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Emissionsprospekts - reskap GmbH

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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Weitere Angaben zu den Genussrechten:<br />

Die Genussrechte sind ab dem ersten vollen<br />

Monat nach Einzahlung des Nennbetrages dividendenberechtigt.<br />

Die endfällige Verzinsung in<br />

Höhe von 1 Prozent pro Monat des jeweiligen<br />

Nennbetrages erfolgt ab dem ersten vollen<br />

Monat nach vollständiger Einzahlung der gezeichneten<br />

Einlage bis zum Ende der jeweiligen<br />

Laufzeit der Genussrechte. Die Zahlung der Zinsen<br />

erfolgt endfällig am Ende der Laufzeit der<br />

Genussrechte zum 31. Dezember 2015, bei Verlängerung<br />

der Laufzeit der Genussrechte bis<br />

spätestens zum 31. Dezember 2016.<br />

Es erfolgt keine Gewinn- und keine Verlustbeteiligung<br />

und keine Beteiligung am Liquidationserlös.<br />

Die Zahlung der Kapitalrückgewähr gemäß § 8<br />

der Genussrechtsbedingungen in Höhe von 100<br />

Prozent des Genussrechtskapitals erfolgt zum<br />

Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember<br />

2015, bei Verlängerung der Laufzeit spätestens<br />

zum 31. Dezember 2016.<br />

Die Genussrechtsbedingungen sind auf den Seiten<br />

58ff des Verkaufsprospektes abgedruckt.<br />

Frühzeichnerbonus<br />

Der Anleger erhält einen einmaligen Sonderzins<br />

(Frühzeichnerbonus) wenn und soweit er Genussrechte<br />

bis zum 28. Februar 2014 zeichnet<br />

und die Wertstellung der Zeichnungssumme<br />

(einschließlich Agio) innerhalb der vorgenannten<br />

Frist auf dem Treuhandkonto erfolgt. Für die<br />

Höhe des Frühzeichnerbonus gilt folgende Staffelung:<br />

a. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

31. Oktober 2013 erhält der Anleger 12 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio)<br />

b. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

30. November 2013 erhält der Anleger 10 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

c. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

31. Dezember 2013 erhält der Anleger 8 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

d. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

31. Januar 2014 erhält der Anleger 6 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

e. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum<br />

28. Februar 2014 erhält der Anleger 4 Prozent<br />

der Zeichnungssumme (ohne Agio).<br />

Der Frühzeichnerbonus ist ebenfalls endfällig<br />

und zusammen mit den endfälligen Zinsen und<br />

der Kapitalrückgewähr am Ende der Laufzeit der<br />

Genussrechte zum 31. Dezember 2015 (bei Verlängerung<br />

zum 31. Dezember 2016) ausgezahlt.<br />

Zeichner können die Genussrechte entsprechend<br />

diesem Verkaufsprospekt und dem in<br />

Anhang enthaltenen Zeichnungsscheins unmittelbar<br />

erwerben. Mit der Verwaltung und Wahrnehmung<br />

sämtlicher sich aus den Genussrechten<br />

ergebenen Rechte und Pflichten wird die<br />

NOTTENKÄMPER TREUHAND <strong>GmbH</strong>, in 45721<br />

Haltern am See, beauftragt. Der Erwerb der Genussrechte<br />

kommt mit Annahme der Zeichnung<br />

seitens der Treuhänderin, rückwirkend zum Tag<br />

der Wertstellung der Gutschrift auf dem Treuhandkonto,<br />

und der vollständigen Einzahlung<br />

der Zeichnungssumme auf das im Zeichnungsschein<br />

angegebene Konto zustande. Sollte der<br />

Anleger nicht den vollen Betrag der von ihm gezeichneten<br />

Zeichnungssumme auf dem Treuhandkonto<br />

einzahlen, kann die Treuhänderin<br />

• Die Bestätigung ablehnen<br />

• Den Zeichnungsschein bestätigen und die Einzahlung<br />

des ausstehenden Betrages einfordern<br />

oder<br />

• Den Erwerb auf den vom Anleger eingezahlten<br />

Betrag beschränken.<br />

Mit dem Zeichnungsschein beauftragt der Anleger<br />

die Treuhänderin zugleich für ihn die Rechte<br />

aus den erworbenen Genussrechten wahrzunehmen.<br />

Dieser Auftrag wird mit dem Eingang<br />

des Zeichnungsscheins bei der Treuhänderin für<br />

den Anleger bindend.<br />

Die Genussrechte sind unverbrieft. Die Genussrechte<br />

lauten auf den Namen des Anlegers. Die<br />

Anleger werden mit vollständigem Namen, Anschrift<br />

und Geburtsdatum in das bei der Treuhänderin<br />

geführte Genussrechtsregister unter Angabe<br />

ihrer Bankverbindung eingetragen. Die<br />

Treuhänderin wird alle Zahlungen (Zinsen, Frühzeichnerbonus,<br />

Kapitalrückgewähr) an den jeweiligen<br />

im Genussrechtsregister eingetragenen<br />

Anleger und auf sein darin angegebenes<br />

Konto leisten. Alle Zahlungen der Gesellschaft<br />

erfolgen stets mit befreiender Wirkung an den<br />

jeweils in diesem Register eingetragenen Anleger.<br />

Die Zahlung der Zinsen und des Frühzeichnerbonus<br />

steht unter dem Vorbehalt ausreichender<br />

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