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Inbetriebnahmebescheid vom 14. November 2013 (pdf 444 KB)

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GZ. BMVIT-820.217/0005-IV/SCH2/<strong>2013</strong><br />

3. Einwendungen von Johann und Roswitha Kölbl, Takern II, 8. 8321 St. Margarethen an der Raab<br />

<strong>vom</strong> 11. August <strong>2013</strong><br />

4. Einwendungen von Reinhard und Maria Locker, Takern II, 4, 8321 St. Margarethen an der Raab<br />

<strong>vom</strong> 16. August <strong>2013</strong><br />

Mit 16. August <strong>2013</strong> wurde der Behörde das Gutachten des nichtamtlichen Sachverständigen Ing.<br />

Alfred Wilhelm hinsichtlich der Eisenbahnkreuzungen Laßnitzthal übermittelt. Der Sachverständige<br />

kommt in diesem Gutachten zum Schluss, dass gegen den Bau und die Sicherung der Eisenbahnkreuzungen<br />

unter Einhaltung der angeführten Auflagenvorschläge kein Einwand besteht. Die Art<br />

der Sicherung entspricht dem Stand der Technik und besteht kein Bedenken, dass ein sicherer<br />

Betrieb von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn sowie ein sicherer Verkehr auf der Eisenbahn<br />

gewährleistet ist und werden die Arbeitnehmerschutzbestimmungen eingehalten. Die gegenständliche<br />

Lösung wird als Zweckmäßig erachtet und entspricht diese den Verkehrsbedürfnissen bzw.<br />

örtlichen Verhältnissen.<br />

Mit Schreiben der Behörde <strong>vom</strong> 26. August <strong>2013</strong>, GZ. BMVIT-820.217/0004-IV/SCH2/<strong>2013</strong> wurden<br />

der Antragstellerin die ergänzenden Einwendungen sowie das Gutachten des Sachverständigen<br />

für schienengleiche Eisenbahnkreuzungen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme binnen zwei<br />

Wochen ab Zustellung übermittelt. Seitens der Antragstellerin wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 30. August<br />

<strong>2013</strong> auf ihr bisheriges Vorbringen sowie insbesondere die vorliegenden Gutachten verwiesen.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 7. September <strong>2013</strong>, ho eingelangt am 10. September <strong>2013</strong> hat Frau Sieglinde<br />

Kölbl ergänzende Einwendungen vorgebracht, die mit E-Mail <strong>vom</strong> 11.September <strong>2013</strong> an die ÖBB-<br />

Infrastruktur AG zur Kenntnisnahme und allfälligen Stellungnahme übermittelt wurden. Seitens der<br />

Antragstellerin wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 13. September <strong>2013</strong> auf ihr bisheriges Vorbringen sowie<br />

insbesondere die vorliegenden Gutachten verwiesen.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 28. Oktober <strong>2013</strong>, Zl. <strong>2013</strong>/03/0110-3 hat der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren<br />

gem § 35 Abs 3 VwGG hinsichtlich einer Säumnisbeschwerde gem Art 130 Abs 1 lit b B-<br />

VG von Othmar Kainz, Rosamunde Kainz und Franz Kus eingeleitet.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 30. Oktober <strong>2013</strong>, GZ. BMVIT-820.217/0004-IV/SCH2/<strong>2013</strong> wurde der rechtsfreundlichen<br />

Vertretung der in der Reinhard-Machold-Straße wohnhaften Einwender Othmar Kainz,<br />

Rosamunde Kainz und Franz Kus der von der Antragstellerin vorgelegte schalltechnische Prüfbericht<br />

<strong>vom</strong> 25. April <strong>2013</strong> der Rinderer & Partner Ziviltechniker KG Kenntnis gebracht und diesen die<br />

Möglichkeit zur Stellungnahme binnen einer Woche ab Zustellung eingeräumt.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 8. <strong>November</strong> <strong>2013</strong> haben die oa Einwender auf das Schreiben reagiert. Dieses<br />

wurde der Antragstellerin am zur Kenntnis gebracht und dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme<br />

gegeben.<br />

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