Emissionsprospekts - reskap GmbH
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Weitere Angaben zu den Genussrechten:<br />
Die Genussrechte sind ab dem ersten vollen<br />
Monat nach Einzahlung des Nennbetrages dividendenberechtigt.<br />
Die endfällige Verzinsung in<br />
Höhe von 1 Prozent pro Monat des jeweiligen<br />
Nennbetrages erfolgt ab dem ersten vollen<br />
Monat nach vollständiger Einzahlung der gezeichneten<br />
Einlage bis zum Ende der jeweiligen<br />
Laufzeit der Genussrechte. Die Zahlung der Zinsen<br />
erfolgt endfällig am Ende der Laufzeit der<br />
Genussrechte zum 31. Dezember 2015, bei Verlängerung<br />
der Laufzeit der Genussrechte bis<br />
spätestens zum 31. Dezember 2016.<br />
Es erfolgt keine Gewinn- und keine Verlustbeteiligung<br />
und keine Beteiligung am Liquidationserlös.<br />
Die Zahlung der Kapitalrückgewähr gemäß § 8<br />
der Genussrechtsbedingungen in Höhe von 100<br />
Prozent des Genussrechtskapitals erfolgt zum<br />
Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember<br />
2015, bei Verlängerung der Laufzeit spätestens<br />
zum 31. Dezember 2016.<br />
Die Genussrechtsbedingungen sind auf den Seiten<br />
58ff des Verkaufsprospektes abgedruckt.<br />
Frühzeichnerbonus<br />
Der Anleger erhält einen einmaligen Sonderzins<br />
(Frühzeichnerbonus) wenn und soweit er Genussrechte<br />
bis zum 28. Februar 2014 zeichnet<br />
und die Wertstellung der Zeichnungssumme<br />
(einschließlich Agio) innerhalb der vorgenannten<br />
Frist auf dem Treuhandkonto erfolgt. Für die<br />
Höhe des Frühzeichnerbonus gilt folgende Staffelung:<br />
a. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />
31. Oktober 2013 erhält der Anleger 12 Prozent<br />
der Zeichnungssumme (ohne Agio)<br />
b. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />
30. November 2013 erhält der Anleger 10 Prozent<br />
der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />
c. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />
31. Dezember 2013 erhält der Anleger 8 Prozent<br />
der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />
d. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />
31. Januar 2014 erhält der Anleger 6 Prozent<br />
der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />
e. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />
28. Februar 2014 erhält der Anleger 4 Prozent<br />
der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />
Der Frühzeichnerbonus ist ebenfalls endfällig<br />
und zusammen mit den endfälligen Zinsen und<br />
der Kapitalrückgewähr am Ende der Laufzeit der<br />
Genussrechte zum 31. Dezember 2015 (bei Verlängerung<br />
zum 31. Dezember 2016) ausgezahlt.<br />
Zeichner können die Genussrechte entsprechend<br />
diesem Verkaufsprospekt und dem in<br />
Anhang enthaltenen Zeichnungsscheins unmittelbar<br />
erwerben. Mit der Verwaltung und Wahrnehmung<br />
sämtlicher sich aus den Genussrechten<br />
ergebenen Rechte und Pflichten wird die<br />
NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>, in 45721<br />
Haltern am See, beauftragt. Der Erwerb der Genussrechte<br />
kommt mit Annahme der Zeichnung<br />
seitens der Treuhänderin, rückwirkend zum Tag<br />
der Wertstellung der Gutschrift auf dem Treuhandkonto,<br />
und der vollständigen Einzahlung<br />
der Zeichnungssumme auf das im Zeichnungsschein<br />
angegebene Konto zustande. Sollte der<br />
Anleger nicht den vollen Betrag der von ihm gezeichneten<br />
Zeichnungssumme auf dem Treuhandkonto<br />
einzahlen, kann die Treuhänderin<br />
• Die Bestätigung ablehnen<br />
• Den Zeichnungsschein bestätigen und die Einzahlung<br />
des ausstehenden Betrages einfordern<br />
oder<br />
• Den Erwerb auf den vom Anleger eingezahlten<br />
Betrag beschränken.<br />
Mit dem Zeichnungsschein beauftragt der Anleger<br />
die Treuhänderin zugleich für ihn die Rechte<br />
aus den erworbenen Genussrechten wahrzunehmen.<br />
Dieser Auftrag wird mit dem Eingang<br />
des Zeichnungsscheins bei der Treuhänderin für<br />
den Anleger bindend.<br />
Die Genussrechte sind unverbrieft. Die Genussrechte<br />
lauten auf den Namen des Anlegers. Die<br />
Anleger werden mit vollständigem Namen, Anschrift<br />
und Geburtsdatum in das bei der Treuhänderin<br />
geführte Genussrechtsregister unter Angabe<br />
ihrer Bankverbindung eingetragen. Die<br />
Treuhänderin wird alle Zahlungen (Zinsen, Frühzeichnerbonus,<br />
Kapitalrückgewähr) an den jeweiligen<br />
im Genussrechtsregister eingetragenen<br />
Anleger und auf sein darin angegebenes<br />
Konto leisten. Alle Zahlungen der Gesellschaft<br />
erfolgen stets mit befreiender Wirkung an den<br />
jeweils in diesem Register eingetragenen Anleger.<br />
Die Zahlung der Zinsen und des Frühzeichnerbonus<br />
steht unter dem Vorbehalt ausreichender<br />
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