PDF File - Cenit AG Systemhaus
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64<br />
KONZERNANHANG<br />
Das Wandlungsrecht kann ferner nur ausgeübt<br />
werden, wenn eines der folgenden<br />
Kriterien erfüllt ist:<br />
• Der durchschnittliche Schlusskurs der<br />
Stammaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
beträgt an den letzten 5<br />
Handelstagen vor Beginn der Wandlungsfrist,<br />
bereinigt um etwaige zwischenzeitliche<br />
Kapitalmaßnahmen der<br />
Gesellschaft, mindestens 135 vom<br />
Hundert des Börsenkurses der Aktien<br />
der CENIT Aktiengesellschaft <strong>Systemhaus</strong><br />
am Tage des Vorstandsbeschlusses<br />
über die Ausgabe der Wandelsanleihe.<br />
• Die Wertentwicklung der CENIT-<br />
Aktie, bereinigt um etwaige zwischenzeitliche<br />
Dividendenzahlungen, Bezugsrechte<br />
und andere Sonderrechte, ist<br />
zwischen der Ausgabe der Wandelanleihe<br />
und der Ausübung der Wandlungsrechte<br />
mindestens 15 Prozent<br />
FIG. 17<br />
WANDELSCHULD-<br />
VERSCHREIBUNGEN<br />
Stü ck<br />
Stand am 01.01.2000 10.870<br />
Rückgabe 1.100<br />
Stand am 01.01.2000 9.770<br />
besser als die Wertentwicklung des Neuen<br />
Markt-Index im gleichen Zeitraum.<br />
• Maßgeblich für den Wert der CENIT-<br />
Aktie zum Zeitpunkt der Ausgabe der<br />
Wandelanleihe ist der Schlusskurs am<br />
Tage des Vorstandsbeschlusses. Der<br />
maßgebliche Kurs für die begebene<br />
Wandelanleihe ist EUR 46,00.<br />
Der Bestand an Wandelschuldverschreibungen<br />
entwickelte sich im Berichtsjahr<br />
wie folgt: siehe FIG. 17<br />
Durch Beschluss der Hauptversammlung<br />
am 31. Mai 2000 ist das Grundkapital der<br />
Gesellschaft um bis zu EUR 40.000,00<br />
durch Ausgabe von bis zu 40.000 Stück<br />
auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />
(Stammaktien) erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />
dient ausschließlich der Gewährung<br />
von Rechten an die Inhaber von<br />
Bezugsrechten, die gemäß Ermächtigung<br />
des Vorstands zur Gewährung von Aktienoptionen<br />
im Rahmen eines Mitarbeiter-<br />
Beteiligungsprogramms für Führungskräfte,<br />
von der Gesellschaft bis zum 1. Mai<br />
2004 ausgegeben werden. Der Kreis der<br />
Bezugsberechtigten sowie der Ausgabebetrag<br />
der neuen Aktien ergibt sich aus<br />
vorstehender Ermächtigung. Die bedingte<br />
Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen,<br />
wie die Inhaber der ausgegebenen<br />
Bezugsrechte von ihrem Recht Gebrauch<br />
machen.<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten<br />
der bedingten Kapitalerhöhung<br />
und ihrer Durchführung festzusetzen.<br />
Zum Bilanzstichtag waren keine Aktienoptionen<br />
an Mitarbeiter ausgegeben.<br />
Durch Beschluss der Hauptversammlung<br />
am 31. Mai 2000 wurde das Grundkapital<br />
der Gesellschaft um bis zu