Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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Junge Menschen mit Behinderung<br />
<strong>Rheinland</strong><br />
Le7ikon<br />
<strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />
Berufsorientierung von A – Z<br />
Infos<br />
Kontakt<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Projekt<br />
Qualität <strong>für</strong> Menschen<br />
www.lvr.de
ZB <strong>Rheinland</strong> LE7IKON<br />
Junge Menschen mit Behinderung<br />
<strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />
Berufsorientierung von A – Z
ZB <strong>Rheinland</strong> LE7IKON<br />
Junge Menschen mit Behinderung<br />
<strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />
Berufsorientierung von A – Z<br />
Qualität <strong>für</strong> Menschen
Inhalt<br />
ZB <strong>Rheinland</strong> LE7IKON<br />
Junge Menschen mit Behinderung<br />
<strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Job</strong><br />
Berufsorientierung von A – Z<br />
1. Ausgabe 2013<br />
Inhalt<br />
Vorwort 6<br />
Lexikon 7<br />
Anhang 210<br />
Herausgeber: <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> – LVR-Integrationsamt,<br />
50663 Köln, www.soziales.lvr.de, integrationsamt@lvr.de<br />
Autoren: Rüdiger Bach, Elly Lämmlen<br />
Redaktion: Klaus-Peter Rohde (verantw. <strong>für</strong> <strong>den</strong> Hrsg.), Elly Lämmlen<br />
Herstellung: Harald Koch<br />
Verlag: Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesba<strong>den</strong><br />
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Siegfried Pabst und Frank-Ivo Lube.<br />
Die Verlagsanschrift ist zugleich auch ladungsfähige Anschrift <strong>für</strong> die im<br />
Impressum genannten Verantwortlichen und Vertretungsberechtigten.<br />
Umschlaggestaltung, Layout, Satz: Atelier Stepp, Speyer<br />
Titelfoto: iStockphoto/Thinkstock<br />
Fotos: Creatas: S. 8; iStockphoto: asiseeit S. 119, Brainsil S. 61, damircudic S. 34,<br />
38, 81, 176, 191, Dean Mitchell S. 25, 162, GoodLifeStudio S. 168, hughalison S. 106,<br />
LivingImages S. 129, MichaelSvoboda S. 104, sturti S. 12, 20, 86, 87, 111, 113, 120, 133,<br />
155, 166, 195, 198, 200, 202, 205, Yuri Arcurs S. 157, zeremski S. 94; LVR: S. 6; Thinkstock:<br />
fuse S. 98, 158, 161, 210, iStockphoto S. 48, 72, 89, 90, 125, 145, 152, 170, 209<br />
Druck und buchbinderische Verarbeitung: Kösel GmbH & Co. KG, Am Buchweg 1,<br />
87452 Altusried-Krugzell<br />
Auflagenhöhe: 5.000<br />
Redaktionsschluss: Juni 2013<br />
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Einverständnis<br />
des Herausgebers unter Quellenangabe gestattet. Diese Publikation wird im<br />
Rahmen der Aufklärungsmaßnahmen des LVR-Inte grationsamtes kostenlos herausgegeben.<br />
Sie ist nicht zur wirtschaft lichen Verwertung, das heißt, auch nicht<br />
zum Weiterverkauf bestimmt.<br />
ISBN 978-3-89869-402-5<br />
Editorische Notiz<br />
Verweise: In <strong>den</strong> Lexikonartikeln wird nicht auf alle Stichworte verwiesen, sondern<br />
nur auf Artikel, die im jeweiligen Kontext relevant sind.<br />
Schreibweise weiblich/männlich: Wir bitten um Verständnis, dass aus Grün<strong>den</strong><br />
der Lesbar keit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen<br />
Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in<br />
gleicher Weise auf Frauen und Männer.<br />
ß<br />
Literatur 210<br />
Internet 212<br />
Publikationen 214<br />
Adressen 214<br />
Abkürzungen 215<br />
Mitwirkende 217<br />
Index 218<br />
Hinweis<br />
In diesem Lexikon fin<strong>den</strong> Sie an einigen Stellen<br />
Hinweise auf weiterführende Informationen im<br />
Internet. Diese Internet adressen sind zusätzlich<br />
als QR-Code dargestellt. Zum Entschlüsseln der<br />
QR-Codes benötigen Sie ein Smartphone und eine<br />
entsprechende (kostenlose) App: Einfach <strong>den</strong><br />
Code mit der Kamera des Smart phones scannen,<br />
anschließend öffnet der Browser die entsprechende<br />
Internetseite. Achtung: Internetadressen können<br />
sich ändern, die Codes sind dann nicht mehr gültig.<br />
QR-Code
Vorwort<br />
Liebe Leserin, lieber Leser!<br />
erade junge Menschen mit Behinderung<br />
frühzeitig und intensiv in<br />
G<br />
der Phase der beruflichen Orientierung<br />
zu unterstützen, ist ein zentrales Ziel des<br />
<strong>Landschaftsverband</strong>es <strong>Rheinland</strong> (LVR).<br />
In <strong>den</strong> letzten Jahren haben der LVR<br />
sowie viele andere Akteure verschie<strong>den</strong>e<br />
Strategien, Programme und Angebote<br />
entwickelt, um Schülerinnen und Schüler<br />
mit Handicap frühzeitig auf die Anforderungen<br />
des Arbeitsmarktes vorzubereiten,<br />
ihren Blick auf ihre Stärken zu richten<br />
und sie beim Einstieg ins Berufsleben zu<br />
unterstützen.<br />
Und das lohnt sich: Die Erfahrungen des<br />
LVR-Integrationsamtes zeigen, dass eine<br />
intensive und frühzeitige Begleitung<br />
während der Schulzeit die Chancen<br />
von Jugendlichen mit Behinderung auf<br />
betriebliche Ausbildung und Beschäftigung<br />
deutlich erhöhen. Gleichzeitig ist<br />
Fakt, dass der Weg <strong>für</strong> zu viele junge<br />
Frauen und Männer mit Handicap nach<br />
dem Ende der Schulzeit noch immer in<br />
die Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
führt. Daran wollen wir als LVR etwas<br />
ändern. Unser Ziel lautet: Inklusion –<br />
auch im Arbeitsleben.<br />
Dieses Lexikon reiht sich ein in die vielfältigen<br />
Maßnahmen im Rahmen des<br />
NRW-weiten Programms „Kein Abschluss<br />
ohne Anschluss“. Als LVR möchten wir<br />
dazu beitragen, die Chancengleichheit<br />
von behinderten Jugendlichen auf dem<br />
Arbeitsmarkt zu fördern. Denn Arbeit<br />
ist ein Stück Lebensqualität – <strong>für</strong> alle<br />
Menschen.<br />
Wir hoffen, dass dieses Lexikon dabei<br />
hilft, dass noch mehr junge Menschen<br />
mit Handicap Anschluss im <strong>Job</strong> fin<strong>den</strong>.<br />
Viel Spaß bei der Lektüre!<br />
Lexikon<br />
Martina Hoffmann-Badache<br />
LVR-Dezernentin Soziales und Integration<br />
6 Le7ikon Berufsorientierung
A<br />
Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze – A<br />
Der Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit umfasst insbesondere …<br />
> Medien zur Selbstinformation: z.B. > Berufsinformationszentrum,<br />
> BerufeNet, > <strong>Job</strong>börse,<br />
> individuelle Beratung und Vermittlung <strong>für</strong> Ausbildung, Weiterbildung<br />
und Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt.<br />
Service<br />
Zentrale Aufgaben und<br />
Zuständigkeiten<br />
Abklärung der beruflichen Eignung<br />
> Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung<br />
> Arbeitserprobung<br />
> Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener<br />
behinderter Menschen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
Die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit gliedert sich in drei Ebenen:<br />
> die Zentrale in Nürnberg auf der oberen Verwaltungsebene<br />
> die Regionaldirektionen auf der regionalen (mittleren) Verwaltungsebene<br />
> die Agenturen <strong>für</strong> Arbeit mit ihren Geschäftsstellen auf der<br />
örtlichen Ebene<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit ist zuständig <strong>für</strong> …<br />
> Beratung und Vermittlung,<br />
> Förderung und Leistungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,<br />
> > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />
> Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II,<br />
> Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungsund<br />
Arbeitsplätzen,<br />
> die > Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen und<br />
> die Durchführung des Anzeigeverfahrens im Rahmen der > Beschäftigungspflicht<br />
der Arbeitgeber.<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Behinderte Menschen können sich an das > Reha-<br />
Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit wen<strong>den</strong>, die <strong>für</strong> ihren<br />
Wohnort zuständig ist. Das Reha-Team wird bei<br />
seiner Arbeit unterstützt durch <strong>den</strong> > Berufspsychologischen<br />
Service sowie <strong>den</strong> > Ärztlichen Dienst und<br />
nutzt bei Bedarf verschie<strong>den</strong>e Vermittlungsservices.<br />
Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze<br />
Mit der Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze <strong>für</strong> behinderte<br />
Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen’’ bieten<br />
das Land NRW und die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit jedes Jahr<br />
100 Ausbildungsplätze <strong>für</strong> Jugendliche mit Behinderungen an, die<br />
noch keinen regulären Ausbildungsplatz gefun<strong>den</strong> haben.<br />
Mit dem Förderprogramm wer<strong>den</strong> in der Regel zwei- bis dreieinhalbjährige<br />
Ausbildungen gefördert. Das Ziel ist eine anschließende<br />
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Lernorte<br />
sind die Betriebe, die Berufskollegs sowie die an der Aktion beteiligten<br />
Bildungsträger, zum Beispiel Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke.<br />
Verantwortlich <strong>für</strong> die Durchführung der Ausbildung sind die Bildungsträger.<br />
Sie stehen <strong>den</strong> teilnehmen<strong>den</strong> Jugendlichen und <strong>den</strong><br />
Förderung<br />
Durchführung<br />
8 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
9
A – Aktion5<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – A<br />
Betriebsnähe<br />
bei der Ausbildung mitwirken<strong>den</strong> Betrieben mit Rat und Tat zur<br />
Seite und lotsen durch die Ausbildung. Der jeweilige Bildungsträger<br />
berät die Jugendlichen bei ihrer Berufswahl, schließt mit ihnen<br />
<strong>den</strong> Ausbildungsvertrag ab und stellt ihnen einen Ausbildungscoach<br />
zur Seite. Außerdem koordiniert er die Ausbildung an <strong>den</strong><br />
verschie<strong>den</strong>en Lernorten und führt individuellen Stütz- und Förderunterricht<br />
durch.<br />
Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend in Betrieben auf<br />
dem allgemeinen Arbeitsmarkt, um die Wirtschaftsnähe der Ausbildungen<br />
zu gewährleisten. Die beteiligten Betriebe wer<strong>den</strong> vom<br />
Bildungsträger bei der behinderungsgerechten Ausbildung beraten<br />
und während der gesamten Ausbildungszeit unterstützt.<br />
Mehr Informationen<br />
www.arbeit.nrw.de > Ausbildung > Ausbildung<br />
fördern > Ausbildung mit Behinderung<br />
> 5.000 Euro als Erfolgsprämie bei unbefristeter Übernahme<br />
nach Ausbildungsabschluss<br />
> 2.500 Euro bei befristeter Übernahme (mindestens zwölf Monate),<br />
weitere 2.500 Euro bei unbefristeter Weiterbeschäftigung<br />
Orientiert an <strong>den</strong> individuellen Erfordernissen und Möglichkeiten<br />
können schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler bereits<br />
vor der Schulentlassung gezielt unterstützt und damit auf einen<br />
Übergang in <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />
Vor und nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses können am Einzelfall<br />
orientierte Unterstützungsleistungen erbracht wer<strong>den</strong>, die<br />
<strong>den</strong> Integrationsprozess bestmöglich abrun<strong>den</strong> und damit das<br />
Ziel einer nachhaltigen Integration unterstreichen (z.B. Arbeitstraining,<br />
Maßnahmen der Behinderungsverarbeitung oder der Stärkung<br />
sozialer Kompetenzen).<br />
Mehr Informationen<br />
Vorbereitungsbudget<br />
Integrationsbudget<br />
www.aktion5.de<br />
aktion5<br />
Ausbildungsprämie<br />
Das regionale Arbeitsmarktprogramm der Landschaftsverbände<br />
Westfalen-Lippe und <strong>Rheinland</strong> unterstützt die berufliche Eingliederung<br />
von Menschen mit einer > Schwerbehinderung, insbesondere<br />
<strong>den</strong> Übergang von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf und von Beschäftigten einer Werkstatt<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen auf <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
Neben einer Einstellungsprämie und Lohnkostenzuschüssen können<br />
Arbeitgeber eine Ausbildungsprämie erhalten:<br />
> 3.000 Euro als Startprämie bei Beginn einer betrieblichen Ausbildung<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es,<br />
Benachteiligungen aus Grün<strong>den</strong> der Rasse oder wegen der ethnischen<br />
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,<br />
einer > Behinderung, des Alters oder der sexuellen I<strong>den</strong>tität zu<br />
verhindern oder zu beseitigen.<br />
Das Benachteiligungsverbot im beruflichen Bereich <strong>für</strong>:<br />
> Bewerbungsverfahren,<br />
Benachteiligungsverbot<br />
10 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
11
A – Ambulant Betreutes Wohnen<br />
Anerkannte Ausbildungsberufe – A<br />
Folgen eines<br />
Verstoßes<br />
> beruflichen Aufstieg (Beförderung),<br />
> Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen,<br />
> Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung,<br />
Weiterbildung und Umschulung sowie <strong>für</strong><br />
> Mitwirkung in der Beschäftigtenvertretung und deren Inanspruchnahme.<br />
Diskriminierende Vereinbarungen und Maßnahmen sind unwirksam.<br />
Außerdem haben die Benachteiligten einen Rechtsanspruch<br />
auf Entschädigung und Scha<strong>den</strong>sersatz gegen Arbeitgeber und<br />
Private, die das Benachteiligungsverbot verletzen.<br />
Wer sich benachteiligt sieht, muss lediglich Tatsachen glaubhaft<br />
machen, die auf eine Benachteiligung schließen lassen. Die andere<br />
Partei, zum Beispiel der Arbeitgeber, muss beweisen, dass keine<br />
Benachteiligung vorliegt.<br />
Die Hilfsangebote beim Ambulant Betreuten Wohnen sind so<br />
vielfältig und individuell wie die Bedürfnisse der Menschen mit<br />
Behinderungen. Sie reichen von Unterstützung bei der Haushaltsführung<br />
und bei finanziellen Angelegenheiten, im Umgang mit<br />
Behör<strong>den</strong>, bei Freizeitaktivitäten, persönlichen Problemen und<br />
Konflikten bis hin zur Gesundheitsvorsorge.<br />
Ein flächendeckendes Netz von ambulanten Diensten, Einrichtungen<br />
oder Vereinen helfen <strong>den</strong> Betroffenen bei der „betreuten<br />
Selbstständigkeit“. Grundlage <strong>für</strong> die Leistung ist ein individueller<br />
Hilfe- und Betreuungsplan.<br />
Mehr Informationen<br />
www.lvr.de > Soziales > Menschen mit Behinderung<br />
> Wohnen<br />
Hilfsangebote<br />
Anerkannte Ausbildungsberufe<br />
Niemand darf wegen<br />
seiner Behinderung<br />
benachteiligt wer<strong>den</strong>!<br />
Ambulant Betreutes Wohnen<br />
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen, die selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben<br />
möchten, hierbei aber Unterstützung benötigen.<br />
Ein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, wenn <strong>für</strong> ihn eine<br />
Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassen<br />
wurde. Ziel aller Ausbildungsregelungen ist es, > berufliche<br />
Handlungsfähigkeit herzustellen.<br />
Neue Ausbildungsordnungen wer<strong>den</strong> in das Verzeichnis der anerkannten<br />
Ausbildungsberufe aufgenommen, das vom Bundesinstitut<br />
<strong>für</strong> Berufsbildung (BIBB) geführt und jährlich veröffentlicht<br />
wird. Derzeit gibt es 344 anerkannte Ausbildungsberufe (Stand: August<br />
2012). Die anerkannten Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass<br />
sie dual ausgebildet wer<strong>den</strong>, also im Betrieb und in der > Berufsschule.<br />
Daneben wer<strong>den</strong> in Deutschland bundes- und landesrechtlich<br />
geregelte schulische Ausbildungsgänge an > Berufsfachschulen<br />
Duale Ausbildung<br />
12 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
13
A – Anforderungsprofil<br />
Arbeitserprobung – A<br />
angeboten, zum Beispiel <strong>für</strong> die Berufe Altenpfleger oder Erzieher.<br />
Für behinderte junge Menschen gilt, dass sie (möglichst) in anerkannten<br />
Berufen ausgebildet wer<strong>den</strong> sollen und dabei – wo<br />
nötig – auf ihre besonderen Verhältnisse in der Ausbildung Rücksicht<br />
genommen wer<strong>den</strong> soll, zum Beispiel durch die Gestaltung<br />
der Ausbildung, die Zulassung von Hilfsmitteln oder die Inanspruchnahme<br />
von Hilfeleistungen.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Anforderungsprofil<br />
> Profilmethode<br />
Anlerntätigkeit<br />
> Helfertätigkeit<br />
Arbeitsassistenz<br />
Auf der Internetseite > BerufeNet der Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit kann man sich näher über einzelne Berufe<br />
und die entsprechende Ausbildung informieren:<br />
www.berufenet.arbeitsagentur.de<br />
Die Assistenzkraft hilft dem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei<br />
allen Tätigkeiten, die er nicht selbst ausführen kann. Diese Unterstützung<br />
erfolgt regelmäßig und wiederkehrend und geht vom<br />
zeitlichen Umfang her über gelegentliche Handreichungen hinaus.<br />
Dabei darf die Assistenzkraft nur Hilfsarbeiten übernehmen. Zum<br />
Beispiel kopieren, vorlesen, Unterlagen zusammenstellen. Über die<br />
Fachkenntnisse, die <strong>den</strong> Beruf ausmachen, muss der schwerbehinderte<br />
Arbeitnehmer selber verfügen und die hiermit verbun<strong>den</strong>en<br />
Kernaufgaben selber ausführen können.<br />
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf<br />
Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Es<br />
müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Auch Personen<br />
in > Berufsausbildung oder > Praktikum können eine Arbeitsassistenz<br />
beanspruchen.<br />
Für Leistungen der Arbeitsassistenz kann nicht nur das Integrationsamt,<br />
sondern auch ein Rehabilitationsträger bis zu einer Dauer<br />
von drei Jahren zuständig sein, vor allem bei der > beruflichen Ersteingliederung.<br />
Eine Besonderheit bei dieser Leistung liegt darin, dass das Integrationsamt<br />
die Leistung <strong>für</strong> <strong>den</strong> zuständigen Rehabilitationsträger<br />
„ausführt“, also <strong>den</strong> Förderbescheid erteilt und vom Rehabilitationsträger<br />
eine Erstattung erhält. Häufig wird das Integrationsamt<br />
nach dieser Zeit die Arbeitsassistenz in eigener Zuständigkeit weiter<br />
erbringen.<br />
Arbeitserprobung<br />
Die Arbeitserprobung kann bei einem feststehen<strong>den</strong> Berufsziel<br />
letzte Klarheit schaffen. Sie dient der Abklärung der beruflichen ><br />
Eignung und der Auswahl von erforderlichen > Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben.<br />
Gemeinsam mit dem behinderten Menschen lassen sich Zweifelsfragen<br />
in Bezug auf die konkreten Anforderungen einer Ausbildung<br />
bzw. eines Arbeitsplatzes klären. Die Teilnehmer einer<br />
Arbeitserprobung lernen typische Tätigkeiten eines Berufes oder<br />
Tätigkeiten<br />
Rechtsanspruch<br />
Zuständigkeit<br />
Inhalt und Ablauf<br />
14 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
15
A – Arbeitshilfen<br />
Arbeitsmarkt – A<br />
eines Berufsfeldes kennen. Durch praktisches Ausprobieren können<br />
sie mehr über ihre eigenen Fähigkeiten, Stärken und Einschränkungen<br />
herausfin<strong>den</strong>. Dabei zeigt sich auch, ob <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
Arbeitsplatz eine bestimmte Ausstattung (z.B. > technische Arbeitshilfen)<br />
gebraucht wird und ob im Unterricht der Berufsschule<br />
stützende Hilfen erforderlich sind.<br />
Die Arbeitserprobung wird in einer > Einrichtung der beruflichen<br />
Rehabilitation, zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk, durchgeführt.<br />
Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen.<br />
Arbeitshilfen<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Ansprechpartner <strong>für</strong> Fragen zur Arbeitserprobung<br />
ist das > Reha-Team bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
> Technische Arbeitshilfe<br />
Arbeitsmarkt<br />
Auf dem Arbeitsmarkt treffen Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften<br />
aufeinander. Über die Entwicklung am Arbeitsmarkt<br />
berichtet regelmäßig die > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Es wird zwischen verschie<strong>den</strong>en Formen unterschie<strong>den</strong>:<br />
> Allgemeiner (erster) Arbeitsmarkt: alle regulären Beschäftigungsverhältnisse<br />
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern<br />
auf dem freien Markt, einschließlich der > Integrationsprojekte.<br />
> Besonderer (zweiter) Arbeitsmarkt: staatlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse,<br />
zum Beispiel in Werkstätten <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.<br />
Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit …<br />
> berät über konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem<br />
Arbeitsmarkt,<br />
> informiert über die Voraussetzungen und mögliche > Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />
> vermittelt Ausbildungs- und Arbeitsplätze und nutzt dabei im<br />
Einzelfall auch weitere Vermittlungs-Services,<br />
> berät die Betriebe über passende Einsatzmöglichkeiten und<br />
spezifische Hilfen.<br />
Allgemeiner und besonderer<br />
Arbeitsmarkt<br />
Beratung, Vermittlung<br />
und Förderung<br />
Arbeitslehre<br />
Arbeitslehre umfasst die Fächer Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft<br />
und Technik. Sie steht in <strong>den</strong> Klassen 7 bis Klasse 10 auf dem Lehrplan.<br />
Der Unterricht vermittelt grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten<br />
und Einsichten im technischen, wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen<br />
Bereich. Damit leistet Arbeitslehre auch einen<br />
Beitrag zur > Berufsorientierung und unterstützt <strong>den</strong> Übergang<br />
von der Schule in <strong>den</strong> Beruf. Dies geschieht zum Beispiel durch Projektarbeit,<br />
> Betriebserkundungen oder > Betriebspraktika.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
In der > <strong>Job</strong>börse der Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann<br />
man sich selbst über Angebote auf dem Arbeitsmarkt<br />
informieren: www.arbeitsagentur.de.<br />
16 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
17
A – Arbeitstraining<br />
Ausbildungsbegleitende Hilfen – A<br />
Gutachten<br />
Eignung<br />
Arbeitstraining<br />
> Betriebliches Arbeitstraining<br />
Ärztlicher Dienst<br />
Der Ärztliche Dienst der Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt das > Reha-<br />
Team bei der Beratung. Er kann gesundheitliche Einschränkungen<br />
und ihre Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit feststellen. Damit<br />
kann die > Eignung einer Person <strong>für</strong> bestimmte Ausbildungen<br />
und Berufe beurteilt wer<strong>den</strong>.<br />
Nicht in jedem Fall ist eine komplette körperliche Untersuchung<br />
notwendig. Oft ist eine Befragung und Teiluntersuchung ausreichend.<br />
Der Ärztliche Dienst kann mit dem Einverständnis des<br />
behinderten Menschen auch auf vorhan<strong>den</strong>e Befunde und Krankheitsunterlagen<br />
zurückgreifen, um ein ärztliches Gutachten zu erstellen.<br />
Ausbilder<br />
In Deutschland muss in jedem ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Betrieb mindestens<br />
ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung tätig sein. Er<br />
ist sowohl Ansprechpartner <strong>für</strong> die Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> als auch verantwortliche<br />
Person <strong>für</strong> die Ausbildung insgesamt.<br />
Das > Berufsbildungsgesetz (BBiG) verlangt, dass ein Ausbilder persönlich<br />
und fachlich geeignet sein muss. Das heißt, er muss nicht<br />
nur die fachliche Qualifikation im entsprechen<strong>den</strong> Beruf besitzen,<br />
sondern auch über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse,<br />
Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die <strong>für</strong> die Vermittlung der<br />
Ausbildungsinhalte erforderlich sind.<br />
Ausbildung <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
> Besondere Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
> Werkerausbildung<br />
> Fachpraktiker<br />
Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sollen die Aufnahme und<br />
<strong>den</strong> erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen > betrieblichen Berufsausbildung<br />
ermöglichen und einen Ausbildungsabbruch verhindern.<br />
An mindestens drei Stun<strong>den</strong> in der Woche erhält der Jugendliche<br />
die persönliche Unterstützung, die er oder sie braucht:<br />
> Nachhilfe in Theorie und Praxis,<br />
> Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen,<br />
> Nachhilfe in Deutsch,<br />
> Unterstützung bei Alltagsproblemen oder<br />
> vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und<br />
Eltern.<br />
Ein Bildungsträger mit erfahrenen Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagogen<br />
betreut <strong>den</strong> Jugendlichen während der gesamten<br />
Ausbildungszeit.<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit vermittelt<br />
die Plätze <strong>für</strong> ausbildungsbegleitende Hilfen.<br />
Inhalt und Ablauf<br />
18 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
19
A – Ausbildungsberater der Kammern<br />
Ausbildungsgeld – A<br />
Ausbildungserleichterungen<br />
Bei Ausbildungsproblemen<br />
helfen die Kammern weiter<br />
Behinderte Menschen erhalten bei Bedarf verschie<strong>den</strong>e Ausbildungserleichterungen,<br />
die Nachteile aufgrund der Behinderung<br />
ausgleichen sollen: zum Beispiel eine Verlängerung der Ausbildungszeit<br />
bei > anerkannten Ausbildungsberufen oder > Prüfungsmodifikationen.<br />
Darüber hinaus können auch > technische<br />
Arbeitshilfen und eine behinderungsgerechte Ausstattung am<br />
Ausbildungsplatz sowie > ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) –<br />
etwa in Form von Stützunterricht – eine reguläre betriebliche Berufsausbildung<br />
ermöglichen. Wenn diese Hilfen nicht ausreichen,<br />
kommt unter Umstän<strong>den</strong> eine Ausbildung nach > besonderen Ausbildungsregelungen<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen in Betracht.<br />
Zusammenarbeit<br />
Aufgaben<br />
Ausbildungsberater der Kammern<br />
Die Ausbildungsberatung ist eine zentrale Aufgabe der > Kammern.<br />
Das > Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, dass die Kammern<br />
zur Durchführung und Überwachung der Berufsausbildung<br />
sowie <strong>für</strong> die Beratung von Betrieben und Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> Ausbildungsberater<br />
bestellen müssen.<br />
Der Ausbildungsberater arbeitet mit <strong>den</strong> Betrieben, dem Betriebsoder<br />
Personalrat sowie mit der > Berufsberatung, <strong>den</strong> > beruflichen<br />
Schulen, dem staatlichen Amt <strong>für</strong> Arbeitsschutz und sonstigen<br />
Stellen zusammen.<br />
Eine wichtige Aufgabe des Ausbildungsberaters liegt demnach in<br />
der Beratung und Unterstützung aller an der Ausbildung beteiligten<br />
Personen und Stellen. Er ist zum Beispiel Ansprechpartner<br />
bei Problemen in der Berufsausbildung bzw. bei drohendem Ausbildungsabbruch.<br />
Daneben nimmt der Ausbildungsberater aber<br />
auch eine Kontrollfunktion wahr, um die Qualität der > dualen<br />
Ausbildung sicherzustellen.<br />
Ausbildungsgeld<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Ausbildungserleichterungen wer<strong>den</strong> mit der<br />
zuständigen Kammer vereinbart. Ansprechpartner<br />
sind dort die > Ausbildungsberater der Kammern.<br />
Während der Berufsausbildung können behinderte junge Menschen<br />
von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit Ausbildungsgeld erhalten. Es<br />
dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Ausbildungsgeld ist<br />
eine besondere > Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.<br />
Das Ausbildungsgeld wird in der Regel an behinderte Menschen<br />
gezahlt, die …<br />
> erstmalig eine berufliche Ausbildung absolvieren oder<br />
> an einer > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahme einschließlich<br />
einer Grundausbildung teilnehmen oder<br />
Voraussetzungen<br />
20 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
21
A – Ausbildungskonsens NRW<br />
Ausbildungsmarkt – A<br />
Übergang<br />
Schule-Ausbildung<br />
> eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der<br />
> Unterstützten Beschäftigung durchlaufen oder<br />
> sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer<br />
> Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen befin<strong>den</strong>.<br />
Mehr Informationen<br />
www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger ><br />
Menschen mit Behinderung > Finanzielle Hilfen ><br />
Ausbildungsgeld<br />
Ausbildungskonsens NRW<br />
Im nordrhein-westfälischen Ausbildungskonsens haben sich die<br />
Landesregierung, die Organisationen der Wirtschaft, die Gewerkschaften,<br />
die Arbeitsverwaltung und die Kommunen zusammengeschlossen.<br />
Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, jedem Jugendlichen,<br />
der ausbildungsfähig und ausbildungswillig ist, eine Berufsausbildung<br />
zu ermöglichen.<br />
Die Partner im Ausbildungskonsens NRW haben beschlossen, ab<br />
dem Schuljahr 2012/2013 einen landesweiten und systematischen<br />
Übergang von der Schule in die Ausbildung einzuführen (> Kein<br />
Abschluss ohne Anschluss). Im Vordergrund stehen dabei eine individuelle<br />
Potenzialanalyse und die Förderung jedes einzelnen<br />
Jugendlichen. Ausbildungsreife junge Menschen sollen nach der<br />
Schule möglichst rasch <strong>den</strong> Einstieg in eine Berufsausbildung<br />
fin<strong>den</strong>.<br />
Ausbildungsmarkt<br />
Der Ausbildungsmarkt ist bestimmt durch Angebot und Nachfrage<br />
von Ausbildungsstellen <strong>für</strong> eine betriebliche Berufsausbildung.<br />
Je nach Beruf und Region gibt es dabei zum Teil erhebliche Unterschiede.<br />
Generell gilt, dass die schulischen Voraussetzungen und die Art<br />
des Schulabschlusses die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt wesentlich<br />
mitbestimmen. Ohne Schulabschluss ist mit gravieren<strong>den</strong><br />
Problemen zu rechnen und es sind umfassende Hilfen notwendig,<br />
damit eine Berufsausbildung erreichbar wird. Diese Kriterien gelten<br />
auch <strong>für</strong> behinderte Menschen.<br />
Nach Angaben der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit gab es im Ausbildungsjahr<br />
2011/2012 in Nordrhein-Westfalen 135.815 Bewerber <strong>für</strong><br />
einen Ausbildungsplatz. Darunter waren 1.098 junge Menschen<br />
mit einer Schwerbehinderung. Gleichzeitig meldeten die Unternehmer<br />
insgesamt 99.720 freie Ausbildungsstellen. Ende August<br />
2012 waren 21.154 Bewerber noch unversorgt.<br />
Junge Menschen mit Behinderung haben es trotz wachsender<br />
Angebote auf dem Ausbildungsmarkt schwer, einen betrieblichen<br />
Ausbildungsplatz zu bekommen. Eine betriebliche Ausbildung sollte<br />
aber angestrebt wer<strong>den</strong>, weil sie die Chancen, später auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, verbessert. Verschie<strong>den</strong>e<br />
Maßnahmen wie das Landesprogramm > Aktion 100 zusätzliche<br />
Ausbildungsplätze <strong>für</strong> behinderte Jugendliche und junge Erwachsene<br />
in Nordrhein-Westfalen fördern deshalb eine möglichst betriebsnahe<br />
Ausbildung.<br />
Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und die > Integrationsfachdienste<br />
unterstützen behinderte Menschen bei der Suche nach einem<br />
Ausbildungsplatz. Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit und auch das Integrationsamt<br />
können die Ausbildung finanziell fördern.<br />
Zahlen und Fakten<br />
Vermittlung und<br />
Förderung<br />
22 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
23
A – Ausbildungsmesse<br />
Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung – A<br />
Ausbildungsmesse<br />
> Berufsbildungsmesse<br />
Ausbildungsordnung<br />
Inhalte<br />
Verzeichnis<br />
Ausbildungsordnungen nach dem > Berufsbildungsgesetz sind<br />
Vorschriften, welche Ziele, Inhalte und Prüfungsanforderungen<br />
<strong>für</strong> die Ausbildung in einem > anerkannten Ausbildungsberuf festlegen.<br />
Sie bil<strong>den</strong> die Grundlage <strong>für</strong> eine geordnete und bundesweit<br />
einheitliche Berufsausbildung.<br />
Eine Ausbildungsordnung enthält unter anderen folgende Informationen:<br />
> Dauer der Ausbildung<br />
> Bezeichnung des Ausbildungsberufes<br />
> Berufsbild (Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten)<br />
> > Ausbildungsrahmenplan<br />
> Prüfungsanforderungen<br />
Neue Ausbildungsordnungen wer<strong>den</strong> in das „Verzeichnis der anerkannten<br />
Ausbildungsberufe“ aufgenommen, das vom Bundesinstitut<br />
<strong>für</strong> Berufsbildung (BIBB) geführt und jährlich in aktualisierter<br />
Version veröffentlicht wird.<br />
Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung<br />
Schülerinnen und Schüler, die in der allgemeinen Schule in ihrer<br />
persönlichen Entwicklung und ihren Leistungen nicht hinreichend<br />
gefördert wer<strong>den</strong> können, erhalten eine entsprechende sonderpädagogische<br />
Förderung (> sonderpädagogischer Förderbedarf).<br />
Die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, <strong>den</strong><br />
Hausunterricht und die Schule <strong>für</strong> Kranke“ (Ausbildungsordnung<br />
Sonderpädagogische Förderung – kurz: AO-SF) regelt das Verfahren<br />
zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und<br />
des Förderortes. Außerdem enthält sie Bestimmungen zu <strong>den</strong> einzelnen<br />
Förderschwerpunkten und zum > Gemeinsamen Unterricht.<br />
Auch die sonderpädagogische<br />
Förderung ist<br />
rechtlich geregelt<br />
Rechtliche Grundlage<br />
ß<br />
Hinweis<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Behinderte junge Menschen können auch abweichend<br />
von bestehen<strong>den</strong> Ausbildungsord nungen<br />
nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen ausgebildet wer<strong>den</strong>.<br />
Die Verordnung ist auf der Internetseite des Ministeriums<br />
<strong>für</strong> Schule und Weiterbildung des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen zu fin<strong>den</strong>:<br />
www.schulministerium.nrw.de > Schulrecht ><br />
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen<br />
24 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
25
A – Ausbildungsplan<br />
Ausbildungsvermittlung – A<br />
Merkmale <strong>für</strong><br />
Ausbildungsreife<br />
Ausbildungsplan<br />
Die > Ausbildungsordnung kann <strong>den</strong> betrieblichen Ausbildungsablauf<br />
nicht in allen Einzelheiten festlegen. Deshalb muss der Arbeitgeber<br />
einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der die<br />
sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung im jeweiligen<br />
Betrieb festlegt. Der Ausbildungsplan ist Teil des > Ausbildungsvertrages.<br />
Ausbildungsrahmenplan<br />
Der Ausbildungsrahmenplan ist generell Bestandteil einer > Ausbildungsordnung,<br />
mit der nach dem > Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein<br />
> anerkannter Ausbildungsberuf rechtsverbindlich eingeführt wird.<br />
Dieses Gesetz definiert unter anderem das Ausbildungsberufsbild<br />
als „die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die<br />
mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind“. Der Ausbildungsrahmenplan<br />
ist „eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen<br />
Gliederung“ der Vermittlung von Ausbildungsinhalten.<br />
Ausbildungsreife<br />
Ein junger Mensch ist ausbildungsreif, wenn er die Mindestvoraussetzungen<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Einstieg in eine berufliche Ausbildung mitbringt.<br />
Ausbildungsreife sagt jedoch nichts aus über die berufliche<br />
> Eignung des Betroffenen.<br />
Die Ausbildungsreife eines jungen Menschen lässt sich anhand<br />
bestimmter Kriterien einschätzen:<br />
> Schulische Basiskenntnisse (z.B. Rechtschreibung, mathematische<br />
Grundkenntnisse)<br />
> Psychologische Leistungsmerkmale (z.B. Konzentrationsvermögen<br />
und Sprachbeherrschung)<br />
> Physische Merkmale (z.B. altersgerechter Entwicklungsstand,<br />
gesundheitliche Voraussetzungen)<br />
> Psychologische Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit<br />
(z.B. Kritikfähigkeit und Leistungsbereitschaft)<br />
> Berufswahlreife: Selbsteinschätzungs- und Informationskompetenz<br />
Für jedes dieser Merkmale haben Experten Mindestanforderungen<br />
zur Beurteilung der Ausbildungsreife entwickelt. Ausbildungsreife<br />
kann durch Maßnahmen der > Berufsorientierung und > Berufsvorbereitung<br />
gefördert wer<strong>den</strong>.<br />
Ausbildungsvergütung<br />
Während einer > betrieblichen Berufsausbildung erhält man eine<br />
Ausbildungsvergütung und ist sozialversichert (siehe > sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung). Die Höhe der Ausbildungsvergütung<br />
ist unterschiedlich, abhängig vom Beruf und Ausbildungsjahr.<br />
Sie wird zumeist durch Tarifverträge geregelt. Im<br />
Ausbildungsvertrag steht, welche Ausbildungsvergütung in welchem<br />
Ausbildungsjahr gezahlt wird.<br />
Ausbildungsvermittlung<br />
Für die Ausbildungsvermittlung behinderter und schwerbehinderter<br />
junger Menschen ist das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
zuständig. Dort sind speziell geschulte Mitarbeiter <strong>für</strong> diesen Personenkreis<br />
tätig. Sie helfen bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen<br />
und -betrieben.<br />
Wenn die Voraussetzungen und Startbedingungen <strong>für</strong> eine Berufsausbildung<br />
verbessert wer<strong>den</strong> müssen oder wenn sich zunächst<br />
keine geeignete Ausbildungsstelle fin<strong>den</strong> lässt, kommen berufsvorbereitende<br />
Maßnahmen (> Berufsvorbereitung) in Betracht.<br />
Alternativen<br />
26 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
27
A – Ausbildungsvertrag<br />
Ausbildungszuschuss – A<br />
Zusätzliche<br />
Unterstützung<br />
Inhalt des<br />
Ausbildungsvertrages<br />
Es ist auch möglich, die Berufsausbildung in einer > außerbetrieblichen<br />
Einrichtung zu beginnen und im Betrieb fortzusetzen.<br />
Für die Suche und gezielte Vermittlung geeigneter Ausbildungsplätze<br />
können die Reha-Teams auch Dritte, zum Beispiel > Integrationsfachdienste,<br />
beauftragen. Sie unterstützen insbesondere<br />
schwerbehinderte und behinderte Menschen, die bei der Eingliederung<br />
in <strong>den</strong> allgemeinen Ausbildungsmarkt einen besonderen<br />
Bedarf an Betreuung benötigen. Finanzielle Leistungen der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit und des Integrationsamtes an Arbeitgeber können<br />
die Vermittlung in eine Ausbildung unterstützen (siehe > Ausbildungszuschuss).<br />
Ausbildungsvertrag<br />
Vor Beginn einer > betrieblichen Berufsausbildung wird ein schriftlicher<br />
Ausbildungsvertrag geschlossen. Was dieser Vertrag enthalten<br />
muss, ist gesetzlich festgelegt.<br />
Im Ausbildungsvertrag steht …<br />
> die genaue Berufsbezeichnung,<br />
> die Dauer der Ausbildung,<br />
> der Ausbildungsort,<br />
> die Dauer der Probezeit,<br />
> die zuständige Person <strong>für</strong> die Ausbildung im Betrieb, zum Beispiel<br />
eine Meisterin oder ein Ausbilder,<br />
> die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung – sie ist tariflich<br />
geregelt,<br />
> die tägliche Arbeitszeit und<br />
> die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr.<br />
Der Ausbildungsvertrag wird vom Betrieb und dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
unterschrieben. Wenn der Auszubil<strong>den</strong>de noch keine 18 Jahre<br />
alt ist, müssen zusätzlich die Eltern unterschreiben. Auch bei einer<br />
Ausbildung in einer > außerbetrieblichen Einrichtung oder in einer<br />
> Einrichtung der beruflichen Rehabilitation wird ein Vertrag abgeschlossen.<br />
Ein Ausbildungsvertrag ist mit Rechten und Pflichten verbun<strong>den</strong>:<br />
Der Ausbildungsbetrieb oder die Einrichtung muss <strong>für</strong> eine qualifizierte<br />
Ausbildung nach der > Ausbildungsordnung sorgen. Der<br />
Auszubil<strong>den</strong>de muss aktiv an der Ausbildung mitwirken und die<br />
gestellten Aufgaben gewissenhaft erledigen.<br />
Ausbildungszuschuss<br />
Arbeitgeber, die einen behinderten Menschen ausbil<strong>den</strong>, können<br />
vom > Integrationsamt und von der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit finanziell<br />
gefördert wer<strong>den</strong>.<br />
Leistungen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit:<br />
> Zuschüsse zur > Ausbildungsvergütung<br />
Leistungen des Integrationsamtes:<br />
> Zuschüsse zu <strong>den</strong> Gebühren bei der Berufsausbildung besonders<br />
betroffener schwerbehinderter junger Menschen (z.B.<br />
Prüfungsgebühren). Als „besonders betroffen“ gelten unter<br />
anderem Auszubil<strong>den</strong>de mit einer geistigen oder seelischen<br />
Behinderung.<br />
> Prämien und Zuschüsse zu <strong>den</strong> Kosten der Berufsausbildung<br />
behinderter junger Menschen, die während der Ausbildung<br />
schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (> Gleichstellung)<br />
sind. Zu <strong>den</strong> Kosten zählen zum Beispiel Personalkosten der<br />
Ausbilder, Kosten <strong>für</strong> Lernmaterial, Berufskleidung und <strong>für</strong> externe<br />
Lehrgänge.<br />
> Zuschüsse <strong>für</strong> die Schaffung neuer Ausbildungsplätze <strong>für</strong><br />
schwer behinderte Menschen (Investitionskosten).<br />
Rechte und Pflichten<br />
28 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
29
A – Ausgleichsabgabe<br />
Autismus – A<br />
Anrechnung von<br />
behinderten<br />
Aus zu bil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
ß<br />
Hinweis<br />
Ausgleichsabgabe<br />
Das > LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit und das Sonder programm<br />
> Initiative Inklusion ergänzen die regu lären<br />
gesetzlichen Fördermöglichkeiten. Die verschie<strong>den</strong>en<br />
Leistungen können im Einzelfall flexibel, je nach<br />
Bedarf miteinander kombiniert wer<strong>den</strong>.<br />
Für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gilt eine gesetzliche<br />
Beschäftigungspflicht: Sie müssen fünf Prozent ihrer<br />
Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten (> Schwerbehinderung)<br />
besetzen. Erreichen sie die entsprechende Anzahl an<br />
Pflichtplätzen nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe<br />
an das > Integrationsamt abführen. Damit finanziert das Integrationsamt<br />
Maßnahmen zur Förderung behinderter Menschen im<br />
Beruf und ihrer Arbeitgeber. Die Ausgleichsabgabe wird durch das<br />
> Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt.<br />
Auszubil<strong>den</strong>de, die schwerbehindert oder gleichgestellt (> Gleichstellung)<br />
sind, wer<strong>den</strong> jeweils auf zwei, unter besonderen Voraussetzungen<br />
auf drei Pflichtplätze angerechnet. So können Arbeitgeber<br />
leichter ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und müssen<br />
weniger oder keine Ausgleichsabgabe bezahlen.<br />
Außerbetriebliche Einrichtung<br />
Eine Ausbildung kann in einer außerbetrieblichen Einrichtung<br />
stattfin<strong>den</strong>, wenn sich trotz intensiver Bewerbung keine Ausbildungsstelle<br />
in einem Betrieb fin<strong>den</strong> lässt. Solche Einrichtungen<br />
gibt es meist in der Nähe des Wohnortes.<br />
Die Ausbildung in > anerkannten Ausbildungsberufen oder nach<br />
> besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen erfolgt<br />
in <strong>den</strong> Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Die<br />
Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> besuchen zudem <strong>den</strong> Unterricht der > Berufsschule.<br />
Für eine berufliche Erstausbildung schließt man einen > Ausbildungsvertrag.<br />
Während der Ausbildung fin<strong>den</strong> mehrwöchige > Betriebspraktika<br />
statt. Ziel ist es, die Ausbildung in einem Betrieb fortzusetzen,<br />
wenn möglich, bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr,<br />
falls erforderlich mit > ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen (abH). Zum<br />
Teil erfolgt die Ausbildung auch in einem direkten Verbund mit<br />
Ausbildungsbetrieben.<br />
Während der Ausbildung in einer Einrichtung erhalten die Jugendlichen<br />
eine > Ausbildungsvergütung und sie sind sozialversichert<br />
(> sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). Wenn die Voraussetzungen<br />
gegeben sind, kann man auch > Berufsausbildungsbeihilfe<br />
beantragen. Für die Fahrten zu <strong>den</strong> Ausbildungsorten ist<br />
ein Zuschuss möglich. Die Ausbildungsplätze wer<strong>den</strong> durch das<br />
> Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit direkt vermittelt.<br />
Ausbildungsablauf<br />
Vermittlung<br />
Außenarbeitsplätze<br />
> Betriebsintegrierte Arbeitsplätze<br />
Autismus<br />
Autismus ist eine angeborene, tiefgreifende Entwicklungsstörung.<br />
Sie führt zu einer veränderten Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitung<br />
im Gehirn. Die Symptome und ihre individuellen<br />
Ausprägungen sind vielfältig. Sie äußern sich vor allem im sozialen<br />
Umgang mit Mitmenschen und in der Kommunikation.<br />
30 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
31
A – Autismus<br />
Autismus – A<br />
Behinderungsbilder<br />
Merkmale<br />
Als typisches Behinderungsbild gilt der frühkindliche Autismus,<br />
das Kanner-Syndrom, mit 139.000 betroffenen Menschen in<br />
Deutschland. Rund 69.000 Personen lei<strong>den</strong> an einer leichteren<br />
Form des Autismus, dem Asperger-Syndrom.<br />
Eine autistische Störung äußert sich in bestimmten Verhaltensweisen<br />
und Eigenschaften.<br />
> Sozialverhalten: Einer der ersten Hinweise auf eine Form von<br />
Autismus ist der fehlende Blickkontakt. Autisten neigen dazu,<br />
sich von ihrer Umwelt abzukapseln. Es fällt ihnen schwer, sich<br />
in die Gefühle anderer Menschen hineinzuversetzen und deren<br />
Gedanken zu verstehen. Im Vergleich zu ihren gesun<strong>den</strong> Altersgenossen<br />
zeigen Kinder mit Autismus kaum Nachahmungsverhalten.<br />
Vielen Autisten fällt es schwer, auch ihre eigenen<br />
Gefühle wahrzunehmen und zu äußern.<br />
> Kommunikation: Etwa die Hälfte der Menschen mit frühkindlichem<br />
Autismus erwirbt nie eine sinnvolle Sprache. Andere sind<br />
in ihrem Sprachgebrauch stark auf sich selbst bezogen und re<strong>den</strong><br />
eher auf ihr Gegenüber ein, als mit ihm zu sprechen. Menschen<br />
mit Autismus sind meist nicht in der Lage, die Mimik und<br />
Gestik ihres Gegenübers zu deuten. In der sprachlichen Kommunikation<br />
haben sie Probleme mit dem „Lesen zwischen <strong>den</strong><br />
Zeilen“. Oft nehmen sie Sprichwörter und Redewendungen<br />
wörtlich.<br />
> Rituale und Spezialinteressen: Ein <strong>für</strong> Autismus typisches<br />
Symptom ist die ständige Wiederholung bestimmter Körperbewegungen,<br />
so genannte Stereotypen, sowie rituelle Verhaltensweisen.<br />
Autisten reagieren äußerst unwillig auf Veränderungen,<br />
schon das Verrücken eines Möbelstücks kann bei ihnen<br />
heftige Aufregung auslösen.<br />
anderen profitieren die Betroffenen heute von einer frühen therapeutischen<br />
