01.03.2014 Aufrufe

Inbetriebnahmebescheid vom 14. November 2013 (pdf 444 KB)

Inbetriebnahmebescheid vom 14. November 2013 (pdf 444 KB)

Inbetriebnahmebescheid vom 14. November 2013 (pdf 444 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GZ. BMVIT-820.217/0005-IV/SCH2/<strong>2013</strong><br />

2. Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Eisenbahngesetz<br />

Gemäß § 31f EisbG ist die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung zu erteilen, wenn die darin angeführten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

a. Stand der Technik - Gutachten gemäß § 31a EisbG<br />

Die Antragstellerin hat für das Änderungsprojekt ein Gutachten gemäß § 31a EisbG, verfasst von<br />

Dipl.-Ing. Markus Mayr und Ing. Peter Herteg <strong>vom</strong> 15. Juni 2012, vorgelegt. Dieses Gutachten<br />

wurde mit Ergänzung von Ing. Peter Herteg <strong>vom</strong> 6. April <strong>2013</strong> ergänzt.<br />

Da das betreffende Vorhaben als Begleitmaßnahme eine Hauptbahn betrifft, enthält das Gutachten<br />

auch eine allgemein verständliche Zusammenfassung.<br />

Von den Gutachtern gemäß § 31a EisbG wird bestätigt, dass diese die Voraussetzung für die Erstattung<br />

des Gutachtens gemäß § 31a Abs 2 Z 1 bis 5 erfüllen.<br />

Von den Gutachtern gemäß § 31a EisbG wird weiters ausdrücklich bestätigt, dass sie bisher nicht<br />

mit der Planung betraut waren und dass auch keine sonstigen Umstände vorliegen, die die Unbefangenheit<br />

oder Fachkunde in Zweifel ziehen. Von den Gutachtern wird weiters ausdrücklich festgehalten,<br />

dass die gegenständliche Begutachtung in fachlicher Hinsicht weisungsfrei durchgeführt<br />

wurde.<br />

Das Gutachten gemäß § 31a EisbG beinhaltet die projektrelevante Fachgebiete Eisenbahnbautechnik<br />

und Hochbau sowie Eisenbahnkreuzungen und Eisenbahnbetrieb.<br />

Diese Fachgebiete umfassen nach Aussage der Gutachter gemäß § 31a EisbG alle projektrelevanten<br />

Aspekte.<br />

Zusammenfassend wird im Gutachten gemäß § 31a EisbG ausgeführt, dass die gegenständlichen<br />

Projektänderungen dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung<br />

des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />

Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entsprechen<br />

und sich aus Sicht der behandelten Fachgebiete keine Abweichungen <strong>vom</strong> Stand der Technik<br />

ergeben.<br />

Dem Gutachten ist in Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes weiters zu entnehmen,<br />

dass die Änderungen den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entsprechen und<br />

diese gemäß der AVO Verkehr 2011 unter Berücksichtigung des Schwerpunktkonzeptes des Ar-<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!