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Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland

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Lehrerbetriebspraktikum<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

–<br />

l<br />

Voraussetzung<br />

Unterstützende<br />

Strukturen<br />

Ablauf<br />

Die Teilnahme an einem Langzeitpraktikum setzt eine Empfehlung<br />

der > Klassenkonferenz sowie die Zustimmung der Schülerin oder<br />

des Schülers und der Eltern voraus. Langzeitpraktika sind jeweils<br />

an <strong>den</strong> individuell vereinbarten Zielen ausgerichtet und wer<strong>den</strong><br />

daher als Instrument flexibel eingesetzt.<br />

Mit dem Projekt > „Betrieb und Schule“ <strong>für</strong> die Sekundarstufe I und<br />

der > Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />

am Berufskolleg sind Strukturen geschaffen wor<strong>den</strong>, die<br />

Schulen, Jugendliche und Betriebe bei Langzeitpraktika unterstützen.<br />

Lehrerbetriebspraktikum<br />

Um die Beratungskompetenz von Lehrkräften zu erhöhen, sollen<br />

Schulen laut > Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in<br />

NRW eigenverantwortlich Lehrerbetriebspraktika durchführen.<br />

In diesem Rahmen können Lehrkräfte der Sekundarstufen I und<br />

II außerhalb ihres üblichen Tätigkeitsfeldes die Wirtschafts- und<br />

Arbeitswelt in Betrieben kennen lernen und die so gewonnenen<br />

Erkenntnisse mit in ihre Arbeit mit <strong>den</strong> Schülern einfließen lassen.<br />

Die Praktika gelten als dienstliche Veranstaltungen und sollen zwischen<br />

zwei Wochen (Lehrkräfte an allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen)<br />

und vier Wochen (Lehrkräfte am Berufskolleg) dauern. Angestrebt<br />

wird auch ein Personalaustausch zwischen Lehrkräften und mit<br />

der betrieblichen Ausbildung befassten Personen aus ortsansässigen<br />

Wirtschaftsbetrieben. In diesem Fall übernehmen die Beteiligten<br />

jeweils Aufgaben in Schule bzw. Betrieb, die ihren Fähigkeiten<br />

entsprechen.<br />

Lehrerfortbildung LVR<br />

Im Schuljahr 2006/2007 begann eine Fortbildungsreihe <strong>für</strong> Lehrerinnen<br />

und Lehrer an > Förderschulen. In insgesamt vier Staffeln<br />

qualifizierten sich Lehrkräfte jeweils ein Jahr lang in Wochenend-<br />

Seminaren und -Workshops, um <strong>den</strong> Einstieg ihrer Schülerinnen<br />

und Schüler ins Arbeitsleben noch besser fördern können. Das Ziel<br />

war insbesondere, die Lehrer <strong>für</strong> die Übergangsproblematik der<br />

Jugendlichen in der Abschlussstufe zu sensibilisieren, die schulischen<br />

Kräfte <strong>für</strong> die Unterstützung der Jugendlichen zu mobilisieren<br />

und Hilfen <strong>für</strong> die schulische Praxis zu geben.<br />

In der aus sieben Modulen bestehen<strong>den</strong> Fortbildung ging es darum,<br />

Lehrern die aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt nahe zu<br />

bringen und sie über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen zu informieren. Auf dem Programm<br />

stan<strong>den</strong> weiterhin Themen wie > Elternarbeit, Personalauswahl<br />

in Unternehmen, Umgang mit Behinderung, Techniken der Erhebung<br />

von Fähigkeiten (> Kompetenzfeststellung) sowie die Arbeit<br />

in und mit Netzwerken (> Netzwerkarbeit).<br />

Die Fortbildungsreihe wurde mit Mitteln des regionalen Arbeitsmarktprogramms<br />

> aktion5 finanziert. Das infas-Institut <strong>für</strong> angewandte<br />

Sozialwissenschaft führte die Begleitforschung durch.<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit<br />

behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit<br />

zu erhalten, zu verbessern oder (wieder) herzustellen. Bei der<br />

Auswahl der Leistungen wer<strong>den</strong> Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit<br />

sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen<br />

berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche<br />

> Eignung abgeklärt oder eine > Arbeitserprobung durchgeführt.<br />

Können behinderte Menschen an <strong>den</strong> üblichen Maßnahmen der<br />

Aus- und Weiterbildung teilnehmen, erhalten sie grundsätzlich die<br />

gleichen Leistungen wie nicht behinderte Menschen („allgemeine<br />

Leistungen“). Wenn jedoch aufgrund der Art und Schwere der<br />

Module<br />

Projektförderung<br />

Allgemeine und<br />

besondere Leistungen<br />

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