Emissionsprospekts - reskap GmbH
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eskap Projekt <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
schaft und einem Gesellschafter werden auf<br />
dem Verrechnungskonto gebucht.<br />
5. Die Salden auf den Gesellschafterkonten<br />
sind unverzinslich.<br />
§ 5<br />
Keine Nachschusspflicht, Verlustausgleich<br />
Die Kommanditistin haftet Dritten gegenüber nur<br />
mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />
Die Haftung ist mit Einzahlung der Haftsumme<br />
erfüllt. Die gesetzlichen Regelungen<br />
über das Wiederaufleben der Haftung der Kommanditistin<br />
gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
nach § 171 ff. HGB bleiben von dem vertraglichen<br />
Ausschluss unberührt.<br />
§ 6<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Kommanditgesellschaft wird durch ihre<br />
persönlich haftenden Gesellschafter je einzeln<br />
vertreten. Die <strong>reskap</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft<br />
ermächtigt. Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführer<br />
sind von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit. Die Komplementärin<br />
(im Folgenden auch „Geschäftsführung“)<br />
führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns.<br />
2. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt<br />
sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />
die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />
3. Die Geschäftsführung ist grundsätzlich berechtigt,<br />
einen etwaigen auftretenden Finanzbedarf<br />
durch die Aufnahme von Darlehen zu<br />
decken.<br />
4. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, für die<br />
Gesellschaft insbesondere die nachfolgenden<br />
Maßnahmen zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes<br />
nach kaufmännischem Ermessen<br />
zu ergreifen:<br />
a) Aufnahme von Fremdkapital durch die Ausgabe<br />
von nachrangigen Genussrechten und<br />
Ausübung aller Rechte und Erfüllung aller<br />
Pflichten der Gesellschaft im Zusammenhang<br />
mit ausgegebenen Genussrechten, insbesondere<br />
während der Laufzeit der Genussrechte<br />
die Durchführung und Abwicklung der im<br />
Rahmen der laut „Verkaufsprospekt“ vorgesehenen<br />
Rechtsgeschäfte und Maßnahmen.<br />
b) Abschluss aller Verträge und Abgabe aller Erklärungen,<br />
die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes<br />
erforderlich sind oder geeignet<br />
erscheinen, insbesondere Erwerb und<br />
Zeichnung von Genussrechten.<br />
c) Ganz oder teilweise (unmittelbare oder mittelbare)<br />
Veräußerung von Vermögensanlagen<br />
der Gesellschaft.<br />
5. Die Geschäftsführung hat Anspruch auf Ersatz<br />
solcher Aufwendungen, die sie im Rahmen<br />
ihrer Geschäftsführungstätigkeit macht<br />
und den Umständen nach für erforderlich halten<br />
durfte.<br />
§ 7<br />
Kontrollrecht, zustimmungsbedürftige<br />
Rechtsgeschäfte<br />
1. Der Kommanditistin stehen die Kontroll- und<br />
Mitwirkungsrechte nach §§ 164, 166 HGB zu.<br />
2. Die Geschäftsführung hat im Verhältnis zu<br />
der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
zu vertreten.<br />
§ 8<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Die Beschlussfassung der Gesellschaft erfolgt<br />
in den jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen.<br />
In minderwichtigen<br />
oder Eilfällen können Beschlüsse auch schriftlich<br />
im Umlaufverfahren ohne formelle Einberufung<br />
einer Gesellschafterversammlung gefasst<br />
werden.<br />
2. Gesellschafterversammlungen sind von der<br />
Geschäftsführung unter Angabe von Tagungsort,<br />
Tagungszeit und Tagesordnung<br />
schriftlich (durch einfachen Brief oder per Telefax)<br />
mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.<br />
Bei der Berechnung der Frist werden<br />
der Tag der Absendung der Einladung<br />
und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet.<br />
Die Gesellschafterversammlung<br />
kann ferner auf die Einhaltung sämtlicher<br />
Frist-, Form- und Ladungsvorschriften für eine<br />
ordnungsgemäße Einberufung verzichten,<br />
wenn alle Gesellschafter damit einverstan-<br />
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