Emissionsprospekts - reskap GmbH
Emissionsprospekts - reskap GmbH
Emissionsprospekts - reskap GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Anlagestrategie<br />
(§ 9 VermVerkProspV)<br />
Anlagestrategie<br />
Die Anlagestrategie besteht in der Erwirtschaftung<br />
von Überschüssen zur Zahlung von Zinsen<br />
an die Anleger (Anlageziel). Dies soll verwirklicht<br />
werden, indem das mit dieser Vermögensanlage<br />
eingeworbene Genussrechtskapital in die Projektierung<br />
von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />
Energien, in die Beratung von und in die<br />
Beteiligung an Unternehmen, die in der Projektierung<br />
von erneuerbaren Energien tätig sind, investiert<br />
wird (Anlagepolitik). Nach Ablauf der<br />
Projektierungsphase sollen die Projekte veräußert<br />
werden, mit den dadurch erzielten Überschüsse<br />
sollen die Zinsen an die Anleger sowie<br />
die Kapitalrückzahlungen gezahlt werden.<br />
Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden<br />
zur Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />
Energien, die Beratung von und Beteiligung<br />
an Unternehmen, die in der Projektierung<br />
von erneuerbaren Energien tätig sind,<br />
sowie für die Bereithaltung einer Liquiditätsreserve<br />
verwendet.<br />
Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung<br />
der Anlagestrategie und Anlagepolitik aus.<br />
Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />
nicht genutzt.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen<br />
keine konkreten Investitionsvorhaben fest. Zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Gesellschaft<br />
ihre operative Geschäftstätigkeit noch<br />
nicht aufgenommen, mit der Projektierung von<br />
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien,<br />
der Beratung von Unternehmen und die Beteiligung<br />
an Unternehmen, die in der Projektierung<br />
von erneuerbaren Energien tätig sind, wurde<br />
noch nicht begonnen und keine Verträge diesbezüglich<br />
abgeschlossen.<br />
Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie<br />
oder Anlagepolitik sowie dazu notwendiger<br />
Verfahren und der Einsatz von Derivaten und<br />
Termingeschäften im Sinne von § 9 Abs. 1<br />
Satz 2 VermVerkProspV sind konzeptionsgemäß<br />
nicht vorgesehen. Eine Änderung ist aber möglich,<br />
wenn sich auf der Gesellschafterversammlung<br />
75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />
dafür aussprechen (siehe § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Weitere, nach § 9 Abs. 2 VermVerkProspV<br />
erforderliche Angaben:<br />
Beschreibung des Anlageobjekts:<br />
Die Emittentin wird das mit dem öffentlichen Angebot<br />
eingeworbene Genussrechtskapital nach<br />
Abzug der Kosten und einer Liquiditätsreserve<br />
in die Projektierung von Anlagen zur Erzeugung<br />
von erneuerbaren Energien verwenden und sich<br />
an Unternehmen, deren Unternehmenszweck<br />
auf die unmittelbare oder mittelbare Projektierung<br />
von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />
Energien gerichtet ist, beteiligen.<br />
Dabei kommen als Beteiligung im vorgenannten<br />
Sinne auch jede Form von Genussrechtskapital,<br />
stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen,<br />
Nachrangdarlehen und partiarische<br />
Darlehen, und zwar ungeachtet ihrer Bezeichnung<br />
in Betracht.<br />
Bei der hier angebotenen Vermögensanlage<br />
handelt es sich um ein Blindpool Angebot, da<br />
das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht feststeht. Daher können<br />
zu folgenden Punkten keine Angaben gemacht<br />
werden:<br />
• Ob den nach §§ 3,7 oder 12 zu nennenden Personen<br />
das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />
wesentlichen Teilen desselben zustand oder<br />
zusteht oder diesen Personen aus anderen<br />
Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt<br />
zusteht.<br />
• Ob nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen<br />
des Anlageobjektes vorliegen.<br />
• Ob rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjekts, insbesondere<br />
im Hinblick auf das Anlageziel vorliegen.<br />
• Ob tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjekts, insbesondere<br />
im Hinblick auf das Anlageziel vorliegen.<br />
30