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Emissionsprospekts - reskap GmbH

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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

der Vermögensanlage<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben<br />

die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption der Vermögensanlage, die mit dem<br />

Erwerb, dem Besitz und der Veräußerung von<br />

Genussrechten der <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG durch den Anleger verbunden sind. Maßgeblich<br />

sind dabei die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden deutschen Steuergesetze,<br />

die veröffentlichte Rechtsprechung der Finanzgerichte<br />

sowie die bisher geübte Praxis der Finanzverwaltung,<br />

soweit diese bekannt ist.<br />

Aufgrund der fortlaufenden Veränderungen der<br />

Steuergesetze, der nicht immer genau abschätzbaren<br />

Interpretation der Gesetze durch die Behörden<br />

und der unterschiedlichen Rechtsprechung<br />

durch die Finanzgerichte kann von der<br />

Emittentin jedoch keine Haftung für die angestrebte<br />

steuerliche Behandlung der Genussrechte<br />

oder für Folgen übernommen werden,<br />

die dem Anleger aus einer zukünftigen Änderung<br />

der Steuergesetzgebung und/oder deren<br />

Auslegung möglicherweise entstehen können.<br />

Sollte es zu Änderungen der Steuergesetzgebung<br />

kommen, durch die oder durch deren Auslegung<br />

die steuerliche Behandlung von Genussrechten<br />

oder Kapitalbeteiligungen betroffen ist,<br />

behält sich die <strong>reskap</strong> Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

vor, ihre Bedingungen der Genussrechten anzupassen,<br />

um Schaden vom Anleger oder der Gesellschaft<br />

fernzuhalten.<br />

Grundsätzlich unterliegen die Einkünfte aus dieser<br />

Vermögensanlage den Steuergesetzen der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Sie stellen Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen dar. Da die folgende<br />

Darstellung aber nicht die individuellen<br />

Steuerfolgen für den einzelnen Anleger beinhalten<br />

kann und diese auch erheblich von der persönlichen<br />

Situation abhängig ist, wird jedem Anleger<br />

empfohlen, seinen Steuerberater zu konsultieren.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für<br />

Anleger, die ihre gezeichneten Genussrechten<br />

im Privatvermögen halten, diese ausschließlich<br />

aus Eigenmitteln erbringen und nach der deutschen<br />

Steuergesetzgebung veranlagt werden.<br />

Zählen die Genussrechten dagegen zum Betriebsvermögen<br />

des Anlegers, ergeben sich abweichende<br />

steuerliche Rechtsfolgen, die in diesem<br />

Abschnitt ausdrücklich nicht dargestellt<br />

werden. Es werden keinerlei Aussagen zu den<br />

steuerlichen Auswirkungen getroffen, die sich<br />

bei Anlegern ergeben, die ihren Wohnsitz oder<br />

ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben.<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption der mit<br />

diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlage<br />

in Form der Genussrechte geht weiterhin<br />

davon aus, dass die Emittentin die Leistungen<br />

auf die Genussrechte (Zinszahlungen) als Betriebsausgabe<br />

steuerlich absetzen kann.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

Der Anleger erzielt aus seiner Vermögensanlage<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Genussrechte<br />

vermitteln aber steuerlich keine Beteiligung.<br />

Sie sind nicht eigenkapitalähnlich, sondern<br />

stellen Fremdkapital für die Emittentin dar.<br />

Eine Qualifizierung als Eigenkapital kommt nur<br />

in Betracht, wenn der Anleger am laufenden Gewinn<br />

und Verlust der Emittentin und einem Liquidationserlös<br />

teilnimmt.<br />

Die Genussrechte sehen jedoch weder eine Gewinnbeteiligung<br />

noch eine Beteiligung am Liquidationserlös<br />

vor. Vielmehr vermitteln sie unmittelbare,<br />

in der Liquidation der Emittentin nachrangige<br />

Ansprüche gegen die Emittentin. Außerdem<br />

sind sie mit einem qualifizierten Nachrang<br />

verbunden. Eine Beteiligung am handelsrechtlichen<br />

Gewinn besteht nicht.<br />

Besteuerung der Zinsen<br />

Mit der Zeichnung von Genussrechten erzielen<br />

die Anleger Einkünfte durch die Verzinsung und<br />

den Frühzeichnerbonus sowie eventuelle Veräußerungsgewinne<br />

bei der Übertragung der Genussrechte.<br />

Dabei stellen diese Erträge steuerlich<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und unterliegen<br />

somit der Einkommensteuer (§ 20 I Nr.<br />

20

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