Ausgabe 49/2013 - Gemeinde Beckingen
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Seite 12 Amtsblatt <strong>Beckingen</strong>, <strong>Ausgabe</strong> <strong>49</strong>/<strong>2013</strong><br />
- Prüfung von Planungsalternativen<br />
- Biotoptypenplan mit Darstellung der vor Ort erfassten Biotoptypen<br />
- Stellungnahmen der Behörden mit umweltbezogenen Informationen.<br />
- Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Sport<br />
Mit einer kritischen Einschätzung der Fläche aufgrund der<br />
Lage im Außenbereich und Forderung nach einer umfassenderen<br />
Alternativenprüfung<br />
- Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Mit einer kritischen Einschätzung der Fläche aufgrund der<br />
Lage im Außenbereich und Forderung nach einer umfassenderen<br />
Alternativenprüfung<br />
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht<br />
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bauleitplan nicht berücksichtigt werden. Ein Antrag<br />
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit<br />
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Ziel des Bebauungsplanes ist die Inwertsetzung der ehemaligen Tennisanlage<br />
des TC 1977 Haustadt durch Errichtung eines neuen, privat<br />
betriebenen Tenniszentrums.<br />
Zur Ermittlung der Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 Abs.<br />
4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die<br />
Umweltprüfung ist Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />
(Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung).<br />
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,4 ha befindet sich in einer<br />
Entfernung von ca. 500 m östlich der bebauten Ortslage von Haustadt<br />
im Außenbereich. Unmittelbar südlich des Plangebietes verläuft die<br />
Straße „Zum Weiher“, ein Feldwirtschaftsweg, der von Haustadt nach<br />
Düppenweiler führt. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes<br />
sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.<br />
Übersichtsplan ohne Maßstab<br />
<strong>Beckingen</strong>, 04.12.<strong>2013</strong><br />
Erhard Seger, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
der erneuten öffentlichen Auslegung der Teiländerung „Windenergie“<br />
des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong><br />
zur Steuerung der Windenergienutzung im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 18.03.<strong>2013</strong> den Entwurf der Teiländerung „Windenergie“ zum<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong>, bestehend aus der<br />
Planzeichnung und dem Textteil gebilligt und die öffentliche Auslegung<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist im Rahmen der Bekanntmachung<br />
anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar<br />
sind und ausgelegt werden. Die Bekanntmachung vom<br />
24.04.<strong>2013</strong> erfüllte diese Anforderungen nach einer aktuellen<br />
Rechtssprechung (BVerwG Urteil vom 18.07.<strong>2013</strong>, 4 CN 3.12) nicht,<br />
weshalb die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
durchgeführt wird. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und der<br />
Begründung in der Zeit vom 13.12.<strong>2013</strong> bis 13.01.2014 während der<br />
Dienststunden<br />
im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong>, Bauverwaltung, Zimmer 1.07,<br />
erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.<br />
Folgende Unterlagen werden ausgelegt:<br />
- Plankarte Restriktionsanalyse<br />
- Plankarte Flächennutzungsplanteiländerung<br />
- Begründung mit Standortkonzept und Umweltbericht mit den<br />
Inhalten: Auswirkungen der Planung auf Mensch, Tier, Pflanzen und<br />
die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft<br />
und landschaftsbezogene Erholung, Kultur, Sonstige Sachgüter,<br />
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:<br />
Standortkonzept mit den Inhalten<br />
- Vorgehensweise mit methodischem Ansatz (Standortfindung)<br />
- Vorschlag einer Flächenkulisse für den Flächennutzungsplan<br />
unter Berücksichtigung der Windpotentialstudie des Landes.<br />
Umweltbericht mit den Inhalten<br />
- Umweltrelevante Angaben zum Standort<br />
- Bedarf an Grund und Boden<br />
- Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />
- Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen<br />
und Fachplänen<br />
- Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />
- Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer<br />
/ Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope,<br />
Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter<br />
- Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />
der Planung<br />
- Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
- Auswirkungen der Planung auf das Schutzgüter Böden, Wasser,<br />
Luft /Klima und Wechselwirkungen<br />
- Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen,<br />
Biotope und das Landschaftsbild<br />
- Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen<br />
- Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung<br />
- Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung<br />
- Prüfung von Planungsalternativen<br />
Zusammenfassung der maßgeblichen Stellungnahmen mit<br />
umweltbezogenen Informationen.<br />
- Stellungnahme Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz<br />
Mit Äußerungen u.a zu Artenschutzbelangen (wie Vögel, Wildkatze,…),<br />
Immissionsschutz, Grundwasserschutz und Altlasten<br />
- Stellungnahme Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Abt. D5 Waldwirtschaft, Jagd und Fischerei<br />
Mit u.a. Äußerungen zu windkraftrelevanten Vogelarten<br />
- Stellungnahme Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Abt. D Ökologische Landnutzung, Natur und Tierschutz<br />
Mit u.a. Äußerungen zu windkraftrelevanten Vogelarten und<br />
Landschaftsschutzgebieten<br />
- Stellungnahme Ministerium für Inneres u. Sport Abt. Landesund<br />
Stadtentwicklung<br />
Mit u.a. Äußerungen zu windkraftrelevanten Vogelarten<br />
- Stellungnahme des NABU E.V. Saar<br />
Mit Äußerungen u.a. zu windkraftrelevanten Vogelarten<br />
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Bei Aufstellung eines Bauleitplans ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können. Ziel dieser Teiländerung<br />
„Windenergie“ des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong> ist die Darstellung von Konzentrationszonen<br />
für die Errichtung von Windenergieanlagen. Außerhalb dieser Konzentrationszonen<br />
soll die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen<br />
werden. Die Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist<br />
Bestandteil der Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans.<br />
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans<br />
umfasst das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Während der Beteiligungsfrist<br />
kann die Flächennutzungsplan-Teiländerung „Windenergie“ auch im<br />
Internet unter der folgenden Adresse eingesehen werden:<br />
- http://argusconcept.planungsbeteiligung.de<br />
<strong>Beckingen</strong>, 04.12.<strong>2013</strong><br />
Erhard Seger, Bürgermeister