AZ-4051-12-ENVI-Greenpeace-Stellungnahme zur EU -Beschwerde
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<strong>Greenpeace</strong> <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zur</strong> Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland zum Pilotverfahren <strong>4051</strong>/<strong>12</strong>/<strong>ENVI</strong><br />
der hohe ökologische Wert der Spessartwälder gehen systematisch und schleichend<br />
verloren.“<br />
So ist in der AELF <strong>Stellungnahme</strong> (Deutschland 2013, Anlage 2, S. 9) <strong>zur</strong> Bewertung der<br />
Auswirkungen von Douglasieneinbringung auf den gesamten LRT 9110 bodensaurer<br />
Buchenwald zu lesen:<br />
„Zu bedenken gilt es jedoch, dass die bei der Feststellung der Ausgangssituation in<br />
der Verjüngung vorhandene Douglasie und die in den vergangenen 7 Jahren in<br />
älteren Baumbeständen im Rahmen von Verjüngungsmaßnahmen weit überwiegend<br />
trupp- und kleingruppenweise verteilt über die jeweilige Bestandsfläche eingebrachten<br />
Douglasien in der weiteren Bestandsentwicklung in die Baumschicht einwachsen<br />
werden – Anmerkung: Ab der Höhengrenze von 5 Metern werden diese Bäume dann<br />
in der Baumschicht erfasst. In einem absehbaren Zeitraum von 10 bis 15 Jahren<br />
wird sich damit je nach dem Grad der Nutzung erntereifer Douglasien der Anteil<br />
dieser Baumart in der Baumschicht entsprechend erhöhen. Dies könnte dann zu<br />
einer Minderung der Qualität des Erhaltungszustandes des LRT 9110 führen. Sollte<br />
zudem die Einbringung von Douglasie im Rahmen der Bestandsverjüngung stetig<br />
fortgesetzt werden, könnte das eine Entwicklung noch verstärken, die letztendlich die<br />
Qualität des Schutzgutes LRT 9110 nachteilig beeinflussen und die Erfüllung der<br />
festgelegten, verbindlichen, gebietsweise konkretisierten Erhaltungsziele in Frage<br />
stellen würde.“<br />
Zur Wirkung der Douglasienpflanzung auf die Schutzgüter des FFH-Gebiets wird auf S.13<br />
ausgeführt:<br />
„Hinsichtlich einer weiteren Beimischung von Douglasie in bisher reine oder nahezu<br />
reine Laubwälder (Buchen-, Buchen-Eichen- und Eichen-Buchenbestände) gilt es<br />
jedoch folgendes zu berücksichtigen:<br />
Die Bechsteinfledermaus besiedelt bevorzugt reine Laubwälder. Hirschkäfer und<br />
Eremit benötigen zudem lichte, gut besonnte Laubbäume, v.a. Eichen. Douglasien-<br />
Beimischung in solchen Beständen oder eine randliche Verschattung, auch durch<br />
spätere Ausbreitung durch Naturverjüngung, wäre potenziell geeignet, die<br />
Biotoptradition und Habitatkontinuität zu beeinträchtigen.“<br />
Zur Wirkung auf SPA-Schutzgüter wird auf S. 14 ausgeführt:<br />
„Eine weitere Einbringung der Baumart Douglasie innerhalb der Habitate des<br />
Mittelspechts, des Halsbandschnäppers und des Grauspechts im SPA-Gebiet<br />
„Spessart“ birgt jedoch die Gefahr einer künftig erheblichen Verschlechterung der<br />
Erhaltungszustände der besonders geschützten Vogelarten.<br />
In den alten Laubwäldern (diese entsprechen den Klasse 1- und zum Teil den Klasse<br />
2-Wäldern nach BaySF-Naturschutzkonzept), sowie generell in den älteren Buchenund<br />
Eichenbeständen in den (deutlich über die Grenzen des FFH-Gebietes hinaus<br />
reichenden) SPA-Flächen, die die Kernhabitate der o.g. Vogelarten darstellen, ist in<br />
Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass nicht durch eine fortgesetzte Einbringung von<br />
Douglasie eine Verschlechterung der Habitate eintritt. Dies gilt auch für den ca.<br />
2.700 ha großen SPA-Flächenanteil im Großprivatwald mit belangvollen Anteilen von<br />
Buchenaltbeständen.“<br />
Die Ausführungen des AELF bestätigen also die Einschätzung von <strong>Greenpeace</strong><br />
hinsichtlich der mittel- bis langfristigen negativen Wirkung der Douglasienpflanzungen<br />
auf die FFH- und SPA-Erhaltungsziele. Da das Verschlechterungsverbot des Art. 6 Abs. 2<br />
FFH-RL, umgesetzt in Art. 33 Abs. 1 BayNatSchG, auch das Vorsorgeprinzip beinhaltet, sind<br />
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