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Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland

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A – Ambulant Betreutes Wohnen<br />

Anerkannte Ausbildungsberufe – A<br />

Folgen eines<br />

Verstoßes<br />

> beruflichen Aufstieg (Beförderung),<br />

> Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen,<br />

> Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung,<br />

Weiterbildung und Umschulung sowie <strong>für</strong><br />

> Mitwirkung in der Beschäftigtenvertretung und deren Inanspruchnahme.<br />

Diskriminierende Vereinbarungen und Maßnahmen sind unwirksam.<br />

Außerdem haben die Benachteiligten einen Rechtsanspruch<br />

auf Entschädigung und Scha<strong>den</strong>sersatz gegen Arbeitgeber und<br />

Private, die das Benachteiligungsverbot verletzen.<br />

Wer sich benachteiligt sieht, muss lediglich Tatsachen glaubhaft<br />

machen, die auf eine Benachteiligung schließen lassen. Die andere<br />

Partei, zum Beispiel der Arbeitgeber, muss beweisen, dass keine<br />

Benachteiligung vorliegt.<br />

Die Hilfsangebote beim Ambulant Betreuten Wohnen sind so<br />

vielfältig und individuell wie die Bedürfnisse der Menschen mit<br />

Behinderungen. Sie reichen von Unterstützung bei der Haushaltsführung<br />

und bei finanziellen Angelegenheiten, im Umgang mit<br />

Behör<strong>den</strong>, bei Freizeitaktivitäten, persönlichen Problemen und<br />

Konflikten bis hin zur Gesundheitsvorsorge.<br />

Ein flächendeckendes Netz von ambulanten Diensten, Einrichtungen<br />

oder Vereinen helfen <strong>den</strong> Betroffenen bei der „betreuten<br />

Selbstständigkeit“. Grundlage <strong>für</strong> die Leistung ist ein individueller<br />

Hilfe- und Betreuungsplan.<br />

Mehr Informationen<br />

www.lvr.de > Soziales > Menschen mit Behinderung<br />

> Wohnen<br />

Hilfsangebote<br />

Anerkannte Ausbildungsberufe<br />

Niemand darf wegen<br />

seiner Behinderung<br />

benachteiligt wer<strong>den</strong>!<br />

Ambulant Betreutes Wohnen<br />

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen, die selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben<br />

möchten, hierbei aber Unterstützung benötigen.<br />

Ein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, wenn <strong>für</strong> ihn eine<br />

Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassen<br />

wurde. Ziel aller Ausbildungsregelungen ist es, > berufliche<br />

Handlungsfähigkeit herzustellen.<br />

Neue Ausbildungsordnungen wer<strong>den</strong> in das Verzeichnis der anerkannten<br />

Ausbildungsberufe aufgenommen, das vom Bundesinstitut<br />

<strong>für</strong> Berufsbildung (BIBB) geführt und jährlich veröffentlicht<br />

wird. Derzeit gibt es 344 anerkannte Ausbildungsberufe (Stand: August<br />

2012). Die anerkannten Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass<br />

sie dual ausgebildet wer<strong>den</strong>, also im Betrieb und in der > Berufsschule.<br />

Daneben wer<strong>den</strong> in Deutschland bundes- und landesrechtlich<br />

geregelte schulische Ausbildungsgänge an > Berufsfachschulen<br />

Duale Ausbildung<br />

12 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

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