AMTSBLATT - Frankfurt am Main
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08.10.2013 / Nr. 41, 144. Jhg. Amtsblatt / Seite 1231<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Am 12.09.2013, § 3629 hat die Stadtverordnetenvers<strong>am</strong>mlung folgenden Beschluss gefasst:<br />
Für das Gebiet - Berger Straße / Höhenstraße - in <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> ist ein Bebauungsplan aufzustellen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Atrium des Planungsdezernates,<br />
Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>,<br />
montags - freitags von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr<br />
mittwochs<br />
von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr<br />
von jedermann eingesehen werden.<br />
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung<br />
einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.<br />
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:<br />
Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan sollen einerseits die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />
Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Berger Straße geschaffen werden, andererseits<br />
wird auch das Ziel verfolgt, die Wohnnutzung in diesem innerstädtischen Bereich zu stärken. Durch eine<br />
entsprechende Nutzungszonierung im Bebauungsplan wird Rechtssicherheit für die verschiedenen Nutzergruppen<br />
und ihre Bedürfnisse erreicht.<br />
DER MAGISTRAT<br />
Stadtplanungs<strong>am</strong>t