Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...
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Fortschreibung 2 <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />
Tragende Gründe<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
Begründung<br />
Än<strong>der</strong>ungen im Kriterienkatalog: Versorgungsbereiche<br />
Umgruppierung <strong>der</strong> Produktuntergruppe 05.05.01 „Hüftdysplasie-/<br />
Luxationsbandagen“<br />
Die Produktuntergruppe 05.05.01 „Hüftdysplasie-/ Luxationsbandagen“<br />
wird vom Versorgungsbereich 05D „Bandagen,<br />
industriell und individuell gefertigt“ in den Versorgungsbereich<br />
05B „Bandagen, Fertigprodukte oberhalb des Knies“<br />
umgruppiert. Um die Än<strong>der</strong>ung kenntlich zu machen, erhält<br />
<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te Versorgungsbereich die Bezeichnung „05B3“.<br />
Alle Produktuntergruppen <strong>der</strong> Produktgruppe 05 „Bandagen“<br />
des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten<br />
auch Abrechnungspositionen <strong>für</strong> Maßanfertigungen. Bei den<br />
in <strong>der</strong> Produktuntergruppe 05.05.01 gelisteten Produkten<br />
(Spreizhosen/-bandagen) erfolgen jedoch k<strong>eine</strong> Maßanfertigungen.<br />
Die Umgruppierung ist daher sachgerecht.<br />
Hinweis:<br />
Der Versorgungsbereich 05D ist mit Inkrafttreten <strong>der</strong> zweiten<br />
Fortschreibung am 1. Januar 2014 „unbesetzt“.<br />
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Stand 14.10.2013