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Emissionsprospekts - reskap GmbH

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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Anlagestrategie<br />

(§ 9 VermVerkProspV)<br />

Anlagestrategie<br />

Die Anlagestrategie besteht in der Erwirtschaftung<br />

von Überschüssen zur Zahlung von Zinsen<br />

an die Anleger (Anlageziel). Dies soll verwirklicht<br />

werden, indem das mit dieser Vermögensanlage<br />

eingeworbene Genussrechtskapital in die Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien, in die Beratung von und in die<br />

Beteiligung an Unternehmen, die in der Projektierung<br />

von erneuerbaren Energien tätig sind, investiert<br />

wird (Anlagepolitik). Nach Ablauf der<br />

Projektierungsphase sollen die Projekte veräußert<br />

werden, mit den dadurch erzielten Überschüsse<br />

sollen die Zinsen an die Anleger sowie<br />

die Kapitalrückzahlungen gezahlt werden.<br />

Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden<br />

zur Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien, die Beratung von und Beteiligung<br />

an Unternehmen, die in der Projektierung<br />

von erneuerbaren Energien tätig sind,<br />

sowie für die Bereithaltung einer Liquiditätsreserve<br />

verwendet.<br />

Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung<br />

der Anlagestrategie und Anlagepolitik aus.<br />

Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />

nicht genutzt.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen<br />

keine konkreten Investitionsvorhaben fest. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Gesellschaft<br />

ihre operative Geschäftstätigkeit noch<br />

nicht aufgenommen, mit der Projektierung von<br />

Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien,<br />

der Beratung von Unternehmen und die Beteiligung<br />

an Unternehmen, die in der Projektierung<br />

von erneuerbaren Energien tätig sind, wurde<br />

noch nicht begonnen und keine Verträge diesbezüglich<br />

abgeschlossen.<br />

Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie<br />

oder Anlagepolitik sowie dazu notwendiger<br />

Verfahren und der Einsatz von Derivaten und<br />

Termingeschäften im Sinne von § 9 Abs. 1<br />

Satz 2 VermVerkProspV sind konzeptionsgemäß<br />

nicht vorgesehen. Eine Änderung ist aber möglich,<br />

wenn sich auf der Gesellschafterversammlung<br />

75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />

dafür aussprechen (siehe § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Weitere, nach § 9 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

erforderliche Angaben:<br />

Beschreibung des Anlageobjekts:<br />

Die Emittentin wird das mit dem öffentlichen Angebot<br />

eingeworbene Genussrechtskapital nach<br />

Abzug der Kosten und einer Liquiditätsreserve<br />

in die Projektierung von Anlagen zur Erzeugung<br />

von erneuerbaren Energien verwenden und sich<br />

an Unternehmen, deren Unternehmenszweck<br />

auf die unmittelbare oder mittelbare Projektierung<br />

von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien gerichtet ist, beteiligen.<br />

Dabei kommen als Beteiligung im vorgenannten<br />

Sinne auch jede Form von Genussrechtskapital,<br />

stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen,<br />

Nachrangdarlehen und partiarische<br />

Darlehen, und zwar ungeachtet ihrer Bezeichnung<br />

in Betracht.<br />

Bei der hier angebotenen Vermögensanlage<br />

handelt es sich um ein Blindpool Angebot, da<br />

das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht feststeht. Daher können<br />

zu folgenden Punkten keine Angaben gemacht<br />

werden:<br />

• Ob den nach §§ 3,7 oder 12 zu nennenden Personen<br />

das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen desselben zustand oder<br />

zusteht oder diesen Personen aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt<br />

zusteht.<br />

• Ob nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen<br />

des Anlageobjektes vorliegen.<br />

• Ob rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel vorliegen.<br />

• Ob tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel vorliegen.<br />

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