Seminarunterlagen von Referent Hubert Wendler zum ... - BdLa
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<strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong>, Dipl. Ing(FH)<br />
Freier LandschaftsArchitekt BDLA<br />
Sachverständiger für<br />
rten- und Landschaftsbau<br />
Schritt 3: Festlegung der Kostenkennwerte<br />
„Der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entspricht der fiktiven Neuherstellung (Neubauwert) dieser Bausubstanz<br />
<strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kostenberechnung. Es handelt sich hier um die gleichen ortsüblichen Preise, die auch bei der neu<br />
geplanten Bausubstanz angesetzt werden. Sofern kein Konsens zu den ortsüblichen Preisen erreichbar ist, kann auf die<br />
Kostenkennwerte der Baupreissammlung (z.B. BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern,<br />
jeweils aktuelle Fassung) zurückgegriffen werden.<br />
Die Mengen der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist mit den Kostenkennwerten <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kostenberechnung,<br />
oder solange diese nicht vorliegt, <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kostenschätzung zu multiplizieren. Diese Kosten werden unter<br />
Berücksichtigung des Zustandsfaktors und des Leistungsfaktors zu den neuen anrechenbaren Kosten direkt<br />
hinzuaddiert. Bei Änderungen des Umfangs oder Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Verlauf der Planung<br />
ist die Kostenberechnung/Kostenschätzung entsprechend nachzuführen (sh.HOAI § 10, Absatz 1).<br />
Schritt 4: Ermittlung des Zustandsfaktors<br />
Der Wert <strong>von</strong> Bauelementen, die mitverarbeitet werden, jedoch in keinem technisch einwandfreien Zustand sind, ist zu<br />
mindern.<br />
Problematisch ist die Bestimmung dieser Minderung, die in aller Regel denjenigen Kosten <strong>von</strong> Bauleistungen entspricht,<br />
die für Reparaturen bzw. Ertüchtigungsmaßnahmen aufgewendet werden müssen. Die Kosten solcher Reparaturen sind<br />
zu Beginn einer Planung nicht immer bekannt bzw. werden erst nach Schürfgrabungen/Öffnungen ersichtlich.<br />
Beispiel 4: Nach Entfernen <strong>von</strong> Wegebelägen wird ein wegen Setzungen und Verunreinigungen schadhafte<br />
Kiestragschicht vorgefunden. Der Auftraggeber entscheidet, die Kiestragschicht aus Kostengründen zu erhalten. Die<br />
Kiestragschicht, in die nun durch Bauleistung eingegriffen (verbessert) wird, zählt zur mitzuverarbeitenden<br />
Bausubstanz. Auch der Umstand, dass durch den Erhalt der Kiestragschicht dem Auftraggeber die Kosten für Abbruch<br />
und Neuherstellung erspart werden, belegt diese Einschätzung. Diese mitverarbeitete Kiestragschicht ist flächenmäßig<br />
<strong>von</strong> der unbearbeiteten Fläche abzugrenzen.<br />
Im Gegenzug sind die Kosten für die Reparatur dieser Kiestragschicht bei der Bestimmung des Wertes dieser<br />
Kiestragschicht in Abzug zu bringen.<br />
Bei Freianlagen kann – bezüglich des Zustand- Faktors - <strong>von</strong> einem Wert <strong>von</strong> minimal 0,6 und maximal <strong>von</strong> 1,0<br />
ausgegangen werden.<br />
Der durchschnittlicher Wert liegt somit bei 0,80.<br />
Der aller Unterste Grenzwert stellt 0,60 dar, da vorhandene Bausubstanz, die schlechter als 0,60 ist, in aller Regel<br />
entfernt und neu hergestellt wird.<br />
Im Auftrag der Bundesbehörde für Verkehr, Bauwesen, Städtebau und Raumordnung sowie des Wohnungswesen<br />
(BMVBS) wurde im September 2011 ein HOAI-Gutachten <strong>von</strong> Prof. Lechner erstellt, wo auf Seite 392 für den<br />
Zustandsfaktor folgende Werte ausgewiesen wurden:<br />
ein Minimum Wert <strong>von</strong> 0,8 und<br />
ein Maximum-Wert <strong>von</strong> 1,0 genannt wird.<br />
Zustandsfaktor Im Mittel 0,90 (= Durchschnitt)<br />
Der Minimum Wert des Zustandsfaktors für Freianlagen wurde im Gutachten des Bundesministerium für Wirtschaft<br />
(BMWI) vom Dez. 2012 als zu hoch kritisiert.<br />
Später wurde der Minimumwert des Zustandsfaktors im <strong>Referent</strong>enentwurf 2013 in Abwägung darauf auf einen Wert <strong>von</strong><br />
0,6 (=60%) reduziert.<br />
Deswegen wird er auch hier so mit übernommen.<br />
minimal 0,6 und<br />
maximal 1,0<br />
Der durchschnittlicher Wert liegt bei 0,80.<br />
Schritt 5: Bestimmung des Leistungsfaktors<br />
Wie bereits dargestellt, werden für die Festlegung des Leistungsfaktors die Leistungsfaktoren aus dem BMWi_Gutachten<br />
(Dez. 2012) verwendet.<br />
Genannt werden in diesem BMWi Gutachten für Leistungen bei Freianlagen folgende Werte für die<br />
Leistungsfaktoren: Minimum 0,7, Maximum 0,9.<br />
Dies deckt sich auch mit den Ergebnissen aus dem HOAI-Gutachten <strong>von</strong> Prof. Lechner vom Sept. 2011 im Auftrag des<br />
BMVBS wo auf Seite 392 für den Leistungsfaktor<br />
ein Minimum Wert <strong>von</strong> 0,7 und ein Maximum-Wert <strong>von</strong> 0,9 genannt wird.<br />
HOAI-2013 Text (Original)<br />
Seite 8 <strong>von</strong> 20<br />
Amtliche Begründung zur HOAI 2013 (Original)<br />
Hinweise des <strong>Referent</strong>en dazu Copyright : <strong>Hubert</strong> <strong>Wendler</strong> Oktober 2013