Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...
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Fortschreibung 2 <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />
Tragende Gründe<br />
Än<strong>der</strong>ung<br />
Begründung<br />
im Fachhandel (FS)“ als fachliche Leitung anerkannt werden.<br />
Voraussetzung hier ist <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> einschlägigen Berufspraxis<br />
<strong>für</strong> die in dem Versorgungsbereich aufgeführten<br />
Hilfsmittel. Diese von den Festlegungen zur Anerkennung <strong>der</strong><br />
Gleichwertigkeit <strong>eine</strong>r Qualifikation abweichende Regelung<br />
wird in den <strong>Empfehlung</strong>en erläutert.<br />
Hinweis:<br />
Nach Verabschiedung des neuen Berufsbildes <strong>für</strong> den Orthopädieschuhmacher<br />
/ -meister, erfolgt seitens des GKV-<br />
Spitzenverbandes <strong>eine</strong> Überprüfung und ggf. Anpassung <strong>der</strong><br />
Eignungskriterien.<br />
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Stand 14.10.2013