Emissionsprospekts - reskap GmbH
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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
ment <strong>GmbH</strong>, sowie als alleinigem Gesellschafter<br />
der Gründungskommanditistin, der ResKap<br />
<strong>GmbH</strong> sämtliche Gewinnanteile der beiden Gesellschaften<br />
zu (siehe S. 27). Die ResKap <strong>GmbH</strong><br />
ist als Gründungskommanditistin der Emittentin<br />
am Ver mögen und am Gewinn bzw. Verlust der<br />
Gesellschaft im Verhältnis der gezeichneten und<br />
geleisteten Einlagen beteiligt (§ 15 Nr. 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Darüber hinaus stehen Herrn<br />
Bauer keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art zu.<br />
Aufsichtsgremien und Beiräte existieren nicht,<br />
und sind auch nicht vorgesehen.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen<br />
wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d<br />
des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes,<br />
§ 38 des Wertpapierhandelsgesetzes<br />
oder § 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis<br />
enthalten sind, das zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate<br />
ist, bestehen hinsichtlich des Mitglieds der<br />
Geschäftsführung nicht.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />
Angaben gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerk-<br />
ProspV entfallen, da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
das Mitglied der Geschäftsführung<br />
Deutscher ist. Aufsichtsräte und Beiräte<br />
existieren nicht und sind auch nicht vorgesehen,<br />
so dass sich insoweit diese Angaben erübrigen.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 5 VermVerkProspV<br />
Über das Vermögen des Mitglieds der Geschäftsführung<br />
ist innerhalb der letzten 5 Jahre<br />
kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels<br />
Masse abgewiesen worden. Aufsichtsräte und<br />
Beiräte existieren nicht, so dass sich insoweit<br />
diese Angaben erübrigen.<br />
Das Mitglied der Geschäftsführung war innerhalb<br />
der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung<br />
einer Gesellschaft tätig, über<br />
deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />
oder mangels Masse abgewiesen wurde.<br />
Aufsichtsräte und Beiräte existieren nicht und<br />
sind auch nicht vorgesehen, so dass sich insoweit<br />
diese Angaben erübrigen.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 6 VermVerkProsV<br />
Es gab keine früheren Aufhebungen einer Erlaubnis<br />
zum Betreiben von Bankgeschäften<br />
oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
für das Mitglied der Geschäftsführung.<br />
§ 12 Abs. 2 VermVerkProspV<br />
Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />
ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem<br />
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />
sind.<br />
Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />
ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin<br />
Fremdkapital geben.<br />
Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />
ist nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen<br />
oder Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts<br />
erbringen. Aufsichtsräte und Beiräte bestehen<br />
nicht, daher erübrigen sich für diese Personen<br />
diese Angaben.<br />
§ 12 Abs. 3 VermVerkProspV<br />
Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />
ist nicht in wesentlichem Umfang mittelbar<br />
oder unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die<br />
1. mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />
betraut sind, 2. der Emittentin<br />
Fremdkapital geben und 3. Lieferungen oder<br />
Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />
Aufsichtsräte und Beiräte bestehen nicht,<br />
daher erübrigen sich für diese Personen diese<br />
Angaben.<br />
§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />
Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />
ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, 1.<br />
nicht mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />
beauftragt, 2. stellt der Emittentin<br />
kein Fremdkapital zur Verfügung bzw. vermittelt<br />
dem Emittenten kein Fremdkapital sowie 3. erbringt<br />
keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Anschaffung oder Herstellung<br />
des Anlageobjekts.<br />
Angaben über den Treuhänder (§ 12 Abs. 5<br />
VermVerkProspV)<br />
Treuhänderin ist die NOTTENKÄMPER TREU-<br />
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