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Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland

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T –<br />

Teilhabe (behinderter Menschen)<br />

Trainingswohnung<br />

–<br />

T<br />

Keine bundeseinheitlichen<br />

Regelungen<br />

Teilhabe (behinderter Menschen)<br />

Teilhabe ist ein Begriff aus dem > Sozialgesetzbuch IX, der <strong>den</strong> veralteten<br />

Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Behinderte oder von<br />

> Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen nach dem<br />

Sozialgesetzbuch IX und <strong>den</strong> rechtlichen Vorschriften der > Rehabilitationsträger<br />

erhalten. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und<br />

gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern<br />

und Benachteiligungen zu vermei<strong>den</strong>. Die betroffenen Menschen<br />

sollen nicht mehr wie früher als Adressat oder Objekt öffentlicher<br />

Versorgung und Fürsorge verstan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Teilqualifizierungen<br />

Teilqualifizierungen haben das Ziel, berufsspezifische (auf einen<br />

Ausbildungsberuf bezogene) Ausbildungsinhalte und Qualifikationen<br />

zu vermitteln. Zielgruppe sind Jugendliche, die nicht in der Lage<br />

sind, eine reguläre > Berufsausbildung („Vollausbildung“) zu absolvieren.<br />

Angestrebt wird die Vermittlung in Arbeit. Die fachtheoretischen<br />

und fachpraktischen Inhalte sollen sich an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />

> Ausbildungsrahmenplänen orientieren.<br />

Teilqualifizierungen können beispielsweise in einem > Berufsbildungswerk<br />

oder in anderen > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Einrichtungen<br />

erworben wer<strong>den</strong>. Die Träger der Maßnahmen vergeben in der Regel<br />

ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, welche konkreten Inhalte<br />

vermittelt wor<strong>den</strong> sind. Das Konzept der Teilqualifizierung unterliegt<br />

keiner bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung. Begrifflich<br />

sind Teilqualifizierungen vom Konzept der Ausbildungsbausteine<br />

und der > Qualifizierungsbausteine abzugrenzen. Für letztere gibt<br />

es einen konkreten rechtlichen Rahmen.<br />

Theoriereduzierte Ausbildung<br />

> Werkerausbildung<br />

Trainingswohnung<br />

In <strong>den</strong> > Berufspraxisstufen der Förderschulen spielt das Thema<br />

Wohnen eine zunehmend wichtige Rolle. Die Schüler lernen bereits<br />

hier unterschiedliche Wohnformen kennen (Wohngruppen<br />

im Heim, > Ambulant Betreutes Wohnen usw.) und können über<br />

ihre individuellen Wünsche zum Thema Wohnen diskutieren. Es<br />

wird ihnen beigebracht, welche Fähigkeiten <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />

Wohnformen nötig sind und welche Tätigkeiten auf sie zukommen,<br />

wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.<br />

Die Schüler sollen ein möglichst großes Maß an Selbstständigkeit<br />

in allen Lebensbereichen erlernen, damit sie nach der Schule mit<br />

dem Betreuten Wohnen eine Alternative zur Wohnheimunterbringung<br />

haben. Zu diesem Zweck bieten manche Schulen ihren<br />

Schülerinnen und Schülern der Berufspraxisstufe die Möglichkeit,<br />

regelmäßig Trainings- oder Probewohnungen zu nutzen, wo sie<br />

mit Betreuung unter realistischen Bedingungen das Wohnen und<br />

Zusammenleben in einer kleinen Gruppe erproben können.<br />

Angebot der Schule<br />

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