Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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B – Begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />
Behinderung – B<br />
Leistungen an <br />
Arbeitgeber<br />
ben stehen, insbesondere bei persönlichen Schwierigkeiten am<br />
Arbeitsplatz.<br />
> psychosoziale Betreuung, zum Beispiel schwerwiegende Konflikte<br />
zu lösen, etwa mit Kollegen, Vorgesetzten oder dem<br />
Arbeit geber.<br />
> finanzielle Leistungen, zum Beispiel <strong>für</strong> technische Arbeitshilfen,<br />
zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten, <strong>für</strong> Hilfen in besonderen Lebenslagen sowie <strong>für</strong><br />
eine notwendige Arbeitsassistenz.<br />
Arbeitgeber können erhalten ...<br />
> individuelle Information und Beratung, zum Beispiel bei der<br />
Auswahl geeigneter Arbeitsplätze, ihrer behinderungsgerechten<br />
Gestaltung und bei allen Fragen, die die Beschäftigung<br />
schwerbehinderter Menschen betreffen.<br />
> psychosoziale Beratung, um zum Beispiel Probleme zu lösen,<br />
die behinderungsbedingt bei der Beschäftigung schwerbehinderter<br />
Menschen entstehen können.<br />
> finanzielle Leistungen (in Form von Zuschüssen, Darlehen<br />
und Prämien), um zum Beispiel neue behinderungsgerechte<br />
Arbeitsplätze zu schaffen, bereits vorhan<strong>den</strong>e behinderungsgerecht<br />
auszustatten und die Beschäftigung bzw. Berufsausbildung<br />
> besonders betroffener schwerbehinderter Menschen,<br />
aber auch behinderter junger Menschen zu fördern.<br />
Ansprechpartner/Kontakt<br />
Über mögliche Hilfen und Leistungen im konkreten<br />
Fall berät das LVR-Integrationsamt:<br />
www.integrationsamt.lvr.de<br />
Behindertengleichstellungsgesetz<br />
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll Benachteiligungen<br />
von behinderten Menschen beseitigen und verhindern. Ziel ist es, <strong>den</strong><br />
Betroffenen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />
und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.<br />
Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt <strong>für</strong> alle Bundesministerien<br />
und <strong>für</strong> alle Behör<strong>den</strong>, die Bundesaufgaben erfüllen. Auch Versorgungs-<br />
oder Sozialämter, die Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit und die<br />
Deutsche Rentenversicherung müssen sich nach diesem Gesetz<br />
richten. Inzwischen sind zudem in allen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze<br />
in Kraft getreten.<br />
Kernstücke des BGG sind das Benachteiligungsverbot und Vorschriften<br />
zur > Barrierefreiheit. Nach dem BGG haben behinderte<br />
Menschen zum Beispiel das Recht, in Behör<strong>den</strong>angelegenheiten<br />
die Gebär<strong>den</strong>sprache zu verwen<strong>den</strong>. Außerdem müssen die Internetseiten<br />
der Ministerien und Behör<strong>den</strong> barrierefrei gestaltet<br />
sein.<br />
Behinderung<br />
Nach dem > Sozialgesetzbuch IX gelten Menschen als behindert,<br />
wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder seelische<br />
Gesundheit nicht nur vorübergehend (das heißt länger als sechs<br />
Monate) von dem altersentsprechen<strong>den</strong> Zustand abweichen und<br />
daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.<br />
Die gesundheitlichen Schädigungen und Beeinträchtigungen<br />
können angeboren, die Folge eines Unfalls oder einer Krankheit<br />
sein. Je nach Art der Schädigungen und ihrer Auswirkungen wird<br />
zwischen verschie<strong>den</strong>en > Behinderungsarten unterschie<strong>den</strong>. Eindeutige<br />
Abgrenzungen zwischen körperlichen, geistigen und seelischen<br />
Behinderungen sind jedoch nicht immer möglich.<br />
Geltungsbereich<br />
Kernstücke<br />
Ursachen<br />
36 Le7ikon Berufsorientierung<br />
Le7ikon Berufsorientierung<br />
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