Begleitung und einer verbesserten schulischen Förderung.<br />
Damit haben sich die individuellen Voraussetzungen dieser<br />
Gruppe <strong>für</strong> eine Teilhabe am Arbeitsleben deutlich verbessert.<br />
Tatsachlich verfügen autistische Menschen über Eigenschaften,<br />
die sie <strong>für</strong> bestimmte Tätigkeiten prädestinieren. Sie zeigen beispielsweise<br />
eine überdurchschnittliche Beobachtungsgabe, eine<br />
ausgeprägte Merkfähigkeit auch <strong>für</strong> kleinste Details sowie oft großes<br />
Interesse an technischen Dingen. Ihnen liegen Aufgaben, die<br />
monoton sind, aber eine hohe Konzentration verlangen.<br />
Gleichwohl stellt die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen<br />
mit autistischen Zügen <strong>für</strong> Betriebe eine ungewöhnliche<br />
Herausforderung dar. Hierbei brauchen sie vor allem Unterstützung<br />
durch kompetente Fachkräfte, etwa durch einen entsprechend<br />
qualifizierten > Integrationsfachdienst. Sie können zum<br />
Beispiel die Einarbeitung durch einen <strong>Job</strong>-Coach (> Betriebliches<br />
Arbeitstraining) organisieren, passende Unterweisungsstrategien<br />
vermitteln sowie Vorgesetzte und Kollegen über die Behinderung<br />
aufklären.<br />
Mehr Informationen<br />
www.autismus.de<br />
Stärken im Beruf<br />
Individuelle Lösungen<br />
Berufliche<br />
Möglichkeiten<br />
Lange Zeit herrschte die Meinung, dass Autisten nur in Ausnahmefällen<br />
einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
nachgehen können. Dies hat sich geändert. Zum einen wächst die<br />
Zahl der Menschen mit einer leichteren Form von Autismus, dem<br />
Asperger-Syndrom, aufgrund einer verbesserten Diagnostik. Zum<br />
32 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
33
B<br />
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben – B<br />
die eine > betriebliche Berufsausbildung anstreben, aber aufgrund<br />
ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen.<br />
Beispiele<br />
Gesetz<br />
BAföG<br />
> Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
Barrierefreiheit<br />
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle gestalteten Lebensbereiche <strong>für</strong><br />
Menschen mit > Behinderungen in der allgemein üblichen Weise,<br />
ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde<br />
Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen. Unter gestalteten<br />
Lebensbereichen sind beispielsweise bauliche Anlagen, Verkehrsmittel,<br />
technische Gebrauchsgegenstände, Informationsquellen<br />
und Kommunikationseinrichtungen zu verstehen.<br />
Zur Barrierefreiheit tragen zum Beispiel bei: Publikationen in einfacher<br />
Sprache <strong>für</strong> Menschen mit geistiger Behinderung, die Beseitigung<br />
räumlicher Barrieren <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer, die kontrastreiche<br />
Gestaltung der Lebensumwelt <strong>für</strong> sehbehinderte Menschen sowie<br />
Gebär<strong>den</strong>sprachdolmetscher <strong>für</strong> gehörlose Menschen.<br />
Rechtliche Vorschriften zur Barrierefreiheit sind im > Behindertengleichstellungsgesetz<br />
geregelt.<br />
BBW-unterstützte Ausbildung<br />
Die BBW-unterstützte Ausbildung ist ein Angebot der > Berufsbildungswerke<br />
(BBW). Zielgruppe sind behinderte junge Menschen,<br />
In Abgrenzung zur überbetrieblichen Ausbildung im Berufsbildungswerk<br />
findet der fachpraktische Teil der Ausbildung in Betrieben<br />
und Unternehmen der freien Wirtschaft statt. Die Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
und die Betriebe wer<strong>den</strong> dabei durch das gesamte<br />
Leistungsspektrum der Berufsbildungswerke unterstützt. Der<br />
Schwerpunkt liegt hier auf <strong>den</strong> behindertenspezifischen Leistungen.<br />
Die Ausbildungsverantwortung verbleibt bei <strong>den</strong> Betrieben.<br />
Die Koordination der Maßnahmen erfolgt durch das Berufsbildungswerk.<br />
Während ihrer Ausbildung besuchen die Jugendlichen<br />
die > Berufsschule. Ziel der unterstützen<strong>den</strong> Maßnahmen ist ein<br />
erfolgreicher Berufsabschluss.<br />
Ein ähnliches betriebsnahes Angebot ist die > verzahnte Ausbildung.<br />
Hier schließen die jungen Menschen <strong>den</strong> Ausbildungsvertrag<br />
nicht mit dem Betrieb, sondern mit dem Berufsbildungswerk<br />
ab. Gefördert wird die BBW-unterstützte Ausbildung durch die<br />
> Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Eine Förderung der ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Betriebe ist<br />
ebenfalls möglich.<br />
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />
Die begleitende Hilfe der > Integrationsämter richtet sich an<br />
schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Sie umfasst<br />
Maßnahmen und Leistungen, mit <strong>den</strong>en Arbeits- und Ausbildungsplätze<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte Menschen geschaffen und gesichert<br />
wer<strong>den</strong>. Ein breit gefächertes Angebot an Unterstützung und Beratung<br />
steht da<strong>für</strong> zur Verfügung – personeller, technischer wie<br />
auch finanzieller Art.<br />
Schwerbehinderte Menschen können erhalten ...<br />
> individuelle Beratung, zum Beispiel in allen Fragen, die im Zusammenhang<br />
mit der Schwerbehinderung und dem Arbeitsle-<br />
Praktische Ausbildung<br />
im Betrieb<br />
Ähnliches Angebot<br />
Leistungen an schwerbehinderte<br />
Menschen<br />
34 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
35
B – Begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />
Behinderung – B<br />
Leistungen an <br />
Arbeitgeber<br />
ben stehen, insbesondere bei persönlichen Schwierigkeiten am<br />
Arbeitsplatz.<br />
> psychosoziale Betreuung, zum Beispiel schwerwiegende Konflikte<br />
zu lösen, etwa mit Kollegen, Vorgesetzten oder dem<br />
Arbeit geber.<br />
> finanzielle Leistungen, zum Beispiel <strong>für</strong> technische Arbeitshilfen,<br />
zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten, <strong>für</strong> Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie <strong>für</strong><br />
eine notwendige Arbeitsassistenz.<br />
Arbeitgeber können erhalten ...<br />
> individuelle Information und Beratung, zum Beispiel bei der<br />
Auswahl geeigneter Arbeitsplätze, ihrer behinderungsgerechten<br />
Gestaltung und bei allen Fragen, die die Beschäftigung<br />
schwerbehinderter Menschen betreffen.<br />
> psychosoziale Beratung, um zum Beispiel Probleme zu lösen,<br />
die behinderungsbedingt bei der Beschäftigung schwerbehinderter<br />
Menschen entstehen können.<br />
> finanzielle Leistungen (in Form von Zuschüssen, Darlehen<br />
und Prämien), um zum Beispiel neue behinderungsgerechte<br />
Arbeitsplätze zu schaffen, bereits vorhan<strong>den</strong>e behinderungsgerecht<br />
auszustatten und die Beschäftigung bzw. Berufsausbildung<br />
> besonders betroffener schwerbehinderter Menschen,<br />
aber auch behinderter junger Menschen zu fördern.<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Über mögliche Hilfen und Leistungen im konkreten<br />
Fall berät das LVR-Integrationsamt:<br />
www.integrationsamt.lvr.de<br />
Behindertengleichstellungsgesetz<br />
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll Benachteiligungen<br />
von behinderten Menschen beseitigen und verhindern. Ziel ist es, <strong>den</strong><br />
Betroffenen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />
und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.<br />
Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt <strong>für</strong> alle Bundesministerien<br />
und <strong>für</strong> alle Behör<strong>den</strong>, die Bundesaufgaben erfüllen. Auch Versorgungs-<br />
oder Sozialämter, die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit und die<br />
Deutsche Rentenversicherung müssen sich nach diesem Gesetz<br />
richten. Inzwischen sind zudem in allen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze<br />
in Kraft getreten.<br />
Kernstücke des BGG sind das Benachteiligungsverbot und Vorschriften<br />
zur > Barrierefreiheit. Nach dem BGG haben behinderte<br />
Menschen zum Beispiel das Recht, in Behör<strong>den</strong>angelegenheiten<br />
die Gebär<strong>den</strong>sprache zu verwen<strong>den</strong>. Außerdem müssen die Internetseiten<br />
der Ministerien und Behör<strong>den</strong> barrierefrei gestaltet<br />
sein.<br />
Behinderung<br />
Nach dem > Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen als behindert,<br />
wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder seelische<br />
Gesundheit nicht nur vorübergehend (das heißt länger als sechs<br />
Monate) von dem altersentsprechen<strong>den</strong> Zustand abweichen und<br />
daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.<br />
Die gesundheitlichen Schädigungen und Beeinträchtigungen<br />
können angeboren, die Folge eines Unfalls oder einer Krankheit<br />
sein. Je nach Art der Schädigungen und ihrer Auswirkungen wird<br />
zwischen verschie<strong>den</strong>en > Behinderungsarten unterschie<strong>den</strong>. Eindeutige<br />
Abgrenzungen zwischen körperlichen, geistigen und seelischen<br />
Behinderungen sind jedoch nicht immer möglich.<br />
Geltungsbereich<br />
Kernstücke<br />
Ursachen<br />
36 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
37
B – Behinderungsarten<br />
Beratungslehrer – B<br />
Schwerbehinderung<br />
Es können auch mehrere Behinderungen zusammentreffen, die<br />
entweder unabhängig voneinander bestehen oder die sich in ihren<br />
Auswirkungen gegenseitig überschnei<strong>den</strong> und verstärken. Die<br />
förmliche Feststellung des > Grades der Behinderung (GdB) und einer<br />
> Schwerbehinderung ist nur notwendig und von Bedeutung,<br />
wenn es um <strong>den</strong> Anspruch auf besondere > Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben, um > Nachteilsausgleiche und um <strong>den</strong> besonderen<br />
> Kündigungsschutz geht.<br />
Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung<br />
> Grundausbildung, behinderungsbedingt erforderliche<br />
Behindertenrechtskonvention der UN<br />
> UN-Behindertenrechtskonvention<br />
Behinderungsarten<br />
> Autismus<br />
> Blindheit und Sehbehinderung<br />
> Geistige Behinderung<br />
> Hörschädigungen<br />
> Körperbehinderungen<br />
> Lernbehinderung<br />
> Seelische Behinderungen<br />
> Sprachbehinderung<br />
Beirat Schule und Beruf<br />
Zur schulübergreifen<strong>den</strong> örtlichen Abstimmung und Unterstützung<br />
aller am Prozess der > Berufsorientierung Beteiligten wurde<br />
in Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der kreisfreien Städte und<br />
der Kreise jeweils ein „Beirat Schule und Beruf“ eingerichtet.<br />
Der Beirat berät die Entwicklung auf dem regionalen > Ausbildungsmarkt<br />
und aktuelle Probleme des Übergangs von der Schule<br />
in <strong>den</strong> Beruf. Außerdem koordiniert er die Nutzung von > Betriebspraktika<br />
<strong>für</strong> Schüler und Lehrer. Aufgaben und Zusammensetzung<br />
des Beirats sind geregelt im > Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung<br />
in NRW.<br />
Beratende Ingenieure<br />
> Technischer Beratungsdienst<br />
Beratungslehrer<br />
Was heißt „behindert“?<br />
Die Antwort steht im<br />
Sozialgesetzbuch IX<br />
> Vertrauenslehrer<br />
38 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
39
B – Berufenet<br />
Berufliche Erfahrung und Orientierung (Projekt) – B<br />
Suchfunktion<br />
BerufeNet<br />
Das Internetportal „BerufeNet“ der Agentur <strong>für</strong> Arbeit informiert<br />
mit Texten, Bildern und Filmen ausführlich über nahezu alle Berufe.<br />
Berufsbeschreibungen geben Auskunft über Zugangsvoraussetzungen,<br />
Ausbildungsverlauf, Tätigkeiten, Fachrichtungen und<br />
Verdienstmöglichkeiten. Außerdem erfährt man mehr über Perspektiven,<br />
berufliche Alternativen, Trends und Entwicklungen der<br />
einzelnen Berufe.<br />
Mit der Suchfunktion kann man gezielt nach bestimmten Berufen<br />
suchen. Über die Auswahl von Berufsfeldern lassen sich Berufe aus<br />
einem Interessensgebiet anzeigen, zum Beispiel „Berufe rund ums<br />
Internet“.<br />
Berufliche Eignung<br />
Mehr Informationen<br />
> Eignung<br />
> Kompetenzfeststellung<br />
www.berufenet.arbeitsagentur.de<br />
Berufliche Erfahrung und Orientierung (Projekt)<br />
Das Projekt „Berufliche Erfahrung und Orientierung“ (bEO) wurde<br />
von der Hamburger Arbeitsassistenz, einem Fachdienst zur beruflichen<br />
Eingliederung von Menschen mit Behinderung, in <strong>den</strong> Jahren<br />
2004 bis 2006 entwickelt und durchgeführt. Es richtet sich an<br />
Schüler mit Lernschwierigkeiten in der Abschlussstufe der Schule<br />
<strong>für</strong> geistige Entwicklung (in Hamburg: Schule <strong>für</strong> Geistigbehinderte)<br />
oder an Schüler mit Förderbedarf in Integrationsklassen der<br />
8. oder 9. Jahrgangsstufe.<br />
Ziel des Projektes ist es, Projektteilnehmern die Möglichkeit zu<br />
geben, sich mit ihren beruflichen Perspektiven, insbesondere auf<br />
dem allgemeinen > Arbeitsmarkt, auseinanderzusetzen. Die Teilnehmer<br />
sollen Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Diese Einblicke<br />
wer<strong>den</strong> intensiv vorbereitet, begleitet und besprochen.<br />
Im Rahmen des bEO-Projektes bil<strong>den</strong> jeweils acht bis zehn Schüler<br />
eine Lerngruppe. Diese durchläuft eine Sequenz, bestehend aus<br />
folgen<strong>den</strong> Elementen:<br />
> Vorbereitung<br />
> Projektwoche<br />
> Betriebserkundungen<br />
> Praktikum<br />
> Auswertung<br />
Im Rahmen einer Kooperation mit dem Hamburger Landesinstitut<br />
<strong>für</strong> Lehrerbildung und Schulentwicklung entstand eine Fortbildungsreihe.<br />
Diese wurde projektbeteiligten Lehrern und interessierten<br />
Kollegen angeboten.<br />
Projekt<br />
Die Ergebnisse und Materialien von bEO wur<strong>den</strong> als<br />
Buch mit CD-ROM veröffentlicht. Auf der CD-ROM<br />
befin<strong>den</strong> sich unter anderem Arbeitsblätter sowie<br />
über 300 Illustrationen. Zu bestellen bei der Hamburger<br />
Arbeitsassistenz:<br />
www.hamburger-arbeitsassistenz.de > Projekte ><br />
bEO<br />
Ziele<br />
Inhalt<br />
40 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
41
B – Berufliche Ersteingliederung<br />
Berufsabschluss, nachträglicher – B<br />
Maßnahmen<br />
Förderung<br />
Berufliche Ersteingliederung<br />
Ziel der beruflichen Ersteingliederung ist die möglichst vollständige<br />
und dauerhafte Eingliederung junger Menschen mit einer Behinderung<br />
in <strong>den</strong> allgemeinen > Arbeitsmarkt.<br />
Dabei sollen die individuelle Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit<br />
der Jugendlichen sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />
Beratung sowie Auswahl und Förderung geeigneter Maßnahmen<br />
spielen somit eine Schlüsselrolle <strong>für</strong> eine erfolgreiche berufliche<br />
Ersteingliederung behinderter Menschen. In <strong>den</strong> meisten Fällen ist<br />
die > Agentur <strong>für</strong> Arbeit zuständiger Ansprechpartner. Für die > Berufsberatung<br />
und die > Berufsorientierung in <strong>den</strong> Schulen können<br />
die Arbeitsagenturen auch > Integrationsfachdienste beauftragen.<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit und das Integrationsamt können die berufliche<br />
Ersteingliederung mit > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
finanziell fördern.<br />
Berufliche Handlungsfähigkeit<br />
Es ist das Ziel der Berufsbildung, die berufliche Handlungsfähigkeit<br />
(Handlungskompetenz) junger Menschen zu entwickeln und<br />
zu erweitern: Sie sollen fähig und bereit sein, ihre Kenntnisse, Fertigkeiten<br />
sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten<br />
sowohl in Arbeitssituationen als auch <strong>für</strong> die berufliche und persönliche<br />
Entwicklung zu nutzen.<br />
Berufliche Schulen<br />
In Nordrhein-Westfalen sind alle beruflichen Schulen im so genannten<br />
Berufskolleg zusammengefasst. Bei Berufskollegs handelt<br />
es sich um Schulen der Sekundarstufe II. Sie können von jun-<br />
gen Menschen in der Regel nach Beendigung des 10. Schuljahres<br />
besucht wer<strong>den</strong>.<br />
Folgende berufliche Schulen sind Teil des Berufskollegs:<br />
> > Berufsschule<br />
> > Berufsfachschule<br />
> Höhere Berufsfachschule<br />
> Berufliches Gymnasium<br />
> Fachoberschule<br />
> > Fachschule<br />
Die Bildungsgänge im Berufskolleg führen zu einer beruflichen<br />
Qualifizierung. Außerdem können mit <strong>den</strong> einzelnen Bildungsgängen<br />
in der Regel alle Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschlüsse,<br />
Fachoberschulreife) nachgeholt und sämtliche<br />
allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Abschlüsse der Sekundarstufe II (Fachhochschulreife,<br />
fachgebun<strong>den</strong>e Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife)<br />
erworben wer<strong>den</strong>.<br />
Berufsabschluss, nachträglicher<br />
Vorrangiges Ziel des dualen Ausbildungssystems in Deutschland<br />
ist es, im Anschluss an <strong>den</strong> Besuch der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule<br />
einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Zurzeit kann<br />
dieses Ziel in etwa 345 > anerkannten Ausbildungsberufen, darunter<br />
59 > Werkerausbildungen, also Ausbildungen <strong>für</strong> Menschen mit<br />
Behinderung, erreicht wer<strong>den</strong>. Hinzu kommen Ausbildungsgänge<br />
außerhalb des dualen Systems, etwa in berufsqualifizieren<strong>den</strong> vollzeitschulischen<br />
Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen (> schulische<br />
Berufsausbildung). Die Vielzahl der Berufsbilder darf jedoch<br />
nicht darüber hinwegtäuschen, dass Jugendlichen mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf in der Regel eine begrenzte Auswahl an<br />
Ausbildungsberufen offen stehen bzw. im Rahmen der regional zur<br />
Verfügung stehen<strong>den</strong> Förderangebote erlernt wer<strong>den</strong> können.<br />
Schularten<br />
Bildungsgänge<br />
42 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
43
B – Berufsabschluss, nachträglicher<br />
Berufsausbildung in auSSerbetrieblichen Einrichtungen – B<br />
Schulabschluss<br />
Nachqualifizierung<br />
Förderprogramme<br />
Formal können die Ausbildungsgänge ohne Schulabschluss begonnen<br />
wer<strong>den</strong>. In der Praxis setzen viele Unternehmen und<br />
Berufsfachschulen bestimmte Bildungsabschlüsse voraus. Eine<br />
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung führt in der Regel<br />
gleichzeitig zum Erwerb des Hauptschulabschlusses.<br />
Bei Jugendlichen mit Förderbedarf oder in problematischen Lebenslagen<br />
kommt es häufiger vor, dass sie nicht direkt im Anschluss an<br />
die allgemeinbil<strong>den</strong>de Schule eine Ausbildung beginnen und Ausbildungen<br />
abbrechen. Da eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />
die Chancen am Arbeitsmarkt jedoch erheblich erleichtert, gibt<br />
es Ansätze, Jugendlichen ohne abgeschlossene Ausbildung nachträglich<br />
einen Berufsabschluss zu ermöglichen. Ansprechpartner<br />
<strong>für</strong> Betroffene ist in der Regel der zuständige Berater der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit.<br />
Programme wie „Perspektive Berufsabschluss“ und „JOBSTARTER<br />
CONNECT“ des Bundesministeriums <strong>für</strong> Bildung und Forschung<br />
fördern Projekte, die zu einem nachträglichen Berufsabschluss<br />
führen sollen. Hierbei wird vor allem der Ansatz der modularen<br />
Nachqualifizierung verfolgt: In 14 Berufen wer<strong>den</strong> derzeit bundeseinheitliche<br />
Ausbildungsbausteine (siehe > Qualifizierungsbausteine)<br />
modellhaft erprobt.<br />
Mehr Informationen<br />
www.jobstarter.de/connect<br />
www.perspektive-berufsabschluss.de/<br />
Berufsausbildung<br />
Die berufliche Ausbildung kann durch > Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben gefördert wer<strong>den</strong>. Je nach <strong>den</strong> persönlichen Wünschen<br />
und Voraussetzungen gibt es verschie<strong>den</strong>e Wege und Möglichkeiten<br />
zur Berufsausbildung:<br />
> Eine Ausbildung in einem > anerkannten Ausbildungsberuf oder<br />
nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
kann in einem Betrieb (> betriebliche Berufsausbildung)<br />
oder in einer Einrichtung erfolgen (> Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen). Wenn besondere Leistungen<br />
und Hilfen notwendig sind, kommt eine Ausbildung in einem ><br />
Berufsbildungswerk oder einer anderen > Einrichtung der beruflichen<br />
Rehabilitation in Betracht.<br />
> Eine > schulische Berufsausbildung kann durch die Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit nur dann gefördert wer<strong>den</strong>, wenn sie in einer > Einrichtung<br />
der beruflichen Rehabilitation stattfindet. Ansonsten ist<br />
eine Förderung nach dem > Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) möglich.<br />
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen<br />
Eine Ausbildung kann in einer außerbetrieblichen Einrichtung<br />
stattfin<strong>den</strong>, wenn sich trotz intensiver Bewerbung keine Ausbildungsstelle<br />
in einem Betrieb fin<strong>den</strong> lässt. Solche Einrichtungen,<br />
die von einem Bildungsträger geführt wer<strong>den</strong>, gibt es meist in der<br />
Nähe des Wohnortes.<br />
Ausbildung in <br />
anerkannten <br />
Ausbildungsberufen<br />
Schulische <br />
Berufsausbildung<br />
Die Ausbildung erfolgt in > anerkannten Ausbildungsberufen oder<br />
nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
in <strong>den</strong> Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Hier<br />
gibt es nicht nur Ausbilder, sondern auch Sozialpädagogen und<br />
Förderlehrer. Die Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> besuchen <strong>den</strong> Unterricht der<br />
44 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
45
B – Berufsausbildung in auSSerbetrieblichen Einrichtungen<br />
Berufsausbildung in auSSerbetrieblichen Einrichtungen NRW 3. Weg – B<br />
Integrative BaE<br />
Kooperative BaE<br />
Berufsschule. Für eine berufliche Erstausbildung wird mit dem Bildungsträger<br />
ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Der Jugendliche<br />
erhält eine > Ausbildungsvergütung und ist sozialversichert.<br />
Man unterscheidet zwei Formen der Berufsausbildungen in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen (BaE):<br />
> Der Bildungsträger ist sowohl <strong>für</strong> die fachtheoretische als auch<br />
die fachpraktische Unterweisung zuständig. Während der Ausbildung<br />
fin<strong>den</strong> mehrwöchige > Betriebspraktika statt (mindestens<br />
40, maximal 120 Arbeitstage je Ausbildungsjahr).<br />
> Die fachpraktische Unterweisung wird durch einen Kooperationsbetrieb<br />
durchgeführt. Auch hier ist der Bildungsträger <strong>für</strong><br />
die Koordinierung der Ausbildung und die weitere sozialpädagogische<br />
Begleitung zuständig.<br />
Ziel ist es in jedem Fall, die Ausbildung in einem Betrieb fortzusetzen.<br />
Wenn möglich, bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr, falls<br />
erforderlich, mit ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen. Ausbildungsplätze<br />
wer<strong>den</strong> von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit, die auch die Ausbildung<br />
finanziert, direkt vermittelt.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann<br />
man > Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Für die<br />
Fahrten zu <strong>den</strong> Ausbildungsorten ist ein Zuschuss<br />
möglich. Auskunft gibt der Berufsberater bei der<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen<br />
NRW 3. Weg<br />
Der „3. Weg“ ist eine spezielle Form der > Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen (BaE) in Nordrhein-Westfalen. Die<br />
offizielle Bezeichnung lautet: „Individuelle integrative Berufsausbildungen<br />
in außerbetrieblichen Einrichtungen NRW (BaE) 3. Weg“.<br />
Ausbildungswilligen Jugendlichen wird damit eine zusätzliche Gelegenheit<br />
eröffnet, <strong>den</strong> Einstieg in das Berufsleben möglichst über<br />
einen regulären Berufsabschluss zu erreichen. Sie erhalten eine<br />
besonders intensive Förderung an allen Lernorten: in der > Berufsschule,<br />
in der außerbetrieblichen Einrichtung und im Betrieb. Zur<br />
Zielgruppe gehören vor allem lernbeeinträchtigte und/oder sozial<br />
benachteiligte junge Menschen.<br />
Die Teilnehmer erwerben anerkannte berufliche Kompetenzen in<br />
Form von zertifizierten Ausbildungsbausteinen bis hin zu einem<br />
vollwertigen Berufsabschluss. Die Grundlage bildet ein regulärer<br />
> Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsträger nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
beziehungsweise der Handwerksordnung. Zur<br />
Ausbildung gehören weiterhin > Betriebspraktika sowie Unterricht<br />
in der Regel in einer eigenständigen Fachklasse mit kleinen Lerngruppen.<br />
Die Jugendlichen erhalten je nach Bedarf zusätzlichen<br />
Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.<br />
Der Ausbildungsverlauf wird in der landesweit einheitlichen > <strong>Job</strong>mappe<br />
NRW dokumentiert.<br />
Die Ausbildung ist nur in ausgewählten Berufen möglich. Es handelt<br />
sich in der Regel um zweijährige Ausbildungsberufe. Der<br />
„3. Weg“ lässt Unterbrechungen der Ausbildung von bis zu sechs<br />
Monaten zu. Jeder Auszubil<strong>den</strong>de hat die Option auf eine Verlängerung<br />
der Ausbildung auf maximal fünf Jahre.<br />
Ausbildungsbausteine<br />
Besonderheiten<br />
46 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
47
B – Berufsausbildungsbeihilfe<br />
Berufsberatung – B<br />
hinderung es erfordern und ohne die Förderung eine dauerhafte<br />
Teilhabe am Arbeitsleben nicht erreicht wer<strong>den</strong> kann.<br />
> Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht auch, wenn der<br />
behinderte Mensch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils<br />
wohnt.<br />
Eine Ausbildung bedeutet<br />
oft auch Abschied<br />
nehmen vom Elternhaus<br />
Voraussetzungen<br />
Berufsausbildungsbeihilfe<br />
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Leistung<br />
der Agentur <strong>für</strong> Arbeit <strong>für</strong> Auszubil<strong>den</strong>de, die während der Ausbildung<br />
nicht bei <strong>den</strong> Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb<br />
vom Elternhaus zu weit entfernt ist.<br />
Behinderte Menschen erhalten bei Teilnahme an allgemeinen<br />
Maßnahmen der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Ob sie<br />
während der Ausbildung, der Teilnahme an einer > berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />
Bildungsmaßnahme, während einer > behinderungsbedingt<br />
erforderlichen Grundausbildung oder anderer > Leistungen<br />
zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe<br />
oder auf > Ausbildungsgeld haben, können Betroffene beim<br />
> Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit erfragen.<br />
Besonderheiten <strong>für</strong> behinderte Menschen:<br />
> Förderfähig sind auch berufliche Ausbildungen, die abweichend<br />
von <strong>den</strong> Ausbildungsordnungen <strong>für</strong> staatlich anerkannte<br />
Ausbildungsberufe oder in Sonderformen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
> Eine Verlängerung der Ausbildungszeit, eine Wiederholung der<br />
Ausbildung ganz oder in Teilen sowie eine erneute berufliche<br />
Ausbildung wer<strong>den</strong> gefördert, wenn Art oder Schwere der Be-<br />
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt vom Gesamtbedarf<br />
und bei beruflicher Ausbildung vom anzurechnen<strong>den</strong> Einkommen ab.<br />
Mehr Informationen<br />
www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger ><br />
Menschen mit Behinderung > Finanzielle Hilfen ><br />
Berufsausbildungsbeihilfe<br />
Berufsausbildungsvorbereitung<br />
> Berufsvorbereitung<br />
Berufsberatung<br />
Die Berufsberatung der Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt Jugendliche<br />
und junge Erwachsene bei ihrer Berufswahl, während ihrer<br />
Berufsausbildung und am Anfang ihres Berufslebens. Um die Anliegen<br />
behinderter Menschen kümmert sich das > Reha-Team.<br />
Die Berufsberatung bietet im Einzelnen:<br />
> > Berufsorientierung in Schulen<br />
> (Einzel-)Beratung zu Fragen der > Berufswahl<br />
> Vermittlung von betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen<br />
Angebot<br />
48 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
49
B – Berufsbildungsgesetz<br />
Berufsbildungswerke – B<br />
> Beratung über schulische Ausbildungsmöglichkeiten (> Schulische<br />
Berufsausbildung)<br />
> berufs- und studienkundliche Vorträge, Berufserkundungen,<br />
Messen mit Arbeitgebern usw.<br />
> Medien und Veranstaltungen zur Berufswahl im > Berufsinformationszentrum<br />
(BIZ)<br />
> Online-Medien zur Berufserkundung und -wahl (z.B. www.<br />
planet-berufe.de, www.berufe.tv)<br />
> Hilfe bei der Abklärung der beruflichen Eignung (z.B. > Berufswahltest)<br />
> Unterstützung bei der > Bewerbung<br />
> bei Bedarf > Berufseinstiegsbegleitung <strong>für</strong> einzelne Schüler<br />
> Förderung von > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen und<br />
anderer Wege in Ausbildung und Beruf<br />
> Förderung der Berufsausbildung und Unterstützung bei Problemen<br />
während der Ausbildung (z.B. durch > ausbildungsbegleitende<br />
Hilfen)<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Mit dem „eSERVICE“ der Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann<br />
man per E-Mail einen Termin <strong>für</strong> ein persönliches<br />
Gespräch mit dem Berufsberater oder der Berufsberaterin<br />
vereinbaren: www.arbeitsagentur.de/<br />
eService > Kontakt zur Berufsberatung<br />
Berufsbildungsmessen<br />
Auf <strong>den</strong> Messen stellen sich regionale und überregionale Unternehmen<br />
verschie<strong>den</strong>er Branchen, Innungen, Verbände, Behör<strong>den</strong><br />
sowie Institutionen vor und geben Einblick in die praktischen Tätigkeiten<br />
der Ausbildungsberufe in ihrem Haus.<br />
Man kann sich auf <strong>den</strong> Messen mit Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> über ihre<br />
Ausbildung unterhalten, Kontakte zu Arbeitgebern knüpfen oder<br />
zuschauen, wie in verschie<strong>den</strong>en Berufen gearbeitet wird. Vor Ort<br />
sind meistens auch Beratungseinrichtungen wie die > Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit oder die > Kammern. Sie geben allgemeine Informationen<br />
zu Berufswahl und Ausbildung. Auf <strong>den</strong> Messebesuch sollte man<br />
sich gut vorbereiten, zum Beispiel eine Liste mit Fragen erstellen<br />
oder Bewerbungsunterlagen mitnehmen.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Einen Veranstaltungskalender mit Terminen im<br />
ganzen Bundesgebiet zusammen mit weiteren<br />
Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch einer Messe findet man unter<br />
www.planet-berufe.de > Schüler > Mein Fahrplan ><br />
Infoboard > Termine Ausbildungsmessen<br />
Angebote<br />
Berufsbildungswerke<br />
Berufsbildungsgesetz<br />
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält die rechtlichen Grundlagen<br />
und Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung in > anerkannten<br />
Ausbildungsberufen und zu > besonderen Ausbildungsregelungen<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen.<br />
Die Berufsbildungswerke (BBW) sind Rehabilitationseinrichtungen<br />
zur beruflichen Erstausbildung von behinderten Jugendlichen,<br />
die auf besondere Hilfen angewiesen sind. Die Ausbildung erfolgt<br />
in > anerkannten Ausbildungsberufen oder nach > besonderen<br />
Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen – wie bei einer<br />
betrieblichen Berufsausbildung.<br />
50 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
51
B – Berufseinstiegsbegleiter<br />
Berufseinstiegsbegleitung – B<br />
Leistungen<br />
Standorte<br />
Jede dieser außerbetrieblichen Einrichtungen ist auf bestimmte<br />
Behinderungsarten spezialisiert. Der praktische und theoretische<br />
Unterricht erfolgt durch qualifizierte Ausbilder, Meister und Lehrkräfte.<br />
Für eine ärztliche, psychologische und sozialpädagogische<br />
Versorgung stehen Fachdienste zur Verfügung. Außerdem gibt es<br />
Freizeit- und Sportangebote. Meist wohnen die Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> in<br />
einem Internat oder in einer Wohngruppe.<br />
Es wer<strong>den</strong> auch > Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung<br />
(Maßnahmen zur Eignungsfeststellung), der > Arbeitserprobung<br />
und der > Berufsvorbereitung durchgeführt, soweit die Ausbildungs-<br />
oder Berufsreife noch nicht vorhan<strong>den</strong> ist. Viele BBWs<br />
bieten inzwischen auch eine > verzahnte Ausbildung an. Hier haben<br />
Jugendliche die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate ihrer praktischen<br />
Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren. Teilweise ist<br />
auch eine > BBW-unterstützte Ausbildung möglich.<br />
Es gibt in Deutschland insgesamt 52 Berufsbildungswerke, die<br />
in mehr als 240 Berufen ausbil<strong>den</strong>. Da<strong>für</strong> stehen 14.000 Ausbildungsplätze<br />
in eigenen Betriebsstätten zur Verfügung. In Nordrhein-Westfalen<br />
sind Berufsbildungswerke vorhan<strong>den</strong> in Bad<br />
Oeynhausen, Brakel, Bielefeld, Dortmund, Essen, Moers, Reken, Frechen,<br />
Wetter, Soest, Olsberg.<br />
Berufseinstiegsbegleiter<br />
Die Berufseinstiegsbegleiter (> Berufseinstiegsbegleitung) unterstützen<br />
Schüler beim Übergang von der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Schule in eine berufliche Ausbildung. Die Träger der Maßnahme<br />
beschäftigen da<strong>für</strong> Personen, die aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung<br />
besonders <strong>für</strong> diese Aufgabe geeignet sind. Hierzu<br />
zählen vor allem Menschen mit praktischer Berufserfahrung<br />
in <strong>den</strong> dualen Ausbildungsberufen, Führungserfahrung, Ausbildungserfahrung<br />
oder sozialpädagogischer Berufserfahrung.<br />
Berufseinstiegsbegleitung<br />
Bei der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) wer<strong>den</strong> „förderungsbedürftige“<br />
Jugendliche beim Übergang von der Schule in eine<br />
> Berufsausbildung unterstützt. Es handelt sich hierbei um leistungsschwächere<br />
Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich<br />
Schwierigkeiten haben wer<strong>den</strong>, einen Haupt- oder Förderschulabschluss<br />
zu erreichen und <strong>den</strong> Einstieg in eine berufliche Ausbildung<br />
zu bewältigen.<br />
Die Berufseinstiegsbegleitung bietet Unterstützung <strong>für</strong>:<br />
> Erreichen des Schulabschlusses,<br />
> > Berufsorientierung und > Berufswahl,<br />
> Ausbildungsplatzsuche,<br />
> Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.<br />
Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt bereits während der Vorabgangsklasse<br />
und endet ein halbes Jahr nach Beginn einer beruflichen<br />
Ausbildung, spätestens 24 Monate nach Beendigung der<br />
allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule.<br />
Im Rahmen einer modellhaften Erprobung an 1.000 Schulen unterstützen<br />
seit Februar 2009 > Berufseinstiegsbegleiter Schülerinnen<br />
und Schüler beim Übergang von der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Schule in die Ausbildung und erleichtern dadurch deren berufliche<br />
Eingliederung.<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Interessierte Schüler können an ihrer Schule<br />
nachfragen, ob <strong>für</strong> sie eine Teilnahmemöglichkeit<br />
besteht. Auskunft erteilen auch die Berufsberater<br />
der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit vor Ort.<br />
Inhalt<br />
Dauer<br />
Erprobung<br />
52 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
53
B – Berufsfachschule<br />
Berufsgrundschuljahr – B<br />
Ziel<br />
Inhalt<br />
Berufsfachschule<br />
Die Berufsfachschule in Nordrhein-Westfalen ist Teil des > Berufskollegs.<br />
Sie führt zu beruflichen Qualifikationen und zum mittleren<br />
Schulabschluss (Fachoberschulreife). Dabei unterscheidet<br />
man zum einen Bildungsgänge, die mit einer beruflichen Grundbildung<br />
auf eine Berufsausbildung vorbereiten, und zum anderen<br />
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht<br />
führen. Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme an diesen Bildungsgängen<br />
ist mindestens der Hauptschulabschluss nach Klasse 9.<br />
Berufsfelderkundung<br />
Die Berufsfelderkundung ist ein wichtiger Baustein der > Berufsorientierung<br />
von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Schulen in Nordrhein-Westfalen (siehe > Kein Abschluss ohne Anschluss).<br />
Sie wird auch in der Berufsorientierung von schwerbehinderten<br />
jungen Menschen eingesetzt, zum Beispiel im Rahmen des<br />
Projektes > Schule trifft Arbeitswelt (STAR).<br />
Die Berufsfelderkundung vermittelt exemplarisch Einblicke in<br />
berufliche Tätigkeiten und in die betriebliche Praxis. Die Jugendlichen<br />
können so ihre Interessen und Fähigkeiten im Hinblick auf<br />
die Berufswahl überprüfen und herausfin<strong>den</strong>.<br />
Jugendliche lernen berufliche Tätigkeiten in mindestens drei Berufsfeldern<br />
praxisnah kennen, zum Beispiel auch in „typischen“<br />
Berufsfeldern des anderen Geschlechts. Die Berufsfelderkundung<br />
wird in der Regel ab Klasse 8 vor dem schulischen > Betriebspraktikum<br />
angeboten. Sie findet vorrangig in Betrieben statt. Zur Berufsfelderkundung<br />
können auch Aktivitäten, wie die Teilnahme am ><br />
Girls´Day bzw. > Boys´Day und der Besuch von > Berufsbildungsmessen<br />
genutzt wer<strong>den</strong>.<br />
Berufsförderungswerke<br />
Berufsförderungswerke (BFW) sind > Einrichtungen der beruflichen<br />
Rehabilitation <strong>für</strong> behinderte Erwachsene. Die an einem BFW angebotenen<br />
Lehrgänge in > anerkannten Ausbildungsberufen schließen<br />
in der Regel mit einer Prüfung vor einer > Kammer ab.<br />
Eigene medizinische, psychologische und soziale Fachdienste begleiten<br />
die Ausbildung. Im Gegensatz zu <strong>den</strong> > Berufsbildungswerken<br />
(BBW) sollen die Teilnehmer über eine abgeschlossene<br />
Erstausbildung verfügen bzw. nicht mehr schulpflichtig sein. Die<br />
Einrichtungen sind auf unterschiedliche Behinderungsarten eingestellt.<br />
Das BFW in Düren beispielsweise ist spezialisiert auf blinde<br />
und sehbehinderte Menschen.<br />
Bundesweit bieten 28 Berufsförderungswerke insgesamt etwa<br />
14.500 Plätze an. Es gibt auch Spezialeinrichtungen, zum Beispiel<br />
<strong>für</strong> blinde und sehbehinderte Menschen. In Nordrhein-Westfalen<br />
gibt es Berufsförderungswerke in Dortmund, Düren, Köln, Oberhausen<br />
und Hamm.<br />
Berufsgrundschuljahr<br />
Das Berufsgrundschuljahr (BGJ) in Nordrhein-Westfalen ist ein<br />
Bildungsangebot der > Berufsschule. Es zielt auf <strong>den</strong> Erwerb des<br />
Hauptschulabschlusses nach Klasse 10. Bei einer Durchschnittsnote<br />
von mindestens 3,0 in <strong>den</strong> Fächern Deutsch/Kommunikation,<br />
Englisch und Mathematik ist sogar der mittlere Schulabschluss<br />
(Fachoberschulreife) erreicht. Das Berufsgrundschuljahr vermittelt<br />
eine berufliche Grundbildung im gewählten Berufsfeld.<br />
Interessierte Jugendliche bewerben sich fristgerecht beim zuständigen<br />
Berufskolleg um einen Platz. Da<strong>für</strong> muss die Schulpflicht<br />
erfüllt (in Nordrhein-Westfalen zehn Jahre) und der Hauptschulabschluss<br />
nach Klasse 9 erworben wor<strong>den</strong> sein. Der erfolgreiche<br />
Leistungen<br />
Standorte<br />
Voraussetzungen<br />
54 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
55
B – Berufsinformationszentrum<br />
Berufsorientierung – B<br />
Dauer<br />
Standorte<br />
Angebot<br />
Besuch des > Berufsorientierungsjahrs berechtigt ebenfalls zur Teilnahme<br />
am Berufsgrundschuljahr.<br />
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. In der Regel wer<strong>den</strong> 34 Wochenstun<strong>den</strong><br />
erteilt. Eine Anrechnung als erstes Ausbildungsjahr (im<br />
Umfang von sechs bis zwölf Monaten) ist möglich, wenn Ausbilder<br />
und Auszubil<strong>den</strong>der zustimmen.<br />
Berufsinformationszentrum<br />
Im Berufsinformationszentrum (BiZ) kann man sich über Arbeitsund<br />
Ausbildungsmarkt, Berufswahl, Stellensuche sowie Weiterbildung<br />
selbst informieren und nach passen<strong>den</strong> Arbeits- und Ausbildungsplätzen<br />
suchen. Jeder kann das Angebot so lange und so oft<br />
nutzen wie er möchte – ohne Anmeldung. Bei Fragen stehen <strong>den</strong><br />
Besuchern fachkundige Ansprechpartner zur Verfügung.<br />
Ein Berufsinformationszentrum gibt es in jeder > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Zusätzlich sind auch mobile Berufsinformationszentren („BiZ-<br />
MOBIL“) zum Beispiel in Schulen oder auf > Berufsbildungsmessen<br />
unterwegs.<br />
Es gibt verschie<strong>den</strong>e Informationsmöglichkeiten, wie illustrierte<br />
Informationsmappen mit Berichten aus der Berufspraxis sowie<br />
Bücher und Zeitschriften. Wer die Berufs- und Arbeitswelt über<br />
Filme erschließen möchte, dem steht ein Filmportal mit Videos zu<br />
Ausbildungs- und Studienberufen zur Verfügung. Viele Flyer und<br />
Broschüren gibt es auch zum Mitnehmen. Die im BiZ vorhan<strong>den</strong>en<br />
Internetarbeitsplätze sind zur Nutzung der Online-Angebote der<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit sowie <strong>für</strong> andere berufliche Recherchen<br />
im Internet frei zugänglich.<br />
Zusätzlich zum umfassen<strong>den</strong> Informationsangebot findet in <strong>den</strong><br />
Gruppenräumen des BiZ eine Vielzahl von Veranstaltungen statt,<br />
zum Beispiel zu <strong>den</strong> Themen Berufswahl und Bewerbung.<br />
Berufskolleg<br />
> Berufliche Schulen<br />
Berufsorientierung<br />
Am Ende der Schulzeit steht mit der > Berufswahl eine wichtige<br />
Entscheidung <strong>für</strong> <strong>den</strong> persönlichen und beruflichen Werdegang<br />
an. Während der Berufsorientierung wird sie planmäßig vorbereitet.<br />
Die Berufsorientierung beginnt in der Regel in <strong>den</strong> vorletzten<br />
Klassen der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen. Dabei arbeiten die<br />
Schulen eng mit der > Berufsberatung der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und<br />
bei schwerbehinderten Jugendlichen mit dem > Integrationsfachdienst<br />
zusammen. Auch die Unterstützung der Eltern und die Einbeziehung<br />
von Betrieben sind in der Phase der beruflichen Orientierung<br />
von großer Bedeutung.<br />
Bei der Berufsorientierung geht es <strong>für</strong> die Jugendlichen darum,<br />
die eigenen Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkun<strong>den</strong>.<br />
Dazu passend sollen sie geeignete Berufe fin<strong>den</strong>, über die sie weitere<br />
Informationen einholen, um Fähigkeiten und Anforderungen<br />
abgleichen zu können. Die eigenen Vorstellungen und die persönliche<br />
Eignung können die Jugendlichen durch praktische Erfahrungen<br />
überprüfen, zum Beispiel durch ein > Betriebspraktikum oder<br />
eine > Berufsfelderkundung.<br />
Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen oder Angeboten, welche<br />
die berufliche Orientierung unterstützen. Sie sollten geschlechtersensibel<br />
sein (> Gender Mainstreaming) und die besonderen Bedürfnisse<br />
und Probleme von Jugendlichen mit Migrationshintergrund<br />
mitberücksichtigen.<br />
Angebote der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt die berufliche Orientierung<br />
insbesondere durch Informationsveranstaltungen <strong>für</strong> Schüler und<br />
Inhalt<br />
56 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
57
B – Berufsorientierungsbüro<br />
Berufsorientierungscamp – B<br />
Eltern sowie durch Angebote zur Selbstinformation, wie sie im<br />
> Berufsinformationszentrum zur Verfügung stehen.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
(Erweiterte) vertiefte<br />
Berufsorientierung<br />
Nutzungsmöglichkeiten<br />
Um unsichere oder falsche Entscheidungen bei der Berufswahl<br />
zu vermei<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> zusätzliche Maßnahmen angeboten, die<br />
bis zu vier Wochen dauern und meist in der unterrichtsfreien Zeit<br />
stattfin<strong>den</strong>. Bei der erweiterten vertieften Berufsorientierung<br />
dauern die Maßnahmen länger und können in der Unterrichtszeit<br />
durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Berufliches Orientierungsverfahren<br />
Für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf, deren Fähigkeiten im Grenzbereich<br />
zwischen einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen und dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt liegen, gibt es in Nordrhein-Westfalen ein<br />
spezielles berufliches Orientierungsverfahren. Dieses wird im Rahmen<br />
des Projektes > Schule trifft Arbeitswelt (STAR) umgesetzt und<br />
durch die > Initiative Inklusion gefördert.<br />
Berufsorientierungsbüro<br />
Das Berufsorientierungsbüro (BOB) dient als zentrale Anlaufstelle<br />
<strong>für</strong> alle Aktivitäten der Berufs- und Studienorientierung innerhalb<br />
einer Schule. Es ist Informations- und Beratungszentrum <strong>für</strong><br />
Schüler, Eltern und andere an der > Berufsorientierung beteiligte<br />
Personen.<br />
Im Berufsorientierungsbüro können Informationsmaterialien gesammelt<br />
und gesichtet wer<strong>den</strong>. Es eignet sich ebenso als Büro des<br />
> Studien- und Berufswahlkoordinators (StuBo) sowie zur Durchführung<br />
der Gespräche mit dem Berufsberater der Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit und <strong>für</strong> Treffen mit außerschulischen Experten. Das Berufsorientierungsbüro<br />
kann zudem als Ort <strong>für</strong> Bewerbungstrainings,<br />
Internetsuche und individuelle Beratungsgespräche, etwa im Rahmen<br />
der > Förderplanung berufliche Integration, genutzt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Einrichtung eines Berufsorientierungsbüros<br />
kann im Rahmen der Projektes > Zukunft fördern<br />
gefördert wer<strong>den</strong>.<br />
Berufsorientierungscamp<br />
Berufsorientierungscamps wollen Jugendliche spielerisch an das<br />
Thema > Berufsorientierung heranführen. Anhand erlebnis- und<br />
handlungsorientierter Metho<strong>den</strong> und Bausteine motivieren sie<br />
Schülerinnen und Schüler, sich intensiv mit ihrer beruflichen Zukunft<br />
auseinanderzusetzen. Berufswahlcamps erstrecken sich über<br />
wenige Tage bis zu vier Wochen.<br />
Da sich Berufsorientierungscamps durch eine große Themenvielfalt<br />
auszeichnen, kann die inhaltliche Ausgestaltung nur exemplarisch<br />
dargestellt wer<strong>den</strong>. Während eines Berufsorientierungscamps<br />
können Jugendliche …<br />
> sich selbst und ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten entdecken,<br />
> erste eigene Wünsche hinsichtlich einer persönlichen und beruflichen<br />
Zukunft definieren und formulieren,<br />
> das bisherige berufliche Spektrum erweitern (Kennenlernen<br />
unterschiedlicher Anforderungen aus verschie<strong>den</strong>en Berufsfeldern)<br />
und sich darin orientieren,<br />
