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Emissionsprospekts - reskap GmbH

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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

ment <strong>GmbH</strong>, sowie als alleinigem Gesellschafter<br />

der Gründungskommanditistin, der ResKap<br />

<strong>GmbH</strong> sämtliche Gewinnanteile der beiden Gesellschaften<br />

zu (siehe S. 27). Die ResKap <strong>GmbH</strong><br />

ist als Gründungskommanditistin der Emittentin<br />

am Ver mögen und am Gewinn bzw. Verlust der<br />

Gesellschaft im Verhältnis der gezeichneten und<br />

geleisteten Einlagen beteiligt (§ 15 Nr. 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Darüber hinaus stehen Herrn<br />

Bauer keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art zu.<br />

Aufsichtsgremien und Beiräte existieren nicht,<br />

und sind auch nicht vorgesehen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Eintragungen, die in Bezug auf Verurteilungen<br />

wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d<br />

des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes,<br />

§ 38 des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

oder § 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis<br />

enthalten sind, das zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate<br />

ist, bestehen hinsichtlich des Mitglieds der<br />

Geschäftsführung nicht.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Angaben gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerk-<br />

ProspV entfallen, da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

das Mitglied der Geschäftsführung<br />

Deutscher ist. Aufsichtsräte und Beiräte<br />

existieren nicht und sind auch nicht vorgesehen,<br />

so dass sich insoweit diese Angaben erübrigen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 5 VermVerkProspV<br />

Über das Vermögen des Mitglieds der Geschäftsführung<br />

ist innerhalb der letzten 5 Jahre<br />

kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels<br />

Masse abgewiesen worden. Aufsichtsräte und<br />

Beiräte existieren nicht, so dass sich insoweit<br />

diese Angaben erübrigen.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung war innerhalb<br />

der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung<br />

einer Gesellschaft tätig, über<br />

deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder mangels Masse abgewiesen wurde.<br />

Aufsichtsräte und Beiräte existieren nicht und<br />

sind auch nicht vorgesehen, so dass sich insoweit<br />

diese Angaben erübrigen.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 6 VermVerkProsV<br />

Es gab keine früheren Aufhebungen einer Erlaubnis<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften<br />

oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

für das Mitglied der Geschäftsführung.<br />

§ 12 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem<br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />

sind.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin<br />

Fremdkapital geben.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen<br />

oder Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts<br />

erbringen. Aufsichtsräte und Beiräte bestehen<br />

nicht, daher erübrigen sich für diese Personen<br />

diese Angaben.<br />

§ 12 Abs. 3 VermVerkProspV<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist nicht in wesentlichem Umfang mittelbar<br />

oder unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die<br />

1. mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind, 2. der Emittentin<br />

Fremdkapital geben und 3. Lieferungen oder<br />

Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />

Aufsichtsräte und Beiräte bestehen nicht,<br />

daher erübrigen sich für diese Personen diese<br />

Angaben.<br />

§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, 1.<br />

nicht mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

beauftragt, 2. stellt der Emittentin<br />

kein Fremdkapital zur Verfügung bzw. vermittelt<br />

dem Emittenten kein Fremdkapital sowie 3. erbringt<br />

keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjekts.<br />

Angaben über den Treuhänder (§ 12 Abs. 5<br />

VermVerkProspV)<br />

Treuhänderin ist die NOTTENKÄMPER TREU-<br />

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