Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...
Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...
Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Fortschreibung 2 <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />
Tragende Gründe<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
Begründung<br />
Än<strong>der</strong>ungen in den <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V (Text):<br />
Konkretisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Eignungsprüfung<br />
von Heilmittelerbringern in <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung<br />
In den <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V wird<br />
klargestellt, dass Heilmittelerbringer (z.B. Ergo- und Physiotherapeuten,<br />
Podologen) als Hilfsmittelversorger sowohl die<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1<br />
Satz 3 SGB V wie auch <strong>der</strong> Zulassungsempfehlungen nach<br />
§ 124 Abs. 4 SGB V i. d. F. vom 01.03.2012 erfüllen müssen.<br />
Die Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. d. F.<br />
vom 01.03.2012 <strong>für</strong> Heilmittelerbringer sehen z.B. <strong>eine</strong> Trennung<br />
zwischen den Räumlichkeiten zur Heilmittelerbringung<br />
und gewerblichen Tätigkeiten vor.<br />
Mit <strong>der</strong> Konkretisierung wird sichergestellt, dass bei <strong>eine</strong>r<br />
Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung gemäß <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en<br />
nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V sowohl die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Zulassungsempfehlungen <strong>für</strong> Heilmittelerbringer<br />
wie auch die <strong>für</strong> Hilfsmittelversorger erfüllt werden.<br />
Seite 20 von 26<br />
Stand 14.10.2013