AZ-4051-12-ENVI-Greenpeace-Stellungnahme zur EU -Beschwerde
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<strong>Greenpeace</strong> <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zur</strong> Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland zum Pilotverfahren <strong>4051</strong>/<strong>12</strong>/<strong>ENVI</strong><br />
Diese Ausführungen geben keinerlei Sicherheit, dass die Pflanzungen der Douglasien<br />
langfristig gestoppt werden. Im Gegenteil: das als Beleg zitierte Schreiben des BaySF-<br />
Vorstands vom 15.05.20<strong>12</strong> wurde der Europäischen Kommission nicht übermittelt,<br />
sollte also angefordert werden. Denn daraus könnte hervorgehen, ob es sich tatsächlich um<br />
eine langfristige oder nur um eine vorübergehende Anweisung mit Relevanz für die laufenden<br />
Forsteinrichtungen handelt. In der neuen, 10-jährigen Forsteinrichtung für den BaySF<br />
Forstbetrieb Rothenbuch wird explizit ein „Douglasien-Voranbau“ in einem alten<br />
Buchenwald (Deutschland 2013, Anlage 9 – Beilage 1, Beispiel 2) als Maßnahme geplant.<br />
Eigentlich sollte die neue Forsteinrichtung von 2013 (also nach der Entscheidung des<br />
Staatsministers) die FFH-und SPA-Erhaltungsmaßnahmen integrieren. Dieser Sachverhalt<br />
lässt deutliche Zweifel an der Verbindlichkeit der Anweisung von Staatsminister Brunner<br />
aufkommen.<br />
Da in Deutschland 2013, Anlage 9 nur drei Beispielbestände, aber nicht der gesamte, im<br />
Entwurf bereits vorliegende Managementplan aufgezeigt wurde, ist davon auszugehen, dass<br />
nach einer Befassung durch die Europäische Union die Pflanzung von Douglasien im<br />
FFH-Gebiet „Hochspessart“ auf Weisung des BaySF-Vorstands fortgesetzt wird.<br />
31. Das AELF (Deutschland 2013, Anlage 2 – Datensammlung) hat im Rahmen seiner vor<br />
Ort durchgeführten Begehungen die weitverbreitete Pflanzung unter alte und sehr alte<br />
Buchenbestände durch die BaySF bestätigt (siehe Kapitel 1 c). Allerdings erwähnt das<br />
AELF nur die sogenannte „reduzierte Fläche“, d.h. die tatsächlich bepflanzte Teilfläche, und<br />
nicht die durch die Pflanzung betroffene LRT-Kartiereinheit, mithin den gesamten Bestand.<br />
Das Amt bestätigt auch die Douglasien-Pflanzung in den ökologisch hochwertigsten über<br />
180- jährigen Buchenwäldern: „Insgesamt wurden im Zuge dieser Prüfung zusammen<br />
genommen 3,5 ha (reduzierte Fläche) an Douglasien-Pflanzungen in Klasse 1- Wäldern<br />
innerhalb des FFH-Gebietes festgestellt, […]“ (Deutschland 2013, Anlage 2, S.7).<br />
Aus der Datensammlung des AELF (Deutschland 2013, Anlage 2) geht hervor, dass im<br />
Staatswald überproportional viel Douglasie aktiv in das FFH-Gebiet „Hochspessart“<br />
eingebracht wurde. Durch die „reduzierte Flächenangabe“ geht aus der Darstellung des AELF<br />
nicht hervor, dass in der gesamten FFH-Gebietskulisse der Douglasienanteil im Jahre 20<strong>12</strong><br />
bereits auf erheblich mehr als 2 % (Stand: 2004) gestiegen ist. Interessanterweise betont die<br />
Bundesrepublik Deutschland (2013, S.7), dass die Douglasienpflanzungen die Erhaltungsziele<br />
„bisher nicht“ beeinträchtigten. Diese Auffassung kann nicht geteilt werden, da jede<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustands eine Verschlechterung des LRT nach sich<br />
zieht. Das AELF (Deutschland 2013, Anlage 2, S.9) hat ebenfalls klargestellt, dass ein<br />
weiteres Pflanzen zu einer Minderung der Qualität des Erhaltungszustands des LRT<br />
9110 führt.<br />
Die von der Bundesrepublik Deutschland (2013, S.7) als „ordnungsgemäße<br />
forstwirtschaftliche Maßnahmen“ eingestuften Pflanzungen in der Abteilung „Langgrund“<br />
zeigen das bayerische Dilemma: von forstlichen Planungen soll trotz FFH-Schutzgebietsstatus<br />
nicht abgewichen werden. Das Bestockungsziel „Buchen-Douglasien-Eichenbestand“ zeigt<br />
die Verschlechterung deutlich auf. Hier sollen alte Buchenwälder, also die Waldökosysteme<br />
mit der höchsten Naturnähe, zu naturfernen Mischbeständen umgebaut werden.<br />
Auf die erwähnte Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung wird in Kapitel 4 näher<br />
eingegangen.<br />
Die Bewertung der Douglasienpflanzung im FFH-Gebiet „Hochspessart“ durch die<br />
Bundesrepublik Deutschland (2013, S.7) widerspricht der von <strong>Greenpeace</strong> dokumentierten<br />
von den BaySF betriebenen Forstpraxis:<br />
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