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AMTSBLATT - Frankfurt am Main

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08.10.2013 / Nr. 41, 144. Jhg. Amtsblatt / Seite 1231<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Am 12.09.2013, § 3629 hat die Stadtverordnetenvers<strong>am</strong>mlung folgenden Beschluss gefasst:<br />

Für das Gebiet - Berger Straße / Höhenstraße - in <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> ist ein Bebauungsplan aufzustellen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Atrium des Planungsdezernates,<br />

Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>,<br />

montags - freitags von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr<br />

mittwochs<br />

von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />

von jedermann eingesehen werden.<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung<br />

einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.<br />

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:<br />

Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan sollen einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />

Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße geschaffen werden, andererseits<br />

wird auch das Ziel verfolgt, die Wohnnutzung in diesem innerstädtischen Bereich zu stärken. Durch eine<br />

entsprechende Nutzungszonierung im Bebauungsplan wird Rechtssicherheit für die verschiedenen Nutzergruppen<br />

und ihre Bedürfnisse erreicht.<br />

DER MAGISTRAT<br />

Stadtplanungs<strong>am</strong>t

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