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Seminarunterlagen von Referent Hubert Wendler zum ... - BdLa

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ten- und Landschaftsbau<br />

Sachverständiger für<br />

<strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong>, Dipl. Ing(FH)<br />

Freier LandschaftsArchitekt BDLA<br />

Grafische Darstellung zur mitverarbeiteten Bausubstanz (mvB) bei Freianlagen<br />

Beispiele für Bauelemente <strong>von</strong> Freianlagen, die als mitzuverarbeitende Bausubstanz<br />

zu werten sind:<br />

Oberflächenbefestigungen Mauern, Natur-Steine Einfriedungen Elemente<br />

Wege, Platz- und Stützelemente Tore / Schranken Einbauten / Pergolen<br />

Sportbeläge und deren Einfassungen Pfeiler / Spaliere ortsfeste Bänke,<br />

Ober- und Unterbau + Fundamente Wandbegrünungen Beleuchtung<br />

Brunnen /Wasserspiel<br />

Vegetation (nur im Einzelfall)<br />

Keine Anwendung ! Keine Anwendung ! Anwendung Anwendung<br />

außer bauliche Auflagen nur wenn durch im Einzelfall<br />

verordnen den Erhalt Bauleistung (sh. amtl. Begründung)<br />

hergestellt<br />

(sh § 2, Absatz 7)<br />

Wilder Aufwuchs vorhand. Vegetation gebaute Anlagen: Pflanzungen auf<br />

Sukzessionen mit Schutz-Status Bäume, Hecken, Dach- und<br />

Naturverjüngungen (Baum-, Biotop-schutz Solitärgehölze, Wand-begrünungen<br />

ohne Schutz-Status Bebauungs-Satzung ) Schmuckbeete<br />

Historische Gärten<br />

Mitverarbeitete Bausubstanz = immer Bauelemente<br />

Und unter bestimmten Voraussetzungen Vegetation<br />

• sofern gestalterisch , technisch und funktional eingebunden<br />

• oder durch rechtliche Bindungen oder behördliche Auflagen zu erhalten<br />

• oder auf ausdrückliche Anordnung des AG<br />

HOAI-2013 Text (Original)<br />

Seite 4 <strong>von</strong> 20<br />

Amtliche Begründung zur HOAI 2013 (Original)<br />

Hinweise des <strong>Referent</strong>en dazu Copyright : <strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong> Oktober 2013

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