AZ-4051-12-ENVI-Greenpeace-Stellungnahme zur EU -Beschwerde
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<strong>Greenpeace</strong> <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zur</strong> Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland zum Pilotverfahren <strong>4051</strong>/<strong>12</strong>/<strong>ENVI</strong><br />
sind Bestände, und deren Baumartenzusammensetzung entscheidet über LRT- oder SLW-<br />
Kategorisierung. Somit wurde der sehr alte Buchenbestand durch den Neuzuschnitt von einem<br />
LRT zu einem SLW. Es ist zu befürchten, dass dies sehr häufig vorgenommen wurde.<br />
Kartierung der Eichenkulturen als LRT 9110<br />
Bei der Kartierung der LRT 9110 weicht Bayern mit den vorgegebenen Schwellenwerten<br />
und einer „Lex Eiche“ für den „Hochspessart“ von den in Deutschland üblichen Verfahren<br />
deutlich ab und verfälscht somit die Flächenbilanz des LRT 9110 erheblich. Nach der<br />
Auslegung des Freistaats Bayern werden naturferne Eichensaaten/-pflanzungen als<br />
Buchenwaldgesellschaft gewertet. Da sich in der Regel in jeder Eichensaat „eine“ Buche<br />
finden lässt, wurden vermutlich alle Eichensaatflächen als LRT 9110 kartiert. Dies wird aber<br />
nicht deutlich gemacht. Dass eine veraltete Kartieranleitung in Deutschland (2013, Anlage 6)<br />
von 2004 statt der verfügbaren von 2010 zitiert wurde, ist unerklärlich. Denn in der<br />
Anleitung von 2010 heißt es:<br />
Kartierungshinweise: (siehe auch Kapitel 1.5.3 der Einleitung zu den Wald-LRT)<br />
Zahlreiche potenzielle natürliche Vorkommen werden durch Nadelbaum-Bestände<br />
(Fichte, Kiefer, Douglasie, Lärche, Tanne) ersetzt. Als Mindestanforderungen für die<br />
Aufnahme als FFH-Lebensraumtyp gelten:<br />
a) Hügelland: Anteil der oben genannten charakteristischen Haupt- und<br />
Nebenbaumarten mindestens 50 %. Eichen-Wirtschaftswälder, egal ob gesicherte<br />
Eichensaaten/Naturverjüngungen oder Uralt-Eichenrestbestände, sind explizit<br />
im FFH-Gebiet „Hochspessart“ bei hinreichender ökologischer oder<br />
pflanzensoziologischer Wirksamkeit/Prägung der Buchenbeimischung in<br />
Richtung Hainsimsen-Buchenwald als LRT 9110 zu kartieren! Darum sollten<br />
nur reine (100 %) Eichenbestände >1ha ohne jegliche Buchenbeteiligung als<br />
sonstiger Lebensraum kartiert werden! Anteil der Douglasie (=<br />
gesellschaftsfremd, nicht heimisch) höchstens 20 %, Anteil der Fichte (=<br />
gesellschaftsfremd, aber heimisch) höchstens 30 %, Anteil der Kiefer höchstens 50<br />
%.<br />
Standörtlicher Randbereich „mäßig frisch / mäßig trocken“: In Altbeständen, die trotz<br />
lichten Kronendaches nahezu bodenvegetationsfrei sind („Fagetum nudum“), ist zu<br />
überprüfen, ob es sich um den LRT 9150 Orchideen-Buchenwälder handelt.<br />
Bei einer Gegenüberstellung der Ausführungen der Bundesrepublik Deutschland (2013, S.9)<br />
mit dem aktuellen „Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-<br />
Richtlinie in Bayern“(LFU/LWF 2010, Anlage 27, S. <strong>12</strong>4) zeigt sich, dass Bayern <strong>zur</strong> Frage<br />
der Eichen unsauber arbeitet:<br />
Aus der Gegenüberstellung wird deutlich, dass Bayern auch gegenüber Deutschland nicht die<br />
Wahrheit dargestellt hat: Eichensaaten werden bei Buchenanteilen von 1-29% ebenfalls<br />
als LRT 9110 bodensaurer Buchenwald kartiert. Das ist ein klarer Verstoß gegen die<br />
Bund-Länder-Absprache (LANA/FCK 2004, Anlage 28). Hinzu kommt, dass die Schwelle<br />
für die Buchen als Hauptbaumart in Bayern von den in Deutschland üblichen 50% auf<br />
30% abgesenkt wurde (s.o.).100%ige Eichenreinbestände, die kleiner als ein Hektar sind,<br />
werden ebenfalls dem LRT 9110 zugerechnet.<br />
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