Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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Lehrerbetriebspraktikum<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
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Voraussetzung<br />
Unterstützende<br />
Strukturen<br />
Ablauf<br />
Die Teilnahme an einem Langzeitpraktikum setzt eine Empfehlung<br />
der > Klassenkonferenz sowie die Zustimmung der Schülerin oder<br />
des Schülers und der Eltern voraus. Langzeitpraktika sind jeweils<br />
an <strong>den</strong> individuell vereinbarten Zielen ausgerichtet und wer<strong>den</strong><br />
daher als Instrument flexibel eingesetzt.<br />
Mit dem Projekt > „Betrieb und Schule“ <strong>für</strong> die Sekundarstufe I und<br />
der > Klasse <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis<br />
am Berufskolleg sind Strukturen geschaffen wor<strong>den</strong>, die<br />
Schulen, Jugendliche und Betriebe bei Langzeitpraktika unterstützen.<br />
Lehrerbetriebspraktikum<br />
Um die Beratungskompetenz von Lehrkräften zu erhöhen, sollen<br />
Schulen laut > Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung in<br />
NRW eigenverantwortlich Lehrerbetriebspraktika durchführen.<br />
In diesem Rahmen können Lehrkräfte der Sekundarstufen I und<br />
II außerhalb ihres üblichen Tätigkeitsfeldes die Wirtschafts- und<br />
Arbeitswelt in Betrieben kennen lernen und die so gewonnenen<br />
Erkenntnisse mit in ihre Arbeit mit <strong>den</strong> Schülern einfließen lassen.<br />
Die Praktika gelten als dienstliche Veranstaltungen und sollen zwischen<br />
zwei Wochen (Lehrkräfte an allgemeinbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen)<br />
und vier Wochen (Lehrkräfte am Berufskolleg) dauern. Angestrebt<br />
wird auch ein Personalaustausch zwischen Lehrkräften und mit<br />
der betrieblichen Ausbildung befassten Personen aus ortsansässigen<br />
Wirtschaftsbetrieben. In diesem Fall übernehmen die Beteiligten<br />
jeweils Aufgaben in Schule bzw. Betrieb, die ihren Fähigkeiten<br />
entsprechen.<br />
Lehrerfortbildung LVR<br />
Im Schuljahr 2006/2007 begann eine Fortbildungsreihe <strong>für</strong> Lehrerinnen<br />
und Lehrer an > Förderschulen. In insgesamt vier Staffeln<br />
qualifizierten sich Lehrkräfte jeweils ein Jahr lang in Wochenend-<br />
Seminaren und -Workshops, um <strong>den</strong> Einstieg ihrer Schülerinnen<br />
und Schüler ins Arbeitsleben noch besser fördern können. Das Ziel<br />
war insbesondere, die Lehrer <strong>für</strong> die Übergangsproblematik der<br />
Jugendlichen in der Abschlussstufe zu sensibilisieren, die schulischen<br />
Kräfte <strong>für</strong> die Unterstützung der Jugendlichen zu mobilisieren<br />
und Hilfen <strong>für</strong> die schulische Praxis zu geben.<br />
In der aus sieben Modulen bestehen<strong>den</strong> Fortbildung ging es darum,<br />
Lehrern die aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt nahe zu<br />
bringen und sie über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen zu informieren. Auf dem Programm<br />
stan<strong>den</strong> weiterhin Themen wie > Elternarbeit, Personalauswahl<br />
in Unternehmen, Umgang mit Behinderung, Techniken der Erhebung<br />
von Fähigkeiten (> Kompetenzfeststellung) sowie die Arbeit<br />
in und mit Netzwerken (> Netzwerkarbeit).<br />
Die Fortbildungsreihe wurde mit Mitteln des regionalen Arbeitsmarktprogramms<br />
> aktion5 finanziert. Das infas-Institut <strong>für</strong> angewandte<br />
Sozialwissenschaft führte die Begleitforschung durch.<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit<br />
behinderter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit<br />
zu erhalten, zu verbessern oder (wieder) herzustellen. Bei der<br />
Auswahl der Leistungen wer<strong>den</strong> Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit<br />
sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen<br />
berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche<br />
> Eignung abgeklärt oder eine > Arbeitserprobung durchgeführt.<br />
Können behinderte Menschen an <strong>den</strong> üblichen Maßnahmen der<br />
Aus- und Weiterbildung teilnehmen, erhalten sie grundsätzlich die<br />
gleichen Leistungen wie nicht behinderte Menschen („allgemeine<br />
Leistungen“). Wenn jedoch aufgrund der Art und Schwere der<br />
Module<br />
Projektförderung<br />
Allgemeine und<br />
besondere Leistungen<br />
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