27.02.2014 Aufrufe

Stadtbote Mai farbig 2013 - Stadt Thum

Stadtbote Mai farbig 2013 - Stadt Thum

Stadtbote Mai farbig 2013 - Stadt Thum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong><strong>Stadt</strong>bote</strong> Nr. 05 Seite 2 01. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Sitzungstermine des <strong>Stadt</strong>rates und<br />

seiner Ausschüsse im <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat Mittwoch, 22. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

19.00 Uhr Sitzungszimmer Rathaus<br />

Technischer<br />

Ausschuss<br />

Verwaltungsausschuss<br />

Mittwoch, 07. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

19.00 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus<br />

Donnerstag, 08. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

19.00 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus<br />

Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen<br />

sowie der Veröffentlichung auf der Internetseite der <strong>Stadt</strong> <strong>Thum</strong><br />

www.stadt-thum.de<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am Sonntag, dem 2. Juni <strong>2013</strong> findet die Wahl des<br />

Bürgermeisters statt.<br />

Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

Termin einer etwa notwendig werdenden<br />

Neuwahl ist Sonntag, der 16. Juni <strong>2013</strong>.<br />

Die Neuwahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die Gemeinde/<strong>Stadt</strong> ist in folgende 4 allgemeine<br />

Wahlbezirke eingeteilt.<br />

Wahlbezirk 1<br />

Abgrenzung des Wahlbezirks:<br />

Ehrenfriedersdorfer Straße, Chemnitzer Straße und<br />

alle in Richtung Chemnitz rechts davon liegenden<br />

Straßen im Ortsteil <strong>Thum</strong><br />

Wahlraum (barrierefrei):<br />

Humanistisches Greifenstein Gymnasium <strong>Thum</strong>,<br />

Cafeteria, Schulstraße 16<br />

Wahlbezirk 2<br />

Abgrenzung des Wahlbezirks:<br />

Alle in Richtung Chemnitz links von der Bundesstraße<br />

B 95 liegenden Straßen im Ortsteil <strong>Thum</strong><br />

Wahlraum (barrierefrei):<br />

Grundschule <strong>Thum</strong>, Am Backenschlag 1<br />

Wahlbezirk 3<br />

Abgrenzung des Wahlbezirks: Ortsteil Jahnsbach<br />

Wahlraum (barrierefrei): ehemalige Mittelschule,<br />

Straße der Freundschaft 76<br />

Wahlbezirk 4<br />

Abgrenzung des Wahlbezirks: Ortsteil Herold<br />

Wahlraum (barrierefrei): Kindertagesstätte „Herolder<br />

Spatzen“, Dorfstraße 28<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

in der Zeit bis zum 12.05.<strong>2013</strong> übersandt<br />

worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum<br />

angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen<br />

kann.<br />

Es wird ein Briefwahlvorstand gebildet. Der Briefwahlvorstand<br />

befindet sich im Rathaus, Rathausplatz<br />

4. Er tritt am Wahltag um 16.30 Uhr zusammen.<br />

3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel<br />

ist für die Wahl des Bürgermeisters von hellgrüner<br />

Farbe; bei der Neuwahl von hellblauer Farbe. Stimmzettel<br />

werden im Wahlraum bereitgehalten und dem<br />

Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.<br />

4. Jeder Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl<br />

die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand<br />

und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6<br />

KomWO festgestellten Reihenfolge.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten<br />

Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine<br />

andere eindeutige Weise kennzeichnet.<br />

5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein<br />

- nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen,<br />

in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein<br />

amtlicher Personalausweis - ausländische Unionsbürger<br />

ihren Identitätsausweis - oder Reisepass mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der<br />

Wahl vorgelegt und bei einer etwaigen Neuwahl abgegeben<br />

werden.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle<br />

des Wahlraumes gekennzeichnet und gefaltet werden.<br />

6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche<br />

Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der<br />

<strong>Stadt</strong> oder durch Briefwahl wählen.<br />

7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen<br />

Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen<br />

und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen<br />

Wahlumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des<br />

Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Anschrift übersenden, dass<br />

er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.<br />

Der Antrag auf Briefwahl kann für die Wahl und/oder<br />

die etwaige Neuwahl gestellt werden.<br />

8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal<br />

und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter,<br />

der nicht schreiben oder lesen kann oder der<br />

durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine<br />

Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer<br />

anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur<br />

Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt.<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />

einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,<br />

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren<br />

oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.<br />

(§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).<br />

9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung<br />

und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand<br />

sind öffentlich. Jedermann<br />

hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des<br />

Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

<strong>Thum</strong>, den 10. April <strong>2013</strong><br />

Michael Brändel<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!