Büroraumplanung - INQA-Bauen
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VBG<br />
19<br />
Flächen am Arbeitsplatz<br />
Rollstuhlfahrer benötigen eine Benutzerfläche<br />
von 1200 mm Tiefe sowie eine Wendefläche von<br />
1500 mm x 1500 mm.<br />
Beispiel für die Gestaltung siehe Seite 43<br />
An Steharbeitsplätzen oder an Schränken sind zum<br />
Beispiel Benutzerflächen mit einer Mindesttiefe<br />
von 800 mm für die stehende Tätigkeit vorzusehen<br />
(Abbildung 10).<br />
Abbildung 10:<br />
Benutzerfläche<br />
am Steharbeitsplatz<br />
≥ 800<br />
Für stehende Tätigkeiten an Möbeln mit Auszügen<br />
kann eine größere Mindesttiefe der Benutzerflächen<br />
notwendig sein. Sie berechnet sich aus der Auszugtiefe<br />
zuzüglich einem Sicherheitsabstand von mindestens<br />
500 mm (Abbildung 11).<br />
≥ 900<br />
≥ 400<br />
Benutzerflächen an den Arbeitsplätzen dürfen nicht<br />
verstellt werden und von Benutzerflächen anderer<br />
Arbeitsplätze oder Verkehrswegeflächen überlagert<br />
werden. In die Benutzerflächen dürfen keine Möbelfunktionsflächen<br />
von allgemein genutzten Schränken<br />
ragen. Jedoch können die Benutzerflächen von<br />
Möbelfunktionsflächen von nur an diesem Arbeitsplatz<br />
genutzten Schränken überlagert werden<br />
(Abbildungen 12 und 13).<br />
≥ 500<br />
Abbildung 11: Ermittlung der Benutzerfläche an einem<br />
Schrank mit Auszügen<br />
Falsch<br />
Abbildung 12: Unzulässige Überlagerung von Benutzerflächen<br />
Raumfunktionskonzept<br />
Abbildung 13: Zulässige Überlagerung von Flächen<br />
Büroraumplanung<br />
Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros