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Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen ...

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Fortschreibung 2 <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong>en nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V<br />

Tragende Gründe<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

Begründung<br />

im Fachhandel (FS)“ als fachliche Leitung anerkannt werden.<br />

Voraussetzung hier ist <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> einschlägigen Berufspraxis<br />

<strong>für</strong> die in dem Versorgungsbereich aufgeführten<br />

Hilfsmittel. Diese von den Festlegungen zur Anerkennung <strong>der</strong><br />

Gleichwertigkeit <strong>eine</strong>r Qualifikation abweichende Regelung<br />

wird in den <strong>Empfehlung</strong>en erläutert.<br />

Hinweis:<br />

Nach Verabschiedung des neuen Berufsbildes <strong>für</strong> den Orthopädieschuhmacher<br />

/ -meister, erfolgt seitens des GKV-<br />

Spitzenverbandes <strong>eine</strong> Überprüfung und ggf. Anpassung <strong>der</strong><br />

Eignungskriterien.<br />

Seite 13 von 26<br />

Stand 14.10.2013

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