Amtsblatt Nr. 01 - Stadt Südliches Anhalt
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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd - 4 -<br />
<strong>Nr</strong>. 1/2004<br />
2. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind<br />
innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens<br />
am 16.02.2004 bis 15.00 Uhr beim Einwohnermeldeamt<br />
der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd schriftlich oder durch<br />
Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten<br />
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der<br />
Antragsteller die erforderlichen Beweismittel<br />
beizubringen.<br />
3. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
sind, erhalten bis spätestens zum 04.02.2004 eine<br />
Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten<br />
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis<br />
einsehen und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung<br />
stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er<br />
ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist oder einen Wahlschein hat.<br />
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
4.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte<br />
Person,<br />
a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit aus<br />
wichtigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks aufhält,<br />
b) wenn sie nach dem 35. Tage vor der Wahl ihrer Wohnung<br />
in einen anderen Wahlbezirk verlegt,<br />
c) wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit,<br />
hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder<br />
sonst ihres körperlichen Zustandes wegen das Wahllokal<br />
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />
aufsuchen kann,<br />
4.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte<br />
Person,<br />
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die<br />
Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses<br />
versäumt hat,<br />
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach<br />
Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.<br />
Wahlscheine können bis zum 27.02.2004, 18.00 Uhr,<br />
schriftlich oder mündlich bei der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd beantragt<br />
werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm,<br />
Fernschreiben oder Fotokopie Genüge getan.<br />
Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte<br />
Personen können aus den unter 4.2. Buchst. a) und<br />
b) angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltage,<br />
15.00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte<br />
Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen<br />
Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />
Schwierigkeiten aufsuchen zu können.<br />
Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung<br />
eines Wahlscheines glaubhaft machen. Wer den<br />
Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage<br />
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu<br />
berechtigt ist.<br />
Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine<br />
oder Stimmzettel werden nicht ersetzt.<br />
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe<br />
in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes<br />
oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlossenen<br />
Wahlbriefumschlag<br />
1. ihren/seinen Wahlschein<br />
2. den Stimmzettel in dem Wahlumschlag<br />
so rechtzeitig an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief<br />
spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des zuständigen<br />
Wahlleiters abgegeben werden.<br />
Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl<br />
auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.<br />
gez. Bratek, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />
GEMEINDE COSA<br />
In der Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Cosa am 15.12.2003<br />
wurde folgenden Beschlüssen zugestimmt<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Die Gemeinde Cosa beschließt im Hinblick auf die geltende<br />
Kommunalreformgesetzgebung sowie dem hierzu ergangenen<br />
Grundsatzbeschluss der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Anhalt</strong>-Süd in<br />
der Sitzung vom 19.11.2003 an der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft<br />
im südlichen Landkreis, bestehend aus Gemeinden<br />
der bisherigen VGem „<strong>Anhalt</strong>-Süd“, „Fuhneaue“ und „Oberes<br />
Ziethetal“ mitzuwirken.<br />
2. Der Gemeinderat Cosa beschließt unter Berücksichtigung beabsichtigter<br />
Änderungen zum Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>,<br />
die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Leiter des<br />
gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd zu übertragen<br />
sowie die Einrichtung eines gemeinsamen Wahlausschusses für<br />
die Mitgliedsgemeinden der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd.<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
3. Entscheidung über einen Baumfällantrag/Walnussbaum<br />
Folgender Beschluss wurde im nichtöffentlichen Teil abgelehnt:<br />
4. Entscheidung über einen weiteren Baumfällantrag in Pösigk<br />
Flur 4, Flurstück 5<strong>01</strong>3<br />
GEMEINDE GLAUZIG<br />
In der Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Glauzig am 15.12.2003<br />
wurde folgenden Beschlüssen zugestimmt<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Die Gemeinde Glauzig beschließt im Hinblick auf die geltende<br />
Kommunalreformgesetzgebung sowie dem hierzu ergangenen<br />
Grundsatzbeschluss der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Anhalt</strong>-Süd in<br />
der Sitzung vom 19.11.2003, an der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft<br />
im südlichen Landkreis, bestehend aus Gemeinden<br />
der bisherigen VGem „<strong>Anhalt</strong>-Süd“, „Fuhneaue“ und „Oberes<br />
Ziethetal“ mitzuwirken.<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
2. Besetzung der Zivildienststelle im Jahr 2004<br />
3. Entscheidung über einen Baumfällantrag<br />
GEMEINDE GNETSCH<br />
In der Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Gnetsch am 02.12.2003<br />
wurde folgenden Beschlüssen zugestimmt<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Der Gemeinderat Gnetsch beschließt die Straße Flur 1, Flurstück<br />
21/17 „Am Schienenweg“ als öffentliche Gemeindestraße<br />
einzuteilen und in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen.<br />
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Gnetsch erteilt das Einvernehmen<br />
zum vorliegenden Entwurf der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Gemeinde Weißandt-Gölzau im Rahmen der<br />
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange.<br />
3. Der Gemeinderat Gnetsch beschließt nachfolgenden Sitzungsplan<br />
für die Sitzungen des Gemeinderates Gnetsch für das<br />
Jahr 2004 (Änderungen vorbehalten):<br />
Dienstag, 13.<strong>01</strong>.2004 Dienstag, 21.09.2004<br />
Dienstag, 10.02.2004 Dienstag, 12.10.2004<br />
Dienstag, 16.03.2004 Dienstag, 09.11.2004<br />
Dienstag, 13.04.2004 Dienstag, 07.12.2004<br />
Dienstag, 11.05.2004<br />
Dienstag, 22.06.2004