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PDF File - Cenit AG Systemhaus

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62<br />

KONZERNANHANG<br />

FIG. 15<br />

10 Eigenkapital<br />

ÜBRIGE FORDERUNGEN in TEUR<br />

Steuervorauszahlungen 1.445 0<br />

Gutschriften 203 0<br />

Debitorische Kreditoren 13 172<br />

Zinsen Termingeld 0 18<br />

Sonstige 224 64<br />

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt<br />

EUR 4.183.879,00. Es ist eingeteilt in<br />

4.183.879 Stückaktien. Die Aktien lauten<br />

auf den Inhaber.<br />

a Genehmigtes Kapital I<br />

Die Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 3<br />

der Satzung, das Grundkapital bis zum<br />

1. Juli 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

einmalig oder mehrmals, insgesamt<br />

jedoch höchstens um bis zu<br />

EUR 200.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes<br />

Kapital I) wird aufgehoben.<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2005<br />

das Grundkapital der Gesellschaft einmalig<br />

oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens<br />

um EUR 400.000,00 durch Ausgabe<br />

neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien<br />

(Stammaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen<br />

zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).<br />

31.12.2000 31.12.1999<br />

1.885 254<br />

Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht<br />

einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch<br />

ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht<br />

der Aktionäre auszunehmen. Der<br />

Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats die neuen Aktien<br />

von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung<br />

übernehmen zu lassen, sie den<br />

Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts<br />

zum Bezug anzubieten. Der Vorstand<br />

wird schließlich weiter ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren<br />

Einzelheiten der Kapitalerhöhung<br />

festzulegen.<br />

b Genehmigtes Kapital II<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2004<br />

das Grundkapital der Gesellschaft einmalig<br />

oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens<br />

um bis zu EUR 600.000,00 durch<br />

Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender<br />

Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- oder<br />

Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital<br />

II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche<br />

Bezugsrecht der Aktionäre zum<br />

Zwecke des Erwerbs von Unternehmen<br />

oder von Beteiligungen an Unternehmen<br />

auszuschließen; der Erwerb eines Unternehmens<br />

oder einer Beteiligung an einem<br />

Unternehmen darf nur erfolgen, wenn der<br />

Gegenstand des Zielunternehmens im<br />

Wesentlichen im Rahmen des Unternehmensgegenstands<br />

der Gesellschaft gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 der Satzung liegt.<br />

Der Vorstand hat mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats am 10. April 2000<br />

das Grundkapital durch Inanspruchnahme<br />

des Genehmigten Kapitals II um<br />

EUR 27.200,00 erhöht.<br />

Der Vorstand hat mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats am 13. April 2000<br />

das Grundkapital durch Inanspruch-

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