussrechte zahlungswirksam<br />

werdenden Zinsen und Frühzeichnerboni der<br />

Genussrechtsinhaber.<br />

Die Auszahlungen für die Projektierungen sowie<br />

die Rückzahlungen ergeben den Cash Flow aus<br />

Investitionstätigkeit. Bei den Planungsrechnungen<br />

wurde unterstellt, dass die Rückzahlungen<br />

aus den Projektierungen durch die geplanten<br />

Verkäufe Ende 2015 erfolgen.<br />

Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit betrifft<br />

neben der Einzahlung des Kommanditkapitals<br />

die Einzahlungen aus den Genussrechten in<br />

Höhe von Teur 3.625 in 2013 und Teur 3.875 in<br />

2014.<br />

42


Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG (§ 15 VermVerkProspV)<br />

Prognose der voraussichtlichen Ertragslage<br />

Plan- Gewinn und Verlustrechnung (Ertragslage)<br />

der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG für die Geschäftsjahre 2013 bis 2016<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

PLAN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGEN (PLAN/PROGNOSE 2013-2016)<br />

21.08.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016<br />

bis bis bis bis<br />

31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

Sonstige betriebliche Erträge 181.250 193.750 3.924.375 0<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 799.839 895.186 84.788 0<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 383.750 942.500 900.000 0<br />

Finanzergebnis -383.750 -942.500 -900.000 0<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit -1.002.339 -1.643.936 2.939.588 0<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.002.339 -1.643.936 2.939.588 0<br />

Wesentliche Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge zur Prognose<br />

der voraussichtlichen Ertragslage<br />

– Erläuterungen –<br />

Die Emittentin erzielt zunächst keine Umsatzerlöse,<br />

da sie planmäßig in den Geschäftsjahren<br />

2013 und 2014 ausschließlich mit der Projektierung<br />

geplanter Projekte bzw. dem Auswahlprozess<br />

eventueller Beteiligungsunternehmen beschäftigt<br />

sein wird.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten<br />

in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 ausschließlich<br />

das 5prozentige Agio auf die Genussrechte.<br />

Im Geschäftsjahr 2015 sind die Verkäufe<br />

der projektierten Anlagen sowie die Veräußerung<br />

der Beteiligungen geplant. Die ausgewiesenen<br />

Erträge in 2015 zeigen den Buchgewinn,<br />

der sich aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

in 2013 und 2014 und dem voraussichtlichen<br />

Veräußerungserlös, der in Höhe des 1,65fachen<br />

der Anschaffungs-/Herstellungskosten<br />

prognostiziert wird, ergibt.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten<br />

die voraussichtlich anfallenden Kosten<br />

für die Investitionsphase und den laufenden Geschäftsbetrieb,<br />

wie Eigenkapitalvermittlungsgebühren,<br />

Aufwendungen für die Vertriebskoordination,<br />

Due Diligence, Konzeption- und Strukturierungskosten,<br />

die Managementvergütung, Aufwendungen<br />

für die Prospekterstellung, die<br />

Mittelverwendungsvergütung, Treuhandvergütung,<br />

Steuer- und Rechtsberatung sowie die laufenden<br />

Verwaltungskosten. Die Eigenkapitalvermittlungsgebühren<br />

betragen insgesamt 13 Prozent,<br />

sie sind durch das Agio mit 5 Prozent gedeckt.<br />

Die Zinsaufwendungen beinhalten die Zinsen<br />

für die Genussrechte (1 Prozent pro Monat)<br />

sowie den Frühzeichnerbonus.<br />

43


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Prognose der Planzahlen der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

PLANZAHLEN ZU INVESTITIONEN UND ERGEBNIS (PLAN/PROGNOSE 2013-2016)<br />

04.04.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016<br />

bis bis bis bis<br />

31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

Investitionen -2.918.125 -3.119.375 0 0<br />

Umsatzerlöse 0 0 0 0<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Ergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) -1.002.339 -1.643.936 2.939.588 0<br />

Wesentliche Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge zur Prognose<br />

der Planzahlen<br />

– Erläuterungen –<br />

Die Gesellschaft wird ausschließlich Investitionen<br />

in Projektierungen vornehmen, und zwar in<br />

2013 in Höhe von Teur 2.918 und in 2014 in<br />

Höhe von Teur 3.119.<br />

Die Gesellschaft hat keine Produktion und keine<br />

laufenden Umsatzerlöse.<br />

44


Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag Anhang 1<br />

§ 1<br />

Rechtsform, Firma, Sitz, Geschäftsjahr<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft<br />

(im Folgenden „Gesellschaft“).<br />

2. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

3. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wiesloch.<br />

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das<br />

erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr,<br />

das am 31. Dezember 2013 endet, beginnend<br />

mit der Gründung.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien sowie die Beratung von Unternehmen,<br />

die in der Projektierung von erneuerbaren<br />

Energien tätig sind. Weiterhin<br />

kann sich die Gesellschaft an Unternehmen<br />

beteiligen, deren Unternehmenszweck auf<br />

die unmittelbare oder mittelbare Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien gerichtet ist. Dabei kommen als<br />

Beteiligung im vorgenannten Sinne auch<br />

jede Form von Genussrechtskapital, stille Beteiligungen,<br />

Namensschuldverschreibungen,<br />

Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen,<br />

und zwar ungeachtet ihrer Bezeichnung in<br />

Betracht.<br />

2. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften<br />

und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet<br />

erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft<br />

kann die zur Erreichung ihres<br />

Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />

Handlungen selbst vornehmen oder durch<br />

Dritte vornehmen lassen.<br />

3. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder<br />

ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an<br />

diesen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung<br />

auszuüben sowie Zweigniederlassungen<br />

im In- und Ausland zu errichten.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Kommanditkapital<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin (im Folgenden:<br />

„Komplementärin“) ist die:<br />

<strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong> in Wiesloch<br />

(Stammkapital EUR 25.000), eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim<br />

unter HR B 717 756, vertreten durch ihren Geschäftsführer<br />

Michael Bauer.<br />

2. Die Gründungskommanditistin ist:<br />

ResKap <strong>GmbH</strong> (im Folgenden: „Gründungskommanditistin“),<br />

eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Mannheim unter<br />

HRB 717435, vertreten durch ihren Geschäftsführer<br />

Michael Bauer. Die Gründungskommanditistin<br />

leistet eine Einlage in Höhe von<br />

EUR 1.000, die zugleich Haft- und Pflichteinlage<br />

ist. Die Pflichteinlage repräsentiert ihren<br />

Kapitalanteil.<br />

3. Die Einlage der Gründungskommanditistin ist<br />

sofort fällig.<br />

4. Für die Gesellschafter und die Geschäftsführung<br />

bestehen keine Wettbewerbsbeschränkungen.<br />

§ 4<br />

Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Gesellschafter werden ein Kapitalkonto,<br />

ein Verlustvortragskonto und ein Verrechnungskonto<br />

eingerichtet.<br />

2. Auf dem Kapitalkonto wird nur die Pflichteinlage<br />

verbucht.<br />

3. Auf dem Verlustvortragskonto werden die<br />

Verlustanteile der Gesellschafter sowie ihre<br />

Gewinnanteile bis zum Ausgleich der Verlustanteile<br />

gebucht.<br />

4. Die gem. Nr. 3 nicht mehr auf dem Verlustvortragskonto<br />

zu verbuchenden Gewinne sowie<br />

alle sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten<br />

und Leistungen zwischen der Gesell-<br />

45


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

schaft und einem Gesellschafter werden auf<br />

dem Verrechnungskonto gebucht.<br />

5. Die Salden auf den Gesellschafterkonten<br />

sind unverzinslich.<br />

§ 5<br />

Keine Nachschusspflicht, Verlustausgleich<br />

Die Kommanditistin haftet Dritten gegenüber nur<br />

mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />

Die Haftung ist mit Einzahlung der Haftsumme<br />

erfüllt. Die gesetzlichen Regelungen<br />

über das Wiederaufleben der Haftung der Kommanditistin<br />

gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

nach § 171 ff. HGB bleiben von dem vertraglichen<br />

Ausschluss unberührt.<br />

§ 6<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Kommanditgesellschaft wird durch ihre<br />

persönlich haftenden Gesellschafter je einzeln<br />

vertreten. Die <strong>reskap</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft<br />

ermächtigt. Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführer<br />

sind von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit. Die Komplementärin<br />

(im Folgenden auch „Geschäftsführung“)<br />

führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns.<br />

2. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt<br />

sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />

3. Die Geschäftsführung ist grundsätzlich berechtigt,<br />

einen etwaigen auftretenden Finanzbedarf<br />

durch die Aufnahme von Darlehen zu<br />

decken.<br />

4. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, für die<br />

Gesellschaft insbesondere die nachfolgenden<br />

Maßnahmen zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes<br />

nach kaufmännischem Ermessen<br />

zu ergreifen:<br />

a) Aufnahme von Fremdkapital durch die Ausgabe<br />

von nachrangigen Genussrechten und<br />

Ausübung aller Rechte und Erfüllung aller<br />

Pflichten der Gesellschaft im Zusammenhang<br />

mit ausgegebenen Genussrechten, insbesondere<br />

während der Laufzeit der Genussrechte<br />

die Durchführung und Abwicklung der im<br />

Rahmen der laut „Verkaufsprospekt“ vorgesehenen<br />

Rechtsgeschäfte und Maßnahmen.<br />

b) Abschluss aller Verträge und Abgabe aller Erklärungen,<br />

die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes<br />

erforderlich sind oder geeignet<br />

erscheinen, insbesondere Erwerb und<br />

Zeichnung von Genussrechten.<br />

c) Ganz oder teilweise (unmittelbare oder mittelbare)<br />

Veräußerung von Vermögensanlagen<br />

der Gesellschaft.<br />

5. Die Geschäftsführung hat Anspruch auf Ersatz<br />

solcher Aufwendungen, die sie im Rahmen<br />

ihrer Geschäftsführungstätigkeit macht<br />

und den Umständen nach für erforderlich halten<br />

durfte.<br />

§ 7<br />

Kontrollrecht, zustimmungsbedürftige<br />

Rechtsgeschäfte<br />

1. Der Kommanditistin stehen die Kontroll- und<br />

Mitwirkungsrechte nach §§ 164, 166 HGB zu.<br />

2. Die Geschäftsführung hat im Verhältnis zu<br />

der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

zu vertreten.<br />

§ 8<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Beschlussfassung der Gesellschaft erfolgt<br />

