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Ausgabe 49/2013 - Gemeinde Beckingen

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Seite 12 Amtsblatt <strong>Beckingen</strong>, <strong>Ausgabe</strong> <strong>49</strong>/<strong>2013</strong><br />

- Prüfung von Planungsalternativen<br />

- Biotoptypenplan mit Darstellung der vor Ort erfassten Biotoptypen<br />

- Stellungnahmen der Behörden mit umweltbezogenen Informationen.<br />

- Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Sport<br />

Mit einer kritischen Einschätzung der Fläche aufgrund der<br />

Lage im Außenbereich und Forderung nach einer umfassenderen<br />

Alternativenprüfung<br />

- Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Mit einer kritischen Einschätzung der Fläche aufgrund der<br />

Lage im Außenbereich und Forderung nach einer umfassenderen<br />

Alternativenprüfung<br />

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht<br />

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bauleitplan nicht berücksichtigt werden. Ein Antrag<br />

nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit<br />

ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist die Inwertsetzung der ehemaligen Tennisanlage<br />

des TC 1977 Haustadt durch Errichtung eines neuen, privat<br />

betriebenen Tenniszentrums.<br />

Zur Ermittlung der Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 Abs.<br />

4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die<br />

Umweltprüfung ist Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan<br />

(Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung).<br />

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,4 ha befindet sich in einer<br />

Entfernung von ca. 500 m östlich der bebauten Ortslage von Haustadt<br />

im Außenbereich. Unmittelbar südlich des Plangebietes verläuft die<br />

Straße „Zum Weiher“, ein Feldwirtschaftsweg, der von Haustadt nach<br />

Düppenweiler führt. Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes<br />

sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.<br />

Übersichtsplan ohne Maßstab<br />

<strong>Beckingen</strong>, 04.12.<strong>2013</strong><br />

Erhard Seger, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

der erneuten öffentlichen Auslegung der Teiländerung „Windenergie“<br />

des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong><br />

zur Steuerung der Windenergienutzung im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 18.03.<strong>2013</strong> den Entwurf der Teiländerung „Windenergie“ zum<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong>, bestehend aus der<br />

Planzeichnung und dem Textteil gebilligt und die öffentliche Auslegung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist im Rahmen der Bekanntmachung<br />

anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar<br />

sind und ausgelegt werden. Die Bekanntmachung vom<br />

24.04.<strong>2013</strong> erfüllte diese Anforderungen nach einer aktuellen<br />

Rechtssprechung (BVerwG Urteil vom 18.07.<strong>2013</strong>, 4 CN 3.12) nicht,<br />

weshalb die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

durchgeführt wird. Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und der<br />

Begründung in der Zeit vom 13.12.<strong>2013</strong> bis 13.01.2014 während der<br />

Dienststunden<br />

im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong>, Bauverwaltung, Zimmer 1.07,<br />

erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.<br />

Folgende Unterlagen werden ausgelegt:<br />

- Plankarte Restriktionsanalyse<br />

- Plankarte Flächennutzungsplanteiländerung<br />

- Begründung mit Standortkonzept und Umweltbericht mit den<br />

Inhalten: Auswirkungen der Planung auf Mensch, Tier, Pflanzen und<br />

die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft<br />

und landschaftsbezogene Erholung, Kultur, Sonstige Sachgüter,<br />

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:<br />

Standortkonzept mit den Inhalten<br />

- Vorgehensweise mit methodischem Ansatz (Standortfindung)<br />

- Vorschlag einer Flächenkulisse für den Flächennutzungsplan<br />

unter Berücksichtigung der Windpotentialstudie des Landes.<br />

Umweltbericht mit den Inhalten<br />

- Umweltrelevante Angaben zum Standort<br />

- Bedarf an Grund und Boden<br />

- Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

- Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen<br />

und Fachplänen<br />

- Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

- Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer<br />

/ Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope,<br />

Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter<br />

- Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />

der Planung<br />

- Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

- Auswirkungen der Planung auf das Schutzgüter Böden, Wasser,<br />

Luft /Klima und Wechselwirkungen<br />

- Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen,<br />

Biotope und das Landschaftsbild<br />

- Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen<br />

- Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung<br />

- Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung<br />

- Prüfung von Planungsalternativen<br />

Zusammenfassung der maßgeblichen Stellungnahmen mit<br />

umweltbezogenen Informationen.<br />

- Stellungnahme Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz<br />

Mit Äußerungen u.a zu Artenschutzbelangen (wie Vögel, Wildkatze,…),<br />

Immissionsschutz, Grundwasserschutz und Altlasten<br />

- Stellungnahme Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Abt. D5 Waldwirtschaft, Jagd und Fischerei<br />

Mit u.a. Äußerungen zu windkraftrelevanten Vogelarten<br />

- Stellungnahme Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Abt. D Ökologische Landnutzung, Natur und Tierschutz<br />

Mit u.a. Äußerungen zu windkraftrelevanten Vogelarten und<br />

Landschaftsschutzgebieten<br />

- Stellungnahme Ministerium für Inneres u. Sport Abt. Landesund<br />

Stadtentwicklung<br />

Mit u.a. Äußerungen zu windkraftrelevanten Vogelarten<br />

- Stellungnahme des NABU E.V. Saar<br />

Mit Äußerungen u.a. zu windkraftrelevanten Vogelarten<br />

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Bei Aufstellung eines Bauleitplans ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />

hätten geltend gemacht werden können. Ziel dieser Teiländerung<br />

„Windenergie“ des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Beckingen</strong> ist die Darstellung von Konzentrationszonen<br />

für die Errichtung von Windenergieanlagen. Außerhalb dieser Konzentrationszonen<br />

soll die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen<br />

werden. Die Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist<br />

Bestandteil der Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans.<br />

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans<br />

umfasst das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Während der Beteiligungsfrist<br />

kann die Flächennutzungsplan-Teiländerung „Windenergie“ auch im<br />

Internet unter der folgenden Adresse eingesehen werden:<br />

- http://argusconcept.planungsbeteiligung.de<br />

<strong>Beckingen</strong>, 04.12.<strong>2013</strong><br />

Erhard Seger, Bürgermeister

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