Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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G<br />
Gebär<strong>den</strong>sprache<br />
Die Gebär<strong>den</strong>sprache ist die natürliche Sprache der gehörlosen<br />
Menschen. Bei der Gebär<strong>den</strong>sprache wer<strong>den</strong> nicht nur Handzeichen,<br />
die Gebär<strong>den</strong>, sondern auch Mimik und Gestik eingesetzt.<br />
Mit ihrem umfassen<strong>den</strong> Wortschatz und einer differenzierten<br />
Grammatik stellt sie eine eigenständige, vollwertige Sprache dar.<br />
Im Jahr 2002 wurde sie durch das > Behindertengleichstellungsgesetz<br />
auch offiziell anerkannt. Hörbehinderte Menschen haben das<br />
Recht, <strong>für</strong> die Kommunikation mit Behör<strong>den</strong> die Gebär<strong>den</strong>sprache<br />
zu verwen<strong>den</strong>. Die Kosten übernimmt die Behörde oder der Träger,<br />
der <strong>für</strong> die Sozialleistung zuständig ist.<br />
Geistige Behinderung<br />
Bei Menschen mit einer geistigen Behinderung handelt es sich<br />
keinesfalls um eine einheitliche Gruppe mit fest umschriebenen<br />
Eigenschaften. Ihre kognitive und motorische Leistungsfähigkeit<br />
sowie das sozial-emotionale Verhalten sind vielmehr unterschiedlich<br />
ausgeprägt.<br />
Es gibt geistig behinderte Menschen, die alltägliche Abläufe weitgehend<br />
selbstständig bewältigen und sich an Schriftzeichen und<br />
Symbolen orientieren können. Andere hingegen können sich zum<br />
Beispiel nicht allein in einem Gebäude zurechtfin<strong>den</strong> und benötigen<br />
bei nahezu allen täglich wiederkehren<strong>den</strong> Verrichtungen die<br />
Hilfe anderer.<br />
Das zentrale Merkmal einer geistigen Behinderung ist eine erhebliche<br />
Lernbeeinträchtigung, hervorgerufen in der Regel durch eine<br />
Hirnschädigung oder Hirnfunktionsstörung. Die Lernbeeinträchtigung<br />
zeigt sich zum Beispiel im frühkindlichen Alter als deutliche<br />
Entwicklungsverzögerung, die alle Bereiche der kindlichen<br />
Entwicklung betrifft, an <strong>den</strong>en Lernen wesentlich beteiligt ist. Im<br />
Zusammenhang damit ist beispielsweise die Beeinträchtigung der<br />
Wahrnehmung und der Sprache zu sehen. Der Spracherwerb setzt<br />
oft später und verlangsamt ein. Es treten Schwierigkeiten beim Erlernen<br />
von Wortbedeutungen und grammatikalischen Regeln auf.<br />
Es wird zwischen leichter, mäßiger und schwerer geistiger Behinderung<br />
unterschie<strong>den</strong>. Allerdings können ärztliche Gutachten,<br />
Ergebnisse von Intelligenztests oder der > Grad der Behinderung<br />
(GdB) im Schwerbehindertenausweis kaum etwas darüber aussagen,<br />
welchen Anforderungen – etwa an einem regulären Arbeitsplatz<br />
– ein geistig behinderter Mensch gewachsen ist.<br />
In <strong>den</strong> Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung)<br />
wer<strong>den</strong> die Begriffe „Lernbehinderung” und<br />
„geistige Behinderung” nicht mehr verwendet. Stattdessen wird<br />
von „Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung” gesprochen.<br />
Folgende Kriterien wur<strong>den</strong> zur Unterscheidung und Einstufung<br />
festgelegt:<br />
> Ein GdB von 30 bis 40 wird festgestellt, wenn nach Abschluss<br />
der Schule noch weitere Bildungsfähigkeit besteht und zum<br />
Beispiel eine Berufsausbildung unter Nutzung von Sonderregelungen<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen möglich ist.<br />
> In einer weiteren Stufe kann ein GdB von 50 bis 70 und damit<br />
eine Schwerbehinderung unterstellt wer<strong>den</strong>, wenn ein behinderter<br />
Mensch nicht in der Lage ist, sich selbst unter Nutzung<br />
der Sonderregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen in anerkannten<br />
Ausbildungsgängen beruflich zu qualifizieren.<br />
> Bei schweren Intelligenzmängeln ergeben sich je nach Schwere<br />
ein GdB von 80 bis 90 oder 100.<br />
Geistige Behinderung – G<br />
Merkmal Lernbeeinträchtigung<br />
Grad der Behinderung<br />
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