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Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...

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Fortschreibung 2 <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />

Tragende Gründe<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

Begründung<br />

Ergänzung <strong>der</strong> beruflichen Qualifikationen <strong>für</strong> die fachliche<br />

Leitung des VB 31C „Schuhe …“ um diverse Berufsbil<strong>der</strong><br />

Der Versorgungsbereich 31C wird um folgende beruflichen<br />

Qualifikationen ergänzt:<br />

Orthopädietechniker /-in, Bandagist/in (OT)<br />

Orthopädieschuhmacher/-in (OST)<br />

Der VB 31C enthält neben Stabilisationsschuhen, Verbandschuhen,<br />

Fußteil-Entlastungsschuhen auch Korrektursicherungsschuhe.<br />

Bei einigen dieser Produkte müssen ggf. bei<br />

<strong>eine</strong>r Versorgung Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen werden (z.B.<br />

Ausschneidungen bei Verbandschuhen, Anpassung von<br />

Schuhschaftstabilisierungselementen mit <strong>eine</strong>m Heißluftgerät<br />

…). Es handelt sich hier um Anpassungen, aber nicht<br />

um handwerkliche, individuelle Anfertigungen.<br />

Die Ergänzung <strong>der</strong> beruflichen Qualifikationen <strong>der</strong> fachlichen<br />

Leitung um „Orthopädietechniker …(OT)“ und „Orthopädieschuhmacher<br />

(OTS)“ ist daher sachgerecht.<br />

Seite 14 von 26<br />

Stand 14.10.2013

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