Seminarunterlagen von Referent Hubert Wendler zum ... - BdLa
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ten- und Landschaftsbau<br />
Sachverständiger für<br />
<strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong>, Dipl. Ing(FH)<br />
Freier LandschaftsArchitekt BDLA<br />
Grafische Darstellung zur mitverarbeiteten Bausubstanz (mvB) bei Freianlagen<br />
Beispiele für Bauelemente <strong>von</strong> Freianlagen, die als mitzuverarbeitende Bausubstanz<br />
zu werten sind:<br />
Oberflächenbefestigungen Mauern, Natur-Steine Einfriedungen Elemente<br />
Wege, Platz- und Stützelemente Tore / Schranken Einbauten / Pergolen<br />
Sportbeläge und deren Einfassungen Pfeiler / Spaliere ortsfeste Bänke,<br />
Ober- und Unterbau + Fundamente Wandbegrünungen Beleuchtung<br />
Brunnen /Wasserspiel<br />
Vegetation (nur im Einzelfall)<br />
Keine Anwendung ! Keine Anwendung ! Anwendung Anwendung<br />
außer bauliche Auflagen nur wenn durch im Einzelfall<br />
verordnen den Erhalt Bauleistung (sh. amtl. Begründung)<br />
hergestellt<br />
(sh § 2, Absatz 7)<br />
Wilder Aufwuchs vorhand. Vegetation gebaute Anlagen: Pflanzungen auf<br />
Sukzessionen mit Schutz-Status Bäume, Hecken, Dach- und<br />
Naturverjüngungen (Baum-, Biotop-schutz Solitärgehölze, Wand-begrünungen<br />
ohne Schutz-Status Bebauungs-Satzung ) Schmuckbeete<br />
Historische Gärten<br />
Mitverarbeitete Bausubstanz = immer Bauelemente<br />
Und unter bestimmten Voraussetzungen Vegetation<br />
• sofern gestalterisch , technisch und funktional eingebunden<br />
• oder durch rechtliche Bindungen oder behördliche Auflagen zu erhalten<br />
• oder auf ausdrückliche Anordnung des AG<br />
HOAI-2013 Text (Original)<br />
Seite 4 <strong>von</strong> 20<br />
Amtliche Begründung zur HOAI 2013 (Original)<br />
Hinweise des <strong>Referent</strong>en dazu Copyright : <strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong> Oktober 2013