> frühzeitig erste eigene Bewerbungsstrategien entwickeln (z.B.<br />
Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Simulation von Vorstellungsgesprächen),<br />
> Sozial- und Teamfähigkeit trainieren.<br />
Durchgeführt wer<strong>den</strong> Camps sowohl in Eigenverantwortung der<br />
Schulen wie auch durch andere Akteure, zum Beispiel durch die<br />
Themen<br />
Förderung<br />
58 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
59
B – Berufsorientierungsjahr<br />
Berufspsychologischer Service – B<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder durch > Kammern. Berufsorientierungscamps<br />
können im Rahmen der erweiterten vertieften > Berufsorientierung<br />
von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit gefördert wer<strong>den</strong>.<br />
haben, setzen sie in der Einarbeitungsphase <strong>den</strong> Unterricht im gewählten<br />
Berufsfeld fort. Es sollen > Betriebspraktika durchgeführt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Umfangreiche positive Erfahrungen liegen bereits<br />
mit dem Berufsorientierungscamp des Projektes<br />
> Zukunft fördern vor.<br />
Berufsorientierungsjahr<br />
Voraussetzungen<br />
Inhalt<br />
Das Berufsorientierungsjahr (BOJ) in Nordrhein-Westfalen ist ein<br />
Bildungsangebot der > Berufsschule. Es zielt auf <strong>den</strong> Erwerb des<br />
Hauptschulabschlusses und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
aus mehreren Berufsfeldern. Das Berufsorientierungsjahr kann<br />
die Grundlage <strong>für</strong> die Berufswahl verbessern und <strong>den</strong> Übergang in<br />
ein betriebliches Ausbildungsverhältnis fördern (> Berufsvorbereitung).<br />
Die Teilnehmer erhalten außerdem die Berechtigung zum<br />
Besuch des > Berufsgrundschuljahres und sie haben ihre Berufsschulpflicht<br />
erfüllt.<br />
Interessierte Jugendliche bewerben sich fristgerecht beim zuständigen<br />
> Berufskolleg um einen Platz. Da<strong>für</strong> muss in der Regel die<br />
Schulpflicht erfüllt sein (in Nordrhein-Westfalen zehn Jahre) und<br />
es darf noch kein Hauptschul- oder gleichwertiger Abschluss erworben<br />
wor<strong>den</strong> sein. In Einzelfällen kann mit dem Berufsorientierungsjahr<br />
im 10. Schulbesuchsjahr die Schulpflicht erfüllt wer<strong>den</strong>.<br />
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. In der Regel wer<strong>den</strong> 34 Wochenstun<strong>den</strong><br />
erteilt. Nachdem die Teilnehmer in der Orientierungsphase<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten in mehreren Berufsfeldern erlangt<br />
Berufspraxisstufe<br />
Die Berufspraxisstufe (früher „Werkstufe“) ist die letzte Stufe vor<br />
der Schulentlassung in > Förderschulen mit dem Schwerpunkt<br />
geistige Entwicklung (in der Regel das 12. und 13. Schulbesuchsjahr).<br />
Mit ihrem Besuch ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Ziel der<br />
Berufspraxisstufe ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler<br />
auf <strong>den</strong> Übergang ins Arbeitsleben.<br />
Berufspsychologischer Service<br />
Der Berufspsychologische Service der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt<br />
das > Reha-Team bei der Beratung. Dieser Service ist gefragt,<br />
wenn die konkrete Eignung <strong>für</strong> bestimmte Berufe oder die Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> eine erfolgreiche Ausbildung zu klären sind. Zum<br />
Beispiel: Wo liegen die persönlichen Stärken und Fähigkeiten? Wie<br />
Berufswahl: Die Weichen<br />
<strong>für</strong> die Zukunft stellen!<br />
60 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
61
B – Berufsschule<br />
Berufsvorbereitende BildungsmaSSnahmen – B<br />
Berufsschulpflicht<br />
Angebote<br />
können sie <strong>für</strong> Ausbildung und Beruf genutzt wer<strong>den</strong>? Welche individuelle<br />
Förderung wird gebraucht?<br />
Im Berufspsychologischen Service arbeiten Psychologinnen und<br />
Psychologen, die auch über spezielle Kenntnisse der Arbeits- und<br />
Betriebspsychologie verfügen. Sie beurteilen durch Gespräche<br />
und verschie<strong>den</strong>e Testverfahren die individuelle berufliche ><br />
Eignung. Die Ergebnisse wer<strong>den</strong> gemeinsam besprochen und erklärt.<br />
Berufsschule<br />
An <strong>den</strong> Berufsschulen in Nordrhein-Westfalen wer<strong>den</strong> berufliche<br />
Qualifikationen und allgemeinbil<strong>den</strong>de Abschlüsse vergeben. Die<br />
Berufsschule ist Teil des > Berufskollegs.<br />
Die Berufsschulpflicht beginnt mit Vollendung der zehnjährigen<br />
Schulpflicht. Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen bis zum<br />
vollendeten 18. Lebensjahr, auch dann, wenn sie in keinem Berufsausbildungsverhältnis<br />
stehen. Wird im Anschluss an die Schulpflicht<br />
die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis angestrebt, muss<br />
der Jugendliche in diesem Fall an einem Tag in der Woche die Berufsschule<br />
besuchen.<br />
Die Teilnahme an > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen<br />
entbindet ebenfalls nicht von der Berufsschulpflicht. In der Regel<br />
arbeiten dabei die Bildungsträger und die zuständigen Berufsschulen<br />
eng zusammen.<br />
Im Rahmen der > dualen Ausbildung wird der schulische Teil der<br />
Berufsausbildung in <strong>den</strong> Fachklassen der Berufsschule durchgeführt.<br />
Dabei ist der Unterricht auf die besonderen Anforderungen<br />
des jeweiligen Berufs abgestimmt. Er umfasst durchschnittlich<br />
1,5 Tage Unterricht pro Woche und wird regelmäßig oder im Block<br />
durchgeführt. Die duale Ausbildung endet mit einer Berufsab-<br />
schlussprüfung vor der zuständigen > Kammer. In der Berufsschule<br />
wird zudem der Berufsschulabschluss und damit der Hauptschulabschluss<br />
nach Klasse 10 vergeben.<br />
Weitere Bildungsangebote der Berufsschule sind das > Berufsorientierungsjahr<br />
und das > Berufsgrundschuljahr.<br />
Jugendliche mit besonderem Förderbedarf können an über 20<br />
Standorten in Nordrhein-Westfalen an Förderberufskollegs ihre<br />
Berufsschulpflicht ableisten. Dort erhalten sie zusätzliche individuelle<br />
Förderung. Häufig sind diese Berufskollegs an > Berufsbildungswerke<br />
angegliedert.<br />
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />
In manchen Fällen ist vor der Aufnahme einer > Berufsausbildung<br />
noch eine gezielte Vorbereitung notwendig, damit der Start in<br />
Ausbildung und Beruf erfolgreich verlaufen kann. Hierzu gibt es<br />
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) der > Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit.<br />
Teilnehmen können junge Menschen unter 25 Jahren, die ihre<br />
Schulpflicht erfüllt und noch keine Ausbildung abgeschlossen<br />
haben. Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen, die<br />
noch nicht über die erforderliche > Ausbildungsreife oder berufliche<br />
> Eignung verfügen.<br />
Die Teilnehmer einer berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahme<br />
können …<br />
> ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hinblick auf die Berufswahl<br />
erproben,<br />
> die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten <strong>für</strong> die Aufnahme<br />
einer Berufsausbildung oder Beschäftigung erwerben und<br />
> <strong>den</strong> Hauptschulabschluss nachholen.<br />
Förderberufskolleg<br />
Teilnehmer<br />
Ziele<br />
62 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
63
B – Berufsvorbereitende BildungsmaSSnahmen<br />
Berufsvorbereitung – B<br />
Qualifizierungsstufen<br />
Durchführung<br />
Förderdauer<br />
Die Maßnahmen gliedern sich in Qualifizierungsstufen, in die Teilnehmer<br />
nach ihrem individuellen Förderbedarf flexibel ein- und<br />
umsteigen können:<br />
> Grundstufe: Berufsorientierung und Berufswahl<br />
> Förderstufe: Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten<br />
> Übergangsqualifizierung: berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung<br />
(z.B. durch Betriebspraktikum oder Bewerbungstraining)<br />
Vor der Grundstufe wird in der Regel eine bis zu vierwöchige<br />
Eignungsanalyse vorgeschaltet. Sie dient dazu, die individuellen<br />
Stärken und Schwächen mit Blick auf die beruflichen Anforderungen<br />
realistisch einzuschätzen.<br />
Die berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen wer<strong>den</strong> von Bildungsträgern<br />
durchgeführt. Die Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten<br />
erfolgt auf der Grundlage von > Qualifizierungsbausteinen,<br />
die bescheinigt wer<strong>den</strong>. Während der Maßnahmen steht<br />
ein Bildungsbegleiter als fester Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>den</strong> behinderten<br />
jungen Menschen zur Verfügung (siehe > Bildungsbegleitung).<br />
Die maximale Förderdauer einer berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahme<br />
beträgt <strong>für</strong> behinderte Menschen in der Regel elf<br />
Monate bis maximal 18 Monate (wenn ausschließlich eine Arbeitsaufnahme<br />
angestrebt wird).<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Nähere Auskünfte über eine Teilnahme an berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />
Bildungsmaßnahmen erhalten<br />
behinderte Menschen beim > Reha-Team der<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Berufsvorbereitende Einrichtung<br />
Eine berufsvorbereitende Einrichtung ist ein Maßnahmenträger<br />
der beruflichen Rehabilitation. Sie führt Maßnahmen zur > Berufsvorbereitung,<br />
zur > Berufsausbildung sowie zur > Abklärung der<br />
beruflichen Eignung bzw. > Arbeitserprobung vor Beginn einer Ausbildung<br />
durch.<br />
Die Teilnehmer erhalten berufsspezifische Qualifizierungsangebote<br />
und bei Bedarf sozialpädagogische, psychologische und medizinische<br />
Unterstützung. In vielen Fällen bieten die berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />
Einrichtungen <strong>den</strong> Teilnehmern auch die Möglichkeit,<br />
innerhalb der Einrichtung zu wohnen und Freizeitangebote wahrzunehmen.<br />
Die tatsächlich verfügbaren Angebote unterschei<strong>den</strong> sich je<br />
nach Maßnahmenträger und Region. Die Zuweisung zu einzelnen<br />
berufsvorbereiten<strong>den</strong> Einrichtungen erfolgt in der Regel<br />
durch <strong>den</strong> Kostenträger, meist die Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Eine generelle<br />
Wahlfreiheit gibt es nicht. Am bekanntesten sind die<br />
> Berufsbildungswerke und die > Berufsförderungswerke.<br />
Träger berufsvorbereitender Einrichtungen sind regionale oder<br />
überregionale, kommerzielle, private, gemeinnützige oder öffentliche<br />
Bildungseinrichtungen und Wohlfahrtsverbände. Dazu gehören<br />
zum Beispiel das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland, der<br />
Internationale Bund oder das Kolpingwerk Deutschland.<br />
Berufsvorbereitung<br />
Berufsvorbereitung soll <strong>den</strong> Einstieg in Ausbildung und Beruf erleichtern<br />
oder erst ermöglichen. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> Jugendliche,<br />
die nach dem Verlassen der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule noch<br />
nicht die erforderliche > Ausbildungsreife besitzen.<br />
Angebot<br />
Träger<br />
64 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
65
B – Berufsvorbereitungsjahr<br />
Berufswahl – B<br />
Aufgaben<br />
Maßnahmen der <br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
Schulische Berufsvorbereitung<br />
Berufsvorbereitende Angebote verstehen sich als Starthilfe. Je<br />
nach Schwerpunkt und Zielgruppe …<br />
> unterstützen sie die > Berufsorientierung und > Berufswahl,<br />
> vermitteln sie Grundbildung in einem Beruf oder Berufsfeld,<br />
> schließen sie Bildungslücken durch allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Unterricht,<br />
> ermöglichen sie das Nachholen von Berufsabschlüssen.<br />
Mit ihrem 2005 eingeführten Fachkonzept <strong>für</strong> berufsvorbereitende<br />
Maßnahmen hat die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit das alte<br />
Lehrgangskonzept durch eine individuellere und flexiblere Förderung<br />
junger Menschen ersetzt. Es steht ein differenziertes Angebot<br />
zur Verfügung, um dem individuellen Förderbedarf von jungen<br />
Menschen – auch solchen mit einer Behinderung – gerecht<br />
zu wer<strong>den</strong>:<br />
> > Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />
> > Einstiegsqualifizierung<br />
> > Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung<br />
Die > beruflichen Schulen in NRW bieten Berufsvorbereitung insbesondere<br />
in Form des > Berufsorien tie rungsjahres und des > Berufsgrundschuljahres<br />
an. Auch der Bes uch der > Berufsfachschule lässt<br />
sich zur Berufsvorbereitung nutzen.<br />
Berufsvorbereitungsjahr<br />
> Berufsorientierungsjahr<br />
Berufswahl<br />
Die Entscheidung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Berufseinstieg ist ein wichtiger Schritt<br />
im Leben. Bei der Berufswahl stehen drei Fragen im Vordergrund:<br />
Was kann ich? Was will ich? Und welche Ausbildungsmöglichkeiten<br />
gibt es?<br />
Die planmäßige Vorbereitung der Berufswahl beginnt bereits in<br />
der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule im Rahmen der > Berufsorientierung.<br />
Ziel ist die Entwicklung einer persönlichen Berufswahlkompetenz.<br />
In diesen Prozess sind auch die Eltern und die Berufsberatung<br />
der Agentur <strong>für</strong> Arbeit eingebun<strong>den</strong>. Die Berufswahl lässt<br />
sich in drei Phasen gliedern:<br />
> Berufsorientierung<br />
> Entscheidungsfindung<br />
> Realisierung (Bewerbung)<br />
Schule und Agentur <strong>für</strong> Arbeit arbeiten zur Unterstützung der Berufswahl<br />
eng zusammen und übernehmen dabei jeweils originäre<br />
Aufgaben, die sich zum Teil auch überschnei<strong>den</strong>. Die Schule leistet<br />
einen wichtigen Beitrag durch vorberufliche Bildung und berufsorientieren<strong>den</strong><br />
Unterricht (> Arbeitslehre), der ergänzt wird durch<br />
handlungsorientierte Bausteine, zum Beispiel > Betriebspraktikum,<br />
> Betriebserkundung oder die Teilnahme am > Girls’Day bzw.<br />
> Boys’Day.<br />
An beruflichen Schulen gibt es Bildungsangebote zur > Berufsvorbereitung,<br />
wenn nach dem Besuch der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule die<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> eine Berufsausbildung noch nicht gegeben ist.<br />
Berufsorientierung und > Berufsberatung sind gesetzliche Aufgaben<br />
der Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Sie bietet unter anderem eine Abklärung<br />
der beruflichen > Eignung, > berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />
und die Förderung der beruflichen Rehabilitation<br />
junger Menschen (siehe > Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation).<br />
Zur Berufsorientierung und Berufswahl stellt die Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit ein umfangreiches Medienangebot im > Berufsinformationszentrum<br />
(BiZ) und im Internet (www.arbeitsagentur.<br />
de) zur Verfügung.<br />
Den Weg zur Berufswahl und die dabei erworbenen Kompetenzen<br />
kann man zum Beispiel mit dem > Berufswahlpass dokumentieren<br />
und nachweisen.<br />
Phasen der Berufswahl<br />
Beitrag der Schulen<br />
Angebot der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit<br />
Berufswahlpass<br />
66 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
67
B – Berufswahlkoordinator<br />
Berufswahlunterricht – B<br />
Dokumentation<br />
Berufswahlkoordinator<br />
> Studien- und Berufswahlkoordinatoren<br />
Berufswahlpass<br />
Der Berufswahlpass unterstützt junge Menschen bei der > Berufsorientierung<br />
und > Berufswahl. Eingesetzt wird der Berufswahlpass<br />
teilweise schon ab der 7. Klasse im Unterricht aller Schulformen.<br />
Mit dem Berufswahlpass kann man seinen Weg zur Berufswahl<br />
dokumentieren. Er fasst alle notwendigen Informationen und Unterlagen<br />
zusammen, die <strong>für</strong> eine überlegte Berufswahl nützlich<br />
sind. Dazu gehören persönliche Daten, Interessen, Stärken, Berufsziele,<br />
Praktika und anderweitige Praxiserfahrungen sowie entsprechende<br />
Bescheinigungen.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Berufswahltest<br />
Der Berufswahlpass – bestehend aus einem Ringordner<br />
mit Arbeits- und Informationsblättern –<br />
kann bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufswahlpass<br />
bestellt wer<strong>den</strong>: www.berufswahlpass.de<br />
> Bezugsquellen<br />
Der Berufswahltest (BWT) ist ein Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Er<br />
dient als Orientierungshilfe <strong>für</strong> die berufliche Entscheidung und<br />
hilft bei der Klärung von Fragen wie:<br />
> Bringe ich die Voraussetzungen <strong>für</strong> meine Wunschberufe mit?<br />
> Wie kann ich mehr über meine Fähigkeiten und beruflichen Interessen<br />
erfahren?<br />
> Welche Berufe/Berufsbereiche passen zu mir?<br />
Der Berufswahltest umfasst verschie<strong>den</strong>e Leistungstests sowie einen<br />
Berufsfragebogen. Bei <strong>den</strong> meisten Tests spielt es keine Rolle,<br />
was der Teilnehmer bereits in der Schule gelernt hat oder wie gut<br />
seine Schulnoten sind. Das Testverfahren wird vom > Berufspsychologischen<br />
Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit durchgeführt. Die Teilnahme<br />
ist freiwillig.<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Behinderte Menschen, die an einem Berufswahltest<br />
interessiert sind, können sich an das > Reha-<br />
Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit wen<strong>den</strong>.<br />
Berufswahlunterricht<br />
Der Berufswahlunterricht ist in Nordrhein-Westfalen kein eigenes<br />
Unterrichtsfach, gewinnt im Rahmen der > Arbeitslehre, aber auch<br />
fachübergreifend, spätestens ab Klasse 8 zunehmend an Bedeutung.<br />
Die inhaltliche Abgrenzung zur > Berufsvorbereitung oder der<br />
> Berufsorientierung ist am ehesten darin zu sehen, dass die Verantwortung<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Berufswahlunterricht im Bereich der Schule<br />
liegt. Berufsvorbereitung und Berufsorientierung wer<strong>den</strong> dagegen<br />
von Schulen und außerschulischen Institutionen, gemeinsam verantwortet.<br />
Ziel ist es, die Schüler zur Berufswahlreife zu führen, das heißt, sie<br />
sollen eine begründete Entscheidung hinsichtlich ihrer Berufs-<br />
Durchführung<br />
Elemente<br />
68 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
69
B – Berufswegekonferenz<br />
Beschäftigung von besonders betroffenen Jugendlichen ... – B<br />
Gestaltung<br />
Teilnehmer<br />
wahl treffen können. Elemente des Berufswahlunterrichtes können<br />
sein:<br />
> Ökonomische Bildung<br />
> Individuelle Förderplanung<br />
> Erstellung eines Kompetenzprofils<br />
> Praktische Lernangebote<br />
> Praktika<br />
> Beratung<br />
Für <strong>den</strong> Berufswahlunterricht wer<strong>den</strong> Lernorte in und außerhalb<br />
der Schule genutzt (> Betriebserkundungen, > Betriebspraktikum<br />
etc.). Außerschulische Experten können in <strong>den</strong> Berufswahlunterricht<br />
eingela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> oder diesen teilweise übernehmen. Die<br />
inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung des Berufswahlunterrichtes<br />
ist von Schulform und Schulstandort abhängig. Häufig<br />
bieten hier die Schulprogramme eine erste Orientierung.<br />
Berufswegekonferenz<br />
In Berufswegekonferenzen findet die individuelle > Berufswegeplanung<br />
von Schülerinnen und Schülern statt. Hier stehen der<br />
Jugendliche und seine berufliche Zukunft im Mittelpunkt. Bei<br />
schwerbehinderten jungen Menschen wird die Berufswegekonferenz<br />
durchgeführt, wenn die beruflichen Perspektiven im Grenzbereich<br />
zwischen einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen und dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt liegen.<br />
Teilnehmer der Berufswegekonferenz sind: der Schüler, seine<br />
Eltern bzw. Betreuer, Lehrer, Berater des Integrationsfachdienstes,<br />
Reha-Berater der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und bei Bedarf weitere Personen,<br />
zum Beispiel Vertreter von Betrieben, Bildungseinrichtungen<br />
oder Leistungsträgern. Es wer<strong>den</strong> verbindliche Absprachen getroffen<br />
und gemeinsam umgesetzt.<br />
Berufswegeplanung<br />
Berufswegeplanung ist eine Maßnahme, um Schülerinnen und<br />
Schüler beim Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf individuell zu<br />
begleiten und zu unterstützen. Der Jugendliche kann dabei eine<br />
realistische berufliche Perspektive entwickeln und diese in der<br />
Praxis erproben. Die erforderlichen Qualifizierungswege <strong>für</strong> eine<br />
berufliche Tätigkeit wer<strong>den</strong> geplant und weitere Maßnahmen zur<br />
individuellen Förderung, wie Mobilitätstraining oder Training sozialer<br />
Kompetenzen, umgesetzt.<br />
Die Berufswegeplanung von schwerbehinderten jungen Menschen<br />
mit > sonderpädagogischem Förderbedarf beginnt in der<br />
Regel zwei bis drei Jahre vor Schulende und erfolgt in > Berufswegekonferenzen.<br />
Beschäftigung von besonders betroffenen<br />
jugend lichen Schwerbehinderten beim <strong>Landschaftsverband</strong><br />
<strong>Rheinland</strong><br />
Im Jahr 1997 wurde beim <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> (LVR) ein<br />
Stellenpool eingerichtet, um > besonders betroffenen schwerbehinderten<br />
Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu geben.<br />
Ziel dieser Trainingsmaßnahme ist es, auf eine spätere Ausbildung<br />
vorzubereiten bzw. die Ausbildungsfähigkeit zu erproben. Voraussetzung<br />
ist, dass die Teilnehmer nicht älter als 25 Jahre sind und<br />
einfache Tätigkeiten ohne ständige Betreuung selbstständig ausführen<br />
können.<br />
Die Einsätze wer<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten<br />
der Bewerberinnen und Bewerber ausgesucht (z.B. einfache<br />
Tätigkeiten in <strong>den</strong> Bereichen Poststelle, Botendienst, Registratur<br />
oder leichte Tätigkeiten am PC). Einsatzorte können neben der<br />
Dienststelle Köln-Deutz auch sämtliche Dienststellen des LVR sein.<br />
Die Maßnahme ist auf ein Jahr befristet, kann aber bei besonderer<br />
Durchführung<br />
Einsätze<br />
70 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
71
B – Beschäftigungspflicht<br />
Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen – B<br />
Bewährung um bis zu ein Jahr verlängert wer<strong>den</strong>. Die Teilnahme<br />
an der Trainingsmaßnahme begründet keinen Anspruch auf einen<br />
späteren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.<br />
Die Ausbildung orientiert sich inhaltlich an <strong>den</strong> Berufsbildern der<br />
> anerkannten Ausbildungsberufe. Gleichzeitig ist sie an die Bedarfe<br />
und Einschränkungen von behinderten jungen Menschen angepasst.<br />
Die besonderen Regelungen können zum Beispiel festlegen,<br />
dass fachpraktische Inhalte und Prüfungsanforderungen im Vergleich<br />
zur Fachtheorie stärker zu gewichten sind. Oder es wer<strong>den</strong><br />
solche fachpraktischen Anteile der Ausbildung ausgeklammert,<br />
die mit einer körperlichen Behinderung nicht ausgeführt wer<strong>den</strong><br />
können.<br />
Abweichende <br />
Ausbildungsordnung<br />
Die Berufswegeplanung<br />
beginnt zwei bis drei<br />
Jahre vor Schulende<br />
Beschäftigungspflicht<br />
> Ausgleichsabgabe<br />
Besondere Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen<br />
Wenn aufgrund der Behinderung eine reguläre Berufsausbildung<br />
nach der jeweiligen > Ausbildungsordnung nicht möglich ist, können<br />
bei der zuständigen > Kammer besondere Ausbildungsregelungen<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen beantragt wer<strong>den</strong>. Berufe mit<br />
besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen erkennt<br />
man häufig an der Bezeichnung > Fachpraktiker oder Werker.<br />
Die Ausbildung kann sowohl betrieblich als auch außerbetrieblich<br />
(z.B. in einem Berufsbildungswerk) erfolgen.<br />
Bevor eine Ausbildung nach besonderen Regelungen <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen ins Auge gefasst wird, ist stets zu prüfen, ob mit entsprechender<br />
Unterstützung eine Ausbildung nach der regulären<br />
Ausbildungsordnung möglich ist: zum Beispiel mit > technischen<br />
Arbeitshilfen, > ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen (abH), > Prüfungsmodifikationen<br />
oder > Ausbildungserleichterungen.<br />
Die besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
sind im Berufsbildungsgesetz (§ 66 BBiG) und in der Handwerksordnung<br />
(§ 42 HwO) rechtlich geregelt.<br />
Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen<br />
Laut > Sozialgesetzbuch IX sind schwerbehinderte Menschen „nach<br />
Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders<br />
betroffen“, wenn …<br />
> sie zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine besondere<br />
Hilfskraft benötigen oder<br />
> ihre Beschäftigung mit außergewöhnlichen Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitgeber verbun<strong>den</strong> ist oder<br />
> sie nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen<br />
können oder<br />
> sie allein infolge einer geistigen Behinderung oder seelischer<br />
Behinderung oder eines Anfallslei<strong>den</strong>s schwerbehindert sind<br />
oder<br />
Vorrang anderer <br />
Hilfen<br />
Gesetze<br />
72 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
73
B – Betreutes Wohnen<br />
Betriebliche Berufsausbildung – B<br />
> sie wegen der Behinderung keine abgeschlossene > Berufsausbildung<br />
oder > Berufsausbildungsvorbereitung haben.<br />
Betreutes Wohnen<br />
> Ambulant Betreutes Wohnen<br />
> Aufbau einer realistischen Berufsorientierung<br />
> Erwerb des Hauptschulabschlusses<br />
Die Betriebe haben die Möglichkeit, einen Jugendlichen über<br />
einen längeren Zeitraum kennenzulernen und seine Eignung zu<br />
überprüfen. Eine im Herbst 2009 durchgeführte Betriebsbe fragung<br />
ergab, dass etwa 25 Prozent der Jugendlichen im Anschluss an das<br />
Projekt in reguläre Ausbildungen übernommen wur<strong>den</strong>.<br />
Erfolgsquote<br />
Betreuung am Ausbildungs- und Arbeitsplatz<br />
Durchführung<br />
Ziele<br />
> Integrationsfachdienst<br />
Betrieb und Schule (Projekt)<br />
Das Projekt „Betrieb und Schule“ (BUS) in Nordrhein-Westfalen<br />
richtet sich an benachteiligte Jugendliche von Haupt- und Förderschulen<br />
im letzten Pflichtschuljahr. Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme<br />
ist, dass die Jugendlichen voraussichtlich keinen Hauptschulabschluss<br />
erwerben und die Schule ohne konkrete Chance auf<br />
einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verlassen. Die Teilnahme ist<br />
freiwillig und erfolgt auf Vorschlag der Schule.<br />
Die Jugendlichen lernen während des ganzen Schuljahres an drei<br />
Tagen in der Woche in der Schule und an zwei Tagen als Praktikanten<br />
im Betrieb. Die Lehrer unterstützen die Jugendlichen bei der<br />
Wahl eines geeigneten Betriebes, betreuen sie im Praktikum und<br />
stehen als Ansprechpartner <strong>für</strong> die Betriebe zur Verfügung.<br />
Mit der Teilnahme wer<strong>den</strong> folgende Ziele angestrebt:<br />
> Erfolgreicher Übergang in Arbeit oder Ausbildung im Anschluss<br />
an das letzte Schuljahr<br />
> (Neu-)Motivierung der Jugendlichen<br />
> Erkennen des Zusammenhangs zwischen beruflichen und<br />
schulischen Anforderungen<br />
Projekt<br />
Interessierte Schulen und Jugendliche fin<strong>den</strong><br />
auf dem „BUS-Portal“, der Internet-Plattform<br />
des Projekts, wichtige Informationen:<br />
www.businnrw.de<br />
Betriebliche Berufsausbildung<br />
Bei einer betrieblichen Berufsausbildung findet der praktische Teil<br />
der Ausbildung in einem Betrieb statt. Die Fachtheorie wird in der<br />
> Berufsschule vermittelt. Weil es zwei Lernorte gibt, spricht man<br />
auch von einer > dualen Ausbildung.<br />
Die Ausbildung erfolgt in > anerkannten Ausbildungsberufen, bei<br />
Bedarf mit zusätzlichen > ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen (abH),<br />
oder nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen. Falls notwendig, kann der Ausbildungsplatz im Betrieb<br />
behinderungsgerecht gestaltet wer<strong>den</strong>.<br />
Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die<br />
Bewerbung erfolgt bei <strong>den</strong> Betrieben (> Ausbildungsmarkt), diese<br />
achten auch auf die Schulzeugnisse.<br />
Voraussetzungen<br />
74 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
75
B – Betriebliche Berufsausbildung<br />
Betriebliches Arbeitstraining – B<br />
Ablauf<br />
Vertrag<br />
Gesetze<br />
Wichtig <strong>für</strong> <br />
behinderte Menschen<br />
Die Berufsausbildung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher<br />
> Ausbildungsordnungen. Sie dauert meist zwei bis dreieinhalb<br />
Jahre. Im Betrieb sind > Ausbilder und Meister verantwortlich<br />
<strong>für</strong> die Vermittlung der Ausbildungsinhalte. Die > Kammern sind<br />
die zuständigen Stellen <strong>für</strong> die betriebliche Ausbildung. Mit der<br />
bestan<strong>den</strong>en Abschlussprüfung vor der Kammer wird eine Gesellen-,<br />
Fachangestellten- oder Facharbeiterqualifikation erworben.<br />
Der Auszubil<strong>den</strong>de erhält auch vom Betrieb ein Abschlusszeugnis.<br />
Vor Beginn einer Ausbildung wird zwischen dem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
und dem Betrieb ein schriftlicher > Ausbildungsvertrag geschlossen.<br />
Der Auszubil<strong>den</strong>de erhält eine > Ausbildungsvergütung und ist<br />
sozialversichert (Krankheit, Pflege, Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit).<br />
Die Probezeit beträgt zwischen einem und vier Monaten.<br />
Die betriebliche Berufsausbildung ist im Wesentlichen im > Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG) und in der > Handwerksordnung (HwO) rechtlich<br />
geregelt. Spezielle Vorschriften <strong>für</strong> behinderte Menschen fin<strong>den</strong><br />
sich im > Sozialgesetzbuch IX.<br />
Bei der betrieblichen Berufsausbildung von behinderten jungen<br />
Menschen sind einige Dinge zu beachten:<br />
> Einem Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> dürfen nur Aufgaben übertragen wer<strong>den</strong>,<br />
die u.a. seinen körperlichen Kräften angemessen sind.<br />
> Die Kammer soll die besondere Situation des behinderten<br />
Menschen berücksichtigen. Dies gilt vor allem bei der zeitlichen<br />
und sachlichen Gliederung der Ausbildung (siehe auch<br />
> Ausbildungserleichterungen und > Prüfungsmodifikationen).<br />
> Behinderte Menschen sind zur Abschlussprüfung auch dann<br />
zuzulassen, wenn die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen<br />
nicht erfolgte oder vorgeschriebene schriftliche<br />
Ausbildungsnachweise nicht geführt wur<strong>den</strong> oder wenn das<br />
Ausbildungsverhältnis nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />
bzw. in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.<br />
> Abweichend von <strong>den</strong> Ausbildungsordnungen sind > besondere<br />
Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen auf Antrag<br />
des Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> oder seines gesetzlichen Vertreters bei der<br />
zuständigen Kammer möglich.<br />
> Da Auszubil<strong>den</strong>de arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen<br />
sind, genießen schwerbehinderte Auszubil<strong>den</strong>de <strong>den</strong> besonderen<br />
> Kündigungsschutz.<br />
> Während der Zeit der Berufsausbildung wer<strong>den</strong> behinderte<br />
Jugendliche und junge Erwachsene schwerbehinderten Menschen<br />
auch dann gleichgestellt (> Gleichstellung), wenn der<br />
> Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad<br />
der Behinderung nicht festgestellt ist.<br />
Arbeitgeber, die behinderte junge Menschen ausbil<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> finanziell<br />
gefördert (siehe > Ausbildungszuschuss). Vergünstigungen<br />
sind auch im Rahmen der > Ausgleichsabgabe möglich.<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und die ><br />
Ausbildungsberater der Kammern stehen behinderten<br />
jungen Menschen und ihren Arbeitgebern bei<br />
Fragen rund um die betriebliche Ausbildung zur<br />
Verfügung.<br />
Betriebliche Einstiegsqualifizierung<br />
> Einstiegsqualifizierung<br />
Betriebliches Arbeitstraining<br />
Beim betrieblichen Arbeitstraining – auch <strong>Job</strong>coaching oder Training-on-the-job<br />
genannt – wer<strong>den</strong> Menschen mit einer > Schwer-<br />
Förderung<br />
76 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
77
B – Betriebserkundung<br />
Betriebspraktikum – B<br />
Einsatz<br />
Individuelle <br />
Qualifizierung<br />
behinderung unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz qualifiziert. Ziel ist<br />
es, arbeitsrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die<br />
Arbeitsleistung der Betroffenen zu verbessern und die Beschäftigung<br />
langfristig zu sichern.<br />
Das Arbeitstraining kann bei Problemen am Arbeitsplatz, bei der<br />
Einführung einer neuen Technologie, bei einer innerbetrieblichen<br />
Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder bei der Einarbeitung<br />
in eine andere Tätigkeit durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Das betriebliche Arbeitstraining wird auf die individuellen Bedürfnisse<br />
des betroffenen Mitarbeiters und des Betriebes abgestimmt,<br />
richtet sich also genau nach der beruflichen Tätigkeit und <strong>den</strong><br />
behinderungsbedingten Einschränkungen. Ein Trainer (<strong>Job</strong>coach)<br />
betreut <strong>den</strong> Arbeitnehmer aktiv an seinem Arbeitsplatz und leitet<br />
ihn an. Zudem vermittelt er zwischen dem behinderten Mitarbeiter<br />
und dem Betrieb. Im Durchschnitt dauert eine Arbeitstrainingsmaßnahme<br />
drei bis sechs Monate.<br />
Betriebserkundungen wer<strong>den</strong> meist im Vorfeld eines > Betriebspraktikums<br />
durchgeführt.<br />
Betriebsintegrierte Arbeitsplätze<br />
Es handelt sich dabei um ausgelagerte Arbeitsplätze einer > Werkstatt<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) in Unternehmen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes. Die dort Beschäftigten bleiben vom<br />
Status her Beschäftigte der WfbM und wer<strong>den</strong> weiterhin von<br />
speziellen Fachkräften begleitet. Gleichzeitig sind sie aber in die<br />
Arbeits- und Produktionsabläufe der Betriebe eingebun<strong>den</strong>. Durch<br />
diese „Außenarbeitsplätze“ soll der Übergang von der Werkstatt in<br />
<strong>den</strong> allgemeinen > Arbeitsmarkt vorbereitet und erleichtert wer<strong>den</strong>.<br />
Betriebsintegrierte Arbeitsplätze oder -gruppen können befristet<br />
oder auf Dauer eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />
Betriebspraktikum<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Das > Integrationsamt kann im Rahmen der > Beglei<br />
ten<strong>den</strong> Hilfe im Arbeitsleben ein betrieb liches<br />
Arbeitstraining oder <strong>Job</strong>coaching fördern.<br />
Praktika geben Einblicke in <strong>den</strong> Berufsalltag. Sie können die Berufsorientierung<br />
unterstützen, ausbildungs- und berufsrelevante<br />
Kompetenzen fördern, dem Erwerb von Berufserfahrung dienen<br />
und eine betriebliche Ausbildung oder Beschäftigung anbahnen.<br />
Betriebliche Praktika wer<strong>den</strong> in unterschiedlichen Situationen eingesetzt.<br />
Betriebserkundung<br />
Sie unterstützt die > Berufsorientierung von Schülerinnen und<br />
Schülern. Bei einer Betriebserkundung besichtigen die Jugendlichen<br />
Arbeitsplätze, die <strong>für</strong> sie grundsätzlich in Betracht kommen<br />
und in der Region verfügbar sind. Sie können dadurch genauere<br />
Vorstellungen zu möglichen beruflichen Perspektiven entwickeln.<br />
Schon während der Schulzeit sind verschie<strong>den</strong>e Praktika vorgesehen:<br />
> Ein Schnupperpraktikum dauert nur wenige Tage. Die Schüler<br />
erhalten einen ersten Einblick in die Berufspraxis und lernen<br />
betriebliche Arbeits- und Ausbildungsbedingungen kennen.<br />
> Im Rahmen der schulischen Berufsorientierung sind zwei- bis<br />
dreiwöchige > Schülerbetriebspraktika vorgeschrieben. Die Organisation<br />
ist auch in Form eines > Langzeitpraktikums möglich.<br />
Schülerbetriebspraktikum<br />
78 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
79
B – Bewerbung<br />
Bildungsbegleitung – B<br />
Bei berufsfördern<strong>den</strong><br />
Maßnahmen<br />
Bei schulischer <br />
Berufsausbildung<br />
Betriebspraktika sind integrierter Bestandteil bei allen berufsfördern<strong>den</strong><br />
Maßnahmen der Agentur <strong>für</strong> Arbeit: zum Beispiel bei ><br />
berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen, bei der > Einstiegsqualifizierung<br />
und auch bei > Berufsausbildungen in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen sowie in > Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation,<br />
zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk. Die Teilnehmer wer<strong>den</strong><br />
während des Praktikums durch Bezugspersonen der Einrichtung<br />
begleitend betreut. Die Einrichtung ist ebenfalls verantwortlich <strong>für</strong><br />
die Auswahl und Vermittlung von Praktikumsstellen.<br />
Bei einer > schulischen Berufsausbildung wer<strong>den</strong>, je nach Beruf, bis<br />
zu einjährige Vorpraktika vorausgesetzt. Darüber hinaus können<br />
Praktika in verschie<strong>den</strong>en Formen eine sinnvolle Überbrückung zu<br />
einer Ausbildung darstellen oder zur Entscheidungsfindung bei<br />
der Berufswahl beitragen.<br />
Bewerbung<br />
Wer einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz<br />
sucht, muss sich bei <strong>den</strong> Betrieben selbst bewerben. Eine engagierte<br />
und formal korrekte Bewerbung ist sehr wichtig.<br />
behandlungsgesetz). Der Arbeitgeber muss die betroffene Person<br />
aber nicht einstellen.<br />
Bildungsbegleitung<br />
Bildungsbegleitung ist Bestandteil der > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen<br />
der Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Sie soll <strong>den</strong> Eingliederungserfolg<br />
junger Menschen sicherstellen. Bei Eintritt in die Maßnahme<br />
bekommt daher jeder Teilnehmer einen Bildungsbegleiter<br />
zur Seite gestellt. Diese Person ist Ansprechpartner während des<br />
gesamten Förder- und Qualifizierungsprozesses.<br />
Der Bildungsbegleiter soll in Absprache mit dem Teilnehmer, der<br />
Berufsberatung und dem beteiligten Bildungsträger einen Qualifizierungsplan<br />
erstellen und fortschreiben. Er plant, organisiert und<br />
dokumentiert kontinuierlich <strong>den</strong> individuellen Qualifizierungsverlauf<br />
über verschie<strong>den</strong>e Lernorte (Bildungsträger, Betrieb, Berufsschule)<br />
und Förderangebote hinweg. Die Bildungsbegleitung umfasst<br />
Beratung, sozialpädagogische Betreuung, Begleitung sowie<br />
Koordination.<br />
Aufgabe des <br />
Bildungsbegleiters<br />
Behinderte Menschen wer<strong>den</strong> in der Bewerbungsphase vom ><br />
Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit durch Beratung und Vermittlung<br />
individuell unterstützt. Falls erforderlich, kann ein gezieltes<br />
Bewerbungstraining gefördert wer<strong>den</strong>. Bei der Aus- oder Weiterbildung<br />
in einer Einrichtung gehört das bereits zum Ausbildungsprogramm.<br />
Bewerbungskosten, zum Beispiel <strong>für</strong> Porto und<br />
Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, können von der Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit erstattet wer<strong>den</strong>. In der > <strong>Job</strong>börse der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
kann man nach Stellenangeboten <strong>für</strong> eine Ausbildung oder eine<br />
Beschäftigung suchen.<br />
Wird ein Bewerber wegen seiner Behinderung benachteiligt, so<br />
hat er einen Anspruch auf Entschädigung (> Allgemeines Gleich-<br />
Unterstützungsangebot<br />
Benachteiligungsverbot<br />
Mit dem Bildungsbegleiter<br />
alle Hür<strong>den</strong> überwin<strong>den</strong><br />
80 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
81
B – Bildungsbüro<br />
Blindheit und Sehbehinderungen – B<br />
Blindheit<br />
Hochgradige <br />
Sehbehinderung<br />
Sehbehinderung<br />
Bildungsbüro<br />
Die Bildungsbüros in Nordrhein-Westfalen haben die Aufgabe, institutionell<br />
übergreifende > regionale Bildungsnetzwerke aufzubauen,<br />
um bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote <strong>für</strong> Kinder<br />
und Jugendliche bekannter und leichter zugänglich zu machen.<br />
Sie erleichtern <strong>den</strong> Austausch und die Zusammenarbeit zwischen<br />
Schulen, Schulträgern, der Schulaufsicht und Partnern aus allen relevanten<br />
Bereichen der Gesellschaft, wenn es zum Beispiel um die<br />
Berufsorientierung an Schulen geht.<br />
Blindheit und Sehbehinderungen<br />
Blindheit und Sehbehinderung wer<strong>den</strong> unter dem Oberbegriff<br />
„Sehschädigung“ zusammengefasst. Sie können durch angeborene<br />
und erbliche Veränderungen des Auges, durch Verletzungen<br />
oder Erkrankungen des Sehnervs oder der Netzhaut entstehen.<br />
Klassifizierung der Sehschädigung<br />
In der Augenheilkunde und im Sozialrecht gilt als blind, wem das<br />
Augenlicht vollständig fehlt oder wessen Sehschärfe auf weniger<br />
als zwei Prozent des normalen Sehvermögens herabgesetzt ist.<br />
Eine vorliegende Blindheit wird als > Schwerbehinderung mit dem<br />
Merkzeichen Bl in <strong>den</strong> > Schwerbehindertenausweis eingetragen.<br />
Als hochgradig sehbehindert wer<strong>den</strong> Menschen bezeichnet, deren<br />
Sehschärfe auf fünf bis zwei Prozent der Norm herabgesetzt<br />
ist. Sie können blin<strong>den</strong> Menschen gleichgestellt (> Gleichstellung)<br />
wer<strong>den</strong>, wenn sie sich in Ausbildung und Beruf wie blinde Menschen<br />
verhalten und auf entsprechende technische Hilfen angewiesen<br />
sind.<br />
Sehbehindert sind Menschen, deren Sehschärfe trotz Korrekturen<br />
durch optische Hilfsmittel, zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen,<br />
auf dem besseren Auge nicht mehr als 30 Prozent beträgt, oder<br />
wenn Ausfälle des Gesichtsfeldes, Störungen des Lichtsinns, des<br />
Farbensinns und der Augenbewegungen von entsprechendem<br />
Schweregrad vorliegen.<br />
Sehgeschädigte Menschen im Beruf<br />
Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sind auf dem Arbeitsmarkt<br />
besonders benachteiligt. Dies liegt zum einen daran,<br />
dass die Zahl beruflicher Tätigkeiten, die <strong>für</strong> die Betroffenen in Frage<br />
kommen, behinderungsbedingt begrenzt ist. Zudem sind in <strong>den</strong><br />
vergangenen Jahren Arbeitsplätze verloren gegangen, weil traditionelle<br />
„Blin<strong>den</strong>berufe“, wie der Telefonist in der Vermittlung oder der<br />
Masseur, kaum noch nachgefragt wer<strong>den</strong>.<br />
Die IT-Branche bietet zunehmend Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> blinde Menschen, etwa als Fachinformatiker, IT-Kaufmann oder<br />
Webdesigner. Auch Call-Center – sofern sie seriös arbeiten – sind<br />
ein Zukunftsmarkt <strong>für</strong> Betroffene. Gleichzeitig entstehen neue Berufsbilder<br />
und Einsatzfelder, zum Beispiel die medizinische Tastuntersucherin<br />
in der Brustkrebsvorsorge oder die Schreibkraft mit einer<br />
Zusatzqualifikation <strong>für</strong> das Verfassen medizinischer Fachtexte.<br />
Mittlerweile wer<strong>den</strong> eine ganze Reihe kreativer Ansätze <strong>für</strong> neue<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt und erprobt: Sie reichen<br />
von der Sprachanalyse bei der Polizei bis hin zur Sensorik, der Geruchs-<br />
und Geschmacksprüfung in der Lebensmittelproduktion.<br />
Hilfen <strong>für</strong> eine Berufstätigkeit<br />
Die neuen technischen Entwicklungen können gute Dienste leisten:<br />
> Die Braillezeile am Computer erschließt auch blin<strong>den</strong> Menschen<br />
<strong>den</strong> Zugang zu Daten und ihrer Verarbeitung.<br />
> Gedruckte Texte können mit Hilfe von Scannern eingelesen und<br />
mit einem Brailledrucker in Blin<strong>den</strong>schrift ausgedruckt wer<strong>den</strong>.<br />
> Optische Signale können durch akustische Signale ersetzt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
> Zusätzlich können Spracheingabe und Sprachausgabe genutzt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Arbeitsmarkt<br />
Neue berufliche <br />
Perspektiven<br />
Technische <br />
Arbeitshilfen<br />
82 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
83
B – Boys’Day<br />
Bundesausbildungsförderungsgesetz – B<br />
Persönliche Hilfen<br />
Berufliche<br />
Rehabilitation<br />
> Hochgradig sehbehinderten Menschen stehen Großbildsysteme<br />
zur Verfügung, die eine Vergrößerung des Computerbildes<br />
ermöglichen.<br />
Trotz dieser technischen Fortschritte kann auf persönliche Hilfe<br />
nicht verzichtet wer<strong>den</strong>:<br />
> Bei manchen Tätigkeiten ist eine > Arbeitsassistenz, zum Beispiel<br />
eine Vorlesekraft, unentbehrlich.<br />
> Durch ein > Mobilitätstraining kann ein großes Maß an selbstständiger<br />
Orientierung erreicht wer<strong>den</strong>.<br />
> Sind Sehende im Umgang mit blin<strong>den</strong> Menschen unsicher,<br />
sollte offen angesprochen wer<strong>den</strong>, welche Hilfen notwendig<br />
sind und erwartet wer<strong>den</strong>.<br />
Spezifische Einrichtungen, wie > Berufs bildungswerke und > Berufsförderungswerke<br />
<strong>für</strong> blinde und sehbehinderte Menschen, bieten ><br />
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungen sowie<br />
Umschulungen an. Hier können auch neue Techniken erprobt<br />
und ihre Anwendung trainiert wer<strong>den</strong>.<br />
Boys’Day<br />
Für Jungen ab der 5. Klasse findet parallel zum > Girls’Day der Jungen-Zukunftstag<br />
„Boys’Day“ statt. Bundesweit la<strong>den</strong> Einrichtungen,<br />
Organisationen, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen<br />
Schüler ab der 5. Klasse ein. Sie lernen an diesem Tag Dienstleistungsberufe<br />
kennen, zum Beispiel in <strong>den</strong> Bereichen Erziehung, Soziales,<br />
Gesundheit und Pflege sowie weitere Berufsfelder, in <strong>den</strong>en<br />
bislang wenige Männer arbeiten. Oder sie besuchen Angebote zu<br />
<strong>den</strong> Themen Lebensplanung und soziale Kompetenzen.<br />
Der Boys’Day soll dazu beitragen, traditionelle Geschlechterrollen<br />
bei der > Berufswahl zu überwin<strong>den</strong> (siehe > Gender Mainstreaming).<br />
Budget <strong>für</strong> Arbeit<br />
Mehr Informationen<br />
www.boys-day.de<br />
> LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
> Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche<br />
Unterstützung <strong>für</strong> die Ausbildung von Schülern und Stu<strong>den</strong>ten<br />
in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich<br />
auch die Förderung selbst bezeichnet.<br />
Gefördert wer<strong>den</strong> kann der Besuch von allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen<br />
ab Klasse 10, von > Fachschulen und > Berufsfachschulen, von<br />
Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen.<br />