in den jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen.<br />

In minderwichtigen<br />

oder Eilfällen können Beschlüsse auch schriftlich<br />

im Umlaufverfahren ohne formelle Einberufung<br />

einer Gesellschafterversammlung gefasst<br />

werden.<br />

2. Gesellschafterversammlungen sind von der<br />

Geschäftsführung unter Angabe von Tagungsort,<br />

Tagungszeit und Tagesordnung<br />

schriftlich (durch einfachen Brief oder per Telefax)<br />

mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.<br />

Bei der Berechnung der Frist werden<br />

der Tag der Absendung der Einladung<br />

und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet.<br />

Die Gesellschafterversammlung<br />

kann ferner auf die Einhaltung sämtlicher<br />

Frist-, Form- und Ladungsvorschriften für eine<br />

ordnungsgemäße Einberufung verzichten,<br />

wenn alle Gesellschafter damit einverstan-<br />

46


Gesellschaftsvertrag<br />

den sind oder in der Versammlung anwesend<br />

oder vertreten sind.<br />

3. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder<br />

wenn dies von Gesellschaftern, die zusammen<br />

mindestens 25 Prozent des Gesellschaftskapitals<br />

repräsentieren, schriftlich<br />

unter Angabe der Tagesordnung gefordert<br />

wird, ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.<br />

4. Die Leitung der Gesellschafterversammlung<br />

obliegt der Geschäftsführung. Sie kann sich<br />

durch eine geeignete Person aus dem Kreis<br />

der Gesellschafter oder durch eine Person<br />

vertreten lassen, die dem steuer-, rechtsoder<br />

unternehmensberatenden Berufsstand<br />

angehört.<br />

5. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn die Gesellschafter ordnungsgemäß<br />

eingeladen und die Komplementärin<br />

anwesend oder vertreten sind. Auf<br />

diese erscheinen- und vertretungsunabhängige<br />

Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

ist in der Einladung an hervorgehobener<br />

Stelle hinzuweisen.<br />

6. Ein eventueller Ladungsfehler gilt als geheilt,<br />

wenn der betreffende Gesellschafter in der<br />

betreffenden Gesellschafterversammlung anwesend<br />

oder ordnungsgemäß vertreten ist.<br />

7. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen schriftlich<br />

Bevollmächtigten vertreten lassen.<br />

8. Der Leiter der Gesellschafterversammlung ist<br />

berechtigt, im Interesse der Gesellschaft<br />

auch andere Personen an Gesellschafterversammlungen<br />

teilnehmen zu lassen, deren Erscheinen<br />

er für erforderlich hält.<br />

§ 9<br />

Zuständigkeit der Gesellschafter -<br />

versammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere<br />

zur Beschlussfassung über folgende Gegenstände<br />

befugt:<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses,<br />

2. Verwendung von Gewinn und Liquiditätsüberschüssen,<br />

3. Entlastung der Geschäftsführung,<br />

4. Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

5. Auflösung der Gesellschaft,<br />

6. Fortführung der Gesellschaft nach Auflösung.<br />

§ 10<br />

Beschlussfassung<br />

1. Die Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen<br />

gefasst.<br />

2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen, soweit nicht<br />

in diesem Vertrag oder durch das Gesetz<br />

etwas anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen<br />

gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

3. Beschlüsse zu § 9 Nr. 4 bis 6 dieses Vertrages<br />

bedürfen einer Mehrheit von 75 Prozent<br />

der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung<br />

der Geschäftsführung, die nur aus<br />

wichtigem Grund verweigert werden kann.<br />

4. Das Stimmrecht richtet sich nach den Kapitalkonten<br />

der Gesellschafter in der Weise, dass<br />

auf je volle EUR 1.000 Kapitalanteil eine<br />

Stimme entfällt.<br />

§ 11<br />

Anfechtung von Beschlüssen<br />

Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von vier Wochen nach Zugang des Protokolls<br />

durch eine gegen die Gesellschaft zu richtende<br />

Klage geltend gemacht werden. Nach Ablauf<br />

der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

§ 12<br />

Protokoll der Gesellschafterversammlung<br />

1. Über die in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift<br />

anzufertigen, die von dem Protokollführer zu<br />

unterschreiben und den Gesellschaftern zu<br />

übersenden ist.<br />

2. Beanstandungen der Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Niederschrift sind innerhalb von<br />

vier Wochen nach Absendung schriftlich gegenüber<br />

der Geschäftsführung zu erklären.<br />

Über Einsprüche entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.<br />

47


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

§ 13<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die Geschäftsführung hat innerhalb der in §<br />

264 HGB gesetzten Frist nach Abschluss des<br />

Geschäftsjahres unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung<br />

den Jahresabschluss sowie die<br />

Steuererklärungen der Gesellschaft aufzustellen.<br />

2. Der Jahresabschluss ist allen Gesellschaftern<br />

mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

zuzusenden.<br />

§ 14<br />

Steuerfestsetzungsverfahren,<br />

Sonderbetriebsausgaben<br />

1. Bei Erstellung der einheitlichen und gesonderten<br />

Feststellungserklärung können Sonderbetriebsausgaben<br />

(z.B. Finanzierungskosten,<br />

Reisekosten) der einzelnen Gesellschafter<br />

für ein Kalenderjahr nur berücksichtigt<br />

werden, wenn sie bis spätestens zum 31.<br />

März des Folgejahres der Gesellschaft mitgeteilt<br />

und entsprechende Belege vorgelegt<br />

werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, nach<br />

Ablauf der Frist (31. März) von Gesellschaftern<br />

bekannt gegebene Sonderbetriebsausgaben<br />

im Rahmen der Feststellungserklärung nicht<br />

mehr oder nur noch gegen gesonderte Kostenerstattung<br />

zu berücksichtigen.<br />

2. Ein Gesellschafter kann seine Sonderbetriebsausgaben<br />

(persönlich getragene Kosten<br />

im Zusammenhang mit seiner Beteiligung)<br />

nicht bei seiner persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />

sondern ausschließlich<br />

im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />

Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft<br />

geltend machen.<br />

3. Die Geschäftsführung bzw. der von ihr beauftragte<br />

Steuerberater wird die Gesellschafter<br />

rechtzeitig auffordern, die Sonderbetriebsausgaben<br />

für das vorangegangene Kalenderjahr<br />

bis zum 31. März mitzuteilen und regelmäßig<br />

nachzuweisen.<br />

§ 15<br />

Ergebnisbeteiligung<br />

1. Die Gesellschafter sind am Vermögen und<br />

am Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft im<br />

Verhältnis der gezeichneten und geleisteten<br />

Pflichteinlagen beteiligt.<br />

2. Grundlage der Ergebnisbeteiligung bilden<br />

alle bis zur Auflösung der Gesellschaft nach<br />

handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten<br />

Gewinne.<br />

§ 16<br />

Ausschüttungen<br />

Die Ausschüttungen richten sich nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen, soweit sich aus diesem<br />

Vertrag nichts anderes ergibt.<br />

§ 17<br />

Vergütungen<br />

Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />

während der Laufzeit der Genussrechte<br />

eine laufende Vergütung in Höhe von 0,5 Prozent<br />

des tatsächlich eingezahlten Genussrechtskapitals<br />

p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro<br />

Geschäftsjahr. Sollte eine Genussrechtstranche<br />

in der zweiten Jahreshälfte aufgelegt werden,<br />

wird die Vergütung zur Hälfte gezahlt.<br />

Nach Kapitalrückzahlung an die Genussrechtsinhaber<br />

wird die Geschäftsführungsvergütung<br />

neu verhandelt.<br />

§ 18<br />

Übertragung von Kommanditanteilen<br />

1. Die Gründungskommanditistin kann ihren Anteil<br />

nur mit Zustimmung der Komplementärin<br />

übertragen.<br />

2. Abtretungen können immer nur mit Wirkung<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen.<br />

§ 19<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist unbefristet.<br />

§ 20<br />

Ausschluss von Gesellschaftern<br />

1. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

kann ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn<br />

a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung<br />

abgelehnt wird;<br />

b) durch einen Privatgläubiger eines Gesellschafters<br />

in seinen Gesellschaftsanteil<br />

48


Gesellschaftsvertrag<br />

und/oder damit verbundene Rechte vollstreckt<br />

und die Maßnahme nicht innerhalb<br />

von drei Wochen aufgehoben wird;<br />

c) in der Person des Gesellschafters ein wichtiger<br />

Grund i. S. der §§ 140, 133 HGB vorliegt;<br />

d) ein Gesellschafter seine Verpflichtungen aus<br />

diesem Vertrag in grobem Maße verletzt<br />

oder<br />

e) der Gesellschafter der Verpflichtung, seine<br />

Pflichteinlage zu erbringen, nicht fristgerecht<br />

nachkommt.<br />

2. Das Ausscheiden eines Gesellschafters erfolgt<br />

jeweils mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres.<br />

§ 21<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Stirbt ein Gesellschafter, geht die Beteiligung<br />

