Modulhandbuch BA TO ALT Studinanfänger bis WS 2010/2011
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<strong>Modulhandbuch</strong> Tourismus-Management Seite 5<br />
A USZÜGE AUS DEN S TUDIEN- UND P RÜFUNGSORDNUNGEN<br />
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Auszüge aus der Studien- und Prüfungsordnung,<br />
die für den Studienfortschritt von Bedeutung sind:<br />
1. Hürde<br />
Bis zum Ende des 2. Semesters müssen folgende fünf Grundlagen- und<br />
Orientierungsfächer abgelegt werden, ansonsten gilt die nicht erbrachte<br />
Prüfungsleistung als erstmals abgelegt und nicht bestanden (§ 10 Abs. 1 + 3 APO)<br />
1) Grundlagen der BWL<br />
2) Tourismusmanagement I<br />
3) Rechnungswesen<br />
4) Wirtschaftsprivatrecht<br />
5) Wirtschaftsmathematik<br />
2. Hürde<br />
Wer am Ende des 2. Fachsemesters nicht mindestens 20 ECTS erreicht hat, muss die<br />
Fachstudienberatung aufsuchen.<br />
3. Hürde<br />
Eine nicht bestandene Prüfung muss im nächsten Semester erneut abgelegt werden<br />
(Wiederholungsprüfung). (§ 10 Abs. 1 Satz 4 RaPO)<br />
4. Hürde<br />
Die oben genannten Grundlagen- und Orientierungsfächer müssen spätestens<br />
zum vierten Studiensemester erfolgreich abgelegt werden, ansonsten kommt es zur<br />
Exmatrikulation (Hürde 1 i. V. m. Hürde 3). (§ 10 Abs. 4 APO)<br />
5. Hürde<br />
Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist ein Zweitversuch (1. Wiederholungsprüfung)<br />
immer möglich (vgl. 3. Hürde), ein Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung) ist bei<br />
maximal 4 Prüfungen möglich, wobei davon max. 2 auf das Basisstudium fallen<br />
dürfen. Die verbleibenden Drittversuche im Vertiefungsstudium sind nur bei<br />
mindestens 50 % aller ECTS-Punkte (=105 ECTS) möglich (vgl. § 11 Abs. 1 und 2<br />
APO).<br />
6. Hürde<br />
Studenten müssen mindestens 60 ECTS erworben haben, um mit der Aufnahme des<br />
Vertiefungsstudiums zu beginnen.