Für die Förderung von Schülern bestehen jedoch erhebliche<br />
Einschränkungen. Im Gegensatz dazu können Ausbildungen<br />
im dualen System (> betriebliche Berufsausbildung) nicht nach dem<br />
BAföG gefördert wer<strong>den</strong>, hier kommt aber > Berufsausbildungsbeihilfe<br />
in Betracht.<br />
Geförderte <br />
Ausbildungen<br />
84 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
85
C<br />
D<br />
CAP-Märkte<br />
In <strong>den</strong> Lebensmittelmärkten arbeiten Menschen mit und ohne<br />
Behinderungen gemeinsam. Der Name leitet sich von „handicap“<br />
ab, der englischen Bezeichnung <strong>für</strong> Behinderung. Betrieben wer<strong>den</strong><br />
die CAP-Märkte von örtlichen Integrationsunternehmen oder<br />
Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen im Rahmen eines „Social<br />
Franchisings“. Die Konzeption geht auf die Gemeinnützige Werkund<br />
Wohnstätten GmbH Sindelfingen (GWW) zurück und wird seit<br />
2001 von der in Stuttgart ansässigen Genossenschaft der Werkstätten<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen Süd eG (GDW Süd) verantwortet.<br />
CAP-Märkte wollen nicht nur geeignete Arbeitsplätze <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen,<br />
sondern auch die Nahversorgung in Orts- und Stadtteilzentren ermöglichen.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Die Standorte der CAP-Märkte in Nordrhein-Westfalen<br />
findet man im Internet unter<br />
www.capmarkt.de > Die Märkte<br />
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders<br />
betroffener behinderter Menschen<br />
Die Maßnahme – abgekürzt DIA-AM – richtet sich speziell an Menschen,<br />
bei <strong>den</strong>en nicht klar ist, ob sie <strong>den</strong> Anforderungen einer<br />
beruflichen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewachsen<br />
sind oder ob eine Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM)<br />
als Arbeitsplatz geeigneter wäre. Zur Zielgruppe zählen vor allem<br />
Menschen mit einer Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen<br />
Behinderung sowie Menschen mit nachhaltigen psychischen<br />
Störungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten.<br />
Die maximal zwölf Wochen dauernde Maßnahme teilt sich in zwei<br />
Phasen auf: Die erste Phase dient der Eignungsprüfung. Verläuft<br />
diese positiv, kann der Teilnehmer in der zweiten Phase das Arbeiten<br />
unter realistischen Bedingungen in einem Betrieb erproben.<br />
Der Reha-Berater der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit entscheidet, ob eine Person<br />
<strong>für</strong> das DIA-AM-Verfahren in Frage kommt.<br />
DIA-TRAIN<br />
Der Name DIA-TRAIN leitet sich ab von „Diagnose und Training“.<br />
Es handelt sich um ein > Kompetenzfeststellungsverfahren. Das<br />
Programm untersucht und trainiert Kompetenzen und Ressourcen<br />
von Jugendlichen im Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf.<br />
Ablauf<br />
Das Angebot wendet sich an benachteiligte Jugendliche. Das<br />
können Schüler allgemeinbil<strong>den</strong>der Schulen, Berufsschüler oder<br />
Bausteine<br />
86 Le7ikon Berufsorientierung<br />
87
D – Duale Ausbildung<br />
Duale Ausbildung – D<br />
Maßnahmeteilnehmer sein. Das zehntägige Programm beinhaltet<br />
verschie<strong>den</strong>e Bausteine:<br />
> ein Sozialtraining mit 17 Übungen,<br />
> ein biographisches Interview,<br />
> ein Kreativitätstraining,<br />
> zwölf erlebnispädagogische Übungen,<br />
> ein zweitägiges Assessment-Center mit neun Aufträgen,<br />
> ein Lerntraining und<br />
> eine Zukunftswerkstatt.<br />
Rahmenlehrplan <strong>für</strong> <strong>den</strong> berufsbezogenen Unterricht. Beide Pläne<br />
bil<strong>den</strong> die gemeinsame Grundlage <strong>für</strong> die Ausbildung im dualen<br />
System.<br />
Mehr Informationen<br />
www.ausbildungsvorbereitung.de/diatrain<br />
Duale Ausbildung<br />
Die duale Ausbildung oder > betriebliche Berufsausbildung ist die<br />
am weitesten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland. „Dual“<br />
meint in diesem Zusammenhang die Kombination der bei<strong>den</strong><br />
Lernorte Betrieb (Praxis) und Berufsschule (Theorie).<br />
Dual bedeutet: Lernen im<br />
Betrieb und in der Berufsschule<br />
Lernorte<br />
Lehrpläne<br />
In der Regel arbeitet der Auszubil<strong>den</strong>de an drei bis vier Tagen in<br />
der Woche im Betrieb, wo er die fachpraktischen bzw. handwerklichen<br />
Fähigkeiten seines Ausbildungsberufes erlernt. Zusätzlich<br />
besucht er 1,5 Tage in der Woche die Berufsschule. Der Unterricht<br />
ist aufgeteilt in fachtheoretische Inhalte, die speziell auf <strong>den</strong> Beruf<br />
zugeschnitten sind, und allgemeine Inhalte (z.B. Deutsch/Kommunikation,<br />
Politik/Gesellschaftslehre).<br />
Die Ausbildung am Lernort Betrieb regelt der Bund durch eine<br />
Ausbildungsordnung mit dem > Ausbildungsrahmenplan. Für <strong>den</strong><br />
Lernort Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz <strong>den</strong><br />
88 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
89
E<br />
ärztliche und psychologische Gutachten sowie Stellungnahmen<br />
der Schulen.<br />
Eingliederungshilfe – E<br />
Eignung und<br />
Berufswahl<br />
Voraussetzung <strong>für</strong><br />
Förderung<br />
Eignung<br />
Die Einschätzung der beruflichen Eignung bildet die Grundlage <strong>für</strong><br />
eine erfolgreiche > Berufswahl. Sie wird auch bei einer Förderung<br />
der Teilhabe am Arbeitsleben vorausgesetzt.<br />
Um die berufliche Eignung einer Person beurteilen zu können,<br />
müssen ihre individuellen Neigungen, Interessen und Fähigkeiten<br />
ermittelt (> Kompetenzfeststellung) und zu <strong>den</strong> beruflichen<br />
Anforderungen ins Verhältnis gesetzt wer<strong>den</strong>. Neben kognitiven<br />
und psychischen Merkmalen spielen <strong>für</strong> die Eignung auch gesundheitliche<br />
Fragen und körperliche Voraussetzungen eine Rolle.<br />
Eine realistische Einschätzung der Eignung ist wichtig, um Fehlentwicklungen,<br />
zum Beispiel einen Ausbildungsabbruch oder eine<br />
berufliche Überforderung, zu vermei<strong>den</strong>.<br />
Im Rahmen der > Berufsorientierung können schwerbehinderte<br />
Schülerinnen und Schüler ihre berufliche Eignung klären. Eine<br />
wichtige Rolle spielen hierbei die > Potenzialanalyse und das > Betriebspraktikum.<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit unterstützt <strong>den</strong> Klärungsprozess<br />
durch persönliche Beratung, verschie<strong>den</strong>e Berufswahl-<br />
Medien und <strong>den</strong> > Berufswahltest (BWT).<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,<br />
dass in jedem Einzelfall die Behinderung und die spezifische berufliche<br />
Eignung des betroffenen Menschen festgestellt wer<strong>den</strong>. Für<br />
die Beurteilung kann das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit <strong>den</strong><br />
> Berufspsychologischen Service und <strong>den</strong> > Ärztlichen Dienst hinzuziehen.<br />
Berücksichtigt wer<strong>den</strong> dabei auch bereits vorliegende<br />
Wenn sich die Eignung nur durch eine zusätzliche praktische Erprobung<br />
klären lässt, kommt eine > Maßnahme zur Abklärung der<br />
beruflichen Eignung oder eine > Arbeitserprobung in Frage. Diese<br />
Maßnahmen wer<strong>den</strong> bei Schulabgängern in der Regel durch die<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit vermittelt und finanziert.<br />
Eignungsabklärung<br />
> Eignung<br />
Eingliederungshilfe<br />
Die Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen ist eine besondere<br />
Leistungsform der Sozialhilfe. Sie soll dazu beitragen, eine drohende<br />
> Behinderung zu verhüten, eine vorhan<strong>den</strong>e Behinderung<br />
und ihre Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten<br />
Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Eingliederungshilfe<br />
soll die Betroffenen zu einem weitgehend selbstständigen<br />
Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass sie einen angemessenen<br />
Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben<br />
können.<br />
Die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII ist eine<br />
nachrangige Leistung, das heißt, Vorrang haben Leistungen anderer<br />
Rehabilitationsträger.<br />
Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
umfasst:<br />
> Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,<br />
> Versorgung mit Körperersatzstücken sowie mit orthopädischen<br />
oder anderen Hilfsmitteln,<br />
Abklärung<br />
Leistungen<br />
90 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
91
E – Eingliederungsplan<br />
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation – E<br />
Zuständigkeit<br />
> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie sonstige Hilfen<br />
zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben,<br />
> Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung,<br />
> Hilfen zur schulischen Ausbildung <strong>für</strong> einen angemessenen<br />
Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule,<br />
> Hilfe zur Ausbildung <strong>für</strong> eine sonstige angemessene Tätigkeit,<br />
> Leistungen in anerkannten Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
oder in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten,<br />
> Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie<br />
> nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen<br />
und ärztlich verordneten Maßnahmen und zur Sicherung<br />
der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben.<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch als Teil eines<br />
trägerübergreifen<strong>den</strong> > Persönlichen Budgets erfolgen. Nähere<br />
Aus künfte zu <strong>den</strong> Leistungen der Eingliederungshilfe und zur etwaigen<br />
Heranziehung des behinderten Menschen und seiner Angehörigen<br />
zu <strong>den</strong> entstehen<strong>den</strong> Kosten erteilt das jeweils zuständige<br />
Sozialamt.<br />
Eingliederungsplan<br />
Bei der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen wer<strong>den</strong><br />
alle notwendigen Schritte der Förderung in einem Eingliederungsplan<br />
festgelegt. Für > Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird<br />
ein Antrag gestellt. Wenn die Agentur <strong>für</strong> Arbeit selbst als > Rehabilitationsträger<br />
zuständig ist, klärt das > Reha-Team die Voraussetzungen<br />
der Behinderung und die berufliche > Eignung. In persönlichen<br />
Beratungsgesprächen wer<strong>den</strong> die individuellen Erwartungen<br />
an Ausbildung und Beruf sowie Interessen und Fähigkeiten genau<br />
besprochen.<br />
Eingliederungszuschüsse<br />
Die Eingliederungszuschüsse gehören zu <strong>den</strong> Leistungen der<br />
> Agentur <strong>für</strong> Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III im Rahmen<br />
der Arbeitsförderung. Sie wer<strong>den</strong> als Zuschüsse zum Arbeitsentgelt<br />
gezahlt.<br />
Eingliederungszuschüsse können <strong>für</strong> Arbeitnehmerinnen und<br />
Ar beitnehmer mit Vermittlungshemmnissen erbracht wer<strong>den</strong>.<br />
Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang einer<br />
Minderleistung des Arbeitnehmers und nach <strong>den</strong> jeweiligen<br />
Eingliederungserfordernissen. Für > besonders betroffene schwerbehinderte<br />
Menschen sind spezifische Eingliederungszuschüsse<br />
vorgesehen.<br />
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation<br />
Behinderte Menschen, die auf besondere > Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben angewiesen sind, können ihre Ausbildung in<br />
einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren. Dort<br />
ist eine umfassende behindertenspezifische Unterstützung gewährleistet,<br />
zum Beispiel durch medizinische, psychologische und<br />
sozialpädagogische Fachdienste. Zum Angebot der Einrichtungen<br />
zählen auch Maßnahmen der > Berufsvorbereitung.<br />
Es gibt verschie<strong>den</strong>e Arten von Einrichtungen:<br />
> > Berufsbildungswerk (BBW): Für die berufliche Erstausbildung.<br />
> > Berufsförderungswerk (BFW): Für die berufliche Weiterbildung.<br />
> Berufliches Trainingszentrum (BTZ): Berufsvorbereitung und<br />
berufliche Wiedereingliederung vor allem <strong>für</strong> Menschen mit<br />
starken psychischen Belastungen oder einer seelischen Behinderung.<br />
> Sonstige Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation: Berufliche<br />
Erstausbildung oder Weiterbildung bei Einrichtungen freier<br />
und gemeinnütziger Träger.<br />
Voraussetzungen<br />
Einrichtungsarten<br />
92 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
93
E – Einstiegsqualifizierung<br />
Ein-Topf (Projekt) – E<br />
Langzeitpraktikum<br />
> Einrichtung der > wohnortnahen beruflichen Rehabilitation: Die<br />
Besonderheit dieser Einrichtungen ist ihre Wohnort- und Betriebs<br />
nähe.<br />
Einstiegsqualifizierung<br />
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein nachschulisches betriebliches<br />
> Langzeitpraktikum. Es dauert mindestens sechs und<br />
höchstens zwölf Monate. Zielgruppe sind besonders Jugendliche<br />
mit eingeschränkten Vermittlungschancen in die betriebliche Ausbildung.<br />
Dazu gehören auch Jugendliche, die noch nicht über die<br />
erforder liche Ausbildungsfähigkeit verfügen. Die Maßnahme kann<br />
dabei als Brücke in die Berufsausbildung dienen.<br />
Teilnehmende Betriebe sollen <strong>den</strong> Praktikanten berufsspezifische<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Die Verbindlichkeit des<br />
Praktikums wird dadurch unterstrichen, dass die Betriebe <strong>den</strong> EQ-<br />
Platz bei der zuständigen > Kammer eintragen bzw. die Praktikanten<br />
bei der Berufsgenossenschaft und (bei bestehender Berufsschulpflicht)<br />
im > Berufskolleg anmel<strong>den</strong>. Die Berufsschulpflicht wird in<br />
der entsprechen<strong>den</strong> Fachklasse der Berufsschule abgeleistet.<br />
Die Vermittlung in die Einstiegsqualifizierung erfolgt in vielen<br />
Fällen über die > Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Der Arbeitgeber kann einen<br />
Zuschuss zur Vergütung von derzeit bis zu 216 Euro pro Monat und<br />
einen Zuschuss zu <strong>den</strong> Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.<br />
Nach erfolgreichem Abschluss stellt die jeweilige Kammer dem<br />
Teilnehmer ein Zertifikat aus. Die Maßnahme kann auf die Dauer<br />
einer nachfolgen<strong>den</strong> Berufsausbildung angerechnet wer<strong>den</strong>.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Ein-Topf (Projekt)<br />
Im Rahmen des Nationalen Paktes <strong>für</strong> Ausbildung<br />
und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (2010 –<br />
2014) strebt die Wirtschaft an, jährlich 10.000 EQ-<br />
Plätze speziell <strong>für</strong> förderungsbedürftige Jugendliche<br />
bereitzustellen und da<strong>für</strong> gezielt Unterstützungsan<br />
gebote, wie > ausbildungsbegleitende Hilfen, zu<br />
nutzen („EQ Plus“).<br />
Zertifikat<br />
Das Modellprojekt „Ein-Topf“ ist keine weitere Maßnahme zur beruflichen<br />
Eingliederung einer bestimmten Zielgruppe. Es handelt<br />
sich vielmehr um ein strukturelles Konzept der Förderung Jugendlicher<br />
im Rahmen der > Berufsvorbereitung. Hintergrund ist die<br />
mangelnde Wirksamkeit und Transparenz vorhan<strong>den</strong>er Maßnahmen<br />
und Angebote.<br />
Manche Jugendlichen<br />
entwickeln erst in der<br />
Praxis ungeahnte Stärken<br />
Ziel ist daher die Schaffung einer einheitlichen und transparenten<br />
Angebotsstruktur zur Berufsvorbereitung auf regionaler Ebene.<br />
Angesprochen sind Jugendliche mit Förderbedarf nach Erfüllung<br />
der allgemeinen Schulpflicht. Präventiv wer<strong>den</strong> jedoch auch Schüler<br />
der allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen ab der 8. Klasse einbezogen,<br />
Klare Angebotsstrukturen<br />
94 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
95
E – Einzelfallhilfe<br />
Elternarbeit – E<br />
Teilnahme<br />
Bausteine<br />
wenn diese voraussichtlich nicht die > Ausbildungsreife erreichen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Die Schule stellt <strong>den</strong> Förderbedarf der Jugendlichen fest und organisiert,<br />
in Kooperation mit anderen Institutionen, entsprechende<br />
Qualifizierungsangebote. Im letzten Pflichtschuljahr wird im Rahmen<br />
einer Fallkonferenz durch ein Beratungs- und Förderteam der<br />
individuelle Förderbedarf der Jugendlichen überprüft und dokumentiert.<br />
Bei weiterhin fehlender Ausbildungsreife wer<strong>den</strong> geeignete<br />
berufsvorbereitende Maßnahmen angeboten. Die Federführung<br />
innerhalb dieses Prozesses liegt bei der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Je nach Fördervoraussetzungen wer<strong>den</strong> Qualifizierungsangebote<br />
in <strong>den</strong> Bereichen Allgemein- und Grundbildung, Sozialverhalten,<br />
berufsfachliche Fähigkeiten sowie > Schlüsselqualifikationen vermittelt.<br />
> Betriebspraktika und > Kompetenzfeststellungsverfahren<br />
sind fester Bestandteil des Konzeptes. Alle durchgeführten Maßnahmen<br />
wer<strong>den</strong> in der so genannten > <strong>Job</strong>mappe NRW dokumentiert.<br />
Einzelfallhilfe<br />
Projekt<br />
Das 2007 gestartete Projekt „Ein-Topf“ ist<br />
inzwischen in das Programm > Kein Abschluss<br />
ohne Anschluss überführt wor<strong>den</strong>.<br />
zu unterstützen, dass er in die Lage versetzt wird, Probleme zu erkennen,<br />
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und die Schwierigkeiten<br />
letztlich auch zu meistern. Dabei wird nicht nur der Jugendliche,<br />
sondern auch sein gesamtes Umfeld einbezogen.<br />
Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist ein Leistungsangebot<br />
der Kinder- und Jugendhilfe und kann auch jungen Volljährigen<br />
gewährt wer<strong>den</strong>. Sie umfasst Aufgaben wie Förderung des Sozialverhaltens,<br />
Förderung des Selbstbewusstseins, Umgang mit<br />
Aggressionen usw. Die Maßnahme ist geeignet, <strong>den</strong> Prozess der<br />
beruflichen Integration zu unterstützen und zu begleiten.<br />
Elternarbeit<br />
Die Eltern von Schülerinnen und Schülern wer<strong>den</strong> frühzeitig in<br />
die > Berufsorientierung eingebun<strong>den</strong>. Die Schule berät und informiert<br />
sie über <strong>den</strong> Ablauf und die Inhalte der beruflichen Orientierungsphase,<br />
die in der Regel in der Klasse 8 beginnt. Das Ziel ist, die<br />
Eltern <strong>für</strong> eine aktive Mitarbeit und die Unterstützung der Jugendlichen<br />
zu gewinnen.<br />
Elternarbeit ist Teil des beruflichen Orientierungsverfahrens <strong>für</strong><br />
schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen,<br />
das im Rahmen des Projektes > Schule trifft Arbeitswelt (STAR)<br />
umgesetzt und durch die > Initiative Inklusion gefördert wird.<br />
Angeboten wer<strong>den</strong> Elternseminare, die <strong>den</strong> Austausch der Eltern<br />
untereinander ermöglichen, und individuelle Elterngespräche. Die<br />
Eltern sollen sich dem Spannungsfeld zwischen Festhalten und<br />
Loslassen des eigenen behinderten Kindes bewusst wer<strong>den</strong> und<br />
sich mit dessen persönlicher Zukunftsplanung beschäftigen.<br />
Kinder- und<br />
Jugendhilfe<br />
Angebote<br />
Einzelfallhilfe ist eine sozialpädagogische Form der Unterstützung<br />
bei Problemen gesundheitlicher, finanzieller, psychischer oder sozialer<br />
Art. Dies schließt Schwierigkeiten im Übergang Schule-Beruf<br />
ein. Die Einzelfallhilfe ist darauf ausgerichtet, <strong>den</strong> Jugendlichen so<br />
96 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
97
F<br />
Fachausschuss der WfbM<br />
Jede > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) muss einen<br />
Fachausschuss bil<strong>den</strong>. Diesem gehören in gleicher Zahl Vertreter<br />
der Werkstatt, Vertreter der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit sowie Vertreter<br />
des überörtlichen Sozialhilfeträgers an. Der Fachausschuss<br />
kann auch andere Personen zur Beratung hinzuziehen und soll,<br />
soweit erforderlich, Sachverständige (z.B. Integrationsfachdienst,<br />
behandelnde Ärzte, Psychologen) anhören.<br />
behinderungsgerechten Gestaltung von Ausbildungs- und<br />
Arbeits plätzen;<br />
> informiert Arbeitgeber über mögliche Investitions-, Lohnkosten-<br />
und Umbauzuschüsse;<br />
> erstellt Anforderungsprofile, knüpft Kontakte zu <strong>den</strong> Kostenträgern<br />
und stellt Antragsunterlagen zusammen;<br />
> informiert schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
detailliert über Leistungen der zuständigen > Rehabilitationsträger<br />
im Arbeitsleben.<br />
Die Fachberater unterstützen wie die > Ausbildungsberater der<br />
Kammern auch bei Fragen der betrieblichen Ausbildung und Qualifizierung<br />
von behinderten jungen Menschen.<br />
Fachpraktiker<br />
Fachpraktiker<br />
–<br />
F<br />
Beratendes Gremium<br />
Aufgaben<br />
Der Fachausschuss ist ein beratendes Gremium, das auf der Grundlage<br />
eines Vorschlages des Werkstattträgers oder des zuständigen<br />
Rehabilitationsträgers Stellungnahmen abgibt oder Empfehlungen<br />
ausspricht. Der Ausschuss muss sowohl vor Aufnahme in die Werkstatt<br />
als auch zum Abschluss des Eingangsverfahrens eine Stellungnahme<br />
darüber abgeben, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung<br />
zur Eingliederung ins Arbeitsleben darstellt oder ob andere<br />
> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen.<br />
Fachberater (<strong>für</strong> Integration) der Kammern<br />
Im Auftrag des > Integrationsamtes sind Fachberater bei Handwerkskammern<br />
sowie bei Industrie- und Handelskammern tätig.<br />
Sie helfen Betrieben und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um<br />
die Beschäftigung von Menschen mit einer > Schwerbehinderung.<br />
Der zuständige Fach- oder Integrationsberater …<br />
> berät Betriebe und Dienststellen vor Ort bei allen Fragen zur<br />
„Fachpraktiker“ bezeichnet einen Ausbildungsberuf <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderung. Die zwei- oder dreijährige duale Berufsausbildung<br />
erfolgt nach > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen. Diese Art der Ausbildung richtet sich vor allem an<br />
junge Menschen mit einer > Lernbehinderung.<br />
Die entsprechen<strong>den</strong> Berufe wur<strong>den</strong> früher auch „Werker- und Helferberufe“<br />
genannt. Derzeit bestehen jedoch noch verschie<strong>den</strong>e Bezeichnungen<br />
nebeneinander.<br />
Wie bei allen dualen Ausbildungen wer<strong>den</strong> die Ausbildungsinhalte<br />
im Betrieb (ggf. überbetrieblich) und in der > Berufsschule vermittelt.<br />
Die Abschlussprüfung muss vor der zuständigen > Kammer<br />
abgelegt wer<strong>den</strong>. Die Inhalte orientieren sich an <strong>den</strong> Ausbildungsinhalten<br />
der > anerkannten Ausbildungsberufe. Hierbei spricht<br />
man auch von „theoriereduzierten Ausbildungen“.<br />
Ausbildungen in einem Fachpraktiker- oder Werkerberuf können<br />
von Jugendlichen dann begonnen wer<strong>den</strong>, wenn die regional zu-<br />
Frühere Bezeichnungen<br />
Ausbildungsinhalte<br />
Voraussetzung<br />
98<br />
99
F –<br />
Fachschulen<br />
Förderplanung berufliche Integration<br />
–<br />
F<br />
ständige > Agentur <strong>für</strong> Arbeit, hier in der Regel der Reha-Berater,<br />
nach Beratung und Testung beim > Berufspsychologischen Service,<br />
<strong>den</strong> gesetzlichen Anspruch festgestellt hat. Zusätzlich muss <strong>für</strong><br />
eine Förderung durch die Agentur <strong>für</strong> Arbeit die > Ausbildungsreife<br />
festgestellt sein oder im Rahmen einer berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />
Maßnahme erst erlangt wer<strong>den</strong>.<br />
Fachstelle <strong>für</strong> behinderte Menschen im Beruf<br />
> Fürsorgestelle<br />
Fähigkeitsdiagnostik<br />
Berufsspektrum<br />
Abschlüsse<br />
Berufsbereiche<br />
Die Datenbank der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit > BerufeNet listet<br />
derzeit rund 60 Ausbildungsberufe <strong>für</strong> behinderte Menschen, zum<br />
Beispiel „Fachpraktiker <strong>für</strong> Holzverarbeitung“ oder „Fachpraktiker<br />
im Verkauf“. Tatsächlich gibt es aber weit mehr. Hier wird eine Vereinheitlichung<br />
angestrebt.<br />
Fachschulen<br />
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung.<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Besuch der Fachschulen sind eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung, ein Berufsschulabschluss und eine<br />
mindestens einjährige Berufserfahrung in dem erlernten Beruf.<br />
Anstelle des Berufsabschlusses kann auch eine langjährige Berufstätigkeit<br />
anerkannt wer<strong>den</strong>.<br />
Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule führt zu der Berufsbezeichnung<br />
„staatlich geprüfte/staatlich geprüfter …“ mit Angabe<br />
des Fachbereichs, der Fachrichtung und ggf. des Schwerpunktes.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Fachhochschulreife<br />
erworben wer<strong>den</strong>.<br />
In Nordrhein-Westfalen gibt es in <strong>den</strong> > Berufskollegs Fachschulen,<br />
die in folgen<strong>den</strong> Bereichen weiterbil<strong>den</strong>:<br />
Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung,<br />
Sozialwesen (abweichend: „staatlich anerkannte/staatlich anerkannter<br />
…“), Technik, Wirtschaft.<br />
> Kompetenzfeststellung<br />
Fahrtraining<br />
> Mobilitätstraining<br />
Förderplanung berufliche Integration<br />
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wer<strong>den</strong> individuell<br />
gefördert. Hier<strong>für</strong> erstellen die Klassenlehrer nach Beratung<br />
mit allen an der Förderung beteiligten Personen einen individuellen<br />
Förderplan. (vgl. > Ausbildungsordnung Sonderpädagogische<br />
Förderung) Dieser muss regelmäßig überprüft und fortgeschrieben<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Das Konzept der Förderplanung berufliche Integration unterscheidet<br />
sich von der allgemeinen Förderplanung in wesentlichen<br />
Punkten. Es dient ebenso wie die allgemeine Förderplanung als Instrument<br />
zur Diagnose, Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen,<br />
richtet diese jedoch auf das Ziel der beruflichen Integration<br />
aus. Die Jugendlichen sollen durch die Schule in ihrer > beruflichen<br />
Handlungsfähigkeit so gefördert wer<strong>den</strong>, dass ein Übergang in Arbeit,<br />
Ausbildung, schulische Maßnahme oder berufsvorbereitende<br />
Maßnahmen bestmöglich und nachhaltig gelingen kann.<br />
Der Schüler ist aktiv an der Förderplanung beteiligt. An Schülersprechtagen<br />
wer<strong>den</strong> die Leistungen, insbesondere in <strong>den</strong> Kern-<br />
Konzept<br />
Beteiligung der<br />
Jugendlichen<br />
100 101
F – Förderrecht Förderschulen<br />
– F<br />
Netzwerkarbeit<br />
Systematik<br />
fächern Deutsch und Mathematik berufsrelevante Kompetenzen<br />
(Leistungsfähigkeit, Metho<strong>den</strong>kompetenz, Motivation usw.) sowie<br />
Praktikumserfahrungen und -rückmeldungen besprochen. Selbstund<br />
Fremdeinschätzungsbögen fördern ein realistisches Selbstbild<br />
und einen angemessenen Berufswunsch. Zur individuellen<br />
Weiterentwicklung wer<strong>den</strong> gemeinsam Ziele formuliert und Maßnahmen<br />
vereinbart.<br />
Neben Schülern und Lehrern können Eltern, Betriebsvertreter, Berufsberater<br />
oder Vertreter der Jugendberufshilfe, Mediziner, Psychologen<br />
und weitere Personen an der Förderplanung beteiligt<br />
sein bzw. deren Aussagen oder Beobachtungen Beachtung fin<strong>den</strong><br />
(> Netzwerkarbeit). Im Idealfall dient bei Schulentlassung der schulische<br />
Förderplan aufnehmen<strong>den</strong> Institutionen der beruflichen<br />
Bildung oder der > Berufsvorbereitung als Grundlage von Förderplanung<br />
und Fördermaßnahmen.<br />
Förderrecht<br />
Sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinne des Schulgesetzes<br />
<strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen begründet keinen Anspruch auf<br />
finanzielle Förderung der beruflichen Eingliederung. Maßgeblich<br />
ist die Zuordnung zu einer der anspruchsberechtigten Personengruppen<br />
durch <strong>den</strong> zuständigen Reha-Berater der > Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit.<br />
Die Systematik des Förderrechts im Rahmen der beruflichen Integration<br />
unterscheidet grundsätzlich:<br />
a) die Förderung behinderter Menschen, wie sie sich aus dem<br />
> Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />
Menschen) in Verbindung mit dem SGB III (Arbeitsförderung)<br />
ableiten lässt. Behindert im Sinne des § 2 SGB IV sind<br />
Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit<br />
oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger<br />
als sechs Monate von dem <strong>für</strong> das Lebensalter typischen<br />
Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />
beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht,<br />
wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Der Status der<br />
> Schwerbehinderung ist keine notwendige Voraussetzung, um<br />
> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten.<br />
b) die Förderung lernbehinderter Menschen im Sinne des § 19 SGB III.<br />
c) die Benachteiligtenförderung im Sinne des § 245 SGB III <strong>für</strong> Jugendliche,<br />
die lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind.<br />
In der Praxis bedeutet diese Unterscheidung, dass <strong>den</strong> jugendlichen<br />
Schulabgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
unterschiedliche Förderangebote zur Verfügung stehen. Diese unterschei<strong>den</strong><br />
sich in Dauer, Umfang und Förderort. Auch der Zugang<br />
zu bestimmten Ausbildungsberufen ist abhängig vom anerkannten<br />
Status (siehe > Werkerausbildung).<br />
Welche Anspruchsgrundlage maßgeblich ist, entscheidet der Berater<br />
der Agentur <strong>für</strong> Arbeit in jedem Einzelfall. Soweit gesundheitliche<br />
Einschränkungen nicht offenkundig sind oder entsprechende<br />
Gutachten nicht vorliegen, schaltet der Berufsberater zur weiteren<br />
Klärung <strong>den</strong> > Ärztlichen Dienst und/oder <strong>den</strong> > Berufspsychologischen<br />
Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit ein. Dies ist regelmäßig bei<br />
Schülern der Förderschulen Lernen und der Förderschulen Emotionale<br />
und soziale Entwicklung der Fall.<br />
Förderschulen<br />
Gemäß dem Schulgesetz <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen wer<strong>den</strong><br />
Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen<br />
Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten<br />
Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule (allgemeinbil<strong>den</strong>de<br />
oder berufsbil<strong>den</strong>de Schule) teilnehmen können,<br />
nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.<br />
Die Förderschule ist ein möglicher Ort, an dem diese Förderung<br />
erfolgen kann.<br />
Unterschiedliche<br />
Förderangebote<br />
Anspruchsgrundlage<br />
102 103
F – Förderschulen Fürsorgestellen<br />
– F<br />
Systematik<br />
Statistik<br />
Trägerschaft<br />
In Nordrhein-Westfalen sind die Förderschulen nach folgen<strong>den</strong><br />
Förderschwerpunkten gegliedert:<br />
> Lernen<br />
> Sprache<br />
> Emotionale und soziale Entwicklung<br />
> Hören und Kommunikation<br />
> Sehen<br />
> Geistige Entwicklung<br />
> Körperliche und motorische Entwicklung<br />
Im Jahr 2008/2009 gab es in Nordrhein-Westfalen 745 Förderschulen<br />
mit insgesamt 110.867 Schülerinnen und Schülern. Davon gehörten<br />
21 Förderschulen zum berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Bereich (7.374 Schüler).<br />
Träger der öffentlichen Förderschulen sind in der Regel die Gemein<strong>den</strong>.<br />
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und<br />
Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung<br />
sowie Sprache (nur ab Klasse 5) sind in der Trägerschaft der Landschaftsverbände.<br />
Förderschulen in freier Trägerschaft (so genannte<br />
Ersatzschulen) ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen.<br />
So gab es beispielsweise 2008 genau 16 Förderschulen im Bereich<br />
der freien Waldorfschulen. Alle 21 Förderschulen im Berufsbildungsbereich<br />
waren 2007 Ersatzschulen.<br />
Förderung der Ausbildung<br />
> Ausbildungszuschuss<br />
Füngeling Router<br />
Als Integrationsunternehmen richtet sich die gemeinnützige Füngeling<br />
Router gGmbH an junge Menschen mit Handicap, die aufgrund<br />
ihrer Beeinträchtigungen besondere Unterstützung benötigen.<br />
Gemeinsam mit regionalen Unternehmen qualifiziert und<br />
beschäftigt Füngeling Router schwerbehinderte Menschen und<br />
begleitet sie auf ihrem Weg in die Arbeit.<br />
Die Integration erfolgt durch eine betriebliche Qualifizierung in<br />
Partnerunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, integrative<br />
Arbeitnehmerüberlassung (in Einzelfällen) und Werkverträge.<br />
Mehr Informationen<br />
www.projekt-router.de<br />
Fürsorgestellen<br />
Mehr als 110.000 Jugendliche<br />
besuchen eine<br />
Förderschule in NRW<br />
Die örtlichen Fürsorgestellen in Nordrhein-Westfalen übernehmen<br />
einige der Aufgaben des > Integrationsamtes nach dem Schwerbehindertenrecht<br />
(Teil 2 Sozialgesetzbuch IX). Dies betrifft Teile der ><br />
Begleiten<strong>den</strong> Hilfe im Arbeitsleben und des > Kündigungsschutzes.<br />
Die Fürsorgestelle ist im Allgemeinen dem Sozialamt beim Kreis<br />
oder der kreisfreien Stadt zugeordnet.<br />
104 105
G<br />
Gebär<strong>den</strong>sprache<br />
Die Gebär<strong>den</strong>sprache ist die natürliche Sprache der gehörlosen<br />
Menschen. Bei der Gebär<strong>den</strong>sprache wer<strong>den</strong> nicht nur Handzeichen,<br />
die Gebär<strong>den</strong>, sondern auch Mimik und Gestik eingesetzt.<br />
Mit ihrem umfassen<strong>den</strong> Wortschatz und einer differenzierten<br />
Grammatik stellt sie eine eigenständige, vollwertige Sprache dar.<br />
Im Jahr 2002 wurde sie durch das > Behindertengleichstellungsgesetz<br />
auch offiziell anerkannt. Hörbehinderte Menschen haben das<br />
Recht, <strong>für</strong> die Kommunikation mit Behör<strong>den</strong> die Gebär<strong>den</strong>sprache<br />
zu verwen<strong>den</strong>. Die Kosten übernimmt die Behörde oder der Träger,<br />
der <strong>für</strong> die Sozialleistung zuständig ist.<br />
Geistige Behinderung<br />
Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung handelt es sich<br />
keinesfalls um eine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen<br />
Eigenschaften. Ihre kognitive und motorische Leistungsfähigkeit<br />
sowie das sozial-emotionale Verhalten sind vielmehr unterschiedlich<br />
ausgeprägt.<br />
Es gibt geistig behinderte Menschen, die alltägliche Abläufe weitgehend<br />
selbstständig bewältigen und sich an Schriftzeichen und<br />
Symbolen orientieren können. Andere hingegen können sich zum<br />
Beispiel nicht allein in einem Gebäude zurechtfin<strong>den</strong> und benötigen<br />
bei nahezu allen täglich wiederkehren<strong>den</strong> Verrichtungen die<br />
Hilfe anderer.<br />
Das zentrale Merkmal einer geistigen Behinderung ist eine erhebliche<br />
Lernbeeinträchtigung, hervorgerufen in der Regel durch eine<br />
Hirnschädigung oder Hirnfunktionsstörung. Die Lernbeeinträchtigung<br />
zeigt sich zum Beispiel im frühkindlichen Alter als deutliche<br />
Entwicklungsverzögerung, die alle Bereiche der kindlichen<br />
Entwicklung betrifft, an <strong>den</strong>en Lernen wesentlich beteiligt ist. Im<br />
Zusammenhang damit ist beispielsweise die Beeinträchtigung der<br />
Wahrnehmung und der Sprache zu sehen. Der Spracherwerb setzt<br />
oft später und verlangsamt ein. Es treten Schwierigkeiten beim Erlernen<br />
von Wortbedeutungen und grammatikalischen Regeln auf.<br />
Es wird zwischen leichter, mäßiger und schwerer geistiger Behinderung<br />
unterschie<strong>den</strong>. Allerdings können ärztliche Gutachten,<br />
Ergebnisse von Intelligenztests oder der > Grad der Behinderung<br />
(GdB) im Schwerbehindertenausweis kaum etwas darüber aussagen,<br />
welchen Anforderungen – etwa an einem regulären Arbeitsplatz<br />
– ein geistig behinderter Mensch gewachsen ist.<br />
In <strong>den</strong> Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung)<br />
wer<strong>den</strong> die Begriffe „Lernbehinderung” und<br />
„geistige Behinderung” nicht mehr verwendet. Stattdessen wird<br />
von „Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung” gesprochen.<br />
Folgende Kriterien wur<strong>den</strong> zur Unterscheidung und Einstufung<br />
festgelegt:<br />
> Ein GdB von 30 bis 40 wird festgestellt, wenn nach Abschluss<br />
der Schule noch weitere Bildungsfähigkeit besteht und zum<br />
Beispiel eine Berufsausbildung unter Nutzung von Sonderregelungen<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen möglich ist.<br />
> In einer weiteren Stufe kann ein GdB von 50 bis 70 und damit<br />
eine Schwerbehinderung unterstellt wer<strong>den</strong>, wenn ein behinderter<br />
Mensch nicht in der Lage ist, sich selbst unter Nutzung<br />
der Sonderregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen in anerkannten<br />
Ausbildungsgängen beruflich zu qualifizieren.<br />
> Bei schweren Intelligenzmängeln ergeben sich je nach Schwere<br />
ein GdB von 80 bis 90 oder 100.<br />
Geistige Behinderung – G<br />
Merkmal Lernbeeinträchtigung<br />
Grad der Behinderung<br />
106 107
G – Geistige Behinderung Gemeinsamer Unterricht<br />
– G<br />
Berufliche<br />
Möglichkeiten<br />
Tipps <strong>für</strong><br />
<strong>den</strong> Arbeitsplatz<br />
Viele junge geistig behinderte Menschen fin<strong>den</strong> nach der Schulentlassung<br />
Trainings- und Beschäftigungsmöglichkeiten in einer<br />
> Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM). Allerdings zeigen<br />
jüngere Erkenntnisse und Erfahrungen, dass der Weg in die WfbM<br />
nicht zwingend sein muss: Ein Teil der geistig behinderten Menschen<br />
kann mit mehr Aussicht auf Erfolg in <strong>den</strong> allgemeinen > Arbeitsmarkt<br />
integriert wer<strong>den</strong> als bisher angenommen. In vielen Betrieben<br />
und Dienststellen gibt es Arbeiten, die geistig behinderte<br />
Menschen erlernen und dann auch relativ selbstständig ausführen<br />
können, zum Beispiel Hilfstätigkeiten in Bauberufen, in der Lagerhaltung,<br />
in Gärtnereien, in Küchen und in sozialen Einrichtungen<br />
wie Krankenhäusern oder Heimen.<br />
Je nach Schwere der Beeinträchtigung sind geistig behinderte<br />
Menschen in der Lage, durch Handeln in lebensnahen Situationen<br />
zu lernen. Bei frühzeitiger Förderung können sie vergleichbare Arbeitsleistungen<br />
wie nicht behinderte Menschen erreichen. Diese<br />
Integration bedarf allerdings der fachlichen Begleitung. Der Erfolg<br />
hängt von der Beratung, der Auswahl des Arbeitsplatzes und der<br />
Betreuung ab.<br />
Die Erfahrung zeigt, dass geistig behinderte Menschen vielfach<br />
hoch motiviert und zuverlässig arbeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen<br />
erfüllt sind. Vorgehensweisen, die sich in der Praxis<br />
bewährt haben:<br />
> Es sollte einen festen Ansprechpartner im Betrieb geben, mit<br />
dem die Arbeit wie auch die betrieblichen Angelegenheiten besprochen<br />
wer<strong>den</strong> können.<br />
> Die betrieblichen Aufgaben sollten zeitlich, räumlich und vom<br />
Ablauf her klar definiert sein. Überschaubare Routinetätigkeiten<br />
eignen sich besonders gut.<br />
> Arbeitsaufgaben sollten – mit entsprechender Hilfestellung –<br />
so lange eingeübt wer<strong>den</strong>, bis der Arbeitnehmer sie verstan<strong>den</strong><br />
hat.<br />
> Dem Mitarbeiter sollten soziale Kontakte im Arbeitsumfeld ermöglicht<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
> Der Arbeitsplatz sollte keine größeren Gefahrenquellen bergen,<br />
da diese möglicherweise nicht als solche erkannt wer<strong>den</strong>.<br />
Es wer<strong>den</strong> heute verstärkt Anstrengungen unternommen, geistig<br />
behinderten Menschen <strong>den</strong> Weg in <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
zu öffnen. Dies gilt auch <strong>für</strong> Mitarbeiter einer WfbM. Es ist Aufgabe<br />
einer WfbM, <strong>den</strong> Übergang geeigneter Beschäftigter auf <strong>den</strong><br />
allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Maßnahmen zu<br />
fördern. Daran können die von <strong>den</strong> Integrationsämtern beauftragten<br />
> Integrationsfachdienste beteiligt wer<strong>den</strong>. Zu ihren Aufgaben<br />
gehören unter anderem Beratung und Betreuung von Arbeitnehmern<br />
sowie deren Arbeitgebern. Das heißt, in der Praxis trainieren<br />
und begleiten beispielsweise Ergotherapeuten geistig behinderte<br />
Menschen so lange am Arbeitsplatz, bis eine stabile Beschäftigung<br />
erreicht ist (> Betriebliches Arbeitstraining). Neben fachlich-technischen<br />
Fähigkeiten wer<strong>den</strong> vor allem allgemeine Fähigkeiten des<br />
Arbeitsverhaltens trainiert, wie zeitliche und räumliche Orientierung,<br />
Kontaktaufnahme, Motivation und Ausdauer, Verantwortung<br />
<strong>für</strong> die Arbeit, Verstehen von Anweisungen.<br />
Es hat sich herausgestellt, dass > Praktika oder eine > Probebeschäftigung<br />
gerade bei geistig behinderten Menschen die erfolgreiche<br />
Eingliederung erleichtern. Sie ermöglichen ein gegenseitiges Kennenlernen,<br />
das sowohl dem Betrieb als auch dem behinderten<br />
Menschen Rückzugsmöglichkeiten offen lässt.<br />
Gemeinsamer Unterricht<br />
Der Gemeinsame Unterricht beschreibt <strong>für</strong> alle Schulstufen das<br />
gemeinsame Lernen von Schülern mit sonderpädagogischem<br />
und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (> Integrative Beschulung).<br />
Der gemeinsame Unterricht wird als „zielgleich“ bezeichnet, wenn<br />
die behinderten und nicht behinderten Schüler das gleiche Lern-<br />
Hilfen <strong>für</strong> die<br />
Eingliederung<br />
zielgleich/zieldifferent<br />
108 109
G – Gender Mainstreaming Girls’Day<br />
– G<br />
ziel anstreben. Verfolgen die Schüler mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf andere Lernziele und andere Bildungsabschlüsse, erfolgt<br />
der Unterricht „zieldifferent“. Dies ist der Fall bei integrativen<br />
Lerngruppen.<br />
Gender Mainstreaming<br />
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben<br />
die unterschiedlichen Lebenssituationen, Bedürfnisse und<br />
Interessen von Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen<br />
von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen.<br />
Gerätepool des LVR-Sozialamtes<br />
> Inklusionspauschale<br />
Gestützte Kommunikation<br />
Bei der Gestützten Kommunikation (engl. „Facilitated Communication“,<br />
kurz: FC) handelt es sich um eine Methode aus dem Spektrum<br />
der „Unterstützten Kommunikation“, die es Menschen mit<br />
schweren kommunikativen Beeinträchtigungen ermöglicht, durch<br />
gestütztes Zeigen zum Beispiel auf Objekte, Bilder oder Buchstaben<br />
zu kommunizieren. Die stützende Person gibt physische, verbale<br />
und emotionale Hilfestellungen. Die Gestützte Kommunikation<br />
wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Hauptkritikpunkt ist<br />
dabei, dass der behinderte Mensch bei der Wahl der Schriftzeichen<br />
oder Symbole durch <strong>den</strong> Helfer unbewusst oder absichtlich beeinflusst<br />
wird.<br />
Girls’Day<br />
Am Mädchen-Zukunftstag, dem Girls’Day, öffnen vor allem technische<br />
Unternehmen, Betriebe mit technischen Abteilungen<br />
und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren in ganz<br />
Deutschland ihre Türen <strong>für</strong> Schülerinnen ab der Klasse 5.<br />
Die Mädchen lernen am Girls’Day Ausbildungsberufe und Studiengänge<br />
in Technik, IT, Handwerk und Naturwissenschaften<br />
kennen, in <strong>den</strong>en Frauen bisher eher selten vertreten sind oder<br />
begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft<br />
oder Politik. Der Girls’Day soll dazu beitragen, traditionelle<br />
Geschlechterrollen bei der > Berufswahl zu überwin<strong>den</strong> (siehe<br />
> Gender Mainstreaming).<br />
Der Girl’sDay findet jedes Jahr am vierten Donnerstag im April<br />
statt. Für Jungen gibt es am selben Tag <strong>den</strong> > Boys’Day.<br />
Mehr Informationen<br />
In technischen und<br />
naturwissenschaftlichen<br />
Berufen ist qualifizierter<br />
Nachwuchs gesucht!<br />
www.girls-day.de<br />
110 111
G –<br />
Gleichstellung<br />
Gleichstellung<br />
H<br />
In der Berufsausbildung<br />
Nach dem > Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann eine Person mit einem<br />
> Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, einem<br />
> schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wer<strong>den</strong>, wenn<br />
er infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten<br />
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten kann.<br />
Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene können <strong>für</strong> die Zeit<br />
einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen per Gesetz<br />
gleichgestellt wer<strong>den</strong>, auch wenn der Grad der Behinderung weniger<br />
als 30 beträgt oder eine Behinderung noch nicht amtlich festgestellt<br />
wurde. Als Nachweis genügt eine Stellungnahme der ><br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder ein Bescheid über > Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben.<br />
Grad der Behinderung<br />
Der Grad der Behinderung (GdB) gilt als Maß <strong>für</strong> die körperlichen,<br />
geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer > Behinderung.<br />
Er wird nach bundesweit einheitlichen Versorgungsmedizinischen<br />
Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung) bemessen.<br />
Der GdB wird in Zehnergra<strong>den</strong> von 20 bis 100 wiedergegeben.<br />
Grundausbildung, behinderungsbedingt erforderliche<br />
Wenn <strong>für</strong> eine Ausbildung oder Beschäftigung die notwendigen<br />
Fähigkeiten in Orientierung und Mobilität, in Kommunikationstechniken<br />
und lebenspraktischen Fertigkeiten nicht ausreichen,<br />
ist ein spezifisches Training möglich: die blin<strong>den</strong>technische und<br />
vergleichbare Grundausbildung. Das Training dauert bis zu einem<br />
Jahr und wird von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit im Rahmen der > Berufsvorbereitung<br />
gefördert.<br />
hamet 2<br />
Hamet 2 ist ein vom Berufsbildungswerk Waiblingen entwickeltes<br />
handlungsorientiertes PC-gestütztes Testverfahren zur Erfassung<br />
und Förderung beruflicher Kompetenzen (> Kompetenzfeststellungsverfahren).<br />
Das Verfahren wurde insbesondere <strong>für</strong> die berufliche<br />
Diagnostik von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf, Benachteiligungen<br />
und > Behinderungen konzipiert.<br />
Schwerpunkt des Verfahrens sind Berufe mit vorwiegend manueller<br />
Tätigkeit („handwerklich-motorischer Eignungstest“ – hamet).<br />
Das Verfahren umfasst vier Module, die sowohl einzeln als auch<br />
in Kombination angewandt wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en Basiskompetenzen,<br />
Lernfähigkeit, soziale Kompetenzen und Problemlösungskompetenzen<br />