auf seine Erben oder seine Vermächtnisnehmer<br />

über. Die Gesellschaft wird mit diesen<br />

fortgesetzt.<br />

2. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines<br />

Erbscheins oder einer beglaubigten Abschrift<br />

des Testamentseröffnungsprotokolls und der<br />

letztwilligen Verfügung legitimieren. Mehrere<br />

Erben (Vermächtnisnehmer) können ihr Mitgliedschaftsrecht<br />

nur durch einen gemeinsamen,<br />

schriftlich bevollmächtigten Vertreter<br />

ausüben. Solange ein gemeinsamer Vertreter<br />

nicht bestellt ist oder die Legitimation des<br />

oder der Erben/Vermächtnisnehmer nicht erfolgt<br />

ist, ruhen ihre Mitgliedschaftsrechte mit<br />

Ausnahme ihres Anteils am Gewinn oder Verlust<br />

der Gesellschaft.<br />

§ 22<br />

Abfindung – Liquidation des ausscheidenden<br />

Gesellschafters<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />

aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

richtet sich nach dem Wert<br />

der Beteiligung zum Zeitpunkt des Ausscheidens.<br />

2. Das Auseinandersetzungsguthaben ist von<br />

dem Steuerberater der Gesellschaft als<br />

Schiedsgutachter für die Gesellschaft und die<br />

Gesellschafter verbindlich festzustellen.<br />

3. Das Auseinandersetzungsguthaben wird<br />

sechs Monate nach seiner verbindlichen<br />

Feststellung fällig, spätestens aber mit Vollbeendigung<br />

der Gesellschaft. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

in vier gleichen Jahresraten<br />

auszuzahlen. Der jeweilige Restbetrag ist mit<br />

5 Prozent p. a. verzinslich.<br />

4. Ausscheidende Gesellschafter können keine<br />

Sicherstellung ihres Auseinandersetzungsguthabens<br />

verlangen. Sie haben keinen Anspruch<br />

auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen<br />

wegen künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />

Der Komplementärin<br />

steht ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

nicht zu. Sie kann als höchstpersönliches gesellschaftsrechtliches<br />

Sonderrecht bei ihrem<br />

Ausscheiden Freistellung von der Forthaftung<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />

§ 23<br />

Haftung der Gesellschafter und der<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung und die Gesellschafter<br />

haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

sowie im Verhältnis zueinander nur Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Schadensersatzansprüche<br />

der Gesellschafter untereinander<br />

verjähren drei Jahre nach Bekanntwerden<br />

des haftungsbegründenden Sachverhalts,<br />

soweit sie nicht kraft Gesetzes oder kraft Rechtsprechung<br />

einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />

§ 24<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

sein oder werden, so wird die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />

An Stelle der unwirksamen Bestimmung<br />

gilt eine solche als vereinbart, die der<br />

wirtschaftlich gewollten, in rechtswirksamer<br />

Weise am Nächsten kommt. Gleiches gilt für<br />

etwaige Lücken.<br />

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche<br />

Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über<br />

das Zustandekommen dieses Vertrages ist<br />

49


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />

als zulässig vereinbart werden kann.<br />

3. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsverhältnis können<br />

als Aktiv- und Passivprozesse von der Gesellschaft<br />

selbst geführt werden.<br />

4. Etwaige Kosten aus diesem Vertrag trägt die<br />

Gesellschaft, soweit nichts anderes bestimmt<br />

ist.<br />

5. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu<br />

ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />

Wiesloch, den 10. September 2013<br />

ResKap <strong>GmbH</strong><br />

Michael Bauer, Geschäftsführer<br />

<strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

Michael Bauer, Geschäftsführer<br />

50


Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag Anhang 2<br />

Zwischen<br />

NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>, Mersch -<br />

str. 26, 45721 Haltern am See, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen<br />

unter HR B 11856 vertreten durch ihren Geschäftsführer<br />

Rechtsanwalt Peter Nottenkämper<br />

– nachfolgend „Treuhänderin“ –<br />

und<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim<br />

unter HR A 705 162, vertreten durch die <strong>reskap</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>, diese vertreten durch ihren<br />

Geschäftsführer Michael Bauer<br />

– nachfolgend „Emittentin“ –<br />

und<br />

den Erwerbern der Genussrechte der Emittentin<br />

– nachfolgend „Anleger“ –<br />

Präambel<br />

1. Die Emittentin emittiert eine Vermögensanlage<br />

in Form von nicht verbrieften Genussrechten.<br />

2. Die Treuhänderin unterstützt die Emittentin<br />

bei der Abwicklung des Erwerbs der Genussrechte<br />

durch den Anleger, sie verwaltet treuhänderisch<br />

die vom Anleger erworbene Genussrechte<br />

und fungiert als Verwaltungstreuhänderin<br />

für den Anleger. Die Einzelheiten<br />

dazu ergeben sich aus diesem Treuhandvertrag<br />

(„Vertrag“), dem von der Emittentin ausgegebenen<br />

Beteiligungsangebot (Verkaufsprospekt),<br />

dem Zeichnungsschein und den<br />

„Genussrechtsbedingungen“.<br />

§ 1<br />

Verwaltungstreuhand<br />

1. Der Anleger beauftragt und ermächtigt die<br />

Treuhänderin, die von ihm erworbenen Genussrechte<br />

für ihn treuhänderisch zu verwalten,<br />

insbesondere sämtliche Rechte daraus<br />

für ihn wahrzunehmen.<br />

2. Die Treuhänderin ist ermächtigt, beim Erwerb<br />

der Genussrechte durch den Anleger mitzuwirken.<br />

Sie ist verpflichtet, den Zeichnungsschein<br />

des Anlegers mit Wirkung für die Emittentin<br />

entgegenzunehmen. Mit dem Zugang<br />

des Zeichnungsscheins bei der Treuhänderin<br />

wird die auf Erwerb des Genussrechts gerichtete<br />

Erklärung des Anlegers bindend. Der Erwerb<br />

des Genussrechts kommt aber erst zustande,<br />

wenn die Treuhänderin den Zeichnungsschein<br />

bestätigt, und zwar rückwirkend<br />

zum Tag mit Wertstellung der Gutschrift auf<br />

dem Treuhandkonto. Die Treuhänderin bestätigt<br />

die Annahme des Zeichnungsscheines jedoch<br />

nur, wenn die Zeichnungssumme laut<br />

Zeichnungsschein vollständig auf dem für<br />

diese Zwecke eingerichteten Treuhandkonto,<br />

über das nur die Treuhänderin verfügungsbefugt<br />

ist, innerhalb der Platzierungsphase eingeht.<br />

Sollte der Anleger nicht den vollen Betrag<br />

der von ihm gezeichneten Zeichnungssumme<br />

auf das Treuhandkonto einzahlen,<br />

kann die Treuhänderin<br />

• die Bestätigung ablehnen,<br />

• den Zeichnungsschein bestätigen und die<br />

Einzahlung des ausstehenden Betrages einfordern<br />

oder<br />

• den Erwerb auf den vom Anleger eingezahlten<br />

Betrag beschränken.<br />

Die Treuhänderin ist zur Bestätigung der Annahme<br />

von Zeichnungsscheinen nicht verpflichtet.<br />

3. Mit dem Zeichnungsschein beauftragt der Anleger<br />

die Treuhänderin mit der Verwaltung<br />

seines Genussrechts und der Wahrnehmung<br />

seiner Rechte aus dem erworbenen Genussrecht.<br />

4. Ansprüche aus dem Genussrecht entstehen<br />

für den Anleger ab dem ersten vollen Monat<br />

nach vollständiger Einzahlung (Zeitpunkt der<br />

51


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Wertstellung) der laut des Zeichnungsscheins<br />

insgesamt von ihm gezeichneten und auf<br />

dem Treuhandkonto eingezahlten Zeichnungssumme<br />

(„Genussrechtskapital“) einschließlich<br />

Agio; sollte ein geringerer Betrag<br />

als geschuldet auf das Abwicklungskonto gezahlt<br />

werden, kann die Treuhänderin wie in<br />

Nr. 2 beschrieben, vorgehen. Die Ansprüche<br />

des Anlegers richten sich nach der Wertstellung<br />

dieses Genussrechtskapitals ohne Agio.<br />

5. Die Treuhänderin ist berechtigt, die Genussrechte<br />

bis zum Ende der Zeichnungsfrist mit<br />

Wirkung für die Emittentin auszugeben und<br />

die so erworbenen Genussrechte für die Anleger<br />

zu verwalten. Sie führt ein Anlegerregister<br />

nach Maßgabe des § 2 Nr. 3 der Genussrechtsbedingungen.<br />

6. Der Anleger erwirbt Genussrechte in Höhe<br />

eines Nennbetrages von mindestens EUR<br />

10.000 zuzüglich Agio („Mindestzeichnung“).<br />

7. Das Genussrechtskapital ist innerhalb von 14<br />

Tagen nach Unterzeichnung des Zeichnungsscheins<br />

zur Zahlung auf das Treuhandkonto<br />

fällig. Wurde bis zum Ablauf dieser Frist nur<br />

ein Teilbetrag des gezeichneten Genussrechtskapitals<br />

geleistet, ist die Treuhänderin<br />

zur Vornahme der in § 2 Nr. 2 der Genussrechtsbedingungen<br />

beschriebenen Maßnahmen<br />

berechtigt.<br />

8. Die Treuhänderin veranlasst nach Eingang<br />

der Zeichnungssumme auf das Treuhandkonto<br />

die Überweisung des Betrages auf das<br />

Mittelverwendungskontrollkonto.<br />

9. Der Anleger bestätigt den Erhalt und die<br />

Kenntnisnahme des Verkaufsprospekts und<br />

des Zeichnungsscheins („Zeichnungsunterlagen“).<br />

Der Anleger bestätigt, Text und Inhalt<br />

der Zeichnungsunterlagen gelesen und verstanden<br />

zu haben. Er bestätigt ferner, sich mit<br />

den Hinweisen zu den Risikofaktoren der Vermögensanlage<br />

(Genussrechte) auseinandergesetzt<br />

zu haben sowie sich auch ansonsten<br />

über etwaige Risiken im Zusammenhang mit<br />

der Vermögensanlage Genussrechte informiert<br />

und beraten lassen zu haben. Die Treuhänderin<br />

selbst ist nicht am Inhalt oder an der<br />

Herausgabe der Zeichnungsunterlagen beteiligt.<br />

Wertende Aussagen und Einschätzungen<br />

der Emittentin hat die Treuhänderin nicht<br />

geprüft. Treuhänderin und Anleger sind sich<br />

darüber einig, dass die Treuhänderin zu solchen<br />

und auch zu anderen Prüfungen nicht<br />

verpflichtet ist. Das trifft insbesondere, aber<br />

nicht ausschließlich, auf die Bonität der Emittentin<br />

und der an ihr beteiligten Gesellschaften<br />

und die Werthaltigkeit der beabsichtigten<br />

Vermögensanlage Genussrechte des Anlegers<br />

zu.<br />

10. Die Treuhänderin darf für weitere Anleger<br />

Vermögensanlagen an der Emittentin treuhänderisch<br />

verwalten.<br />

11. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit; sie ist zu Unterbevollmächtigung<br />

