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KD-Bank Geschäftsbericht 2004.pdf

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Organisatorische Einbindung von Risikomanagement<br />

und Risikocontrolling<br />

Die Risikosteuerung für die Gesamtbank<br />

obliegt dem Vorstand. Er wird hierbei regelmäßig<br />

vom Bereich Treasury beraten.<br />

Die Quantifizierung und laufende Überwachung<br />

unserer Risiken inkl. Berichtswesen<br />

an den Vorstand wird durch den<br />

vom Handel unabhängigen Bereich Risikocontrolling<br />

wahrgenommen. Hauptaufgabe<br />

des Risikocontrollings ist es,<br />

alle Risikopositionen der <strong>Bank</strong> möglichst<br />

vollständig und konsistent zu messen<br />

und zu überwachen. Über die Ergebnisse<br />

der zu diesem Zweck durchgeführten<br />

Analysen und Auswertungen werden<br />

der Vorstand und die betroffenen Unternehmensbereiche<br />

zeitnah informiert.<br />

<strong>Bank</strong>aufsichtliche Aspekte<br />

der Risikosteuerung<br />

Die bankaufsichtlichen Regelungen zur<br />

Risikobegrenzung werden von uns sowohl<br />

quantitativ (Grundsatz I, Großkreditbegrenzungen)<br />

als auch qualitativ<br />

(Mindestanforderungen an das Betreiben<br />

von Handelsgeschäften (MaH) sowie<br />

Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft<br />

der Kreditinstitute (MaK)) eingehalten.<br />

Dies gilt auch hinsichtlich der<br />

Vorkehrungen zur Sicherung der jederzeitigen<br />

Zahlungsbereitschaft.<br />

Die <strong>Bank</strong> ist der Sicherungseinrichtung<br />

des Bundesverbandes der Deutschen<br />

Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.<br />

(BVR) angeschlossen.<br />

Das Risikocontrolling der <strong>KD</strong>-<strong>Bank</strong> ist<br />

ausgerichtet einerseits an den Bedürfnissen<br />

der <strong>Bank</strong> und andererseits an<br />

verschiedenen gesetzlichen Vorgaben<br />

und Anforderungen. Hier sind insbesondere<br />

das Gesetz zur Kontrolle und<br />

Transparenz im Unternehmensbereich<br />

(KonTraG), das Kreditwesengesetz (KWG),<br />

die Mindestanforderungen an das Betreiben<br />

von Handelsgeschäften der Kreditinstitute<br />

(MaH) sowie die Mindest-<br />

anforderungen an das Kreditgeschäft<br />

der Kreditinstitute (MaK) zu erwähnen.<br />

Die von uns verwendeten Methoden und<br />

Systeme zur Risikomessung und -steuerung<br />

genügen sämtlichen gesetzlichen<br />

und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.<br />

Die kontinuierliche Weiterentwicklung<br />

dieser Instrumente trägt dazu bei,<br />

dass wir auch in Zukunft den immer umfassenderen<br />

aufsichtsrechtlichen Vorschriften<br />

gerecht werden können. Die<br />

neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung<br />

(Basel II) zeigt den Kreditinstituten einen<br />

Rahmen zur Weiterentwicklung des Risiko-Managements<br />

auf, dessen Umsetzung<br />

in vollem Gange ist.<br />

Die Innenrevision des Hauses kontrolliert<br />

regelmäßig die einzelnen organisatorischen<br />

Vorkehrungen zur Begrenzung,<br />

Steuerung, Überwachung und<br />

Kontrolle der verschiedenen Risikokategorien.<br />

Adressenausfallrisiken<br />

Aufgrund unserer Ausrichtung, schwerpunktmäßig<br />

auf gemeinnützige diakonische<br />

Einrichtungen und kirchliche Körperschaften,<br />

ist die Branchenstruktur<br />

unseres Kreditportfolios weniger breit<br />

gestreut als die Struktur von Geschäftsbanken<br />

ohne spezielle Ausrichtung. Viele<br />

der von der Kirche und diakonischen<br />

Trägern geführten Einrichtungen stehen<br />

im öffentlichen Interesse und werden regelmäßig<br />

subsidiär für den Staat vorgehalten<br />

oder betrieben.<br />

Wir gehen auch für die Zukunft davon<br />

aus, dass der Staat und die Allgemeinheit<br />

weiter Krankenhäuser, Schulen, Altenheime<br />

und andere soziale Einrichtungen<br />

vorhalten werden. Nach unseren<br />

Erfahrungen und unter Berücksichtigung<br />

einer kirchlichen bzw. staatlichen Beaufsichtigung<br />

unserer Kreditnehmer sehen<br />

wir daher in dieser strukturellen<br />

Besonderheit aktuell keine speziellen<br />

Risiken.<br />

22<br />

Bericht<br />

des Vorstands

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