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Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...

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Fortschreibung 2 <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />

Tragende Gründe<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

Begründung<br />

Än<strong>der</strong>ungen im Kriterienkatalog: Ausstattungsvoraussetzungen<br />

Präzisierung <strong>der</strong> sachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen „Schleifmaschine“<br />

und „Bohrmaschine“<br />

Die sachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen „Schleifmaschine“ und „Bohrmaschine“<br />

werden durch die Anmerkung „stationäres o<strong>der</strong><br />

mobiles System“ ergänzt.<br />

Mobile und stationäre Systeme bei Schleifmaschinen sowie<br />

Bohrmaschinen sind unterschiedlich funktional und damit<br />

unterschiedlich einsetzbar.<br />

Mit <strong>der</strong> Präzisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an Schleifmaschine<br />

und Bohrmaschine wird klargestellt, dass es in <strong>der</strong><br />

Entscheidung des Leistungserbringers liegt, ob mobile<br />

und/o<strong>der</strong> stationäre Systeme vorgehalten werden.<br />

Hinweis:<br />

Das Glossar zu den <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1<br />

Satz 3 SGB V enthält <strong>eine</strong> Erläuterung <strong>der</strong> Begriffe<br />

„stationär“ und „mobil“.<br />

Seite 17 von 26<br />

Stand 14.10.2013

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