und Beauftragung Dritter berechtigt.<br />

12. Zu den weiteren Aufgaben der Treuhänderin<br />

gehören:<br />

a. die Berichterstattung an und Kommunikation<br />

mit den Anlegern, über die operative, steuerliche<br />

und rechtliche Abwicklung der Genussrechte<br />

b. Beantwortung schriftlicher und mündlicher<br />

Anfragen von Anlegern auf Weisung durch<br />

die Emittentin<br />

c. Zahlstelle für alle Ein- und Auszahlungen an<br />

die Anleger. Die Emittentin sorgt dafür, dass<br />

die Kapitalrückflüsse so rechtzeitig auf das<br />

Treuhandkonto erfolgen, dass die Treuhänderin<br />

bei Fälligkeit die dem Anleger zustehenden<br />

Ansprüche aus den Genussrechten bei<br />

Fälligkeit erfüllen kann.<br />

§ 2<br />

Treuhandaufgaben, Haftung<br />

1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die ihr nach<br />

diesem Vertrag obliegenden Pflichten mit<br />

kaufmännischer Sorgfalt zu erfüllen. Sie haftet<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />

insbesondere für die vom Anleger verfolgten<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele, wird<br />

nicht übernommen. Die Treuhänderin haftet<br />

auch nicht dafür, dass die Geschäftsführung<br />

sowie die Vertragspartner der Emittentin die<br />

52


Treuhandvertrag<br />

ihnen obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß<br />

erfüllen.<br />

2. Der Anspruch auf Schadensersatz – gleich<br />

aus welchem Rechtsgrund – verjährt in drei<br />

Jahren ab seiner Entstehung, soweit nicht<br />

kraft Gesetzes eine kürzere Verjährung gilt.<br />

Der Anleger hat seine Ansprüche innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />

nach Kenntniserlangung gegenüber der Treuhänderin<br />

per Einschreiben mit Rückschein<br />

geltend zu machen. Ein Fristversäumnis führt<br />

zum Verlust der Ansprüche.<br />

3. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung<br />

für die Bonität und Vertragserfüllung der Vertragspartner<br />

der Emittentin.<br />

4. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Auskunft<br />

von der Treuhänderin über ihre Treuhandtätigkeit<br />

zu verlangen.<br />

§ 3<br />

Anlegerregister<br />

1. Die Treuhänderin führt für alle Anleger ein Register<br />

mit ihren persönlichen und investitionsbezogenen<br />

Daten. Ein Anleger erhält nach<br />

Annahme seines Zeichnungsscheins eine<br />

schriftliche Bestätigung über die Eintragung<br />

seines Genussrechts in dieses Register.<br />

2. Ein Anleger muss alle Änderungen seiner eingetragenen<br />

Daten der Treuhänderin unverzüglich<br />

bekannt geben und gegebenenfalls<br />

urkundlich nachweisen.<br />

3. Die Treuhänderin hat der Emittentin Auskünfte<br />

über die Daten und den Einzahlungsstand<br />

der Anleger zu geben, ansonsten darf<br />

die Treuhänderin im erforderlichen Umfang<br />

nur dem zuständigen Finanzamt, den Kreditgebern,<br />

oder zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Prüfern und Beratern der Emittentin<br />

Auskünfte über die Vermögensanlage<br />

und die eingetragenen Daten der Anleger erteilen.<br />

4. Der Anleger nimmt zustimmend davon Kenntnis,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert<br />

werden. Er ist damit einverstanden,<br />

dass die in die Platzierung der Genussrechte<br />

eingeschalteten Personen, insbesondere die<br />

Anlagevermittler, über die Verhältnisse der<br />

Emittentin ohne personenbezogene Daten informiert<br />

werden.<br />

5. Ein Anleger hat keinen Anspruch darauf, dass<br />

ihm die Treuhänderin Angaben über die übrigen<br />

Anleger macht.<br />

§ 4<br />

Rechte des Anlegers<br />

1. Die Treuhänderin nimmt die Rechte aus den<br />

Genussrechten im Interesse des Anlegers<br />

und unter Beachtung ihrer Treuepflicht gegenüber<br />

den übrigen Anlegern wahr.<br />

2. Der Anleger erteilt der Treuhänderin hiermit<br />

Vollmacht, die Rechte aus seinem gezeichneten<br />

Genussrecht auszuüben, sofern er davon<br />

nicht selbst Gebrauch macht. Diese Vollmacht<br />

ist jederzeit widerrufbar.<br />

§ 5<br />

Auskunfts- und Berichtspflicht<br />

Der Anleger kann jederzeit von der Treuhänderin<br />

Auskunft über seine Genussrechte verlangen.<br />

Die Treuhänderin hat alle wichtigen Unterlagen<br />

und Informationen, die ihr für einzelne Anleger<br />

zugehen, unverzüglich an die betreffenden<br />

Anleger weiterzuleiten.<br />

§ 6<br />

Treuhandvermögen<br />

Soweit die Treuhänderin Treuhandvermögen,<br />

insbesondere Sicherheiten, erwirbt, hat sie dieses<br />

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu<br />

halten. Sie hat alles, was sie in Ausführung dieses<br />

Treuhandvertrages erlangt und dem Anleger<br />

nach diesem Vertrag gebührt, herauszugeben.<br />

Insbesondere muss sie alle Zuflüsse, die<br />

sie in Ausübung ihrer Aufgaben erhält, umgehend<br />

an die Anleger anteilig, entsprechend des<br />

gehaltenen Genussrechtskapitals, weiterleiten.<br />

§ 7<br />

Rechtsgeschäftliche Verfügung<br />

1. Ansprüche und Rechte aus diesem Treuhandverhältnis<br />

sind grundsätzlich frei übertragbar.<br />

Eine Übertragung des Treuhandverhältnisses<br />

ist nur im Ganzen zulässig, sofern der Abtretungsempfänger<br />

in diesen Vertrag in vollem<br />

Umfang eintritt und die Vermögensanlage an<br />

den Abtretungsempfänger abgetreten wird.<br />

53


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

2. Die Verfügung über Ansprüche und Rechte<br />

aus der Vermögensanlage bedarf der Schriftform,<br />

der Vorlage der Abtretungserklärung<br />

und der Zustimmung der Treuhänderin, die<br />

nur aus wichtigem Grunde versagt werden<br />

kann. Auf die Regelungen in den Genussrechtsbedingungen<br />

wird verwiesen.<br />

§ 8<br />

Vertragsdauer, Kündigungen,<br />

Ersetzung der Treuhänderin<br />

1. Der Treuhandvertrag wird für die Zeit Dauer<br />

der Genussrechte geschlossen. Der Vertrag<br />

endet mit Beendigung des Genussrechts des<br />

Anlegers. Eine Kündigung des Treuhandvertrages<br />

durch den Anleger ist ausgeschlossen.<br />

2. Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis<br />

nur aus wichtigem Grund kündigen. Kündigungserklärungen<br />

sind schriftlich per Einschreiben<br />

mit Rückschein zu übermitteln.<br />

3. Mit Beendigung des Treuhandvertrages ist<br />

die Treuhänderin zur ordnungsgemäßen Abrechnung<br />

und Übergabe aller Geschäftsunterlagen,<br />

Verzeichnisse, Buchführungs- und<br />

Kontounterlagen, die sich auf die Treuhandschaft<br />

beziehen, verpflichtet.<br />

§ 9<br />

Tod der Anlegers<br />

Verstirbt der Anleger, wird das Treuhandverhältnis<br />

mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage<br />

eines Erbscheins oder einer beglaubigten<br />

Abschrift des Testamentseröffnungsprotokolls<br />

und der letztwilligen Verfügung legitimieren.<br />

§ 10<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für die treuhänderische<br />

Verwaltung der Genussrechte eine jährliche Vergütung<br />

von 0,2 Prozent des jeweils zum 31. Dezember<br />

tatsächlich gezeichneten und eingezahlten<br />

Genussrechtskapitals zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist in Raten jeweils zum<br />

Ende eines Quartals fällig.<br />

§ 11<br />

Schriftform<br />

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Etwaige<br />

Zusatz- oder Änderungsvereinbarungen<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.<br />

§ 12<br />

Schlussbestimmung<br />

1. Der Anleger tritt dem Treuhandvertrag mit<br />

der Bestätigung des Zeichnungsscheins<br />

durch die Treuhänderin bei, ohne dass die<br />

Annahmeerklärung dem Anleger zugehen<br />

muss. Tag des Vertragsabschlusses ist der<br />

Tag der Unterzeichnung der Bestätigungserklärung<br />

durch die Treuhänderin.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein<br />

oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieser<br />

Vertrag im Übrigen unberührt. Anstelle<br />

der ungültigen Bestimmungen treten solche<br />

Regelungen, die in gesetzlich zulässiger<br />

Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen<br />

Bestimmungen am nächsten kommen.<br />

Entsprechendes gilt, soweit dieser Vertrag<br />

Lücken aufweisen sollte.<br />

3. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen<br />

Recht.<br />

4. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />

für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über sein Zustandekommen<br />

ist Haltern am See, soweit dies<br />

rechtlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

Haltern am See, den 16. September 2013<br />

Michael Bauer, Geschäftsführer der <strong>reskap</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> als Geschäftsführerin der<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Peter Nottenkämper, Geschäftsführer der<br />

NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong><br />

54


Mittelfreigabe- und verwendungskontrollvertrag<br />

Mittelfreigabe- und verwendungskontrollvertrag Anhang 3<br />

zwischen der<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG, In der Bohn 26,<br />

69168 Wiesloch<br />

vertreten durch die <strong>reskap</strong> Management <strong>GmbH</strong>,<br />

diese wiederum vertreten durch deren Geschäftsführer<br />

Michael Bauer<br />

– nachfolgend „Emittentin“ genannt –<br />

und<br />

Herrn Rechtsanwalt Peter Nottenkämper,<br />

Merschstraße 26, 45721 Haltern am See<br />

– nachstehend „Mittelverwendungskontrolleur“<br />

genannt –<br />

Präambel:<br />

Die Emittentin ist ein neu gegründetes Unternehmen,<br />

deren Geschäftszweck die Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien sowie die Beratung von Unternehmen,<br />

die in der Projektierung von erneuerbaren Energien<br />

tätig sind, ist.<br />

Zu diesem Zweck emittiert die Gesellschaft eine<br />

Vermögensanlage in Form von nicht verbrieften<br />

Genussrechten, es handelt sich dabei um die<br />

Aufnahme von Fremdkapital.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt<br />

die Mittelverwendungskontrolle, wobei sich<br />

diese auf die erworbenen Genussrechte der Anleger<br />

bezieht und dem Zweck dient, diese Mittel<br />

entsprechend dem Gegenstand des Unternehmens<br />

der Emittentin (§ 2 des Gesellschaftsvertrag)<br />

zu verwenden. Dies vorausgeschickt vereinbaren<br />

die Parteien Folgendes:<br />

§ 1<br />

Mittelverwendungskonto<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur führt zusammen<br />

mit der Emittentin ein gesondert von<br />

den übrigen Zahlungsvorgängen der Gesellschaft<br />

zu führendes Mittelverwendungskontrollkonto.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur ist nur für<br />

die auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingehenden Einlagen, und ausschließlich<br />

gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages,<br />

mitverantwortlich.<br />

§ 2<br />

Aufgaben des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur gibt die<br />

auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

gem. § 1 des Vertrages eingegangenen Beträge<br />

nur nach Vorlage entsprechender Verträge<br />

über Investitionen im Sinne des § 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages und zur Abdeckung<br />

der Kosten der Emittentin frei. Investitionen<br />

und Kosten müssen dabei durch Verträge<br />

und/oder Rechnungen nachgewiesen werden.<br />

2. Fällt die Überprüfung gemäß Absatz 1 positiv<br />

aus, so hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />

die sich auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

befindlichen Gelder zur Auszahlung<br />

der Investitionen und zur Bezahlung der Vergütungen<br />

freizugeben und vorzunehmen.<br />

Die Freigabe erfolgt gemäß den über die<br />

Zahlung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.<br />

3. Hat die Gesellschaft gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

erklärt und gegebenenfalls<br />

nachgewiesen, dass alle Investitionen<br />

getätigt und alle Gebühren bezahlt sind,<br />

erstellt dieser einen Status hinsichtlich der<br />

sich noch auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

befindlichen Gelder, berichtet der<br />

Gesellschaft über diesen Status und überweist<br />

den übersteigenden Betrag auf das<br />

Konto der Gesellschaft.<br />

4. Die Prüfungstätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle<br />

beschränkt sich auf Plausibilitäts-<br />

und Stichprobenprüfungen. Belege<br />

sind nicht hinsichtlich der materiellen Richtigkeit,<br />

sondern nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten<br />

zu überprüfen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

wird insbesondere keine<br />

55


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

strafrechtliche Prüfung der ihm in Vollzug des<br />

Mittelverwendungsvertrags bekannt werdenden<br />

Lebenssachverhalte durchführen.<br />

5. Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt,<br />

sich zur Ausführung der ihm übertragenen<br />

Aufgaben geeigneter, qualifizierter Erfüllungsgehilfen<br />

zu bedienen.<br />

§ 3<br />

Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs,<br />

Schadenersatz<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolleur ist nicht<br />

verantwortlich für die Übereinstimmung des<br />

<strong>Emissionsprospekts</strong> mit den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten. Hierfür ist ausschließlich die<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG als Anbieter<br />

der prospektierten Kapitalanlage verantwortlich.<br />

2. Die Emittentin erkennt an, dass der Mittelverwendungskontrolleur<br />

weder zu einer solchen<br />

Prüfung verpflichtet war, noch dass daraus<br />

Ansprüche gleich welcher Art gegen den Mittelverwendungskontrolleur<br />

hergeleitet werden<br />

können.<br />

3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der<br />

Mittelverwendungskontrolleur für den Fall<br />

des Nichteintretens der durch die Emittentin<br />

geplanten Zielsetzungen der Beteiligung im<br />

steuerrechtlichen oder wirtschaftlichen Sinn<br />

und für die ordnungsgemäße Erfüllung der<br />

durch die Gesellschaft eingegangenen vertraglichen<br />

Pflichten nicht haftet.<br />

4. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet<br />

nicht für die Einhaltung der prospektierten<br />

Kosten und Aufwendungen durch die Emittentin.<br />

5. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet nur<br />

für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm in<br />

diesem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

übertragenen Aufgaben. Eine Überwachung<br />

der Geschäftsleitung der Emittentin, der Treuhänderin<br />

oder der Investitionen über den in<br />

§ 2 Absätze 1 bis 3 beschriebenen Umfang hinaus,<br />

ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.<br />

6. Die Parteien vereinbaren, dass – soweit gesetzlich<br />

zulässig – Schadensersatzansprüche<br />

grundsätzlich drei Jahre nach ihrer Entstehung<br />

verjähren, es sei denn, das Gesetz sieht<br />

eine kürzere Verjährungsfrist vor.<br />

7. Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist – außer in Fällen des Vorsatzes und<br />

grober Fahrlässigkeit – auf EUR 1 Mio. pro<br />

Fall begrenzt.<br />

8. Folgende Maßnahmen gehören nicht zu den<br />

vertragsgemäßen Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

und wurden bzw. werden<br />

von ihm demgemäß nicht durchgeführt,<br />

soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt<br />

ist:<br />

a) Die Prüfung des Prospektmaterials,<br />

b) Die Prüfung der Durchführbarkeit der Investition,<br />

c) Die Prüfung der Rentabilität der Beteiligung,<br />

d) Die Überprüfung der Geschäftsführung,<br />

e) Die steuerliche Beratung der Gesellschaft.<br />

§ 4<br />

Vergütung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs<br />

1. Die Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle<br />

beträgt 0,15 Prozent des tatsächlich gezeichneten<br />

und eingezahlten Genussrechtskapitals<br />

(ohne Agio). Die Vergütung ist jeweils<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu<br />

zahlen.<br />

2. Die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist, soweit ausreichende Liquidität<br />

vorhanden ist, in zwei Raten, zum 31. Dezember<br />

2013 sowie nach Ende der Zeichnungsfrist<br />

der Genussrechte, also spätestens zum<br />

30. Juni 2014, zu zahlen.<br />

3. Bei Erhöhung des eingeworbenen Genussrechtskapitals<br />

über das geplante Volumen hinaus<br />

sind die gemäß Absatz 2 bereits gezahlten<br />

Vergütungsanteile entsprechend zu erhöhen<br />

und sofort zahlbar.<br />

4. Die Vergütung wird ausschließlich von der<br />

Gesellschaft geschuldet.<br />

5. Soweit beim Mittelverwendungskontrolleur<br />

im Zuge der Abwicklung des Vertragsverhältnisses<br />

aufgrund besonderen Auftrags Arbeiten<br />

anfallen, die nicht Vertragsbestandteil die-<br />

56


Mittelfreigabe- und verwendungskontrollvertrag<br />

ses Vertrags sind, sind diese in Form einer<br />

Zeitgebühr nach Absprache mit der Gesellschaft<br />

zu üblichen Sätzen dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

zu vergüten.<br />

§ 5<br />

Vertragsdauer, Kündigung, Entbindung von<br />

Aufgaben<br />

1. Der Mittelverwendungskontrollvertrag wird<br />

geschlossen bis zum Ende der Laufzeit der<br />

Genussrechte.<br />

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

dieses Vertrags durch eine der Vertragsparteien<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

3. Kündigungen bedürfen grundsätzlich der<br />

Schriftform, die auch als gewahrt gilt, wenn<br />

eine Kündigung per Telefax erklärt wird.<br />

§ 6<br />

Rechtsfolgen der Kündigung<br />

1. Kündigt die Gesellschaft diesen Vertrag aus<br />

einem wichtigen Grund, den der Mittelverwendungskontrolleur<br />

zu vertreten hat, ist der<br />

Mittelverwendungskontrolleur unbeschadet<br />

weitergehender Schadensersatzansprüche<br />

der Gesellschaft verpflichtet, etwa erhaltene<br />

Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen<br />

unverzüglich zurückzuzahlen.<br />

2. Der Mittelverwendungskontrolleur ist im Falle<br />

der Kündigung verpflichtet, unverzüglich<br />

nach Erklärung oder Zugang der Kündigung<br />

die noch von ihm verwalteten Mittel an einen<br />

von der Gesellschaft – mit Zustimmung der<br />

Gesellschaftsversammlung der Gesellschaft<br />

– benannten Dritten zu übertragen und alle<br />

für die Fortführung der Mittelverwendungskontrolle<br />

erforderlichen Unterlagen zu übergeben.<br />

§ 7<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform.<br />

2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags<br />

unwirksam sein oder werden oder Vertragslücken<br />

vorliegen, so wird – soweit gesetzlich<br />

zulässig – dadurch die Gültigkeit des Vertrags<br />

im Übrigen nicht berührt.<br />

4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle<br />

der unwirksamen Bestimmungen oder<br />

zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine angemessene<br />

Regelung zu vereinbaren, die in<br />

gesetzlich zulässiger Weise dem von den Vertragsparteien<br />

Gewollten sowie dem Vertrag<br />

im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und<br />

wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe<br />

kommt.<br />

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich<br />

zulässig, der Sitz des Mittelverwendungskontrolleurs.<br />

Haltern am See, den 16. September 2013<br />

Michael Bauer, Geschäftsführer der <strong>reskap</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> als Geschäftsführerin<br />

der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Peter Nottenkämper, Geschäftsführer der<br />

NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong><br />

57


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Genussrechtsbedingungen Anhang 4<br />

§ 1<br />

Nennbetrag und Form des Genusskapitals,<br />

Mindestzeichnung, Gesamtnennbetrag<br />

1. Die <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG (nachstehend<br />

„Gesellschaft“ genannt) hat die Aufnahme<br />

von Genusskapital mit einem Gesamtnennbetrag<br />

von Euro 7.500.000,- (in Worten:<br />

Euro sieben Millionen fünfhundert Tausend)<br />

eingeteilt in 750 untereinander gleichberechtigte<br />

Genussrechte mit einem Nennbetrag<br />

von jeweils Euro 10.000,- (nachstehend „Genussrechte“<br />

genannt) zu den nachfolgenden<br />

Bedingungen beschlossen. Dieser Gesamtnennbetrag<br />

ist aber nicht fix, er kann auch<br />

unter- oder überschritten werden. Die Genussrechte<br />

lauten auf den Namen des Inhabers.<br />

2. Der Nennbetrag des Genussrechts eines Anlegers<br />

entspricht seiner jeweiligen Zeichnungssumme<br />

ohne Agio („Nennbetrag“). Der<br />

Anleger erwirbt Genussrechte in Höhe eine<br />

Nennbetrages von mindestens Euro 10.000,-<br />

(Mindestzeichnung) zuzüglich eines Agio von<br />

5 Prozent. Höhere Beträge müssen durch<br />

1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

3. Die Genussrechte können grundsätzlich mit<br />

Zustimmung der Gesellschaft (Vinkulierung)<br />

verkauft und veräußert bzw. abgetreten werden.<br />

Die Zahlstelle (§ 4 Abs. 7) ist berechtigt,<br />

mit befreiender Wirkung an die im Genussrechtsregister<br />

eingetragenen Genussrechtsinhaber<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

4. Die Gesellschaft behält sich vor, jederzeit<br />

ohne Zustimmung der Genussrechtsinhaber<br />

weitere Genussrechte mit gleicher Ausstattung<br />

in der Weise zu begeben, dass sie mit<br />

den Genussrechten zusammengefasst werden,<br />

eine einheitliche Tranche mit ihnen bilden<br />

und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen.<br />

Der Begriff „Genussrechte“ umfasst im Falle<br />

einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich<br />

begebenen Genussrechte.<br />

5. Die Begebung weiterer Genussrechte, die<br />

mit dieser Tranche keine Einheit bilden und<br />

die über andere Ausstattungsmerkmale (z.B.<br />

in Bezug auf Höhe der Dividende und Laufzeit)<br />

verfügen oder die Begebung von anderen<br />

Finanzierungstiteln bleibt der Gesellschaft<br />

unbenommen. Auch hierfür ist eine Zustimmung<br />

der Genussrechtsinhaber nicht erforderlich.<br />

§ 2<br />

Erwerb von Genussrechten, Treuhänderische<br />

Verwaltung, Genussrechtsregister,<br />

Zeichnungsfrist<br />

1. Der Anleger erwirbt die Genussrechte unmittelbar.<br />

Mit der Verwaltung und Wahrnehmung<br />

sämtlicher sich aus den Genussrechten ergebenen<br />

Rechte wird jedoch die NOTTEN-<br />

KÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong> in 45721 Haltern<br />

am See, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 11856,<br />

vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn<br />

Peter Nottenkämper, als Verwaltungstreuhänderin<br />

(im Folgenden „Treuhänderin“) beauftragt.<br />

2. Zum Zwecke des Erwerbs von Genussrechten<br />

nimmt die Treuhänderin vom Anleger unterzeichnete<br />

Zeichnungsscheine entgegen,<br />

wodurch seine auf Erwerb von Genussrechten<br />

gerichtete Erklärung wirksam wird. Die<br />

Treuhänderin ist von der Emittentin ermächtigt,<br />

mit Wirkung für die Emittentin Genussrechte<br />

auszugeben und zu verwalten. Der Erwerb<br />

von Genussrechten durch den Anleger<br />

wird erst wirksam, wenn die Treuhänderin die<br />

Annahme des Zeichnungsscheines bestätigt<br />

und der Anleger von seinem laut Zeichnungsschein<br />

bestehenden 14-tägigen Widerrufsrecht<br />

keinen Gebrauch gemacht hat. Für die<br />

Wirksamkeit der Annahme des Zeichnungsscheins<br />

durch die Treuhänderin kommt es<br />

allein auf die Absendung der Bestätigungserklärung<br />

durch die Treuhänderin an. Die Treuhänderin<br />

bestätigt die Annahme des Zeichnungsscheines<br />

nur, wenn die Zeichnungssumme<br />

laut Zeichnungsschein vollständig<br />

auf dem Treuhandkonto eingeht. Sollte der<br />

Anleger nicht den vollen Betrag der von ihm<br />

gezeichneten Zeichnungssumme auf dem<br />

58


Genussrechtsbedingungen<br />

Treuhandkonto einzahlen, kann die Treuhänderin<br />

• Die Bestätigung ablehnen<br />

• Den Zeichnungsschein bestätigen und die<br />

Einzahlung des ausstehenden Betrages einfordern<br />

oder<br />

• Den Erwerb auf den vom Anleger eingezahlten<br />

Betrages beschränken.<br />

Mit dem Zeichnungsschein beauftragt der Anleger<br />

die Treuhänderin zugleich für ihn die<br />

Rechte aus den erworbenen Genussrechten<br />

treuhänderisch wahrzunehmen. Dieser Auftrag<br />

wird mit dem Eingang des Zeichnungsscheins<br />

bei der Treuhänderin für den Anleger<br />

bindend.<br />

3. Der Inhaber der Genussrechte (nachstehend<br />

„Genussrechtsinhaber“ genannt) wird in ein<br />

Genussrechtsregister eingetragen. Das Genussrechtsregister<br />

wird bei der Treuhänderin<br />

und von der Treuhänderin geführt. In dem Genussrechtsregister<br />

werden die Stammdaten<br />

(Name, Anschrift, Kontoverbindung) des Genussrechtsinhabers<br />

sowie Höhe des gezeichneten<br />

Nennbetrags, Zahlungen und Ausschüttungen<br />

erfasst. Der Genussrechtsinhaber<br />

ist verpflichtet, Änderungen der Stammdaten<br />

der Treuhänderin unverzüglich<br />

anzuzeigen.<br />

4. Die Ansprüche aus diesen Bedingungen werden<br />

mit Eingang des gezeichneten Nennbetrages<br />

auf dem Treuhandkonto begründet<br />

und die jeweiligen (eingezahlten) Genussrechte<br />

gelten ab diesem Zeitpunkt als begeben,<br />

soweit in diesen Bedingungen nicht abweichend<br />

geregelt.<br />

5. Die Einzahlung des Genusskapitals gegen<br />

Gewährung der Genussrechte erfolgt durch<br />

Einmalzahlung. Der jeweilige Genussrechtsinhaber<br />

wird nach Zahlung des Nennbetrages<br />

der Genussrechte in das Genussrechtsregister<br />

eingetragen und erhält eine Bestätigung<br />

über den Eingang der Zeichnungssumme<br />

sowie eine Bestätigung über den<br />

Eintrag in das Genussrechtsregister.<br />

6. Die Gesellschaft ist grundsätzlich berechtigt<br />

– soweit gesetzlich zulässig –, eigene Genussrechte<br />

zurück zu erwerben.<br />

7. Die Zeichnungsfrist der Genussrechte endet<br />

mit Ablauf des 30. Juni 2014. Bei Vollplatzierung<br />

kann die Zeichnungsfrist verkürzt werden.<br />

§ 3<br />

Zahlungsverpflichtung des Anlegers<br />

1. Der Anleger ist nach Maßgabe des Zeichnungsscheins<br />

zur Einzahlung des Genussrechtskapitals<br />

einschließlich des zu zahlenden<br />

Agios von 5 Prozent auf das Treuhandkonto<br />

verpflichtet. Das Treuhandkonto ist das<br />

im Zeichnungsschein bezeichnete Konto<br />

über das ausschließlich die Treuhänderin verfügungsberechtigt<br />

ist.<br />

2. Das Genussrechtskapital ist innerhalb von 14<br />

Tagen nach Unterzeichnung des Zeichnungsscheins<br />

zur Zahlung fällig.<br />

§ 4<br />

Treuhandvertrag,<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Der Anleger schließt mit der Treuhänderin<br />

einen Treuhandvertrag nach Maßgabe des<br />

Treuhandvertrages. In diesem Vertrag wird<br />

die Verwaltungstreuhand geregelt. Der Treuhandvertrag<br />

kommt mit Entgegennahme des<br />

Zeichnungsscheines und dessen Bestätigung<br />

durch die Treuhänderin zustande. Mit<br />

dem Zeichnungsschein gibt der Anleger<br />

nicht nur das Angebot zum Erwerb der Genussrechte<br />

ab, sondern beauftragt zugleich<br />

die Treuhänderin im Namen und für Rechnung<br />

des Anlegers die Rechte aus den Genussrechten<br />

umfassend wahrzunehmen, soweit<br />

sich aus diesen Bedingungen sowie<br />

dem Treuhandvertrag nichts anderes ergibt.<br />

Die Treuhänderin ist und wird nicht Gesellschafterin<br />

der Emittentin.<br />

2. Die Treuhänderin erhält für die treuhänderische<br />

Verwaltung der Genussrechte eine jährliche<br />

Vergütung von 0,20 Prozent des jeweils<br />

zum 31. Dezember tatsächlich gezeichneten<br />

und eingezahlten Genussrechtskapitals zuzüglich<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist in<br />

