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Wirtschaftswissenschaftliche Schriften - Fachbereich ...

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(unter anderem aufgrund des höheren Grades an Standardisierung) größer als bei privatem<br />

Mezzanine-Kapital. 19<br />

2.2. Formen von Mezzanine-Kapital<br />

2.2.1. Debt Mezzanine<br />

Als Debt Mezzanine wird Mezzanine-Kapital mit Fremdkapitalausrichtung bezeichnet<br />

und wird in der Form von Nachrangdarlehen, Verkäuferdarlehen oder typischen stillen<br />

Beteiligungen vergeben. 20 Debt Mezzanine stellt bilanziell zwar Fremdkapital dar, wirtschaftlich<br />

handelt es sich jedoch um Eigenkapital. Bei entsprechender Ausgestaltung<br />

wird Debt Mezzanine auch steuerrechtlich als Fremdkapital behandelt, sodass die Aufwendungen<br />

steuerrechtlich wie Betriebsausgaben abziehbar sind. 21 Teilweise wird Debt<br />

Mezzanine auch als Quasi-Fremdkapital bezeichnet. 22 Typisch für Debt Mezzanine ist<br />

eine feste und variable (erfolgsabhängige) Zinsstruktur, entweder als regelmäßige Zinszahlung<br />

oder als endfällige Zinszahlung. 23<br />

Ein Nachrangdarlehen, auch als Junior Debt oder Subordinated Debt bezeichnet, ist<br />

ein mittel- bis langfristig (zwischen fünf und zehn Jahren) angelegtes Darlehen, welches<br />

anderen Fremdkapitalgebern mittels Rangrücktrittsvereinbarung oder Nachrangabrede<br />

nachrangig gestellt wird. In der Gestaltung des Inhaltes und der Reichweite des Nachranges<br />

sind Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich frei. Die Zinszahlungen<br />

erfolgen entweder regelmäßig oder am Ende der Laufzeit. Nachrangdarlehen sind<br />

nicht an den laufenden Verlusten beteiligt 24 und in der Regel unbesichert oder zweitrangig<br />

besichert. Damit wird der Kreditspielraum eines Unternehmens nicht weiter eingeschränkt.<br />

In Krisenzeiten tritt durch die Nachrangigkeit der Verzinsung und Tilgung<br />

eine Liquiditätsentlastung der zu finanzierenden Gesellschaft ein. Die Finanzierungskosten<br />

sind aufgrund des höheren Ausfallrisikos in der Regel höher als bei einem klassischen<br />

Kredit. Die Vergütung erfolgt in der Regel in Form eines fixen Zinssatzes, wird<br />

19 Vgl. Bösl/Sommer, 2006, S. 38, Klandt/Nathusius/Seibt, 2001, S. 206-207.<br />

20 Vgl. Elkemann-Reusch/Häger, 2004, S. 26.<br />

21 Vgl. Riehm, 2009, S. 149.<br />

22 Vgl. Klandt/Nathusius/Seibt, 2001, S. 215.<br />

23 Vgl. Elkemann-Reusch/Häger, 2004, S. 26.<br />

24 Vgl. Elkemann-Reusch/Häger, 2004, S. 26.

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