ermittelt wer<strong>den</strong>.<br />
Hamet e ist ein handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung<br />
und Förderung elementarer handwerklich motorischer Kompetenzen.<br />
Es wurde <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz in Werkstätten <strong>für</strong> geistig behinderte<br />
Menschen entwickelt. Als eigenständiges Testverfahren ergänzt<br />
es hamet 2 Modul 1 (berufliche Basiskompetenzen), um damit die<br />
individuellen motorischen Fertigkeiten im unteren Leistungsbereich<br />
genauer ermitteln zu können.<br />
Mehr Informationen<br />
www.hamet.de<br />
Manuelle Tätigkeiten<br />
Ergänzung durch<br />
hamet e<br />
112<br />
113
h –<br />
HAMET E<br />
Hörschädigungen<br />
–<br />
h<br />
hamet e<br />
> hamet 2<br />
des LVR-Integrationsamtes einen Pool <strong>für</strong> sehbehindertenspezifische<br />
Hilfsmittel eingerichtet. Damit kann kurzfristig eine behinderungsbedingt<br />
erforderliche Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung<br />
gestellt und die berufliche Integration erleichtert wer<strong>den</strong>.<br />
Handwerkskammer<br />
> Kammern<br />
Handwerksordnung<br />
Die Handwerksordnung (HwO) enthält rechtliche Grundlagen und<br />
Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung in > anerkannten Ausbildungsberufen<br />
und zu > besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen.<br />
Helfertätigkeit<br />
Menschen ohne Berufsausbildung können als Helfer auf dem allgemeinen<br />
> Arbeitsmarkt beschäftigt sein. Sie wer<strong>den</strong> in der Regel<br />
direkt am Arbeitsplatz eingewiesen und üben meist einfachere<br />
oder zuarbeitende Tätigkeiten aus. Einschlägige praktische Erfahrungen<br />
sind bei der Suche nach einer Helfertätigkeit von Vorteil.<br />
Auch als Helfer lernt man etwas. Oft fällt das Lernen leichter, wenn<br />
man schon praktische Berufserfahrungen gesammelt hat. Es besteht<br />
dann immer noch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu<br />
machen, zum Beispiel eine so genannte > Werkerausbildung.<br />
Hilfsmittelverleih<br />
Das > Berufsförderungswerk in Düren hat als Zentrum <strong>für</strong> berufliche<br />
Bildung blinder und sehbehinderter Menschen mit Unterstützung<br />
Hörschädigungen<br />
Mehr Informationen<br />
www.bfw-dueren.de > Integration und<br />
Nachsorge > Hilfsmittelverleih<br />
Zur Gruppe der hörgeschädigten Menschen zählen gehörlose,<br />
(spät-)ertaubte und schwerhörige Menschen. Die Übergänge zwischen<br />
Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit sind fließend.<br />
Gehörlose Menschen wer<strong>den</strong> ohne Hörvermögen geboren oder sie<br />
haben es noch vor dem Spracherwerb verloren. Sie können Lautsprache<br />
akustisch nicht wahrnehmen und somit auch Sprache auf<br />
natürlichem Wege nicht erlernen. Ihr eigenes Sprechen können sie<br />
nicht über das Gehör kontrollieren. In der Regel haben gehörlose<br />
Menschen gute Kenntnisse der Gebär<strong>den</strong>sprache.<br />
Für spätertaubte Menschen ist entschei<strong>den</strong>d, dass der Hörverlust<br />
erst nach dem Spracherwerb eingetreten ist. Sie konnten<br />
über einen längeren Zeitraum hören und haben in dieser Zeit so<br />
viel Sprachkompetenz erworben, dass der Hörverlust nicht mehr<br />
zum Verlust der Sprechfähigkeit führen muss. Je älter die Betroffenen<br />
bei Eintritt der Ertaubung waren, desto stärker ist in der<br />
Regel die lautsprachliche Orientierung. Spätertaubte Menschen<br />
beherrschen die Gebär<strong>den</strong>sprache häufig nicht oder nur in geringem<br />
Umfang.<br />
Gehörlosigkeit<br />
114 115
h –<br />
Hörschädigungen<br />
Hörschädigungen<br />
–<br />
h<br />
Schwerhörigkeit<br />
Elektronische Hörhilfe<br />
Kommunikation<br />
Schwerhörige Menschen besitzen in jedem Fall ein Restgehör, mit<br />
dem sie – unterstützt durch individuell angepasste Hörgeräte –<br />
Sprache in begrenztem Umfang wahrnehmen können. Allerdings ist<br />
das qualitativ andere Hören bei schwerhörigen Menschen oft nicht<br />
ausreichend, um <strong>den</strong> Gesprächspartner ohne besondere Schwierigkeiten<br />
zu verstehen. Je nach Alter bei Eintritt der Schwerhörigkeit<br />
und je nach Form und Umfang des Hörverlustes sind Sprechfähigkeit<br />
und Gebär<strong>den</strong>sprache individuell sehr unterschiedlich entwickelt.<br />
Die Gebär<strong>den</strong>sprache wird häufig noch abgelehnt oder nur in<br />
Form lautsprachbegleitender Gebär<strong>den</strong> eingesetzt.<br />
Bei gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen kann<br />
unter bestimmten medizinischen und sozialen Voraussetzungen<br />
durch ein Cochlear-Implantat, eine so genannte elektronische<br />
Hörhilfe, die Hörfähigkeit in unterschiedlichem Grad wiederhergestellt<br />
wer<strong>den</strong> und somit ist auch Spracherwerb in individuellem<br />
Umfang möglich.<br />
Das zentrale Problem hörgeschädigter Menschen ist die Kommunikation<br />
mit Hören<strong>den</strong>. Der Laut- und Schriftsprachenerwerb ist<br />
erheblich erschwert und erreicht nur selten <strong>den</strong> Grad der Beherrschung,<br />
<strong>den</strong> Hörende aufweisen. Aufgrund des fehlen<strong>den</strong> Hörvermögens<br />
müssen gehörlose Menschen die Lautsprache über das<br />
Auge erlernen, indem sie vom Mund des Gesprächspartners die<br />
Worte absehen. Ihre Sprechweise klingt daher oft ungewohnt oder<br />
verzerrt. Da die Schriftsprache auf Lautsprache aufbaut, ist die Fähigkeit<br />
vieler gehörloser Menschen, sich schriftlich mitzuteilen,<br />
eingeschränkt. Der Wortschatz ist häufig reduziert, der Satzbau<br />
entspricht nicht der Norm. Auch bereitet es vielfach Schwierigkeiten,<br />
gelesene Texte zu verstehen.<br />
Zwar sind hörgeschädigte Menschen in der Lage, vom Mund abzusehen,<br />
doch sichert dies nicht die ausreichende und umfassende<br />
Informationsaufnahme. Mundabsehen erfordert hohe Konzentrations-<br />
und auch Kombinationsfähigkeit, <strong>den</strong>n die Anzahl der<br />
eindeutigen Mundbilder ist begrenzt. Wörter wie „Mutter“ und<br />
„Butter“ haben kaum unterscheidbare Mundbilder. Die meisten<br />
gehörlosen Menschen verständigen sich untereinander oder mit<br />
Gebär<strong>den</strong>sprachkundigen in Gebär<strong>den</strong>sprache. Gebär<strong>den</strong>sprache<br />
ist ein eigenständiges Sprachsystem. Wie es in der Lautsprache<br />
zahlreiche regionale Unterschiede gibt, hat auch die Gebär<strong>den</strong>sprache<br />
zahlreiche Varianten. Die Deutsche Gebär<strong>den</strong>sprache<br />
(DGS) sowie das Lautsprachenbegleitende Gebär<strong>den</strong> (LBG) wur<strong>den</strong><br />
durch das > Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ausdrücklich<br />
als eigenständige Sprache beziehungsweise Kommunikationsform<br />
anerkannt.<br />
Schwerhörige Menschen können sich oft mit Hilfe eines Hörgerätes<br />
gut verständigen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Hörgerät<br />
individuell optimal angepasst ist. Die Leistungsfähigkeit<br />
von Hörgeräten darf allerdings nicht überschätzt wer<strong>den</strong>; ein zu<br />
starker Hörverlust kann durch Hörgeräte nicht mehr ausgeglichen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Die Integration in das Arbeitsleben hängt in hohem Maße vom<br />
Stand der Sprachentwicklung und <strong>den</strong> kommunikativen Fähigkeiten<br />
ab. Grundsätzlich stehen <strong>den</strong> betroffenen Menschen – wenn<br />
Bildungsvoraussetzungen und individuelle Eignung vorhan<strong>den</strong> sind<br />
– viele Berufsbilder offen. Durch entsprechende Maßnahmen am Arbeitsplatz<br />
können die Einschränkungen leicht ausgeglichen wer<strong>den</strong>.<br />
In Bezug auf Hilfen am Arbeitsplatz ist es besonders wichtig, die Kollegen<br />
und Vorgesetzten über die Auswirkungen der Hörschädigung<br />
und die individuelle Kommunikationssituation zu informieren.<br />
Darauf sollte im Arbeitsleben geachtet wer<strong>den</strong>:<br />
> Hörgeschädigte Menschen verstehen Anweisungen oft nur<br />
unvollkommen oder falsch. Deshalb ist immer zu prüfen, ob<br />
Anweisungen verstan<strong>den</strong> wur<strong>den</strong>.<br />
> Vormachen und Zeigen kann mündliche Instruktionen verdeutlichen<br />
oder überflüssig machen.<br />
> Schriftliche Aufzeichnungen können zur Verdeutlichung beitragen.<br />
Zur beruflichen<br />
Situation<br />
Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
Arbeitsplatz<br />
116 117
h –<br />
Hörschädigungen<br />
Hörschädigungen<br />
–<br />
h<br />
> Hörgeschädigte Menschen sollten mit normaler Lautstärke<br />
langsam und deutlich angesprochen wer<strong>den</strong>.<br />
> Auf inhaltliche Verständnisprobleme (auch in Texten) muss<br />
Rücksicht genommen wer<strong>den</strong>.<br />
> Die Kenntnis einiger grundlegender Gebär<strong>den</strong> vereinfacht die<br />
Kommunikation.<br />
> Der Arbeitsplatz sollte gut ausgeleuchtet sein. Das Absehen<br />
vom Mund kann durch günstige Lichtverhältnisse erleichtert<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
> Arbeitsvorgänge und der Arbeitsplatz müssen eindeutig beschrieben<br />
und erklärt wer<strong>den</strong>.<br />
> Neue Kommunikationssysteme, bei <strong>den</strong>en der Informationsaustausch<br />
optisch erfolgt, sind wichtige Hilfen.<br />
> Wichtig <strong>für</strong> gehörlose Menschen ist die Bereitstellung einer<br />
Kontaktperson, die entsprechend geschult ist. Hier bietet sich<br />
zum Beispiel die > Schwerbehindertenvertretung an.<br />
> Bild- und Schreibtelefone oder Einsatz von E-Mail<br />
> Mobilfunkgeräte (zur Kommunikation per E-Mail, SMS u. a.)<br />
> Mikroportanlagen<br />
> optische Signale an Maschinen, Schall- und Lärmschutz<br />
Vor allem die Entwicklung der Computertechnik bietet neue<br />
Chancen. Die Vernetzung mit anderen EDV-Arbeitsplätzen trägt<br />
dazu bei, von lautsprachlicher Kommunikation unabhängiger zu<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Beratung und<br />
Betreuung<br />
Um sich im Betrieb zurechtzufin<strong>den</strong>, benötigen hörgeschädigte<br />
Menschen > technische Arbeitshilfen – vor allem jedoch Beratung<br />
und soziale Betreuung. Erste Anlaufstelle <strong>für</strong> Information und<br />
Beratung ist das Integrationsamt mit seinem > Technischen Beratungsdienst<br />
und <strong>den</strong> beauftragten > Integrationsfachdiensten.<br />
Hörgeschädigte Arbeitnehmer sowie ihre Arbeitgeber wer<strong>den</strong><br />
umfassend in allen Fragen beraten, die im Betrieb und am Arbeitsplatz<br />
auftreten, von Fragen der Verständigung, über berufliche<br />
Weiterbildung bis hin zur Planung gezielter Maßnahmen. Wichtig<br />
ist auch der Einsatz von Gebär<strong>den</strong>sprachdolmetschern, Schriftdolmetschern<br />
oder einer Arbeitsassistenz, zum Beispiel durch Telesign,<br />
ein speziell <strong>für</strong> <strong>den</strong> beruflichen Bereich geschaffener Bildtelefon-Dolmetschdienst.<br />
Die Kosten übernimmt das Integrationsamt.<br />
Smartphones & Co. erleichtern<br />
die Kommunikation<br />
gehörloser Menschen<br />
Technische<br />
Arbeitshilfen<br />
Der Beratende Ingenieur des Integrationsamtes informiert und berät<br />
umfassend über die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln.<br />
Dazu gehören:<br />
> Telefonhörer mit Verstärkersystemen<br />
> Lichtsignalanlagen<br />
118 119
I<br />
Industrie- und Handelskammer<br />
Inklusion<br />
–<br />
I<br />
> Kammern<br />
Initiative Inklusion<br />
Ida<br />
Mit Ida („Instrumentarium zur Diagnostik von Arbeitsfähigkeiten“)<br />
lassen sich die arbeitsrelevanten Schlüsselqualifikationen, die mit<br />
> MELBA dokumentiert wer<strong>den</strong>, erheben und beurteilen.<br />
Ida besteht aus 14 standardisierten Arbeitsproben. Untersucht<br />
wer<strong>den</strong> damit vor allem:<br />
> kognitive Fähigkeiten,<br />
> Fähigkeiten zur Art der Arbeitsausführung,<br />
> psychomotorische Fähigkeiten und<br />
> Fähigkeiten aus dem Bereich Kulturtechniken/Kommunikation.<br />
Individueller Hilfeplan<br />
Die individuelle Hilfeplanung des <strong>Landschaftsverband</strong>es <strong>Rheinland</strong><br />
(LVR) ist ein Verfahren zur Erfassung des individuellen Hilfebedarfs<br />
von Menschen mit Behinderung. Es dient dazu, <strong>den</strong><br />
Dialog mit dem behinderten Menschen zu strukturieren, um so<br />
Ziele, Wünsche, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der<br />
betroffenen Person unbürokratisch aber präzise erfassen zu können.<br />
Im individuellen Hilfeplan (IHP) wer<strong>den</strong> anschließend Art<br />
und Umfang der Unterstützungsleistungen beschrieben, die der<br />
Betroffene zu einem selbstständigen Leben benötigt. Der Hilfeplan<br />
bildet die Grundlage <strong>für</strong> einen Antrag auf Wohnunterstützung<br />
beim LVR.<br />
Die Initiative Inklusion ist ein bundesweites Förderprogramm<br />
<strong>für</strong> mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten<br />
Menschen. Es läuft von 2011 bis 2018 und wird mit 100 Millionen<br />
Euro vom Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales (BMAS) aus<br />
dem Ausgleichsfonds finanziert. Das Programm ist Teil des Nationalen<br />
Aktionsplans zur Umsetzung der > UN-Behindertenrechtskonvention.<br />
Die Säulen des Förderprogramms sind:<br />
> Förderung der beruflichen Orientierung <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Schülerinnen und Schüler<br />
> Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und der Hinführung<br />
zu Ausbildung und Beschäftigung<br />
> Förderung der Beschäftigung von älteren schwerbehinderten<br />
Menschen<br />
Inklusion<br />
Inklusion meint die volle und gleichberechtigte > Teilhabe aller<br />
Menschen am Leben in der Gesellschaft. Sie betont die Vielfalt –<br />
kulturell und individuell. Inklusion bedeutet aber auch, Teilhabe<br />
und Zugänglichkeit zu ermöglichen zu allen gesellschaftlichen<br />
Bereichen – etwa in Schule und Beruf. Inklusion geht über <strong>den</strong><br />
Begriff der Integration hinaus: Nicht die Menschen mit Behinderung<br />
sollen sich an die bestehen<strong>den</strong> Strukturen anpassen. Vielmehr<br />
sollen die Strukturen so beschaffen sein, dass jede und jeder<br />
teilhaben kann, von Anfang an. Inklusion ist die zentrale Idee der<br />
> UN-Behindertenrechtskonvention.<br />
Schwerpunkte<br />
120 121
i – Inklusionskoordinatoren<br />
Integration lernbehinderter Jugendlicher in Ausbildung (Projekt)<br />
–<br />
i<br />
Information und<br />
Beratung<br />
Inklusionskoordinatoren<br />
Inklusionskoordinatoren begleiten und unterstützen die Entwicklung<br />
der allgemeinen Schulen auf dem Weg zu einer „inklusiven<br />
Schule“. Dadurch sollen mehr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen<br />
eine Regelschule besuchen können (> integrative Beschulung).<br />
Inklusionskoordinatoren helfen bei der Wahl einer geeigneten<br />
Schule und beim Wechsel des Förderorts, zum Beispiel beim Übergang<br />
von einer Förderschule in eine allgemeine Schule, die > gemeinsamen<br />
Unterricht mit nicht behinderten Schülern anbietet.<br />
Außerdem informieren die Koordinatoren über alle Fragen im Zusammenhang<br />
mit > sonderpädagogischem Förderbedarf, über spezielle<br />
Themen wie Medikamentengabe, Schülertransport, Nachteilsausgleich<br />
oder Integrationshelfer. Sie geben ihr Wissen auch in<br />
Lehrerfortbildungen weiter. An allen 53 Schulämtern in Nordrhein-<br />
Westfalen gibt es Inklusionskoordinatoren.<br />
Inklusionspauschale<br />
Integration lernbehinderter Jugendlicher in<br />
Ausbildung (Projekt)<br />
Das Pilotprojekt „Integration lernbehinderter Jugendlicher in Ausbildung“<br />
(ILJA) hat das Ziel, die Berufschancen von Jugendlichen<br />
mit dem Förderbedarf Lernen zu verbessern. Es richtet sich konkret<br />
an Schüler der Förderschule Lernen, Schüler im gemeinsamen Unterricht<br />
und Schüler anderer Förderschulen, die zusätzlichen Förderbedarf<br />
Lernen haben. Teilnehmer einer berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />
Maßnahme (> Berufsvorbereitung) ohne anschließendes Ausbildungsangebot<br />
sowie Jugendliche, die aus dem Prozess der Berufseingliederung<br />
ausgestiegen sind, gehören ebenfalls dazu.<br />
Das soll im Einzelnen erreicht wer<strong>den</strong>:<br />
> Individuelle Förderung lernbehinderter Jugendlicher ab Klasse 8<br />
> Festlegung und Organisation individueller Übergänge im letzten<br />
Schulbesuchsjahr<br />
> Einmündung in Ausbildungs- bzw. Berufsvorbereitung bei fehlender<br />
Ausbildungsreife<br />
> Einmündung in eine Berufsausbildung (vorrangig > Werkerausbildungen)<br />
Zielsetzungen<br />
Mit der Inklusionspauschale fördert der <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong><br />
(LVR) auf freiwilliger Basis das gemeinsame Lernen von Kindern<br />
und Jugendlichen mit und ohne Behinderung (> gemeinsamer Unterricht).<br />
Die Schulträger können so finanzielle Mittel erhalten, um<br />
die notwendigen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine inklusive Beschulung<br />
zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise Umbaumaßnahmen,<br />
Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder Personaleinsatz <strong>für</strong><br />
Therapie und Pflege. Die früher bestehen<strong>den</strong> Fördermöglichkeiten<br />
des Finanz- und Gerätepools sind heute Bestandteile der Inklusionspauschale.<br />
Der Gesamtprozess wird durch eine verantwortliche Stelle/Person<br />
beim jeweils zuständigen Dezernat der beteiligten Kreise bzw.<br />
kreisfreien Städte koordiniert. Angefangen von Klasse 8 bis zum<br />
Verbleib der Jugendlichen nach der Ausbildung wer<strong>den</strong> alle Maßnahmen<br />
und die Vielzahl der beteiligten Institutionen aufeinander<br />
abgestimmt. Fallkonferenzen und ehrenamtliche Lotsen ab Klasse<br />
10 (siehe > Bildungsbegleitung) sind Beispiele <strong>für</strong> projektspezifische<br />
Förderansätze.<br />
Im Jahr 2010 nahmen neun Kreise und kreisfreie Städte an dem<br />
Projekt teil. Hinzu kommen die Regionen des Landes, die sich am<br />
Modellvorhaben > Ein-Topf beteiligen. Ergänzend gefördert wird das<br />
Projekt durch <strong>den</strong> Europäischen Sozialfonds und das Ministerium<br />
<strong>für</strong> Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.<br />
Koordination<br />
Förderung<br />
122 123
i – Integration unternehmen! (Programm)<br />
Integrationsamt<br />
–<br />
i<br />
Projekt<br />
Das Projekt ILJA ist inzwischen beendet. Ergebnisse<br />
einer empirischen Untersuchung zur Umsetzung<br />
in <strong>den</strong> beteiligten Modellkommunen ist verfügbar<br />
unter www.gib.nrw.de (Stichwort „ilja“)<br />
Integration unternehmen! (Programm)<br />
Das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ fördert die<br />
Schaffung neuer Arbeitsplätze <strong>für</strong> > schwerbehinderte Menschen<br />
in > Integrationsprojekten. Es sollen Arbeitsplätze <strong>für</strong> Menschen<br />
entstehen, die aufgrund ihrer Behinderung kaum Chancen auf<br />
dem allgemeinen > Arbeitsmarkt haben.<br />
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt da<strong>für</strong> im Rahmen der<br />
verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse zu <strong>den</strong> notwendigen Gesamtinvestitionen.<br />
Diese Zuschüsse können von <strong>den</strong> Integrationsämtern<br />
der Landschaftsverbände <strong>Rheinland</strong> (LVR) und Westfalen-<br />
Lippe (LWL) aus Mitteln der Ausgleichsabgabe ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />
Die kombinierte Gesamtförderung kann bis zu 80 Prozent der notwendigen<br />
Gesamtinvestitionen betragen. Je neuer Arbeitsplatz <strong>für</strong><br />
einen schwerbehinderten Menschen beträgt die Förderung maximal<br />
20.000 Euro.<br />
Integrationsamt<br />
Die Aufgaben des Integrationsamtes ergeben sich aus dem zweiten<br />
Teil des > Sozialgesetzbuches (SGB) IX und umfassen vor allem:<br />
> die > Begleitende Hilfe im Arbeitsleben,<br />
> <strong>den</strong> besonderen > Kündigungsschutz <strong>für</strong> schwerbehinderte<br />
Menschen,<br />
> Bildungs- und Informationsangebote <strong>für</strong> das betriebliche > Integrationsteam<br />
> die Erhebung und Verwendung der > Ausgleichsabgabe.<br />
Das Integrationsamt<br />
fördert die berufliche<br />
Eingliederung schwerbehinderter<br />
Menschen<br />
Mehr Informationen<br />
www.arbeit.nrw.de > Arbeit > Wege in Arbeit<br />
fin<strong>den</strong> > Integration unternehmen<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Das Integrationsamt des <strong>Landschaftsverband</strong>es<br />
<strong>Rheinland</strong> (LVR) findet man im Internet unter<br />
www.integrationsamt.lvr.de<br />
Kontaktadresse: siehe Anhang, Seite 214<br />
124 125
i – Integrationsfachdienst<br />
Integrative Beschulung<br />
–<br />
i<br />
Integrationsfachdienst<br />
Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die im Auftrag der ><br />
Integrationsämter, der > Agenturen <strong>für</strong> Arbeit und weiterer > Rehabilitationsträger<br />
arbeiten. Die Integrationsfachdienste unterstützen,<br />
begleiten und betreuen schwerbehinderte Menschen, die<br />
einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung benötigen,<br />
um in <strong>den</strong> allgemeinen > Arbeitsmarkt integriert zu wer<strong>den</strong>.<br />
Dazu gehören auch behinderte Schulabgänger.<br />
Für Arbeitgeber sind diese Fachdienste ein wichtiger Ansprechpartner<br />
in allen Angelegenheiten der Beschäftigung schwerbehinderter<br />
Menschen. Sie informieren und beraten die Betriebe<br />
umfassend, klären die in Frage kommen<strong>den</strong> Leistungen <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
Arbeitgeber ab und unterstützen ihn bei der Beantragung.<br />
men häufig gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Deutsches Rotes<br />
Kreuz, Malteser Hilfsdienst).<br />
Integrationsprojekte<br />
Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige<br />
Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe<br />
oder Abteilungen auf dem allgemeinen > Arbeitsmarkt. Integrationsprojekte<br />
beschäftigen vor allem > besonders betroffene<br />
schwerbehinderte Menschen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch,<br />
schwerbehinderte Schulabgänger von Förderschulen mit der<br />
Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
zu qualifizieren.<br />
Integrationsfirmen<br />
> Integrationsprojekte<br />
Integrationshelfer<br />
Um die Beschulung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
zu ermöglichen, kann ein Integrationshelfer (auch<br />
Schulbegleiter genannt) eingesetzt wer<strong>den</strong>. Ein Integrationshelfer<br />
ist eine Person, die <strong>den</strong> Schüler während eines Teils oder auch der<br />
gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulwegs) begleitet, um<br />
Defizite zu kompensieren und Hilfestellung zu leisten. Meistens<br />
handelt es sich dabei um einen Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen<br />
Jahr. Im Einzelfall können aber auch Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen,<br />
Hausfrauen oder Hausmänner als Integrationshelfer<br />
eingesetzt wer<strong>den</strong>. Die Kosten <strong>für</strong> Integrationshelfer übernehmen<br />
die <strong>für</strong> <strong>den</strong> Wohnort zuständigen Sozialhilfeträger (Stadt, Gemeinde)<br />
auf Antrag. Die Vermittlung von geeigneten Kräften überneh-<br />
Integrationsteam<br />
Die > Schwerbehindertenvertretung bildet zusammen mit dem Betriebs-<br />
oder Personalrat und einem vom Arbeitgeber bestimmten<br />
Beauftragten <strong>für</strong> die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen<br />
das betriebliche Integrationsteam. Es ist <strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitgeber<br />
ein wichtiger Partner, wenn es um die betrieblichen Belange der<br />
schwerbehinderten Beschäftigten geht.<br />
Integrative Beschulung<br />
Bei der integrativen Beschulung wer<strong>den</strong> Kinder und Jugendliche mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit nicht behinderten<br />
Schülern in einer Regelschule unterrichtet. Die sonderpädagogische<br />
Förderung findet im Rahmen enger fachlicher Kooperation<br />
zwischen einer sonderpädagogischen Lehrkraft und <strong>den</strong> Lehrern der<br />
allgemeinen Schule statt. Um behinderungsbedingte Nachteile zu<br />
vermei<strong>den</strong>, können die Unterrichtsgestaltung und die Lerninhalte<br />
individuell angepasst wer<strong>den</strong>. Die behinderten Schüler erhalten<br />
126 127
i – Integrative Lerngruppe<br />
<strong>den</strong> gleichen Umfang an sonderpädagogischer Förderung, <strong>den</strong> sie<br />
auch an einer entsprechen<strong>den</strong> > Förderschule bekommen wür<strong>den</strong>.<br />
J<br />
Gemeinsamer<br />
Unterricht<br />
Integrative<br />
Lerngruppen<br />
Man unterscheidet bei der integrativen Beschulung zwischen dem<br />
> gemeinsamen Unterricht und integrativen Lerngruppen. Beide<br />
Formen können in allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I (bis<br />
Klasse 10) eingerichtet wer<strong>den</strong>.<br />
Gemeinsamer Unterricht ist möglich, wenn die behinderten Schüler<br />
das Lernziel der allgemeinen Schule erreichen können. Dies sind<br />
in der Regel Kinder und Jugendliche mit <strong>den</strong> Förderschwerpunkten<br />
Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung<br />
sowie emotionale und soziale Entwicklung. Beim gemeinsamen<br />
Unterricht wird der behinderte Schüler im Klassenverband seiner<br />
Altersstufe unterrichtet.<br />
Integrative Lerngruppen ermöglichen auch Schülern mit <strong>den</strong> Förderschwerpunkten<br />
Lernen und Geistige Entwicklung die Fortführung<br />
gemeinsamen Lernens in einer allgemeinen Schule nach<br />
Beendigung ihrer Grundschulzeit. Eine integrative Lerngruppe<br />
besteht in der Regel aus mindestens fünf Schülerinnen und Schülern<br />
mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die teilweise andere<br />
Lernziele und andere Bildungsabschlüsse verfolgen als der Rest der<br />
Klasse. Häufig ist eine integrative Lerngruppe integraler Bestandteil<br />
einer Jahrgangsklasse und tritt somit nicht als „gesonderte“<br />
Gruppe in Erscheinung.<br />
Jahrgangsstufenkonferenz<br />
> Klassenkonferenz<br />
<strong>Job</strong>börse<br />
Es gibt heute viele <strong>Job</strong>börsen, also Online-Stellenmärkte. Das<br />
größte deutsche Angebot ist die JOBBÖRSE der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Man kann darin nach freien Stellen oder Ausbildungsplätzen<br />
suchen. Die Suchmaske der JOBBÖRSE lässt sich um „weitere<br />
Suchkriterien“ erweitern: zum Beispiel können ausschließlich <strong>für</strong><br />
schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen gemeldete<br />
Stellenangebote angezeigt wer<strong>den</strong>.<br />
Mehr Informationen<br />
www.jobboerse.arbeitsagentur.de<br />
Integrative Lerngruppe<br />
> Integrative Beschulung<br />
Interessen- und Fähigkeitsprofil<br />
<strong>Job</strong>coach<br />
> Betriebliches Arbeitstraining<br />
> Potenzialanalyse<br />
128<br />
129
J – <strong>Job</strong>coaching<br />
Jugendsozialarbeit<br />
–<br />
j<br />
Bestandteile<br />
<strong>Job</strong>coaching<br />
> Betriebliches Arbeitstraining<br />
<strong>Job</strong>mappe NRW<br />
Um individuelle Kompetenzen von Jugendlichen mit weniger geradlinigen<br />
Ausbildungsbiografien zu erkennen und besser sichtbar<br />
zu machen, gibt es die „<strong>Job</strong>mappe NRW“. Mit diesem Instrument<br />
können Jugendliche beim Übergang Schule-Beruf eigenständig ihren<br />
Ausbildungs- und Berufsweg planen und ihre Lernergebnisse<br />
dokumentieren. Die <strong>Job</strong>mappe NRW ist zugleich ein Instrument<br />
der pädagogischen Förderbegleitung und unterstützt die Arbeit<br />
der Bildungsträger.<br />
Die <strong>Job</strong>mappe NRW besteht aus drei Teilen: einem DIN A4-Ordner<br />
mit gedruckten Unterlagen, einem USB-Stick (zur digitalen Bearbeitung<br />
und Speicherung aller Formulare und Dokumente) und<br />
dem Internetportal www.jobmappe.nrw.de. Herausgegeben wird<br />
die <strong>Job</strong>mappe NRW vom nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium.<br />
Seit September 2008 wird sie in verschie<strong>den</strong>en Programmen<br />
zur > Berufsvorbereitung, Beschäftigung und Ausbildung von Jugendlichen<br />
eingesetzt.<br />
Mehr Informationen<br />
www.jobmappe.nrw.de<br />
Jugendberufshilfe<br />
Die Jugendberufshilfe ist ein Handlungsfeld der > Jugendsozialarbeit.<br />
Sie unterliegt damit dem Verantwortungsbereich der Kommunen<br />
und Kreise. Die Aufgaben der Jugendberufshilfe können jedoch<br />
in deren Auftrag durch externe Träger übernommen wer<strong>den</strong>.<br />
Die einzelnen Angebote der Jugendberufshilfe unterschei<strong>den</strong> sich<br />
daher regional.<br />
Die Jugendberufshilfe richtet sich an sozial benachteiligte und individuell<br />
beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.<br />
Sie bietet <strong>für</strong> diese Zielgruppe Angebote zur beruflichen Orientierung<br />
und Qualifizierung. Sie berät, fördert schulische Abschlüsse,<br />
leistet einen Beitrag zur > Berufsvorbereitung und > Berufsorientierung,<br />
unterstützt in der > Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung<br />
und Qualifizierung sowie der Arbeitsvermittlung und<br />
Beschäftigung. Sie nutzt dabei eigene Konzepte und besondere<br />
Metho<strong>den</strong> (Individuelle Förderplanung, > Kompetenzfeststellungsverfahren,<br />
Casemanagement u.a.). Die inhaltliche Nähe zu anderen<br />
Institutionen der Berufsvorbereitung führt zu einer engen Kooperation<br />
mit diesen Partnern.<br />
Jugendsozialarbeit<br />
Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe ist es Aufgabe der Jugendsozialarbeit,<br />
sozial benachteiligte junge Menschen bis 27 Jahre besonders<br />
zu unterstützen sowie deren berufliche und gesellschaftliche<br />
Integration und aktive Teilhabe am Gemeinwesen zu fördern.<br />
Dabei geht es um junge Menschen, deren Lebensweg durch ein<br />
problematisches soziales Umfeld, familiäre Bedingungen oder<br />
kulturelle Aspekte erschwert ist. Aber auch um individuell beeinträchtigte<br />
Jugendliche, die beispielsweise durch Lernstörungen,<br />
psychische Belastungen oder Drogen eine verminderte Lebensqualität<br />
erfahren.<br />
Berufliche<br />
Orientierung und<br />
Qualifizierung<br />
130 131
j – Jugendwerkstatt<br />
Benachteiligtenförderung<br />
Die pädagogische Arbeit der Jugendsozialarbeit beschränkt sich<br />
nicht darauf, berufliche Kenntnisse und Qualifikationen zu vermitteln,<br />
sondern auch die Persönlichkeit der Jugendlichen sowie<br />
ihr Umfeld zu stärken. Deshalb ist das Spektrum der Jugendsozialarbeit<br />
weit gefasst mit <strong>den</strong> Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt,<br />
Migration und Integration sowie Soziales und Wohnen. Vor allem<br />
die Benachteiligtenförderung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt<br />
nimmt einen breiten Raum ein.<br />
Kammern<br />
K<br />
Förderangebot<br />
Jugendwerkstatt<br />
Jugendwerkstätten bieten sozial benachteiligten und individuell<br />
beeinträchtigten Jugendlichen Hilfestellung beim Übergang von<br />
der Schule in <strong>den</strong> Beruf sowie bei der Entwicklung einer <strong>für</strong> sie realistischen<br />
Lebensplanung. Ziele sind Stabilisierung der Persönlichkeit,<br />
Erlernen von Schlüsselqualifikationen, Erkennen der eigenen<br />
Kompetenzen, Lebensweltorientierung sowie Berufs- und Arbeitsmarktorientierung.<br />
Jugendliche ohne oder mit nur unterdurchschnittlichem Schulabschluss<br />
erhalten gezielte sozialpädagogische Förderung im<br />
Rahmen handwerklich orientierter Projekte. An drei Tagen in der<br />
Woche wer<strong>den</strong> sie in einer Ausbildungswerkstatt von erfahrenen<br />
Ausbildern angelernt. An <strong>den</strong> übrigen zwei Tagen besuchen sie<br />
<strong>den</strong> Unterricht in Ausbildungsvorbereitungsklassen des > Berufskollegs.<br />
Auf diesem Weg können die Jugendlichen <strong>für</strong> das spätere<br />
Berufsleben wichtige Kompetenzen und Fertigkeiten erwerben<br />
und gleichzeitig berufsrelevante Anforderungen kennen lernen.<br />
Die Maßnahme dauert neun Monate.<br />
Die Kammern sind die Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Sie<br />
sind nach Wirtschaftsbereichen und Regionen gegliedert (Handwerkskammer,<br />
Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer,<br />
Kammern der Freien Berufe). Nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
sind die Kammern die zuständigen Stellen <strong>für</strong> die Aus- und<br />
Weiterbildung in > anerkannten Ausbildungsberufen oder nach<br />
> besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen. Bei<br />
<strong>den</strong> Kammern wer<strong>den</strong> die Ausbildungsverhältnisse eingetragen<br />
und sie nehmen auch die Zwischen- und Abschlussprüfungen ab.<br />
Für Fragen zur Ausbildung stehen die > Ausbildungsberater der Kammern<br />
zur Verfügung. Sie sind Ansprechpartner, wenn es beispielsweise<br />
um > Ausbildungserleichterungen und um die Möglichkeit<br />
einer Ausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen geht (siehe auch > Fachberater der Kammern).<br />
Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf<br />
in NRW (Programm)<br />
Mit dem Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird ein neues<br />
Übergangssystem Schule-Beruf in Nordrhein-Westfalen eingeführt.<br />
Es unterstützt junge Menschen frühzeitig bei der Berufsorientierung,<br />
der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung.<br />
Ziel ist es, <strong>den</strong> Jugendlichen nach der Schule möglichst rasch eine<br />
Anschlussperspektive <strong>für</strong> eine Berufsausbildung oder ein Studium<br />
zu eröffnen.<br />
Ausbildungsberater<br />
132<br />
133
k –<br />
Kein Abschluss ohne Anschluss (PROGRAMM)<br />
Klassenkonferenz<br />
–<br />
k<br />
Zentrale Elemente<br />
Schrittweise<br />
Einführung<br />
Das neue Übergangssystem konzentriert sich auf die folgen<strong>den</strong><br />
Maßnahmen:<br />
> > Berufsorientierung an <strong>den</strong> allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen stärken:<br />
Spätestens ab Klasse 8 erhalten alle Schülerinnen und<br />
Schüler eine verbindliche, systematische Berufs- und Studienorientierung.<br />
Ein wichtiges Element ist dabei das > Betriebspraktikum.<br />
> Übergang in Ausbildung oder Studium organisieren: Vor Schulende<br />
wird <strong>den</strong> Jugendlichen eine konkrete persönliche Anschlussvereinbarung<br />
gegeben. In der 10. Klasse erhalten die<br />
Jugendlichen mit entsprechender > Ausbildungsreife ein Ausbildungsangebot,<br />
vorrangig in Betrieben. Alle nicht ausbildungsreifen<br />
Jugendlichen erhalten unmittelbar im Anschluss an die<br />
allgemeinbil<strong>den</strong>de Schule ein individuell abgestimmtes Übergangsangebot.<br />
Ziel ist die Förderung der Ausbildungsreife, um<br />
baldmöglichst eine > Berufsausbildung beginnen zu können.<br />
> Aktivitäten auf kommunaler Ebene koordinieren: Ziel der kommunalen<br />
Koordinierung ist es, einen nachhaltigen und systematischen<br />
Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf zu fördern<br />
und erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren. Darüber<br />
hinaus soll sie zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung<br />
und gezielten Systematisierung der unübersichtlichen<br />
Maßnahmenvielfalt beitragen.<br />
Angesichts der großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern wird<br />
das neue Übergangssystem Schule-Beruf schrittweise eingeführt.<br />
Bis Ende 2016 soll es vollständig ausgebaut sein.<br />
Mehr Informationen<br />
www.keinabschlussohneanschluss.nrw.de<br />
Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne<br />
Berufsausbildungsverhältnis<br />
Die Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />
(KSoB) soll <strong>den</strong> Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis<br />
erleichtern. Der Bildungsgang am > Berufskolleg dauert<br />
ein Jahr. Die Jugendlichen erwerben berufliche Kenntnisse, die auf<br />
eine betriebliche Ausbildung vorbereiten und ihre Chancen auf dem<br />
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern sollen. Außerdem können<br />
sie <strong>den</strong> Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) nachholen.<br />
Die Jugendlichen besuchen an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.<br />
An <strong>den</strong> übrigen drei Tagen nehmen sie teil …<br />
> an einer > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahme der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit oder<br />
> am > Werkstattjahr oder<br />
> an einem > Betriebspraktikum (von Schulseite begleitet).<br />
Absolviert der Schüler ein Betriebspraktikum, wird der Unterricht<br />
der Berufsschule eng mit der Arbeit im Betrieb abgestimmt.<br />
Klassenkonferenz<br />
Nach dem Schulgesetz <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen sind<br />
Mitglieder der Klassenkonferenz die Lehrerinnen und Lehrer sowie<br />
das pädagogische und sozialpädagogische Personal. Den Vorsitz<br />
führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.<br />
Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit<br />
der Klasse. Sie berät über <strong>den</strong> Leistungsstand der<br />
Schülerinnen und Schüler und trifft die Entscheidungen über<br />
Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse.<br />
Inhalt und Ablauf<br />
Aufgaben<br />
Wenn kein Klassenverband besteht, wer<strong>den</strong> die Aufgaben der<br />
Klassenkonferenz von der Jahrgangsstufenkonferenz wahrgenommen.<br />
Mitglieder der Jahrgangsstufenkonferenz sind alle in der je-<br />
Jahrgangsstufenkonferenz<br />
134 135
k –<br />
Komm auf Tour (Projekt)<br />
Kommunale Integrationszentren<br />
–<br />
k<br />
weiligen Jahrgangsstufe unterrichten<strong>den</strong> Lehrerinnen und Lehrer.<br />
Den Vorsitz führt der Stufenleiter, der mit der Organisation der<br />
Jahrgangsstufe beauftragt ist.<br />
Komm auf Tour (Projekt)<br />
Komm mit! (Projekt)<br />
„Komm mit! Fördern statt Sitzenbleiben“ ist eine gemeinsame Initiative<br />
des Schulministeriums und Vertretern von Lehrerorganisationen<br />
in Nordrhein-Westfalen. Mit ihr soll die Sitzenbleiber-Quote in<br />
<strong>den</strong> Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 schrittweise reduziert wer<strong>den</strong>.<br />
Berufsorientierung<br />
und Lebensplanung<br />
Erlebnisparcours<br />
„Komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ ist ein Projekt<br />
der Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Es<br />
unterstützt Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 und 8 primär<br />
an Haupt-, Gesamt- und Förderschulen darin, ihre Interessen und<br />
Stärken frühzeitig zu entdecken.<br />
Studien zeigen, dass eine drohende Perspektivlosigkeit bei Jugendlichen<br />
Auswirkungen auf die gesamte Lebensplanung, insbesondere<br />
auch auf die Berufsplanung, hat. Ten<strong>den</strong>ziell riskieren<br />
bildungsfernere Jugendliche häufiger eine ungewollte Schwangerschaft<br />
und haben größere Schwierigkeiten, eine gleichberechtigte<br />
Beziehung aufzubauen. Deshalb wer<strong>den</strong> die Jugendlichen<br />
darin unterstützt, realisierbare Zukunftspläne zu entwickeln.<br />
Zentrales Angebot ist ein 500 Quadratmeter großer mobiler<br />
Erlebnis parcours. Vorbereitend fin<strong>den</strong> ein Workshop <strong>für</strong> Lehrer und<br />
ein Informationsabend <strong>für</strong> Eltern statt. Die Projektumsetzung und<br />
die nachhaltige Einbettung in regionale Maßnahmen wer<strong>den</strong> in<br />
Kooperationstreffen der örtlichen Institutionen der > Berufsorientierung<br />
und der Lebensplanung vereinbart.<br />
Projekt<br />
Mehr Informationen zu dem Angebot, darunter<br />
ein virtueller Rundgang durch <strong>den</strong> Erlebnis -<br />
parcours, unter www.komm-auf-tour.de<br />
Projekt<br />
Das Projekt „Komm mit!“ wird wissenschaftlich<br />
begleitet. Mehr Informationen unter<br />
www.zukunftsschulen-nrw.de<br />
Kommunale Integrationszentren<br />
Kommunale Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen unterstützen<br />
die interkulturelle Schulentwicklung, die auf eine durchgängige<br />
Sprachbildung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund<br />
und auf die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus<br />
setzt. Besondere Aufmerksamkeit liegt auf <strong>den</strong> Übergängen zwischen<br />
<strong>den</strong> Bildungsstufen – von der Kindertagesstätte bis zum<br />
Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf.<br />
Die kommunalen Integrationszentren führen seit 2012 die bisherige<br />
Arbeit der > Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern<br />
und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und der so genannten<br />
KOMM-IN-Projekte (<strong>für</strong> kommunale Integrationsarbeit)<br />
zusammen.<br />
136 137
k –<br />
Kompetenzcheck<br />
Kompetenzzentrum<br />
–<br />
k<br />
Inhalt und Ablauf<br />
Berufliche Eignung<br />
Kompetenzcheck<br />
Der „Kompetenzcheck Ausbildung NRW“ ist ein > Kompetenzfeststellungsverfahren,<br />
das sich 2006 in Nordrhein-Westfalen<br />
erstmalig an die 9. Klassen der > Förderschulen sowie der Haupt-,<br />
Real- und Gesamtschulen richtete. Der Kompetenzcheck soll die<br />
individuellen Fähigkeiten, Stärken sowie Interessen des Jugendlichen<br />
bewusst machen und berufliche Perspektiven aufzeigen.<br />
Während des zweitägigen Programms durchlaufen die Jugendlichen<br />
verschie<strong>den</strong>e Gruppenübungen, Berufsinteressentests und<br />
computergestützte (Schul-)Leistungstests. Hierbei wer<strong>den</strong> sie von<br />
qualifiziertem Personal beobachtet und begleitet. Der Fokus liegt<br />
dabei auf <strong>den</strong> personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen<br />
der Jugendlichen (> Schlüsselqualifikationen) Darüber hinaus<br />
wer<strong>den</strong> berufsbezogene Neigungen und Fähigkeiten ermittelt.<br />
Der flächendeckend angebotene und geförderte Kompetenzcheck<br />
wird mittlerweile in Einzelmaßnahmen angeboten und kann dort<br />
auch in abgewandelter Form durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Kompetenzfeststellung<br />
Die Auseinandersetzung mit <strong>den</strong> eigenen Interessen, Fähigkeiten<br />
und Bedürfnissen zu fördern, ist ein zentraler Baustein in der > Berufsorientierung<br />
junger Menschen. Verfahren zur Kompetenzfeststellung,<br />
wie die > Potenzialanalyse, können Schülern helfen, ihre<br />
individuellen Voraussetzungen mit Blick auf berufliche und schulische<br />
Anschlüsse <strong>für</strong> sich zu klären.<br />
Der Abgleich zwischen individuellem Kompetenzprofil und Anforderungsprofil<br />
eines Berufsbildes erlaubt es, die > Eignung einer<br />
Person <strong>für</strong> eine bestimmte Ausbildung oder Beschäftigung einzuschätzen.<br />
Für Menschen mit Behinderungen gibt es eine ganze<br />
Reihe spezieller > Kompetenzfeststellungsverfahren.<br />
Kompetenzfeststellungsverfahren<br />
Verfahren zur > Kompetenzfeststellung sind Instrumente, mit <strong>den</strong>en<br />
informell und formell erworbene Kompetenzen erfasst, beurteilt<br />
und überprüft wer<strong>den</strong>. Sie dienen dazu herauszufin<strong>den</strong>, über<br />
welche beruflichen Kompetenzen, > Schlüsselkompetenzen und<br />
persönlichen Ressourcen eine Person verfügt.<br />
Sie wer<strong>den</strong> eingesetzt, um berufliche Begabungen zu entdecken<br />
und adäquate Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen empfehlen<br />
zu können.<br />
Die Mehrzahl der Kompetenzfeststellungsverfahren bedient sich<br />
meist einfacher, teilweise EDV-gestützter Befragungen, bei <strong>den</strong>en<br />
junge Menschen eigenständig Fragen zu Interessen, Erfahrungen<br />
und Fähigkeiten beantworten. Eine andere Möglichkeit ist die Beobachtung<br />
und Beurteilung junger Menschen und ihrer Kompetenzen<br />
durch Lehrer, Ausbilder und sonstige Anleiter. Schließlich<br />
gibt es noch die meist deutlich aufwändigeren und zeitintensiveren<br />
Assessment-Center-Verfahren. Hier bearbeiten die Teilnehmer<br />
Gruppen- oder Einzelaufgaben, wobei sie von geschulten Fachkräften<br />
in Bezug auf unterschiedliche Kompetenzen beobachtet und<br />
anschließend beurteilt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann Kompetenzfeststellungsverfahren als<br />
Bestandteil der (erweiterten) vertieften > Berufsorientierung fördern.<br />
Ein Standardverfahren in der Berufsorientierung an Schulen<br />
in Nordrhein-Westfalen ist die > Potenzialanalyse.<br />
Kompetenzzentrum<br />
Nach dem Schulgesetz <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen kann<br />
der Schulträger > Förderschulen zu Kompetenzzentren <strong>für</strong> die sonderpädagogische<br />
Förderung ausbauen. Sie dienen vor allem der<br />
schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit son-<br />
Ziel<br />
Metho<strong>den</strong><br />
Berufsorientierung<br />
138 139
k –<br />
Kooperationsklassen Hauptschule-Berufsorientierungsjahr<br />
Kooperationsnetz Unternehmen der Region ... (Initiative)<br />
–<br />
k<br />
Förderung<br />
an Regelschulen<br />
derpädagogischem Förderbedarf. Im Fall umfassender schulischer<br />
Schwierigkeiten bietet das Kompetenzzentrum besondere Angebote<br />
zur Diagnose, Beratung und wohnortnahen Förderung.<br />
Seit dem Schuljahr 2008/2009 wird dieses Konzept in Nordrhein-<br />
Westfalen in 20 Pilotregionen erprobt. Im Mittelpunkt der Erprobungsphase<br />
stehen Förderschulen der Förderschwerpunkte<br />
Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. Die<br />
wohnortnahe Förderung soll dazu beitragen, verstärkt sonderpädagogische<br />
Förderung an der allgemeinen Schule anzubieten<br />
bzw. <strong>den</strong> Bedarf an sonderpädagogischer Förderung erst gar<br />
nicht entstehen zu lassen (vgl. Leitideen der > UN-Behindertenrechtskonvention).<br />
Im Grundsatz bedeutet dies, dass die Sonderpädagogen<br />
individuellen Förderbedarf in der Regelschule abdecken.<br />
Der Wechsel an eine Förderschule soll so vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />
Grundvoraussetzung ist die Vernetzung der Kompetenzzentren<br />
mit weiteren Schulen, Trägern der Jugendhilfe, außerschulischen<br />
und medizinischen Einrichtungen sowie unterschiedlichen Beratungsstellen<br />
(siehe auch > Netzwerkarbeit).<br />
Erste Untersuchungen zeigen, dass Kompetenzzentren eine flexiblere<br />
sonderpädagogische Unterstützung in <strong>den</strong> allgemeinen<br />
Schulen ermöglichen. Im Prozess der > Inklusion wer<strong>den</strong> Kompetenzzentren<br />
nur als Zwischenschritt angesehen. Ausbau und Fortbestand<br />
sind in Nordrhein-Westfalen nicht geplant.<br />
Kooperationsklassen<br />
Hauptschule-Berufsorientierungs jahr<br />
Die Kooperationsklasse richtet sich an schulmüde Jugendliche<br />
nach der 8. Klasse, die voraussichtlich <strong>den</strong> Hauptschulabschluss<br />
nicht schaffen wer<strong>den</strong>. Sie können in einer zweijährigen Phase die<br />
Kooperationsklasse am > Berufskolleg besuchen.<br />
Der fachpraktische und fachtheoretische Unterricht (etwa ein Drit-<br />
tel des Unterrichts) orientiert sich an <strong>den</strong> ministeriellen Vorgaben<br />
zum > Berufsorientierungsjahr. Der Unterricht in allen Fächern ist<br />
