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Integrations - Jobcenter Rhein Kreis Neuss

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eruflichen Orientierung oder der beruflichen Wiedereingliederung und auch<br />

dazu die Ausbildungsreife herzustellen.<br />

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen umfassen die Vermittlung<br />

bzw. Auffrischung von Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnissen in<br />

verschiedenen Berufsfeldern, Stützunterricht und eine intensive<br />

sozialpädagogische Betreuung. Diese Maßnahme wird durch die<br />

Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit auch jugendlichen SGB II<br />

Empfängern angeboten und von dort finanziell getragen.<br />

• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)<br />

Eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen ist eine<br />

Ausbildung, die nicht in einem Betrieb, sondern in einer anerkannten anderen<br />

Einrichtung stattfindet. Dort erlangen die Teilnehmer einen<br />

Ausbildungsabschluss, der einem betrieblichen Abschluss gleichwertig ist.<br />

Das Angebot, eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen zu<br />

durchlaufen, richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die<br />

lernbeeinträchtigt oder in irgendeiner Form sozial benachteiligt sind und sich<br />

aus diesem Grund für eine betriebliche Ausbildung auf dem freien Markt nicht<br />

eignen. Das Besondere an der BaE gegenüber einer Ausbildung in einem<br />

Betrieb ist zum einen der Stützunterricht und zum anderen die<br />

sozialpädagogische Betreuung. In 2007 hat die ARGE 60 BaE-Plätze<br />

eingekauft. Im Jahr 2008 wird die ARGE <strong>Rhein</strong>-<strong>Kreis</strong> <strong>Neuss</strong> die BaE-Plätze<br />

trotz sinkender Zahl von arbeitslosen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren<br />

nochmals um 10% erhöhen.<br />

• Einstiegsqualifizierung (EQJ)<br />

Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung können jugendliche<br />

Ausbildungssuchende ein betriebliches Langzeitpraktikum absolvieren. Das<br />

EQJ dient der Überführung in eine reguläre Berufsausbildung und orientiert<br />

sich an den Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Die<br />

Teilnehmer erhalten nach Abschluss ein qualifiziertes Zeugnis vom jeweiligen<br />

Betrieb und ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme von der Kammer.<br />

Der Betreib kann daraufhin entscheiden, ob der bei ihm tätige Jugendliche in<br />

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