PDF File - Cenit AG Systemhaus
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84<br />
ANHANG CENIT <strong>AG</strong> SYSTEMHAUS<br />
FIG. 29<br />
BEDINGTES KAPITAL<br />
Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes<br />
Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre<br />
zum Zwecke des Erwerbs von<br />
Unternehmen oder von Beteiligungen an<br />
Unternehmen auszuschließen; der Erwerb<br />
eines Unternehmens oder einer Beteiligung<br />
an einem Unternehmen darf nur erfolgen,<br />
wenn der Gegenstand des Zielunternehmens<br />
im Wesentlichen im Rahmen des<br />
Unternehmensgegenstands der Gesellschaft<br />
gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung liegt.<br />
Der Vorstand hat mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats am 10. April 2000 das<br />
Grundkapital durch Inanspruchnahme<br />
des Genehmigten Kapitals II um EUR<br />
27.200,00 erhöht.<br />
Der Vorstand hat mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats am 13. April 2000 das<br />
Grundkapital durch Inanspruchnahme<br />
des Genehmigten Kapitals II um EUR<br />
156.679,00,00 erhöht.<br />
Das Genehmigte Kapital II beträgt nach<br />
diesen Kapitalerhöhungen noch EUR<br />
416.121,00.<br />
Genehmigtes Kapital III<br />
Stü ck EUR<br />
1. Bedingtes Kapital Wandelschuldverschreibungen 120.000 120.000,00<br />
2. Bedingtes Kapital Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 40.000 40.000,00<br />
3. Bedingtes Kapital Unternehmenserwert L & H 355.520 355.520,00<br />
515.520 515.520,00<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli<br />
2005 das Grundkapital der Gesellschaft<br />
einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch<br />
höchstens um EUR 400.000,00 durch<br />
Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender<br />
Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- oder<br />
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital<br />
III). Der Vorstand wird ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre zum<br />
Zwecke des Erwerbs von Unternehmen<br />
oder von Beteiligungen an Unternehmen<br />
auszuschließen; der Erwerb eines Unternehmens<br />
oder einer Beteiligung darf nur<br />
erfolgen, wenn der Gegenstand des Zielunternehmens<br />
im Wesentlichen im Rahmen<br />
des Unternehmensgegenstands der<br />
Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung<br />
liegt. Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss<br />
nicht ausgeübt wird,<br />
kann der Vorstand das gesetzliche Bezugsrecht<br />
der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen.<br />
Der Vorstand wird ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren<br />
Einzelheiten der Kapitalerhöhung<br />
festzulegen.<br />
Bedingtes Kapital<br />
Das bedingte Kapital setzt sich wie folgt<br />
zusammen: siehe FIG. 29<br />
Das Grundkapital ist um bis zu EUR<br />
120.000,00 durch Ausgabe von bis zu<br />
Stück 120.000 auf den Inhaber lautende<br />
Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht<br />
(Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung<br />
dient der Gewährung von Wand-