am Lehrplan der Hauptschule angelehnt. Ziel ist der Erwerb des<br />
Hauptschulabschlusses mit gleichzeitiger Berufsorientierung in<br />
mehreren Berufsfeldern.<br />
Auf dem Stun<strong>den</strong>plan der Kooperationsklasse Hauptschule-<br />
Berufsorientierungsjahr stehen:<br />
> Hauptschule mit 19 Wochenstun<strong>den</strong>,<br />
> Berufskolleg mit 12 Wochenstun<strong>den</strong>,<br />
> mehrwöchige > Betriebspraktika sowie<br />
> Kompetenzchecks und Bewerbungstrainings (im ersten Jahr).<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Die Maßnahme „Kooperationsklasse“ befindet sich<br />
derzeit (Stand: 2013) noch im Erprobungsstadium.<br />
Kooperationsnetz Unternehmen<br />
der Region und Schulen (Initiative)<br />
Das „Kooperationsnetz Unternehmen der Region und Schulen“<br />
(KURS) macht aus Schulen und benachbarten Betrieben Lernpartner,<br />
die auf der Basis fester Vereinbarungen zum gegenseitigen<br />
Nutzen miteinander kooperieren.<br />
Die Initiative KURS unterstützt Schulen dabei, Wirtschaft am konkreten<br />
Beispiel eines Partnerunternehmens <strong>für</strong> Schülerinnen und<br />
Schüler anschaulich und greifbar zu machen. Die teilnehmen<strong>den</strong><br />
Betriebe wiederum können sich als Arbeitgeber und „gute Nachbarn“<br />
präsentieren. Schulen und Betriebe wer<strong>den</strong> durch Koordinatoren<br />
– das sind speziell geschulte Lehrkräfte – beim Aufbau der<br />
Unterrichtsorganisation<br />
Lernpartnerschaften<br />
140 141
k –<br />
Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle<br />
Körperbehinderungen<br />
–<br />
k<br />
Träger<br />
> Lernpartnerschaften unterstützt und in der Zusammenarbeit begleitet.<br />
KURS ist eine Gemeinschaftsinitiative der Bezirksregierung Köln<br />
so wie der Industrie- und Handelskammern zu Aachen, Bonn/<br />
Rhein-Sieg und Köln und der Handwerkskammer zu Köln. Sie ist<br />
in allen elf Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks<br />
Köln mit jeweils einem Basisbüro (im zuständigen Schulamt) vertreten.<br />
Das KURS-Zentralbüro beim Bonner Institut Unternehmen<br />
& Schule ist das Bindeglied zwischen <strong>den</strong> Trägerorganisationen<br />
und <strong>den</strong> regionalen Kooperationsnetzen.<br />
Körperbehinderungen<br />
Der Begriff der Körperbehinderung ist eine Sammelbezeichnung<br />
<strong>für</strong> sämtliche Erscheinungsformen und Schweregrade körperlicher<br />
Bewegungseinschränkungen, die sich aus Schädigungen des<br />
Stütz- und Bewegungsapparates und aus anderen inneren oder<br />
äußeren Schädigungen des Körpers und seiner Funktionen ergeben.<br />
Während die körperliche Bewegungsfähigkeit in der Regel<br />
beeinträchtigt ist, entsprechen die individuellen Ausprägungen im<br />
Denken, Fühlen und Handeln der Vielfalt menschlicher Leistungsfähigkeit<br />
und Verhaltensweisen.<br />
Mehr Informationen<br />
www.kurs-koeln.de<br />
Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle<br />
Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) bil<strong>den</strong><br />
ein rheinlandweites Beratungsnetz <strong>für</strong> Menschen mit geistiger<br />
Behinderung. In <strong>den</strong> KoKoBe erhalten Betroffene und auch<br />
Angehörige individuelle Beratung, Unterstützung bei der Hilfeplanung,<br />
Informationen zu Freizeitangeboten sowie zu <strong>den</strong> Themen<br />
Wohnen und Arbeiten. Das Beratungsangebot ist kostenlos.<br />
Darüber hinaus sollen KoKoBe dazu beitragen, die ambulanten<br />
Unterstützungsangebote <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen in der<br />
jeweiligen Region zu koordinieren und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.<br />
Finanziert wer<strong>den</strong> die KoKoBe durch <strong>den</strong> <strong>Landschaftsverband</strong><br />
<strong>Rheinland</strong> (LVR).<br />
Für die Gruppe der Menschen mit Körperbehinderungen steht<br />
grundsätzlich die ganze Bandbreite beruflicher Rehabilitation offen.<br />
Selbst bei schwerster motorischer Schädigung können akademische<br />
Berufe erreichbar sein. Genauso ist es <strong>den</strong>kbar, dass mehrfache<br />
Behinderungen die Teilnahme an Arbeit und Beruf massiv<br />
einschränken, so dass auch ein Leben ohne Erwerbsarbeit Realität<br />
sein kann. Die jeweilige tatsächliche Leistungsfähigkeit ist erst in<br />
der praktischen Erprobung zu beurteilen.<br />
Körperbehinderungen können in verschie<strong>den</strong>e Erscheinungsformen<br />
unterteilt wer<strong>den</strong>:<br />
Schädigungen des Zentralnervensystems:<br />
> Querschnittslähmung<br />
> Hirnschädigungen, zerebrale Bewegungsstörungen (Spastik,<br />
Athe tose, Ataxie)<br />
> Multiple Sklerose<br />
Schädigungen des Skelettsystems:<br />
> Fehlstellung der Wirbelsäule und Rückgratverkrümmungen<br />
(Sko liosen, Lordosen, Kyphosen)<br />
> Wirbelgleiten<br />
> Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)<br />
> Gelenkfehlstellungen (Luxationen)<br />
Erscheinungsformen<br />
142 143
k –<br />
Kündigungsschutz<br />
Schädigungen der Gliedmaßen:<br />
> Gliedmaßenverlust (Amputationen)<br />
> Gliedmaßenfehlbildungen (Dysmelien)<br />
L<br />
Muskelsystemerkrankungen: Muskelatrophie, Muskeldystrophie<br />
u.a.<br />
Hilfen im Arbeitsleben<br />
Rheumatische Gelenkerkrankungen: Arthrose, Arthritis, Polyarthritis<br />
u.a.<br />
Neben der Kompensation der vorhan<strong>den</strong>en Bewegungseinschränkungen<br />
geht es auch darum, einseitige Belastungen und Fehlhaltungen<br />
durch unergonomische Arbeitsbedingungen zu vermei<strong>den</strong>. Die<br />
behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes um fasst drei<br />
wesentliche Aspekte: Erstens, die Ausstattung des Arbeitsplatzes,<br />
etwa durch <strong>den</strong> Einsatz von > technischen Arbeitshilfen. Zweitens,<br />
die Arbeitsorganisation. Das betrifft zum Beispiel <strong>den</strong> Arbeitsablauf,<br />
die Zusammenarbeit im Team, die Arbeitszeit oder Pausenregelungen.<br />
Drittens, bei Bedarf die Schulung des behinderten Mitarbeiters<br />
im Umgang mit einem technischen Hilfsmittel. Der > Technische Beratungsdienst<br />
des Integrationsamtes bietet Unterstützung bei der<br />
behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung vor Ort.<br />
Kündigungsschutz<br />
Der besondere Kündigungsschutz besagt, dass ein Arbeitgeber<br />
zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten<br />
Beschäftigten die vorherige Zustimmung des > Integrationsamtes<br />
benötigt. Dadurch sollen behinderte Beschäftigte vor Nachteilen<br />
geschützt wer<strong>den</strong>, die aufgrund ihrer Behinderung entstehen.<br />
Gleichzeitig kann das Integrationsamt dem Arbeitgeber seine professionelle<br />
Hilfe anbieten, um <strong>den</strong> Arbeitsplatz zu erhalten.<br />
Langzeitpraktikum<br />
Langzeitpraktika sind > Betriebspraktika, die sich über mehrere<br />
Monate bis zu einem Jahr erstrecken können. Sie wer<strong>den</strong> inzwischen<br />
auch von Schulen eingesetzt, um Jugendliche mit besonderem<br />
Förderbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu unterstützen.<br />
Dies betrifft viele Schüler an Förderschulen und auch<br />
Hauptschulen. Für sie reichen die > Schülerbetriebspraktika zur beruflichen<br />
Orientierung allein nicht aus.<br />
Ein Langzeitpraktikum bietet mit seiner Nähe zur Arbeits- und Berufswelt<br />
viele Vorteile:<br />
> Die Schüler können bereits vorhan<strong>den</strong>e Kompetenzen einbringen,<br />
die im schulischen Alltag nicht in dem Maße gefordert<br />
sind.<br />
> Durch die unmittelbare Erfahrung der Anforderungen lernen<br />
sie, sich selbst besser einzuschätzen.<br />
> Die „Ernstsituation“ der Arbeit im Betrieb steigert die Motivation<br />
auch <strong>für</strong> schulisches Lernen.<br />
> Sie erhalten eine zusätzliche Möglichkeit, sich um Ausbildungsstellen<br />
zu bewerben.<br />
In der Regel beginnt das Langzeitpraktikum mit einem zwei- bis<br />
dreiwöchigen Block im Betrieb, um sich mit dem Betrieb und seinen<br />
Abläufen vertraut zu machen. Danach arbeiten die Schülerinnen<br />
und Schüler über das weitere Schuljahr an einem oder zwei<br />
Tagen in der Woche im Betrieb und an <strong>den</strong> anderen Tagen besuchen<br />
sie <strong>den</strong> Schulunterricht. Der Betrieb stellt über das Praktikum<br />
eine Bescheinigung bzw. eine Beurteilung aus.<br />
Vorteile<br />
Verlauf<br />
144<br />
145
l –<br />
Lehrerbetriebspraktikum<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
–<br />
l<br />
Voraussetzung<br />
Unterstützende<br />
Strukturen<br />
Ablauf<br />
Die Teilnahme an einem Langzeitpraktikum setzt eine Empfehlung<br />
der > Klassenkonferenz sowie die Zustimmung der Schülerin oder<br />
des Schülers und der Eltern voraus. Langzeitpraktika sind jeweils<br />
an <strong>den</strong> individuell vereinbarten Zielen ausgerichtet und wer<strong>den</strong><br />
daher als Instrument flexibel eingesetzt.<br />
Mit dem Projekt > „Betrieb und Schule“ <strong>für</strong> die Sekundarstufe I und<br />
der > Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />
am Berufskolleg sind Strukturen geschaffen wor<strong>den</strong>, die<br />
Schulen, Jugendliche und Betriebe bei Langzeitpraktika unterstützen.<br />
Lehrerbetriebspraktikum<br />
Um die Beratungskompetenz von Lehrkräften zu erhöhen, sollen<br />
Schulen laut > Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in<br />
NRW eigenverantwortlich Lehrerbetriebspraktika durchführen.<br />
In diesem Rahmen können Lehrkräfte der Sekundarstufen I und<br />
II außerhalb ihres üblichen Tätigkeitsfeldes die Wirtschafts- und<br />
Arbeitswelt in Betrieben kennen lernen und die so gewonnenen<br />
Erkenntnisse mit in ihre Arbeit mit <strong>den</strong> Schülern einfließen lassen.<br />
Die Praktika gelten als dienstliche Veranstaltungen und sollen zwischen<br />
zwei Wochen (Lehrkräfte an allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen)<br />
und vier Wochen (Lehrkräfte am Berufskolleg) dauern. Angestrebt<br />
wird auch ein Personalaustausch zwischen Lehrkräften und mit<br />
der betrieblichen Ausbildung befassten Personen aus ortsansässigen<br />
Wirtschaftsbetrieben. In diesem Fall übernehmen die Beteiligten<br />
jeweils Aufgaben in Schule bzw. Betrieb, die ihren Fähigkeiten<br />
entsprechen.<br />
Lehrerfortbildung LVR<br />
Im Schuljahr 2006/2007 begann eine Fortbildungsreihe <strong>für</strong> Lehrerinnen<br />
und Lehrer an > Förderschulen. In insgesamt vier Staffeln<br />
qualifizierten sich Lehrkräfte jeweils ein Jahr lang in Wochenend-<br />
Seminaren und -Workshops, um <strong>den</strong> Einstieg ihrer Schülerinnen<br />
und Schüler ins Arbeitsleben noch besser fördern können. Das Ziel<br />
war insbesondere, die Lehrer <strong>für</strong> die Übergangsproblematik der<br />
Jugendlichen in der Abschlussstufe zu sensibilisieren, die schulischen<br />
Kräfte <strong>für</strong> die Unterstützung der Jugendlichen zu mobilisieren<br />
und Hilfen <strong>für</strong> die schulische Praxis zu geben.<br />
In der aus sieben Modulen bestehen<strong>den</strong> Fortbildung ging es darum,<br />
Lehrern die aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt nahe zu<br />
bringen und sie über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen zu informieren. Auf dem Programm<br />
stan<strong>den</strong> weiterhin Themen wie > Elternarbeit, Personalauswahl<br />
in Unternehmen, Umgang mit Behinderung, Techniken der Erhebung<br />
von Fähigkeiten (> Kompetenzfeststellung) sowie die Arbeit<br />
in und mit Netzwerken (> Netzwerkarbeit).<br />
Die Fortbildungsreihe wurde mit Mitteln des regionalen Arbeitsmarktprogramms<br />
> aktion5 finanziert. Das infas-Institut <strong>für</strong> angewandte<br />
Sozialwissenschaft führte die Begleitforschung durch.<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit<br />
behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit<br />
zu erhalten, zu verbessern oder (wieder) herzustellen. Bei der<br />
Auswahl der Leistungen wer<strong>den</strong> Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit<br />
sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen<br />
berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche<br />
> Eignung abgeklärt oder eine > Arbeitserprobung durchgeführt.<br />
Können behinderte Menschen an <strong>den</strong> üblichen Maßnahmen der<br />
Aus- und Weiterbildung teilnehmen, erhalten sie grundsätzlich die<br />
gleichen Leistungen wie nicht behinderte Menschen („allgemeine<br />
Leistungen“). Wenn jedoch aufgrund der Art und Schwere der<br />
Module<br />
Projektförderung<br />
Allgemeine und<br />
besondere Leistungen<br />
146 147
l –<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
Lernbehinderung<br />
–<br />
l<br />
Art der Leistungen<br />
Auskunft und Beratung<br />
Behinderung spezifische Maßnahmen oder Einrichtungen erforderlich<br />
sind, können so genannte „besondere Leistungen“ erbracht<br />
wer<strong>den</strong>, beispielsweise <strong>für</strong> eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk.<br />
Für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gibt es<br />
vielfältige Leistungen, zum Beispiel:<br />
> Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, darunter<br />
Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten zur<br />
Vorstellung, Trainingsmaßnahmen, > Arbeitsassistenz, > technische<br />
Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe (Hilfen zur Beschaffung<br />
eines Kraftfahrzeugs usw.), Mobilitätshilfen;<br />
> Leistungen zur Berufsvorbereitung einschließlich einer > behinderungsbedingt<br />
erforderlichen Grundausbildung (zum Beispiel<br />
<strong>für</strong> blinde Menschen);<br />
> Leistungen <strong>für</strong> eine Berufsausbildung, wie die Ausbildung in<br />
einer > Einrichtung der beruflichen Rehabilitation;<br />
> Übernahme der Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung während<br />
einer Maßnahme;<br />
> Übernahme weiterer Kosten zur Durchführung einer Maßnahme,<br />
vor allem <strong>für</strong> Lehrgänge, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung<br />
und Arbeitsgerät;<br />
> Leistungen zur individuellen Qualifizierung im Rahmen der<br />
> Unterstützten Beschäftigung;<br />
> Leistungen an Arbeitgeber, wie Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung<br />
und zu Prüfungsgebühren;<br />
> Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich sowie<br />
Arbeitsbereich in einer > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
(WfbM).<br />
Über mögliche Leistungen im Einzelfall beraten die Mitarbeiter<br />
der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit und der > Integrationsfachdienste. Sie sind<br />
auch bei der Antragstellung behilflich.<br />
Lernbehinderung<br />
In der Schule gelten solche Kinder und Jugendliche als lernbehindert,<br />
die in ihrem Lern- und Leistungsvermögen umfassend von<br />
der Altersnorm abweichen und zusätzliche sonderpädagogische<br />
Förderung benötigen.<br />
Eine Lernbehinderung kann verschie<strong>den</strong>e Ursachen haben. In der<br />
Regel wirken mehrere begünstigende Faktoren zusammen. Dazu<br />
können eine angeborene deutlich unterdurchschnittliche Intelligenz<br />
gehören, hirnorganische Störungen, eine verzögerte körperliche<br />
Entwicklung, andere Behinderungen (etwa eine Hörschädigung)<br />
oder psychische Probleme wie massive Schulangst. Eine<br />
wichtige Rolle scheint auch das soziale Umfeld – die Familienverhältnisse,<br />
Erziehung und Sozialisation – zu spielen.<br />
Eine Lernbehinderung wirkt sich in vielen Fällen nicht nur auf die<br />
kognitiven Fähigkeiten aus, sondern auch auf das Verhalten und<br />
die Einstellung der Betroffenen. Dies äußert sich zum Beispiel in<br />
Aggressionen oder Rückzug, Schwerfälligkeit, Distanzlosigkeit<br />
im Umgang mit anderen Menschen, starker Verunsicherung und<br />
mangelnder realistischer Selbsteinschätzung.<br />
Beeinträchtigungen im Lern- und Leistungsvermögen mindern die<br />
Chancen junger Menschen in Schule und Beruf erheblich. Durch<br />
ein möglichst früh greifendes Netz von Hilfen der Früherkennung<br />
und Frühförderung, der sonderpädagogischen Förderung in der<br />
Schule, der beruflichen > Rehabilitation sowie in Freizeit und Lebensgestaltung<br />
haben die Betroffenen jedoch gute Aussichten auf<br />
Integration in allen Lebensbereichen.<br />
Lernbehinderte Menschen benötigen häufig besondere Unterstützung,<br />
um auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarkt<br />
Fuß zu fassen. Nur wenigen ist es möglich, eine Berufsausbildung<br />
in einem > anerkannten Ausbildungsberuf zu absolvieren.<br />
Alternativ gibt es Ausbildungen nach > besonderen Ausbildungsrege-<br />
Ursachen und<br />
Merkmale<br />
Berufliche<br />
Ersteingliederung<br />
148 149
l – Lernpartnerschaft LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit – l<br />
Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
Arbeitsplatz<br />
Hilfen in Ausbildung<br />
und Beruf<br />
lungen <strong>für</strong> behinderte Menschen. Hierbei handelt es sich um Ausbildungen<br />
mit reduziertem Theorieanteil. Aber auch Qualifizierungen<br />
unterhalb formaler Ausbildungsgänge und Trainingsmaßnahmen<br />
(> berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) kommen in Frage. Die<br />
> Unterstützte Beschäftigung kann durch eine Qualifizierung an einem<br />
konkreten Arbeitsplatz <strong>den</strong> Weg ins Arbeitsleben ebnen.<br />
Darauf sollte im Arbeitsleben geachtet wer<strong>den</strong>:<br />
> Arbeitsanweisungen müssen klar, leicht verständlich und überschaubar<br />
sein.<br />
> Betroffene ermutigen nachzufragen, wenn sie etwas nicht verstan<strong>den</strong><br />
haben.<br />
> Routineaufgaben sind meist gut geeignet, da sie Sicherheit<br />
vermitteln.<br />
> Betroffene Jugendliche sollten im Betrieb eine Bezugsperson<br />
bzw. einen festen Ansprechpartner <strong>für</strong> alle Fragen haben.<br />
Lernbehinderte junge Menschen können während einer Berufsausbildung<br />
in Betrieben oder Dienststellen schwerbehinderten Menschen<br />
per Gesetz gleichgestellt wer<strong>den</strong>, auch wenn der > Grad der<br />
Behinderung weniger als 30 beträgt oder noch nicht festgestellt<br />
wurde. Der Nachweis der Behinderung wird durch eine Stellungnahme<br />
der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder durch einen Bescheid über<br />
> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Diese Gleichstellung<br />
ermöglicht zusätzliche Förderleistungen durch das > Integrationsamt,<br />
zum Beispiel eine umfassende Betreuung durch einen<br />
> Integrationsfachdienst sowie Prämien und Zuschüsse zu <strong>den</strong> Kosten<br />
einer betrieblichen Berufsausbildung. Integrationsfachdienste<br />
geben Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong> individuellen Fall und bieten begleitende Betreuung<br />
an, bei Bedarf auch über die Einarbeitungszeit hinaus.<br />
Lernpartnerschaft<br />
Im Rahmen einer Lernpartnerschaft arbeitet eine Schule mit einem<br />
Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen zusammen. In der Re-<br />
gel schließen beide eine Kooperationsvereinbarung ab. Lernpartnerschaften<br />
gehen über einzelne, eher zufällige Kontakte hinaus<br />
und entwickeln eine nachhaltige und systematische Form der Zusammenarbeit.<br />
Das Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
des Unternehmens <strong>für</strong> einen wirtschaftsorientierteren Unterricht<br />
der Schule ist ein zentrales Merkmal der Partnerschaft.<br />
So wird Wirtschaft und Arbeitswelt am Beispiel des Partnerunternehmens<br />
<strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler anschaulich. Lernpartnerschaften<br />
tragen auch dazu bei, die Ausbildungsfähigkeit der<br />
Jugendlichen zu verbessern. Unternehmen können durch Lernpartnerschaften<br />
ihre Beziehungen zum regionalen Umfeld verbessern<br />
und potentielle Nachwuchskräfte gezielter ansprechen.<br />
Verschie<strong>den</strong>e Initiativen, wie das > „Kooperationsnetz Unternehmen<br />
der Region und Schulen“ (KURS), unterstützen interessierte<br />
Schulen und Betriebe beim Aufbau einer Lernpartnerschaft.<br />
LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit<br />
Das „Budget <strong>für</strong> Arbeit“ des <strong>Landschaftsverband</strong>s <strong>Rheinland</strong> (LVR)<br />
bündelt regionale Förderleistungen und Modellprojekte, die <strong>den</strong><br />
Übergang aus einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen oder aus<br />
einer Schule in <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Die<br />
verschie<strong>den</strong>en Angebote können im Einzelfall flexibel je nach Bedarf<br />
miteinander kombiniert wer<strong>den</strong>:<br />
> > aktion5<br />
> > Übergang 500plus – mit dem LVR-Kombilohn<br />
> > Schule trifft Arbeitswelt (STAR)<br />
> > Initiative Inklusion<br />
> Zuverdienst (Förderung einer stun<strong>den</strong>weisen Beschäftigung<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)<br />
Das LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit ergänzt die regulären gesetzlichen Fördermöglichkeiten.<br />
Nutzen<br />
Initiativen<br />
150 151
–<br />
M<br />
Methodische Arbeitshilfen der Berufsorientierung<br />
–<br />
M<br />
plätze anrechnen darf. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> > besonders betroffene<br />
schwerbehinderte Menschen. Die Entscheidung über die<br />
Mehrfachanrechnung trifft die > Agentur <strong>für</strong> Arbeit auf Antrag.<br />
Schwerbehinderte Auszubil<strong>den</strong>de wer<strong>den</strong> ohne besondere Zulassung<br />
auf zwei Pflichtplätze angerechnet.<br />
Inhalt und Ablauf<br />
Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung<br />
Die Maßnahme kann jungen Menschen mit Behinderung, die keine<br />
festen Berufsvorstellungen haben, bei der > Berufswahl unterstützen.<br />
Am Ende sollen begründete Vorschläge <strong>für</strong> Ausbildungsberufe<br />
oder berufliche Tätigkeiten vorliegen, einschließlich berufsvorbereitender<br />
Bildungsmaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.<br />
Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung dienen wie<br />
die > Arbeitserprobung zur Klärung der beruflichen > Eignung.<br />
Es wer<strong>den</strong> praktische Erprobungsmöglichkeiten in mehreren Berufsfeldern<br />
angeboten (z.B. Büro/Verwaltung, Metall, Elektro, Zeichnen,<br />
Textil, Hauswirtschaft/Ernährung). Die Teilnehmer lernen praktische<br />
und theoretische Anforderungen verschie<strong>den</strong>er Berufe kennen.<br />
Hinzu kommen medizinische, psychologische und sozialpädagogische<br />
Begleitung, Beratung und entsprechende Gutachten.<br />
Die Maßnahme wird in > Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation,<br />
zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk, durchgeführt. Sie<br />
dauert in der Regel bis zu zwölf Wochen. Ansprechpartner ist das<br />
> Reha-Team bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Mehrfachanrechnung<br />
Besondere Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu bekommen oder<br />
zu erhalten, können im Einzelfall dadurch ausgeglichen wer<strong>den</strong>,<br />
dass der Arbeitgeber bei der Veranlagung zur > Ausgleichsabgabe<br />
einen schwerbehinderten Arbeitnehmer auf zwei oder drei Pflicht-<br />
MELBA<br />
Die Abkürzung MELBA steht <strong>für</strong> „Merkmalprofile zur Eingliederung<br />
Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit“. Es handelt<br />
sich dabei um ein Verfahren, mit dem einerseits die Fähigkeiten<br />
einer Person und andererseits die Anforderungen einer Tätigkeit<br />
dokumentiert wer<strong>den</strong> können. Der Vergleich von Fähigkeits- und<br />
Anforderungsprofil ermöglicht eine <strong>den</strong> Fähigkeiten entsprechende<br />
Platzierung (> Profilmethode). Bei allen untersuchten Merkmalen<br />
handelt es sich um > Schlüsselqualifikationen.<br />
Das Modul MELBA SL kann ergänzend zur Standardversion von<br />
MELBA eingesetzt wer<strong>den</strong>. Es ermöglicht eine feiner abgestufte<br />
Dokumentation bei geringer Leistungsfähigkeit der Testperson<br />
bzw. bei niedrigen Anforderungen.<br />
Methodische Arbeitshilfen der Berufsorientierung<br />
Fachleute, die im Bereich der > Berufsorientierung von schwerbehinderten<br />
Schülerinnen und Schülern tätig sind, verwen<strong>den</strong> eine<br />
Reihe von methodischen Arbeitshilfen:<br />
Diagnostische Verfahren:<br />
Die handlungsorientierten Testverfahren > hamet 2 und > hamet e<br />
konzentrieren sich auf elementare berufliche Kompetenzen.<br />
> Ida ermittelt mit standardisierten Arbeitsproben die Arbeitsfähigkeit<br />
einer Person.<br />
MELBA SL<br />
hamet 2 und hamet e<br />
Ida<br />
152<br />
153
M – Methodische Arbeitshilfen der Berufsorientierung<br />
Ministerium <strong>für</strong> ARBEIT, INTEGRATION UND SOZIALES<br />
– m<br />
MELBA und MELBA SL<br />
bEO<br />
Bu<strong>den</strong>bergprogramm<br />
Cogpack<br />
Dokumentation:<br />
Mit > MELBA und MELBA SL können einerseits Fähigkeiten einer<br />
Person und andererseits die Anforderungen einer Tätigkeit dokumentiert<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Trainingsmöglichkeiten und weitere Metho<strong>den</strong>:<br />
Das Programm bEO zur > „Beruflichen Erfahrung und Orientierung“<br />
richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten.<br />
Das Bu<strong>den</strong>bergprogramm ist eine Software, mit der interaktiv und<br />
teilweise spielerisch Grundkenntnisse in Mathematik und Deutsch<br />
abgefragt und geübt wer<strong>den</strong> können. Geeignet <strong>für</strong> Schüler mit<br />
Lernschwierigkeiten.<br />
Das computergestützte Hirnleistungstraining Cogpack beinhaltet<br />
500 Aufgaben bei Konzentrations-, Leistungs- und Motivationsstörungen.<br />
Es wird in neurologischen, psychiatrischen, rehabilitativen<br />
und pädagogischen Einrichtungen eingesetzt.<br />
Hinblick auf die spezifischen Anforderungen bei der beruflichen<br />
Eingliederung von jungen Frauen mit Lernschwierigkeiten“.<br />
Das Gruppentrainingsprogramm ZERA („Zusammenhang zwischen<br />
Erkrankung, Rehabilitation und Arbeit“) unterstützt die berufliche<br />
Rehabilitation psychisch kranker Menschen.<br />
ZERA<br />
Gruppentraining<br />
sozialer Kompetenzen<br />
Das Gruppentraining sozialer Kompetenzen (GSK) nach Rüdiger<br />
Hinsch und Ulrich Pfingsten ist ein anerkanntes psychologisches<br />
Standardverfahren zur verhaltenstherapeutisch orientierten Förderung<br />
sozialer Kompetenzen.<br />
Gerade lernbehinderte<br />
Jugendliche brauchen jeman<strong>den</strong>,<br />
der an sie glaubt!<br />
Hamburger<br />
Arbeitsassistenz<br />
kukuk<br />
Talente<br />
Die Hamburger Arbeitsassistenz ist ein Fachdienst zur beruflichen<br />
Eingliederung von Menschen mit Behinderung (> Integrationsfachdienst).<br />
Für Experten wer<strong>den</strong> Projektdokumentationen, Materialien<br />
zum Bestellen und Fortbildungen angeboten.<br />
Das Seminarprogramm kukuk („Kommunikation – Konfliktbewältigung<br />
– Kooperation“) der Hamburger Arbeitsassistenz vermittelt<br />
Menschen mit Lernschwierigkeiten > Schlüsselqualifikationen.<br />
Das Projekt Talente (2005 – 2007) befasste sich mit der „Entwicklung<br />
von besonderen Qualifizierungs- und Bildungsangeboten in<br />
Ministerium <strong>für</strong> Arbeit, Integration und Soziales<br />
Aufgabe des Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit, Integration und Soziales<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) ist es, die Lebensbedingungen<br />
der Menschen in Nordrhein-Westfalen mitzugestalten<br />
und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.<br />
Das Ministerium ist zuständig <strong>für</strong> die Bereiche Ausbildung und<br />
Beschäftigung, Integration von Menschen mit ausländischen<br />
Wurzeln sowie <strong>für</strong> das soziale Netz inklusive der Teilhabe von behinderten<br />
Menschen.<br />
154 155
m – Ministerium <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung<br />
Mobilitätstraining –<br />
m<br />
Mehr Informationen<br />
www.mais.nrw.de<br />
zu einem möglichst selbstständigen Leben zu verhelfen. Beispielsweise<br />
wird das Fahren mit dem öffentlichen Personennahverkehr<br />
trainiert, damit Schüler in der Lage sind, eigenständig eine Praktikums-<br />
oder Arbeitsstelle aufzusuchen, ohne auf fremde Hilfe in<br />
Form eines Fahrdienstes angewiesen zu sein.<br />
Ministerium <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung<br />
Das Ministerium <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Zu seinen Aufgaben<br />
gehört unter anderem die Sicherung und Weiterentwicklung<br />
der Schul- und Unterrichtsqualität.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Das vom Ministerium betriebene Bildungsportal im<br />
Internet enthält umfassende Informationen, beispielsweise<br />
zu Schulformen, Förderangeboten und<br />
Modellprojekten:<br />
www.schulministerium.nrw.de<br />
Selbstständig leben:<br />
Mobil sein gehört dazu<br />
Mobilitätstraining<br />
Mobilitätstraining (auch Fahrtraining oder Wegetraining) ist ein<br />
individuelles und behinderungsspezifisches Training, welches die<br />
Fortbewegungsmöglichkeiten von behinderten Menschen erweitern<br />
soll. Es wird zum Beispiel im Rahmen der > Berufspraxisstufe<br />
an Förderschulen angeboten. Das Training dient dazu, bei Schülerinnen<br />
und Schülern mit unterschiedlichen Behinderungen ein<br />
möglichst hohes Maß an Mobilität zu erreichen und ihnen somit<br />
156<br />
157
N<br />
Nachteilsausgleiche<br />
Netzwerkarbeit<br />
–<br />
n<br />
Passgenaue Angebote<br />
Mögliche<br />
Maßnahmen<br />
Nachschulische Fördermöglichkeiten<br />
Für <strong>den</strong> Übergang in Arbeit oder Ausbildung gibt es eine Vielzahl<br />
nachschulischer Fördermöglichkeiten. Häufig wird in diesem Zusammenhang<br />
von einem so genannten „Maßnahmendschungel“<br />
gesprochen.<br />
Abhängig vom Rechtsstatus der Jugendlichen (> Förderrecht), ihrem<br />
individuellen Förderbedarf, <strong>den</strong> regionalen Angeboten und<br />
verfügbaren Maßnahmenplätzen erhalten die Jugendlichen ein<br />
möglichst passgenaues Angebot nachschulischer, beruflicher Förderung.<br />
Das Programm > Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang<br />
Schule-Beruf in NRW soll dazu beitragen, passgenaue Angebote <strong>für</strong><br />
jugendliche Schulabgänger zu fin<strong>den</strong> und die Fülle an Angeboten<br />
transparenter zu machen.<br />
Durchgeführt wer<strong>den</strong> die Maßnahmen von unterschiedlichsten<br />
Trägern. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen die > Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit. Erste Ansprechpartner <strong>für</strong> Schüler und ihre Eltern sind die<br />
speziell ausgebildeten Berater im > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
oder sachkundige Lehrer.<br />
Denkbar sind Maßnahmen der > Berufsvorbereitung, beispielsweise<br />
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), geförderte<br />
überbetriebliche und betriebliche Ausbildungen, Formen geschützter<br />
Beschäftigung (z.B. > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen)<br />
und eine Vielzahl weiterer Angebote.<br />
Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich<br />
<strong>für</strong> behinderungsbedingte Nachteile so genannte „Nachteilsausgleiche“<br />
<strong>für</strong> sich in Anspruch nehmen: beispielsweise Steuervergünstigungen,<br />
gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen<br />
und Bahnen oder Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.<br />
Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und<br />
vom Grad der Behinderung (GdB) und wer<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> > Schwerbehindertenausweis<br />
nachgewiesen.<br />
Auch bei der Berufsausbildung sind Nachteilsausgleiche möglich,<br />
zum Beispiel in Form von > Prüfungsmodifikationen. Nähere Auskünfte<br />
erhält man beim > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Nachträglicher Berufsabschluss<br />
> Berufsabschluss, nachträglicher<br />
Nationaler Aktionsplan<br />
> UN-Behindertenrechtskonvention<br />
Netzwerkarbeit<br />
Die vielfältigen Angebote zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung<br />
<strong>für</strong> behinderte junge Menschen sind weder <strong>für</strong> die Betroffenen<br />
noch <strong>für</strong> die beteiligten Akteure und Institutionen immer<br />
durchschaubar. Mit Netzwerkarbeit kann man viel <strong>für</strong> das Gelingen<br />
der beruflichen Integration tun. Sie verlangt das Zusammenwirken<br />
möglichst aller am Eingliederungsprozess beteiligten Partner:<br />
Schule, Eltern, > Agentur <strong>für</strong> Arbeit, > Integrationsfachdienst,<br />
Unternehmen, Bildungsträger, Beratungsstellen und andere.<br />
158 159
n – Netzwerkkonferenz Nischenarbeitsplätze – n<br />
Netzwerkkonferenz<br />
Die Partner stimmen auf > Netzwerkkonferenzen ihre Überlegungen<br />
und Planungen ab. Verfügbare Ressourcen (Know-how, Erfahrungen,<br />
Kontakte usw.) wer<strong>den</strong> gebündelt. Ziel ist es, durch gemeinsame<br />
Anstrengungen die beruflichen Perspektiven von behinderten<br />
jungen Menschen zu verbessern. Hauptverantwortung und Koordination<br />
liegen bei einer zentralen Stelle. Deren Rolle und Aufgaben<br />
sind ebenso geklärt wie die der übrigen beteiligten Akteure.<br />
Netzwerkkonferenz<br />
> Netzwerkarbeit<br />
Paradigmenwechsel<br />
Rahmenkonzept<br />
Neue Förderstruktur (Entwicklungsinitiative)<br />
Die Entwicklungsinitiative „Neue Förderstruktur <strong>für</strong> Jugendliche<br />
mit besonderem Förderbedarf“ (2001 – 2006) war ein zentrales<br />
Vorhaben im Programm des Bundesbildungsministeriums „Kompetenzen<br />
fördern – Berufliche Qualifizierung <strong>für</strong> Zielgruppen mit<br />
besonderem Förderbedarf“ (BQF).<br />
Mit der Entwicklungsinitiative wurde ein Paradigmenwechsel in der<br />
beruflichen Förderung benachteiligter Jugendlicher eingeleitet:<br />
Weg von einer Maßnahmenorientierung hin zu einer Personenorien<br />
tierung. Die Vielzahl bisheriger Fördermaßnahmen wurde aufgelöst<br />
und durch ein zielgruppenübergreifendes Angebot ersetzt.<br />
Dieses Angebot ermöglicht eine praxisnahe Qualifizierung, die auf<br />
<strong>den</strong> individuellen Bedarf der Jugendlichen zugeschnitten ist.<br />
In regionalen Modellversuchen wurde ein Rahmenkonzept <strong>für</strong><br />
eine individualisierte Förderstruktur entwickelt und erprobt. Die<br />
gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse waren Grundlage <strong>für</strong><br />
die Einführung des „Neuen Fachkonzepts“ der > berufsvorbereiten<strong>den</strong><br />
Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit im<br />
Jahr 2004.<br />
Nischenarbeitsplätze<br />
Nischenarbeitsplätze sind meist zusätzlich eingerichtete Arbeitsplätze,<br />
die auch Teile eines regulären Arbeitsplatzes umfassen<br />
können. Sie wer<strong>den</strong> stets an die Fähigkeiten und Fertigkeiten des<br />
behinderten Menschen angepasst. Der Stun<strong>den</strong>umfang orientiert<br />
sich an der Zeit, die diese Person <strong>für</strong> die Arbeit benötigt. Ausgangspunkt<br />
eines Nischenarbeitsplatzes ist somit der behinderte<br />
Mensch mit seinen individuellen Fähigkeiten, <strong>für</strong> <strong>den</strong> geeignete<br />
und betrieblich notwendige Arbeiten gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Die Bezahlung<br />
richtet sich nach dem individuellen Leistungsvermögen<br />
und der da<strong>für</strong> üblichen betrieblichen Vergütung.<br />
Darauf kommt es an:<br />
Die Stärken und Talente<br />
des Einzelnen fördern<br />
160 161
P<br />
tionsamt oder die Agentur <strong>für</strong> Arbeit, schließt mit dem behinderten<br />
Menschen eine Zielvereinbarung ab. Darin ist ein individueller<br />
Förder- und Hilfeplan enthalten. Außerdem wird geregelt, wie die<br />
Verwendung des Budgets nachzuweisen ist und welche Anforderungen<br />
an die Qualität der eingekauften Leistung gestellt wer<strong>den</strong>.<br />
Potenzialanalyse<br />
–<br />
p<br />
Aufgaben eines Paten<br />
Patenschaft<br />
Patenschaftsmodelle gibt es in zahlreichen Projekten zum Übergang<br />
Schule-Beruf. Die Grundidee ist, dass in der Regel ehrenamtliche<br />
Helfer die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen darin<br />
unterstützen, in Arbeit oder Ausbildung zu gelangen und dort zu<br />
verbleiben.<br />
Die Paten wirken pädagogisch auf die Jugendlichen ein und versuchen,<br />
ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihnen aufzubauen. Sie<br />
begleiten die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum der<br />
Berufsfindung, vermitteln Praktikumsplätze, beraten bei der Ausbildungsplatzsuche<br />
und bei der Bewerbung. Paten sind auch Ansprechpartner<br />
<strong>für</strong> Schulen, Betriebe, Eltern, Institutionen der beruflichen<br />
Eingliederung und Behör<strong>den</strong>. In <strong>den</strong> meisten Fällen wer<strong>den</strong><br />
sie dabei von Projektkoordinatoren unterstützt und begleitet. Supervisionsangebote<br />
können Paten helfen, Fragen und Konflikte in<br />
ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu lösen. Die konkreten Ziele einer<br />
Patenschaft und die Aufgaben der Paten sind <strong>den</strong> jeweiligen Projektbeschreibungen<br />
zu entnehmen. Dort wird auch die Zielgruppe<br />
genauer definiert.<br />
Persönliches Budget<br />
Behinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches<br />
Budget, mit dem sie sich erforderliche Hilfeleistungen<br />
einkaufen können. Sie erhalten also einen entsprechen<strong>den</strong> Geldbetrag.<br />
Der zuständige Leistungsträger, zum Beispiel das Integra-<br />
Portfolio<br />
> Berufswahlpass<br />
Potenzialanalyse<br />
Die Potenzialanalyse ist ein wichtiger Baustein der > Berufsorientierung<br />
von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Schulen in Nordrhein-Westfalen (siehe auch > Kein Abschluss ohne<br />
Anschluss). Die > Initiative Inklusion fördert ge zielt Berufsorientierungsmaßnahmen<br />
<strong>für</strong> schwerbehinderte Schü lerinnen und Schüler,<br />
die eine Kompetenz- oder Potenzialanalyse enthalten. Hierzu<br />
gehört beispielsweise das Projekt > Schule trifft Arbeitswelt (STAR).<br />
Mit Hilfe der Potenzialanalyse wird ein individuelles Interessenund<br />
Fähigkeitsprofil erstellt (> Kompetenzfeststellung). Es bildet<br />
eine wichtige Grundlage <strong>für</strong> <strong>den</strong> weiteren Entwicklungs- und<br />
Förderungs prozess bis zum Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung.<br />
Die Potenzialanalyse kombiniert wissenschaftlich anerkannte<br />
Testverfahren (> Kompetenzfeststellungsverfahren), Fragebögen,<br />
handlungsorientierte Aufgaben und Elemente von Assessment-<br />
Verfahren. Erfasst wer<strong>den</strong> kognitive Leistungsmerkmale, berufliche<br />
Interessen, Neigungen, Merkmale des Arbeitsverhaltens, der<br />
Persönlichkeit und praktische Fertigkeiten.<br />
Ziel<br />
Methode<br />
162 163
p –<br />
Praktikum<br />
Prüfungsmodifikationen<br />
–<br />
p<br />
Förderung<br />
Meldung<br />
Praktikum<br />
> Betriebspraktikum<br />
Praxisstufe<br />
> Berufspraxisstufe<br />
Probebeschäftigung<br />
Eine Probebeschäftigung soll schwerbehinderten Menschen <strong>den</strong><br />
Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in<br />
dieser Zeit die Zusammenarbeit ausprobieren. Eine Probebeschäftigung<br />
ist innerhalb eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses<br />
möglich.<br />
Die Personalkosten <strong>für</strong> eine befristete Probebeschäftigung eines<br />
schwerbehinderten Menschen können bis zu drei Monate von der<br />
> Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder einem anderen Rehabilitationsträger finanziell<br />
gefördert wer<strong>den</strong>. Voraussetzung ist, dass die Chancen<br />
des Betroffenen auf eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben verbessert<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Ein Probearbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen<br />
muss der Arbeitgeber dem Integrationsamt innerhalb von<br />
vier Tagen mel<strong>den</strong>. Auf diese Weise sollen in der wichtigen Startphase<br />
einer Beschäftigung alle Möglichkeiten der > Begleiten<strong>den</strong><br />
Hilfe im Arbeitsleben ausgeschöpft wer<strong>den</strong>. Die gleiche Frist gilt <strong>für</strong><br />
die Beendigung des Probearbeitsverhältnisses.<br />
Probewohnen<br />
> Trainingswohnung<br />
Profilmethode<br />
Mit der Profilmethode wird ermittelt, ob ein Arbeitnehmer auf<br />
einem bestimmten Arbeitsplatz einsetzbar ist. Dazu wer<strong>den</strong> mit<br />
Hilfe bestimmter Merkmale die einzelnen Anforderungen des Arbeitsplatzes<br />
<strong>den</strong> Fähigkeiten und Kenntnissen des behinderten<br />
Menschen gegenübergestellt.<br />
Zum Einsatz kommen verschie<strong>den</strong>e arbeitsmedizinische und -psychologische<br />
Verfahren, zum Beispiel standardisierte Tests und<br />
anerkannte Profilvergleichssysteme wie > MELBA oder IMBA („Integration<br />
von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt“).<br />
Berücksichtigt wer<strong>den</strong> Merkmale wie Körperhaltung, Körperteilbewegung,<br />
Information und Kommunikation, Arbeitssicherheit,<br />
Arbeitsorganisation oder > Schlüsselqualifikationen.<br />
Prüfungsgebührenzuschuss<br />
Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten können vom > Integrationsamt<br />
Zuschüsse zu <strong>den</strong> Gebühren bei der Berufsausbildung<br />
> besonders betroffener schwerbehinderter Menschen erhalten, etwa<br />
Zuschüsse zu <strong>den</strong> Prüfungsgebühren.<br />
Prüfungsmodifikationen<br />
Prüfungsmodifikationen sind > Ausbildungserleichterungen, die behinderungsbedingte<br />
Nachteile ausgleichen, ohne die eigentlichen<br />
Prüfungsanforderungen qualitativ zu verändern.<br />
Folgende Prüfungsmodifikationen sind möglich:<br />
> Besondere Organisation der Prüfung, zum Beispiel in vertrauter<br />
Umgebung am eigenen Ausbildungsplatz oder Einzel- statt<br />
Gruppenprüfung, um belasten<strong>den</strong> Konkurrenzdruck zu mindern<br />
Verfahren<br />
Beispiele<br />
164 165
p – Prüfungsmodifikationen Psychologischer Dienst – p<br />
Beantragung<br />
> Besondere Gestaltung der Prüfung, zum Beispiel mündliche<br />
statt schriftliche Prüfung oder umgekehrt, Zeitverlängerung,<br />
zusätzliche Pausen, Abwandlung der Prüfungsaufgaben oder<br />
zusätzliche Erläuterung der Prüfungsaufgaben<br />
> Zulassung spezieller Hilfen, zum Beispiel größere Schriftbilder<br />
<strong>für</strong> sehbehinderte Prüfungsteilnehmer, technische Hilfsmittel<br />
oder Gebär<strong>den</strong>sprachdolmetscher<br />
Bei der Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung muss<br />
der zuständigen > Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer<br />
oder Handwerkskammer) mitgeteilt wer<strong>den</strong>, ob eine behinderungsbedingte<br />
Modifikation erforderlich ist. Dabei verlangt die<br />
Kammer in der Regel einen Nachweis der Behinderung durch ein<br />
amtsärztliches Gutachten, soweit der Nachweis nicht bereits im<br />
Rahmen der Ausbildung erfolgt ist.<br />
Psychologischer Eignungstest<br />
Der > Berufspsychologische Service der Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann die<br />
berufliche Orientierung von behinderten Schülerinnen und Schülern<br />
durch eine psychologische Begutachtung unterstützen. Hier<br />
geht es um Fragen wie:<br />
> Ist eine Berufswahlreife oder Berufsreife vorhan<strong>den</strong>?<br />
> Welche Interessen, Fähigkeiten und sonstige Voraussetzungen<br />
bringt die Person mit?<br />
> Welche Berufe kommen in Frage?<br />
> Welche Bedingungen müssen <strong>für</strong> eine erfolgreiche Beratung<br />
und Vermittlung erfüllt sein?<br />
Psychologische Begutachtungen sind vor allem angezeigt, wenn<br />
Fragen der beruflichen > Eignung im Vordergrund stehen. Bei jeder<br />
Begutachtung findet eine Beratung statt, die auf das persönliche<br />
Anliegen des jungen Menschen ausgerichtet ist.<br />
Gutachten<br />
Psychologischer Dienst<br />
> Berufspsychologischer Service<br />
Nicht immer so einfach zu<br />
beantworten: Was will ich?<br />
Was kann ich?<br />
166 167
Q<br />
Qualifizierungsbausteine<br />
Im Gegensatz dazu gibt es <strong>für</strong> das Konzept der „Ausbildungsbausteine“<br />
keine vergleichbare rechtliche Grundlage. Die Bausteine<br />
weisen aber ebenfalls einen klaren Bezug sowohl zum Ausbildungsrahmenplan<br />
als auch zum Rahmenplan der Berufsschule<br />
auf. Zielgruppe sind hier ausbildungsreife Jugendliche, die sich<br />
mindestens ein Jahr erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht<br />
haben.<br />
Qualifizierungsbausteine – q<br />
Ausbildungsbausteine<br />
Qualifizierungsbausteine sind ein relativ neues Instrument in der<br />
betrieblichen Berufsausbildungsvorbereitung (> Berufsvorbereitung).<br />
Sie dienen dazu, Jugendlichen, <strong>den</strong>en noch die notwendige<br />
> Ausbildungsreife fehlt, Grundlagen > beruflicher Handlungsfähigkeit<br />
zu vermitteln.<br />
Lerneinheiten<br />
Einsatz<br />
Gesetz<br />
Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte<br />
Lerneinheiten. Sie befähigen zur Ausübung einer Tätigkeit, die<br />
Teil einer Ausbildung in einem > anerkannten Ausbildungsberuf<br />
oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist. Qualifizierungsbausteine<br />
beschreiben in sich abgeschlossene Kompetenzen, die<br />
sich auf <strong>den</strong> > Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe<br />
beziehen. Die Teilnehmer wer<strong>den</strong> geprüft und erhalten<br />
ein Zeugnis bzw. Zertifikat als Nachweis der erworbenen<br />
Qualifikationen. Die Maßnahme wird überwiegend bei Bildungsträgern<br />
durchgeführt.<br />
Qualifizierungsbausteine können in allen Bereichen der Berufsausbildungsvorbereitung<br />
eingesetzt wer<strong>den</strong>: in Betrieben, in > beruflichen<br />
Schulen und bei Bildungsmaßnahmen der Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit (z.B. bei > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Bildungsmaßnahmen).<br />
Das > Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt, dass die Berufsausbildungsvorbereitung<br />
insbesondere durch Qualifizierungsbausteine<br />
erfolgen kann und konkretisiert deren Ausgestaltung in<br />
der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung<br />
(BAVBVO).<br />
168 169
R<br />
<strong>den</strong> im Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses ebenso näher<br />
erläutert wie die Aufgaben der Berufsberatung.<br />
Regelausbildung<br />
–<br />
r<br />
Rahmenzielvereinbarung WfbM<br />
Berufsorientierung<br />
in der Schule<br />
Rahmenlehrplan<br />
> Duale Ausbildung<br />
Rahmenvereinbarung Schule-Berufsberatung<br />
Die „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und<br />
Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“<br />
wurde im September 2007 durch das Ministerium <strong>für</strong> Schule und<br />
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und die<br />
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit abgeschlossen.<br />
Sie basiert auf dem Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses<br />
NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen<br />
individuellen Förderung“ vom 16.05.2007. Dessen Inhalte haben<br />
durch Erlass Eingang in die Bereinigten Amtlichen Schulvorschriften<br />
(BASS) gefun<strong>den</strong> und damit einen verbindlichen Charakter <strong>für</strong><br />
