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Amt für Jugend, Soziales und Wohnen Januar 2009 - Brandenburg ...

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3.2. Bestand an Einrichtungen <strong>und</strong> Angeboten der <strong>Jugend</strong>förderung in <strong>Brandenburg</strong><br />

an der Havel gem. <strong>Jugend</strong>förderplan der Stadt 2008 bis 2011<br />

Die unter Pkt. 2 benannten Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote sind, anknüpfend an den <strong>Jugend</strong>förderplan<br />

2008 bis 2011, Bestand im Sinne von § 80 Abs. 1 Ziff. 1 SGB VIII. Das bedeutet,<br />

dass es sich um die Einrichtungen <strong>und</strong> Angebote handelt, die seitens der Stadt <strong>Brandenburg</strong><br />

an der Havel in ihrer Gesamtverantwortung gem. § 79 SGB VIII gr<strong>und</strong>sätzlich als die betrachtet<br />

werden, die den im <strong>Jugend</strong>förderplan 2008 bis 2011 jugendhilfeplanerisch definierten<br />

Bedarf befriedigen.<br />

Der Begriff „Bestand“ ist, ausgehend davon, im Spannungsfeld folgender Prämissen zu sehen:<br />

• Der Träger hat im Rahmen seiner Eigenverantwortung eine inhaltliche Konzeption<br />

<strong>für</strong> seine Einrichtung, <strong>für</strong> sein Angebot erarbeitet.<br />

• Diese Konzeption, d.h. die inhaltliche Arbeit ist nicht statisch, sondern entwickelt<br />

sich im Ergebnis unterschiedlichster Faktoren weiter.<br />

• Die Stadt <strong>Brandenburg</strong> an der Havel hat als öffentlicher Träger der <strong>Jugend</strong>hilfe gem.<br />

§ 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung <strong>für</strong> die Erfüllung der Aufgaben des<br />

SGB VIII, einschließlich der Planungsverantwortung.<br />

• In Umsetzung dessen fördert die Stadt <strong>Brandenburg</strong> an der Havel Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Angebote u.a. der <strong>Jugend</strong>förderung.<br />

• Die Förderung macht die Stadt <strong>Brandenburg</strong> an der Havel gem. § 74 Abs. 2 SGB<br />

VIII u.a. davon abhängig, wie sich Einrichtungen <strong>und</strong> Angeboten in die örtliche <strong>Jugend</strong>hilfeplanung<br />

einordnen.<br />

• <strong>Jugend</strong>hilfeplanung wiederum folgt den in § 80 SGB VIII festgeschriebenen Anforderungen.<br />

Insgesamt betrachtet, ist die konkrete Feststellung des Bedarfes (an Einrichtungen <strong>und</strong> Angeboten<br />

der <strong>Jugend</strong>förderung) als kontinuierlicher Aushandlungsprozess zu verstehen,<br />

• der zum Ziel hat, Kindern, <strong>Jugend</strong>lichen, Familien bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung<br />

zu stellen,<br />

• der kommunikativ <strong>und</strong> partnerschaftlich unter allen Beteiligten geführt wird,<br />

• der die unterschiedlichen Rollen aller Beteiligter berücksichtigt,<br />

• der z.B. in Form von Zielvereinbarungen zu einem jeweils vorläufigen Abschluss<br />

kommt.<br />

4. Bedarf <strong>für</strong> <strong>Jugend</strong>förderung in <strong>Brandenburg</strong> an der Havel <strong>2009</strong> bis<br />

2012 - bezüglich der Leistungen <strong>Jugend</strong>arbeit, <strong>Jugend</strong>sozialarbeit, <strong>Jugend</strong>verbandsarbeit<br />

<strong>und</strong> erzieherischer Kinder- <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>schutz<br />

Anknüpfend<br />

• an die Entwicklung <strong>und</strong> den Stand der <strong>Jugend</strong>förderung in der Stadt bis heute (vgl.<br />

Anlage),<br />

• an die Lebenssituation junger Menschen in der Stadt (vgl. Pkt. 5.1.)<br />

• an die Befragung junger Menschen zu ihrem Freizeitverhalten aus dem Jahr 2007<br />

• <strong>und</strong> insbesondere an die Erfahrungen der Fachkräfte im Bereich der <strong>Jugend</strong>förderung<br />

werden gegenwärtig <strong>für</strong> den Zeitraum <strong>2009</strong> bis 2012 <strong>für</strong> die Stadt <strong>Brandenburg</strong> an der Havel<br />

- die unter Punkt 2.1.1 <strong>und</strong> 2.1.3. genannten Angebote als Bedarf gesehen.<br />

Ausgenommen hiervon sind derzeit die selbstverwalteten <strong>Jugend</strong>clubs Schmerzke <strong>und</strong><br />

Göttin. Derzeit ist eine diesbezügliche Interessenlage junger Menschen nicht ersichtlich.<br />

- Ferner wird auch <strong>für</strong> die Folgejahre ein Bedarf <strong>für</strong> die Unterstützung befristeter Projekte wie<br />

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