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37. Sitzung - Bremische Bürgerschaft

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2572<br />

<strong>Bremische</strong> <strong>Bürgerschaft</strong> (Landtag) – 18. Wahlperiode – <strong>37.</strong> <strong>Sitzung</strong> am 13.03.13<br />

(A)<br />

dürfen und wir Ärger mit privaten Investoren bekommen.<br />

Ich glaube jedoch, das wird man gestalten<br />

können, und wir werden auch mit denjenigen aus<br />

diesem Haus, die diesen Antrag initiiert haben, dann<br />

im Einzelnen die nächsten Schritte besprechen. Ich<br />

glaube, wir werden ein ordentliches Konzept dazu<br />

vorlegen. – Vielen Dank!<br />

Abg. Frau Motschmann (CDU): Herr Präsident,<br />

meine Damen und Herren! Jetzt kommt ein ganz<br />

schönes Thema! Die CDU-Fraktion legt Ihnen gemeinsam<br />

mit den Fraktionen der SPD und Bündnis<br />

90/Die Grünen einen Antrag vor, den 31. Oktober<br />

2017 einmalig zu einem gesetzlichen Feiertag zu<br />

machen.<br />

(C)<br />

(B)<br />

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/<br />

Die Grünen)<br />

Vizepräsident Ravens: Weitere Wortmeldungen<br />

liegen nicht vor.<br />

Die Beratung ist geschlossen.<br />

Wir kommen zur Abstimmung.<br />

Als Erstes lasse ich über den Antrag mit der Drucksachen-Nummer<br />

18/686 abstimmen.<br />

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die<br />

Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer<br />

18/686 seine Zustimmung geben möchte, den bitte<br />

ich um das Handzeichen!<br />

Ich bitte um die Gegenprobe!<br />

Stimmenthaltungen?<br />

Ich stelle fest, die <strong>Bürgerschaft</strong> (Landtag) stimmt<br />

dem Antrag zu.<br />

(Einstimmig)<br />

Jetzt lasse ich über den Antrag mit der Drucksachen-Nummer<br />

18/687 abstimmen.<br />

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die<br />

Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer<br />

18/687 seine Zustimmung geben möchte, den bitte<br />

ich um das Handzeichen!<br />

Ich bitte um die Gegenprobe!<br />

Stimmenthaltungen?<br />

Ich stelle fest, die <strong>Bürgerschaft</strong> (Landtag) stimmt<br />

dem Antrag zu.<br />

(Einstimmig)<br />

Reformationstag<br />

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD<br />

und Bündnis 90/Die Grünen<br />

vom 19. Februar 2013<br />

(Neufassung der Drucksache 18/743<br />

vom 22. Januar 2013)<br />

(Drucksache 18/784)<br />

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister<br />

Böhrnsen.<br />

Die Beratung ist eröffnet.<br />

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete<br />

Frau Motschmann.<br />

Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte der Mönch<br />

und Theologieprofessor Martin Luther in Wittenberg<br />

95 Thesen gegen den Ablasshandel. Zunächst<br />

wollte er eine akademische, theologische Diskussion,<br />

damals Disputation, auslösen, aber diese Thesen<br />

sind sofort in den Umlauf gekommen. Luther<br />

bestritt, dass man sich durch eine Geldzahlung von<br />

seinen Sünden und Verfehlungen freikaufen könne.<br />

Sich mit dem Papsttum – das ist ja auch gerade<br />

in dieser Zeit ganz interessant – damals anzulegen,<br />

dazu gehörte sehr viel Mut. Überliefert ist die etwas<br />

humorvolle Formulierung von Martin Luther,<br />

ich zitiere: „Jeder Mann ließ mich allein verzappeln<br />

mit den Papisten.“ Mit seinen Thesen wollte Luther<br />

keine neue Kirche schaffen, sondern einen Beitrag<br />

zur längst überfälligen Reform der Kirche leisten.<br />

Die Bewegung, die er auslöste, führte allerdings zu<br />

heftigen Auseinandersetzungen und zur Entstehung<br />

der evangelischen Kirchen.<br />

Zum bleibenden Verdienst Luthers – nicht nur für<br />

Christen – gehört durch seine geniale Bibelübersetzung<br />

die Bildung einer einheitlichen deutschen<br />

Schriftsprache. Zu seinen Verdiensten gehört ferner<br />

die „Proklamation der Freiheit eines Christenmenschen“,<br />

so der Titel einer seiner großen reformatorischen<br />

Hauptschriften. Darin heißt es: „Weder Papst<br />

noch Kaiser, noch andere Autoritäten stehen über<br />

dem an Gottes Wort gebundenen Gewissen.“ Die<br />

Gewissensfreiheit, die uns heute so wichtig und auch<br />

selbstverständlich ist, wurde maßgeblich von Luther<br />

formuliert. Berühmt ist seine Antwort auf die Frage<br />

Kaiser Karls V. auf dem Reichstag im Worms im Jahr<br />

1521, ob er widerrufen wolle, und da heißt es, und<br />

ich finde das hochspannend in dieser Zeit: „Weder<br />

dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da<br />

es feststeht, dass sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen<br />

haben. So bin ich durch die Stellen der<br />

Heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden<br />

in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte<br />

Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen,<br />

weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher<br />

noch heilsam ist. Gott helfe mir! Amen!“ Das ist die<br />

Ursprungsformulierung vor dem Reichstag.<br />

Nun gibt es auch Aussagen, und ich will das nicht<br />

verschweigen, Martin Luthers, die äußerst problematisch<br />

sind, etwa seine Schrift aus der Zeit des<br />

Bauernkrieges im Jahr 1525 „Wider die mörderischen<br />

und räuberischen Rotten der Bauern“, nachdem seine<br />

Mahnungen zur Mäßigung in dem Konflikt unbeachtet<br />

blieben, oder wenige Jahre vor seinem Tod<br />

– und ich finde, das gehört zur Ehrlichkeit der Diskussion<br />

dazu – die Kampfschrift gegen die Juden<br />

(D)

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