Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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A – Ambulant Betreutes Wohnen<br />
Anerkannte Ausbildungsberufe – A<br />
Folgen eines<br />
Verstoßes<br />
> beruflichen Aufstieg (Beförderung),<br />
> Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen,<br />
> Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung,<br />
Weiterbildung und Umschulung sowie <strong>für</strong><br />
> Mitwirkung in der Beschäftigtenvertretung und deren Inanspruchnahme.<br />
Diskriminierende Vereinbarungen und Maßnahmen sind unwirksam.<br />
Außerdem haben die Benachteiligten einen Rechtsanspruch<br />
auf Entschädigung und Scha<strong>den</strong>sersatz gegen Arbeitgeber und<br />
Private, die das Benachteiligungsverbot verletzen.<br />
Wer sich benachteiligt sieht, muss lediglich Tatsachen glaubhaft<br />
machen, die auf eine Benachteiligung schließen lassen. Die andere<br />
Partei, zum Beispiel der Arbeitgeber, muss beweisen, dass keine<br />
Benachteiligung vorliegt.<br />
Die Hilfsangebote beim Ambulant Betreuten Wohnen sind so<br />
vielfältig und individuell wie die Bedürfnisse der Menschen mit<br />
Behinderungen. Sie reichen von Unterstützung bei der Haushaltsführung<br />
und bei finanziellen Angelegenheiten, im Umgang mit<br />
Behör<strong>den</strong>, bei Freizeitaktivitäten, persönlichen Problemen und<br />
Konflikten bis hin zur Gesundheitsvorsorge.<br />
Ein flächendeckendes Netz von ambulanten Diensten, Einrichtungen<br />
oder Vereinen helfen <strong>den</strong> Betroffenen bei der „betreuten<br />
Selbstständigkeit“. Grundlage <strong>für</strong> die Leistung ist ein individueller<br />
Hilfe- und Betreuungsplan.<br />
Mehr Informationen<br />
www.lvr.de > Soziales > Menschen mit Behinderung<br />
> Wohnen<br />
Hilfsangebote<br />
Anerkannte Ausbildungsberufe<br />
Niemand darf wegen<br />
seiner Behinderung<br />
benachteiligt wer<strong>den</strong>!<br />
Ambulant Betreutes Wohnen<br />
Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen, die selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben<br />
möchten, hierbei aber Unterstützung benötigen.<br />
Ein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, wenn <strong>für</strong> ihn eine<br />
Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassen<br />
wurde. Ziel aller Ausbildungsregelungen ist es, > berufliche<br />
Handlungsfähigkeit herzustellen.<br />
Neue Ausbildungsordnungen wer<strong>den</strong> in das Verzeichnis der anerkannten<br />
Ausbildungsberufe aufgenommen, das vom Bundesinstitut<br />
<strong>für</strong> Berufsbildung (BIBB) geführt und jährlich veröffentlicht<br />
wird. Derzeit gibt es 344 anerkannte Ausbildungsberufe (Stand: August<br />
2012). Die anerkannten Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass<br />
sie dual ausgebildet wer<strong>den</strong>, also im Betrieb und in der > Berufsschule.<br />
Daneben wer<strong>den</strong> in Deutschland bundes- und landesrechtlich<br />
geregelte schulische Ausbildungsgänge an > Berufsfachschulen<br />
Duale Ausbildung<br />
12 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
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