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Amtsblatt Nr. 01 - Stadt Südliches Anhalt

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Amts- und Mitteilungsblatt der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd - 4 -<br />

<strong>Nr</strong>. 1/2004<br />

2. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind<br />

innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens<br />

am 16.02.2004 bis 15.00 Uhr beim Einwohnermeldeamt<br />

der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd schriftlich oder durch<br />

Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten<br />

Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der<br />

Antragsteller die erforderlichen Beweismittel<br />

beizubringen.<br />

3. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

sind, erhalten bis spätestens zum 04.02.2004 eine<br />

Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten<br />

hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis<br />

einsehen und gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung<br />

stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er<br />

ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

ist oder einen Wahlschein hat.<br />

4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

4.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte<br />

Person,<br />

a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit aus<br />

wichtigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks aufhält,<br />

b) wenn sie nach dem 35. Tage vor der Wahl ihrer Wohnung<br />

in einen anderen Wahlbezirk verlegt,<br />

c) wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit,<br />

hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder<br />

sonst ihres körperlichen Zustandes wegen das Wahllokal<br />

nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

aufsuchen kann,<br />

4.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte<br />

Person,<br />

a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die<br />

Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses<br />

versäumt hat,<br />

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach<br />

Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.<br />

Wahlscheine können bis zum 27.02.2004, 18.00 Uhr,<br />

schriftlich oder mündlich bei der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd beantragt<br />

werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm,<br />

Fernschreiben oder Fotokopie Genüge getan.<br />

Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte<br />

Personen können aus den unter 4.2. Buchst. a) und<br />

b) angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltage,<br />

15.00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte<br />

Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen<br />

Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />

Schwierigkeiten aufsuchen zu können.<br />

Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung<br />

eines Wahlscheines glaubhaft machen. Wer den<br />

Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage<br />

einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu<br />

berechtigt ist.<br />

Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine<br />

oder Stimmzettel werden nicht ersetzt.<br />

5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe<br />

in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes<br />

oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlossenen<br />

Wahlbriefumschlag<br />

1. ihren/seinen Wahlschein<br />

2. den Stimmzettel in dem Wahlumschlag<br />

so rechtzeitig an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief<br />

spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des zuständigen<br />

Wahlleiters abgegeben werden.<br />

Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl<br />

auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.<br />

gez. Bratek, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

GEMEINDE COSA<br />

In der Sitzung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Cosa am 15.12.2003<br />

wurde folgenden Beschlüssen zugestimmt<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Die Gemeinde Cosa beschließt im Hinblick auf die geltende<br />

Kommunalreformgesetzgebung sowie dem hierzu ergangenen<br />

Grundsatzbeschluss der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Anhalt</strong>-Süd in<br />

der Sitzung vom 19.11.2003 an der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft<br />

im südlichen Landkreis, bestehend aus Gemeinden<br />

der bisherigen VGem „<strong>Anhalt</strong>-Süd“, „Fuhneaue“ und „Oberes<br />

Ziethetal“ mitzuwirken.<br />

2. Der Gemeinderat Cosa beschließt unter Berücksichtigung beabsichtigter<br />

Änderungen zum Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-<strong>Anhalt</strong>,<br />

die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Leiter des<br />

gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd zu übertragen<br />

sowie die Einrichtung eines gemeinsamen Wahlausschusses für<br />

die Mitgliedsgemeinden der VGem <strong>Anhalt</strong>-Süd.<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

3. Entscheidung über einen Baumfällantrag/Walnussbaum<br />

Folgender Beschluss wurde im nichtöffentlichen Teil abgelehnt:<br />

4. Entscheidung über einen weiteren Baumfällantrag in Pösigk<br />

Flur 4, Flurstück 5<strong>01</strong>3<br />

GEMEINDE GLAUZIG<br />

In der Sitzung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Glauzig am 15.12.2003<br />

wurde folgenden Beschlüssen zugestimmt<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Die Gemeinde Glauzig beschließt im Hinblick auf die geltende<br />

Kommunalreformgesetzgebung sowie dem hierzu ergangenen<br />

Grundsatzbeschluss der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Anhalt</strong>-Süd in<br />

der Sitzung vom 19.11.2003, an der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft<br />

im südlichen Landkreis, bestehend aus Gemeinden<br />

der bisherigen VGem „<strong>Anhalt</strong>-Süd“, „Fuhneaue“ und „Oberes<br />

Ziethetal“ mitzuwirken.<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

2. Besetzung der Zivildienststelle im Jahr 2004<br />

3. Entscheidung über einen Baumfällantrag<br />

GEMEINDE GNETSCH<br />

In der Sitzung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Gnetsch am 02.12.2003<br />

wurde folgenden Beschlüssen zugestimmt<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Der Gemeinderat Gnetsch beschließt die Straße Flur 1, Flurstück<br />

21/17 „Am Schienenweg“ als öffentliche Gemeindestraße<br />

einzuteilen und in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen.<br />

2. Der Gemeinderat der Gemeinde Gnetsch erteilt das Einvernehmen<br />

zum vorliegenden Entwurf der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Weißandt-Gölzau im Rahmen der<br />

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange.<br />

3. Der Gemeinderat Gnetsch beschließt nachfolgenden Sitzungsplan<br />

für die Sitzungen des Gemeinderates Gnetsch für das<br />

Jahr 2004 (Änderungen vorbehalten):<br />

Dienstag, 13.<strong>01</strong>.2004 Dienstag, 21.09.2004<br />

Dienstag, 10.02.2004 Dienstag, 12.10.2004<br />

Dienstag, 16.03.2004 Dienstag, 09.11.2004<br />

Dienstag, 13.04.2004 Dienstag, 07.12.2004<br />

Dienstag, 11.05.2004<br />

Dienstag, 22.06.2004

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