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Seminarunterlagen von Referent Hubert Wendler zum ... - BdLa

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<strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong>, Dipl. Ing(FH)<br />

Freier LandschaftsArchitekt BDLA<br />

Sachverständiger für<br />

rten- und Landschaftsbau<br />

Schritt 3: Festlegung der Kostenkennwerte<br />

„Der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entspricht der fiktiven Neuherstellung (Neubauwert) dieser Bausubstanz<br />

<strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kostenberechnung. Es handelt sich hier um die gleichen ortsüblichen Preise, die auch bei der neu<br />

geplanten Bausubstanz angesetzt werden. Sofern kein Konsens zu den ortsüblichen Preisen erreichbar ist, kann auf die<br />

Kostenkennwerte der Baupreissammlung (z.B. BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern,<br />

jeweils aktuelle Fassung) zurückgegriffen werden.<br />

Die Mengen der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist mit den Kostenkennwerten <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kostenberechnung,<br />

oder solange diese nicht vorliegt, <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kostenschätzung zu multiplizieren. Diese Kosten werden unter<br />

Berücksichtigung des Zustandsfaktors und des Leistungsfaktors zu den neuen anrechenbaren Kosten direkt<br />

hinzuaddiert. Bei Änderungen des Umfangs oder Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Verlauf der Planung<br />

ist die Kostenberechnung/Kostenschätzung entsprechend nachzuführen (sh.HOAI § 10, Absatz 1).<br />

Schritt 4: Ermittlung des Zustandsfaktors<br />

Der Wert <strong>von</strong> Bauelementen, die mitverarbeitet werden, jedoch in keinem technisch einwandfreien Zustand sind, ist zu<br />

mindern.<br />

Problematisch ist die Bestimmung dieser Minderung, die in aller Regel denjenigen Kosten <strong>von</strong> Bauleistungen entspricht,<br />

die für Reparaturen bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen aufgewendet werden müssen. Die Kosten solcher Reparaturen sind<br />

zu Beginn einer Planung nicht immer bekannt bzw. werden erst nach Schürfgrabungen/Öffnungen ersichtlich.<br />

Beispiel 4: Nach Entfernen <strong>von</strong> Wegebelägen wird ein wegen Setzungen und Verunreinigungen schadhafte<br />

Kiestragschicht vorgefunden. Der Auftraggeber entscheidet, die Kiestragschicht aus Kostengründen zu erhalten. Die<br />

Kiestragschicht, in die nun durch Bauleistung eingegriffen (verbessert) wird, zählt zur mitzuverarbeitenden<br />

Bausubstanz. Auch der Umstand, dass durch den Erhalt der Kiestragschicht dem Auftraggeber die Kosten für Abbruch<br />

und Neuherstellung erspart werden, belegt diese Einschätzung. Diese mitverarbeitete Kiestragschicht ist flächenmäßig<br />

<strong>von</strong> der unbearbeiteten Fläche abzugrenzen.<br />

Im Gegenzug sind die Kosten für die Reparatur dieser Kiestragschicht bei der Bestimmung des Wertes dieser<br />

Kiestragschicht in Abzug zu bringen.<br />

Bei Freianlagen kann – bezüglich des Zustand- Faktors - <strong>von</strong> einem Wert <strong>von</strong> minimal 0,6 und maximal <strong>von</strong> 1,0<br />

ausgegangen werden.<br />

Der durchschnittlicher Wert liegt somit bei 0,80.<br />

Der aller Unterste Grenzwert stellt 0,60 dar, da vorhandene Bausubstanz, die schlechter als 0,60 ist, in aller Regel<br />

entfernt und neu hergestellt wird.<br />

Im Auftrag der Bundesbehörde für Verkehr, Bauwesen, Städtebau und Raumordnung sowie des Wohnungswesen<br />

(BMVBS) wurde im September 2011 ein HOAI-Gutachten <strong>von</strong> Prof. Lechner erstellt, wo auf Seite 392 für den<br />

Zustandsfaktor folgende Werte ausgewiesen wurden:<br />

ein Minimum Wert <strong>von</strong> 0,8 und<br />

ein Maximum-Wert <strong>von</strong> 1,0 genannt wird.<br />

Zustandsfaktor Im Mittel 0,90 (= Durchschnitt)<br />

Der Minimum Wert des Zustandsfaktors für Freianlagen wurde im Gutachten des Bundesministerium für Wirtschaft<br />

(BMWI) vom Dez. 2012 als zu hoch kritisiert.<br />

Später wurde der Minimumwert des Zustandsfaktors im <strong>Referent</strong>enentwurf 2013 in Abwägung darauf auf einen Wert <strong>von</strong><br />

0,6 (=60%) reduziert.<br />

Deswegen wird er auch hier so mit übernommen.<br />

minimal 0,6 und<br />

maximal 1,0<br />

Der durchschnittlicher Wert liegt bei 0,80.<br />

Schritt 5: Bestimmung des Leistungsfaktors<br />

Wie bereits dargestellt, werden für die Festlegung des Leistungsfaktors die Leistungsfaktoren aus dem BMWi_Gutachten<br />

(Dez. 2012) verwendet.<br />

Genannt werden in diesem BMWi Gutachten für Leistungen bei Freianlagen folgende Werte für die<br />

Leistungsfaktoren: Minimum 0,7, Maximum 0,9.<br />

Dies deckt sich auch mit den Ergebnissen aus dem HOAI-Gutachten <strong>von</strong> Prof. Lechner vom Sept. 2011 im Auftrag des<br />

BMVBS wo auf Seite 392 für den Leistungsfaktor<br />

ein Minimum Wert <strong>von</strong> 0,7 und ein Maximum-Wert <strong>von</strong> 0,9 genannt wird.<br />

HOAI-2013 Text (Original)<br />

Seite 8 <strong>von</strong> 20<br />

Amtliche Begründung zur HOAI 2013 (Original)<br />

Hinweise des <strong>Referent</strong>en dazu Copyright : <strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong> Oktober 2013

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