02.02.2014 Aufrufe

Emissionsprospekts - reskap GmbH

Emissionsprospekts - reskap GmbH

Emissionsprospekts - reskap GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

schaft und einem Gesellschafter werden auf<br />

dem Verrechnungskonto gebucht.<br />

5. Die Salden auf den Gesellschafterkonten<br />

sind unverzinslich.<br />

§ 5<br />

Keine Nachschusspflicht, Verlustausgleich<br />

Die Kommanditistin haftet Dritten gegenüber nur<br />

mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />

Die Haftung ist mit Einzahlung der Haftsumme<br />

erfüllt. Die gesetzlichen Regelungen<br />

über das Wiederaufleben der Haftung der Kommanditistin<br />

gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />

nach § 171 ff. HGB bleiben von dem vertraglichen<br />

Ausschluss unberührt.<br />

§ 6<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Kommanditgesellschaft wird durch ihre<br />

persönlich haftenden Gesellschafter je einzeln<br />

vertreten. Die <strong>reskap</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft<br />

ermächtigt. Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführer<br />

sind von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit. Die Komplementärin<br />

(im Folgenden auch „Geschäftsführung“)<br />

führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns.<br />

2. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt<br />

sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />

3. Die Geschäftsführung ist grundsätzlich berechtigt,<br />

einen etwaigen auftretenden Finanzbedarf<br />

durch die Aufnahme von Darlehen zu<br />

decken.<br />

4. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, für die<br />

Gesellschaft insbesondere die nachfolgenden<br />

Maßnahmen zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes<br />

nach kaufmännischem Ermessen<br />

zu ergreifen:<br />

a) Aufnahme von Fremdkapital durch die Ausgabe<br />

von nachrangigen Genussrechten und<br />

Ausübung aller Rechte und Erfüllung aller<br />

Pflichten der Gesellschaft im Zusammenhang<br />

mit ausgegebenen Genussrechten, insbesondere<br />

während der Laufzeit der Genussrechte<br />

die Durchführung und Abwicklung der im<br />

Rahmen der laut „Verkaufsprospekt“ vorgesehenen<br />

Rechtsgeschäfte und Maßnahmen.<br />

b) Abschluss aller Verträge und Abgabe aller Erklärungen,<br />

die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes<br />

erforderlich sind oder geeignet<br />

erscheinen, insbesondere Erwerb und<br />

Zeichnung von Genussrechten.<br />

c) Ganz oder teilweise (unmittelbare oder mittelbare)<br />

Veräußerung von Vermögensanlagen<br />

der Gesellschaft.<br />

5. Die Geschäftsführung hat Anspruch auf Ersatz<br />

solcher Aufwendungen, die sie im Rahmen<br />

ihrer Geschäftsführungstätigkeit macht<br />

und den Umständen nach für erforderlich halten<br />

durfte.<br />

§ 7<br />

Kontrollrecht, zustimmungsbedürftige<br />

Rechtsgeschäfte<br />

1. Der Kommanditistin stehen die Kontroll- und<br />

Mitwirkungsrechte nach §§ 164, 166 HGB zu.<br />

2. Die Geschäftsführung hat im Verhältnis zu<br />

der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

zu vertreten.<br />

§ 8<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Beschlussfassung der Gesellschaft erfolgt<br />

in den jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen.<br />

In minderwichtigen<br />

oder Eilfällen können Beschlüsse auch schriftlich<br />

im Umlaufverfahren ohne formelle Einberufung<br />

einer Gesellschafterversammlung gefasst<br />

werden.<br />

2. Gesellschafterversammlungen sind von der<br />

Geschäftsführung unter Angabe von Tagungsort,<br />

Tagungszeit und Tagesordnung<br />

schriftlich (durch einfachen Brief oder per Telefax)<br />

mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.<br />

Bei der Berechnung der Frist werden<br />

der Tag der Absendung der Einladung<br />

und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet.<br />

Die Gesellschafterversammlung<br />

kann ferner auf die Einhaltung sämtlicher<br />

Frist-, Form- und Ladungsvorschriften für eine<br />

ordnungsgemäße Einberufung verzichten,<br />

wenn alle Gesellschafter damit einverstan-<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!