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Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland

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B – Beschäftigungspflicht<br />

Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen – B<br />

Bewährung um bis zu ein Jahr verlängert wer<strong>den</strong>. Die Teilnahme<br />

an der Trainingsmaßnahme begründet keinen Anspruch auf einen<br />

späteren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.<br />

Die Ausbildung orientiert sich inhaltlich an <strong>den</strong> Berufsbildern der<br />

> anerkannten Ausbildungsberufe. Gleichzeitig ist sie an die Bedarfe<br />

und Einschränkungen von behinderten jungen Menschen angepasst.<br />

Die besonderen Regelungen können zum Beispiel festlegen,<br />

dass fachpraktische Inhalte und Prüfungsanforderungen im Vergleich<br />

zur Fachtheorie stärker zu gewichten sind. Oder es wer<strong>den</strong><br />

solche fachpraktischen Anteile der Ausbildung ausgeklammert,<br />

die mit einer körperlichen Behinderung nicht ausgeführt wer<strong>den</strong><br />

können.<br />

Abweichende <br />

Ausbildungsordnung<br />

Die Berufswegeplanung<br />

beginnt zwei bis drei<br />

Jahre vor Schulende<br />

Beschäftigungspflicht<br />

> Ausgleichsabgabe<br />

Besondere Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen<br />

Wenn aufgrund der Behinderung eine reguläre Berufsausbildung<br />

nach der jeweiligen > Ausbildungsordnung nicht möglich ist, können<br />

bei der zuständigen > Kammer besondere Ausbildungsregelungen<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen beantragt wer<strong>den</strong>. Berufe mit<br />

besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen erkennt<br />

man häufig an der Bezeichnung > Fachpraktiker oder Werker.<br />

Die Ausbildung kann sowohl betrieblich als auch außerbetrieblich<br />

(z.B. in einem Berufsbildungswerk) erfolgen.<br />

Bevor eine Ausbildung nach besonderen Regelungen <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen ins Auge gefasst wird, ist stets zu prüfen, ob mit entsprechender<br />

Unterstützung eine Ausbildung nach der regulären<br />

Ausbildungsordnung möglich ist: zum Beispiel mit > technischen<br />

Arbeitshilfen, > ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen (abH), > Prüfungsmodifikationen<br />

oder > Ausbildungserleichterungen.<br />

Die besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

sind im Berufsbildungsgesetz (§ 66 BBiG) und in der Handwerksordnung<br />

(§ 42 HwO) rechtlich geregelt.<br />

Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen<br />

Laut > Sozialgesetzbuch IX sind schwerbehinderte Menschen „nach<br />

Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders<br />

betroffen“, wenn …<br />

> sie zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine besondere<br />

Hilfskraft benötigen oder<br />

> ihre Beschäftigung mit außergewöhnlichen Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitgeber verbun<strong>den</strong> ist oder<br />

> sie nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen<br />

können oder<br />

> sie allein infolge einer geistigen Behinderung oder seelischer<br />

Behinderung oder eines Anfallslei<strong>den</strong>s schwerbehindert sind<br />

oder<br />

Vorrang anderer <br />

Hilfen<br />

Gesetze<br />

72 Le7ikon Berufsorientierung<br />

Le7ikon Berufsorientierung<br />

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