KD-Bank Geschäftsbericht 2004.pdf
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Organisatorische Einbindung von Risikomanagement<br />
und Risikocontrolling<br />
Die Risikosteuerung für die Gesamtbank<br />
obliegt dem Vorstand. Er wird hierbei regelmäßig<br />
vom Bereich Treasury beraten.<br />
Die Quantifizierung und laufende Überwachung<br />
unserer Risiken inkl. Berichtswesen<br />
an den Vorstand wird durch den<br />
vom Handel unabhängigen Bereich Risikocontrolling<br />
wahrgenommen. Hauptaufgabe<br />
des Risikocontrollings ist es,<br />
alle Risikopositionen der <strong>Bank</strong> möglichst<br />
vollständig und konsistent zu messen<br />
und zu überwachen. Über die Ergebnisse<br />
der zu diesem Zweck durchgeführten<br />
Analysen und Auswertungen werden<br />
der Vorstand und die betroffenen Unternehmensbereiche<br />
zeitnah informiert.<br />
<strong>Bank</strong>aufsichtliche Aspekte<br />
der Risikosteuerung<br />
Die bankaufsichtlichen Regelungen zur<br />
Risikobegrenzung werden von uns sowohl<br />
quantitativ (Grundsatz I, Großkreditbegrenzungen)<br />
als auch qualitativ<br />
(Mindestanforderungen an das Betreiben<br />
von Handelsgeschäften (MaH) sowie<br />
Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft<br />
der Kreditinstitute (MaK)) eingehalten.<br />
Dies gilt auch hinsichtlich der<br />
Vorkehrungen zur Sicherung der jederzeitigen<br />
Zahlungsbereitschaft.<br />
Die <strong>Bank</strong> ist der Sicherungseinrichtung<br />
des Bundesverbandes der Deutschen<br />
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.<br />
(BVR) angeschlossen.<br />
Das Risikocontrolling der <strong>KD</strong>-<strong>Bank</strong> ist<br />
ausgerichtet einerseits an den Bedürfnissen<br />
der <strong>Bank</strong> und andererseits an<br />
verschiedenen gesetzlichen Vorgaben<br />
und Anforderungen. Hier sind insbesondere<br />
das Gesetz zur Kontrolle und<br />
Transparenz im Unternehmensbereich<br />
(KonTraG), das Kreditwesengesetz (KWG),<br />
die Mindestanforderungen an das Betreiben<br />
von Handelsgeschäften der Kreditinstitute<br />
(MaH) sowie die Mindest-<br />
anforderungen an das Kreditgeschäft<br />
der Kreditinstitute (MaK) zu erwähnen.<br />
Die von uns verwendeten Methoden und<br />
Systeme zur Risikomessung und -steuerung<br />
genügen sämtlichen gesetzlichen<br />
und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.<br />
Die kontinuierliche Weiterentwicklung<br />
dieser Instrumente trägt dazu bei,<br />
dass wir auch in Zukunft den immer umfassenderen<br />
aufsichtsrechtlichen Vorschriften<br />
gerecht werden können. Die<br />
neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung<br />
(Basel II) zeigt den Kreditinstituten einen<br />
Rahmen zur Weiterentwicklung des Risiko-Managements<br />
auf, dessen Umsetzung<br />
in vollem Gange ist.<br />
Die Innenrevision des Hauses kontrolliert<br />
regelmäßig die einzelnen organisatorischen<br />
Vorkehrungen zur Begrenzung,<br />
Steuerung, Überwachung und<br />
Kontrolle der verschiedenen Risikokategorien.<br />
Adressenausfallrisiken<br />
Aufgrund unserer Ausrichtung, schwerpunktmäßig<br />
auf gemeinnützige diakonische<br />
Einrichtungen und kirchliche Körperschaften,<br />
ist die Branchenstruktur<br />
unseres Kreditportfolios weniger breit<br />
gestreut als die Struktur von Geschäftsbanken<br />
ohne spezielle Ausrichtung. Viele<br />
der von der Kirche und diakonischen<br />
Trägern geführten Einrichtungen stehen<br />
im öffentlichen Interesse und werden regelmäßig<br />
subsidiär für den Staat vorgehalten<br />
oder betrieben.<br />
Wir gehen auch für die Zukunft davon<br />
aus, dass der Staat und die Allgemeinheit<br />
weiter Krankenhäuser, Schulen, Altenheime<br />
und andere soziale Einrichtungen<br />
vorhalten werden. Nach unseren<br />
Erfahrungen und unter Berücksichtigung<br />
einer kirchlichen bzw. staatlichen Beaufsichtigung<br />
unserer Kreditnehmer sehen<br />
wir daher in dieser strukturellen<br />
Besonderheit aktuell keine speziellen<br />
Risiken.<br />
22<br />
Bericht<br />
des Vorstands