27.02.2014 Aufrufe

Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...

Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...

Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fortschreibung 2 <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />

Tragende Gründe<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

Begründung<br />

Allgemein:<br />

Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V können Vertragspartner 1<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen i. S. v. § 127 SGB V nur Leistungserbringer<br />

sein, die die Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>eine</strong> ausreichende,<br />

zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe<br />

und Anpassung <strong>der</strong> Hilfsmittel erfüllen. Die Leistungserbringer<br />

von Hilfsmitteln müssen daher zur ordnungsgemäßen,<br />

fachgerechten Ausübung ihres Berufes befähigt und räumlich<br />

sowie sachlich angemessen ausgestattet sein. Dies gilt entsprechend<br />

<strong>für</strong> Leistungserbringer von Pflegehilfsmitteln (vgl.<br />

§ 78 Abs. 1 Satz 3 SGB XI).<br />

Der GKV-Spitzenverband gibt <strong>Empfehlung</strong>en <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>einheitliche</strong><br />

<strong>Anwendung</strong> <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen nach § 126 Absatz 1<br />

Satz 2 SGB V ab.<br />

Das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 21. Juli 2011 – AZ:<br />

B 3 KR 14 / 10 R – in dem das Bundessozialgericht auch zu<br />

dem Anfor<strong>der</strong>ungsniveau an die Qualifikation <strong>der</strong> Leistungserbringer<br />

im Zusammenhang mit den <strong>Empfehlung</strong>en nach §<br />

126 Abs. 1 Satz 3 SGB V rechtliche Klarstellungen vorgenommen<br />

hat, hat zu <strong>eine</strong>r eingehenden Prüfung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

auf die <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB<br />

V geführt. Des Weiteren wurden im Rahmen <strong>der</strong> ersten Fortschreibung<br />

die in den <strong>Empfehlung</strong>en definierten allgem<strong>eine</strong>n,<br />

organisatorischen, räumlichen und sachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Anregungen von Krankenkassen,<br />

Branchenvertretern und Patientenvertretungen sowie <strong>der</strong> bisherigen<br />

Erfahrungen aus den Präqualifizierungsverfahren<br />

überarbeitet und bedarfsweise Konkretisierungen zur unmissverständlichen<br />

Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en ergänzt.<br />

1 Im Interesse <strong>der</strong> Lesbarkeit wird in dem gesamten Dokument auf <strong>eine</strong> Gen<strong>der</strong>ung verzichtet.<br />

Seite 1 von 26<br />

Stand 14.10.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!