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Integrations - Jobcenter Rhein Kreis Neuss

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Ausnahmsweise können auch Teilzeit-Stellen mit mindestens 50% der vollen<br />

Arbeitszeit gefördert werden. Die Umwandlung von Arbeitgelegenheitsstellen (AGH –<br />

Stellen) in der Mehraufwandsvariante ist möglich und gewollt.<br />

Die Förderung kann für die Dauer von bis zu 24 Monaten in Höhe von 75% des<br />

Arbeitnehmerbruttolohnes erfolgen. Unter Berücksichtigung des besonders<br />

schwierigen Personenkreises (s.o.) ist die Regelförderung zunächst 75%. Daneben<br />

erhält der Arbeitgeber 20% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes pauschal<br />

als Zuschuss zu seinem Sozialversicherungsanteil. Weitere Zuschüsse zur<br />

begleitenden Qualifizierung (bis 200,-- EURO mtl. für 12 Monate) können bewilligt<br />

werden.<br />

Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 19.03.08 ist die Regelung des § 16a<br />

SGB II konform mit EU-Recht und kann somit ab 01.04.08 auch auf die<br />

Privatwirtschaft angewandt werden. Damit entfallen ab dem 01.04.2008 auch jegliche<br />

Restriktionen hinsichtlich der Arbeitsstelle. Die Tätigkeiten müssen weder<br />

gemeinnützig noch zusätzlich sein. Neben dem Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses<br />

mit in der Regel voller Arbeitszeit und tariflichem Arbeitsentgeltes oder, wenn eine<br />

tarifliche Regelung keine Anwendung findet, des für vergleichbare Tätigkeiten<br />

ortsüblichen Arbeitsentgeltes, finden somit nur noch Prüfungen bezogen auf die<br />

personenbezogenen Voraussetzungen der erwerbsfähigen Hilfepersonen statt.<br />

Die ARGE möchte insgesamt 250 Personen im Jahr 2008 fördern und wird aufgrund<br />

der seit Oktober 2007 sehr mäßigen Erfolge bei der Stellenakquise diese auch<br />

öffentlichkeitswirksam und breitgefächert verstärken. Da bereits ein Bewerberpool<br />

gebildet wurde , kann schnell auf entsprechende Anfragen von Arbeitgebern reagiert<br />

werden. Die ARGE bittet nochmals alle Dienstherrn und Arbeitgeber um<br />

Unterstützung bei der Umsetzung des Beschäftigungszuschusses und Einstellung<br />

dieser besonders förderungsfähigen Personen, damit ihnen auch eine angemessene<br />

Teilhabe am beruflichen Leben zukommt. Das Bundesministerium hat bei der<br />

Zuteilung der Eingliederungsmittel für 2008 die Fördermöglichkeiten ausreichend<br />

bedacht.<br />

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