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Fit für den Job - Landschaftsverband Rheinland

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G –<br />

Gleichstellung<br />

Gleichstellung<br />

H<br />

In der Berufsausbildung<br />

Nach dem > Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann eine Person mit einem<br />

> Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, einem<br />

> schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wer<strong>den</strong>, wenn<br />

er infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten<br />

Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten kann.<br />

Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene können <strong>für</strong> die Zeit<br />

einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen per Gesetz<br />

gleichgestellt wer<strong>den</strong>, auch wenn der Grad der Behinderung weniger<br />

als 30 beträgt oder eine Behinderung noch nicht amtlich festgestellt<br />

wurde. Als Nachweis genügt eine Stellungnahme der ><br />

Agentur <strong>für</strong> Arbeit oder ein Bescheid über > Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben.<br />

Grad der Behinderung<br />

Der Grad der Behinderung (GdB) gilt als Maß <strong>für</strong> die körperlichen,<br />

geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer > Behinderung.<br />

Er wird nach bundesweit einheitlichen Versorgungsmedizinischen<br />

Grundsätzen (Versorgungsmedizin-Verordnung) bemessen.<br />

Der GdB wird in Zehnergra<strong>den</strong> von 20 bis 100 wiedergegeben.<br />

Grundausbildung, behinderungsbedingt erforderliche<br />

Wenn <strong>für</strong> eine Ausbildung oder Beschäftigung die notwendigen<br />

Fähigkeiten in Orientierung und Mobilität, in Kommunikationstechniken<br />

und lebenspraktischen Fertigkeiten nicht ausreichen,<br />

ist ein spezifisches Training möglich: die blin<strong>den</strong>technische und<br />

vergleichbare Grundausbildung. Das Training dauert bis zu einem<br />

Jahr und wird von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit im Rahmen der > Berufsvorbereitung<br />

gefördert.<br />

hamet 2<br />

Hamet 2 ist ein vom Berufsbildungswerk Waiblingen entwickeltes<br />

handlungsorientiertes PC-gestütztes Testverfahren zur Erfassung<br />

und Förderung beruflicher Kompetenzen (> Kompetenzfeststellungsverfahren).<br />

Das Verfahren wurde insbesondere <strong>für</strong> die berufliche<br />

Diagnostik von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf, Benachteiligungen<br />

und > Behinderungen konzipiert.<br />

Schwerpunkt des Verfahrens sind Berufe mit vorwiegend manueller<br />

Tätigkeit („handwerklich-motorischer Eignungstest“ – hamet).<br />

Das Verfahren umfasst vier Module, die sowohl einzeln als auch<br />

in Kombination angewandt wer<strong>den</strong> können und in <strong>den</strong>en Basiskompetenzen,<br />

Lernfähigkeit, soziale Kompetenzen und Problemlösungskompetenzen<br />

ermittelt wer<strong>den</strong>.<br />

Hamet e ist ein handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung<br />

und Förderung elementarer handwerklich motorischer Kompetenzen.<br />

Es wurde <strong>für</strong> <strong>den</strong> Einsatz in Werkstätten <strong>für</strong> geistig behinderte<br />

Menschen entwickelt. Als eigenständiges Testverfahren ergänzt<br />

es hamet 2 Modul 1 (berufliche Basiskompetenzen), um damit die<br />

individuellen motorischen Fertigkeiten im unteren Leistungsbereich<br />

genauer ermitteln zu können.<br />

Mehr Informationen<br />

www.hamet.de<br />

Manuelle Tätigkeiten<br />

Ergänzung durch<br />

hamet e<br />

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