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Inbetriebnahmebescheid vom 14. November 2013 (pdf 444 KB)

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GZ. BMVIT-820.217/0005-IV/SCH2/<strong>2013</strong><br />

gangssteges mit einseitigem schienengleichem Bahnsteigzugang sind nunmehr 2 getrennte und<br />

versetzt errichtete Eisenbahnkreuzungen über jedes der beiden Gleise vorhanden, die unter Einem<br />

auch als Bahnsteigzugänge dienen.<br />

Von der Antragstellerin wurde hierauf ein ergänzendes Gutachten gemäß § 31a EisbG der Herteg<br />

GmbH <strong>vom</strong> 6. April <strong>2013</strong> hinsichtlich der Errichtung der Eisenbahnkreuzung in km 225,48 (Gleis 2)<br />

und der Änderung der Eisenbahnkreuzung in km 225,486 (alt km 225,482, Gleis 1) jeweils für den<br />

Fußgängerverkehr vorgelegt.<br />

Hinsichtlich der von den Anrainern angeführten Vernässungen im Bereich Takern/St. Margarethen<br />

bzw. der Überschwemmungen im Bereich der Hst. Hart wurde Dipl-Ing Anton Bilek von der Behörde<br />

mit Schreiben <strong>vom</strong> 25. April <strong>2013</strong> als im Verfahren bestellte wasserbautechnische Bauaufsicht<br />

beauftragt fachlich zu diesen Vorbringen Stellung zu nehmen.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 28 Juni <strong>2013</strong> hat die waserbautechnische Bauaufsicht fachlich zu dem Vorbringen<br />

Stellung genommen.<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 2. Juli <strong>2013</strong>, GZ. BMVIT-820.217/0002-IV/SCH2/<strong>2013</strong> wurde Ing. Alfred Wilhelm<br />

für das Fachgebiet "Bau und Sicherung von schienengleichen Eisenbahnkreuzungen" als nichtamtlicher<br />

Sachverständiger bestellt. Aufgrund von Bedenken der Behörde hinsichtlich der Schlüssigkeit<br />

des vorliegenden abgeänderten Gutachtens gemäß §31a ua hinsichtlich der ursprünglich<br />

falschen Rechtsgrundlage, hatte der nichtamtliche Sachverständige Befund und Gutachten darüber<br />

abzugeben, ob die im Zuge des gegenständlichen UVP-Vorhaben erfolgte Errichtung der Eisenbahnkreuzung<br />

in km 225,480 sowie die Änderung der Eisenbahnkreuzung in km 225,486 im<br />

Bereich des Ausweichbahnhofes Laßnitzthal dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der<br />

Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf<br />

der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht. Der Sachverständige hatte insbesondere<br />

zu prüfen, ob die Änderung im Sinne der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 – EisbKrV<br />

und den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechend erfolgt ist.<br />

Mit Schreiben der Behörde <strong>vom</strong> 23. Juli <strong>2013</strong>, GZ. BMVIT-820.217/0003-IV/SCH2/<strong>2013</strong> wurde den<br />

betroffenen Parteien die Stellungnahme der wasserbautechnischen Bauaufsicht <strong>vom</strong> 28. Juni <strong>2013</strong><br />

übermittelt und diesen die Möglichkeit gegeben, bis zum <strong>14.</strong> August <strong>2013</strong> Stellung zu nehmen.<br />

Im Zuge dieser Frist sind folgende weitere Stellungnahmen bei der Behörde eingelangt:<br />

1. Einwendungen von Othmar und Rosamunde Kainz, Reinhard Macholdstraße 15, 8075 und<br />

Franz Kus, Reinhard Macholdstraße 19, 8075 Graz vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Franz<br />

Unterasinger Radetzkystraße 8, 8010 Graz <strong>vom</strong> <strong>14.</strong> August <strong>2013</strong><br />

2. Einwendungen von Oskar Leopold, Kroisbach 54, 8321 St. Margarethen an der Raab <strong>vom</strong> 13.<br />

August <strong>2013</strong><br />

13

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