Emissionsprospekts - reskap GmbH
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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
der Vermögensanlage<br />
Allgemeiner Hinweis<br />
Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben<br />
die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption der Vermögensanlage, die mit dem<br />
Erwerb, dem Besitz und der Veräußerung von<br />
Genussrechten der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG durch den Anleger verbunden sind. Maßgeblich<br />
sind dabei die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltenden deutschen Steuergesetze,<br />
die veröffentlichte Rechtsprechung der Finanzgerichte<br />
sowie die bisher geübte Praxis der Finanzverwaltung,<br />
soweit diese bekannt ist.<br />
Aufgrund der fortlaufenden Veränderungen der<br />
Steuergesetze, der nicht immer genau abschätzbaren<br />
Interpretation der Gesetze durch die Behörden<br />
und der unterschiedlichen Rechtsprechung<br />
durch die Finanzgerichte kann von der<br />
Emittentin jedoch keine Haftung für die angestrebte<br />
steuerliche Behandlung der Genussrechte<br />
oder für Folgen übernommen werden,<br />
die dem Anleger aus einer zukünftigen Änderung<br />
der Steuergesetzgebung und/oder deren<br />
Auslegung möglicherweise entstehen können.<br />
Sollte es zu Änderungen der Steuergesetzgebung<br />
kommen, durch die oder durch deren Auslegung<br />
die steuerliche Behandlung von Genussrechten<br />
oder Kapitalbeteiligungen betroffen ist,<br />
behält sich die <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
vor, ihre Bedingungen der Genussrechten anzupassen,<br />
um Schaden vom Anleger oder der Gesellschaft<br />
fernzuhalten.<br />
Grundsätzlich unterliegen die Einkünfte aus dieser<br />
Vermögensanlage den Steuergesetzen der<br />
Bundesrepublik Deutschland. Sie stellen Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen dar. Da die folgende<br />
Darstellung aber nicht die individuellen<br />
Steuerfolgen für den einzelnen Anleger beinhalten<br />
kann und diese auch erheblich von der persönlichen<br />
Situation abhängig ist, wird jedem Anleger<br />
empfohlen, seinen Steuerberater zu konsultieren.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für<br />
Anleger, die ihre gezeichneten Genussrechten<br />
im Privatvermögen halten, diese ausschließlich<br />
aus Eigenmitteln erbringen und nach der deutschen<br />
Steuergesetzgebung veranlagt werden.<br />
Zählen die Genussrechten dagegen zum Betriebsvermögen<br />
des Anlegers, ergeben sich abweichende<br />
steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem<br />
Abschnitt ausdrücklich nicht dargestellt<br />
werden. Es werden keinerlei Aussagen zu den<br />
steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich<br />
bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder<br />
ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik<br />
Deutschland haben.<br />
Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption der mit<br />
diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlage<br />
in Form der Genussrechte geht weiterhin<br />
davon aus, dass die Emittentin die Leistungen<br />
auf die Genussrechte (Zinszahlungen) als Betriebsausgabe<br />
steuerlich absetzen kann.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
Der Anleger erzielt aus seiner Vermögensanlage<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Genussrechte<br />
vermitteln aber steuerlich keine Beteiligung.<br />
Sie sind nicht eigenkapitalähnlich, sondern<br />
stellen Fremdkapital für die Emittentin dar.<br />
Eine Qualifizierung als Eigenkapital kommt nur<br />
in Betracht, wenn der Anleger am laufenden Gewinn<br />
und Verlust der Emittentin und einem Liquidationserlös<br />
teilnimmt.<br />
Die Genussrechte sehen jedoch weder eine Gewinnbeteiligung<br />
noch eine Beteiligung am Liquidationserlös<br />
vor. Vielmehr vermitteln sie unmittelbare,<br />
in der Liquidation der Emittentin nachrangige<br />
Ansprüche gegen die Emittentin. Außerdem<br />
sind sie mit einem qualifizierten Nachrang<br />
verbunden. Eine Beteiligung am handelsrechtlichen<br />
Gewinn besteht nicht.<br />
Besteuerung der Zinsen<br />
Mit der Zeichnung von Genussrechten erzielen<br />
die Anleger Einkünfte durch die Verzinsung und<br />
den Frühzeichnerbonus sowie eventuelle Veräußerungsgewinne<br />
bei der Übertragung der Genussrechte.<br />
Dabei stellen diese Erträge steuerlich<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und unterliegen<br />
somit der Einkommensteuer (§ 20 I Nr.<br />
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