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PDF File - Cenit AG Systemhaus

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84<br />

ANHANG CENIT <strong>AG</strong> SYSTEMHAUS<br />

FIG. 29<br />

BEDINGTES KAPITAL<br />

Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes<br />

Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre<br />

zum Zwecke des Erwerbs von<br />

Unternehmen oder von Beteiligungen an<br />

Unternehmen auszuschließen; der Erwerb<br />

eines Unternehmens oder einer Beteiligung<br />

an einem Unternehmen darf nur erfolgen,<br />

wenn der Gegenstand des Zielunternehmens<br />

im Wesentlichen im Rahmen des<br />

Unternehmensgegenstands der Gesellschaft<br />

gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung liegt.<br />

Der Vorstand hat mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats am 10. April 2000 das<br />

Grundkapital durch Inanspruchnahme<br />

des Genehmigten Kapitals II um EUR<br />

27.200,00 erhöht.<br />

Der Vorstand hat mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats am 13. April 2000 das<br />

Grundkapital durch Inanspruchnahme<br />

des Genehmigten Kapitals II um EUR<br />

156.679,00,00 erhöht.<br />

Das Genehmigte Kapital II beträgt nach<br />

diesen Kapitalerhöhungen noch EUR<br />

416.121,00.<br />

Genehmigtes Kapital III<br />

Stü ck EUR<br />

1. Bedingtes Kapital Wandelschuldverschreibungen 120.000 120.000,00<br />

2. Bedingtes Kapital Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 40.000 40.000,00<br />

3. Bedingtes Kapital Unternehmenserwert L & H 355.520 355.520,00<br />

515.520 515.520,00<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats bis zum 1. Juli<br />

2005 das Grundkapital der Gesellschaft<br />

einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch<br />

höchstens um EUR 400.000,00 durch<br />

Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender<br />

Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- oder<br />

Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital<br />

III). Der Vorstand wird ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats das<br />

gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre zum<br />

Zwecke des Erwerbs von Unternehmen<br />

oder von Beteiligungen an Unternehmen<br />

auszuschließen; der Erwerb eines Unternehmens<br />

oder einer Beteiligung darf nur<br />

erfolgen, wenn der Gegenstand des Zielunternehmens<br />

im Wesentlichen im Rahmen<br />

des Unternehmensgegenstands der<br />

Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung<br />

liegt. Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss<br />

nicht ausgeübt wird,<br />

kann der Vorstand das gesetzliche Bezugsrecht<br />

der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren<br />

Einzelheiten der Kapitalerhöhung<br />

festzulegen.<br />

Bedingtes Kapital<br />

Das bedingte Kapital setzt sich wie folgt<br />

zusammen: siehe FIG. 29<br />

Das Grundkapital ist um bis zu EUR<br />

120.000,00 durch Ausgabe von bis zu<br />

Stück 120.000 auf den Inhaber lautende<br />

Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht<br />

(Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung<br />

dient der Gewährung von Wand-

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