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Emissionsprospekts - reskap GmbH

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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Angaben über die Vermögensanlage<br />

(§ 4 VermVerkProspV)<br />

Details des Angebotes der Genussrechte<br />

Die nachfolgenden Informationen sind eine Zusammenstellung<br />

der Hauptmerkmale der Vermögensanlage.<br />

Genussrechte können nur direkt<br />

erworben werden. Grundsätzlich empfiehlt die<br />

Anbieterin jedem Interessenten, die Unterlagen<br />

und Verträge genau zu prüfen und sich im Zweifelsfall<br />

mit fachkundigen Beratern auszutauschen.<br />

Firma der Emittentin, Sitz der Emittentin<br />

<strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

In der Bohn 26, D-69168 Wiesloch<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der<br />

angebotenen Vermögensanlage<br />

Bei der Art der angebotenen Vermögensanlage<br />

handelt es sich um auf den Namen lautende<br />

unverbriefte Genussrechte („Vermögensanlage“)<br />

ohne Gewinn- und ohne Verlustbeteiligung.<br />

Die maximale Anzahl der zu begebenen<br />

Anteile beträgt 750. Der Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlage beträgt Euro<br />

7.500.000,00.<br />

Mindestzeichnungssumme der Genussrechte<br />

Die Mindestzeichnungssumme der angebotenen<br />

Genussrechte beträgt Euro 10.000,00 je Genussrecht.<br />

Höhere Zeichnungssummen müssen<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

Der Anleger muss mindestens ein Genussrecht<br />

zeichnen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt<br />

demnach Euro 10.000,00 zuzüglich eines<br />

Agio von 5 Prozent, in Summe also Euro<br />

10.500,00. Höhere Zeichnungsbeträge sind in<br />

Schritten zu Euro 1.000,- (zuzüglich eines Agio<br />

von 5 Prozent) möglich. Bei einem Emissionsvolumen<br />

von Euro 7.500.000,- (Zielgröße) beträgt<br />

die maximal zu begebende Anzahl der angebotenen<br />

Vermögensanlage 750 Genussrechte.<br />

Sollte die Zielgröße jedoch über- oder unterschritten<br />

werden, kann die endgültige Anzahl<br />

der zu begebenen Vermögensanlage nicht angegeben<br />

werden. Die endgültige Anzahl ergibt<br />

sich aus den individuellen Zeichnungsentscheidungen<br />

der Anleger.<br />

Hauptmerkmale der Anteile der Anleger,<br />

deren Rechte und Pflichten<br />

Die Rechte und Pflichten setzen sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

Rechte der Anleger:<br />

• Recht auf Verzinsung<br />

• Recht auf Rückzahlung des Kapitals zum<br />

Nennwert<br />

• Recht auf Zahlung eines einmaligen Sonderzins<br />

(Frühzeichnerbonus) bei Zeichnung bis<br />

zum 28. Februar 2014<br />

• Informationsrechte<br />

• Eintragung ins Genussrechtsregister<br />

• Recht auf Übertragung<br />

Pflichten der Anleger:<br />

• Zahlung der Zeichnungssumme inkl. Agio<br />

• Pflicht zur Meldung von Änderungen seiner<br />

persönlichen Daten<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Der Begriff der Hauptmerkmale der Anteile umfasst<br />

die Rechte und Pflichten der Gründungsgesellschafter,<br />

die zugleich die Gesellschafter im<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind. Die Gesellschafter<br />

haben die folgenden von den künftigen<br />

Gesellschaftern abweichenden Hauptmerkmale<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung:<br />

Alle Rechte und Pflichten der derzeitigen Gesellschafter<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung<br />

Die derzeitigen Gesellschafter der Emittentin<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben<br />

folgende Rechte und Pflichten:<br />

• Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Emittentin verpflichtet. Die<br />

Komplementärin ist verpflichtet, die jährliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen (§ 8<br />

Nr. 2 des Gesellschaftervertrages) und sie zu<br />

leiten.<br />

• Die Komplementärin ist in ihrer Funktion als<br />

Geschäftsführerin der Emittentin verpflichtet,<br />

die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns zu führen. Die Komplementä-<br />

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