Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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T –<br />
Teilhabe (behinderter Menschen)<br />
Trainingswohnung<br />
–<br />
T<br />
Keine bundeseinheitlichen<br />
Regelungen<br />
Teilhabe (behinderter Menschen)<br />
Teilhabe ist ein Begriff aus dem > Sozialgesetzbuch IX, der <strong>den</strong> veralteten<br />
Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Behinderte oder von<br />
> Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen nach dem<br />
Sozialgesetzbuch IX und <strong>den</strong> rechtlichen Vorschriften der > Rehabilitationsträger<br />
erhalten. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und<br />
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern<br />
und Benachteiligungen zu vermei<strong>den</strong>. Die betroffenen Menschen<br />
sollen nicht mehr wie früher als Adressat oder Objekt öffentlicher<br />
Versorgung und Fürsorge verstan<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />
Teilqualifizierungen<br />
Teilqualifizierungen haben das Ziel, berufsspezifische (auf einen<br />
Ausbildungsberuf bezogene) Ausbildungsinhalte und Qualifikationen<br />
zu vermitteln. Zielgruppe sind Jugendliche, die nicht in der Lage<br />
sind, eine reguläre > Berufsausbildung („Vollausbildung“) zu absolvieren.<br />
Angestrebt wird die Vermittlung in Arbeit. Die fachtheoretischen<br />
und fachpraktischen Inhalte sollen sich an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />
> Ausbildungsrahmenplänen orientieren.<br />
Teilqualifizierungen können beispielsweise in einem > Berufsbildungswerk<br />
oder in anderen > berufsvorbereiten<strong>den</strong> Einrichtungen<br />
erworben wer<strong>den</strong>. Die Träger der Maßnahmen vergeben in der Regel<br />
ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, welche konkreten Inhalte<br />
vermittelt wor<strong>den</strong> sind. Das Konzept der Teilqualifizierung unterliegt<br />
keiner bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung. Begrifflich<br />
sind Teilqualifizierungen vom Konzept der Ausbildungsbausteine<br />
und der > Qualifizierungsbausteine abzugrenzen. Für letztere gibt<br />
es einen konkreten rechtlichen Rahmen.<br />
Theoriereduzierte Ausbildung<br />
> Werkerausbildung<br />
Trainingswohnung<br />
In <strong>den</strong> > Berufspraxisstufen der Förderschulen spielt das Thema<br />
Wohnen eine zunehmend wichtige Rolle. Die Schüler lernen bereits<br />
hier unterschiedliche Wohnformen kennen (Wohngruppen<br />
im Heim, > Ambulant Betreutes Wohnen usw.) und können über<br />
ihre individuellen Wünsche zum Thema Wohnen diskutieren. Es<br />
wird ihnen beigebracht, welche Fähigkeiten <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />
Wohnformen nötig sind und welche Tätigkeiten auf sie zukommen,<br />
wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.<br />
Die Schüler sollen ein möglichst großes Maß an Selbstständigkeit<br />
in allen Lebensbereichen erlernen, damit sie nach der Schule mit<br />
dem Betreuten Wohnen eine Alternative zur Wohnheimunterbringung<br />
haben. Zu diesem Zweck bieten manche Schulen ihren<br />
Schülerinnen und Schülern der Berufspraxisstufe die Möglichkeit,<br />
regelmäßig Trainings- oder Probewohnungen zu nutzen, wo sie<br />
mit Betreuung unter realistischen Bedingungen das Wohnen und<br />
Zusammenleben in einer kleinen Gruppe erproben können.<br />
Angebot der Schule<br />
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