Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland
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G –<br />
Gleichstellung<br />
Gleichstellung<br />
H<br />
In der Berufsausbildung<br />
Nach dem > Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann eine Person mit einem<br />
> Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, einem<br />
> schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wer<strong>den</strong>, wenn<br />
er infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten<br />
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten kann.<br />
Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene können <strong>für</strong> die Zeit<br />
einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen per Gesetz<br />
gleichgestellt wer<strong>den</strong>, auch wenn der Grad der Behinderung weniger<br />
als 30 beträgt oder eine Behinderung noch nicht amtlich festgestellt<br />
wurde. Als Nachweis genügt eine Stellungnahme der ><br />
Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder ein Bescheid über > Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben.<br />
Grad der Behinderung<br />
Der Grad der Behinderung (GdB) gilt als Maß <strong>für</strong> die körperlichen,<br />
geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer > Behinderung.<br />
Er wird nach bundesweit einheitlichen Versorgungsmedizinischen<br />
Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung) bemessen.<br />
Der GdB wird in Zehnergra<strong>den</strong> von 20 bis 100 wiedergegeben.<br />
Grundausbildung, behinderungsbedingt erforderliche<br />
Wenn <strong>für</strong> eine Ausbildung oder Beschäftigung die notwendigen<br />
Fähigkeiten in Orientierung und Mobilität, in Kommunikationstechniken<br />
und lebenspraktischen Fertigkeiten nicht ausreichen,<br />
ist ein spezifisches Training möglich: die blin<strong>den</strong>technische und<br />
vergleichbare Grundausbildung. Das Training dauert bis zu einem<br />
Jahr und wird von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit im Rahmen der > Berufsvorbereitung<br />
gefördert.<br />
hamet 2<br />
Hamet 2 ist ein vom Berufsbildungswerk Waiblingen entwickeltes<br />
handlungsorientiertes PC-gestütztes Testverfahren zur Erfassung<br />
und Förderung beruflicher Kompetenzen (> Kompetenzfeststellungsverfahren).<br />
Das Verfahren wurde insbesondere <strong>für</strong> die berufliche<br />
Diagnostik von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf, Benachteiligungen<br />
und > Behinderungen konzipiert.<br />
Schwerpunkt des Verfahrens sind Berufe mit vorwiegend manueller<br />
Tätigkeit („handwerklich-motorischer Eignungstest“ – hamet).<br />
Das Verfahren umfasst vier Module, die sowohl einzeln als auch<br />
in Kombination angewandt wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en Basiskompetenzen,<br />
Lernfähigkeit, soziale Kompetenzen und Problemlösungskompetenzen<br />
ermittelt wer<strong>den</strong>.<br />
Hamet e ist ein handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung<br />
und Förderung elementarer handwerklich motorischer Kompetenzen.<br />
Es wurde <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz in Werkstätten <strong>für</strong> geistig behinderte<br />
Menschen entwickelt. Als eigenständiges Testverfahren ergänzt<br />
es hamet 2 Modul 1 (berufliche Basiskompetenzen), um damit die<br />
individuellen motorischen Fertigkeiten im unteren Leistungsbereich<br />
genauer ermitteln zu können.<br />
Mehr Informationen<br />
www.hamet.de<br />
Manuelle Tätigkeiten<br />
Ergänzung durch<br />
hamet e<br />
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