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Modulhandbuch BA TO ALT Studinanfänger bis WS 2010/2011

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<strong>Modulhandbuch</strong> Tourismus-Management Seite 5<br />

A USZÜGE AUS DEN S TUDIEN- UND P RÜFUNGSORDNUNGEN<br />

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Auszüge aus der Studien- und Prüfungsordnung,<br />

die für den Studienfortschritt von Bedeutung sind:<br />

1. Hürde<br />

Bis zum Ende des 2. Semesters müssen folgende fünf Grundlagen- und<br />

Orientierungsfächer abgelegt werden, ansonsten gilt die nicht erbrachte<br />

Prüfungsleistung als erstmals abgelegt und nicht bestanden (§ 10 Abs. 1 + 3 APO)<br />

1) Grundlagen der BWL<br />

2) Tourismusmanagement I<br />

3) Rechnungswesen<br />

4) Wirtschaftsprivatrecht<br />

5) Wirtschaftsmathematik<br />

2. Hürde<br />

Wer am Ende des 2. Fachsemesters nicht mindestens 20 ECTS erreicht hat, muss die<br />

Fachstudienberatung aufsuchen.<br />

3. Hürde<br />

Eine nicht bestandene Prüfung muss im nächsten Semester erneut abgelegt werden<br />

(Wiederholungsprüfung). (§ 10 Abs. 1 Satz 4 RaPO)<br />

4. Hürde<br />

Die oben genannten Grundlagen- und Orientierungsfächer müssen spätestens<br />

zum vierten Studiensemester erfolgreich abgelegt werden, ansonsten kommt es zur<br />

Exmatrikulation (Hürde 1 i. V. m. Hürde 3). (§ 10 Abs. 4 APO)<br />

5. Hürde<br />

Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist ein Zweitversuch (1. Wiederholungsprüfung)<br />

immer möglich (vgl. 3. Hürde), ein Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung) ist bei<br />

maximal 4 Prüfungen möglich, wobei davon max. 2 auf das Basisstudium fallen<br />

dürfen. Die verbleibenden Drittversuche im Vertiefungsstudium sind nur bei<br />

mindestens 50 % aller ECTS-Punkte (=105 ECTS) möglich (vgl. § 11 Abs. 1 und 2<br />

APO).<br />

6. Hürde<br />

Studenten müssen mindestens 60 ECTS erworben haben, um mit der Aufnahme des<br />

Vertiefungsstudiums zu beginnen.

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