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Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...

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Fortschreibung 2 <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />

Tragende Gründe<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

Begründung<br />

Än<strong>der</strong>ungen im Kriterienkatalog: Versorgungsbereiche<br />

Umgruppierung <strong>der</strong> Produktuntergruppe 05.05.01 „Hüftdysplasie-/<br />

Luxationsbandagen“<br />

Die Produktuntergruppe 05.05.01 „Hüftdysplasie-/ Luxationsbandagen“<br />

wird vom Versorgungsbereich 05D „Bandagen,<br />

industriell und individuell gefertigt“ in den Versorgungsbereich<br />

05B „Bandagen, Fertigprodukte oberhalb des Knies“<br />

umgruppiert. Um die Än<strong>der</strong>ung kenntlich zu machen, erhält<br />

<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te Versorgungsbereich die Bezeichnung „05B3“.<br />

Alle Produktuntergruppen <strong>der</strong> Produktgruppe 05 „Bandagen“<br />

des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten<br />

auch Abrechnungspositionen <strong>für</strong> Maßanfertigungen. Bei den<br />

in <strong>der</strong> Produktuntergruppe 05.05.01 gelisteten Produkten<br />

(Spreizhosen/-bandagen) erfolgen jedoch k<strong>eine</strong> Maßanfertigungen.<br />

Die Umgruppierung ist daher sachgerecht.<br />

Hinweis:<br />

Der Versorgungsbereich 05D ist mit Inkrafttreten <strong>der</strong> zweiten<br />

Fortschreibung am 1. Januar 2014 „unbesetzt“.<br />

Seite 3 von 26<br />

Stand 14.10.2013

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