27.02.2014 Aufrufe

Seminarunterlagen von Referent Hubert Wendler zum ... - BdLa

Seminarunterlagen von Referent Hubert Wendler zum ... - BdLa

Seminarunterlagen von Referent Hubert Wendler zum ... - BdLa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong>, Dipl. Ing(FH)<br />

Freier LandschaftsArchitekt BDLA<br />

rten- und Landschaftsbau<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu Teil 3 (Objektplanung)<br />

Zu Abschnitt 2 (Freianlagen)<br />

Sachverständiger für<br />

Zu § 38 (Besondere Grundlagen des Honorars)<br />

§ 38 entspricht weitestgehend § 37 der HOAI 2009. § 37 Absatz 1 wurde als Katalog<br />

<strong>von</strong> Regelbeispielen für Außenanlagen abgefasst. Damit wird klargestellt,<br />

dass die in § 38 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 aufgeführten Beispiele den Begriff<br />

der Außenanlagen konkretisieren. Wie in den entsprechenden Regelungen <strong>zum</strong><br />

Beispiel für Gebäude (§ 34 Absatz 3 der HOAI 2009) oder Technische Ausrüstung<br />

(§ 54 Absatz 3 der HOAI 2009) wird darüber hinaus in § 38 Absatz 1 klargestellt,<br />

dass die anrechenbaren Kosten für die genannten Bauwerke und Anlagen<br />

zu berücksichtigen sind, soweit der Auftragnehmer diese plant oder überwacht.<br />

Weiterhin wurden in § 38 Absatz 1 Nummer 4, 6, 7 und 8 die Verweise innerhalb<br />

der HOAI konkretisiert. Bei den in § 38 Absatz 1 Nummer 6 ausgenommenen<br />

Tragwerken der Honorarzone III bis V handelt es sich um solche der Anlage 14.2.<br />

§ 37 Absatz 3 der HOAI 2009 wurde in § 37 Absatz 1 der neuen HOAI überführt.<br />

Zu § 39 (Leistungsbild Freianlagen)<br />

§ 39 entspricht weitestgehend § 38 der HOAI 2009. Neu aufgenommen wurde<br />

in § 39 Absatz 1 die bislang im allgemeinen Teil in § 2 enthaltene Definition der<br />

Freianlagen. § 39 Absatz 2 entspricht mit dem Verweis auf § 34 Absatz 1 <strong>zum</strong><br />

Umfang des Leistungsbildes der Fassung <strong>von</strong> § 38 Absatz 1 Satz 1 der HOAI<br />

2009. Für den bereits in der HOAI 2009 im eigenständigen Abschnitt 2 des Teils<br />

3 »Objektplanung« geregelten Leistungsbereich »Freianlagen« wird nunmehr<br />

auch der Inhalt des Leistungsbildes in einer eigenständigen Anlage abgebildet.<br />

Der Inhalt des Leistungsbildes Freianlagen kann damit konkreter anhand des<br />

weiten Spektrums der Planungsaufgaben erläutert werden. Dort werden auch<br />

die Leistungen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung deutlicher herausgebildet.<br />

Zu § 40 (Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen)<br />

§ 40 entspricht weitestgehend § 39 der HOAI 2009. § 40 Absatz 5 stellt klar,<br />

dass die Anlage 11, Nummer 11.2, für die Zuordnung des Objekts zu den Honorarzonen<br />

anzuwenden ist. Gemäß § 40 Absatz 6 ist die Regelung <strong>zum</strong> Umbauund<br />

Modernisierungszuschlag für Gebäude in § 36 Absatz 1 entsprechend<br />

auf Freianlagen anzuwenden. Die durch Umbau oder Modernisierung bedingten<br />

Erschwernisse in der Abwicklung, Koordination und Organisation <strong>von</strong> Umbau oder<br />

Modernisierungsleistungen sind auch bei Freianlagen gegeben. Die bestehenden<br />

Planungsbedingungen, die erforderliche Beurteilung <strong>von</strong> Bauteilen oder<br />

Materialien sowie spezifische Bauabläufe sind auch bei Leistungen im Bestand<br />

<strong>von</strong> Freianlagen zu berücksichtigen. Die Höhe des Zuschlags ist im Wege einer<br />

schriftlichen Vereinbarung frei vereinbar. § 6 Absatz 2 Satz 4 gibt keinen Mindestwert<br />

vor.<br />

HOAI-2013 Text (Original)<br />

Seite 14 <strong>von</strong> 20<br />

Amtliche Begründung zur HOAI 2013 (Original)<br />

Hinweise des <strong>Referent</strong>en dazu Copyright : <strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong> Oktober 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!