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AZ-4051-12-ENVI-Greenpeace-Stellungnahme zur EU -Beschwerde

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<strong>Greenpeace</strong> <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zur</strong> Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland zum Pilotverfahren <strong>4051</strong>/<strong>12</strong>/<strong>ENVI</strong><br />

der hohe ökologische Wert der Spessartwälder gehen systematisch und schleichend<br />

verloren.“<br />

So ist in der AELF <strong>Stellungnahme</strong> (Deutschland 2013, Anlage 2, S. 9) <strong>zur</strong> Bewertung der<br />

Auswirkungen von Douglasieneinbringung auf den gesamten LRT 9110 bodensaurer<br />

Buchenwald zu lesen:<br />

„Zu bedenken gilt es jedoch, dass die bei der Feststellung der Ausgangssituation in<br />

der Verjüngung vorhandene Douglasie und die in den vergangenen 7 Jahren in<br />

älteren Baumbeständen im Rahmen von Verjüngungsmaßnahmen weit überwiegend<br />

trupp- und kleingruppenweise verteilt über die jeweilige Bestandsfläche eingebrachten<br />

Douglasien in der weiteren Bestandsentwicklung in die Baumschicht einwachsen<br />

werden – Anmerkung: Ab der Höhengrenze von 5 Metern werden diese Bäume dann<br />

in der Baumschicht erfasst. In einem absehbaren Zeitraum von 10 bis 15 Jahren<br />

wird sich damit je nach dem Grad der Nutzung erntereifer Douglasien der Anteil<br />

dieser Baumart in der Baumschicht entsprechend erhöhen. Dies könnte dann zu<br />

einer Minderung der Qualität des Erhaltungszustandes des LRT 9110 führen. Sollte<br />

zudem die Einbringung von Douglasie im Rahmen der Bestandsverjüngung stetig<br />

fortgesetzt werden, könnte das eine Entwicklung noch verstärken, die letztendlich die<br />

Qualität des Schutzgutes LRT 9110 nachteilig beeinflussen und die Erfüllung der<br />

festgelegten, verbindlichen, gebietsweise konkretisierten Erhaltungsziele in Frage<br />

stellen würde.“<br />

Zur Wirkung der Douglasienpflanzung auf die Schutzgüter des FFH-Gebiets wird auf S.13<br />

ausgeführt:<br />

„Hinsichtlich einer weiteren Beimischung von Douglasie in bisher reine oder nahezu<br />

reine Laubwälder (Buchen-, Buchen-Eichen- und Eichen-Buchenbestände) gilt es<br />

jedoch folgendes zu berücksichtigen:<br />

Die Bechsteinfledermaus besiedelt bevorzugt reine Laubwälder. Hirschkäfer und<br />

Eremit benötigen zudem lichte, gut besonnte Laubbäume, v.a. Eichen. Douglasien-<br />

Beimischung in solchen Beständen oder eine randliche Verschattung, auch durch<br />

spätere Ausbreitung durch Naturverjüngung, wäre potenziell geeignet, die<br />

Biotoptradition und Habitatkontinuität zu beeinträchtigen.“<br />

Zur Wirkung auf SPA-Schutzgüter wird auf S. 14 ausgeführt:<br />

„Eine weitere Einbringung der Baumart Douglasie innerhalb der Habitate des<br />

Mittelspechts, des Halsbandschnäppers und des Grauspechts im SPA-Gebiet<br />

„Spessart“ birgt jedoch die Gefahr einer künftig erheblichen Verschlechterung der<br />

Erhaltungszustände der besonders geschützten Vogelarten.<br />

In den alten Laubwäldern (diese entsprechen den Klasse 1- und zum Teil den Klasse<br />

2-Wäldern nach BaySF-Naturschutzkonzept), sowie generell in den älteren Buchenund<br />

Eichenbeständen in den (deutlich über die Grenzen des FFH-Gebietes hinaus<br />

reichenden) SPA-Flächen, die die Kernhabitate der o.g. Vogelarten darstellen, ist in<br />

Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass nicht durch eine fortgesetzte Einbringung von<br />

Douglasie eine Verschlechterung der Habitate eintritt. Dies gilt auch für den ca.<br />

2.700 ha großen SPA-Flächenanteil im Großprivatwald mit belangvollen Anteilen von<br />

Buchenaltbeständen.“<br />

Die Ausführungen des AELF bestätigen also die Einschätzung von <strong>Greenpeace</strong><br />

hinsichtlich der mittel- bis langfristigen negativen Wirkung der Douglasienpflanzungen<br />

auf die FFH- und SPA-Erhaltungsziele. Da das Verschlechterungsverbot des Art. 6 Abs. 2<br />

FFH-RL, umgesetzt in Art. 33 Abs. 1 BayNatSchG, auch das Vorsorgeprinzip beinhaltet, sind<br />

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