die Schulen (> Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in<br />
NRW).<br />
Die Vereinbarung zielt darauf, allen Schülerinnen und Schülern<br />
einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu<br />
ermöglichen. Berufs- und Studienorientierung ist fester Bestandteil<br />
des Schulprogramms. Dabei soll auch die Gleichstellung von<br />
Mädchen und Jungen berücksichtigt wer<strong>den</strong>, um der Verfestigung<br />
typischer Mädchen- bzw. Jungenberufe entgegenzuwirken.<br />
Als Vertreter der Schulen helfen > Studien- und Berufswahlkoordinatoren<br />
(StuBo) dabei, diese Ziele zu erreichen. Die Nutzung des<br />
> Berufswahlpasses wird empfohlen. Die Aufgaben der Schule wer-<br />
Der <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> (LVR) und die rheinischen<br />
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben im Dezember<br />
2007 eine Rahmenzielvereinbarung abgeschlossen. Vor dem<br />
Hintergrund einer stetig ansteigen<strong>den</strong> Zahl von Beschäftigten in<br />
Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) und einer schwierigen<br />
Arbeitsmarktsituation verpflichten sich in dieser Vereinbarung<br />
beide Seiten, weitere Angebote zur > Teilhabe am Arbeitsleben<br />
<strong>für</strong> Menschen mit Behinderung zu entwickeln bzw. bestehende<br />
Angebote auszubauen.<br />
Fünf Handlungsfelder sind in der Vereinbarung genannt:<br />
> Verbesserung der > Berufswegeplanung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />
> Erhöhung der Anzahl der Übergänge auf <strong>den</strong> allgemeinen<br />
> Arbeitsmarkt<br />
> Aufbau und Ausbau differenzierter Beschäftigungsangebote<br />
der Werkstätten<br />
> Entwicklung von Konzeptionen <strong>für</strong> die Inanspruchnahme des<br />
> Persönlichen Budgets<br />
> Entwicklung von Eckpunkten zur Förderung besonderer Personengruppen<br />
in <strong>den</strong> Werkstätten<br />
In der Rahmenzielvereinbarung wurde ein rheinlandweit angestrebter<br />
Standard definiert.<br />
Regelausbildung<br />
Behinderten jungen Menschen stehen grundsätzlich alle Möglichkeiten<br />
der beruflichen Bildung offen, um einen staatlich > aner-<br />
Handlungsfelder<br />
170 171
– Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern ...<br />
Rehabilitationsträger<br />
–<br />
r<br />
Mögliche<br />
Unterstützung<br />
kannten Ausbildungsberuf zu erlernen. In einigen Fällen kann aber<br />
besondere Unterstützung notwendig sein, damit behinderte Menschen<br />
eine Regelausbildung absolvieren können.<br />
Eine Regelausbildung kann erleichtert wer<strong>den</strong> durch:<br />
> behinderungsgerechte Gestaltung des Ausbildungsplatzes,<br />
> > Ausbildungserleichterungen, z.B. Verlängerung der Ausbildungszeit<br />
und > Prüfungsmodifikationen,<br />
> Förderung seitens einer Bildungseinrichtung (z.B. Berufsbildungswerk),<br />
> sonderpädagogische Förderung in der Berufsschule oder<br />
> > ausbildungsbegleitende Hilfen (abH).<br />
Regionale Bildungsnetzwerke<br />
Regionale Bildungsnetzwerke in Nordrhein-Westfalen fördern <strong>den</strong><br />
Austausch und die Zusammenarbeit von lokalen Bildungs-, Erziehungs-<br />
und Beratungsinstitutionen. Dazu gehören Schulen, Schulträger,<br />
Schulaufsicht – aber auch Jugendämter, Bibliotheken, Museen,<br />
Volkshochschulen, Medienzentren, Kirchen, Polizei, Kammern,<br />
Musikschulen, Sportvereine und weitere. Aufgebaut wer<strong>den</strong> die Bildungsnetzwerke<br />
von regionalen > Bildungsbüros.<br />
Regionales Übergangsmanagement<br />
Das > Reha-Team der Agentur <strong>für</strong> Arbeit berät und unterstützt bei<br />
der Auswahl und Umsetzung der erforderlichen Hilfen.<br />
> Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW<br />
Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern<br />
und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien<br />
Reha-Berater<br />
> Reha-Team<br />
Übergang<br />
Schule-Beruf<br />
Die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen<br />
aus Zuwandererfamilien (RAA) sind Einrichtungen in<br />
Kommunen und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit ihren<br />
Angeboten in der Elementarerziehung, in der Schule und beim<br />
Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf setzen sich die Regionalen<br />
Arbeitsstellen <strong>für</strong> gleiche Bildungschancen und <strong>für</strong> die berufliche<br />
Integration von jungen Migrantinnen und Migranten ein.<br />
Im Bereich Übergang Schule-Beruf beraten die Regionalen Arbeitsstellen<br />
Jugendliche und ihre Eltern, arbeiten mit Schulen und Partnern<br />
der Berufsorientierung zusammen, bieten Fortbildung an,<br />
stellen Materialien bereit, vermitteln Kontakte, kooperieren mit<br />
<strong>den</strong> Partnern vor Ort und bauen Netzwerke auf.<br />
Die Regionalen Arbeitsstellen wer<strong>den</strong> seit 2012 mit der Einführung<br />
> kommunaler Integrationszentren weiterentwickelt.<br />
Rehabilitation<br />
Die Praxis der Rehabilitation und die erforderlichen Leistungen<br />
sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte > Teilhabe<br />
behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft fördern, Benachteiligungen<br />
vermei<strong>den</strong> oder ihnen entgegenwirken. Rehabilitation<br />
beinhaltet im Wesentlichen medizinische, schulische,<br />
berufsfördernde und soziale Maßnahmen und Hilfen.<br />
Rehabilitationsträger<br />
Träger der Maßnahmen und Leistungen zur > Rehabilitation und<br />
zur > Teilhabe behinderter Menschen sind:<br />
> Gesetzliche Krankenversicherung<br />
172 173
– Reha-team Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in NRW – r<br />
> Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
> Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)<br />
> Gesetzliche Rentenversicherung<br />
> Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge (Versorgungsämter,<br />
Haupt<strong>für</strong>sorgestellen, örtliche Fürsorgestellen)<br />
> Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />
> Träger der öffentlichen Sozialhilfe<br />
Die Integrationsämter, die selbst kein Rehabilitationsträger sind,<br />
ergänzen diese Leistungen mit der > Begleiten<strong>den</strong> Hilfe im Arbeitsleben<br />
<strong>für</strong> die Gruppe der schwerbehinderten Menschen.<br />
Vorgaben <strong>für</strong> schulische Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung.<br />
Hierzu gehören zum Beispiel die Benennung von > Studien-<br />
und Berufswahlkoordinatoren (StuBO) und deren Aufgaben.<br />
Weitere Bestimmungen betreffen die regionale Koordination, die<br />
Zusammenarbeit von Schulen, Berufsberatung und Hochschulen,<br />
die Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit, das Schülerbetriebspraktikum<br />
sowie die Qualifizierung der Lehrkräfte.<br />
Unter dem Punkt 5 des Erlasses wer<strong>den</strong> besondere Hinweise zur<br />
Berufsorientierung bei sonderpädagogischer Förderung gegeben:<br />
„Hier gilt es in besonderem Maße, die Anschlussfähigkeit beim<br />
Übergang von der Schule in <strong>den</strong> Beruf <strong>den</strong> heterogenen Lernbedingungen<br />
und Kompetenzen dieser Schülergruppe anzupassen.“<br />
Sonderpädagogische<br />
Förderung<br />
Reha-Team<br />
Als besonderen Service <strong>für</strong> behinderte Menschen gibt es in jeder<br />
> Agentur <strong>für</strong> Arbeit speziell qualifizierte Beratungskräfte. Dieses<br />
Reha-Team versucht, behinderten Menschen einen passen<strong>den</strong><br />
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu vermitteln, und berät bei allen<br />
Fragen rund um Ausbildung und Beruf. Dabei wer<strong>den</strong> die Neigung,<br />
Eignung und Leistungsfähigkeit der betroffenen Person sowie die<br />
Anforderungen der angebotenen Stelle berücksichtigt.<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit kann <strong>den</strong> > Integrationsfachdienst am beruflichen<br />
Orientierungsverfahren (> Berufsorientierung) und bei<br />
der Vermittlung von geeigneten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen<br />
beteiligen.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Der Runderlass ist im Internet als PDF-Dokument<br />
abrufbar:<br />
www.schulministerium.nrw.de > Schulrecht ><br />
Erlasse > Berufsorientierung in der Sekundarstufe I,<br />
in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und<br />
im Weiterbildungskolleg<br />
Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in NRW<br />
Der Runderlass des Ministeriums <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung<br />
vom 21.10.2010 zur „Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in<br />
der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg“<br />
formuliert Ziele, Aufgaben und organisatorische<br />
174 175
S<br />
Schlüsselqualifikationen<br />
Schlüsselqualifikationen sind überfachliche Kompetenzen. Hier<br />
geht es nicht um spezielles Fachwissen, sondern vielmehr um die<br />
Art und Weise, wie man mit diesem Wissen arbeitet oder wie man<br />
Wissen neu erschließt. Diese Schlüsselkompetenzen lassen sich<br />
auch auf andere Arbeitsbereiche übertragen und sind somit der<br />
„Schlüssel“, um <strong>den</strong> wechseln<strong>den</strong> Anforderungen einer dynamischen<br />
Arbeitswelt gewachsen zu sein. Man unterscheidet:<br />
> Sozialkompetenz („Soft Skills“): die Fähigkeit zu situationsgerechtem<br />
Handeln im Umgang mit Anderen (z.B. Kommunikationsfähigkeit,<br />
Teamgeist, Kritikfähigkeit)<br />
> Selbstkompetenz (Personale Kompetenz): die individuelle Einstellung<br />
zur Arbeit (z.B. Engagement, Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft)<br />
> Metho<strong>den</strong>kompetenz: die Fähigkeit, Erlerntes sinnvoll umzusetzen<br />
und Lösungen zu entwickeln (z.B. Analysefähigkeit, Lernbereitschaft,<br />
Organisationstalent)<br />
Die > berufliche Handlungsfähigkeit entsteht aus dem Zusammenspiel<br />
von Fachwissen und Schlüsselkompetenzen.<br />
Schulabschlüsse an Haupt- und Förderschulen<br />
An Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen wer<strong>den</strong> nach dem Schulgesetz<br />
des Landes drei unterschiedliche Abschlüsse vergeben:<br />
> Am Ende der Klasse 9 wird ohne zentrales Abschlussverfahren<br />
(mit der Versetzung) der Hauptschulabschluss erworben.<br />
> Am Ende der Klasse 10 Typ A wird in einem zentralen Abschlussverfahren<br />
der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben.<br />
> Am Ende der Klasse 10 Typ B steht nach einem erfolgreichen<br />
zentralen Abschlussverfahren der mittlere Schulabschluss<br />
(Fachoberschulreife). Bei besonders guten Leistungen wird<br />
über <strong>den</strong> mittleren Schulabschluss hinaus die Berechtigung<br />
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt.<br />
An Förderschulen mit <strong>den</strong> Förderschwerpunkten Lernen und Geistige<br />
Entwicklung wer<strong>den</strong> die Schülerinnen und Schüler zu eigenen<br />
Abschlüssen geführt. Im Förderschwerpunkt Lernen ist der<br />
Erwerb eines dem Hauptschulabschluss Klasse 9 gleichwertigen<br />
Abschlusses möglich.<br />
Schulbegleiter<br />
> Integrationshelfer<br />
Schulbehörde<br />
> Schulorganisation<br />
Schule <strong>für</strong> Kranke<br />
Die Schule <strong>für</strong> Kranke unterrichtet Schülerinnen und Schüler, die<br />
wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer<br />
vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mindestens<br />
vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen<br />
können. Sie unterrichtet auch kranke Schülerinnen und Schüler<br />
mit > sonderpädagogischem Förderbedarf.<br />
Die betroffenen jungen Menschen sollen individuell so gefördert<br />
wer<strong>den</strong>, dass sie auch nach längerer Abwesenheit von ihrer Schule<br />
Schule <strong>für</strong> Kranke<br />
–<br />
s<br />
176 177
s –<br />
Schule trifft Arbeitswelt (Projekt)<br />
Schülerbetriebspraktikum<br />
–<br />
s<br />
Berufliches<br />
Orientierungsverfahren<br />
Weiterentwicklung<br />
Projektpartner<br />
wieder Anschluss an <strong>den</strong> Unterricht ihrer Klasse bzw. ihrer Jahrgangsstufe<br />
fin<strong>den</strong>.<br />
Schule trifft Arbeitswelt – zur Integration schwerbehinderter<br />
Jugendlicher (Projekt)<br />
Ziel des Projektes ist es, mehr Schülerinnen und Schüler mit <strong>den</strong> Förderschwerpunkten<br />
Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation,<br />
Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Sprache<br />
(siehe > Förderschulen) in Beschäftigung und Ausbildung auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Bisher führte bei vielen behinderten<br />
Jugendlichen der Weg von der Förderschule fast automatisch<br />
in eine > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen. Dies soll sich in<br />
Zukunft ändern.<br />
Mit STAR wird der individuell bestmögliche Übergang von der<br />
Schule in <strong>den</strong> Beruf organisiert. Die Schülerinnen und Schüler<br />
wer<strong>den</strong> ab der 8. Klasse und während des ganzen beruflichen Orientierungsverfahrens<br />
von speziell qualifizierten Mitarbeitern der<br />
> Integrationsfachdienste intensiv begleitet und unterstützt. Dabei<br />
wer<strong>den</strong> gezielt bestimmte Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel ><br />
Berufswegeplanung, > Potenzialanalyse, > Betriebspraktikum und ><br />
Betriebserkundung.<br />
Neben der individuellen Förderung dient das STAR-Vorhaben auch<br />
dazu, Maßnahmen wie die Berufswegeplanung weiterzuentwickeln<br />
sowie Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Übergangsbereich<br />
Schule-Beruf zu verbessern.<br />
STAR wird durchgeführt vom <strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong> (LVR)<br />
und dem <strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe (LWL). An dem gemeinsamen<br />
Vorhaben sind weitere Partner beteiligt: das > Ministerium<br />
<strong>für</strong> Arbeit, Integration und Soziales, die Regionaldirektion der<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit NRW und das > Ministerium <strong>für</strong> Schule<br />
und Weiterbildung.<br />
Projekt<br />
Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird das bisherige<br />
Modellprojekt flächendeckend in Nordrhein-<br />
Westfalen ausgebaut. Mehr Informationen unter<br />
www.arbeit.nrw.de > Ausbildung > Übergang<br />
Schule – Beruf > Laufende Maßnahmen und<br />
Modelle > STAR<br />
Schülerbetriebspraktikum<br />
Ein Schülerbetriebspraktikum bietet die Möglichkeit, die Berufsund<br />
Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr<br />
auseinanderzusetzen. Es unterstützt Jugendliche dabei, ihre<br />
> Eignung <strong>für</strong> bestimmte berufliche Tätigkeiten besser einzuschätzen<br />
und ihre Vorstellungen vom Beruf zu vertiefen oder auch<br />
zu korrigieren. Darüber hinaus kann ein Schülerbetriebspraktikum<br />
<strong>den</strong> Zugang zu einem passen<strong>den</strong> Ausbildungsplatz erleichtern.<br />
Die > Initiative Inklusion fördert gezielt Berufsorientierungsmaßnahmen,<br />
die Praktika – vor allem in Betrieben auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt – beinhalten.<br />
In <strong>den</strong> Klassen 9 oder 10 ist ein zwei- bis dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum<br />
verbindlich (in Gymnasien auch später). Zusätzlich<br />
ist ein zweites Praktikum von ein- bis dreiwöchiger Dauer möglich.<br />
Für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang ins<br />
Berufsleben, zum Beispiel <strong>für</strong> Jugendliche mit > sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf, können Schülerbetriebspraktika auch in anderen<br />
Organisationsformen und zeitlich flexibel durchgeführt wer<strong>den</strong>,<br />
zum Beispiel als > Langzeitpraktikum.<br />
Die Schule stimmt mit <strong>den</strong> Betrieben die organisatorische Durchführung<br />
des Praktikums ab. Während des Praktikums bleiben die<br />
Praktikumsdauer<br />
Organisation<br />
178 179
s – Schülerfirmen SCHULEWIRTSCHAFT (Initiative) – s<br />
Akquise von<br />
Praktikumsstellen<br />
Betreuung<br />
Nutzen und Vorteile<br />
Jugendlichen Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Sie sind nicht<br />
Arbeitnehmer des Praktikumsbetriebs und erhalten auch keine<br />
Vergütung.<br />
Bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle unterstützt<br />
die Schule die Jugendlichen. Dabei können vorhan<strong>den</strong>e Kontakte<br />
der Schule zu Betrieben (z.B. > Lernpartnerschaften) genutzt wer<strong>den</strong>.<br />
Auch die Berufsberater der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit und die > Ausbildungsberater<br />
der Kammern sind behilflich. Die Schülerinnen und<br />
Schüler bewerben sich selbst bei <strong>den</strong> Betrieben.<br />
Das Praktikum wird im Schulunterricht intensiv vor- und nachbereitet.<br />
Da<strong>für</strong> kann der > Berufswahlpass eingesetzt wer<strong>den</strong>. Zur<br />
Betreuung während des Praktikums besuchen Lehrer die Jugendlichen<br />
in <strong>den</strong> Betrieben. Die Schülerinnen und Schüler sollen das<br />
Praktikum in strukturierter Form dokumentieren, zum Beispiel mit<br />
einem Praktikumstagebuch. Am Ende des Praktikums erhalten sie<br />
vom Betrieb eine Praktikumsbescheinigung.<br />
Schülerfirmen<br />
Der Begriff „Schülerfirma“ bezeichnet ein Schulprojekt mit pädagogischer<br />
Zielsetzung. Es gibt verschie<strong>den</strong>e Konzepte <strong>für</strong> Schülerfirmen.<br />
Allen gemeinsam ist: Schülerinnen und Schüler planen, produzieren<br />
und verkaufen Produkte und/oder bieten Dienstleistungen<br />
an. Dabei erzeugen sie reale Waren- und Geldströme, die leicht verstan<strong>den</strong><br />
und nachvollzogen wer<strong>den</strong> können. Sie orientieren sich dabei<br />
zwar auch an realen Unternehmensformen wie der GmbH oder<br />
Aktiengesellschaft. Allerdings sind sie <strong>den</strong> Gesetzen des Marktes<br />
nicht in dem Maße wie „richtige“ Unternehmen unterworfen. Es<br />
handelt sich vielmehr um Übungsfirmen, bei <strong>den</strong>en es um geringe<br />
Kapitalsummen und einen überschaubaren Markt geht.<br />
Während der Mitarbeit in Schülerfirmen können die Jugendlichen …<br />
> Orientierung in der Berufs- und Arbeitswelt erlangen.<br />
> eigene Erfahrungen mit betrieblichen und wirtschaftlichen<br />
Abläufen machen.<br />
> Grundwissen über (markt-)wirtschaftliche Zusammenhänge<br />
er werben.<br />
> gezielt Kompetenzen hinsichtlich der eigenen Ausbildungsfähigkeit<br />
weiterentwickeln (z.B. > Schlüsselqualifikationen, wie<br />
Selbstständigkeit und Teamfähigkeit).<br />
> Schule in neuer Form erleben und Motivation <strong>für</strong> das Lernen<br />
gewinnen.<br />
Schülerfirmen bieten somit eine Möglichkeit, das Konzept der<br />
> Berufsvorbereitung an Schulen sinnvoll zu ergänzen. Inzwischen<br />
gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote <strong>für</strong> die Gründung<br />
und <strong>den</strong> Ausbau einer Schülerfirma, zum Beispiel das Programm<br />
„Schülergenossenschaften“ der > Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW.<br />
SCHULEWIRTSCHAFT (Initiative)<br />
Seit vielen Jahren wird durch die Initiative SCHULEWIRTSCHAFT<br />
der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Schulen<br />
und Lehrern auf der einen Seite und der Wirtschaft und Unternehmensvertretern<br />
auf der anderen Seite gefördert.<br />
Es gibt Publikationen, Lehrerseminare mit Betriebserkundungen,<br />
Lehrer- und Schülerbetriebspraktika, Vermittlung von Referenten<br />
aus der Wirtschaft <strong>für</strong> die schulinterne Fortbildung sowie die Angebote<br />
der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT, die am Nachmittag<br />
<strong>für</strong> interessierte Lehrkräfte Erkundungen organisieren.<br />
Die Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT ist der Zusammenschluss<br />
der Landesarbeitsgemeinschaften mit ihren regionalen<br />
Arbeitskreisen. Sie wird getragen von der Bundesvereinigung<br />
der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Institut<br />
der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.<br />
Angebot<br />
Partner<br />
180 181
s –<br />
Schulische Berufsausbildung<br />
Schulpflicht<br />
–<br />
s<br />
Mehr Informationen<br />
spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten, das durch integrierte ><br />
Betriebspraktika vertieft wird.<br />
Zweijährige Berufsfachschule<br />
Dreijährige Höhere<br />
Berufsfachschule<br />
www.schule-wirtschaft.de<br />
Schulische Berufsausbildung<br />
Neben der > betrieblichen Berufsausbildung gibt es in Deutschland<br />
die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung zu absolvieren. Dies<br />
betrifft zum Beispiel Pflege- und Erzieherberufe, therapeutische<br />
sowie Assistentenberufe. In Nordrhein-Westfalen bieten staatliche<br />
Schulen (> Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule) und<br />
Privatschulen schulische Berufsausbildungen an.<br />
An der Berufsfachschule kann man mit einem zweijährigen Bildungsgang<br />
einen Berufsabschluss nach Landesrecht (staatlich anerkannt)<br />
als Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialhelferin/Sozialhelfer<br />
oder Heilerziehungshelferin/Heilerziehungshelfer erwerben.<br />
Voraussetzung: mindestens Hauptschulabschluss (nach Klasse 9).<br />
Zur Ausbildung gehören > Betriebspraktika im Umfang von vier bis<br />
16 Wochen.<br />
Mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss hat man <strong>den</strong> mittleren<br />
Schulabschluss (Fachoberschulreife) erreicht und die Aufnahmevoraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die Ausbildung als Erzieher/Erzieherin in der<br />
Fachschule erfüllt.<br />
An der Höheren Berufsfachschule kann man mit einem dreijährigen<br />
Bildungsgang einen Berufsabschluss nach Landesrecht (staatlich<br />
anerkannt) erwerben. Es handelt sich dabei überwiegend<br />
um technische, chemische, medizinische und kaufmännische Assistentenberufe.<br />
Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch<br />
eng verzahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lernort<br />
unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werkstätten und<br />
Mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss hat man die Fachhochschulreife<br />
erreicht. Schüler, die bereits über die Fachhochschulreife<br />
verfügen, können die genannten Berufsabschlüsse auch mit einem<br />
zweijährigen Bildungsgang erwerben.<br />
Auszubil<strong>den</strong>de in der schulischen Berufsausbildung erhalten keine<br />
> Ausbildungsvergütung. Für die Ausbildung an privaten Schulen<br />
muss Schulgeld bezahlt wer<strong>den</strong>. Eventuell kann man finanzielle<br />
Unterstützung nach dem > Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) erhalten. Die Ämter <strong>für</strong> Ausbildungsförderung findet man<br />
bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Vor Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung an einer Berufsfachschule<br />
ist zu klären, ob die Schule über eine behinderungsgerechte<br />
Ausstattung verfügt und eine geeignete Förderung anbieten<br />
kann. Wenn das nicht der Fall ist, kann in > Einrichtungen der<br />
beruflichen Rehabilitation in einem schulischen Ausbildungsgang<br />
ausgebildet wer<strong>den</strong>.<br />
Für Menschen mit Behinderungen sind im Einzelfall die Fördermöglichkeiten<br />
zu prüfen. Ansprechpartner ist das > Reha-Team der<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Die Berater können in schulische Berufsausbildungen<br />
vermitteln und helfen, die behinderungsbedingt erforderlichen<br />
Rahmenbedingungen zu klären.<br />
Schulpflicht<br />
Die Schulpflicht untergliedert sich in …<br />
> Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Primarstufe<br />
und Sekundarstufe I) und<br />
> anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (z.B. die<br />
gymnasiale Oberstufe und die berufsbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen).<br />
Vergütung<br />
Reha-Einrichtungen<br />
Vermittlung und<br />
Förderung<br />
182 183
s –<br />
Schwerbehindertenausweis<br />
Seelische Behinderungen<br />
–<br />
s<br />
Vollzeitschulpflicht<br />
Anschließende<br />
Schulpflicht<br />
Die Vollzeitschulpflicht wird durch <strong>den</strong> Besuch der Grundschule<br />
und einer weiterführen<strong>den</strong> allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schule (Hauptschule,<br />
Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium bis Klasse 10)<br />
erfüllt.<br />
Die anschließende Schulpflicht wird bei einer betrieblichen Ausbildung<br />
durch <strong>den</strong> Besuch der > Berufsschule erfüllt. Für Jugendliche<br />
ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum<br />
18. Lebensjahr. Auszubil<strong>den</strong>de sind in der Regel bis zum Ende ihrer<br />
Berufsausbildung schulpflichtig.<br />
Schwerbehindertenausweis<br />
Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der > Grad<br />
der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Der Ausweis dient<br />
dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Behör<strong>den</strong>,<br />
Sozialleistungsträgern und Arbeitgebern nachzuweisen. Außerdem<br />
können schwerbehinderte Menschen damit Nachteilsausgleiche<br />
in Anspruch nehmen.<br />
Für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und die<br />
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind in Nordrhein-Westfalen<br />
die kreisfreien Städten und Kreise zuständig.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Eine Liste mit Adressen der zuständigen Behör<strong>den</strong><br />
gibt es als PDF-Dokument im Internet:<br />
www.integrationsamt.lvr.de > Informationen <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen > Fördervoraussetzungen<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
Sie ist die betriebliche Interessenvertretung aller schwerbehinderten<br />
Beschäftigten. Nach dem > Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann in<br />
Betrieben und Dienststellen, in <strong>den</strong>en mindestens fünf schwerbehinderte<br />
Arbeitnehmer beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung<br />
gewählt wer<strong>den</strong>.<br />
Schwerbehinderung<br />
Schwerbehindert ist, wer einen > Grad der Behinderung (GdB) von<br />
mindestens 50 aufweist. Für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft<br />
und die Ausstellung eines > Schwerbehindertenausweises<br />
sind in Nordrhein-Westfalen die kreisfreien Städte<br />
und Kreise zuständig.<br />
Seelische Behinderungen<br />
Gegenüber anderen Behinderungsarten sind seelische Behinderungen<br />
schwerer zu definieren. Sie betreffen nicht messbare Dimensionen<br />
wie Fühlen, Handeln, Wahrnehmung oder Orientierung.<br />
Es handelt sich um subjektive Phänomene, <strong>für</strong> die es keine<br />
genau definierte Norm gibt. Von vielen seelischen Krankheiten<br />
sind zudem die Ursachen nicht bekannt.<br />
Deshalb orientieren sich die Diagnosen im klinischen Bereich<br />
vielfach an der Beschreibung des Zustandes und des Verlaufs der<br />
Erkrankung. Seelische Erkrankungen treten in verschie<strong>den</strong>en Formen<br />
auf. Die Übergänge sind fließend. Im Wesentlichen wer<strong>den</strong><br />
jedoch zwei grundlegende Krankheitsbilder unterschie<strong>den</strong>: Neurosen<br />
und Psychosen.<br />
Neurose ist ein Sammelbegriff <strong>für</strong> sehr unterschiedliche psychische<br />
Auffälligkeiten und Erkrankungen. Eine entschei<strong>den</strong>de Rolle bei<br />
Neurose<br />
184 185
s –<br />
Seelische Behinderungen<br />
Sonderpädagogischer Förderbedarf<br />
–<br />
s<br />
Psychose<br />
Neurosen spielt die Angst. Neurotische Verhaltensweisen dienen<br />
dazu, Ängste zu bewältigen und zu kontrollieren. In Belastungssituationen<br />
geht das seelische Gleichgewicht verloren, indem der<br />
Betroffene psychisch zusammenbricht oder ungewöhnliche Verhaltensweisen<br />
entwickelt.<br />
Neurotische Entwicklungen können sich zu einer Vielzahl von seelischen<br />
Krankheitsbildern verfestigen, die sich auch überlagern.<br />
Abhängigkeit, Sucht, zwanghafte Verhaltensweisen, Phobien und<br />
psychosomatische Erkrankungen gehören dazu. Neurotische Muster<br />
fin<strong>den</strong> sich in der einen oder anderen Form und in unterschiedlicher<br />
Ausprägung bei jedem Menschen. Problematisch wer<strong>den</strong> sie<br />
erst dann, wenn sie sich zu einem Krankheitsbild verfestigen.<br />
Psychose ist die schwerste Form einer psychischen Erkrankung. Sie<br />
ist der Oberbegriff <strong>für</strong> eine Reihe von Erkrankungen: Schizophrenien,<br />
endogene und exogene Depressionen, Manien, aber auch organisch<br />
bedingte seelische Erkrankungen, zum Beispiel als Folgen<br />
eines Unfalls. Ein wesentliches Kennzeichen ist ihr Verlauf in Phasen.<br />
Relativ gesunde Lebensabschnitte können abrupt oder schleichend<br />
durch Phasen akuter Krankheit unterbrochen wer<strong>den</strong> oder<br />
in Phasen eingeschränkter Belastbarkeit übergehen.<br />
versäumt oder abgelehnt. Dies kann zu Nachteilen führen, wenn<br />
Leistungen oder > Nachteilsausgleiche dadurch nicht in Anspruch<br />
genommen wer<strong>den</strong> können.<br />
Darauf sollte im Arbeitsleben geachtet wer<strong>den</strong>:<br />
> Unerklärliche Verhaltensänderungen eines Mitarbeiters oder<br />
eines Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> ansprechen, um das veränderte Verhalten<br />
zu verstehen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.<br />
> Es sollte eine zentrale Bezugsperson im Betrieb geben, mit der<br />
die betroffene Person ihre betrieblichen Angelegenheiten besprechen<br />
kann.<br />
> Arbeitsabläufe und Aufgaben strukturiert und transparent gestalten.<br />
> Über- wie auch Unterforderung vermei<strong>den</strong>.<br />
> Eindeutigkeit im Umgang hilft, Verunsicherungen abzubauen.<br />
> Medikamente können Nebenwirkungen haben, die sich auf die<br />
Leistungsfähigkeit auswirken.<br />
Die Betreuung seelisch behinderter Arbeitnehmer und die Beratung<br />
von Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen bei Problemen<br />
im psychosozialen Bereich ist eine Aufgabe der > Integrationsfachdienste,<br />
die im Auftrag des > Integrationsamtes tätig wer<strong>den</strong>.<br />
Tipps <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
Arbeitsplatz<br />
Beratung<br />
Im akuten Stadium der Erkrankung sind die psychischen Funktionen<br />
wie Denken, Fühlen, Handeln, Wahrnehmung und Orientierung<br />
erheblich beeinträchtigt. Das bedeutet, es tritt ein totaler<br />
oder weitgehender Realitätsverlust auf. Dies kann dazu führen,<br />
dass der Kontakt zur Umwelt zunehmend eingeschränkter wird.<br />
Der Betroffene kapselt sich ab und es wird immer schwerer, ihn in<br />
die Realität zurückzuholen.<br />
Sonderberufsschule<br />
> Berufsschule<br />
Sonderpädagogischer Förderbedarf<br />
Problem der Akzeptanz<br />
Viele seelisch erkrankte Menschen haben Schwierigkeiten, sich zu<br />
ihrer Behinderung zu bekennen. Sie haben Angst davor, stigmatisiert<br />
zu wer<strong>den</strong>. Oft sind sie auch nicht in der Lage, ihre Situation<br />
richtig einzuschätzen. Die Anerkennung einer > Schwerbehinderung<br />
bei der zuständigen Behörde wird von <strong>den</strong> Betroffenen oft<br />
Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer körperlichen, seelischen<br />
oder geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich beeinträchtigten<br />
Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen<br />
Schule teilnehmen können, wer<strong>den</strong> nach ihrem individuellen Bedarf<br />
sonderpädagogisch gefördert.<br />
186 187
s –<br />
Sonderschule<br />
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
–<br />
s<br />
Verfahren<br />
SGB III (Arbeitsförderung)<br />
Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern<br />
oder der Schule über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte<br />
und Förderort. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches<br />
Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten ein. Außerdem<br />
müssen die Eltern beteiligt wer<strong>den</strong>.<br />
Die sonderpädagogische Förderung ist in der > Ausbildungsordnung<br />
Sonderpädagogische Förderung (AO-SF) rechtlich geregelt.<br />
Sonderschule<br />
> Förderschule<br />
Soziale Kompetenz<br />
> Schlüsselqualifikationen<br />
Sozialgesetzbuch<br />
Durch das Sozialgesetzbuch (SGB) ist das Sozialrecht in einem<br />
einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst. Es sind mehrere<br />
eigenständige Bücher des Sozialgesetzbuches in Kraft. Für die Ausbildung<br />
und Beschäftigung behinderter Menschen sind insbesondere<br />
das Dritte Buch (SGB III) und das Neunte Buch (SGB IX) von<br />
Bedeutung.<br />
Inhalt des SGB III ist das Recht der Arbeitsförderung. Es umfasst vor<br />
allem die leistungsrechtlichen Grundlagen <strong>für</strong> die Förderung der<br />
Arbeitsvermittlung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung<br />
und die Entgeltersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld I<br />
(Arbeitslosenversicherung). Auch die Förderung der beruflichen Eingliederung<br />
behinderter Menschen ist Teil des Gesetzes. Das SGB III<br />
bildet die Grundlage <strong>für</strong> die Arbeit der > Agentur <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Das SGB IX umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur > Rehabilitation<br />
und > Teilhabe behinderter Menschen. Als sozialpolitisches<br />
Ziel aller Teilhabeleistungen nennt § 1 des SGB IX die Selbstbestimmung<br />
behinderter Menschen und ihre umfassende Teilhabe am<br />
Leben in der Gesellschaft. Das SGB IX definiert in § 2 die Begriffe<br />
> Behinderung und > Schwerbehinderung. Es beschreibt, was die<br />
verschie<strong>den</strong>en Leistungen zur Teilhabe jeweils konkret bewirken<br />
sollen, welche Leistungsinhalte sie haben und wer der da<strong>für</strong> zuständige<br />
Träger ist. Das Schwerbehindertenrecht wurde als Teil 2<br />
in das SGB IX integriert. Es umfasst die „besonderen Regelungen<br />
zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen”.<br />
Sozialpädiatrisches Zentrum<br />
Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine interdisziplinär arbeitende<br />
Einrichtung zur ambulanten Versorgung von Kindern<br />
und Jugendlichen, die von Entwicklungsstörungen bzw. von einer<br />
Behinderung betroffen oder bedroht sind. Es nimmt schwierige<br />
Aufgaben in Diagnostik und Therapie wahr, die die Möglichkeiten<br />
anderer diagnostisch und therapeutisch tätiger Stellen in der Regel<br />
übersteigen. Anders als in Frühförderstellen wer<strong>den</strong> hier Kinder<br />
und Jugendliche je<strong>den</strong> Alters behandelt. Sozialpädiatrische<br />
Zentren stehen fachlich und medizinisch unter ständiger ärztlicher<br />
Aufsicht.<br />
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
Unter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung versteht<br />
man, vereinfacht ausgedrückt, eine Beschäftigung als Arbeitnehmer.<br />
Der Arbeitnehmer muss Beiträge an die Sozialversicherungen<br />
zahlen (Krankheit, Pflege, Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit). Zu <strong>den</strong><br />
versicherungspflichtigen Personen gehören auch Auszubil<strong>den</strong>de<br />
und zum Teil Praktikanten.<br />
SGB IX (Rehabilitation<br />
und Teilhabe behinderter<br />
Menschen)<br />
188 189
s –<br />
Sprachbehinderung<br />
STARTKLAR! (Projekt)<br />
–<br />
s<br />
Keine Sozialversicherungspflicht besteht zum Beispiel <strong>für</strong> Selbstständige,<br />
Beamte und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“).<br />
Sprachbehinderung<br />
Bei Sprachbehinderungen ist der Gebrauch der Laut- und/oder der<br />
Schriftsprache nachhaltig gestört und die Kommunikation deutlich<br />
beeinträchtigt. Zu <strong>den</strong> Ursachen zählen unter anderen allgemeine<br />
Entwicklungsstörungen im Kindesalter, Erkrankungen oder<br />
Verletzungen des Gehirns, Hörstörungen oder andere Behinderungen.<br />
Man unterscheidet generell zwischen Sprach-, Sprech- und<br />
Stimmstörungen.<br />
Sprachstörungen<br />
Sprechstörungen<br />
Sprachstörungen bei Kindern sind die Folge eines gestörten<br />
Spracherwerbs. Sie können alle Bereiche der Sprache betreffen:<br />
Aussprache, Wortschatz, Grammatik und allgemein die Kommunikationsfähigkeit.<br />
Die Störungen zeigen sich also sowohl beim<br />
Verstehen und Sprechen als auch in kommunikativen Situationen<br />
und/oder beim Erwerb der Schriftsprache.<br />
Sprechstörungen bei Kindern treten häufig bei Entwicklungsverzögerungen<br />
auf. Es handelt sich hierbei um motorische Störungen<br />
der ausführen<strong>den</strong> Sprechorgane. Die Aussprache kann gekennzeichnet<br />
sein durch falsch gebildete Laute, Artikulationsstörungen<br />
oder Störungen im Sprechablauf (Stottern, Poltern).<br />
STARTKLAR! (Projekt)<br />
„STARTKLAR! Mit Praxis fit <strong>für</strong> die Ausbildung in NRW“ ist ein Angebot<br />
<strong>für</strong> Haupt-, Gesamt- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen.<br />
Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen<br />
8 bis 10, die <strong>den</strong> direkten Übergang in eine Ausbildung<br />
anstreben und zusätzliche Unterstützung benötigen.<br />
Eine Potenzialanalyse<br />
zeigt die persönlichen<br />
Stärken und Fähigkeiten<br />
Stimmstörungen<br />
Stimmstörungen äußern sich im Stimmklang, in der Stimmmelodie,<br />
der Belastbarkeit der Stimme und in Missempfindungen<br />
bis hin zu Schmerzen. Die Lautsprache ist hier <strong>für</strong> die Umwelt oft<br />
schwer verständlich.<br />
Betroffene Kinder mit > sonderpädagogischem Förderbedarf in<br />
Nordrhein-Westfalen können eine > Förderschule mit dem Förderschwerpunkt<br />
Sprache besuchen, wo sie gezielt gefördert wer<strong>den</strong>.<br />
Das Projekt fasst verschie<strong>den</strong>e Bausteine und Modelle der schulischen<br />
Berufsorientierung zu einem integrierten und frühzeitig<br />
beginnen<strong>den</strong> Angebot zusammen. Dazu gehören Lerneinheiten in<br />
der Schule und an außerschulischen Lernorten:<br />
> Jahrgangsstufe 8 – Kompetenzen feststellen und sich orientieren:<br />
Eine umfangreiche Potenzialanalyse ermittelt die Stärken und<br />
Fähigkeiten der Schüler. In überbetrieblichen oder vergleichbaren<br />
Berufsbildungsstätten lernen die Jugendlichen praktisches Arbeiten<br />
kennen und erproben sich in mindestens drei Berufsfeldern.<br />
Bausteine<br />
190 191
s –<br />
STARTKLAR!plus (Projekt)<br />
Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW<br />
–<br />
s<br />
> Jahrgangsstufe 9 – Praxisbezogen lernen und sich qualifizieren:<br />
Im Mittelpunkt stehen Kurse in selbst gewählten Berufsfeldern<br />
und Kurse zur Stärkung der Fach- und Sozialkompetenz.<br />
> Jahrgangsstufe 10 – Berufswahl konkretisieren und in Ausbildung<br />
begleiten: Die Jugendlichen wer<strong>den</strong> auf <strong>den</strong> Übergang in<br />
eine Berufsausbildung gezielt vorbereitet.<br />
Projekt<br />
STARTKLAR!plus ist ein gemeinsames Projekt<br />
der Landschaftsverbände <strong>Rheinland</strong> und<br />
Westfalen-Lippe sowie der Regionaldirektion<br />
Nordrhein-Westfalen und der Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit.<br />
Projekt<br />
Module<br />
STARTKLAR! wird umgesetzt von der > Stiftung<br />
Partner <strong>für</strong> Schule NRW, der Landes-Gewerbeförderungsstelle<br />
des nordrhein-westfälischen<br />
Handwerks e.V. und dem Bundesinstitut <strong>für</strong><br />
Berufsbildung. Mehr Informationen unter<br />
www.partner-fuer-schule.nrw.de > Projekte ><br />
Startklar<br />
STARTKLAR!plus (Projekt)<br />
„STARTKLAR!plus – vertiefte Berufsorientierung <strong>für</strong> (schwer-)behinderte<br />
Schülerinnen und Schüler“ unterstützt die berufliche<br />
Orien tierung ab Klasse 8.<br />
Das Programm besteht aus vier Modulen, die speziell <strong>für</strong> Jugendliche<br />
mit > sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt wur<strong>den</strong>:<br />
> > Kompetenzfeststellung<br />
> Vertiefte berufsfeldbezogene > Berufsorientierung zur Vorbereitung<br />
einer behinderungsgerechten Berufswahl und Entscheidungsfindung<br />
> > Betriebspraktikum<br />
> > Elternarbeit<br />
Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW<br />
Die Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW wurde gegründet, um die<br />
dauerhafte und systematische Zusammenarbeit von Schule und<br />
Wirtschaft zu fördern. Sie versteht sich dabei als Partner <strong>für</strong> die<br />
Schulen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.<br />
Die Schulen können mit der Unterstützung von Betrieben gemeinsame<br />
Projekte zusätzlich zum normalen Lehrbetrieb der Schule<br />
realisieren. Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit,<br />
gesellschaftliche Verantwortung durch konkretes Engagement an<br />
Schulen des Landes zu übernehmen und dies in der Öffentlichkeit<br />
bekannt zu machen.<br />
Die Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW wurde im Juni 2003 durch<br />
das Land Nordrhein-Westfalen und neun Wirtschaftsunternehmen<br />
gegründet. Bis Ende 2009 hat sich die Zahl der Stifter auf 34<br />
erhöht, die gemeinsam Projekte umsetzen.<br />
Mehr Informationen<br />
www.partner-fuer-schule.nrw.de<br />
Projekte mit<br />
Unternehmen<br />
192 193
s –<br />
Studien- und Berufswahlkoordinator<br />
Studien- und Berufswahlkoordinator<br />
T<br />
Nach dem > Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in NRW<br />
sind die Schulen aufgefordert, eine Koordinatorin oder einen Koordinator<br />
<strong>für</strong> die Studien- und Berufsorientierung (StuBO-Koordinator/-<br />
Koordinatorin) zu benennen.<br />
Ansprechpartner<br />
Aufgaben<br />
Die StuBO-Koordinatoren sind innerhalb und außerhalb der Schule<br />
Ansprechpartner <strong>für</strong> das Themenfeld Berufs orientierung sowie Initiatoren<br />
<strong>für</strong> schulische Aktivitäten in diesem Bereich.<br />
Zu <strong>den</strong> Aufgaben der StuBO-Koordinatoren gehört:<br />
> die Einbindung der Berufsorientierung in die Schulprogrammarbeit,<br />
> Organisations- und Teamentwicklung,<br />
> die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit,<br />
> die Koordination von Schülerbetriebspraktika,<br />
> die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und<br />
> die Organisation von Informationsveranstaltungen.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Die > Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW hat ein<br />
eigenes Informationsportal <strong>für</strong> StuBO-Koordinatoren<br />
eingerichtet. Dort findet man auch Materialien<br />
zur „Qualifizierung der Koordinatorinnen und<br />
Koordinatoren <strong>für</strong> Berufs- und Studienorientierung“,<br />
die in dem gleichnamigen Projekt im Jahr<br />
2008 eingesetzt wur<strong>den</strong>:<br />
www.partner-fuer-schule.nrw.de > Projekte<br />
> StuBO<br />
Technische Arbeitshilfen<br />
Technische Arbeitshilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen sollen vorhan<strong>den</strong>e<br />
Fähigkeiten fördern und ausgefallene Fähigkeiten zumindest<br />
teilweise ersetzen, um eine Arbeitstätigkeit zu erleichtern oder<br />
überhaupt erst zu ermöglichen.<br />
Technische Arbeitshilfen können als Einzelmaßnahme eingesetzt<br />
wer<strong>den</strong>, zum Beispiel die Anschaffung eines orthopädischen Bürostuhls.<br />
Meistens sind sie aber Bestandteil einer umfassen<strong>den</strong><br />
ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes.<br />
Eine entsprechende Beratung bieten die > Technischen<br />
Beratungsdienste der Integrationsämter an. Im Rahmen der > Begleiten<strong>den</strong><br />
Hilfe im Arbeitsleben kann die Anschaffung von technischen<br />
Arbeitshilfen finanziell gefördert wer<strong>den</strong>.<br />
Technischer Beratungsdienst<br />
Der Technische Beratungsdienst des > Integrationsamtes berät<br />
und unterstützt in allen Fragen rund um die Einrichtung und Ausstattung<br />
von Arbeitsplätzen <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen.<br />
Die beraten<strong>den</strong> Ingenieure kennen die neuesten Entwicklungen<br />
der technischen Arbeitshilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen. Sie halten<br />
Kontakt mit <strong>den</strong> Betrieben, sind mit <strong>den</strong> Problemen vor Ort<br />
vertraut und entwickeln Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit<br />
mit allen Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, ggf. > Integrationsteam).<br />
Technische Beratungsdienste gibt es auch bei <strong>den</strong> ><br />
Agenturen <strong>für</strong> Arbeit.<br />
Behinderungsgerechter<br />
Arbeitsplatz<br />
194<br />
195
T –<br />
Teilhabe (behinderter Menschen)<br />
Trainingswohnung<br />
–<br />
T<br />
Keine bundeseinheitlichen<br />
Regelungen<br />
Teilhabe (behinderter Menschen)<br />
Teilhabe ist ein Begriff aus dem > Sozialgesetzbuch IX, der <strong>den</strong> veralteten<br />
Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Behinderte oder von<br />
> Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen nach dem<br />
Sozialgesetzbuch IX und <strong>den</strong> rechtlichen Vorschriften der > Rehabilitationsträger<br />
erhalten. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und<br />
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern<br />
und Benachteiligungen zu vermei<strong>den</strong>. Die betroffenen Menschen<br />
sollen nicht mehr wie früher als Adressat oder Objekt öffentlicher<br />
Versorgung und Fürsorge verstan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />
Teilqualifizierungen<br />
Teilqualifizierungen haben das Ziel, berufsspezifische (auf einen<br />
Ausbildungsberuf bezogene) Ausbildungsinhalte und Qualifikationen<br />
zu vermitteln. Zielgruppe sind Jugendliche, die nicht in der Lage<br />
sind, eine reguläre > Berufsausbildung („Vollausbildung“) zu absolvieren.<br />
Angestrebt wird die Vermittlung in Arbeit. Die fachtheoretischen<br />
und fachpraktischen Inhalte sollen sich an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />
> Ausbildungsrahmenplänen orientieren.<br />
Teilqualifizierungen können beispielsweise in einem > Berufsbildungswerk<br />
oder in anderen > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Einrichtungen<br />
erworben wer<strong>den</strong>. Die Träger der Maßnahmen vergeben in der Regel<br />
ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, welche konkreten Inhalte<br />
vermittelt wor<strong>den</strong> sind. Das Konzept der Teilqualifizierung unterliegt<br />
keiner bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung. Begrifflich<br />
sind Teilqualifizierungen vom Konzept der Ausbildungsbausteine<br />
und der > Qualifizierungsbausteine abzugrenzen. Für letztere gibt<br />
es einen konkreten rechtlichen Rahmen.<br />
Theoriereduzierte Ausbildung<br />
> Werkerausbildung<br />
Trainingswohnung<br />
In <strong>den</strong> > Berufspraxisstufen der Förderschulen spielt das Thema<br />
Wohnen eine zunehmend wichtige Rolle. Die Schüler lernen bereits<br />
hier unterschiedliche Wohnformen kennen (Wohngruppen<br />
im Heim, > Ambulant Betreutes Wohnen usw.) und können über<br />
ihre individuellen Wünsche zum Thema Wohnen diskutieren. Es<br />
wird ihnen beigebracht, welche Fähigkeiten <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />
Wohnformen nötig sind und welche Tätigkeiten auf sie zukommen,<br />
wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.<br />
Die Schüler sollen ein möglichst großes Maß an Selbstständigkeit<br />
in allen Lebensbereichen erlernen, damit sie nach der Schule mit<br />
dem Betreuten Wohnen eine Alternative zur Wohnheimunterbringung<br />
haben. Zu diesem Zweck bieten manche Schulen ihren<br />
Schülerinnen und Schülern der Berufspraxisstufe die Möglichkeit,<br />
regelmäßig Trainings- oder Probewohnungen zu nutzen, wo sie<br />
mit Betreuung unter realistischen Bedingungen das Wohnen und<br />
Zusammenleben in einer kleinen Gruppe erproben können.<br />
Angebot der Schule<br />
196 197
U<br />
Unterstützte Beschäftigung<br />
danke ist die Forderung nach > Inklusion und einem umfassen<strong>den</strong><br />
Diskriminierungsschutz <strong>für</strong> behinderte Menschen.<br />
In diesem Plan hat die Bundesregierung konkrete Ziele und Maßnahmen<br />
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
festgelegt.<br />
Nationaler<br />
Aktionsplan<br />
–<br />
U<br />
Leistungen an<br />
Arbeitgeber<br />
Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn (Modell)<br />
Das Angebot des <strong>Landschaftsverband</strong>s <strong>Rheinland</strong> (LVR) richtet sich<br />
an Beschäftigte in einer > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen sowie<br />
an wesentlich behinderte Schulabgänger mit > sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
Betriebe, die Betroffene einstellen oder ausbil<strong>den</strong>, können Lohnkostenzuschüsse<br />
in Höhe von 70 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohns<br />
erhalten. Fachliche Beratung und Begleitung durch einen<br />
> Integrationsfachdienst ergänzen die finanzielle Förderung.<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Über die UN-Behindertenrechtskonvention informiert<br />
der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung,<br />
bei dem auch die staatliche Koordinierungsstelle<br />
zur Umsetzung der Konvention<br />
angesiedelt ist:<br />
www.behindertenbeauftragter.de > Themen ><br />
Internationale und EU-Politik > Vereinte Nationen<br />
Leistungen an schwerbehinderte<br />
Menschen<br />
Zu <strong>den</strong> Leistungen an schwerbehinderte Menschen gehören Vorbereitung,<br />
Training und Vermittlung eines geeigneten Ausbildungs-<br />
oder Arbeitsplatzes sowie intensive fachliche Begleitung<br />
durch <strong>den</strong> Integrationsfachdienst bzw. ein > betriebliches Arbeitstraining.<br />
UN-Behindertenrechtskonvention<br />
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte<br />
von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)<br />
ist der erste Völkerrechtsvertrag, der <strong>den</strong> anerkannten<br />
Katalog der Menschenrechte auf die Situation behinderter Menschen<br />
zuschneidet. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am<br />
26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten. Zentraler Leitge-<br />
Unterricht, zielgleich/zieldifferent<br />
> Gemeinsamer Unterricht<br />
Unterstützte Beschäftigung<br />
Unterstützte Beschäftigung (UB) ist die individuelle betriebliche<br />
Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen<br />
mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes und damit eine Alternative zur Arbeit in<br />
einer > Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM).<br />
Die Unterstützte Beschäftigung richtet sich vor allem an Schulabgänger<br />
aus > Förderschulen sowie an behinderte Menschen, die<br />
Zielgruppe<br />
198 199
U –<br />
Unterstützte Beschäftigung<br />
Unterstützte Kommunikation<br />
–<br />
U<br />
Ablauf<br />
ohne diese Maßnahme in einer Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
beschäftigt wären.<br />
Die Unterstützte Beschäftigung gliedert sich in zwei Abschnitte:<br />
> Qualifizierung: Zunächst erfolgt die individuelle betriebliche<br />
Qualifizierung, zum Beispiel durch einen > Integrationsfachdienst.<br />
Zuständiger Rehabilitationsträger ist in der Regel die ><br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit. Die Qualifizierung dauert bis zu zwei Jahre,<br />
in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre.<br />
> Berufsbegleitung: Wenn danach ein sozialversicherungspflichtiges<br />
Arbeitsverhältnis zustande kommt, aber noch weitergehende<br />
Unterstützung benötigt wird, kann das > Integrationsamt<br />
eine Berufsbegleitung fördern. Hier<strong>für</strong> gibt es keine<br />
zeitliche Beschränkung.<br />
Unterstützte Kommunikation<br />
Unterstützte Kommunikation (UK) ist ein Ansatz zur Förderung<br />
der Kommunikation von nicht oder wenig sprechen<strong>den</strong> Kindern,<br />
Jugendlichen und Erwachsenen, der alle zur Verfügung stehen<strong>den</strong><br />
Äußerungs- und Mitteilungsmöglichkeiten des behinderten<br />
Menschen einbezieht. Der Begriff umfasst pädagogische und<br />
therapeutische Maßnahmen, die eine Erweiterung der kommunikativen<br />
Möglichkeiten von Betroffenen bezwecken. Beispiele <strong>für</strong><br />
Metho<strong>den</strong> der Unterstützen Kommunikation sind die > gestützte<br />
Kommunikation oder die Gebär<strong>den</strong>-unterstützte Kommunikation.<br />
Mehr Informationen<br />
ß<br />
Hinweis<br />
Die Unterstützte Beschäftigung ist kein Ersatz <strong>für</strong><br />
eine > Berufsausbildung oder <strong>für</strong> > berufsvorbereitende<br />
Bildungsmaßnahmen (Berufsvorbereitung). Sie ist<br />
diesen Alternativen gegenüber immer nachrangig.<br />
www.isaac-online.de<br />
Ein Weg auf <strong>den</strong><br />
allgemeinen Arbeitsmarkt:<br />
die Unterstützte<br />
Beschäftigung<br />
200 201
V<br />
Vorteile<br />
Vertrauenslehrer<br />
An einen Vertrauenslehrer (auch Beratungslehrer genannt) können<br />
sich Schülerinnen und Schüler wen<strong>den</strong>, wenn sie persönliche<br />
oder schulische Probleme haben. Dies kann zum Beispiel eine als<br />
ungerecht empfun<strong>den</strong>e Behandlung oder Benotung durch andere<br />
Lehrer sein, aber auch alle anderen Belange können mit einem<br />
Vertrauenslehrer besprochen wer<strong>den</strong>. Vertrauenslehrer kann es an<br />
jeder Schulform geben. Sie wer<strong>den</strong> vom Schülerrat oder der Klassensprecherversammlung<br />
auf ein Jahr gewählt und können in der<br />
Regel unbegrenzt wieder gewählt wer<strong>den</strong>. Häufig wer<strong>den</strong> zwei<br />
Vertrauenspersonen gewählt, um geschlechterspezifische Belange<br />
vertreten zu können. Die Wahl der Vertrauenslehrer wird durch<br />
das Schulgesetz <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Vertrauenslehrer<br />
haben das Recht, an <strong>den</strong> Sitzungen des Schülerrates<br />
teilzunehmen und beraten diesen bei seinen Entscheidungen.<br />
Verzahnte Ausbildung<br />
Bei einer verzahnten Ausbildung absolvieren Jugendliche, die<br />
in einer > Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation ausgebildet<br />
wer<strong>den</strong>, Teile ihrer praktischen Ausbildung in einem Betrieb. Viele<br />
> Berufsbildungswerke in Deutschland bieten heute eine verzahnte<br />
Ausbildung an: Die betriebliche Phase dauert mindestens sechs<br />
Monate und wird individuell angepasst.<br />
Die behinderten jungen Menschen können wertvolle berufliche<br />
Erfahrungen sammeln, Betriebspraxis kennen lernen und dadurch<br />
Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (Projekt)<br />
ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die<br />
Betriebe ihrerseits lernen die behinderten Auszubil<strong>den</strong><strong>den</strong> „ohne<br />
Risiko“ über einen längeren Zeitraum kennen. Denn die Fachkräfte<br />
des Berufsbildungswerkes (Ausbilder, Sozialpädagogen usw.) begleiten<br />
die betriebliche Phase und unterstützen bei allen Fragen<br />
und Schwierigkeiten.<br />
Die > Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken wurde von<br />
2004 bis 2009 in Modellprojekten (VAMB und VAmB) erfolgreich<br />
erprobt. Mittlerweile haben 45 der bundesweit 52 Berufsbildungswerke<br />
diese Ausbildungsform in ihr Regelangebot aufgenommen.<br />
Mehr Informationen<br />
www.bagbbw.de > Angebote <strong>für</strong> junge Menschen ><br />
Unterstützungsangebote > Ausbildung > Verzahnte<br />
Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)<br />
Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken<br />
(Projekt)<br />
Die > verzahnte Ausbildung bietet behinderten jungen Menschen<br />
an Berufsbildungswerken die Möglichkeit, Teile ihrer Ausbildung<br />
in Betrieben der Wirtschaft zu absolvieren. Im Rahmen des Projektes<br />
„Verzahnte Ausbildung Metro Group mit Berufsbildungswerken“<br />
(VAMB) wurde diese Ausbildungsform von 2005 bis 2007 mit<br />
lernbehinderten Jugendlichen erfolgreich erprobt. Akteure des<br />
Modellversuchs waren damals die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der Berufsbildungswerke und der Handelskonzern METRO Group<br />
in Düsseldorf.<br />
Regelangebot<br />
–<br />
V<br />
202 203
V –<br />
Vollausbildung<br />
Folgeprojekt<br />
In dem zweijährigen Folgeprojekt „Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken“<br />
(VAmB) wurde das Konzept erweitert. Dieses<br />
Mal waren mehrere Großunternehmen und viele kleine und mittlere<br />
Betriebe als Kooperationspartner beteiligt. Inzwischen ist die<br />
verzahnte Ausbildung als Leistungsangebot im Programm vieler<br />
Berufsbildungswerke verankert.<br />
W<br />
Werker<br />
Projekt<br />
Vollausbildung<br />
> Regelausbildung<br />
Ausführliche Informationen zur Durchführung<br />
und zu <strong>den</strong> Ergebnissen der bei<strong>den</strong> Modell -<br />
projekte unter<br />
www.vamb-projekt.de<br />
Vorstellungsgespräch<br />
> Bewerbung<br />
> Fachpraktiker<br />
> Werkerausbildung<br />
Werkerausbildung<br />
Die Werkerausbildung ist eine Berufsausbildung nach > besonderen<br />
Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen. Die neuere<br />
Berufsbezeichnung <strong>für</strong> „Werker“ lautet „Fachpraktiker/Fachpraktikerin<br />
<strong>für</strong> …“. Derzeit bestehen jedoch noch verschie<strong>den</strong>e Bezeichnungen<br />
nebeneinander.<br />
Die Werkerausbildung umfasst in der Regel einen Zeitraum von<br />
drei bis dreieinhalb Jahren. Wie bei allen dualen Ausbildungen<br />
wer<strong>den</strong> die Ausbildungsinhalte im Betrieb, ggf. überbetrieblich,<br />
und in der > Berufsschule vermittelt. Die Abschlussprüfung wird<br />
vor der zuständigen > Kammer abgelegt. Die Ausbildungsinhalte<br />
orientieren sich an vergleichbaren Ausbildungen <strong>für</strong> Menschen<br />
ohne Behinderung.<br />
Ausbildungsinhalte<br />
Ein Jugendlicher kann nur dann eine Werkerausbildung beginnen,<br />
wenn die zuständige > Agentur <strong>für</strong> Arbeit nach Beratung bzw. Begutachtung<br />
(> Berufspsychologischer Service) <strong>den</strong> gesetzlichen<br />
Anspruch festgestellt hat. Für eine Förderung durch die Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit muss zusätzlich die notwendige > Ausbildungsreife vorliegen<br />
oder im Rahmen einer berufsvorbereiten<strong>den</strong> Maßnahme<br />
(> Berufsvorbereitung) erlangt wer<strong>den</strong>.<br />
Voraussetzungen<br />
204<br />
205
w – Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
Werkstattjahr<br />
–<br />
w<br />
Berufe<br />
Eingangsverfahren<br />
Die Datenbank der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit > BerufeNet listet<br />
derzeit 58 Ausbildungsberufe <strong>für</strong> behinderte Menschen auf. Die<br />
Zahl der tatsächlich bestehen<strong>den</strong> Werkerausbildungen ist um ein<br />
Vielfaches höher. Hier wird eine Vereinheitlichung angestrebt.<br />
Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
Die Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung<br />
zur beruflichen > Teilhabe behinderter Menschen und zur<br />
Eingliederung in das Arbeitsleben. Menschen, die wegen ihrer Behinderung<br />
nicht auf dem allgemeinen > Arbeitsmarkt tätig sein<br />
können, erhalten hier eine angemessene berufliche Bildung und<br />
eine Beschäftigung. Die Werkstatt als berufliche Rehabilitationseinrichtung<br />
ermöglicht es ihnen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln<br />
oder wiederzugewinnen und ein Arbeitsentgelt zu erzielen.<br />
Im Eingangsverfahren der WfbM wird ermittelt, <strong>für</strong> welche Tätigkeiten<br />
der behinderte Mensch geeignet ist bzw. ob er dort tätig<br />
sein kann.<br />
Werkstattjahr<br />
Das Werkstattjahr ist eine Maßnahme im Bereich der > Berufsvorbereitung.<br />
Sie richtet sich speziell an Jugendliche, die voraussichtlich<br />
eine > berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit nicht erfolgreich absolvieren können.<br />
Ziel des Werkstattjahres ist die Entwicklung konkreter persönlicher<br />
Perspektiven <strong>für</strong> <strong>den</strong> Übergang ins reguläre Ausbildungs- und<br />
Beschäftigungssystem, aber auch in weitergehende berufsvorbereitende<br />
Maßnahmen. Die Teilnehmer können reale betriebliche<br />
Arbeitssituationen kennen lernen und sich darin bewähren. Mit<br />
dem Werkstattjahr soll insgesamt die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit<br />
der Jugendlichen verbessert wer<strong>den</strong>.<br />
An zwei Tagen in der Woche besuchen die Jugendlichen die<br />
> Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />
(KSoB) des Berufskollegs. An <strong>den</strong> restlichen drei Tagen wer<strong>den</strong><br />
sie bei einem Bildungsträger qualifiziert. Außerdem ist ein<br />
mindestens sechswöchiges > Betriebspraktikum vorgesehen.<br />
Ziel<br />
Ablauf<br />
Berufsbildungsbereich<br />
Arbeitsbereich<br />
Hier soll der behinderte Mensch in seiner Leistungsfähigkeit und<br />
Persönlichkeitsentwicklung so weit gefördert wer<strong>den</strong>, dass eine<br />
geeignete Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM oder auch<br />
auf dem allgemeinen > Arbeitsmarkt möglich ist.<br />
Die WfbM soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen<br />
zur Ausübung geeigneter Tätigkeiten verfügen. Die Beschäftigten<br />
erledigen im Arbeitsbereich Produktionsaufträge und erbringen<br />
Dienstleistungen. Die Arbeitsplätze müssen einerseits<br />
<strong>den</strong> Erfordernissen der Arbeitswelt, andererseits aber auch <strong>den</strong><br />
besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen Rechnung<br />
tragen. Sind die Voraussetzungen gegeben, wird ein Übergang auf<br />
<strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt (z. B. durch > Außenarbeitsplätze<br />
in Betrieben, > Integrationsprojekte und > Probebeschäftigungen).<br />
Die Förderung soll sich am individuellen Qualifizierungsbedarf der<br />
Jugendlichen orientieren. Sie umfasst:<br />
> Kompetenzanalyse (> Kompetenzfeststellung)<br />
> Aufbau von > Schlüsselkompetenzen<br />
> Berufliche Orientierung<br />
> Erwerb fachlicher Kompetenzen in einem ausgewählten Berufsfeld<br />
(Bescheinigung anhand von > Qualifizierungsbausteinen)<br />
> Erstellung einer Förderempfehlung (Entwicklung von Anschlussperspektiven)<br />
Die Teilnehmer am Werkstattjahr wer<strong>den</strong> von der > Berufsberatung<br />
der Agentur <strong>für</strong> Arbeit ausgewählt.<br />
Module<br />
Auswahl<br />
206 207
w – Werkstufe<br />
Werkstufe<br />
Z<br />
> Berufspraxisstufe<br />
Wohnortnahe berufliche Rehabilitation<br />
Einrichtungen<br />
Die wohnortnahe berufliche Rehabilitation ermöglicht jungen<br />
Menschen, die aufgrund ihrer > Behinderung besondere Unterstützung<br />
benötigen, eine > betriebliche Berufsausbildung am Heimatort<br />
– als Alternative zur überbetrieblichen Ausbildung, beispielsweise<br />
in einem weiter entfernten > Berufsbildungswerk.<br />
Wohnortnahe Angebote erweitern die Wahlmöglichkeiten von<br />
Menschen mit Behinderungen. Sie realisieren Qualifizierung und<br />
Integration im vertrauten sozialen Umfeld. Einrichtungen der wohnortnahen<br />
beruflichen Rehabilitation nutzen regionale Netzwerke,<br />
um die > Berufsvorbereitung und die Berufsausbildung entweder<br />
direkt in Betrieben oder betriebsnah entsprechend dem individuellen<br />
Förderbedarf zu gestalten. Gleichzeitig können sie <strong>den</strong> Übergang<br />
in eine betriebliche Beschäftigung erleichtern.<br />
Zukunft fördern (Projekt)<br />
Das Projekt „Zukunft fördern – vertiefte Berufsorientierung gestalten“<br />
wurde 2008 gestartet, um die Berufs- und Studienorientierung<br />
aller allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong>, weiterführen<strong>den</strong> Schulen<br />
Nordrhein-Westfalens zu unterstützen. Sie bietet <strong>den</strong> Schulen die<br />
Möglichkeit, durch gezielte Maßnahmen die Berufs- und Studienorientierung<br />
vor Ort auszubauen und zu vertiefen.<br />
Im Rahmen von „Zukunft fördern“ wur<strong>den</strong> schulform-spezifische<br />
Module entwickelt, die in Schulen eingesetzt und finanziell gefördert<br />
wer<strong>den</strong> können, zum Beispiel die Module:<br />
> > Berufsorientierungsbüro,<br />
> > Berufsorientierungscamp,<br />
> > Kompetenzfeststellung und<br />
> > Berufsorientierung an Förderschulen.<br />
Module<br />
Projekt<br />
Das Projekt wird von der > Stiftung Partner <strong>für</strong><br />
Schule NRW und der Landes-Gewerbeförderungsstelle<br />
des nordrhein-westfälischen Handwerks<br />
e.V. umgesetzt. Mehr Informationen unter<br />
www.partner-fuer-schule.nrw.de > Projekte ><br />
Zukunft fördern<br />
208<br />
209
Literatur<br />
Anhang<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT (Hrsg.): Die<br />
Betriebserkundung – Einblicke in die Wirtschaft. (ohne Datum)<br />
Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung (Hrsg.): Kompetenzfeststellung.<br />
Verfahren zur Kompetenzfeststellung junger Menschen (Expertise<br />
inklusive eines Handlungsleitfa<strong>den</strong>s). Bonn 2005<br />
Literatur<br />
Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.): Übergänge mit System. Länderstudie<br />
Nordrhein-Westfalen. Prof. Dr. Dieter Euler, Dr. Monika<br />
Reemtsma-Theis. Institut <strong>für</strong> Wirtschaftspädagogik Universität<br />
St. Gallen 2010<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (Hrsg.):<br />
> Werde fit <strong>für</strong> deine Ausbildung. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />
(BvB). Information <strong>für</strong> Jugendliche.<br />
> Berufsausbildung <strong>für</strong> Menschen mit besonderem Förderbedarf.<br />
Information <strong>für</strong> Jugendliche.<br />
> Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE).<br />
Information <strong>für</strong> Jugendliche.<br />
> Angebote der Berufsberatung. Dienste und Leistungen <strong>für</strong><br />
Jugend liche und junge Erwachsene. (Merkblatt 11)<br />
> Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. Für Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer. Dienste und Leistungen der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit (Merkblatt 12)<br />
> So schaffst du deine Ausbildung. Ausbildungsbegleitende Hilfen<br />
(abH). Information <strong>für</strong> Jugendliche.<br />
> Berufswahltest (BWT). <strong>Fit</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Sprung ins Berufsleben? Info r-<br />
mationen <strong>für</strong> Jugendliche.<br />
> Ratgeber Ausbildung. Informationen <strong>für</strong> Arbeitgeber.<br />
> Vertiefte Berufsorientierung. Handbuch. Nürnberg 2010<br />
Bundesministerium <strong>für</strong> Bildung und Forschung (Hrsg.): Berufsbildungsbericht.<br />
Berlin 2012<br />
Ministerium <strong>für</strong> Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen (Hrsg.): Schule in Nordrhein-Westfalen, Bildungsbericht<br />
2009. Düsseldorf 2009<br />
Studienkreis Schule Wirtschaft Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Lernortkooperationen<br />
– Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen.<br />
Sonderreihe Heft 26 (Lernpartnerschaft). Düsseldorf 2004<br />
Barbara Koch, Johannes Kortenbusch (Hrsg.): Individuell fördern in<br />
der Berufs- und Studienorientierung. Eine Handreichung <strong>für</strong> Lehrerinnen<br />
und Lehrer in Nordrhein-Westfalen. Bielefeld 2009<br />
Heft 1: Berufs- und Studienorientierung in Nordrhein-Westfalen.<br />
Ein Überblick.<br />
Heft 2: Der Berufswahlpass (BWP) als Instrument individueller Förderung<br />
in der Sekundarstufe I<br />
Heft 4: Berufsberatung der Agentur <strong>für</strong> Arbeit und Schule.<br />
Heft 5: Förderplanung zur beruflichen Integration.<br />
Heft 6: Begleitende Beratung in der Berufs- und Studienorientierung.<br />
Heft 7: Lernort Betrieb.<br />
Heft 8: Anschlussorientierte Kompetenzfeststellung und -förderung.<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Haupt<strong>für</strong>sorgestellen<br />
(Hrsg.): ABC Behinderung & Beruf. Handbuch <strong>für</strong> die<br />
betriebliche Praxis. 2011<br />
210 211
Internet<br />
Internet<br />
Internet<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
www.arbeitsagentur.de<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der Berufsbildungswerke<br />
www.bagbbw.de<br />
Beauftragter der Bundesregierung<br />
<strong>für</strong> die Belange<br />
behinderter Menschen<br />
www.behindertenbeauftragter.de<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der Integration s-<br />
ämter und Haupt<strong>für</strong>sorgestellen<br />
(BIH)<br />
www.integrationsaemter.de<br />
Online-Fachlexikon „ABC<br />
Behinderung & Beruf“:<br />
www.integrationsaemter.<br />
de/fachlexikon<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
SCHULEWIRTSCHAFT<br />
www.schulewirtschaft.de<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Wohnortnahe<br />
berufliche Rehabilitationseinrichtungen<br />
www.bag-wbr.de<br />
Bundesinstitut <strong>für</strong><br />
Berufsbildung<br />
www.bibb.de<br />
Bundesministerium <strong>für</strong><br />
Bildung und Forschung<br />
www.bmbf.de<br />
Bundesministerium <strong>für</strong><br />
Arbeit und Soziales<br />
www.bmas.de<br />
Das Kölner Bildungsportal<br />
www.bildung.koeln.de<br />
einfach teilhaben<br />
Informationsportal <strong>für</strong><br />
Menschen mit Behinderungen,<br />
ihre Angehörigen,<br />
Verwaltungen und<br />
Unternehmen:<br />
www.einfach-teilhaben.de<br />
Gesellschaft <strong>für</strong> innovative<br />
Beschäftigung mbH (G.I.B)<br />
Informationen über Projekte<br />
und Förderprogramme<br />
u.a. aus dem Bereich<br />
„Jugend und Beruf“:<br />
www.gib.nrw.de<br />
Good Pracice Center<br />
Informationen über „Gute<br />
Praxis“ in der Förderung<br />
von Benachteiligten:<br />
www.good-practice.de<br />
Integration/Inklusion Köln<br />
Informationsportal zum<br />
Themenschwerpunkt integrative/inklusive<br />
Bildung:<br />
www.inkoe.de<br />
Kooperationsverbund<br />
Jugendsozialarbeit<br />
www.jugendsozialarbeit.de<br />
Kultusministerkonferenz<br />
www.kmk.org<br />
Landeskoordinierungsstelle<br />
der Kommunalen<br />
Integra tionszentren NRW<br />
www.kommunale-integrationszentren-nrw.de<br />
Landesrecht NRW<br />
Schulgesetz <strong>für</strong> das Land<br />
Nordrhein-Westfalen u.a.:<br />
https://recht.nrw.de<br />
<strong>Landschaftsverband</strong><br />
<strong>Rheinland</strong><br />
www.lvr.de<br />
<strong>Landschaftsverband</strong><br />
Westfalen Lippe<br />
www.lwl.org<br />
Ministerium <strong>für</strong> Arbeit,<br />
Integration und Soziales<br />
des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
www.mais.nrw.de<br />
Arbeitspolitik in NRW:<br />
www.arbeit.nrw.de<br />
Ministerium <strong>für</strong> Schule und<br />
Weiterbildung des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Das Bildungsportal:<br />
www.schulministerium.<br />
nrw.de<br />
Berufs- und Studienorientierung<br />
sowie Übergangsangebote<br />
in NRW:<br />
www.berufsorientierungnrw.de<br />
Berufsbildung:<br />
www.berufsbildung.nrw.de<br />
Sicherung der Bildungsstandards:<br />
www.standardsicherung.<br />
schulministerium.nrw.de<br />
Zukunftsschulen NRW –<br />
Netzwerk Lernkultur<br />
Individuelle Förderung:<br />
www.zukunftsschulennrw.de<br />
Planet-beruf.de<br />
Informationen der Bundesagentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit zu<br />
Berufswahl, Bewerbung<br />
und Ausbildung:<br />
www.planet-beruf.de<br />
Regionale Arbeitsstellen<br />
zur Förderung von Kindern<br />
und Jugendlichen aus<br />
Zuwandererfamilien<br />
www.raa.de<br />
REHADAT<br />
Informationssystem zur<br />
beruflichen Rehabilitation:<br />
www.rehadat.de<br />
REHADAT-talentplus<br />
Informationen zu Arbeitsleben<br />
und Behinderung:<br />
www.talentplus.de<br />
REHADAT-Bildungsportal<br />
Informationen zu Berufsfindung,<br />
Qualifizierung und<br />
Ausbildung <strong>für</strong> junge Menschen<br />
mit Förderbedarf:<br />
www.rehadat-bildung.de<br />
Stiftung Partner <strong>für</strong><br />
Schule NRW<br />
www.partner-fuer-schule.<br />
nrw.de<br />
StuBO-Portal NRW<br />
Informationen und<br />
Mate rialien zur Berufsund<br />
Studienorientierung.<br />
Das Portal richtet sich<br />
vor allem an die Koordinatorinnen<br />
und Koordinatoren<br />
<strong>für</strong> Berufs- und Studienorientierung<br />
(StuBO):<br />
www.partner-fuer-schule.<br />
nrw.de > Für Schulen ><br />
Projekte > StuBo<br />
ZB online<br />
Internetarchiv der<br />
ZB Zeitschrift: Behinderte<br />
Menschen im Beruf:<br />
www.zb-net.de<br />
ZB <strong>Rheinland</strong><br />
Internetarchiv der Regionalausgabe<br />
der ZB Zeitschrift:<br />
Behinderte Menschen<br />
im Beruf, Nachrichten des<br />
Integrationsamtes beim<br />
<strong>Landschaftsverband</strong><br />
<strong>Rheinland</strong>:<br />
www.integrationsamt.<br />
lvr.de > Informationen <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen ><br />
Informationsschriften<br />
212 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
213
✔ BEiSPiELE AUS<br />
DEr PrAXiS:<br />
So gelingt der<br />
Sprung!<br />
✔ intErViEWS:<br />
Darauf kommt<br />
es an!<br />
✔ MEHr FÖrDErUnG:<br />
Projekt „Übergang<br />
500 plus – mit dem<br />
LVr-Kombilohn“<br />
www.lvr.de<br />
www.integrationsaemter.de<br />
Behinderungsarten und ihre Auswirkungen<br />
Qualität <strong>für</strong> Menschen<br />
Publikationen + Adressen<br />
Abkürzungen<br />
Publikationen<br />
Abkürzungen<br />
<strong>Rheinland</strong><br />
E✗trA<br />
500<br />
plus+<br />
Was heißt hier behindert?<br />
Aktiv <strong>für</strong> Inklusion<br />
SPEZIAL<br />
Beispiele<br />
Tipps<br />
Rat<br />
Wissen<br />
Den Sprung schaffen …<br />
… von der Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
auf <strong>den</strong> allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
ZB <strong>Rheinland</strong> extra:<br />
Den Sprung schaffen ...<br />
... von der Werkstatt <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen<br />
auf <strong>den</strong> allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt<br />
20 Seiten, LVR 2011<br />
ZB Spezial:<br />
Was heißt hier behindert?<br />
Behinderungsarten und<br />
ihre Auswirkungen am<br />
Arbeitsplatz.<br />
Mit authentischen<br />
Fallbei spielen.<br />
60 Seiten, BIH 2012<br />
ZB info:<br />
Leistungen im Überblick:<br />
Behinderte Menschen im Beruf<br />
Finanzielle Leistungen sowie<br />
Beratung und Informationen<br />
an Arbeitgeber und<br />
schwer behinderte Menschen<br />
12 Seiten, BIH 2012<br />
Schwerbehinderte Menschen<br />
im Beruf<br />
Rechte, Pflichten, Förder möglichkeiten<br />
Schwerpunkt: Kleine und<br />
mittlere Betriebe<br />
24 Seiten, LVR 2008<br />
Alle Broschüren sind beim<br />
LVR-Integrationsamt in Köln<br />
erhältlich. Adresse siehe unten.<br />
Kostenloser Download unter<br />
www.integrationsamt.lvr.de<br />
> Informationen <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen > Informationsschriften<br />
Adressen<br />
<strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong><br />
LVR-Integrationsamt<br />
Deutzer Freiheit 77-79<br />
50679 Köln<br />
Telefon: 02 21 / 8 09-0<br />
Fax: 02 21 / 8 09-44 02<br />
E-Mail: integrationsamt@lvr.de<br />
Homepage:<br />
www.integrationsamt.lvr.de<br />
Integrationsfachdienste<br />
in NRW<br />
www.integrationsaemter.de<br />
> Kontakt > Integrationsfachdienste<br />
> Nordrhein-Westfalen<br />
Zuständige Arbeitsagentur<br />
www.arbeitsagentur.de<br />
> Partner vor Ort<br />
abH<br />
Abs.<br />
AGG<br />
AO-SF<br />
AST<br />
BAB<br />
BaE<br />
BAföG<br />
BAG BBW<br />
BASS<br />
BAVBVO<br />
BBiG<br />
BBW<br />
BDA<br />
bEO<br />
BerEb<br />
BFW<br />
BGG<br />
BGJ<br />
BIBB<br />
ausbildungsbegleitende<br />
Hilfen<br />
Absatz<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
Ausbildungsordnung Sonderpädagogische<br />
Förderung<br />
Abschlussstufen<br />
Berufsausbildungsbeihilfe<br />
Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen<br />
Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der Berufsbildungswerke<br />
Bereinigte Amtliche Sammlung<br />
der Schul vorschriften<br />
Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung<br />
Berufsbildungsgesetz<br />
Berufsbildungswerk<br />
Bundesvereinigung der<br />
Deutschen Arbeitgeberverbände<br />
Berufliche Erfahrung und<br />
Orientierung (Projekt)<br />
Berufseinstiegsbegleitung<br />
Berufsförderungswerk<br />
Behindertengleichstellungsgesetz<br />
Berufsgrundschuljahr<br />
Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung<br />
BiZ Berufsinformationszentrum<br />
BMAS Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit<br />
und Soziales<br />
BOB Berufsorientierungsbüro<br />
BOJ Berufsorientierungsjahr<br />
BQF Berufliche Qualifizierung <strong>für</strong><br />
Zielgruppen mit besonderem<br />
Förderbedarf (Programm)<br />
BTZ Berufliches Trainingszentrum<br />
BUS Betrieb und Schule (Projekt)<br />
BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />
BWT Berufswahltest<br />
BZgA Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche<br />
Aufklärung<br />
bzw. beziehungsweise<br />
DGS Deutsche Gebär<strong>den</strong>sprache<br />
DIA-AM Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit<br />
besonders<br />
betroffener behinderter<br />
Menschen<br />
DIA-TRAIN Diagnose und Training<br />
EQ Einstiegsqualifizierung<br />
FC Facilitated Communication<br />
(gestützte Kommunikation)<br />
GdB Grad der Behinderung<br />
GSK Gruppentraining sozialer<br />
Kompetenzen<br />
hamet Handwerklich-motorischer<br />
Eignungstest<br />
HwO Handwerksordnung<br />
Ida Instrumentarium zur Diagnostik<br />
von Arbeitsfähigkeiten<br />
IHP Individueller Hilfeplan<br />
214 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
215
Abkürzungen<br />
Mitwirkende<br />
ILJA<br />
IZK<br />
KME<br />
KAOA<br />
KoKoBe<br />
KSoB<br />
Kukuk<br />
KURS<br />
LBG<br />
LVR<br />
LWL<br />
MAIS<br />
MELBA<br />
RAA<br />
SGB<br />
Integration lernbehinderter<br />
Jugendlicher in Ausbildung<br />
(Projekt)<br />
Individuelle Zukunftskonferenz<br />
Körperliche und motorische<br />
Entwicklung<br />
Kein Abschluss ohne<br />
Anschluss – Übergang Schule-<br />
Beruf in NRW (Programm)<br />
Koordinierungs-, Kontakt- und<br />
Beratungsstellen<br />
Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und<br />
Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />
Kommunikation – Konfliktbewältigung<br />
– Kooperation<br />
(Programm)<br />
Kooperationsnetz Unternehmen<br />
der Region und Schulen<br />
(Initiative)<br />
Lautsprachenbegleitende<br />
Gebär<strong>den</strong><br />
<strong>Landschaftsverband</strong> <strong>Rheinland</strong><br />
<strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-<br />
Lippe<br />
Ministerium <strong>für</strong> Arbeit,<br />
Inte gration und Soziales des<br />
Landes Nordrhein-Westfalen<br />
Merkmalprofile zur Eingliederung<br />
Leistungsgewandelter<br />
und Behinderter in Arbeit<br />
Regionale Arbeitsstellen zur<br />
Förderung von Kindern und<br />
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien<br />
Sozialgesetzbuch<br />
SPZ<br />
STAR<br />
StuBo<br />
UB<br />
UK<br />
VAmB/ <br />
VAMB<br />
vgl.<br />
WfbM<br />
z.B.<br />
ZERA<br />
Sozialpädiatrisches Zentrum<br />
Schule trifft Arbeitswelt<br />
(Projekt)<br />
Studien- und Berufswahlkoordinator<br />
Unterstützte Beschäftigung<br />
Unterstützte Kommunikation<br />
Verzahnte Ausbildung mit<br />
Berufsbildungswerken (Projekt)<br />
vergleiche<br />
Werkstatt <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen<br />
zum Beispiel<br />
Zusammenhang zwischen<br />
Erkrankung, Rehabilitation<br />
und Arbeit (Gruppentrainingsprogramm)<br />
Mitwirkende<br />
Autoren<br />
Rüdiger Bach Der Sonderpädagoge beschäftigt sich an der Universität<br />
zu Köln schwerpunktmäßig mit dem Übergang Schule-Beruf<br />
bei Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten.<br />
Elly Lämmlen Die stellvertretende Bereichsleiterin „Behinderung<br />
& Beruf“ bei der Universum Verlag GmbH in Wiesba<strong>den</strong> betreut<br />
Medien zu <strong>den</strong> Themen Berufswahl und Berufsorientierung.<br />
Projektverantwortung/Fachberatung im LVR-Fachbereich Integrationsamt<br />
und Soziales Entschädigungsrecht:<br />
Klaus-Peter Rohde leitet die Abteilung „Integrationsbegleitung,<br />
Integrationsunternehmen, Arbeitsmarktprogramme“.<br />
Hermann Kiesow ist Teamleiter im Bereich Integrationsbegleitung<br />
und Arbeitsmarktprogramme.<br />
Dr. Gerrit Grünes ist Projektkoordinator des Bundesprogramms<br />
„Initiative Inklusion“.<br />
Caren Rohlf-Grimm ist Projektkoordinatorin von STAR („Schule<br />
trifft Arbeitswelt“) und führt die STAR-Koordinierungsstelle.<br />
Dr. Dieter Schartmann war als früherer Abteilungsleiter<br />
„Integrationsbegleitung, Integrationsunternehmen, Arbeitsmarktprogramme“<br />
beteiligt.<br />
Norbert Wosnitzka war als früherer STAR-Projektkoordinator<br />
beteiligt.<br />
Dr. Helga Seel hat als ehemalige Leiterin des LVR-Fachbereiches<br />
Integrationsamt das Buchprojekt initiiert.<br />
216 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
217
Index<br />
Index<br />
Index<br />
A<br />
Abklärung der beruflichen Eignung 8<br />
> Maßnahme zur Abklärung der<br />
beruflichen Eignung<br />
> Arbeitserprobung<br />
> Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit<br />
besonders betroffener behinderter<br />
Menschen<br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit 8<br />
Aktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze<br />
9<br />
aktion5 10<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 11<br />
Ambulant Betreutes Wohnen 12<br />
Anerkannte Ausbildungsberufe 13<br />
Anforderungsprofil 14<br />
> Profilmethode<br />
Anlerntätigkeit 14<br />
> Helfertätigkeit<br />
Arbeitsassistenz 14<br />
Arbeitserprobung 15<br />
Arbeitshilfen 16<br />
> Technische Arbeitshilfen<br />
Arbeitslehre 16<br />
Arbeitsmarkt 17<br />
Arbeitstraining 18<br />
> Betriebliches Arbeitstraining<br />
Ärztlicher Dienst 18<br />
Ausbilder 18<br />
Ausbildung <strong>für</strong> behinderte Menschen 19<br />
> Besondere Ausbildungsregelungen<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
> Werkerausbildung<br />
> Fachpraktiker<br />
Ausbildungsbegleitende Hilfen 19<br />
Ausbildungsberater der Kammern 20<br />
Ausbildungserleichterungen 21<br />
Ausbildungsgeld 21<br />
Ausbildungskonsens NRW 22<br />
Ausbildungsmarkt 23<br />
Ausbildungsmesse 24<br />
> Berufsbildungsmesse<br />
Ausbildungsordnung 24<br />
Ausbildungsordnung Sonder -<br />
päda gogische Förderung 25<br />
Ausbildungsplan 26<br />
Ausbildungsrahmenplan 26<br />
Ausbildungsreife 26<br />
Ausbildungsvergütung 27<br />
Ausbildungsvermittlung 27<br />
Ausbildungsvertrag 28<br />
Ausbildungszuschuss 29<br />
Ausgleichsabgabe 30<br />
Außenarbeitsplätze 30<br />
> Betriebsintegrierte Arbeitsplätze<br />
Außerbetriebliche Einrichtung 31<br />
Autismus 31<br />
B<br />
BAföG 34<br />
> Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
Barrierefreiheit 34<br />
BBW-unterstützte Ausbildung 34<br />
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 35<br />
Behindertengleichstellungsgesetz 37<br />
Behinderung 37<br />
Behinderungsarten 38<br />
> Autismus<br />
> Blindheit und Sehbehinderung<br />
> Geistige Behinderung<br />
> Hörschädigungen<br />
> Körperbehinderungen<br />
> Lernbehinderung<br />
> Seelische Behinderungen<br />
> Sprachbehinderung<br />
Behinderungsbedingt erforderliche<br />
Grundausbildung 39<br />
> Grundausbildung, behinderungsbedingt<br />
erforderliche<br />
Behindertenrechtskonvention der UN 39<br />
> UN-Behindertenrechtskonvention<br />
Beirat Schule und Beruf 39<br />
Beratende Ingenieure 39<br />
> Technischer Beratungsdienst<br />
Beratungslehrer 39<br />
> Vertrauenslehrer<br />
BerufeNet 40<br />
Berufliche Eignung 40<br />
> Eignung<br />
> Kompetenzfeststellung<br />
Berufliche Erfahrung und Orientierung<br />
(Projekt) 40<br />
Berufliche Ersteingliederung 42<br />
Berufliche Handlungsfähigkeit 42<br />
Berufliche Schulen 42<br />
Berufsabschluss, nachträglicher 43<br />
Berufsausbildung 45<br />
Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen 45<br />
Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen NRW 3. Weg 47<br />
Berufsausbildungsbeihilfe 48<br />
Berufsausbildungsvorbereitung 49<br />
> Berufsvorbereitung<br />
Berufsberatung 49<br />
Berufsbildungsgesetz 50<br />
Berufsbildungsmessen 51<br />
Berufsbildungswerke 51<br />
Berufseinstiegsbegleiter 52<br />
Berufseinstiegsbegleitung 53<br />
Berufsfachschule 54<br />
Berufsfelderkundung 54<br />
Berufsförderungswerke 55<br />
Berufsgrundschuljahr 55<br />
Berufsinformationszentrum 56<br />
Berufskolleg 57<br />
> Berufliche Schulen<br />
Berufsorientierung 57<br />
Berufsorientierungsbüro 58<br />
Berufsorientierungscamp 59<br />
Berufsorientierungsjahr 60<br />
Berufspraxisstufe 61<br />
Berufspsychologischer Service 61<br />
Berufsschule 62<br />
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />
63<br />
Berufsvorbereitende Einrichtung 65<br />
Berufsvorbereitung 65<br />
Berufsvorbereitungsjahr 66<br />
> Berufsorientierungsjahr<br />
Berufswahl 66<br />
Berufswahlkoordinator 68<br />
> Studien- und Berufswahlkoordina toren<br />
Berufswahlpass 68<br />
Berufswahltest 68<br />
Berufswahlunterricht 69<br />
Berufswegekonferenz 70<br />
Berufswegeplanung 71<br />
Beschäftigung von besonders<br />
betroffenen jugendlichen Schwerbehinderten<br />
beim <strong>Landschaftsverband</strong><br />
<strong>Rheinland</strong> 71<br />
218 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
219
Index<br />
Index<br />
Beschäftigungspflicht 72<br />
> Ausgleichsabgabe<br />
Besondere Ausbildungsregelungen<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen 72<br />
Besonders betroffene schwerbehinderte<br />
Menschen 73<br />
Betreutes Wohnen 74<br />
> Ambulant Betreutes Wohnen<br />
Betreuung am Ausbildungs- und<br />
Arbeitsplatz 74<br />
> Integrationsfachdienst<br />
Betrieb und Schule (Projekt) 74<br />
Betriebliche Berufsausbildung 75<br />
Betriebliche Einstiegsqualifizierung 77<br />
> Einstiegsqualifizierung<br />
Betriebliches Arbeitstraining 77<br />
Betriebserkundung 78<br />
Betriebsintegrierte Arbeitsplätze 79<br />
Betriebspraktikum 79<br />
Bewerbung 80<br />
Bildungsbegleitung 81<br />
Bildungsbüro 82<br />
Blindheit und Sehbehinderungen 82<br />
Boys’Day 84<br />
Budget <strong>für</strong> Arbeit 85<br />
> LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit<br />
Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit 85<br />
> Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
Bundesausbildungsförderungsgesetz 85<br />
C<br />
CAP-Märkte 86<br />
D<br />
Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit<br />
besonders betroffener Behinderter<br />
Menschen 87<br />
DIA-TRAIN 87<br />
Duale Ausbildung 88<br />
E<br />
Eignung 90<br />
Eignungsabklärung 91<br />
> Eignung<br />
Eingliederungshilfe 91<br />
Eingliederungsplan 92<br />
Eingliederungszuschüsse 93<br />
Einrichtungen der beruflichen<br />
Rehabilitation 93<br />
Einstiegsqualifizierung 94<br />
Ein-Topf (Projekt) 95<br />
Einzelfallhilfe 96<br />
Elternarbeit 97<br />
F<br />
Fachausschuss der WfbM 98<br />
Fachberater (<strong>für</strong> Integration) der<br />
Kammer 98<br />
Fachpraktiker 99<br />
Fachschulen 100<br />
Fachstelle <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
im Beruf 101<br />
> Fürsorgestelle<br />
Fähigkeitsdiagnostik 101<br />
> Kompetenzfeststellung<br />
Fahrtraining 101<br />
> Mobilitätstraining<br />
Förderplanung berufliche Integration 101<br />
Förderrecht 102<br />
Förderschulen 103<br />
Förderung der Ausbildung 105<br />
> Ausbildungszuschuss<br />
Füngeling Router 105<br />
Fürsorgestellen 105<br />
G<br />
Gebär<strong>den</strong>sprache 106<br />
Geistige Behinderung 106<br />
Gemeinsamer Unterricht 109<br />
Gender Mainstreaming 110<br />
Gerätepool des LVR-Sozialamtes 110<br />
> Inklusionspauschale<br />
Gestützte Kommunikation 110<br />
Girls’Day 111<br />
Gleichstellung 112<br />
Grad der Behinderung 112<br />
Grundausbildung, behinderungsbedingt<br />
erforderliche 112<br />
H<br />
hamet 2 113<br />
hamet e 114<br />
> hamet 2<br />
Handwerkskammer 114<br />
> Kammern<br />
Handwerksordnung 114<br />
Helfertätigkeit 114<br />
Hilfsmittelverleih 114<br />
Hörschädigungen 115<br />
I<br />
Ida 120<br />
Individueller Hilfeplan 120<br />
Industrie- und Handelskammer 121<br />
> Kammern<br />
Initiative Inklusion 121<br />
Inklusion 121<br />
Inklusionskoordinatoren 122<br />
Inklusionspauschale 122<br />
Integration lernbehinderter Jugend -<br />
licher in Ausbildung (Projekt) 123<br />
Integration unternehmen!“<br />
(Programm) 124<br />
Integrationsamt 125<br />
Integrationsfachdienst 126<br />
Integrationsfirmen 126<br />
> Integrationsprojekte<br />
Integrationshelfer 126<br />
Integrationsprojekte 127<br />
Integrationsteam 127<br />
Integrative Beschulung 127<br />
Integrative Lerngruppe 128<br />
> Integrative Beschulung<br />
Interessen- und Fähigkeitsprofil 128<br />
> Potenzialanalyse<br />
J<br />
Jahrgangsstufenkonferenz 129<br />
> Klassenkonferenz<br />
<strong>Job</strong>börse 129<br />
<strong>Job</strong>coach 129<br />
> Betriebliches Arbeitstraining<br />
<strong>Job</strong>coaching 130<br />
> Betriebliches Arbeitstraining<br />
<strong>Job</strong>mappe NRW 130<br />
Jugendberufshilfe 131<br />
Jugendsozialarbeit 131<br />
Jugendwerkstatt 132<br />
K<br />
Kammern 133<br />
Kein Abschluss ohne Anschluss –<br />
Übergang Schule-Beruf in NRW<br />
(Programm) 133<br />
220 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
221
Index<br />
Index<br />
Klasse <strong>für</strong> Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />
135<br />
Klassenkonferenz 135<br />
Komm auf Tour (Projekt) 136<br />
Komm mit! (Projekt) 137<br />
Kommunale Integrationszentren 137<br />
Kompetenzcheck 138<br />
Kompetenzfeststellung 138<br />
Kompetenzfeststellungsverfahren 139<br />
Kompetenzzentrum 139<br />
Kooperationsklassen Hauptschule-<br />
Berufsorientierungsjahr 140<br />
Kooperationsnetz Unternehmen<br />
der Region und Schulen (Initiative) 141<br />
Koordinierungs-, Kontakt- und<br />
Beratungsstelle 142<br />
Körperbehinderungen 143<br />
Kündigungsschutz 144<br />
L<br />
Langzeitpraktikum 145<br />
Lehrerbetriebspraktikum 146<br />
Lehrerfortbildung LVR 146<br />
Leistungen zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben 147<br />
Lernbehinderung 149<br />
Lernpartnerschaft 150<br />
LVR-Budget <strong>für</strong> Arbeit 151<br />
M<br />
Maßnahme zur Abklärung der<br />
beruflichen Eignung 152<br />
Mehrfachanrechnung 152<br />
MELBA 153<br />
Methodische Arbeitshilfen der<br />
Berufsorientierung 153<br />
Ministerium <strong>für</strong> Arbeit, Integration<br />
und Soziales 155<br />
Ministerium <strong>für</strong> Schule und<br />
Weiterbildung 156<br />
Mobilitätstraining 156<br />
N<br />
Nachschulische Fördermöglichkeiten 158<br />
Nachteilsausgleiche 159<br />
Nachträglicher Berufsabschluss 159<br />
> Berufsabschluss, nachträglicher<br />
Nationaler Aktionsplan 159<br />
> UN-Behindertenrechtskonvention<br />
Netzwerkarbeit 159<br />
Netzwerkkonferenz 160<br />
> Netzwerkarbeit<br />
Neue Förderstruktur (Entwicklungsinitiative)<br />
160<br />
Nischenarbeitsplätze 161<br />
P<br />
Patenschaft 162<br />
Persönliches Budget 162<br />
Portfolio 163<br />
> Berufswahlpass<br />
Potenzialanalyse 163<br />
Praktikum 164<br />
> Betriebspraktikum<br />
Praxisstufe 164<br />
> Berufspraxisstufe<br />
Probebeschäftigung 164<br />
Probewohnen 164<br />
>Trainingswohnung<br />
Profilmethode 165<br />
Prüfungsgebührenzuschuss 165<br />
Prüfungsmodifikationen 165<br />
Psychologischer Eignungstest 167<br />
Psychologischer Dienst 167<br />
> Berufspsychologischer Service<br />
Q<br />
Qualifizierungsbausteine 168<br />
R<br />
Rahmenlehrplan 170<br />
> Duale Ausbildung<br />
Rahmenvereinbarung Schule-Berufsberatung<br />
170<br />
Rahmenzielvereinbarung WfbM 171<br />
Regelausbildung 171<br />
Regionale Arbeitsstellen zur Förderung<br />
von Kindern und Jugendlichen aus<br />
Zuwandererfamilien 172<br />
Regionale Bildungsnetzwerke 173<br />
Regionales Übergangsmanagement 173<br />
> Kein Abschluss ohne Anschluss –<br />
Übergang Schule-Beruf in NRW<br />
Reha-Berater 173<br />
> Reha-Team<br />
Rehabilitation 173<br />
Rehabilitationsträger 173<br />
Reha-Team 174<br />
Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung<br />
in NRW 174<br />
S<br />
Schlüsselqualifikationen 176<br />
Schulabschlüsse an Haupt- und<br />
Förderschulen 176<br />
Schulbegleiter 177<br />
> Integrationshelfer<br />
Schulbehörde 177<br />
> Schulorganisation<br />
Schule <strong>für</strong> Kranke 177<br />
Schule trifft Arbeitswelt – zur<br />
Integration schwerbehinderter<br />
Jugendlicher (Projekt) 178<br />
Schülerbetriebspraktikum 179<br />
Schülerfirmen 180<br />
SCHULEWIRTSCHAFT (Initiative) 181<br />
Schulische Berufsausbildung 182<br />
Schulpflicht 183<br />
Schwerbehindertenausweis 184<br />
Schwerbehindertenvertretung 185<br />
Schwerbehinderung 185<br />
Seelische Behinderungen 185<br />
Sonderberufsschule 187<br />
> Berufsschule<br />
Sonderpädagogischer Förderbedarf 187<br />
Sonderschule 188<br />
> Förderschule<br />
Soziale Kompetenz 188<br />
> Schlüsselqualifikationen<br />
Sozialgesetzbuch 188<br />
Sozialpädiatrisches Zentrum 189<br />
Sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung 189<br />
Sprachbehinderung 190<br />
STARTKLAR! (Projekt) 191<br />
STARTKLAR!plus (Projekt) 192<br />
Stiftung Partner <strong>für</strong> Schule NRW 193<br />
Studien- und Berufswahlkoordinator 194<br />
T<br />
Technische Arbeitshilfen 195<br />
Technischer Beratungsdienst 195<br />
Teilhabe (behinderter Menschen) 196<br />
Teilqualifizierungen 196<br />
222 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
223
Index<br />
Theoriereduzierte Ausbildung 197<br />
> Werkerausbildung<br />
Trainingswohnung 197<br />
Z<br />
Zukunft fördern (Projekt) 209<br />
U<br />
Übergang 500 plus – mit dem<br />
LVR-Kombilohn (Modell) 198<br />
UN-Behindertenrechtskonvention 198<br />
Unterricht, zielgleich/zieldifferent 199<br />
> Gemeinsamer Unterricht<br />
Unterstützte Beschäftigung 199<br />
Unterstützte Kommunikation 201<br />
V<br />
Vertrauenslehrer 202<br />
Verzahnte Ausbildung 202<br />
Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken<br />
(Projekt) 203<br />
Vollausbildung 204<br />
> Regelausbildung<br />
Vorstellungsgespräch 204<br />
> Bewerbung<br />
W<br />
Werker 205<br />
> Fachpraktiker<br />
> Werkerausbildung<br />
Werkerausbildung 205<br />
Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen 206<br />
Werkstattjahr 207<br />
Werkstufe 208<br />
> Berufspraxisstufe<br />
Wohnortnahe berufliche<br />
Rehabilitation 208<br />
224 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
225