Stadtbote Mai farbig 2013 - Stadt Thum
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<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> Nr. 05 Seite 2 01. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Sitzungstermine des <strong>Stadt</strong>rates und<br />
seiner Ausschüsse im <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong>rat Mittwoch, 22. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
19.00 Uhr Sitzungszimmer Rathaus<br />
Technischer<br />
Ausschuss<br />
Verwaltungsausschuss<br />
Mittwoch, 07. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
19.00 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus<br />
Donnerstag, 08. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
19.00 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus<br />
Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen<br />
sowie der Veröffentlichung auf der Internetseite der <strong>Stadt</strong> <strong>Thum</strong><br />
www.stadt-thum.de<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am Sonntag, dem 2. Juni <strong>2013</strong> findet die Wahl des<br />
Bürgermeisters statt.<br />
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
Termin einer etwa notwendig werdenden<br />
Neuwahl ist Sonntag, der 16. Juni <strong>2013</strong>.<br />
Die Neuwahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
2. Die Gemeinde/<strong>Stadt</strong> ist in folgende 4 allgemeine<br />
Wahlbezirke eingeteilt.<br />
Wahlbezirk 1<br />
Abgrenzung des Wahlbezirks:<br />
Ehrenfriedersdorfer Straße, Chemnitzer Straße und<br />
alle in Richtung Chemnitz rechts davon liegenden<br />
Straßen im Ortsteil <strong>Thum</strong><br />
Wahlraum (barrierefrei):<br />
Humanistisches Greifenstein Gymnasium <strong>Thum</strong>,<br />
Cafeteria, Schulstraße 16<br />
Wahlbezirk 2<br />
Abgrenzung des Wahlbezirks:<br />
Alle in Richtung Chemnitz links von der Bundesstraße<br />
B 95 liegenden Straßen im Ortsteil <strong>Thum</strong><br />
Wahlraum (barrierefrei):<br />
Grundschule <strong>Thum</strong>, Am Backenschlag 1<br />
Wahlbezirk 3<br />
Abgrenzung des Wahlbezirks: Ortsteil Jahnsbach<br />
Wahlraum (barrierefrei): ehemalige Mittelschule,<br />
Straße der Freundschaft 76<br />
Wahlbezirk 4<br />
Abgrenzung des Wahlbezirks: Ortsteil Herold<br />
Wahlraum (barrierefrei): Kindertagesstätte „Herolder<br />
Spatzen“, Dorfstraße 28<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />
in der Zeit bis zum 12.05.<strong>2013</strong> übersandt<br />
worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum<br />
angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen<br />
kann.<br />
Es wird ein Briefwahlvorstand gebildet. Der Briefwahlvorstand<br />
befindet sich im Rathaus, Rathausplatz<br />
4. Er tritt am Wahltag um 16.30 Uhr zusammen.<br />
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel<br />
ist für die Wahl des Bürgermeisters von hellgrüner<br />
Farbe; bei der Neuwahl von hellblauer Farbe. Stimmzettel<br />
werden im Wahlraum bereitgehalten und dem<br />
Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.<br />
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl<br />
die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand<br />
und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6<br />
KomWO festgestellten Reihenfolge.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten<br />
Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine<br />
andere eindeutige Weise kennzeichnet.<br />
5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein<br />
- nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen,<br />
in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein<br />
amtlicher Personalausweis - ausländische Unionsbürger<br />
ihren Identitätsausweis - oder Reisepass mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der<br />
Wahl vorgelegt und bei einer etwaigen Neuwahl abgegeben<br />
werden.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle<br />
des Wahlraumes gekennzeichnet und gefaltet werden.<br />
6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche<br />
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der<br />
<strong>Stadt</strong> oder durch Briefwahl wählen.<br />
7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen<br />
Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen<br />
und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen<br />
Wahlumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des<br />
Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Anschrift übersenden, dass<br />
er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen<br />
Stelle abgegeben werden.<br />
Der Antrag auf Briefwahl kann für die Wahl und/oder<br />
die etwaige Neuwahl gestellt werden.<br />
8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal<br />
und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter,<br />
der nicht schreiben oder lesen kann oder der<br />
durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine<br />
Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer<br />
anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur<br />
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt.<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren<br />
oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.<br />
(§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).<br />
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung<br />
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand<br />
sind öffentlich. Jedermann<br />
hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des<br />
Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
<strong>Thum</strong>, den 10. April <strong>2013</strong><br />
Michael Brändel<br />
Bürgermeister