Raten jeweils zum Ende eines Quartals fällig.<br />

3. Der Treuhandvertrag ist befristet bis zum<br />

Ende der Laufzeit der Genussrechte und<br />

59


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

nicht vorzeitig kündbar, es sei denn die Emittentin<br />

stimmt zu.<br />

§ 5<br />

Dividende, Fälligkeit, Zahlstelle,<br />

Kapitalrückgewähr<br />

1. Die Genussrechte werden vorbehaltlich des<br />

Abs. 3 pro Geschäftsjahr der Laufzeit der Genussrechte<br />

mit einer endfälligen Verzinsung<br />

in Höhe von<br />

• 1 Prozent des jeweiligen Nennbetrags ab<br />

dem ersten vollem Monat nach vollständiger<br />

Einzahlung der gezeichneten Einlage bis zum<br />

Ende der jeweiligen Laufzeit der Genussrechte<br />

bedient. (Dividende).<br />

2. Die Genussrechte sind ab dem ersten vollen<br />

Monat nach der Einzahlung des Nennbetrages<br />

zuzüglich Agio dividendenberechtigt.<br />

3. Die Zahlung der Dividende im Sinne des Abs.<br />

1 steht unter dem Vorbehalt, ausreichender<br />

Liquidität. Wenn und soweit dieser Vorbehalt<br />

nicht erfüllt ist, so vermindert sich die zahlbare<br />

Dividendenhöhe entsprechend. Ein<br />

Nachzahlungsanspruch bis zur Höhe der ursprünglichen<br />

Dividendenhöhe besteht nicht.<br />

4. Die Zahlung der Dividenden erfolgt endfällig<br />

zum Ende der Laufzeit der Genussrechte<br />

zum 31. Dezember 2015, bei Verlängerung<br />

der Laufzeit der Genussrechte bis spätestens<br />

zum 31. Dezember 2016.<br />

5. Bei Beendigung der Laufzeit der Genussrechte<br />

nach § 8 erhält der Anleger die Kapitalrückgewähr,<br />

sie beläuft sich auf 100 Prozent<br />

des Genussrechtskapitals (ohne Agio)<br />

.<br />

6. Die Zahlung der Kapitalrückgewähr erfolgt<br />

zum Ende der Laufzeit der Genussrechte,<br />

zum 31. Dezember 2015, bei Verlängerung<br />

der Laufzeit bis spätestens zum 31. Dezember<br />

2016.<br />

7. Zahlstelle ist alle Ein- und Auszahlungen an<br />

den Anleger ist die Treuhänderin. Die Treuhänderin<br />

verwaltet die Genussrechte des Anlegers<br />

treuhänderisch und sorgt für die zahlungstechnische<br />

Abwicklung. Die Emittentin<br />

sorgt dafür, dass die Kapitalrückflüsse so<br />

rechtzeitig auf das Treuhandkonto erfolgen,<br />

dass die Treuhänderin bei Fälligkeit die dem<br />

Anleger zustehenden Ansprüche aus den Genussrechten<br />

bei Fälligkeit erfüllen kann.<br />

8. Die Zahlung der Dividende erfolgt grundsätzlich<br />

ohne Abzüge und Einbehalte mit Ausnahme<br />

der gesetzlich geschuldeten Kapitalertragsteuer<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag.<br />

§ 6<br />

Frühzeichnerbonus<br />

1. Der Anleger erhält einen einmaligen Sonderzins<br />

(Frühzeichnerbonus) wenn und soweit er<br />

Genussrechte bis zum 28. Februar 2014<br />

zeichnet und die Wertstellung der Zeichnungssumme<br />

(einschließlich Agio) innerhalb<br />

der vorgenannten Frist auf dem Treuhandkonto<br />

erfolgt. Für die Höhe des Frühzeichnerbonus<br />

gilt folgende Staffelung<br />

a. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 31.<br />

Oktober 2013 erhält der Anleger 12 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

b. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 30.<br />

November 2013 erhält der Anleger 10 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

c. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 31.<br />

Dezember 2013 erhält der Anleger 8 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

d. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 31.<br />

Januar 2014 erhält der Anleger 6 Prozent der<br />

Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

e. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 28.<br />

Februar 2014 erhält der Anleger 4 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

2. Der Frühzeichnerbonus ist ebenfalls endfällig<br />

und wird zusammen mit den endfälligen Zinsen<br />

und der Kapitalrückgewähr am Ende der<br />

Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember<br />

2015 (bei Verlängerung zum 31. Dezember<br />

2016) ausgezahlt.<br />

§ 7<br />

Keine Gewinn- und Verlustbeteiligung<br />

Die Genussrechte nehmen während der Laufzeit<br />

und zum Zeitpunkt der Beendigung nicht an etwaigen<br />

Verlusten und Gewinnen der Emittentin<br />

teil.<br />

60


Genussrechtsbedingungen<br />

§ 8<br />

Laufzeit Genussrechte<br />

1. Die Laufzeit der unkündbaren Genussrechte<br />

ist befristet bis zum 31. Dezember 2015. Die<br />

Laufzeit der Genussrechte kann aber einmalig<br />

von der Emittentin um bis zu ein Jahr verlängert<br />

werden. Eine Verlängerung der Laufzeit<br />

ist dem Anleger spätestens 3 Monate vor<br />

Ablauf des 31. Dezember 2015 schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 9<br />

Ausgabe neuer Genussrechte<br />

1. Die Gesellschaft behält sich vor, weitere Genussrechte<br />

zu gleichen oder anderen Bedingungen<br />

zu gewähren.<br />

2. Ein Bezugsrecht der Genussrechtsinhaber<br />

bei der Ausgabe weiterer Genussrechte ist<br />

nur gegeben, wenn die Gesellschafterversammlung<br />

dies beschließt.<br />

3. Die Genussrechtsinhaber haben keinen Anspruch<br />

darauf, dass der Rückzahlungsanspruch<br />

gem. § 5 Abs. 5 dieser Bedingungen<br />

vorrangig vor den Ansprüchen bedient werden,<br />

die auf Genussrechte dieser und/oder<br />

weiterer Tranchen entfallen.<br />

§ 10<br />

Bestandsschutz<br />

1. Der Bestand der Genussrechte wird im Falle<br />

der Beteiligung der Gesellschaft an einem<br />

Umwandlungsvorgang nach dem Umwandlungsgesetz<br />

oder Bestandsübertragung der<br />

Gesellschaft nicht berührt.<br />

2. Im Falle einer Maßnahme nach § 9 Abs. 1 sind<br />

den Genussrechtsinhabern gleichwertige<br />

Rechte an dem neuen/übernehmenden<br />

Rechtsträger einzuräumen.<br />

§ 11<br />

Abgrenzung von Gesellschaftsrechten<br />

1. Die Genussrechte gewähren auf schuldrechtlicher<br />

Grundlage Zahlungsansprüche, jedoch<br />

keine Gesellschaftsrechte, insbesondere<br />

keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte<br />

in der Gesellschafterversammlung der<br />

Gesellschaft sowie Bezugsrechte auf neue<br />

Anteile. Den Genussrechtsinhabern steht<br />

kein Weisungsrecht gegenüber den Organen<br />

der Gesellschaft zu.<br />

2. Mit dem Erwerb der Genussrechte ist weder<br />

von der Gesellschaft noch dem Genussrechtsinhaber<br />

der Abschluss einer stillen Beteiligung<br />

im Sinne der §§ 230 ff. HGB oder<br />

eines Darlehensvertrages im Sinne des § 488<br />

BGB beabsichtigt.<br />

§ 12<br />

Liquidationserlös<br />

1. Die Forderungen aus den Genussrechten treten<br />

gegenüber allen anderen Ansprüchen<br />

von Gläubigern gegen die Gesellschaft im<br />

Rang zurück. Im Übrigen darf bei der Gesellschaft<br />

durch die Bedienung der Ansprüche<br />

der Genussrechtsinhaber ein Insolvenzeröffnungsgrund<br />

nicht herbeigeführt werden.<br />

2. Die Rückzahlung der Genussrechte gem. §<br />

5 Abs. 5 dieser Bedingungen wird im Fall der<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das<br />

Vermögen der Gesellschaft oder der Liquidation<br />

der Gesellschaft erst nach Befriedigung<br />

aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt.<br />

3. Die Genussrechte begründen keinen Anspruch<br />

auf Teilnahme am Liquidationserlös im<br />

Falle der Auflösung der Gesellschaft.<br />

4. Im Falle der Insolvenz oder Liquidation der<br />

Gesellschaft gelten die Bestimmungen des §<br />

5 Abs. 3 nicht.<br />

§ 13<br />

Änderungen der<br />

Genussrechtsbedingungen<br />

1. Die Gesellschaft ist nur in den nachfolgenden<br />

Fällen berechtigt, die Genussrechtsbedingungen<br />

durch einseitige Willenserklärung zu ändern<br />

bzw. anzupassen:<br />

a) Änderung der steuerlichen Behandlung von<br />

Genussrechten bei der Gesellschaft.<br />

b) Änderungen des Wortlauts und/oder der Reihenfolge<br />

(Fassung) der Regelungen der Genussrechtsbedingungen;<br />

c) Änderungen, die für eine börsliche Notierung<br />

erforderlich sind, wie z. B. die Verbriefung.<br />

Die Änderung erfolgt nach billigem Ermessen<br />

(§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der Interessen<br />

der Gesellschaft und der Genussrechtsinhaber.<br />

61


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

§ 14<br />

Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen der Gesellschaft, die die<br />

Genussrechte betreffen, erfolgen mittels Briefs.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Die Genussrechtsbedingungen sowie alle<br />

sich daraus ergebenen Rechte und Pflichten<br />

bestimmen sich ausschließlich nach dem<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

2. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand<br />

ist – soweit gesetzlich zulässig –<br />

ebenfalls der Sitz der Gesellschaft. Für den<br />

Fall, dass der Genussrechtsinhaber nach Vertragsabschluss<br />

seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik<br />

Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt<br />

der Klageerhebung nicht bekannt ist,<br />

wird der Sitz der Gesellschaft als örtlich zuständiger<br />

Gerichtstand vereinbart.<br />

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen<br />

ganz oder teilweise<br />

unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der<br />

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame<br />

oder undurchführbare Bestimmung<br />

ist durch die <strong>GmbH</strong> nach billigem Ermessen<br />

(§ 315 BGB) durch eine Bestimmung zu ersetzen,<br />

die dem in diesen Bedingungen zum<br />

Ausdruck kommenden Willen wirtschaftlich<br />

am nächsten kommt.<br />

Michael Bauer, Geschäftsführer der <strong>reskap</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> als Geschäftsführerin<br />

der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

62


Verbraucherinformationen<br />

Verbraucherinformationen<br />

A. Siehe hierzu „Angaben über die<br />

Emittentin“ Seiten 25 ff. dieses Verkaufsprospektes<br />

Vertriebsstellen<br />

Die Anschrift des jeweiligen Vermittlers ergibt<br />

sich in aller Regel aus den vom jeweiligen Berater<br />

überlassenen Unterlagen. Die angegebenen<br />

Personen unterliegen nicht der Aufsicht einer<br />

speziellen Aufsichtsbehörde. Eventuelle aufsichtsrechtliche<br />

Informationen im Hinblick auf<br />

Ihren Vermittler entnehmen Sie bitte aus den<br />

Ihnen ausgehändigten Unterlagen.<br />

B. Informationen zu den<br />

Vertragsverhältnissen<br />

Die wesentlichen Vertragsverhältnisse sind auf<br />

den Seiten 36 ff. des Prospektes dargestellt.<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Der Anleger erwirbt auf den Namen lautende<br />

nachrangige, nicht wertpapiermäßig verbriefte<br />

Genussrechten.<br />

Gesamtbetrag zum Erwerb der Beteiligung<br />

Der vom Anleger zu zahlende Gesamtbetrag<br />

der Beteiligung ist abhängig von dem Betrag, zu<br />

dem der Anleger Genussrechten erwerben<br />

möchte. Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

EUR 10.000,-. Hinzu kommt ein vom Anleger zu<br />

entrichtendes Agio in Höhe von 5 Prozent. Der<br />

Nennbetrag der Genussrechten eines Anlegers<br />

entspricht seiner jeweiligen Zeichnungssumme,<br />

ohne Agio, die durch 1.000,- ohne Rest teilbar<br />

sein muss.<br />

Sonstige vom Anleger zu tragende Kosten<br />

Der Anleger trägt die auf seine Beteiligung anfallenden<br />

Steuern. Zu den steuerlichen Auswirkungen<br />

der Beteiligung wird verwiesen auf das<br />

Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ auf den Seiten<br />

20 ff. Zudem tragen die Anleger Kosten für anwaltliche<br />

oder steuerliche Beratung vor oder<br />

nach Erwerbder Vermögensanlage.<br />

Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

hat er nicht zu tragen.<br />

Zahlungsmodalitäten<br />

Die Zeichnungssumme zuzüglich des Agios<br />

muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Zeichnung<br />

der Genussrechte auf dem im Zeichnungsschein<br />

angegebenen Konto eingegangen sein.<br />

Mindestlaufzeit der Genussrechte,<br />

Kündigungsregelungen<br />

Die Laufzeit der unkündbaren Genussrechte ist<br />

befristet bis zum 31. Dezember 2015. Die Laufzeit<br />

der Genussrechte kann aber einmalig von<br />

der Emittentin um bis zu ein Jahr verlängert werden.<br />

Eine Verlängerung der Laufzeit ist dem Anleger<br />

spätestens 3 Monate vor Ablauf des 31. Dezember<br />

2015 schriftlich mitzuteilen. Das Recht<br />

zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />

Rechtsordnung/Gerichtsstand<br />

Die Gesellschaft und die Beziehungen zwischen<br />

ihr und den Anlegern sowie der Vertrag über die<br />

Vermittlung der Beteiligung gegenüber den Anlegern,<br />

einschließlich der Beratung der Anleger,<br />

unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Sofern der Anleger Verbraucher<br />

im Sinne des § 13 BGB ist, gelten für Gerichtsstand<br />

die gesetzlichen Regelungen. Andernfalls<br />

gilt als Gerichtsstand für den Beitritt, laut Gesellschaftsvertrag<br />

(vertraglicher Gerichtsstand).<br />

Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />

Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Die Informationen behalten bis zur Mitteilung<br />

von Änderungen Gültigkeit. Preisanpassungen<br />

sind nicht vorgesehen. Die Zeichnungsfrist läuft<br />

bis zum Ablauf des 30. Juni 2014. Bei Vollplatzierung<br />

kann sie verkürzt werden.<br />

C. Angaben über die Besonderheiten von<br />

Fernabsatzverträgen<br />

Informationen zum Zustandekommen der<br />

Verträge im Fernabsatz<br />

Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Ein-<br />

63


eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

reichung des ausgefüllten Zeichnungsscheins<br />

ein Angebot auf Erwerb der Vermögensanlage<br />

ab. Der Erwerb der Vermögensanlage wird wirksam,<br />

wenn die Treuhänderin die Annahme des<br />

Zeichnungsscheins bestätigt, die Wertstellung<br />

der Zeichnungssumme auf dem Konto der Emittentin<br />

erfolgt ist und der Anleger von seinem Widerrufsrecht<br />

keinen Gebrauch macht.<br />

Identitätsprüfung gem. Geldwäschebekämpfungs-Vorschriften<br />

Die Identitätsfeststellung erfolgt bei Fernabsatzverträgen<br />

über das Postident-Verfahren bzw.<br />

durch Kreditinstitute, Finanzanlagenvermittler<br />

(§ 34 d GewO), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />

oder Notare.<br />

Widerrufsrecht<br />

Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für<br />

den Anleger (BGB). Für die Einzelheiten wird auf<br />

die Widerrufsbelehrung der Beitrittserklärung<br />

verwiesen.<br />

D. Informationen zu etwaigen<br />

Rechtsbehelfen und das Bestehen von<br />

Garantiefonds<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten<br />

aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen besteht<br />

die Möglichkeit, die bei der Deutschen<br />

Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

anzurufen. Die Verfahrensordnung ist bei der<br />

Deutschen Bundesbank erhältlich:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur<br />

zur Emittentin der Vermögensanlage betreffen,<br />

steht dem Anleger ein außergerichtliches<br />

Schlichtungsverfahren bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds zur Verfügung. Ein Merkblatt<br />

und die Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle<br />

erhältlich:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.<br />

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Abwicklungshinweise<br />

Abwicklungshinweise<br />

Für die Beteiligung an der Emittentin ist das vollständige<br />

Ausfüllen und Unterschreiben des<br />

Zeichnungsscheins mit der Empfangsbestätigung<br />

für die Widerrufsbelehrung und für den<br />

Verkausprospekt sowie die Indentifizierung<br />

gemäß Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz<br />

erforderlich.<br />

Zeichnung<br />

Die Zeichnung der Genussrechtsbeteiligung an<br />

der Emittentin ist Anlegern mit steuerlichem<br />

Wohnsitz in Deutschland einen Werktag nach<br />

der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

möglich.<br />

Beitrittserklärung<br />

Die Annahme der Zeichnung ist für den Anleger<br />

sofort bindend, bedarf jedoch der Annahme der<br />

Treuhänderin. Die Annahmeerklärung erfolgt<br />

durch die Treuhänderin. Die Annahme der Zeichnung<br />

wird für Zwecke der Gewinnbeteiligung<br />

wirksam mit Wertstellung der laut Zeichnungsschein<br />

insgesamt vom Anleger gezeichneten<br />

Zeichnungssumme auf dem Treuhandkonto.<br />

Beteiligungshöhe<br />

Die Mindestbeteiligungshöhe beträgt EUR<br />

10.000,-; Beteiligungen müssen durch 1.000 teilbar<br />

sein.<br />

Einzahlung<br />

Das gezeichnete Kapital ist zu 100 Prozent, zuzüglich<br />

5 Prozent Agio, innerhalb von 14 Kalendertagen<br />

nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

auf das Treuhandkonto der NOTTEN-<br />

KÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong> bei der Bank:<br />

Sparkasse Heidelberg<br />

BLZ: 672 500 70<br />

Konto-Nr.: 9 215 514<br />

BIC: SOLADES1HDB<br />

IBAN: DE42 6725 0020 0009 2155 14<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Der Anleger kann seine Vertragserklärung innerhalb<br />

von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen<br />

schriftlich (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

Die Frist beginnt grundsätzlich mit Erhalt dieser<br />

Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt<br />

die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>,<br />

Merschstr. 26, D-45721 Haltern am See.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Wird der Widerruf wirksam erklärt, sind die bereits<br />

empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />

und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben.<br />

Sonstiges<br />

Etwaige Änderungen der in dem Zeichnungsschein<br />

gemachten Angaben sind der Treuhänderin<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Glossar<br />

Agio<br />

bedeutet Aufgeld. Es ist ein Aufschlag auf die<br />

Einlage und wird in der Regel in Prozent angegeben.<br />

Genussrechtskapital<br />

Das vom Anleger in die von der Emittentin ausgegebene<br />

Vermögensanlage investierte Kapital<br />

ohne Agio.<br />

Emittent<br />

Als Emittent wird derjenige bezeichnet, der eine<br />

neue Vermögensanlage oder ein neues Wertpapier<br />

am Markt zum Verkauf anbietet. Bei der Eigenemission<br />

ist das Unternehmen, dass sich Kapital<br />

am Markt beschaffen möchte, selber der<br />

Emittent.<br />

Genussrechte<br />

Mit dem Begriff werden verzinsliche Forderungspapiere<br />

bezeichnet, die auf den Namen des<br />

Gläubigers lauten und deshalb für eine Übertragung<br />

auf eine andere Person nicht vorgesehen<br />

ist.<br />

Stammkapital<br />

In einer Geldsumme ausgedrücktes satzungsmäßiges<br />

Mindestkapital der <strong>GmbH</strong>. Die Einlagen<br />

auf das Stammkapital dürfen von der <strong>GmbH</strong><br />

weder verzinst noch an die Gesellschafter zurück<br />

gezahlt werden.<br />

Zeichnungssumme<br />

Der Anlage- und ggf. Rückzahlungsbetrag einer<br />

Beteiligung.<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

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