Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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B – Beschäftigungspflicht<br />
Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen – B<br />
Bewährung um bis zu ein Jahr verlängert wer<strong>den</strong>. Die Teilnahme<br />
an der Trainingsmaßnahme begründet keinen Anspruch auf einen<br />
späteren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.<br />
Die Ausbildung orientiert sich inhaltlich an <strong>den</strong> Berufsbildern der<br />
> anerkannten Ausbildungsberufe. Gleichzeitig ist sie an die Bedarfe<br />
und Einschränkungen von behinderten jungen Menschen angepasst.<br />
Die besonderen Regelungen können zum Beispiel festlegen,<br />
dass fachpraktische Inhalte und Prüfungsanforderungen im Vergleich<br />
zur Fachtheorie stärker zu gewichten sind. Oder es wer<strong>den</strong><br />
solche fachpraktischen Anteile der Ausbildung ausgeklammert,<br />
die mit einer körperlichen Behinderung nicht ausgeführt wer<strong>den</strong><br />
können.<br />
Abweichende <br />
Ausbildungsordnung<br />
Die Berufswegeplanung<br />
beginnt zwei bis drei<br />
Jahre vor Schulende<br />
Beschäftigungspflicht<br />
> Ausgleichsabgabe<br />
Besondere Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen<br />
Wenn aufgrund der Behinderung eine reguläre Berufsausbildung<br />
nach der jeweiligen > Ausbildungsordnung nicht möglich ist, können<br />
bei der zuständigen > Kammer besondere Ausbildungsregelungen<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen beantragt wer<strong>den</strong>. Berufe mit<br />
besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen erkennt<br />
man häufig an der Bezeichnung > Fachpraktiker oder Werker.<br />
Die Ausbildung kann sowohl betrieblich als auch außerbetrieblich<br />
(z.B. in einem Berufsbildungswerk) erfolgen.<br />
Bevor eine Ausbildung nach besonderen Regelungen <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen ins Auge gefasst wird, ist stets zu prüfen, ob mit entsprechender<br />
Unterstützung eine Ausbildung nach der regulären<br />
Ausbildungsordnung möglich ist: zum Beispiel mit > technischen<br />
Arbeitshilfen, > ausbildungsbegleiten<strong>den</strong> Hilfen (abH), > Prüfungsmodifikationen<br />
oder > Ausbildungserleichterungen.<br />
Die besonderen Ausbildungsregelungen <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
sind im Berufsbildungsgesetz (§ 66 BBiG) und in der Handwerksordnung<br />
(§ 42 HwO) rechtlich geregelt.<br />
Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen<br />
Laut > Sozialgesetzbuch IX sind schwerbehinderte Menschen „nach<br />
Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders<br />
betroffen“, wenn …<br />
> sie zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine besondere<br />
Hilfskraft benötigen oder<br />
> ihre Beschäftigung mit außergewöhnlichen Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> Arbeitgeber verbun<strong>den</strong> ist oder<br />
> sie nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen<br />
können oder<br />
> sie allein infolge einer geistigen Behinderung oder seelischer<br />
Behinderung oder eines Anfallslei<strong>den</strong>s schwerbehindert sind<br />
oder<br />
Vorrang anderer <br />
Hilfen<br />
Gesetze<br />
72 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
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